19650520_FF_001

Dateigröße 152.17 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:16
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1965-05-20
Erscheinungsdatum 1965-05-20
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am 20.5.1965, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 1. Forstfondsitzung dieser Funktionsperiode. Mit Einladungsschreiben vom 13.5.1965 wurde auf heute 9 Uhr eine Forstfondsitzung anberaumt, zu welcher die Forstfondvertreter des Tales Montafon, und zwar: Standesrepräsentant Bgm. Peter Wachter aus Gaschurn " Stellvertreter LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St. Anton Bürgermeister Alfons Bitschnau aus Vandans Bürgermeister Martin Both aus Tschagguns Bürgermeister Hermann Brugger aus Silbertal Bürgermeister Erwin Vallaster in Bartholomäberg Gemeinderat Franz Josef Stofleth als Vertreter der Marktgemeinde Schruns Anton Lorenzin in Cortipohl, als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, vollzählig erschienen sind. Der Vorsitzende Standesrepräsentant Peter Wachter eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Erledigung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.3.1965 2. Vorvertrag der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, über Grundbeanspruchung auf Tafamunt in Gaschurn. 3. Wirtschaftsweg Verbellen - Ansuchen der Gemeinde Gaschurn. 4. Wirtschaftsweg Schnapfenwald in Gargellen. 5. Ansuchen der Anna Schallner in Bartholomäberg 64. um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 6. Holzschlägerungsvertrag - abgeschlossen mit Erich Walter in Bludesch. Bericht über die Genehmigung der Jahresrechnung 1964. -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1) Die Sitzunganiederschrift vom 25.3.1965 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt. Pkt. 2) Der Vorvertrag Nr. 3598, vorgelegt durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, wird in vorliegender Fassung abgelehnt. Ein Grundverkauf im Bereiche von Tafamunt kann erst erfolgen, wenn das vorgesehene Bauwerk (Stolleneingang usw.) erstellt ist. Es wird nur soviel Grund verkauft als unbedingt notwendig ist. Hinsichtlich der Pachtfläche ist nochmals eine Aussprache mit der Vorarlberger Illwerke A.G. notwendig, damit der Schüttungsbereich genauer festgelegt werden kann. Gegen die Erstellung eines Wasserbehälters auf der Gp. 3050/3 und Verlegung einer Wasserleitung über die vorbezeichnete Parzelle ist nichts einzuwenden. Der Herr Standesrepräsentant wird ermächtigt die notwendigen Absprachen mit der Vorarlberger Illwerke A.G. durchzuführen. Pkt. 3) Der Gemeinde Gaschurn wird es gestattet beim weiteren Ausbau des Wirtschaftsweges Ganifer nach der Melkalpe Verbella im Bereiche der Forstfondparzelle 3013/1 (K.G.Gaschurn) die Wegtrasse vorteilhafter anzulegen. Das im Trassenbereich anfallende Holz wird als einmaliger Kostenbeitrag des Forstfondes unentgeltlich überlassen. Der Forstfond ist jedoch in Zukunft berechtigt jederzeit Holz über diesen Wirtschaftsweg zu tranportieren, ohne sich an den zukünftigen Wegerhaltungskosten zu beteiligen. Pkt. 4) Zur Erschließung des Schnapfenwaldes im Gargellental ist ein ca. 500 m langer Wirtschaftsweg zu bauen. Ler Standesrepräsentant wird ermächtigt von Bauunternehmern unverbindlich Offerte einzuholen. Nach Aussteckung der voraussichtlichen Wegtrasse erfolgt eine Besichtigung durch den Forstfondausschuß. -3- Pkt. 5) Dem Ansuchen der Frau Anna Schallner in Bartholomäberg HNr. 64, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten Wohnhaus Nr. 64. Bp. 652, auf das auf Gp. 2596 neuerbaute Wohnhaus wird stattgegeben. Durch diese Übertragung gilt das Wohnhaus Nr. 64, Bp. 652 für immer als ausgeforstet; d.h. hat in Zukunft kein Holzbezugsrecht mehr. Das Objekt ist abzutragen. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Bei dieser Übertragung handelt es sich lediglich um die Standortverlegung eines Objektes für denselben Besitzer. Pkt. 6) Entfällt. Der vorhandene Vertrag über den Holzverkauf an die Fa. Walter, Sägewerk in Bludesch ist noch im Rechtskraft. Pkt. 7) Der Gemeinde Bartholomäberg werden aus der Standeswaldung St. Anton 6 Stück Föhren aus Abgangbeständen für die Brückenreparatur beim "Tschanatobel" käuflich überlassen. Der Kaufpreis wird mit S 300 – pro fm festgesetzt. Pkt. 8) Der Forstfond führt gemeinsam mit dem Stand Montafon den Betriebsausflug 1965 durch. Die auflaufenden Kosten werden anteilmässig verrechnet. Bericht: Der Vorsitzende teilt mit, daß mit Schreiben vom 12.5.65 die Jahresrechnung 1964 des Forstfondes von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde. Dieser Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Anschließend an die Sitzung wird eine Besichtigungsfahrt nach Silbertal/Kristberg durchgeführt. Von dort aus wird die vorgesehene Skiabfahrtstrasse von der Alpe Vorderkapell nach Silbertal erklärt, die Waldung gezeigt, wo derzeit Erich Walter, Holzhändler in Bludesch die Holzschlägerung durchführt, sowie die an die Seilweggenossenschaft Silbertal Kristberg verkaufte Baufläche an Ort und Stelle besichtigt. -4- Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit im Sinne § 34 der VGO zuerkannt. Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: 11.30 Uhr Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: