20111213_FF_016

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:16
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2011-12-13
Erscheinungsdatum 2011-12-13
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 13. Dezember 2011 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 16. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 5. Dezember nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf 16.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn; Vize-Bgm Elmar Egg, Tschagguns (in Vertretung von Bgm Herbert Bitschnau); Bgm Karl Hueber, Schruns; Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Bgm Thomas Zudrell, Silbertal; Weitere Sitzungsteilnehmer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster, BL DI Hubert Malin; Schriftführer: Mag. Bernhard Maier ; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 15.14 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Grundverkauf an Vorarlberger Illwerke AG für Talstationsgebäude der neuen Hüttenkopfbahn und Abschluss eines neuen Dienstbarkeitsvertrages; 2.) Grundverkauf an das Land Vorarlberg für Ausbau L 192 Teil 2 (Gargellener Straße); 3.) Errichtung eines Betriebsgebäudes in St. Anton – Abschluss einer Vereinbarung mit dem Jagdpächter über Einräumung eines Baurechtes; 4.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2012 samt Beschäftigungsrahmenplan, Feststellung der Finanzkraft und Festsetzung der Tarife und Abgabepreise für Servitutsholz 5.) Genehmigung der Niederschrift der 15. Forstfondssitzung vom 08.11. 2011; 6.) Berichte; 7.) Allfälliges; 16. Forstfondssitzung: 13.12. 2011 Seite 1 von 4 Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende informiert über den auf Beschluss in der letzten Forstfondssitzung mit der Vorarlberger Illwerke AG neu verhandelten Dienstbarkeitsvertrag zur geplanten Neuerrichtung der Hüttenkopfbahn im Skigebiet Golm. Demgemäß wird die benötigte Grundfläche von voraussichtlich ca. 250 m² für die Talstation zum Preis von € 10 pro m² abgelöst. Die bisher vereinbarte jährliche Entschädigung von € 464, - (indexiert) für die Grundinanspruchnahme wird übereinstimmend mit den Entschädigungsvereinbarungen der Alpen Golm und Schandang auf eine Umsatzbeteiligung von 2% umgestellt. Diese Umsatzbeteiligung teilt sich aliquot der überspannten Trassenlänge auf die einzelnen Grundeigentümer auf, was für den Forstfonds einen Umsatzanteil von 0, 394% ergibt. Zusätzlich wurde der Vertrag um einen Rückübereignungsanspruch für den Forstfonds ergänzt, wonach bei ersatzloser Einstellung der Bahn auf Dauer eine kostenlose Rückübereignung der kaufgegenständlichen Flächen erfolgt. In den Verhandlungen wurde weiters vereinbart, dass zum geplanten Forstweg vom Bereich der Talstation der Hüttenkopfbahn in Richtung Mat-schwitz gesonderte Verhandlungen geführt werden. Bgm Netzer regt an, dass Standesgrund im gesamten Montafon gleich viel wert sein sollte und somit auch für andere Bauvorhaben eine Umsatzbeteiligung von 2% Gültigkeit haben sollte. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Dienstbarkeitsvereinbarungen in den einzelnen Skigebieten sehr unterschiedlich geregelt sind und nicht immer zwischen Stationsgebäuden und Trassen- bzw. Skiflächen differenziert wird, wie es beim gegenständlichen Vorhaben der Fall ist. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Erweiterung einer bestehenden Betriebsanlage, für welche es bestehende Verträge gibt. Betriebsleiter Malin ergänzt, dass die wirtschaftliche Beeinträchtigung bei Waldflächen deutlich größer als bei Weideflächen ist. Während die Beweidung von überspannten Flächen oder Skipisten problemlos möglich ist, lassen sich im Bereich von Aufstiegshilfen Holznutzungen z.B. mit Seilkrananlagen nur erschwert durchführen. Zudem beeinträchtigt das Befahren der Waldflächen den aufkommenden Jungwuchs. Auf Antrag des Vorsitzenden stimmt die Forstfondsvertretung dem vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag und den darin enthaltenen Entschädigungsregelungen einstimmig zu. Pkt. 2.) Der Vorsitzende informiert über den vom Land Vorarlberg (Abt. VIIb) vorliegenden Antrag auf Grundverkauf für die Erneuerung der Bogenbrücke über den Suggadinbach an der L192. Demgemäß sind für die im Jahr 2012 geplante Brückenerneuerung 7 m² aus Gst 4488/2 und 21 m² aus Gst. 4488/4 zur Grundablöse erforderlich. Dafür wird vom Land Vorarlberg ein einmaliger Betrag von € 3, 00 pro m² geboten, das zu schlägernde Holz wird abfuhrbereit zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu dieser Grundablöse werden 442 m² aus Gst 4488/2 und 408 m² aus Gst. 4488/4 vorübergehend mit einer befristeten Rodung beansprucht. Der Standessekretär erläutert anhand des C-Blattes, wie viele Holzbezugs- und Weiderechte auf diesen Grundstücken lasten. Insbesondere die Ziegenweideinteressentschaften mit über mehreren hundert Berechtigten lassen eine lastenfreie Abschreibung nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu. Das Land Vorarlberg als Interessent wird sich um die grundbü- 16. Forstfondssitzung: 13.12. 2011 Seite 2 von 4 cherliche Durchführung bemühen, allenfalls im Rahmen der vereinfachten Bestimmungen nach §§ 15-22 Liegenschaftsteilungsgesetz. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dem Grundverkauf und der zeitlich befristeten Grundinanspruchnahme einstimmig zugestimmt. Pkt. 3.) In der letzten Forstfondssitzung wurde vereinbart, den Baurechtsvertrag mit dem Jagdpächter der GNJ St. Anton Dir. Franz Moosleithner über die Errichtung eines forstlichen und jagdlichen Betriebsgebäudes durch einen Rechtsberater prüfen zu lassen und allfällige Abklärungen dazu im Rahmen eines Lokalaugenscheines beim geplanten Bauplatz in St. Anton vorzunehmen. Der Vorsitzende informiert, dass der vorgesehene Bauplatz am 6. Dezember durch die Bgm. Netzer, Vallaster und Zudrell sowie den Betriebsleiter besichtigt wurde. Er informiert weiter, dass der Baurechtsvertrag von Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz geprüft und neue Ablösesummen sowie die Regelung mit aufgenommen wurde, wonach eine Kündigung des Baurechtsvertrages frühestens nach Ablauf von 10 Jahren erfolgen kann. Bgm Netzer macht in seiner Wortmeldung klar, dass er der angestrengten Umwidmung von Freifläche Wald so nahe am Siedlungsrand kritisch gegenübersteht. Auch wenn die Errichtung an diesem Ort wirtschaftlich zweckmäßig sei, widerspricht sie dennoch den raumplanerischen Zielen. Er bemängelt, dass die Forstfondsvertretung zu spät über die geplante Errichtung dieses Betriebsgebäudes informiert wurde und durch die erfolgte Dammschüttung bereits vollendete Tatsachen geschaffen wurden. Der Vorsitzende entgegnet, dass bisher nur die formellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Bauvorhabens geschaffen wurden und dem Forstfonds dadurch keinerlei finanzieller Schaden entstanden ist. Bisher wurden solche Vorbereitungen immer im Einvernehmen zwischen Standesrepräsentant, Standortbürgermeister und Standesverwaltung bzw. Betriebsleitung getroffen, so auch in diesem Fall. Die letzte Entscheidung liegt selbstverständlich bei der Forstfondsvertretung. Einer breiteren Einbindung der Kollegen steht aber nichts entgegen, wenn dies in Zukunft gewünscht ist. Bgm Wachter sieht es als Aufgabe des Forstfonds an, die Wertsteigerung der Jagd zu fördern und befürwortet das geplante Betriebsgebäude. Er regt an, die Bürgermeister-Kollegen frühzeitig zu informieren. Bgm Vallaster erinnert an seinen Vorschlag, die Entschädigungsbeträge linear, d.h. nicht wertgesichert, festzuschreiben und die Instandhaltungspflicht der Gebäudezufahrt abzweigend von der Forststraße dem Gebäudenutzer zu überbinden. Zudem soll ein Passus aufgenommen werden, wonach bei Ableben oder Geschäftsunfähigkeit des Baurechtsinhabers innerhalb der ersten 10 Jahre nach Abschluss des Baurechtsvertrages ein maximaler Ablösebetrag von € 200.000, - zu zahlen ist. Nach kurzer Diskussion wird der Vorsitzende beauftragt, die oben eingeforderten Punkte mit Dir. Franz Moosleithner abzuklären und in den Vertrag aufzunehmen. Dem vorliegenden Baurechtsvertrag wird unter Ergänzung dieser Punkte mehrheitlich mit einer Gegenstimme (Bgm Netzer) zugestimmt. Pkt. 4.) Der TO 4 „Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2012 samt Beschäftigungsrahmenplan, Feststellung der Finanzkraft und Festsetzung der Tarife und Abgabepreise für 16. Forstfondssitzung: 13.12. 2011 Seite 3 von 4 Servitutsholz“ wird auf die nächste Forstfondssitzung vertagt. Analog zum Voranschlag des Standes Montafon soll auch jener des Forstfonds des Standes Montafon in einer Finanzklausur am 17. Jänner 2012 im Vorfeld der nächsten Standessitzung beraten werden. Fragen bzw. Einsparungsvorschläge werden hiezu von den Bürgermeistern bis spätestens 31.12.2011 an die Standesverwaltung gerichtet. Pkt. 5.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 15. Forstfondssitzung vom 8.11. 2011 wird dahingehend ergänzt, „dass die weiteren Abklärungen zum Baurechtsvertrag für das Forst- und Jagdhaus in St. Anton sowie die Besichtigung des Bauplatzes durch die Bgm Martin Netzer und Martin Vallaster sowie den Standesrepäsentanten erfolgen soll“. In der geänderten Fassung wird die Niederschrift der 15. Forstfondssitzung über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 6. – Berichte: a) Wie bereits in der letzten Forstfondssitzung vom Vorsitzenden berichtet wurde, sind für die Vermietung des Maisäß Hochmaisäß Nr 6 in Schruns drei Angebote eingegangen. Nachdem zwei Anbieter wegen des erschwerten Zuganges im Winter ihr Angebot kurzfristig zurückgezogen haben, erfolgte die Vergabe an den Drittbieter Bmst DI Christoph Kleboth. Der Mietvertrag wird vorerst für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. b) Der Vorsitzende berichtet, dass eine Entscheidung der Baubehörde auf die am 1. Juni 2011 erfolgte Baueingabe für die Sanierung des Manuef- Maisäß noch aussteht. Am 28. November hat hierzu ein Lokalaugenschein mit Dr. Wilfried Bertsch und DI Grasmugg von der Raumplanungsabteilung des Landes sowie Vertretern der Gemeinde Tschagguns und des Forstfonds stattgefunden. Für den Maisäß Manuef soll demnach eine beispielhafte Gesamtlösung erarbeitet werden, da in diesem Bereich noch zwei weitere Bauansuchen anstehen. Pkt. 7. – Allfälliges: keine Wortmeldungen Ende der Sitzung, 16.45 Uhr; Schruns, 28. Dezember 2011; Schriftführer: 16. Forstfondssitzung: 13.12. 2011 Forstfondsvertretung: Seite 4 von 4