19890613_FF_023

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:10
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1989-06-13
Erscheinungsdatum 1989-06-13
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 13. Juni 1989 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 23. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 23. Mai 1989 und der Vertagung am 1. Juni 1989 nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Vizebürgermeister Siegfried Fleisch, Tschagguns; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch Entschuldigt: Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Forstfondsvertreter. Gegen die vorliegende Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung vom 9.03.1989; 2. Berichte; 3. Vorlage und Genehmigung der Jahresrechnung 1988; 4. Waldangebot von Bahl Emil, Tschagguns; 5. Antrag der Gemeinde Bartholomäberg auf Änderung des Aufteilungsschlüssels zur Finanzierung des Maßnahmenkonzeptes; 6. Beratung und Entscheidung zu verschiedenen Einsprüchen gegen die Ablehnung von Servitutsholz; 7. Ansuchen der Pfarre St. Anton i.M. um Gewährung einer Förderung zur Sanierung der Pfarrkirche; 8. Maßnahmen zur Schaffung eines Betriebsgebäudes; 9. Antrag von Bahl Franz, Tschagguns auf Kauf des Maisäßes Manuef HNr. 412; 10. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 22. Sitzung vom 9. März 1 989, welche allen Forstfonds Vertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte: Für die Forsteinrichtung ist die Förderungszusage des Landes mit 50% eingetroffen. Zum Ablauf der Forsteinrichtung wird berichtet, daß die Aufnahmen in den Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn in den nächsten Monaten erfolgen, mit den ersten Zwischenergebnissen ist im Frühjahr 1990 zu rechnen. Der Vorsitzende berichtet über die am 23. Mai stattgefundene Exkursion im Rahmen der gesamtösterreichischen Forstreferententagung, anläßlich welcher die Forststraßen Seggeswald und Mittelwald-Bargawald besichtigt wurden. Der Vorsitzende weist auf das Schreiben des Proponentenkomitees sowie seine Stellungnahme hiezu, welche gleichfalls an alle ForstfondsVertreter versendet wurde, hin. Hiezu berichtet er, daß mit der Abteilung Legistik beim Amt der Landesregierung (Hofrat Dr. Brandtner und Hofrat Dr. Häusler) Kontakt aufgenommen wurde, um eine für beide Teile befriedigende rechtliche Lösung zu untersuchen. Diesbezüglich seien derzeit verschiedene Untersuchungen rechtlicher Natur im Gange, wobei beabsichtigt ist, in der nächsten Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Der Vorsitzende weist auf die Aussendung betreffend die Amtstage der Betriebsorgane hin und ersucht die Kollegen Bürgermeister, diese Termine bei allfälligen Gemeindeaussendungen ebenfalls nochmals kundzumachen. Gleichfalls werden sämtliche Termine in der kommenden Ausgabe des Montafoner Anzeigers veröffentlicht. Es wird um Verständnis ersucht, daß die Amtstage der Betriebsorgane wegen anderweitigen Verpflichtungen teils nur 14-tägig abgehalten werden können. Der Vorsitzende berichtet weiters über verschiedene Gespräche mit Maier Josef aus St. Gallenkirch betreffend die vertragliche Regelung der Kiesabbauanlage auf der Standesparzelle Gp. 4244/2 in St. Gallenkirch. Aufgrund persönlicher und familiärer Ursachen ist Maier Josef entgegen seiner früher erklärten Absicht und dem in der Forstfondssitzung am 9. März 1989 gefaßten Beschluß nun nicht mehr an einem Erwerb der Gp. 4244/1 2 interessiert. -3- Maier Josef weist weiters wiederholt darauf hin, daß der Betrieb der