19660324_FF_009

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:08
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1966-03-24
Erscheinungsdatum 1966-03-24
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am 24.3.1966, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 9. Sitzung des Forstfondausschusses in dieser Funktionsperiode. Mit Einladungsschreiben vom 17. März 1966, wurde auf heute 10 Uhr eine Forstfondsitzung anberaumt, zu welcher nachfolgend aufgezählte Forstfondvertreter erschienen sind: Standesrepräsentant Bgm. Peter Wachter, Gaschurn als Versitzender, " Stellvertreter LAbg. Bgm Ignaz Battlogg in St. Anton, Bürgermeister Martin Both in Tschagguns, Bürgermeister Alfons Bitschnau in Vandans Bürgermeister Hermann Brugger in Silbertal, Bürgermeister Erwin Vallaster in B.berg, Anton Lorenzin in Gortipohl, als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch und Gemeinderat Franz Josef Stofleth in Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns. Der Vorsitzende eröffnet um 11 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Der Beginn der Sitzung hat sich deshalb verzögert, weil die vorher stattgefundene Standesausschußsitzung über die vorgesehene Zeit dauerte. Anschließend wird zur Erledigung nachfolgender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Niederschrift vom 10.2.1966. 2. Jahresrechnung 1965. 3. Übertragung eines Holzbezugsrechtes für Wachter Gottlieb in Vandans. 4. Übertragung eines Holzbezugsrechtes für Helmuth Stemer in Schruns. 5. Verlängerung der instandsetzungsfrist für ein Objekt der Schuchter Viktoria in Tschagguns 534. 6. Ansuchen des Karl Tschabrunn in Vandans, um die Zuerkennung einer Servitutsablöse für 2 Objekte im Rellstal. 7. Waldangebot der Bargehr Sofie in Schruns. 8. Mündl. Ansuchen des Josef Erhard in Silbertal um die pachtweise Überlassung der Weidefläche im Maisäß "Platina" in Silbertal. 9. Ansuchen des Netzer Alwin in Gaschurn 64 um die käufliche Überlassung von ca. 20 fm Abgangholz im "Klusertobel". 10. Ansuchen des Gottlieb Wachter in Vandans, um die käufliche Überlassung von Holz das im Rellsbach liegt. Bericht: Über die Genehmigung des Voranschlages 1966. [-2-] Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 10.2.1966 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2) Das Mitglied des Überprüfungsausschußses des Forstfondes, Herr Bürgermeister Alfons Bitschnau von Vandans berichtet, daß das Prüfungsergebnis protokollarisch festgehalten wurde, wonach die Bücher und Belege des Forstfondes stichprobenweise überprüft wurden und daß hiebel kein Anlaß zur Beanstandung gegeben war. Die ordentliche und saubere Führung der Buchhaltung belohnte der Berichterstatter mit Worten des Lobes und der Anerkennung. Die Forstfondvertreter nehmen diesen Bericht mit Befriedigung zur Kenntnis, worauf der Vorsitzende, Herr Standesrepräsentant Peter Wachter mitteilt, daß die Jahresrechnung 1965 des Forstfondes Montafon erstellt ist und jedem Forstfondvertreter mit der Sitzungseinladung ein Exemplar des Rechnungsabschlusses zur Information und gefälligen Kenntnisnahme übermittelt wurde. Nach postenweiser Verlesung der Jahresrechnung 1965 durch den Sachbearbeiter Alfred Walch gibt der Vorsitzende erschöpfend Auskunft zu den einzelnen Haushaltstellen der Jahresrechnung 1965 und zu den von verschiedenen Forstfondvertretern gestellten diesbezüglichen Anfragen. Hierauf wird der Rechnungsabschluß 1965 stimmeneinhellig vom Verwaltungsausschuß des Forstfondes genehmigt. Zu Pkt. 3) Dem Ansuchen des Gottlieb Wachter in Vandans 451, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten Wohnhaus Nr. 144, Bp. 558/2, das nicht abgetragen, sondern aus der Landwirtschaft ausgeschieden und verkauft wurde, auf das auf Gp. 1330/2 neuerbaute Wohnhaus wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird das alte Wohnhaus Nr. 144, Bp. 558/2 für immer ausgeforstet und an dessen Stelle das auf der Gp. 1330/2 neuerbaute Wohnhaus Nr. 451, dessen Bauparzelle noch nicht bekannt ist, mit einen Gesamtholzbedarf von 35 fm eingeforstet. Ein Bezug über dieses Ausmaß ist nicht statthaft. Diese Holzmenge steht für den Fertigausbau zu oder wenn das Objekt durch Brand, Baufälligkeit oder eine andere Katastrophe zerstört