19881130_FF_021

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:19
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1988-11-30
Erscheinungsdatum 1988-11-30
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 30. November 1988 anläßlich der 21. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 22. November 1988 nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Vizebürgermeister Siegfried Fleisch, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Entschuldigt: Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfonds Vertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Zur Tagesordnung wird festgestellt, daß Pkt. 7 (Übertragung Holzbezugsrecht Pfeifer Gebhard) bereits im Vorjahr erledigt wurde, weshalb eine nochmalige Behandlung nicht erforderlich ist. Über Antrag des Vorsitzenden wird daher ein anderweitiger Tagesordnungspunkt aufgenommen, wogegen kein Einwand erhoben wird. Zur Behandlung steht somit folgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung vom 13.09.1988; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. a) Genehmigung des Dienstpostenplanes 1989; b) Festsetzung der Stockgelder für 1989; c) Genehmigung des Voranschlages 1989; 4. Beratung und Beschlußfassung zum Vollzug des ab 1.1.88 gültigen Jagdgesetzes; -2- 5. Abschluß eines Dienstbarkeitsvertrages mit Gabi Erich, St. Anton, betreffend Zufahrt zum Einfamilienwohnhaus; 6. Vertragsabschluß mit Maier Josef, St. Gallenkirch, betreffend Kieslagerplatz am Suggadinbach; 7. Ansuchen der Gemeinde Vandans um Grundinanspruchnahme zur Errichtung einer Tourenabfahrt über die Voralpe Tschöppen. 8. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 20. Forstfondssitzung vom 13.09.1988, welche allen Forstfonds Vertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte: Der Vorsitzende weist nochmals auf die Termine für die Bedarfsanmeldungen hin, welche bereits ausführlich in den Lokalzeitungen und durch Anschlag an den Amtstafeln kundgemacht wurden. Er ersucht die Kollegen Bürgermeister, bei allfälligen örtlichen Verlautbarungen die Termine nochmals kundzumachen. Der Vorsitzende berichtet über einen Besuch von Herrn Landesrat Türtscher, anläßlich dessen ihm die Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes erläutert und verschiedene Maßnahmen im Bereich Hochjoch an Ort und Stelle vorgezeigt wurden. Bei dieser Gelegenheit wurde von Landesrat Türtscher seine Unterstützung bei der Einlösung des vom Herrn Landeshauptmann anläßlich einer Veranstaltung in St. Gallenkirch zugesicherten Beitrages von S 2.000.000 für die Waldbewirtschaftung zugesichert, welcher nunmehr in 5 Jahresraten zu je S 400.000, -- als Zuschuß zu den Personalkosten zur Verfügung gestellt wird. Der Vorsitzende berichtet über die Antwort der Vorarlberger Kraftwerke AG auf das Ersuchen um Mitfinanzierung des Maßnahmenkataloges zur Sanierung der Standeswaldungen. Bekanntlich wurde in den seinerzeitigen Beratungen in den Gemeindevertretungen wiederholt die Forderung vorgebracht, daß auch seitens der Vorarlberger Kraftwerke AG eine Beteiligung an der Mitfinanzierung erfolgen sollte. Der Vorsitzende bringt die diesbezügliche Antwort vollinhaltlich zur Kenntnis, worin die VKW unter Hinweis auf die Tatsache, daß ihre Wasserkraftnutzung lediglich auf den Gampadelsbach beschränkt ist, eine Mitbeteiligung ablehnt. -3- Die Vorarlberger Kraftwerke weisen weiters darauf hin, daß in jüngster Zeit im Zusammenhang mit der Errichtung des Kraftwerkes Oberstufe Gampadels eine Unterstützung dadurch geleistet wurde, daß