20041130_FF_033

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:14
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2004-11-30
Erscheinungsdatum 2004-11-30
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 30.11. 2004 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 33. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 19. November nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf ca 17.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bgm Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm Gerhard Blaas, Gaschurn; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Entschuldigt: Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Weitere Teilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 17.10 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes wird einstimmig stattgegeben, zur Behandlung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung vom 12.10.2004; 2. Grundinanspruchnahme für die Errichtung eines Trinkwasserkraftwerkes durch die Montafonerbahn AG im Zuge der Ausführung des BA 01 „Buchen“ (Löschwasserversorgung im Silbertal); 3. Grundinanspruchnahme für die Errichtung eines Restaurantbetriebes durch die Montafoner Hochjochbahnen GmbH im Bereich Rieder-Maisäß in Schruns; 33. Forstfondssitzung: 30.11. 2004 Seite - 1 - 4. Angebot der Wassergenossenschaft Kristberg – Silbertal für Entschädigung für die Festlegung von Quellschutzzonen 1 und 2; 5. Berichte; 6. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern per Email übermittelte Niederschrift der 32. Sitzung vom 12. Oktober 2004 wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 Bgm Säly informiert anhand des Lageplanes ausführlich über das geplante Projekt für die Ausführung des BA 01 „Buchen“ (Löschwasserversorgung) der Wasserversorgungsanlage Silbertal mit Trinkwasserkraftwerk und die damit verbundenen Änderungen der Wasserversorgungsanlage der Wassergenossenschaften Buchen und Silbertal-Kirchdorf. Der Forstfonds als Grundeigentümer ist durch das geplante Projekt insofern betroffen, als die GST 723/7 und 1117 für die Errichtung eines Trinkwasserkraftwerkes samt Trafo und Nebenanlagen, eines 10 m³ Trinkwasserhochbehälters, die Errichtung eines Forstweges sowie die Verlegung einer Druckrohrleitung samt den erforderlichen Nebenleitungen benützt werden sollen. Gemäß den mit der Montafonerbahn AG geführten Verhandlungen erhält der Forstfonds für die Einräumung der genannten Dienstbarkeitsrechte bis zum 10. Betriebsjahr eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 2 %, anschließend bis zum 20. Betriebsjahr von 3 % und ab dem 21. Betriebsjahr von 4 % der jährlichen Erlöse. Die Erlöse berechnen sich auf Basis der eingespeisten Energie multipliziert mit dem jeweiligen Einspeisetarif zusätzlich Umsatzsteuer. Nach Diskussion wird über Antrag des Vorsitzenden dem von Rechtsanwalt Dr Günter Flatz zwischen Montafonerbahn AG einerseits und Stand Montafon-Forstfonds sowie Gemeinde Silbertal andererseits ausgearbeiteten Dienstbarkeitsvertrag einstimmig zugestimmt und der grundbücherlichen Einverleibung der Dienstbarkeitsrechte die Genehmigung erteilt. Pkt. 3 33. Forstfondssitzung: 30.11. 2004 Seite - 2 - Der Vorsitzende informiert über bereits früher vorgestellte Überlegungen der Montafoner Hochjochbahnen GmbH zur Errichtung eines Restaurantbetriebes im Bereich Rieder-Maisäß. Für die Einräumung der nötigen Dienstbarkeitsrechte zur Errichtung eines Restaurants wird dem Forstfonds eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 4 % angeboten. Der Betriebsleiter weist auf alternative Standorte auf der gleichen Grundparzelle hin, welche seiner Meinung nach im Zuge des weiteren Prüfungsverfahrens näher untersucht werden sollten. Im Sinne der auch schon in früheren Beratungen angesprochenen Ausnützung von Möglichkeiten zur Erzielung von Nebeneinnahmen wird über Antrag des Vorsitzenden ein Grundsatzbeschluss zur Grundbeistellung zu den angeführten Konditionen einstimmig gefasst. Der Vorsitzende wird gemeinsam mit dem Betriebsleiter ermächtigt, die näheren Details insbesondere hinsichtlich der Festlegung des definitiven Standortes mit den Montafoner Hochjochbahnen abzuklären. Pkt. 4 Der Vorsitzende informiert über das von der Wassergenossenschaft Kristberg nun auf Basis eines Ausschussbeschlusses unterbreitete Angebot zur Entschädigung für die Einräumung von Quellschutzgebieten der Zonen 1 und 2 für die Brunnenquellen 1 bis 3 der Wassergenossenschaft Kristberg mit einer einmaligen maximalen Entschädigung in Höhe € 7.000, --. Vom Betriebsleiter wird nochmals ausführlich auf die bisherigen Gespräche und insbesondere auch auf die aus Sicht des Standes Montafon angestrebte einvernehmliche Regelung für die Zustimmung zur Einräumung der Quellschutzzonen im Umfang von ca 20 ha Standeswald im Einzugsbereich der genannten Quellen informiert. Insbesondere wird von ihm auf die mit der Einräumung von Quellschutzzonen verbundenen Wirtschaftserschwernisse, aber auch eine Entwertung des Grundbesitzes insgesamt zB im Zusammenhang mit möglichen Erweiterungen im Bereich des Pistenangebotes im Schigebiet Kristberg verwiesen. Im Zuge der Diskussion wird die uneinsichtige Haltung der Organe der Wassergenossenschaft, welche zusätzlich auch durch entsprechende Stellungnahmen der Behördenvertreter unterstützt werden, als mit den Zielen und den Verpflichtungen des Forstfonds als öffentlicher Grundbesitzer nicht vereinbar angesehen. Auch im Hinblick auf weitere Festlegungen von Quellschutzgebieten und Schutzzonen wie auch unter dem Aspekt der zunehmend strenger werdenden Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes für öffentliche Wasserversorgungsanlagen wird die Meinung vertreten, dass im Falle einer 33. Forstfondssitzung: 30.11. 2004 Seite - 3 - Nichtberücksichtigung der berechtigten Anliegen des Forstfonds ein diesbezüglicher Wasserrechtsbescheid zu beeinspruchen ist. Sofern im Wasserrechtsbescheid eine Entschädigung gemäß Gutachten des forsttechnischen Sachverständigen mit einem jährlichen Betrag von 250, 20 erfolgen sollte, ist im Zivilrechtswege ein Antrag auf Festsetzung der Entschädigung für die Einräumung der Dienstbarkeiten beim Bezirksgericht einzubringen. In Anbetracht der rechtlich äußerst komplexen Materie ist zur Wahrnehmung der Interessen der Forstfonds ein Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser Vorgangsweise wird über Antrag des Vorsitzenden mehrheitlich (Stimment-haltung durch Bgm Säly) zugestimmt. Pkt. 4 – Berichte: Der Betriebsleiter informiert, dass der Hiebsatz aktuell bei ca 17.000 fm liegt und sich die Preisentwicklung insgesamt immer noch auf niedrigem Niveau bewegt. Tatsache ist, dass ein zu großes Angebot an Nutzholz auf dem Markt ist und sich dies nach wie vor negativ auf den Preis auswirkt. In diesem Zusammenhang spricht der Betriebsleiter die wichtige Funktion der heimi-schen Sägewerksbetriebe an, welche auch für den Forstfonds einen wichtigen Partner in der Wertschöpfungskette und der Nutzung des heimischen Rohstoffes Holz darstellen. Der Vorschlag zur Betriebsbesichtigung und zum Gedankenaustausch beim heimischen Sägewerk Marlin in Gortipohl wird zustimmend aufgenommen. Pkt. 6 – Allfälliges: a) Bgm Bitschnau spricht neuerlich die Thematik der Festsetzung des Brennholzpreises an, da bei Bürgerversammlungen immer wieder Kritik an den angeblich überhöhten Brennholzpreisen des Forstfonds geübt werde und Brennholz von außerhalb der Talschaft oft günstiger zu bekommen wäre. In einer kurzen Stellungnahme weist der Betriebsleiter auf die in den vergangenen Jahren gegebene Kontinuität bei den Brennholzpreisen des Forstfonds und vor allem auf die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen hin. Die Preisentwicklung bei den fossilen Brennstoffen in den letzten Monaten hat die Abhängigkeit sowohl in ökonomischer wie in ökologischer Hinsicht recht deutlich aufgezeigt, weshalb auch vermehrt ein Umdenken in Richtung Nutzung des heimischen Brennstoffes Holz zu spüren ist. Diese Thematik soll im Zuge der Beratungen für den Voranschlag 2005 neuerlich erörtert werden, wozu von der Verwaltung auch die Brennholzpreise der anderen Anbieter im Bezirk einzuholen sind. 33. Forstfondssitzung: 30.11. 2004 Seite - 4 - Besonders hervorgehoben wird vom Betriebsleiter auch das Engagement der Montafonerbahn AG mit ihrem Betriebsleiter DI Karl Resch in Sachen verstärktem Einsatz von Biomasse und dessen Initiative für weitere Überlegungen zur Errichtung von Biomasseheizkraftwerken an mehreren Standorten in der Talschaft. b) Bgm Rudigier ersucht, die Frage der Beteiligung des Forstfonds an den Erhal-tungskosten für die Güterweganlage Grappes nochmals in der kommenden Forstfondssitzung zu beraten, da nach seiner Meinung eine Abänderung des nun mit mehreren Agrargemeinschaften vereinbarten Kostenschlüssels eine langfristige Lösung unmöglich machen würde. Ende der Sitzung 18.20 Uhr Schruns, 30. November 2004 Schriftführer: Forstfondsvertretung: 33. Forstfondssitzung: 30.11. 2004 Seite - 5 -