20191210_FF_032

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:15
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2019-12-10
Erscheinungsdatum 2019-12-10
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: ff004.1/2019/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 10. Dezember 2019 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 32. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 3. Dezember 2019 nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Herbert Bitschnau, Tschagguns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn Bgm Burkhard Wachter, Vandans Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Raimund Schuler, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Thomas Zudrell, Silbertal (bis 16:24 Uhr) Entschuldigt: Bgm DI (FH) Jürgen Kuster, MBA, Schruns Weitere Sitzungsteilnehmer: DI Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds (bis 16:17 Uhr) Mitarbeiterin Valentina Bolter Mitarbeiter Severin Berthold zu TOP1 Mitarbeiter Christoph Vogt zu TOP1 Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 14:59 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er entschuldigt Bgm Jürgen Kuster. Der Vorsitzende ersucht um Aufnahme des zusätzlichen Tagesordnungspunktes 6 „Grundsatzbeschluss zu Grundtausch mit Teilflächen von Gst. 1488/1 (KG Silbertal)“. Weiters hält er fest, dass der Tagesordnungspunkt 4 „Gewährung und Aufteilungsschlüssel eines Finanzierungsbeitrages der Forstfonds-Gemeinden zur Aufrechterhaltung der Schutzfunktion des Standeswaldes“ in der Jänner-Sitzung behandelt wird. Gegen die geänderte Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 32. Forstfondssitzung: 10.12.2019 Seite 2 von 6 Tagesordnung 1.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2020 samt Beschäftigungsrahmenplan, Feststellung der Finanzkraft und Festsetzung der Tarife und Abgabepreise für Servitutsholz 2.) Grundinanspruchnahme WLV Verbauungsprojekt Gufel (KG St. Gallenkirch) 3.) Aufnahme des Forstfonds des Standes Montafon in die GWG Rofer (KG Bartholomäberg) 4.) Genehmigung der Niederschrift der 31. Forstfondssitzung vom 8.10.2019 5.) Berichte 6.) Grundsatzbeschluss zu Grundtausch mit Teilflächen von Gst. 1488/1 (KG Silbertal) – Erweiterung der Tagesordnung 7.) Allfälliges 8.) Naturwärme Montafon (in nichtöffentlicher Sitzung gem. § 46 GG) Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende bittet Mitarbeiter Christoph Vogt um Erläuterung des Tagesordnungspunktes 1 „Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2020 samt Beschäftigungsrahmenplan, Feststellung der Finanzkraft und Festsetzung der Tarife und Abgabepreise für Servitutsholz“. Christoph Vogt berichtet, dass die zu erwartenden Holzerlöse vorsichtshalber gering geschätzt wurden. Als projektbezogene zusätzliche Ausgaben sind die Erweiterung des Parkplatzes mit Fahrabstellanlage beim Standesgebäude, die Anschaffung eines Fahrzeuges sowie die weitere Sanierung des Maisäß Manuaf vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über Darlehensaufnahmen, bei der Fahrradabstellanlage und Parkplatz auch durch Beiträge der Mieter im Standesgebäude. Im Gegensatz zur Darstellung der Ergebnisrechnung beim Stand verschlechtert die Abschreibung beim Forstfonds die Ergebnisrechnung. Die gesamten Transfers sind detailliert dargestellt. Im Schuldennachweis ist das neue Darlehen noch nicht angeführt. Das wird noch korrigiert und nachgeführt. Die Bürgermeister bekommen das überarbeitete Dokument inklusive des fehlenden Darlehens zugeschickt. Die Berechnung der Finanzkraft, die sich auf € 1.623.750, - beläuft, sowie die Forstfondsumlage werden dargestellt und kurz erläutert. Bgm Netzer hinterfragt, ob z.B. angesichts der Darlehensaufnahmen die Erweiterung des Parkplatzes und Fahrradabstellanlage notwendig ist. Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, wird der Voranschlag 2020 über Antrag des Vorsitzenden mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ergebnishaushalt Finanzierungs- Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 32. Forstfondssitzung: 10.12.2019 Seite 3 von 6 haushalt Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung) Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo 2.697.900, 00 2.737.000, 00 3.069.200, 00 3.320.300, 00 -371.300, 00 -583.300, 00 Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung 501.000, 00 -74.100, 00 -371.300, 00 -156.400, 00 Der Beschäftigungsrahmenplan wird über Antrag des Vorsitzenden ebenfalls einstimmig in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Finanzkraft wird mit € 1.623.750, - festgestellt. Die Tarife und Abgabepreise für Servitutsholz werden in gleicher Höhe wie 2019 festgesetzt und auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen. Pkt. 2.) Der Standessekretär berichtet, dass von der Gemeinde St. Gallenkirch ein Ansuchen auf Grundinanspruchnahme für das WLV Verbauungsprojekt Gufel eingelangt ist. Bgm Lechthaler informiert, dass entlang des Gufelbaches ein kleineres Becken sowie ein Stützbauwerk und eine Dammschüttung geplant sind. Durch diese Maßnahmen soll das Siedlungsgebiet vor Hochwasser und Rutschungen gesichert werden. Die Wildbach- und Lawinenverbauung hat dieses Projekt ausgearbeitet. Der Forstfonds ist im oberen Bereich des Gufelbaches mit Grundstück 1111/6 (KG St. Gallenkirch) von den geplanten Maßnahmen betroffen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird das Ansuchen auf Grundinanspruchnahme für das Projekt und die Zufahrt einstimmig angenommen. Pkt. 3.) Der Standesrepräsentant bittet den Betriebsleiter Hubert Malin um Erläuterung des Tagesordnungspunktes 3 „Aufnahme des Forstfonds des Standes Montafon in die Güterweggenossenschaft Rofer in der KG Bartholomäberg“. Der Betriebsleiter berichtet, dass der Forstfonds bei der Gründung dieser Güterweggenossenschaft nicht mit aufgenommen wurde. Dies führte immer wieder zu Diskussionen. Die Gemeinde Bartholomäberg trägt dzt. 60% der Erhaltungskosten. Der Forstfonds hat anfangs einen Betrag auf Mitbenutzung entrichtet. Einige Jahre wurde dieser Beitrag nicht eingefordert. Diese nicht bezahlten Beiträge wurden nun aber nachgezahlt. Der Betriebsleiter sowie der Obmann der Güterweggenossenschaft Wolfgang Fitsch sowie der Kassier Siegmund Bitschnau bitten nun aber darum, dass der Forstfonds der GüterStand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 32. Forstfondssitzung: 10.12.2019 Seite 4 von 6 weggenossenschaft beitritt. Laut Betriebsleiter Hubert Malin muss die Güterweggenossenschaft insgesamt mit klaren Anteilen neu geordnet werden. Bgm Vallaster berichtet, dass der Antrag auf Überarbeitung des Wegkatasters bereits seit Jahren beim Land Vorarlberg liegt. Den Antrag auf Aufnahme zur Güterweggenossenschaft sieht er ebenfalls positiv. Früher wurde die Benutzung dieses Weges über ein Maut-System geregelt. Mit den Erlösen durch den Maut-Verkauf wurde ein großer Teil des Alpbetriebes finanziert. Auf Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen, dass der Forstfonds des Standes Montafon einen Antrag um Aufnahme in die Güterweggenossenschaft Rofer stellen soll. Pkt. 4.) Die Niederschriften der 31. Forstfondssitzung wurden allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und werden über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 5. – Berichte: Bericht des Forstbetriebsleiters DI Hubert Malin: a) Über 22.000 Festmeter Schadholz wurden aufgearbeitet. Zusätzlich wurden noch zirka 5.000 Festmeter aus privater Hand aufgearbeitet. b) Zirka 4.000 Festmeter Holz befinden sich in der Gemeinde Vandans auf Lager. Mit Gemeindewasser kann das Holz bewässert und so vor einem Borkenkäfer-Befall geschützt werden. Je nach der Entwicklung des Absatzmarktes kann ein großer Teil dieses Holzes nicht verwendet werden. c) Der Jagd-Pächter König aus St. Gallenkirch kann aus gesundheitlichen Gründen die Pacht nicht mehr weiterführen. Jetzt wird ein fähiger und finanzkräftiger Nachfolger für diese GNJ Jagd St. Gallenkirch Stock I gesucht, der die Auflagen erfüllt. Der jährliche Aufwand dieser drei Reviere liegt bei zirka 250.000 Euro pro Jahr. Damit die Abschussziele erreicht werden, muss ein Teil der Abschüsse von geeignetem Personal übernommen werden. Pkt. 6.) Erweiterung der Tagesordnung Der Vorsitzende hält fest, dass der Tagesordnungspunkt 6 „Grundsatzbeschluss zu Grundtausch mit Teilflächen von Gst. 1488/1 (KG Silbertal)“ in Erweiterung der Tagesordnung aufgenommen wurde. Der Standessekretär informiert, dass bereits bei der informellen Standesberatung beraten wurde. Auf Ersuchen des Vorsitzenden erläutert er den Beschlussvorschlag wie folgt: Die Gemeinde Silbertal beabsichtigt im Gebiet „Burgkopf“ eine Teilfläche, deren Ausmaß bei ca. 3, 8 ha liegt und noch im Detail festgelegt werden muss, aus dem Gst. 1477/1 (KG Silbertal) vom Forstfonds des Standes Montafon im Rahmen eines Grundtausches zu erwerben. Im Gegenzug bietet die Gemeinde Silbertal dem Forstfonds Waldflächen im Gebiet „BuchenLeuezug“ (EZ 5 und EZ 470) im Flächenausmaß von ca. 8, 64 ha an. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 32. Forstfondssitzung: 10.12.2019 Seite 5 von 6 Die betreffenden Waldflächen „Burgkopf“ wurden mit Schätzgutachten von 3.10.2019 durch das Technische Büro DI Terzer bewertet und unter Berücksichtigung von Sachwert und Ertragswert im Verhältnis von 1 : 2, 3 beurteilt, wobei sich der höhere Wert auf das Waldstück des Forstfonds bezieht. Durch den Grundtausch werden die auf dem Gst. 1488/1 lastenden öffentlich-rechtlichen Holzbezugsrechte nicht beeinträchtigt. Für den Fall, dass sich auf der betreffenden Teilfläche des Gst. 1488/1 im Bereich Burgkopf durch eine Änderung der Flächenwidmung und einer damit einhergehenden Bebauung eine bessere Ausnutzbarkeit der Liegenschaft und somit eine Wertsteigerung erfolgen, verpflichtet sich die Gemeinde Silbertal dem Forstfonds einen gemäß den ursprünglichen Eigentumsverhältnissen aliquoten Nachzahlungsbetrag zu leisten. Die genaue Höhe des Nachzahlungsbetrages wird von einem von den Vertragsparteien einvernehmlich zu bestellenden gerichtlich beeideten Sachverständigen bestimmt. Über die genaue Ausgestaltung der Bedingungen des Grundtausches wird ein privatrechtliches Übereinkommen abgeschlossen. Die Durchführung des beabsichtigten Grundtausches erfolgt vorbehaltlich der behördlichen Bewilligungen und unter der Voraussetzung, dass es zu einer Bebauung der Teilflächen Burgkopf kommt. Die Forstfondsvertretung beschließt hiermit unter Einhaltung obiger Bedingungen diesen Grundtausch im Grunde nach, damit seitens der Gemeinde Silbertal die weiteren Abklärungen, Verhandlungen und Verfahren einleitet werden können. Diesem Beschluss ist der Forstfonds für die Dauer von 5 Jahren gerechnet ab dem heutigen Tage verpflichtet. Bgm Lechthaler und Bgm Wachter befürworten diesen Beschlussvorschlag. Für Bgm Netzer ist die Nachzahlung zu ungenau definiert. Er fürchtet, dass durch den Tausch dieser Flächen keine nachhaltigen Einnahmen lukriert werden. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundtausch mehrheitlich mit einer Gegenstimme (Bgm Netzer) beschlossen. Bgm Zudrell erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. Pkt. 7. – Allfälliges: a) keine Wortmeldungen Pkt. 8.) (in nichtöffentlicher Sitzung gem. § 46 GG) Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 32. Forstfondssitzung: 10.12.2019 Seite 6 von 6 Ende der Sitzung: 18:06 Uhr Schruns, 10. Dezember 2019 Schriftführer: Forstfondsvertretung: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at