19861104_FF_008

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:17
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1986-11-04
Erscheinungsdatum 1986-11-04
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 4. November 1986 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 8. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 24 .10. 1986 nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter Agrargemeinschaft Vandans; Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.00 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Zur vorliegenden Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, daß Pkt. 4.) bereits in einer früheren Sitzung behandelt wurde. Er stellt den Antrag, dafür ein vorliegendes Ansuchen um Servitutsholzzuweisung in die Tagesordnung aufzunehmen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit nachfolgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung vom 14. Oktober 1986; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Eigenjagdanmeldungen in der Gemeinde Gaschurn; 4. Ansuchen von Vallaster Hubert, Innerberg um Servitutsholzzuweisung für das abgebrannte Maisäßgebäude Bp. 443 Bartholomäberg; 5. Beratung und Festlegung der künftigen Abwicklung der Bedarfsanmeldungen; 6. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 7. Sitzung vom 14.10.1986, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte) Der Vorsitzende bringt ein Schreiben der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch an Herrn Landesrat Dr. Guntram Lins vollinhaltlich zur Kenntnis, womit die Abtretung der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit des Amtes der Vlbg. Landesregierung an die Agrarbezirksbehörde urgiert wird. Die mündliche Verhandlung zur Erteilung der Bewilligung nach dem Forstgesetz und der Landschaftsschutzbewilligung für das Forstwegprojekt "Käferawald" in Silbertal, mit welchem auch die beiden Alpen Käfera und Alpgues erschlossen werden sollen, konnte grundsätzlich positiv abgeschlossen werden. Lediglich der Landschaftsschutzanwalt Dr. Niederl hat unter Hinweis auf das Biotopinventar eine negative Stellungnahme abgegeben. Der Betriebsleiter berichtet weiters, daß vom Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz Dr. Müller das Projekt positiv begutachtet wird, insbesonders auch in Hinblick auf die angekündigte Wald-Weide Trennung in Bartholomäberg und der dafür zu schaffenden Ausweichmöglichkeiten für eine Sommerung von Vieh aus dieser Gemeinde. Grundsätzlich ist mit einem positiven Bescheid zu rechnen. Zur Problematik der vielfachen Ablehnung von Forstwegprojekten durch den Landschaftsschutz vertritt die Forstfondsvertretung die einhellige Auffassung, daß eine entsprechende Erschließung der Standeswaldungen im Vordergrund zu stehen hat, da nur damit auch eine nach forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten orientierte und betriebswirtschaftlich vertretbare Bewirtschaftung der Wälder gewährleistet werden kann. Die Genossenschaftsjagd III in St. Gallenkirch ist zur Neuverpachtung ausgeschrieben. Über Ersuchen wurden seitens der Gemeinde St. Gallenkirch die Verpachtungsbedingungen bekanntgegeben, durch den Betriebsleiter sollen allenfalls noch aus Sicht des Standes Montafon gewünschte Ergänzungen der Gemeinde zur Aufnahme in den Jagdpachtvertrag bekanntgegeben werden. Im Bereich Bärenwald-Klehenztobel in St. Gallenkirch wurde durch Dipl. Ing. Siegfried Tschann die Schätzung des Wildschadens für das Jagdjahr 1985/86 vorgenommen. Der gutachtlich festgelegte Pauschalschaden beträgt 25% der ermittelten -3- Schadenssumme von S 345.137, --, somit S 86.000, --. Diese Festlegung durch den Gutachter erfolgt insbesonders in Berücksichtigung der Geländeverhältnisse (Tobeleinhänge), da die Probepunkte aus zeitlichen und wirtschaftlichen Überlegungen vorwiegend auf den Geländerücken eingerichtet wurden. In den vergangenen Tagen hat eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt stattgefunden, bei welcher eine Umsatzsteuerprüfung für die Jahre 1983 bis 1985 erfolgt ist. Über die Führung der Buchhaltung wurde keine Beanstandung ausgesprochen bzw. allfällige Mängel aufgezeigt. Seitens der Betriebsprüfung (sowohl Prüfer