20210119_FF_003

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:12
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2021-01-19
Erscheinungsdatum 2021-01-19
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: ff004.2/2021/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 19. Jänner 2021 während der Videokonferenz anlässlich der 3. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 12. Jänner nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Jürgen Kuster, Schruns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn Entschuldigt: Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Weitere Sitzungsteilnehmer: Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds Mitarbeiterin Valentina Bolter Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 14:55 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 3. Forstfondssitzung: 19.01.2021 Seite 2 von 5 Tagesordnung 1.) GWG Gweil – Stichweg Hirtamaisäß, Grundinanspruchnahme und Beteiligung an Bauund Erhaltungskosten 2.) Freistellung der Zaunlast zugunsten Gst. Nr. 1488/1 für die neu zu bildende Gst. Nr. 30/2 (Grundbuch Silbertal) 3.) Umlegung Mühlbach auf Gst. 1096 und Gst. Nr. 1082 (GB Schruns) – Zustimmung zur temporären Grundinanspruchnahme und Gewährung einer Bauabstandsnachsicht 4.) Genehmigung der Niederschrift der 2. Forstfondssitzung vom 15.12.2020 5.) Berichte 6.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) GWG Gweil – Stichweg Hirtamaisäß, Grundinanspruchnahme und Beteiligung an Bau- und Erhaltungskosten Betriebsleiter Malin erläutert das Vorhaben „Stichweg Hirtamaisäß“ auf Gweil. Der Stichweg Hirtamaisäß soll ausgehend von der GWG Gweil erstellt werden. Es wurden mehrere Varianten für die Streckenführung geprüft. Die gewählte Variante ist die steilste, aber die kürzeste (140 m). Der Betriebsleiter veranschlagt die Baukosten nach Abzug der Förderung mit ca. 5.000 € für alle Beteiligten. Die Bau- und Erhaltungskosten werden unter den Interessenten gedrittelt. Bau- und Erhaltungskostenschlüssel (gilt auch für deren jeweilige Rechtsnachfolger): 1/3 Stemer Sigi 1/3 Fitsch Markus 1/3 Forstfonds Bgm Florian Küng fragt an, wie damit umgegangen wird, wenn im Zuge einer Verlängerung des Stichweges bzw. Erweiterung der Erschließung zusätzliche Interessenten hinzukommen. Der Betriebsleiter informiert, dass der Verteilungsschlüssel dann neu zu definieren bzw. zu verhandeln ist. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundinanspruchnahme für die Errichtung des Stichweges Hirtamaisäß mit einer Länge von ca. 140 lfm auf dem Gst. 4167/1 zugestimmt. Weiters wird der Beteiligung des Forstfonds an den Bau- und Erhaltungskosten mit einem Drittel einstimmig angenommen. Pkt. 2.) Freistellung der Zaunlast zugunsten Gst. Nr. 1488/1 für die neu zu bildende Gst. Nr. 30/2 (Grundbuch Silbertal) Der Betriebsleiter erläutert den Tagesordnungspunkt 2. Der Grundbuchskörper EZ 12 (GB Silbertal) ist mit einer „Reallast der Zaunerhaltung an der Grenze der Gst 25 und 26 gegen Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 3. Forstfondssitzung: 19.01.2021 Seite 3 von 5 Gst 1488/1 für EZ 192“ belastet. In dieser Einlagezahl befindet sich auch das Grundstück 30, welches nun in die Gst-Nr. 30/1, Gst-Nr. 30/2 und Gst-Nr. 30/3 aufgeteilt wird und zur Bebauung gelangt. Für eine lastenfreie Abschreibung und Grundteilung bedarf es der Lastenfreistellung durch den Forstfonds des Standes Montafon als Eigentümer des herrschenden Gutes Gst-Nr. 1488/1 (Berechtigten). Die Zaunlast geht auf eine alte Verpflichtung zur Abzäunung der Waldfläche gegenüber den Weideflächen zurück. Der Zaun existiert aber sicherlich schon seit über 70 Jahren nicht mehr. Zudem bleibt das Rumpfgrundstück 30/1 weiterhin mit der Zaunlast belastet. Einer Freistellung der neu gebildeten Grundstücke 30/2 und 30/3 von der Reallast zur Zaunerhaltung spricht im Sinne einer lastenfreien Übertragung nichts entgegen. Bgm Florian Küng informiert sich zur genauen Ausführung der Zaunlast auf den entsprechenden Grundstücken. Der Betriebsleiter und der Standessekretär erklären die Eintragung der Last im Grundbuch und anhand des Lageplanes. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Freistellung des neu zu bildenden Gst. 30/2 und Gst-Nr. 30/3 (GB Silbertal) von der „Reallast der Zaunerhaltung an der Grenze des Gst 25 26 gegen Gst 1488/1 für EZ 192“ die einstimmige Zustimmung erteilt. Pkt. 3.) Umlegung Mühlbach auf Gst. 1096 und Gst. Nr. 1082 (GB Schruns) – Zustimmung zur temporären Grundinanspruchnahme und Gewährung einer Bauabstandsnachsicht Der Standessekretär erläutert den Tagesordnungspunkt 3 und hält fest, dass es hinter dem Standesgebäude eine Brücke über den Mühlbach gibt. Bei dieser Brücke und auch bei der weiterführenden Verrohrung in nördliche Richtung kommt es infolge von Verklausungen immer wieder zu Überschwemmungen, weshalb die unterirdische Verrohrung verlegt werden soll. Für die Umlegung des Rohres bedarf es einer gegenseitigen Abstandsnachsicht für unterirdische Bauten. Zudem muss ein Grundstück des Forstfonds temporär genutzt werden. Des Weiteren soll auf der anderen Straßenseite, auf welcher der umgelegte Mühlbach bis zum Illweg in einem offenen Gerinne geführt wird, die Grundgrenze durch Grundtausch begradigt werden, sodass die Böschung des neuen Mühlbaches als neue Grenze dient. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird das öffentliche Wassergut (Gst. 3230/1) an die Grenze zwischen Gst. 1079/1 und 1096 umgelegt. Der Forstfonds als Eigentümer des Gst. 1096 und die Eigentümerin des Gst. 3230/1 (öffentliches Wassergut) räumen sich entlang der Grundstücksgrenze zwischen Gst. 1079/1 und 1096 eine gegenseitige Abstandsnachsicht für ein ausschließlich unterirdisches Bauwerk auf 0 m ein und verzichten damit ausdrücklich auf den gesetzlichen Mindestabstand von einem Meter für unterirdische Bauten (gegenseitige Abstandsnachsicht). Diese Rechtseinräumung gilt auch für die jeweiligen Rechtsnachfolger und ist auf diese zu überbinden. Weiters wird festgehalten, dass die Grenze zwischen Gst. 1080/1 und Gst. 1080/2 beide im Eigentum der Projekt- und Strukturentwicklungsgenossenschaft Schruns eGen (466356v) Kirchplatz 2, 6780 Schruns einerseits und dem Gst. 1082 im Eigentum des Forstfonds des Standes Montafon andererseits, begradigt und an die Böschungskante des neu erstellten Gerinnes verlegt wird. Bgm Josef Lechthaler fragt an, ob das Wasserbauamt der Abstandsnachsicht zustimmt. Der Vorsitzende informiert, dass die Abstandsnachsicht in Zusammenarbeit mit ihnen erarbeitet wurde. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der temporären Grundinanspruchnahme gem. vorStand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 3. Forstfondssitzung: 19.01.2021 Seite 4 von 5 liegender Zustimmungserklärung für die Baumaßnahme und die Gewährung einer gegenseitigen Bauabstandsnachsicht gem. Beschlussvorlage entlang der Grundstücksgrenze zwischen Gst. 1079/1 und 1096 für ausschließlich unterirdische Bauwerke auf 0 m und der Begradigung des Grenzverlaufes zwischen Gst. 1080/1 und 1080/2 einerseits und Gst. 1082 andererseits, einstimmig angenommen (gegenseitige Abstandsnachsicht). Pkt. 4.) Genehmigung der Niederschrift der 2. Forstfondssitzung vom 15.12.2020 Die Niederschrift der 2. Forstfondssitzung wurde allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und bei der nächsten physischen Sitzung unterfertigt. Pkt. 5.) Berichte Bericht des Forstbetriebsleiters DI Hubert Malin: a) Die intensiven Schneefälle der vergangenen Tage haben zu Schäden in den Standeswaldungen geführt. Das Schneebruch-Schadholz muss im Frühling wiederaufgearbeitet werden, da sonst wiederum eine Borkenkäfer-Massenvermehrung droht. b) Am Hochjoch sind viele Spuren von Schifahrer*innen im Waldbereich außerhalb der gesicherten Pisten zu sehen. Das Wild wird dadurch gestört und bei fluchtartigen Bewegungen stark geschwächt, sodass es oft ums Überleben kämpfen muss. Er bittet die Bürgermeister die Information an die Bürger*innen weiterzugeben, nicht die gesicherten Pisten zu verlassen. c) Der Vorsitzende informiert zum Prozess „Forstfonds Finanzen“, dass am 20. Jänner 2021 gemeinsam dem Projektleiter des externen Beratungsbüros ICG ein weiterer Termin stattfinden wird. Er bedankt sich bei den Mitarbeitenden für ihre Unterstützung und Mitwirkung bei diesem Vorhaben. Pkt. 6.) Allfälliges Keine Wortmeldungen Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 3. Forstfondssitzung: 19.01.2021 Seite 5 von 5 Ende der Sitzung: 15:17 Uhr Schruns, 19. Jänner 2021 Schriftführer: Standesrepräsentant: Forstfondsvertretung: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at