der Zufahrtsweg ins Gampadelstal zur Gänze auf ihre Kosten errichtet wurde, durch welchen auch für die Forstwirtschaft erhebliche Vorteile gegeben sind. Seitens der Forstfondsvertretung wird die Ablehnung der VKW mit Bedauern zur Kenntnis genommen, die grundsätzlich ablehnende Haltung wird als unverständlich beurteilt. Der Vorsitzende wird beauftragt, mit den Verantwortlichen der VKW nochmals Rücksprache zu halten und zu versuchen, ebenfalls einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Maßnahmen in den Standeswaldungen zu erreichen. Der Vorsitzende berichtet über die Verhandlung zur Erteilung der erforderlichen Bewilligungen zur Verbauung der Montjola-Lawine in Bartholomäberg, für welche lediglich noch die Zustimmungen für die Inanspruchnahme des Güterweges und der Almein über die Grundinanspruchnahme erforderlich ist. Im Zuge dieser Verbauungsmaßnahmen werden bekanntlich auch verschiedene Bereiche in den Standeswaldungen aufgeforstet. Pkt. 3.) Zur Beratung des Voranschlages 1989 wird einvernehmlich festgestellt, daß auf eine postenweise Verlesung des Voranschlages verzichtet werden kann, da dieser allen Forstfonds Vertretern bereits mit der Sitzungseinladung zur Kenntnisnahme übermittelt wurde. a) Der Dienstpostenplan für das Jahr 1989 mit den jeweiligen Einstufungen wird vom Sachbearbeiter Vergud vollständig zur Kenntnis gebracht und die erforderlichen Erläuterungen hiezu erteilt. In diesem Zusammenhang wird bekanntgegeben, daß Waldaufseher Paul Battlogg ab dem kommenden Jahr den Betriebsdienst in der Marktgemeinde Schruns nicht mehr wahrnehmen wird, weshalb auch dieses Gebiet von den eigenen Betriebsorganen betreut werden muß. Insbesondere von Bürgermeister Sandrell wird die Tatsache bemängelt, daß eine Trennung von Betriebsdienst und Waldaufsicht immer wieder zu Problemen führe. Die Entlohnung der Forstarbeiter ist auch nach Betriebszugehörigkeit und Ausbildungsstand abgestuft, weshalb im Dienstpostenplan die abgestuften Stundensätze enthalten sind. Bei den Reisespesen für Betriebsorgane und Forstarbeiter ist aufgrund der Tatsache, daß der überwiegende Teil der dienstlich veranlaßten Fahrten auf Forststraßen mit zusätzlicher Beanspruchung der Fahrzeuge erfolgt, ein Kilometergeld von S 4, 50 ausgewiesen. -4- b) Zur Festsetzung der Stockgelder berichtet der Vorsitzende, daß im Voranschlag 1989 gegenüber dem Vorjahr keine Erhöhungen eingerechnet wurden. Die Stockgelder 1989 werden daher mit folgenden Werten vorgeschlagen: 1. Servitutsholz am Stock (Selbstaufarbeitung): Brennholz S 110, --/fm Nutzholz S Schindelholz 380, --/fm S 600, --/fm 2. Servitutsholz aufgerüstet incl. Zustellung: Brennholz S Nutzholz S Schindelholz 480, --/fm 880, --/fm S 1.500, --/fm Zu allen angeführten Tarifen wird die Umsatzsteuer in der Höhe von derzeit 10% hinzugerechnet. Bezüglich Schindelholzzuweisung berichtet der Betriebsleiter wiederum über zunehmende Probleme bei der Deckung des beantragten Bedarfes, da aufgrund der früheren Bewirtschaftungsweisen vielfach Schindelholzbestände nicht mehr vorhanden sind. Diesbezüglich wurden die Betriebsorgane auch angewiesen, bei Schindelholzanträgen die Auswahl durch die Servitutsberechtigten selbst vornehmen zu lassen. Die Auszeige durch die Betriebsorgane wird dann vorgenommen, wenn die Hiebreife der ausgewählten Stämme festgestellt wird und deren schadlose Aufarbeitung und Bringung möglich ist. c) Voranschlag 1989: Der Voranschlag für das Jahr 1989 wird vom Sachbearbeiter Vergud in groben Zügen vorgetragen und zu verschiedenen Voranschlagsstellen die nötigen Erläuterungen erteilt. Der Voranschlag 1989 weist nachstehende Gesamtsummen auf: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung S 13.242.000 S 8.980.000 Ausgaben der Haushaltsgebarung 1989 S 22.222.000 Vortrag Gebarungsabgang 1987 S GESAMTAUSGABEN S 24.138.000 Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung S 13.396.000 S Einnahmen der Haushaltsgebarung 1989 Gebarungsabgang 1989 GESAMTEINNAHMEN 1.916.000 S 6.158.000 S 19.554.000 4.584.000 S 24.138.000 Der aus der Haushaltsgebarung 1989 resultierende Gebarungsabgang beträgt somit S 2.668.000 und soll durch Entnahmen aus Kassabeständen abgedeckt werden. -4- Für den Bau von Forstwegen sind insgesamt S 7.940.000 veranschlagt, wobei die einzelnen Projekte anhand der dem Voranschlag beigegebenen Beilage vom Betriebsleiter näher erläutert werden. Teils sind Projekte enthalten, für welche derzeit die erforderlichen Bewilligungen noch nicht vorliegen bzw. für welche auch seitens der Gemeinden entsprechende Vorarbeiten bezüglich Grundinanspruchnahmen mit Privateigentümern erforderlich sind. Von der Verwaltung wird in diesem Zusammenhang auf immer wieder auftretende Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Bewilligung von Forstwegebauten durch die Behörde hingewiesen, wobei teils leider auch Interventionen von dritter Seite beobachtet werden müssen. Für die Anschaffung von EDV-Anlagen sind S 150.000 ausgewiesen, welche überwiegend für die Abwicklung der Forsteinrichtung auf PC-Basis erforderlich sind. Diesbezüglich teilt der Vorsitzende mit, daß die Aufnahmen für den Wirtschaftsplan in den Gemeinden der Außerfratte großteils abgeschlossen sind, in den Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn sollen die Aufnahmen im kommenden Jahr durchgeführt werden, sodaß im Jahre 1990 die ersten Zwischenergebnisse vorliegen werden. Aufgrund der Zusammenarbeit des Betriebsleiters mit verschiedenen Fachkräften wird der Stand Montafon in wenigen Jahren im Besitze einer nach modernsten Erkenntnissen aufgebauten Forsteinrichtung sein. Für den Personalaufwand einschließlich Dienstgeberbeiträgen sind nachstehende Gesamtsummen veranschlagt: Verwaltung S Betriebsdienst Forstarbeiter Gesamte Reisespesen 744.000, -S 1.874.000, -S 3.216.000, -S 340.000, -- Der Instandhaltungsaufwand für Forstwege ist mit S 331.000 veranschlagt. Für Transport von Servitutsholz und sonstige Transportkosten sind S 500.000 ausgewiesen. Der Aufwand für Gebühren und Abgaben beträt S 508.000. Für die Weiterführung des Waldwirtschaftsplanes sind S 1.000.000 veranschlagt, wobei in diesem Zusammenhang auch teils umfangreiche Grenzvermessungen zur Abklärung der endgültigen Besitzverhältnisse in einigen Bereichen notwendig sind. Die Kosten für die Holzaufrüstung durch selbständige Akkordanten ist mit S 1, 7 Mio. veranschlagt. Die Aufnahme von AIK-Krediten zum Forstwegebau ist mit S 1.250.000 veranschlagt, der derzeitige Zinssatz beträgt 7, 25% abzüglich eines Zinszuschusses von 36%. -5- Der Verkauf von Holz ist mit S 2.020.000 veranschlagt, für die Abgabe von Servitutsholz werden S 3.010.000 erwartet. Aus der Einräumung von Dienstbarkeiten (Seilbahnen u.a.) sollen weitere S 1.050.000 vereinnahmt werden. Die gesamten Einnahmen aus Jagdpacht von Eigenjagden, Genossenschaftsjagden und Jagdeinschlüssen betragen S 1.715.000. Weiters sind wiederum die Beiträge zum Maßnahmenkonzept seitens der Gemeinden, der Seilbahngesellschaften und der Vorarlberger Illwerke AG mit insgesamt S 3.000.000 veranschlagt. Für Landesbeiträge zur Schadholzaufarbeitung, zum Wirtschaftsplan, für den Wegebau, zum Personal aufwand u.a. sind insgesamt S 6.620.000 veranschlagt. Nach eingehender Beratung und Beantwortung verschiedener Anfragen werden über Antrag des Vorsitzenden jeweils nachstehende Beschlüsse einstimmig gefaßt: a) Der Dienstpostenplan wird in der vorliegenden Fassung laut Beilage zum Voranschlag mit den darin ausgewiesenen Einstufungen einstimmig genehmigt; b) Die Stockgelder werden unverändert in der bisherigen Höhe auch für das Jahr 1989 festgesetzt; c) Dem Voranschlag mit den eingangs ausgewiesenen Gesamtsummen wird die einhellige Zustimmung erteilt; d) Die Finanzkraft wird einstimmig mit S 11.553.500 (50% der Einnahmen des Voranschlages Vorjahres) festgesetzt; Pkt. 4.) Der Vorsitzende weist auf die mit der Umsetzung des ab 1. Oktober 1988 geltenden neuen Jagdgesetzes für die Gemeinden verbundene Mehrarbeit hin, wobei insbesondere die Bestellung der Kontrollorgane, die Erlassung der Verordnung über die Abgrenzung des geschlossenen Siedlungsbereiches, die Erstellung der Stimmlisten für die Vollversammlung und schließlich die Abhaltung der Vollversammlungen bis Jahresende angeführt werden. Da insbesondere als wesentliche Ziele des Jagdgesetzes die Verhinderung waldgefährdender Wildschäden und das Aufkommen der Naturverjüngung im Vordergrund stehen, sollte auch der Forstfonds in den jeweiligen Jagdgenossenschaften bzw. Jagdausschüssen ein entsprechendes Mitspracherecht besitzen. In einzelnen Jagdgenossenschaften wird der Stand Montafon aufgrund seiner Waldfläche voraussichtlich auch die Mehrheit der Stimmen erhalten, weshalb der Vorsitzende eine klare Regelung für die weitere Vorgangsweise bei den konstituierenden Versammlungen der örtlichen Jagdgenossenschaften festlegen möchte. -6- Laut Standesstatut ist der Standesrepräsentant zur Vertretung nach außen berufen und somit berechtigt, auch an den Versammlungen der örtlichen Jagdgenossenschaften teilzunehmen, was von ihm als weder sinnvoll noch andererseits als durchführbar beurteilt wird. Er möchte deshalb in diesem Anliegen eine innere Willensbildung im Forstfondsausschuß derart herbeiführen, daß in seinem Verhinderungsfalle der Betriebsleiter als Vertreter namhaft gemacht wird. Aufgrund der Tatsache, daß der Forstfonds sehr wahrscheinlich in einigen Jagdgenossenschaften die Mehrheit der Stimmanteile besitzen wird, werden teils Befürchtungen über eine zu starke Einflußnahme auf das örtliche Geschehen in Jagdangelegenheiten ausgesprochen, da insbesondere der Vertreter des Forstfonds in diesem Fall die Zusammensetzung des Jagdausschusses bis auf den Vertreter der Gemeinde bestimmen könnte. Im Verlaufe der sehr ausführlichen Beratung werden verschiedene theoretische Möglichkeiten diskutiert, wobei grundsätzlich ein entsprechendes Mitwirkungsrecht des Forstfonds im Interesse der Standeswaldungen bei der Zusammensetzung der künftigen Jagdausschüsse befürwortet wird, zumal dies ja auch gesetzlich eindeutig abgedeckt ist. Nach sehr eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, daß im Falle der Verhinderung des Standesrepräsentanten der Betriebsleiter in der Vollversammlung und im örtlichen Jagdausschuß teilnimmt. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen bezüglich des Stimmanteiles des Standes Montafon gegeben sind, wird ein weiteres Mitglied des Jagdausschusses nach vorheriger Herstellung des Einvernehmens mit dem Obmann des jetzigen Jagdausschusses anläßlich der konstituierenden Versammlung zur Wahl in den Jagdausschuß vorgeschlagen. Diese Vorgangsweise wird von der Forstfonds Vertretung ebenfalls einstimmig gutgeheißen und beschlossen. Pkt. 5.) Vom Vorsitzenden wird berichtet, daß hinsichtlich der Zufahrt zum Wohnhaus von Gabi Erich auf der Gp. 369/39 in St. Anton, welche über die Forstfondsparzelle 369/1 führt, bisher noch keine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen wurde. Die Bauführung ist bekanntlich bereits vor ca. 25 Jahren ohne das Vorliegen einer Baubewilligung erfolgt, weshalb durch die Gemeinde nunmehr nachträglich die Baubewilligung erteilt und hiezu die nötigen Voraussetzungen rechtlicher Natur (Raumplanung, Gefahrenzonenplan, rechtlich gesicherte Zufahrt) geschaffen werden müssen. Durch den Gemeindevorstand St. Anton kann dem Ansuchen um Grundteilung solange nicht entsprochen werden, als die bereits erwähnten rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. -7- Die Zufahrt zum Wohnhaus erfolgt auf einer Länge von ca. 250 m auf der seinerzeit von der Gemeinde St. Anton bzw. Wildbach- und Lawinenverbauung erstellten Forststraße über die Gp. 369/1 und anschließend über ein ca. 30 m langes Wegstück zum Wohnhaus auf der Gp. 369/39. Über Antrag des Vorsitzenden wird die Bewilligung zur Mitbenützung der bestehenden Forststraße auf der Gp. 369/1 unter nachstehenden Bedingungen, welche Bestandteil eines abzuschließenden Dienstbarkeitsvertrages bilden, einstimmig erteilt: a) Die Mitbenützung der Forststraße auf einer Länge von ca. 250 m bis zur Abzweigung zum Wohnhaus und die Grundinanspruchnahme für die bereits erstellte Zufahrt auf einer Länge von ca. 30 m über die Gp. 369/1 wird gestattet. b) Bei der Zufahrtsstraße zum Wohnhaus ist abzweigend von der Forststraße links und rechts ein Holzzaun zu erstellen. c) Auf der auf Standesgrund erstellten Zufahrtsstraße dürfen höchstens 2 Kraftfahrzeuge abgestellt werden, die Forststraße selbst darf für Parkzwecke nicht benützt werden. d) Ablagerungen jeglicher Art auf den angrenzenden Forstfondswaldungen sind strikt untersagt, bei Zuwiderhandlung erfolgt auf Kosten des Antragsstellers eine Beseitigung derartiger Gegenstände. e) Aus der gegenständlichen Zustimmung kann kein Recht auf die Herstellung eines bestimmten Straßenzustandes sowie die jederzeitige Befahrbarkeit der Forststraße abgeleitet werden, insbesondere nicht auf die Schneeräumung. Eine Haftungsinanspruchnahme des Straßenerhalters und des Grundeigentümers aus Schadensfällen jeglicher Art, muß vom Antragsteller ausdrücklich ausgeschlossen werden. f) Bei allfälligen späteren Instandhaltungsmaßnahmen sind anteilige Kosten zu übernehmen. g) Für die Einräumung der Dienstbarkeit zur Mitbenützung ist ein jährliches Dienstbarkeitsentgelt in Höhe von S 250, -zuzüglich MWSt. zu entrichten. Das Dienstbarkeitsentgelt wird gegen Abwertung gemäß den Veränderungen des Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex wertgesichert. Pkt. 6.) Der Vorsitzende berichtet über mehrere Aussprachen mit Maier Josef betreffend den Kieslagerplatz am Suggadinbach. Auf die bereits in früheren Sitzungen erfolgten Beratungen wird verwiesen. -8- Nach eingehender Beratung wird dem Antrag von Maier Sepp auf käufliche Übernahme der Grundparzelle 4244/2 mit einem Flächenausmaß von 3.842 m2 einstimmig stattgegeben und folgende 2 Kaufvarianten angeboten: a) Entweder Übernahme der Grundparzelle 4244/2 zum Kaufpreis von S 100.000, --; b) Verkauf der Gp. 4244/2 zum Preis von S 50.000, -- und Übernahme des Bergmahdes Wassertobel Gp. 4294 durch den Forstfonds. Die Kosten der Vertragserstellung und Verbücherung, sowie im Falle der Annahme des Angebotes a) die anfallenden Vermessungskosten sind von Sepp Maier zur Gänze zu tragen. Pkt. 7.) Der Vorsitzende bringt das Vorhaben der Gemeinde Vandans für die Anlegung einer Touren abfahrt über die Voralpe Tschöppen zur Kenntnis, in deren Rahmen auch der Forstweg des Standes Montafon auf einer Länge von ca. 30 m mitbenutzt werden müßte. Insbesondere die forstgesetzlichen Bestimmungen, wonach Abfahrten im Waldgebiet verboten sind, machen die Anbietung von Alternativen für die Variantenschifahrer erforderlich. Bürgermeister Wachter berichtet dazu, daß mit der Forstbehörde diesbezüglich bereits grundsätzliche Übereinstimmung gegeben ist. Desgleichen wird auch vom Betriebsleiter aufgrund des vorgenommenen Lokalaugenscheines das Vorhaben der Gemeinde Vandans positiv beurteilt, zumal dadurch auch eine Entlastung der angrenzenden Standeswaldungen von Variantenschifahrern erwartet werden kann. Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes wird über Antrag des Vorsitzenden der erforderlichen Grundinanspruchnahme auf der Gp. 875 mit Mitbenützung des bestehenden Forstweges auf einer Länge von ca. 30 m einstimmig stattgegeben. Die im unbedingt nötigen Ausmaß erforderlichen Schlägerungen sind nach Auszeige durch den Waldaufseher von der Gemeinde Vandans auf eigene Kosten durchzuführen. Das anfallende Nutzholz ist von der Gemeinde Vandans zum Kaufpreis von S 1.000/fm zuzüglich USt. zu übernehmen, anfallendes Brennholz ist dem Stand Montafon abfuhrbereit zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde Vandans ist ferner verpflichtet, im Einvernehmen mit der Forstbehörde durch Abzäunungen dafür Sorge zu tragen, daß ein Befahren der angrenzenden Waldungen verläßlich verhindert wird. Da die Annahme dieser Alternative seitens der Variantenschifahrer derzeit noch nicht beurteilt werden kann, wird die Zustimmung zur Grundinanspruchnahme vorerst auf die Dauer von 2 Jahren befristet erteilt. -9- Pkt. 8. - Anfälliges: Der Betriebsleiter berichtet über ein Ersuchen der Wildbach- und Lawinenverbauung, zur Erhöhung der bestehenden Schutzdämme beim Venser Tobel zum Schutz des Siedlungsbereiches wie auch des angrenzenden Standeswaldes, welchem er angesichts der Schutzwirkung zugestimmt hat. Dieser Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Ernst Marlin äußerst hinsichtlich der Zuweisung von Durchforstungslösern die Bitte, ob zukünftig nach entsprechender Auszeige eine Zuweisung am Stock vorgenommen werden kann, da die Aufarbeitung der bereits von den Forstarbeitern des Standes Montafon gefällten Durchforstungsbestände für die Nutzungsberechtigten mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Allenfalls wird auch eine Auszeige durch Markierung mittels Spray in Diskussion gestellt. Vom Betriebsleiter wird dazu festgestellt, daß derartige Auszeigen in Beständen, wo bereits eine Erstdurchforstung erfolgt ist, ohne weiteres durchführbar sind. Insbesondere in aus Naturverjüngung entstandenen Stangenholzbeständen läßt sich diese Zuweisungsart jedoch nur sehr schwer realisieren, da bei der Durchforstung auch eine laufende Ansprache und Verteilung des Bestandes zu berücksichtigen ist. Es wird jedoch trotzdem versucht, im kommenden Jahr bei der Zuweisung von Durchforstungslösern die Anregungen nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende mit dem Dank für Teilnahme und konstruktive Mitarbeit um 17.30 Uhr die Forstfondssitzung. Schruns, 1. Dezember 1988 Forstfondsvertretung Schriftführer: