20111108_FF_015

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:11
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2011-11-08
Erscheinungsdatum 2011-11-08
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STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 8. November 2011 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 15. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 31. Oktober nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf 16.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Karl Hueber, Schruns; Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Bgm Thomas Zudrell, Silbertal; Weitere Sitzungsteilnehmer: Mitarbeiter Mag. Bernhard Maier; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 15.30 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Grundverkauf an die Vorarlberger Illwerke AG für Talstationsgebäude der neuen Hüttenkopfbahn; 2.) Errichtung eines Betriebsgebäudes in St. Anton – Abschluss einer Vereinbarung mit dem Jagdpächter 3.) Genehmigung der Niederschrift der 14. Forstfondssitzung vom 13.09. 2011; 4.) Berichte; 5.) Allfälliges; 15. Forstfondssitzung: 08.11. 2011 Seite 1 von 3 Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende informiert über das Ansuchen der Vorarlberger Illwerke AG um Verkauf von einer Grundfläche von ca. 100 m² für das Talstationsgebäude der geplanten neuen Hüttenkopfbahn, welche im kommenden Jahr in Form einer modernen Sechsersesselbahn anstelle des bestehenden Zweiersesselliftes errichtet werden soll. Durch die neue Anlage wird die Förderleistung von derzeit 1.400 Personen/Stunde auf 2.400 Personen/Stunde erhöht. Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass für die bestehende Sesselbahn aus dem Jahr 1982 ein Dienstbarkeitsvertrag besteht. Gemäß diesem Vertrag ist die Illwerke berechtigt, die Sesselbahn im Bedarfsfalle umzubauen und zu erneuern. Auf Basis den mit den Vertretern der Illwerke geführten Gesprächen wird vom Vorsitzenden vorgeschlagen, die zusätzlich benötigte Grundfläche von ca. 100 m² für das neue Talstationsgebäude aus der Forstfondsparzelle 867/4 zum Preis von EUR 60, 00/m² zur Verfügung zu stellen sowie die bestehende seit 1982 vereinbarte Dienstbarkeitsentschädigung für die Überspannung von derzeit 464, 00 (indexiert gemäß VPI) auf künftig EUR 1.000, 00 anzuheben, da mit der neuen Anlage eine Erhöhung der Förderkapazität verbunden ist. In der Diskussion zum Ansuchen wird darauf hingewiesen, dass dem Vernehmen nach die Alpen Golm und Schandang mit der Illwerke über die Grundinanspruchnahme gemeinsame Gespräche führen und möglicherweise gegenüber den mit dem Forstfonds bestehenden Regelungen abweichende Entschädigungsregelungen bestehen. Eine Entscheidung über das Ansuchen wird somit einvernehmlich vertagt, um mit den Vertretern der Illwerke weitere Verhandlungen zu führen bzw. allenfalls eine Abstimmung mit den Vertretern der Alpen vorzunehmen. Pkt. 2.) Der Vorsitzende informiert über den schon seit längerer Zeit bestehenden Wunsch des Jagdpächters der Genossenschaft Jagd St. Anton zur Errichtung eines forst- und jagdlichen Betriebsgebäudes. Darüber sind in den vergangenen Monaten die nötigen Abklärungen mit der Behörde und der Wildbach- und Lawinenverbauung erfolgt, sodass aus rechtlicher Sicht eine Umsetzung des Bauvorhabens auf der Forstfondsparzelle 368/1 angrenzend an das Siedlungsgebiet möglich ist. Vom Vorsitzenden wird weiteres informiert, dass zwischenzeitlich die Planung für das Objekt vorliegt und in Bälde die Bauverhandlung stattfinden kann. Über