und dann wieder aufgebaut wird. Bezüge zur Instandsetzung am Gebäude auftretender Schäden, können im Sinne § 4 des Montafoner Holzbezugs Statutes, bei der jeweiligen Forstproduktenanmeldung beantragt werden. Das Schindeholzbezugsrecht wird für verfallen erklärt. Die hiefür vorgesehene Ablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. [-3-] Zu Pkt. 4) Dem Ansuchen des Stemer Helmuth in Schruns 222, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten, baufälligen Stall auf Bp. 492/1 auf den auf Gp. 1786/1 neu zu erstellen geplanten Stall wird stattgegeben. Der neue Stall wird deshalb auf einer anderen Baufläche aufgebaut, weil im alten Stall das vorhandene Vieh bis der Neubau benutzt werden kann, untergebracht werden, muß. Bei diese Übertragung handelt es sich lediglich um die Verlegung des Standortes für den gleichen Besitzer. Der alte Stall ist abzutragen. Zu Pkt. 5) Dem Ansuchen der Viktoria Schuchter in Tschagguns 534, um die Verlängerung der Instandsetzungsfrist für den Stall Bp. 131, wird stattgegeben. Die Frist wird bis 31.12.1967 verlängert. Zu Pkt. 6) Dem Ansuchen des Karl Tschabrunn in Vandans, um die Zuerkennung einer Servitutsablöse für das Holzbezugsrecht des Maisäßhauses Bp. 698 im Rellstal kann nicht stattgegeben werden, weil dieses Objekt aus der Liegenschaft ausgeschieden und als Wochenendhaus an eine Ausländerin verkauft Wurde. Da dieses Objekt der bestimmungsgemäßen Verwendung entzogen ist, muß das Holzbezugsrecht im Sinne des Montafoner Holzbezugsstatutes unter Berücksichtigung der Servitutenregulierungsurkunde als ausgeforstet angesehen werden. Hinsichtlich der Ablöse des Holzbezugsrechtes für die Rellstalsäge muß auch darauf verwiesen werden, daß eine Ablöse lt. Regulierungsurkunde als untunlich angesehen wird und deshalb abgelehnt werden muß. Zu Pkt. 7) Der Standesrepräsentant wird ermächtigt hinsichtlich des Waldkaufes von Bargehr Sofie in Schruns, und zwar wegen des Waldes im Gauertal, endgültig zu verhandeln. Als Verhandlungsgrundlage soll der vom Waldaufseher Albert Ganahl ermittelte Schätzwert gelten. Zu Pkt. 8) Dem mündlichen Ansuchen des Josef Erhard in Silbertal, um die pachtweise Überlassung der Weidefläche im Maisäß "Platina" in Silbertal wird stattgegeben. Da für die Holzbringung von Josef Erhard Grund und Boden in der Alpe Gisla beansprucht wird, so wird der Herr Standesrepräsentant ermächtigt wegen des Pachtes, sowie des Schadenersatzes mit der Partei zu verhandeln. Zu Pkt. 9) Dem Ansuchen des Alwin Hetzer in Gaschurn, um die käufliche Überlassung von ca. 20 fm Abgangholz inner den sog. "Brönna" ob dem "Klusertobel" wird stattgegeben. Der Kaufpreis wird mit S 100.- pro fm der anfallenden Holzmenge festgesetzt. Das Holz darf nicht durch das verbaute Tobel, sondern muß seitlich gebracht werden. [-4-] Zu Pkt. 10) Dem Ansuchen des Gottlieb Wachter in Vandans 451, um die käufliche Überlassung von einzelnen, versprengten Nutzholzbloche [Nutzholzblöcke?], die bei der Holzbringung oberhalb der Rellstalstraße in den Rellsbacn abgerutscht sind, sowie einiger Windwürfe, die im Bachbereich liegen wird stattgegeben. Der Kaufpreis wird pro fm Nutzholz mit S 130.- und pro fm Brennholz mit S 26.- festgesetzt. Die Bringung muß noch dieses Jahr durchgeführt werden. Sollte durch die Gemeinde, Wildbachverbauung usw. eine noch begrenztere Frist festgelegt werden, so ist dieselbe zu berücksichtigen. Einvernehmlich wird die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert: Pkt. 11) Dem Ansuchen der Liftanlagengesellschaft m.b.H. in Gaschurn, um die käufliche Überlassung von ca. 15 fm Abgangholz für die Hilfsseilbahn wird stattgegeben. Der Kaufpreis hat der Standesrepräsentant im Einvernehmen mit dem zuständigen Waldaufseher festzulegen, Pkt. 12) Jenen Parteien von Vandans, St. Anton und B.berg, denen das im aufgerüsteten Zustande gemeldete Brennholzlos für das Jahr 1964 und 1965 wegen Arbeitermangel nicht ausgeliefert werden konnte, kann die übliche Ablöse im nachhinein ausbezahlt werden. Bericht: Der Vorsitzende berichtet, daß der Voranschlag 1966 von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde. Ende der Sitzung: 12.40 Uhr. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: [Unterschriften der Standesvertreter]