20031118_FF_026

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:11
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2003-11-18
Erscheinungsdatum 2003-11-18
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 18. November 2003 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 26. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 18. November nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf ca 15.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bgm Gerhard Blaas, Gaschurn; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Vizebgm Siegfried Fritz, Bartholomäberg; Entschuldigt: Bgm Guntram Bitschnau, Tschagguns Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 16.00 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. 2. 3. 4. Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung vom 14.10. 2003; Zustimmung zu diversen Grundbeistellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes Kops II der Vorarlberger Illerke AG; Berichte; Allfälliges; 26. Forstfondssitzung: 18.11. 2003 Seite – 1 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern per Email übermittelte Niederschrift der 25. Sitzung vom 14.10. 2003 wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 Der Vorsitzende informiert auf Basis der bereits mit der Sitzungseinladung übermittelten Gesamtaufstellung über die nach jetzigem Kenntnisstand erforderlichen Beanspruchungen von Grundstücken des Forstfonds im Zusammenhang mit dem geplanten Projekt Kops II der Vorarlberger Illwerke AG. In mehreren Vorgesprächen mit den Vertretern der Vorarlberger Illwerke wurden die insgesamt 6 Entwürfe der Dienstbarkeitsverträge für die Deponie Tafamunt, den Schutzdamm, den Druckschacht Außertafamunt, den Fensterstollen Kops, den Unterwasserstollen Kavernenkrafthaus und die Ableitung von Stollenwässer besprochen sowie die weiteren Pachtverträge für vorübergehende Grundinanspruchnahmen für Zufahrt und Lagerflächen sowie die Vereinbarungen für die Verlegung einer Wasserleitung und die Errichtung der Materialseilbahn Tafamunt im Detail erörtert. Ganz generell stellt der Betriebsleiter fest, dass die von der Illwerke unterbreiteten Entschädigungssätze für die erforderliche Grundinanspruchnahme in Kenntnis von Entschädigungssätzen bei anderen Beanspruchungen bzw Unterfahrungen von Grundstücken in Österreich den gängigen Richtsätzen der Sachverständigen entsprechen. In einem weiteren abschließenden Gespräch durch den Standesrepräsentanten, Betriebsleiter und Standessekretär mit Vorstandsdirektor Dr Ludwig Summer konnte eine einvernehmliche Entschädigung im Gesamtbetrag von 72.000, -- € für sämtliche derzeit bekannten Grundinanspruchnahmen und die Einräumung der erforderlichen Dienstbarkeitsrechte ausgehandelt werden konnte. Zusätzlich liegt von Vorstandsdirektor Dr Summer die Zusage vor, dass die Zahlungen im Zusammenhang mit der Waldbewirtschaftung in den kommenden Jahren weiterhin aufrecht bleiben und in etwa 2 Jahren nach der bereits im laufenden Jahr erfolgten Wertanpassung eine neuerliche Wertanpassung in Aussicht gestellt ist. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass auch bisher die Zahlungen für die Waldbewirtschaftung und damit die langfristige Sicherung der Schutzfunktionen für zahlreiche Illwerkeanlagen in der Talschaft von den deutschen Vertragspartnern als Bestandteile des Jahreskostenprinzips nicht in Frage gestellt wurden. Vom Vorsitzenden wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass von der Illwerke AG zahlreiche Bedingungen gegenüber dem deutschen Vertragspartner EnBW wie zB Herbeiführung der technischen Machbarkeit für das Gesamtprojekt, Einhaltung einer Kostengarantie und Einhaltung des Zeitplanes mit Baubeginn 01.09.2004 eingehalten werden müssen. Es wird festgestellt, dass in Anbetracht der unter dem neuen Vorstandsvorsitzenden der EnBW Prof Dr Claassen in die Wege geleiteten Sparmaßnahmen im Gesamtkonzern eine Realisierung des Projektes Kops II zum heutigen Zeitpunkt als sehr unwahrscheinlich einzustufen ist. Bgm Blaas informiert über das derzeit aufliegende UVP–Verfahren. Bis zum 23. Dezember 2003 können auch von den betroffenen Grundeigentümern bzw weiteren Parteien entsprechende Stellungnahme abgegeben werden. 26. Forstfondssitzung: 18.11. 