die Nutzung des Objektes durch den Jagdpächter soll ein Baurechtsvertrag abgeschlossen werden. Der vom Advokaturbüro Dr. Dr. Batliner & Dr. Gasser in Vaduz ausgearbeitete und mit dem Jagdpächter auf Basis einer gemeinsamen Besprechung abgestimmte Baurechtsvertrag mit einer Dauer von 20 Jahren wird im Detail vorgestellt und erläutert. In der Diskussion werden vor allem von Bgm Vallaster Bedenken hinsichtlich der Entschädigungsregelung für den Fall einer früheren Beendigung des Baurechtes in den ersten 20 Jahren und den damit für den Forstfonds verbundenen finanziellen Verpflichtungen geäußert. Vom Vorsitzenden wird dazu hervorgehoben, dass vor allem unter Berücksichtigung des für die Genossenschaftsjagd St. Anton bestellten Jagdschutzorganes in den vergangenen Jahren mit dem Jagdpächter Dir. Moosleithner keinerlei Probleme aufgetreten sind und die behördlichen Vorgaben bezüglich Erfüllung der Abschlusspläne auch stets erfüllt, teils übererfüllt wurden. Auch im Hinblick auf die Bereitschaft des Jagdpächters zur Finanzierung dieser 15. Forstfondssitzung: 08.11. 2011 Seite 2 von 3 Investition dürfen die vorgeschlagenen Entschädigungsbeträge im Falle einer früheren Beendigung des Baurechtes mehr als angemessen beurteilt werden, wozu auch von mehreren Forstfondsvertretern Zustimmung ausgesprochen wird. Mit Hinweis auf die Erfahrungen in der Genossenschaftsjagd Bartholomäberg im Zusammenhang mit Investitionen durch den dortigen Jagdpächter vor längerer Zeit schlägt Bgm Vallaster eine Prüfung des vorliegenden Baurechtsvertrages durch einen externen Rechtsberater vor. Bgm Netzer schlägt ebenfalls eine Prüfung des Vertragsentwurfes durch einen Rechtsanwalt vor. Diesem Antrag wird über Empfehlung des Vorsitzenden einhellig zugestimmt und somit eine Entscheidung über den Baurechtsvertrag zur Vornahme der Prüfung und den weiteren Abklärungen mit dem Jagdpächter vertagt. Als Vertreter des Forstfonds werden zur Vornahme eines Lokalaugenscheines des geplanten Bauplatzes sowie die Abklärungen zum Baurechtsvertrag mit Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz einstimmig die Bürgermeister Netzer und Vallaster zusammen mit dem Vorsitzenden nominiert. Vom Vorsitzenden wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz der bereits anberaumten Bauverhandlung eine Erlassung des Baubescheides erst nach Vorliegen des gegenseitig unterzeichneten Baurechtsvertrages erfolgen wird. Pkt. 3.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 14. Forstfondssitzung vom 13.09. 2011 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 3. – Berichte: a) Auf die Ausschreibung zur Vermietung des Hochmaisäß Nr. 6 in Schruns sind insgesamt 3 Angebote eingelangt, worüber in den nächsten Tagen noch weitere Abklärungen erfolgen werden. b) Der Vorsitzende weist auf die bereits Anfang Juni erfolgte Baueingabe zur Sanierung des Maisässhauses Manuef in Tschagguns hin, worüber bislang noch keine Entscheidung der Baubehörde vorliegt. Bgm Bitschnau verweist in diesem Zusammenhang auf nach wie vor mit der Behörde und der Raumplanungsabteilung nicht geklärte Auslegungen von raumplanungsrechtlichen Bestimmungen hin, wozu weitere Abklärungen notwendig sind. Es wird auch darauf verwiesen, dass diese Frage bei der in der kommenden Woche stattfindenden Bürgermeistertagung des Bezirkes Bludenz zur Sprache gebracht werden soll. Pkt. 4. – Allfälliges: - keine Wortmeldungen Ende der Sitzung, 16.15 Uhr; Schruns, 09. November 2011; Schriftführer: 15. Forstfondssitzung: 08.11. 2011 Forstfondsvertretung: Seite 3 von 3