20160412_FF_007

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:12
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2016-04-12
Erscheinungsdatum 2016-04-12
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Standd Montafoon Forstffonds A-6780 Scchruns - Vorarlberg Montafoneerstraße 21 T +43 (0)55556 72132, F 72132-9 info@stannd-montafon.aat www.stannd-montafon.at DVR: 04333659 Zl./Bearb. : ff004.1/2016 6/bm NIED DERSCH HRIFT aufgenoommen am 12. April 20 016 im Sitzuungssaal dees Standes Montafon M inn Schruns an nlässlich der 7. Sitzung der Forstfondsv F vertretung inn der laufen nden Funktio onsperiode.. Auf Gruund der Einnladung vom m 4. April 20016 nehmen n an der im Anschluss an die Standessitzung einnberufenen Forstfondsssitzung teil:: Standessrepräsentannt Herbert Bitschnau, B T Tschagguns Standessrepräsentannt-Stellvertrreter Bgm M Martin Netzeer, MSc, Gaaschurn Bgm Joosef Lechthaaler, St. Galllenkirch Bgm DII (FH) Jürgeen Kuster, MBA, M Schruuns Bgm Raaimund Schhuler, St. An nton Bgm M Martin Vallasster, Bartholomäberg Bgm Buurkhard Waachter, Vand dans Bgm Thhomas Zudrrell, Silbertaal (bis 16:500 Uhr) Entschuuldigt: Weiteree Sitzungsteeilnehmer: Maier M Wernner zu TOP1 1 Bgm B Lotharr Ladner Bgm B Matthiias Luger DI D Hubert M Malin, Betriiebsleiter Fo orstfonds Schriftfführer: Standessekretär Maag Bernhard d Maier Der Vorrsitzende erröffnet um 16:00 1 Uhr ddie Forstfon ndssitzung und u begrüßt die Forstfondsvertreter. E Er ersucht um m Aufnahm me des zusättzlichen Berratungsgegeenstandes „G Grundtausch Gst. 1803/1 (St. Gallenkkirch) und Gst. G 1644, 16645 (Gasch hurn)“. Punk kt 3 „Entsenndung eines Vertreters des Forstfonds in die GNJJ Silbertal“ w wird abgeseetzt. Gegen die geänder erte Tagesorrdnung wird nach Umfragee kein Einw wand erhobeen, zur Erled digung stehtt somit nachhstehende Taagesordnu ung 1.) Finnanzierungsbbeitrag für die d geplantee Güterwegaanlage Gweeil 2.) Gew wässerpfleggeplan Oberre Ill – weiteere Vorgang gsweise 7. Forstfondssitzung: 12.04.2016 Seite 2 von 5 3.) Genehmigung der Niederschrift der 6. Forstfondssitzung vom 19.01.2016 4.) Berichte 5.) Grundtausch Gst. 1803/1 (St. Gallenkirch) und Gst. 1644, 1645 (Gaschurn) – Erweiterung der TO 6.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende begrüßt Werner Maier als Proponent der Güterweganlage „Gweil“ und ersucht ihn um Präsentation des aktuellen Projektstandes. Herr Maier erläutert das Projekt und die geplante Trassenführung mit den Wegabschnitten und den technischen Eckpunkten anhand von Präsentationsfolien. Diese Folien werden der Niederschrift beigelegt. Für die gesamte Trasse wurde eine geologische Geländeaufnahme durchgeführt. Im unteren Bereich wir harter Fels erwartet. Die Gesamtbaukosten sind mit € 1.250.000, - veranschlagt. Der Fördersatz liegt immer noch bei den ehemals vereinbarten 60%, da bereits seit acht Jahren an diesem Projekt gearbeitet wird. Die wildbauch- und Lawinenverbauung zahlt im Rahmen des umzusetzenden Projektes Gweil-Lawine eine Benutzungsgebühr in Höhe von € 250.000, -. Die Gemeinde St. Gallenkirch hat einen Baukostenzuschuss von € 50.000, - zugesagt. Die Finanzierungs- und Interessentenbeiträge verteilen sich wie folgt: Gesamtkosten (WA1 und WA2) Landesförderung WLV Benützungsgebühr Gemeinde St. Gallenkirch Benützungsgebühr+Förderungen 60, 0% 20, 0% 4, 0% 84, 0% 1.250.000 € -750.000 € -250.000 € -50.000 € -1.050.000 € Maisäßobjekte Maisäß Ausschlag Alpe Außergweil Foppa, Spatla (Objekte) Stand Montafon Forstfonds Gesamt 5, 0% 4, 0% 1, 4% 3, 0% 2, 7% 16, 1% -66.390 € -49.391 € -17.836 € -33.195 € -33.193 € -200.005 € Restkosten (Sicherheit) -5 € Für den Forstfonds waren bisher Baukosten in Höhe von € 25.000, - veranschlagt. Auf Grund einer neuen Kostenschätzung müssen die Interessentenbeiträge insgesamt aufgestockt werden. Auf den Forstfonds entfallen nunmehr € 33.193, -. Betriebsleiter Malin informiert, dass mit der geplanten Weganlage ca. 22 ha Wald in Ertrag des Standes und 50-60 ha Privatwaldungen Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 7. Forstfondssitzung: 12.04.2016 