Kiesabbauanlage auch ganz wesentlich im Interesse der Öffentlichkeit der Talschaft gelegen ist und in jüngster Zeit die Nachfrage sehr stark zurückgegangen ist, wodurch sich auch die wirtschaftliche Situation verschlechtert hat. Zu dem im Tauschwege angebotenen Bergmahd "Wassertobel" stellt der Betriebsleiter wiederum fest, daß es sich hiebei um einen extrem steilen Schutzwald mit nur geringen Nutzungsmöglichkeiten handelt, wobei teils auch unbestockte Lawinenzüge vorhanden sind. Desgleichen wird auch auf den Umstand der fehlenden Vermarkung lt. Markenbrief hingewiesen. Von mehreren Mitgliedern der Forstfondsvertretung wird gleichfalls über Vorsprachen von Maier Josef berichtet, wobei im wesentlichen die bereits vom Vorsitzenden vorgebrachten Argumente bestätigt werden. Bürgermeister Harald Wekerle stellt fest, daß bereits seit mehreren Jahren Verhandlungen betreffend einen Erwerb des Grundes der Kiesabbauanlage stattfinden und insbesondere die von Maier Josef verfolgte Vorgangsweise als nicht akzeptabel beurteilt werden muß. Weiters wird festgehalten, daß es sich schlußendlich beim Kaufgrundstück um gewerblich genutzten Grund handelt, für welchen bisher keinerlei Entschädigung bezahlt wurde. Weiters wird auch darauf hingewiesen, daß infolge des zu geringen Feinanteiles die für Betonkies erforderliche Qualität vielfach nicht gegeben ist, wodurch auch die Nachfrage in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Nach ausführlicher Beratung wird unter Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente als letztes Angebot des Standes Montafon über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, die Gp. 4244/2 im Tauschwege für das Bergmahd "Wassertobel (Gp. 4295) an Mai er Sepp abzutreten, wobei eine Aufzahlung von S 25.000, -- zu leisten ist. Die Vertragserstellung und grundbücherliche Durchführung gehen auf Kosten des Erwerbers. Eine nochmalige Behandlung in der Forstfonds Vertretung wird von allen einhellig abgelehnt, sodaß im Falle der Nichtannahme dieses letzten Angebotes eine entsprechende Mitteilung an die Behörde erfolgt. Der Vorsitzende berichtet über die am 21. März 1989 stattgefundene Sitzung des Standesbürgerbeirates, anläßlich welcher wieder verschiedene Problemkreise der Standeswaldbewirtschaftung sehr ausführlich gemeinsam beraten und entsprechende Vorschläge erarbeitet wurden. Der Vorsitzende berichtet über eine Besprechung mit den Geschäftsführern der Seilbahngesellschaften, bei welcher die Ergebnisse der vergangenen Forstfondssitzung betreffend die vertragliche Absicherung der bereits gewährten Million vorgebracht und beraten wurden. -4- Diesbezüglich berichtet der Vorsitzende über weitere Gespräche mit verschiedenen Geschäftsführern, wobei innerhalb der Seilbahngesellschaften gegen eine langfristige vertragliche Absicherung zur Zahlung 1 Million für Maßnahmen zur Waldsanierung, große Widerstände vorhanden sind und absolut keine Bereitschaft zur Annahme dieser Forderung gegeben ist. Bürgermeister Wekerle berichtet diesbezüglich über gleiche Informationen seitens der Hochjochbahnen, wobei er sich vorstellen könnte, daß diese Ablehnung vorerst zur Kenntnis genommen wird, sofern allerdings die abzuschließenden Verträge entsprechend gestaltet werden. Es ist zu erwarten, daß sämtliche Seilbahngesellschaften auch in Zukunft den Stand Montafon in verschiedenster Weise wieder benötigen werden. Im Rahmen der sehr ausführlichen Beratung wird von der Forstfondsvertretung die einhellige Auffassung ausgesprochen, daß auch bei Anerkennung der öffentlichen Verpflichtungen des Standes Montafon die Zahlung einer zusätzlichen Million durch die Seilbahngesellschaften angesichts der gegebenen wirtschaftlichen Situation als maßvolle und vertretbare Forderung zu beurteilen ist, von welcher nicht zurückgetreten werden kann. Es wird vereinbart, in dieser Angelegenheit eine gemeinsame Besprechung der ForstfondsVertretung mit den Geschäftsführern der Seilbahngesellschaften zu veranlassen. Der Vorsitzende berichtet über Vorsprachen von Stefan Spannring, welcher um die Mitbenützung der Forststraße Mittelwald-Bargawald ersucht, da dadurch seine Maisäßbewirtschaftung auf Lifinar sehr wesentlich erleichtert würde. Dazu wird ein Entwurf eines Übereinkommens vom Vorsitzenden vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Von der Forstfondsvertretung wird der Mitbenützung der Forststraße unter den bekanntgegebenen Bedingungen einstimmig zugestimmt. Pkt. 3.) Die Jahresrechnung 1988, welche allen Forstfondsvertretern mit der Sitzungseinladung übermittelt wurde, wird vom Standessekretär erläutert und die nötigen Auskünfte hiezu erteilt. Insgesamt wurden für den Bau von Forstwegen S 5.628.879, 16 aufgewendet. Der Personalaufwand einschließlich den Dienstgeberbeiträgen beträgt S 5.714.201, --, wovon allein auf den Einsatz von Forstarbeitern (durchschnittlich 16 Arbeiter) ca. S 3 Millionen und für den Betriebsdienst ca. S 1, 9 Millionen fallen. -5- Für die Instandhaltung von Forstwegen sind S 193.940, 52 angefallen, wobei hier der Bachübergang Giesla einer Generalsanierung unterzogen wurde. Die Transportkosten sind mit S 614.927, 65 ausgewiesen, worin auch die Zustellung des Servitutsholzes enthalten ist. Für öffentliche Abgaben und Gebühren wurden S 421.709, 83 aufgewendet. Die Aufarbeitung von Holz durch selbständige Akkordanten und dessen Bringung mittels Seilkrananlage verursachte Gesamtkosten von S 1.510.538, 40. Für die Ablöse von Servitutsrechten (Schindelholzbezugsrecht) mußten S 337.664, -- aufgewendet werden, womit ca. 4.200 m2 Dachfläche abgelöst wurden. Auf der Einnahmenseite sind die Holzverkäufe mit S 3.398.631, 91 und die Abgabe von Servitutsholz mit S 2.680.907, 99 ausgewiesen. An Erlösen aus Jagdpachtentgelten wurden S 1.638.073, 16 vereinnahmt. Weiters sind die Beiträge zum Maßnahmenkonzept der Gemeinden, der Seilbahngesellschaffen und der Vorarlberger Illwerke AG mit S 3 Millionen ausgewiesen. Vom Land Vorarlberg wurden aus dem Fonds zur Rettung des Waldes sowie für den Bau von Forstwegen insgesamt S 4.744.210, -- vereinnahmt. Im Rahmen der ausführlichen Beratung werden verschiedene Anfragen beantwortet und auch die bereits übermittelten Aufstellungen über den Holzeinschlag und die Servitutsholzbezüge erläutert. Vom Standessekretär wird schließlich auch der Bericht des Überprüfungsausschusses über die am 25. April erfolgte Überprüfung der Jahresrechnung, bei welcher keinerlei Beanstandungen erfolgt sind, zur Kenntnis gebracht. Über Antrag des Vorsitzenden wird somit die Jahresrechnung 1988 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt. Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung S 13.292.982, 48 S 4.143.270, 00 _______________ Einnahmen der Haushaltsgebarung 1988 Vortrag Gebarungsüberschuß Vorvorjahr S 17.436.252, 48 S 4.331.268, 56 _______________ HAUSHALTSUMSATZ S 21.767.521, 04 =============== -6- Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung S 11.069.594, 92 S 5.835.030, 99 _______________ Ausgaben der Haushaltsgebarung 1988 Gebarungsüberschuß S 16.904.625, 91 S 4.862.895, 13 _______________ HAUSHALTSUMSATZ S 21.767.521, 04 =============== Das auf das Rechnungsjahr 1988 bezogene Ergebnis ohne Berücksichtigung des Gebarungsvortrages schließt somit mit einem Überschuß von S 531.626, 57 ab. Zum Abschluß spricht der Vorsitzende dem Betriebsleiter und dem Betriebsorganen sowie allen Forstarbeitern wie auch der Verwaltung den Dank für die geleistete Arbeit aus. Pkt. 4.) Der Vorsitzende berichtet über ein Waldangebot von Bahl Emil aus Tschagguns, welcher dem Stand Montafon die Grundparzellen 1245, 1246 und 1568 im Bereich Grüt in Tschagguns mit einem Ausmaß von 1, 9860 ha zum Kauf angeboten hat. Dazu wird weiters berichtet, daß zwischenzeitlich die Gp. 1568 mit einem Ausmaß von 0, 5183 ha an Emanuel Bahl aus Tschagguns verkauft wurde, dessen Waldbesitz ebenfalls direkt an die kaufgegenständliche Waldparzelle angrenzt. Die beiden Grundparzellen 1 245 und 1 246 mit einem Flächenausmaß von 1, 4677 ha, welche direkt an den Standesbesitz angrenzen und gleichzeitig auch die Verbindung zwischen der Sanüeler Waldung (Gp. 1241) und den erst vor einigen Jahren erworbenen Waldbesitz auf Blümentin-Grüt herstellen, werden nun dem Stand Montafon zum Kaufpreis von S 230.000, -- angeboten. Somit ergibt sich ein Quadratmeterpreis von ca. S 15, --, was vom Betriebsleiter aufgrund der Waldausstattung sowie auch in Vergleich zu bisher bezahlten Kaufpreisen als durchaus angemessen beurteilt wird. Nachdem durch den Erwerb der beiden Grundparzellen 1245 und 1246 eine wesentliche Arrondierung des Grundbesitzes des Standes Montafon erreicht werden kann, wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, die beiden Grundparzellen 1245 und 1246 zum Kaufpreis von S 230.000, -zu erwerben. Die Kosten der Vertragserstellung, Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren sind vom Käufer zu übernehmen. -7- Pkt. 5.) Der Vorsitzende bringt ein Schreiben der Gemeinde Bartholomäberg zur Kenntnis, mit welchem unter Hinweis auf diesbezügliche Beschlüsse in der dortigen Gemeindevertretung, um eine Überarbeitung des Aufteilungsschlüssels bei der Verumlagung des Gemeindebeitrages zur Waldsanierung (1 Million) ersucht wird. Von Bürgermeister Vallaster wird das Ansuchen noch näher erläutert, wobei insbesondere auf den Umstand verwiesen wird, daß bei alleiniger Aufteilung nach den Bevölkerungszahlen die gemeindespezifischen Verhältnisse wie z.B. Gästenächtigungen und Bettenanzahl und die daraus resultierenden Vorteile zu wenig Berücksichtigung finden. Diesbezüglich wird den Anwesenden auch ein Vorschlag der Verwaltung zur Vornahme der Aufteilung im Verhältnis der Finanzkraft der einzelnen Gemeinden zur Kenntnis gebracht. Im Rahmen der sehr ausführlichen Beratung wird zum Ansuchen der Gemeinde Bartholomäberg einhellig festgestellt, daß die Aufteilung nach Bevölkerungszahlen ein bisher allgemein angewandter und üblicher Modus darstellt, welcher auch bei anderweitigen Verumlagungen wie z.B. beim 1. und 2. Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn AG Anwendung findet. Insbesondere auch von Bürgermeister Rudigier wird auf diesen Umstand verwiesen, zumal die Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn wie auch Silbertal bei der Verumlagung für die Montafonerbahn AG nicht dieselben Vorteile genießen wie die direkt an der Bahnlinie liegenden Gemeinden. Vom Vorsitzenden wird nochmals auf die seinerzeitigen Beweggründe zur Verumlagung nach den Bevölkerungszahlen verwiesen, zumal dies in Anlehnung an die bisher bewährte Praxis und unter Berücksichtigung der Bereitschaft zur Mitfinanzierung von Seilbahngesellschaften und Vorarlberger Illwerke als die einfachste Art der Aufteilung beurteilt wurde. Es wird allgemein anerkannt, daß für die einzelnen Verumlagungen des Standes Montafon auf die Standesgemeinden verschiedenste Aufteilungsschlüssel herangezogen werden könnten, eine alle Gemeinden zufriedenstellende und alle Faktoren berücksichtigende Aufteilung ist jedoch leider nicht möglich. Es wird daher nach eingehender Beratung mit Ausnahme von Bürgermeister Vallaster die einhellige Meinung vertreten, von der bisher bewährten Verumlagung nach Bevölkerungszahlen nicht abzugehen, weshalb auch dem Antrag der Gemeinde Bartholomäberg nach Änderung des Aufteilungsschlüssels für die Mitfinanzierung bei der Waldsanierung nicht stattgegeben wird. -8- Pkt. 6.) Verschiedene Einsprüche bzw. Anträge auf Zuweisung von Servitutsholz werden wie folgt entschieden: a) Dipl. Ing. Karl Ludwig Jäger, Schruns: Antrag auf Zuweisung von 7 Sagstämmen und 10 Schindelstämmen zur Neueindeckung des Stalles; Dazu wird grundsätzlich festgehalten, daß die Einforstung des Objektes gegeben ist und auch derzeit keine anderweitige Verwendung des Stalles stattfindet. Der landwirtschaftliche Besitz wird im Verpachtungswege bewirtschaftet. Es wird festgehalten, daß zur Beurteilung der Sanierungsmaßnahme eine genaue Holzliste vorzulegen ist, wobei versucht werden soll, den Besitzer nach Möglichkeit zur Anbringung einer harten Bedachung zu bewegen, da die Zuweisung von Schindelholz zunehmend mit Schwierigkeiten verbunden ist. Besondere berücksichtigungswürdige Gründe in Bezug auf das Landschaftsbild werden beim konkreten Objekt nicht festgestellt. b) Rudigier Johann, Bartholomäberg: Der Antrag auf Zuweisung für 1 Sagstamm für Hausstall; Antrag wurde unter Hinweis auf die bisher bezogenen Servitutsbezüge von 15, 60 fm seit dem Jahre 1984 abgelehnt. Diesbezüglich wird festgestellt, daß über das bisher bezogene Servitutsholz ein konkreter Verwendungsnachweis zu erbringen ist, da teils auch nicht eingeforstete Erweiterungen erfolgt sind. c) Maier Luise, St. Gallenkirch 133: Antrag auf Zuweisung von Nutzholz laut Holzliste für Anbau beim Wohnhaus; Hiezu wird festgestellt, daß mit früheren Bezügen bereits Erweiterungen des Objektes in Form einer Aufstockung erfolgt sind. Desgleichen übersteigt der geplante Anbau mit ziemlicher Sicherheit auch das Ausmaß der früheren Waschküche. Die Verwaltung wird beauftragt, die früheren Zuweisungen zu erheben und unter Berücksichtigung des Einforstungsumfanges über den vorliegenden Antrag zu entscheiden. d) Biermeier Friedrich, St. Gallenkirch 253: Antrag auf Zuweisung von 12, 60 fm für Sanierung Wohnhaus Bp. 365; Sofern für das genannte Objekt in den Vorjahren keine Bezüge erfolgt sind, ist dem Antrag nach Überprüfung stattzugeben, da die Einforstung außer Zweifel steht. e) Kasper Josef, St. Gallenkirch: Antrag auf Zuweisung für 1 Sagstamm für Bp. 757/1; Sofern der Sagstamm zur Anbringung einer wetterseitigen Außenschalung benötigt wird, ist dem Antrag stattzugeben. -9- f) Mangard Hermann, St. Gallenkirch HNr. 8: Antrag auf Zuweisung für 1 Maisäßlos Tanafreida; Aufgrund der Tatsache, daß die Maisäßliegenschaften bewirtschaftet werden und das Objekt auch nicht für Vermietungszwecke Verwendung findet, ist dem Antrag auf Zuweisung 1 Maisäßloses laut dem seinerzeitigen Beschluß (alle 4 Jahre) stattzugeben. Pkt. 7.) Vom Vorsitzenden wird ein Ansuchen der Pfarre St. Anton um Unterstützung des Kirchenerhaltungs- und Erweiterungsprojektes vorgebracht. Nach den vorliegenden Offerten wird die Baukostensumme ca. S 15 Millionen betragen, weshalb auch der Stand Montafon zur finanziellen und materiellen Unterstützung des für die gesamte Talschaft dringend notwendigen Kirchenprojektes ersucht wird. Vom Standessekretär werden beispielhaft einige Entscheidungen über gleichartige Ansuchen in den vergangenen Jahrzehnten zur Kenntnis gebracht. In Würdigung der vorgebrachten Argumente und des Umstandes, daß die Kirche in St. Anton i.M. auch für die Talschaft wertvolles Kulturgut darstellt, wird einstimmig beschlossen, ein Spende in Höhe von S 20.000, -- zu gewähren, sowie in Anlehnung an frühere Entscheidungen eine entsprechende Menge Nutzholz für die Dachstuhlsanierung zur Verfügung zu stellen. Bezüglich der Nutzholzzuweisung (Servitutsholz) ist eine Holzliste vorzulegen. Pkt. 8.) Vom Vorsitzenden wird bekanntgegeben, daß in unmittelbarer Nachbarschaft des Standesgebäudes von der Hypothekenbank das sogenannte "Braunhaus" zum Verkauf freigegeben ist. Nachdem bereits Überlegungen zur Erweiterung des Standesgebäudes für die Schaffung der nötigen Büroräumlichkeiten für die Forstverwaltung angestellt werden, sollte nach Auffassung des Vorsitzenden auch die Möglichkeit eines Ankaufes dieses Objektes für die Unterbringung der Forstverwaltung überprüft werden. Es könnte in diesem Falle im Obergeschoß des Standesgebäudes ein entsprechender Sitzungsraum geschaffen werden. Beim Gebäude selbst sind in nächster Zeit einige Sanierungsarbeiten (Dach, Außenfassade u.a.) vorzunehmen. Vom Betriebsleiter wird weiters die Situation in Hinblick auf die erforderlichen Betriebsgebäude erörtert, wobei er auf die Beschäftigungssituation (15 - 20 Forstarbeiter und 5 Betriebsorgane) hinweist. Ohne entsprechende Möglichkeiten zur Unterbringung sowohl des Personals bei Schlechtwetter als auch der verschiedenen Werkzeuge und Gerätschaften ist ein optimaler Arbeitseinsatz nicht möglich. -10- Der Betriebsleiter schlägt vor, insgesamt 3 Stützpunkte in den Standesgemeinden zu errichten, wobei für den Raum St. Anton, Vandans, Tschagguns und Schruns ein Standort im Bereich des Umschlagplatzes der Vorarlberger Illwerke AG, für den Raum Silbertal, Bartholomäberg im Bereich St. Gallenkirch und Gaschurn im Raume Silvretta-Nova, Parkplatz in Frage käme. Die jetzige Situation mit Unterbringung der verschiedenen Gerätschaften in den Garagen und im Keller des Standesgebäudes sowie zum Teil auch auf angrenzenden Freiflächen wird auch von der Forstfondsvertretung als unbefriedigender Zustand beurteilt. Im Rahmen der ausführlichen Beratung wird die einhellige Auffassung geäußert, daß durch die Verwaltung zur weiteren Beurteilung die nötigen Vorarbeiten zu veranlassen sind, wobei in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro auch entsprechende Kostenschätzungen und Vergleiche anzustellen sind. Pkt. 9.) Von der Verwaltung wird bekanntgegeben, daß Bahl Franz aus Tschagguns bereits wiederholt um den Ankauf des Maisäßhauses Manuef Nr. 412 gebeten hat. Dieses Maisäßobjekt wurde bereits seit mehreren Jahren an den Genannten vermietet. Nachdem das Maisäßhaus im Bereich der Standeseigenjagd Hora liegt und eventuell in späterer Folge auch als Jagdunterkunft benötigt werden könnte, wird ein Verkauf dieses Objektes einhellig abgelehnt. Nachdem unter Pkt. 10 - Allfälliges keine Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.00 Uhr die Forstfondssitzung und dankt den Forstfondsvertretern für ihre Teilnahme und Mitarbeit. Schruns, 16. Juni 1989 Der Schriftführer DIE FORSTFONDSVERTRETUNG