als auch zuständiger Gruppenleiter) wurde angekündigt, daß die Abgabe von Servitutsholz seit einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Jahre 1975 einen Eigenverbrauchstatbestand darstellt und somit die Differenz von Stockgeld auf den Marktwert (Teilwert) der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen ist. Die sich daraus für den Prüfungszeitraum ergebende Nachzahlung wurde mündlich vorerst mit S 460.000, -- angekündigt, die Schlußbesprechung findet in einigen Tagen statt. Der Wildbach- und Lawinenverbauung wurde im Zuge einer notwendigen Räumung des Vensertobels die Erhöhung des Dammes gegenüber dem Ortsbereich Vandans gestattet, da damit eine Erhöhung des Schutzes erreicht werden kann. Holzschlägerungen hiefür sind nur geringfügig erforderlich, anfallendes Holz wird dem Stand Montafon abfuhrbereit zur Verfügung gestellt. Der bereits rechtskräftige Bescheid für die Bildung der Güterweggenossenschaft Mazutt in Vandans soll wiederum aufgehoben werden, da eine geänderte und vorteilhaftere Wegtrasse zur Ausführung gelangen soll. Es ist daher von den Berechtigten des alten Bescheides eine entsprechende Verzichtserkärung zu unterfertigen. Durch das jetzige Projekt könnte eine Stichweg bis zum Bleischtobel geführt werden, eine Beteiligung des Standes Montafon muß im Zuge des weiteren Verfahrens jedenfalls noch näher untersucht werden. Von den Gebr. Vonbank konnten im Bereich "Niera" in Tschagguns ca. 300 fm Buchbrennholz aufgerüstet angekauft werden. Der Preis beträgt S 590, --/rm. Das Holz soll zum Preis von S 450, --/fm als Servitutsholz abgegeben werden. Diese Vorgangsweise wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Pkt. 3.) In Fortsetzung der Beratungen in der vergangenen Forstfondssitzung erläutert der Vorsitzende nochmals die näheren Beweggründe für eine Eigenjagdanmeldung des Standes Montafon in der Gemeinde Gaschurn ab der Jagdpachtperiode ab 1.4.1987. Gerade angesichts des Waldzustandes ist den Belangen -4- der Waldbewirtschaftung eindeutig Vorrang vor jagdlichen Interessen einzuräumen. Durch die Bildung von Eigenjagden kann sichergestellt werden, daß durch die Aufnahme der im Interesse der Waldbewirtschaftung gelegenen Auflagen in den Jagdpachtvertrag wesentlich stärker Einfluß auf die Jagdbelange genommen werden kann. Weiters wird festgehalten, daß auf Grund bisheriger Erfahrungen bei kleineren und überschaubaren Jagdgebieten ein höherer Jagdpacht erwartet werden kann. Eine Einbehaltung durch die Gemeinden nach den Bestimmungen des Jagdgesetzes, wie dies in der Vergangenheit leider wiederholt geschehen ist, kann mit der Bildung von Eigenjagden ebenso verhindert werden (Einahmenausfall in der zu Ende gehenden Periode in der Gemeinde Gaschurn ca. S 700.000, --). Durch den Standessekretär werden die Möglichkeiten für eine Eigenjagdanmeldung anhand von Planunterlagen ausführlich dargelegt, es könnten nachstehende Eigenjagden gebildet werden: Eigenbesitz Jagdeinschlüsse Gesamt 1. Harzawald/ Kluserwald 162 ha 2. Wuhrwald/ Valschaviel 47 ha 323 ha 3. Schafberg/ Tafamunt 331 ha 209 ha 21 ha 93 ha 344 ha 424 ha Die noch in der Genossenschaftsjagd verbleibende Restfläche des Standes Montafon würde ca. 310 ha betragen. Durch den Vorsitzenden wie auch den Betriebsleiter wird nochmals ausführlich auf die eingangs dargelegten Vorteile einer Eigenjagdanmeldung eingegangen. Bei allen Überlegungen hat der Waldzustand im Vordergrund zu stehen und es sind jagdliche Interessen dem Ziel einer naturnahen Waldbewirtschaftung mit Schaffung der Möglichkeit der Naturverjüngung unterzuordnen, dies umso mehr, als der überwiegende Teil der Standeswaldungen Schutzwälder für den Siedlungsbereich und die Infrastruktur darstellen. In früheren Beratungen wurde in Würdigung der gegebenen Vorteile wiederholt auf die Bildung von Eigenjagden gedrängt, sowohl zur Wahrnehmung der waldbaulich notwendigen Aspekte als auch zur Sicherung der für die Betriebsfinanzierung dringend benötigten Nebeneinnahmen. Bgm. Sandrell berichtet über die Beratungen im Jagdausschuß wie im Gemeindevorstand und äußert gegen die beabsichtigte Eigenjagdanmeldung starke Bedenken seitens der Gemeinde Gaschurn. Diese Eigenjagdanmeldung stelle einen starken und nicht vertretbaren Eingriff in die Gemeindeautonomie dar und werde mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten bekämpft werden, wobei auch auf das schwebende Verfahren betreffend die Rechtsnatur des Standes Montafon hingewiesen wird. Die sich aus der Eigenjagdbildung möglicherweise ergebenden finanziellen Vorteile werden längerfristig als eher nachteilig beurteilt. Gleichfalls wird auf -5- die bereits bestehenden Eigenjagden verschiedener Alpen hingewiesen, durch die beabsichtigten Eigenjagden des Standes Montafon würden die Kerngebiete der Genossenschaftsjagd entrissen und eine nicht vertretbare Entwertung derselben herbeigeführt, was langfristig mit Nachteilen für alle Beteiligten verbunden ist. Bgm. Sandrell äußert weiters seine Enttäuschung darüber, daß angeblich die Eigenjagdanmeldung durch den Stand Montafon bereits vorgenommen sei. Der Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch Marlin schließt sich den Bedenken der Gemeinde Gaschurn an und beurteilt entgegen seiner früheren Auffassung die geplanten Eigenjagdanmeldungen eher skeptisch. Er weist auf die Verhältnisse in der Gemeinde St. Gallenkirch hin, wo durch Eigenjagdanmeldungen des Standes Montafon neben den bereits erwähnten Nachteilen auch die Beschäftigung von 6 hauptberuflichen Jagdschutzorganen in Gefahr wäre und somit auch soziale Überlegungen zu berücksichtigen sind. Der Vorsitzende nimmt zu den erhobenen Vorwürfen ausführlich Stellung und weist insbesonders darauf hin, daß ausschließlich zur Wahrung der gesetzlich festgelegten Frist eine grundsätzliche Eingabe bei der Jagdbehörde über die Eigenjagdanmeldung vorgelegt wurde, ohne daß jedoch Planunterlagen oder die sonstigen geforderten weiteren Unterlagen eingereicht wurden. Desgleichen wurde die Gemeinde Gaschurn bereits anläßlich des Grundsatzantrages zur Erklärung von Jagdeinschlüssen im Februar d.J. von der beabsichtigten Eigenjagdanmeldung in Kenntnis gesetzt. Angesichts der vorliegenden massiven Bedenken gegen eine Eigenjagdbildung drängt der Vorsitzende auf eine überlegte Interessensabwägung zum Wohle des Waldes und ersucht, örtliche Aspekte in den Hintergrund zu stellen. Das Recht des Grundeigentümers nach dem Jagdgesetz muß grundsätzlich auch zur Kenntnis genommen werden. Im Zuge der ausführlichen Beratung wird vor allem von Bgm. Sandrell, als auch von Bgm. Wachter und dem Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch darauf hingewiesen, daß gegen massive Bedenken der betroffenen Gemeinde eine Eigenjagdanmeldung durch den Stand Montafon nicht vorgenommen werden soll. Vielmehr soll versucht werden, die im Interesse der Waldbewirtschaftung erforderlichen Auflagen in die jeweiligen Jagdpachtverträge einzubringen, gleichfalls wird klar festgestellt, daß der anteilige Jagdpacht dem Stand Montafon für die Finanzierung seiner Aufgaben bereitzustellen ist. Der Vorsitzende stellt fest, daß die Bedenken hinsichtlich einer Einflußnahme auf das Gemeindegeschehen als unbegründet zurückgewiesen werden müssen, da er ausschließlich waldwirtschaftliche Überlegungen anstelle. Gleichfalls wird darauf hingewiesen, daß die örtlichen Jagdausschüsse nur Sachwalter der Grundeigentümer des Genossenschaftsjagdgebietes sind und in dieser Funktion eigentlich nur die Interessen der Grundeigentümer zu vertreten haben. Langfristig ist auch seitens des Standes Montafon eine Optimierung zwischen Wilddichte, Waldbewirtschaftung und möglichst hohen Nebeneinnahmen aus dem Jagdpacht anzustreben. -6- Nach eingehender Beratung stellt Bgm. Sandrell den Antrag, daß eine Eigenjagdanmeldung in Gaschurn nur dann erfolgen soll, wenn ein diesbezüglicher Wunsch seitens der Gemeinde besteht. Andererseits erklärt sich die Gemeinde bereit, daß seitens des Standes Montafon vertretbare Auflagen zur Aufnahme in den Jagdpachtvertrag vorgelegt werden, soweit dies im Interesse des Waldes ist. Bgm Sandrell stellt weiters fest, daß eine künftige Einbehaltung des Jagdpachtes nach den Bestimmungen des Jagdgesetzes sicherlich dann auch nicht erfolgen werde, sofern waldbauliche Maßnahmen in den Standeswaldungen Gaschurn gesetzt werden. Abschließend stellt der Vorsitzende nach