Seite 3 von 5 erschlossen werden. Für eine allfällige weiterführende Erschließung in Richtung Kreuzgasse müsste damit auch kein Anschlussbeitrag bezahlt werden. Bgm Wachter erkundigt sich nach dem Erhaltungskostenschlüssel. Der Forstfonds ist mit 12, 38% an den Erhaltungskosten beteiligt. Malin weist darauf hin, dass hier auch die Fahrten für die Genossenschaftsjagd inkludiert sind. Die Frage von Bgm Netzer, ob für die Alpe eine Bewirtschaftungsverpflichtung besteht, wird von Maier bejaht, wobei keine Verpflichtung für eine Sennalpe besteht, aber die Alpe bestoßen werden muss. Auch die Frage zur Begünstigung der forstlichen Bewirtschaftung wird vom Betriebsleiter klar mit Ja beantwortet, zumal davor keine zeitgemäße Bewirtschaftung möglich gewesen ist. Auf die Frage nach den Auswirkungen auf den Flächenwidmungsplan, informiert Bgm Lechthaler, dass nach Abschluss des Verbauungsprojektes ein Großteil von Galgenuel umgewidmet werden kann. Bgm Zudrell merkt an, dass es sich hierbei um ein sehr großes Projekt handelt. Ihn interessiert, wie allfällige Kostenüberschreitungen verumlagt werden. Dazu wird informiert, dass zwar beim Gemeindebeitrag eine Deckelung zum Tragen kommt, aber bei den Interessentenbeiträge keine Deckelung vorgegeben ist. Für Bgm Vallaster ist das nicht gerecht. Aus der anschließenden Diskussion ergibt sich die Forderung nach einer Gleichbehandlung. Bgm Kuster fragt an, wie mit Waldeigentümern umgegangen wird, welche sich nicht an den Baukosten beteiligen. Maier erteilt die Auskunft, dass jeder auch nachträglich die Möglichkeit hat, in die Güterweggenossenschaft sich einzukaufen. Für die Nicht-Mitglieder ist jedenfalls eine Holz-Maut bzw. eine Benützungsgebühr vorgesehen. Auf die Frage, ob die Erträge aus der Holznutzung binnen zehn Jahren die Ausgaben tragen werden, schlägt der Betriebsleiter vor, eine Deckungsbeitragsrechnung für das erschlossene Gebiet vorzunehmen. Auf Anfrage von Bgm Kuster, ob das Befahren der Güterweganlage mit Mountainbikes erlaubt ist, ergibt sich eine rege Diskussion. Bgm Vallaster knüpft die Kostenübernahme klar an die Bedingung, die Benutzung für Mountainbikes freizugeben. Weiters schlägt er vor, die Weganlage vermessen zu lassen und diese für die Förderung einzureichen. Der Betriebsleiter weist darauf hin, dass diese Weganlage in einen bisher sehr ruhigen Lebensraum führt und deshalb diese Weganlage mit Bedacht genutzt werden sollte. Die Entscheidung über die Wegnutzung obliegt laut Maier Werner der Güterweggenossenschaft. Auch wäre eine Benutzung durch Mountainbikes allenfalls rechtlich zu prüfen. Aus der Diskussion manifestiert sich die Haltung, dass die Benützungsmöglichkeit durch Mountainbiker eine unverhandelbare Voraussetzung für die Zustimmung zur Kostenübernahme für diese Weganlage darstellt. Auf Anfrage von Bgm Vallaster informiert Herr Maier, dass je angefangene 5% Anteil im Erhaltungskostenschlüssel eine Stimme entfällt. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Übernahme der einmaligen Baukosten in Höhe von € 33.193, und die Mitfinanzierung der Instandhaltung gem. Erhaltungskostenanteil von 12, 38% für den Forstfonds unter folgenden Bedingungen:  Benutz- und Befahrbarkeit mit Mountainbikes muss bis Mott möglich sein (WA1 + WA2)  Bei allfälligen Kostensteigerungen sind die Mehrkosten auf alle Interessentenbeiträge inkl. dem Gemeindebeitrag aliquot des Prozentanteiles aufzuteilen einstimmig beschlossen und genehmigt. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 7. Forstfondssitzung: 12.04.2016 Seite 4 von 5 Pkt. 2.) Der Standesrepräsentant erinnert eingangs daran, dass der Gewässerpflegeplan Obere Ill dieses Gremium bereits mehrfach beschäftigt hat. Erste Kontakte mit der BH Bludenz haben bereits im Dezember 2014 stattgefunden. Im Dezember 2015 hat dann Wolfgang Burtscher von der Abt. Wasserwirtschaft nochmals den Pflegeplan mit Hintergrund und Zielsetzung erläutert. Im März fand eine Besprechung bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz statt, bei welcher die Herren Vondrak, Burtscher (beide Abteilung VIId Wasserwirtschaft), Studer, Schertler (BH Bludenz) Hubert Malin und er selbst teilgenommen haben. Als Gesprächsergebnis sind folgende Festlegungen festzuhalten:  Der ausgearbeitete Gewässerpflegeplan ist von den einzelnen betroffenen Gemeinden umzusetzen  Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ist es zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs zweckmäßig, eine verantwortliche Person für den ganzen Flussabschnitt zu bestellen  Die Beauftragung dieser Person sollte durch den Stand Montafon erfolgen  Die Kosten für diese Person können bei Vorliegen eines Bescheides mit bis zu 2/3 gefördert werden, allerdings muss zuvor die naturschutzrechtliche Bewilligung vorliegen  Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Antrag des Standes bzw. jeder einzelnen Gemeinde  Der vorliegende Gewässerplan wird noch im Auftrag der Abt. Wasserwirtschaft um die Grundeigentümer ergänzt  Kann eine entsprechende Zustimmung einzelner Gemeinden nicht erreicht werden, sind diese vorerst von der naturschutzrechtlichen Bewilligung auszunehmen – für diese Eigentümer wird dann ein Verfahren nach § 47 eingeleitet, welches letztlich in einem wasserrechtlichen Auftrag zur Entfernung des Bewuchses resultiert  Nach Vorlage des Antrages auf Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung wird dann von der BH ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet Der Vorsitzende fasst zusammen, dass gemäß Besprechung bei der BH Bludenz diese Aufgabe beim Stand Montafon Forstfonds angesiedelt ist. Betriebsleiter Malin weist darauf hin, dass diese zusätzlichen Aufgaben mit dem bestehenden Personal nicht bewältigt werden können. Bgm Netzer spricht sich dafür aus, dass dies beim Forstfonds angesiedelt wird. Er ist der Meinung, dass man sich genau anschauen muss, welche Aufgaben das im Detail umfasst. Die Koordinationsstelle sollte beim Stand sein und würde auch gefördert werden. Es soll eine verantwortliche Person für die Umsetzung nominiert werden. Für Bgm Vallaster muss es sich um eine Kooperation zwischen Forstfonds und Gemeinde handeln. Bgm Ladner fragt an, wie weit dieser Pflegeplan talauswärts ausgeführt werden muss. Das muss noch geklärt werden. Der Vorsitzenden fasst zusammen, dass die Organisation und Überwachung über den Forstfonds abgewickelt werden soll. Pkt. 3.) Die Niederschrift der 6. Forstfondssitzung wurde allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 7. Forstfondssitzung: 12.04.2016 Seitee 5 von 5 Pkt. 4. – Berichte: a) B Betriebsleitter berichtett, dass mit ddem Holzein nschlag beg gonnen wurdde und gegeenwärtig ddrei Partienn im Einsatzz sind. Die H Holz-Nachfr frage ist leiccht gestiegenn, da auf Grrund des m milden Winnters viele Waldflächen W n in den flacchen Region nen nicht beefahren werrden kkonnten. Biis Mitte Som mmer soll ddie Hälfte dees Einschlag ges erledigtt sein. Pkt. 5.)) (Erweiterrung der Tagesordnu T ung) Der Bettriebsleiter erläutert e den n geplantenn Grundtausch zwischen n einer abzuutrennenden n Teilfläche aaus Gst. 18003/1 des Forrstfonds im Bereich Liffinar (KG St. S Gallenkirrch) und den n Gst. 1644 unnd 1645 dess Tausch-Intteressenten (KG Gasch hurn). Es ist ein gleichw wertiger Tau usch vorgeseehen. Die anngebotenen Tauschflächhen sind hin nsichtlich Erschließung E g und Bewirrtschaftung fürr den Forstffonds durchaaus zweckm mäßig. Nach kuurzer Diskuussion wird der d vorgescchlagene weertgleiche Tausch der FFlächen grun ndsätzlich unter der Bedinngung gutgeheißen, daass sowohl die d Vertragss- und Verm messungskosten seitens ddes Tauschw werbers zu zahlen sindd und dem Forstfonds F außer a den übblichen Steu uern (Grundeerwerb, Imm moEst, Eintragung) keiine zusätzlicchen Kosten n entstehen.. Dies wird auf Antrag dess Vorsitzendden einstimm mig beschloossen. Pkt. 6. – Allfälligges: a) kkeine Wortm meldungen Ende deer Sitzung, 17.50 1 Uhr Schrunss, 30. Mai 2016 2 Schriftfführer: Forstfonndsvertretun ng: Stand Moontafon Forstffonds Montaffonerstraße 211 A-6780 Sch hruns www.stand-montafoon.at Tel: +43((0)5556/721322-0 Fax: +43(0)5556/721332-9 E-Mail:iinfo@stand-m montafon.at D DVR 0433659