2003 Seite – 1 - Vom Betriebsleiter wird zum UVP-Verfahren grundsätzlich festgehalten, dass nach seinen Informationen und Kenntnis der vorliegenden Schriftsätze von den in das UVP–Verfahren eingebundenen Sachverständigen sehr detailliert auf die möglichen Auswirkungen dieses Projektes eingegangen wird. Auf konkrete Anfrage bezüglich möglicher Auswirkungen auf Quellvorkommen im Bereich des Forstfonds im gegenständlichen Projektsbereich stellt der Betriebsleiter fest, dass ihm nach seiner Kenntnis diesbezüglich nichts bekannt ist und daher negative Auswirkungen, was den Grundbesitz des Standes Montafon betrifft, praktisch ausgeschlossen werden können. Nach Diskussion wird über Antrag des Vorsitzenden dem vorliegendem Angebot der Vorarlberger Illwerke AG zur Gewährung einer Einmalentschädigung in Höhe von 72.000, -- € einstimmig zugestimmt und der Vorsitzende ermächtigt die diesbezüglichen Vereinbarungen, Pachtverträge und sonstigen Verträge abzuschließen. Pkt. 3 – Berichte: a) Der Betriebsleiter informiert über eine Anfrage von Gemeindesekretär Martin Netzer aus Gaschurn, wonach im Bereich Ziggam – Sponnawald – Richtung Pfanges Möglichkeiten zur Errichtung einer Weltcup-Abfahrtsstrecke sondiert werden sollen. Grundsätzlich sieht der Betriebsleiter die Angelegenheit aus geologischen Gründen eher kritisch und extrem schwierig, aus Sicht des Forstfonds werden jedoch bei Herbeiführung der notwendigen positiven Stellungnahmen der Sachverständigen gegen den Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung für die geplante Weltcupabfahrt grundsätzlich keine Bedenken gesehen. Bgm Blaas informiert in diesem Zusammenhang zusätzlich über die in den vergangenen Jahren angestellten Bemühungen im Bereich der bestehenden Abfahrt für die Realisierung einer Beschneiung, welche bisher allerdings am Widerstand einzelner Grundstückseigentümer gescheitert sind. b) Bislang sind vom Hiebsatz ca 13.000 fm getätigt. Der Betriebsleiter weist auf die für den Forstbetrieb im Zusammenhang mit dem frühen Beschneiungstermin bei einzelnen Seilbahngesellschaften verbundenen zusätzlichen Einschränkungen hin, da dadurch der Zeitraum für Waldbewirtschaftungsmaßnahmen in der für forstliche Nutzungen besten Zeit (Saftruhe, weniger Schäden an der Verjüngung und am verbleibenden Bestand, keine Borkenkäfergefahr und keine Pilze, höhere Holzpreise insbesondere für Qualitätsholz etc) zusätzlich eingeengt wird. Auf dem Holzmarkt sind die Preise weiterhin auf einem extrem niedrigen Niveau, da einerseits zuviel Holz auf dem Markt ist (Windwurf, Borkenkäferkalamitätsholz in Mitteleuropa) und die Nachfrage aufgrund der schleppenden Konjunktur schlecht ist. Eine Nutzung von Holz im Gebirge ist ohne die derzeit gewährten Förderungen für die Waldeigentümer komplett unwirtschaftlich und uninteressant, wobei dadurch die unbedingt erforderliche Verjüngung des Schutzwaldes zusätzlich verzögert wird. c) Im Zusammenhang mit Wildschäden im Bereich von Privatgrundstücken im Gemeindegebiet St. Gallenkirch (betroffene Fläche ca 35 ha) haben in letzter Zeit mehrere Besprechungen und Begehungen mit dem Jagdpächter DI Ekkehard Hilti stattgefunden. DI Hilti hat in einem Schreiben an die JGN St. Gallenkirch II auch eine Auflösung des laufenden Pachtverhältnisses gefordert. 26. Forstfondssitzung: 18.11. 2003 Seite – 1 - Leider sind zum Teil örtlich konzentriert massive Sommerschälschäden festzustellen, die als nicht mehr tolerierbar einzustufen sind. Die Ursachen für diese Schäden liegen einerseits in den weit überhöhten Schalenwildbeständen in St. Gallenkirch (viel Rotwild – höheres Schadensrisiko), dem derzeit extrem hohen Jagddruck und vermutlich auch in der intensiven Nutzung für touristische Zwecke und Freizeitaktivitäten und der damit verbundenen Verdrängung und Konzentration des Schalenwildes in steile, unzugängliche Waldlagen. Zusätzlich ist auch die normale Abschussplanerfüllung durch Störungen frühmorgens und abends für die Jagd zunehmend erschwert und kann dieser jagdlich bedingte „Stress“ bei Wildtieren zusätzlich Schäden am Wald auslösen. Es sind daher auch begleitende Maßnahmen zur Lösung der derzeit völlig untragbaren Situation im Verantwortungsbereich der Gemeinden und des Standes Montafon ebenfalls notwendig. Die Abschussplanerfüllung im laufenden Jahr kann bis zum jetzigem Zeitpunkt allerdings als sehr gut eingestuft werden. Eine weitere Reduktion des Rotwildbestandes ist nach fester Überzeugung des Betriebsleiters vor allem in den Wildregionen 3.2. (St. Gallenkirch) und 2.1 (Silbertal–Bartholomäberg) unumgänglich, da dort derzeit der Rotwildbestand zu hoch ist bzw die zunehmend beengten Lebensraumverhältnisse die Wildschäden im Wald verschärfen und daher örtlich absolut nicht mehr im tolerierbaren Rahmen liegen (EJ Hubertus, Schutzwaldsanierungsgebiete etc). In den anderen Wildregionen im Montafon sind örtlich ebenfalls untragbare Schäden vorhanden obwohl die Wilddichten dort deutlich geringer sind. Die Wildschadensprobleme sind dort lokal lösbar. Der Betriebsleiter verweist auf die Problematik, dass die Genossenschaftsjagden mit einem hohen Schutzwaldanteil mit meist geringeren Jagdpachterlösen für den Grundeigentümer, hohen personellen Kosten für die Jagdpächter durch hauptberufliche Jagdschutzorgane, sehr hohen Kosten für Rotwildfütterung, hohen Risiken für die Jagdpächter und die betroffenen Waldeigentümer etc verbunden sind. Diese Risiken kalkulieren „Jagdinteressierte“ bei der Pachtung dieser Reviere durchaus ein. Ein Ausgleich und eine regionale Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen ist aus Sicht der Walderhaltung und der Waldeigentümer daher erforderlich. Wir können nicht auf dem Rücken des Waldes hohe Jagdpachterlöse für die waldfreien Eigenjagden (Alpen) auf Dauer gewährleisten. Die Möglichkeiten des Standes Montafon für eine Verbesserung der Wald-Wild-Situation werden derzeit nur teilweise ausgeschöpft. In diesem Zusammenhang entwickelt sich eine ausführliche Diskussion zur Novelle des Jagdgesetzes, welche derzeit auf Landesebene in mehreren Arbeitsgruppen diskutiert wird. Vom Vorsitzenden wird die Überzeugung angesprochen, dass die derzeitige Stellung des Jagdschutzorganes zwischen Behörde und Jagdpächter völlig unbefriedigend ist und im Zuge der Novelle des Jagdgesetzes auch massive Bemühungen in Richtung Land dahingehend unternommen werden müssen, dass die Jagdschutzorgane vom Land übernommen werden sollen. Eine Zweckwidmung der Landesjagdabgabe dafür müsste nach Ansicht der Forstfondsvertreter möglich sein. In Anbetracht der teils dramatischen Wald-Wild-Situation müsste es nach Meinung der Forstfondvertretung möglich sein, dass mit den Einnahmen aus der Jagdabgabe von geschätzten 800.000 Euro die erforderliche Anzahl von unabhängigen Jagdschutzorganen vom Land übernommen werden könnte. 26. Forstfondssitzung: 18.11. 2003 Seite – 1 - Bgm Rudigier betont in seiner ausführlichen Wortmeldung die völlig unbefriedigende Situation im Gemeindegebiet St. Gallenkirch und sieht ein weiteres Zusehen als nicht mehr verantwortbar an. Er bedauert, dass praktisch seit 30 Jahren bei der effektiven Wildstandsreduktion keine Erfolge zu verzeichnen sind. Er erachtet eine Reduzierung des Rotwildbestandes unumgänglich, zumal in kritischen Gebieten mit Schutzwaldsanierungsprojekten untragbare Wildschäden vorhanden sind. In der umfassenden Diskussion wird vom Betriebsleiter ein Maßnahmenbündel wie Reduzierung des Wildbestandes im Zusammenhang mit Waldbewirtschaftungsmaßnahmen und Maßnahmen für die Bereitstellung des erforderlichen Lebensraumes für das Wild als dringend notwendig beurteilt. In der Diskussion wird aber auch ein Modell dahingehend angedacht, dass die Jagdaufseher nicht mehr im Dienstverhältnis zum Jagdpächter stehen sondern durchaus auch ein Dienstverhältnis zum Forstfonds als größter Grundeigentümer in der Talschaft denkbar ist und damit die unbefriedigende Situation der dienstrechtlichen Stellung des Jagdschutzorgans zwischen Behörde und Jagdpächter umgangen werden könnte. Der Betriebsleiter spricht auch die Tatsache an, dass der Forstfonds und somit die Bürgermeister als dessen Vertreter zahlreiche Möglichkeiten einer stärkeren Einflussnahme in jagdliche Angelegenheiten haben und dies vor allem in Problemgebieten auch wahrgenommen werden muss. Möglichkeiten dahingehend werden vom Betriebsleiter auch in der Bildung von zusätzlichen Eigenjagden gesehen. Diese auf Verwaltungssebene in den vergangenen Jahren ausgearbeiteten Vorschläge wurden allerdings damals von verschiedenen Forstfondsvertretern als Eingriff in die Gemeindeautonomie gesehen und daher abgelehnt. Die Forstfondsvertreter erachten es einhellig als notwendig, im Zusammenhang mit der Diskussion der Novellierung des Jagdgesetzes diese Überlegungen des Standes Montafon beim Land zu deponieren. Da der Betriebsleiter bereits in 2 Arbeitsgruppen eingebunden ist, wird er beauftragt, die Überlegungen der Forstfondsvertretung in die Diskussion auf Landesebene einzubringen. Pkt. 4 – Allfälliges – keine Wortmeldungen; Ende der Sitzung 17.15 Uhr, Schruns, 19. November 2003 Schriftführer 26. Forstfondssitzung: 18.11. 2003 Forstfondsvertretung: Seite – 1 -