weiterer ausführlicher Beratung den Antrag, unter Berücksichtigung des bisherigen Beratungsverlaufes, den Antrag auf eine Eigenjagdanmeldung in der Gemeinde Gaschurn zurückzuziehen, unter der Voraussetzung, daß seitens der Gemeinde Gaschurn im Interesse des Waldes und der Sicherung der Naturverjüngung klare Bedingungen und Auflagen in die Jagdpachtverträge aufgenommen werden und in Zukunft eine Einbehaltung des Jagdpachtes nicht erfolgen wird. Diesem Antrag wird stimmenmehrheitlich (6 Stimmen) stattgegeben, die Eigenjagdanmeldung wird somit nicht vorgenommen. (Bgm. Bitschnau enthält sich der Stimme) Pkt. 4.) Dem Ansuchen von Peter Vallaster, Innerberg um Zuweisung von ca. 30 fm Servitutsnutzholz für die beabsichtigte Neuerstellung des vor kurzem abgebrannten Maisäßgebäudes (Bp. 443 Maisäßhütte Nr. 304 mit Stall) in Bartholomäberg wird einstimmig stattgegeben. Die Baupläne sind dem Stand Montafon vorzulegen, die Einforstung gilt auch in Zukunft nur solange, als die landwirtschaftliche Zweckwidmung der Liegenschaften gegeben ist. Pkt. 5.) Der Vorsitzende bringt die bisher in der Standesverwaltung wie auch im Standesbürgerbeirat erörterten Vorstellungen zur künftigen Abwicklung der jährlichen Bedarfsanmeldungen zur Kenntnis. Die Bedarfsanmeldungen sollen wesentlich früher als bisher durch die Betriebsorgane unter teilweiser Mitwirkung der örtlichen Waldaufseher vorgenommen werden. Eine grobe Terminplanung für das laufende Jahr wird grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Hinkünftig ist beabsichtigt, die Bedarfsanmeldungen im November aufzunehmen und anschließend diese Anmeldungen durch die Betriebsorgane auf ihre Übereinstimmung mit dem Holzbezugsstatut an Ort und Stelle zu überprüfen. Die Tätigkeit der örtlichen Gemeindeholzkommissionen würde somit allmählich nicht mehr erforderlich sein, was von der Forstfondsvertretung grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen wird. Die Anmeldung selbst wird in allen Gemeinden ausreichend kundgemacht -7- (Anschlag an den Amtstafeln, Einschaltung in Bezirkszeitungen und zusätzliche Information der Nutzungsberechtigten mittels Rundschreiben über die Anmeldemodalitäten). Die Anmeldungen werden wie bisher schriftlich entgegengenommen, wobei neben dem genauen Verwendungszweck für das beantragte Servitutsholz auch die Bauparzelle und Objektsbezeichung des eingeforsteten Gebäudes anzuführen sind. Diese Angaben werden insbesonders für die geplante Überarbeitung bzw. den teilweisen Neuaufbau der Bezugskarteien benötigt. Weiters ist durch den Berechtigten auch eine verbindliche Erklärung abzugeben, ob die beantragten Servitutsbezüge aufgerüstet oder am Stock bezogen werden wollen. Diese Angaben sind vor allem für die erforderliche Einschlagsplanung notwendig. Durch den Betriebsleiter wird weiters vorgeschlagen, aus waldbaulichen Überlegungen Nutzholzbezüge (vorwiegend einzelne Sagstämme) nur mehr aufgerüstet abzugeben, da die bisher weit verbreitete Einzelstammnutzung mit waldbaulichen Zielvorstellungen längerfristig nicht mehr vereinbart werden kann. Ebenso soll wieder in Anlehnung an frühere Handhabungen der Eigenwaldbesitz verstärkt beobachtet werden, wobei diesbezüglich eine enge Zusammenarbeit mit der Behörde erforderlich ist. Die grundsätzliche Zusage zur Unterstützung seitens der Behörde liegt vor. Seitens der Forstfondsvertretung werden die vorgelegten Überlegungen für die Bedarfsanmeldung in Hinblick auf die gleiche Behandlung aller Nutzungsberechtigten in der Talschaft grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Pkt. 6.) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß er gemeinsam mit dem Betriebsleiter in den kommenden Wochen in allen Forstfondsgemeinden Informationsveranstaltungen abhalten werde. Durch den Betriebsleiter werden anhand von Lichtbildern seine bisherigen Eindrücke und Erfahrungen erläutert, ganz allgemein soll eine verstärkte Information der Bürger über das Geschehen im Forstfonds und die anstehenden Aufgaben vorgenommen werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende mit dem Dank für die Teilnahme und Mitarbeit um 18.00 Uhr die Sitzung. Schruns, 11.11.1986 Schriftführer: Forstfondsvertretung: