19861212_FF_009

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:19
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1986-12-12
Erscheinungsdatum 1986-12-12
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 12. Dezember 1986 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 9. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 4.12.1986 nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin; Entschuldigt: Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Der Vorsitzende eröffnet um 14.10 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Zur Behandlung steht nachfolgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung vom 4. November 19 86; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Vorlage und Genehmigung des Voranschlages 1987 mit Festsetzung der Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz; 4. Übertragung eines Holzbezugsrechtes; 5. Anstellung einer Aushilfskraft; 6. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 8. Sitzung vom 4.11.1986, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird in der vorgelegten Fassung ohne Einwände einstimmig genehmigt. Marlin Ernst stellt zur Protokollierung zu Pkt. 3 fest, daß er Eigenjagdanmeldungen durch den Forstfonds grundsätzlich nie positiv befürwortet habe. Pkt. 2.) Der Vorsitzende bringt die Antwort von Herrn Landesrat Dr. Lins an die Agrargemeinschaft St. Gallenkirch bezüglich der aufsichtsbehördlichen Zuständigkeit vollinhaltlich zur Kenntnis, worin auf Grund der sich aus der Entscheidung des LandesagrarSenates ergebenden Rechtslage die aufsichtsbehördliche Tätigkeit über den Forstfonds durch die Gemeindeaufsichtsbehörde festgestellt wird. Der Vorsitzende erstattet einen kurzen Bericht über die bisher mit dem Betriebsleiter durchgeführten Informationsveranstaltungen in 5 Forstfondsgemeinden, welche grundsätzlich Zustimmung von den Nutzungsberechtigten erfahren. Der Vorsitzende berichtet über seine Vorsprachen bei den Vorarlberger Illwerken sowie den Landesräten Dr. Lins und Blank in Sachen Finanzierung dringend notwendiger Maßnahmen zur Waldbewirtschaftung für die Sicherung der Schutz- und Bannwaldfunktion in der Talschaft. Beide Vorstandsdirektoren der Vorarlberger Illwerke AG haben die grundsätzliche Bereitschaft bekundet, unter der Voraussetzung der Vorlage eines entsprechenden Maßnahmenkataloges einen Beitrag in Höhe von S 1, 0 Mio. zu gewähren. Ebenso liegt seitens des Landes dieselbe grundsätzliche Zusage vor, wobei die Einbringung der Landesmittel neben den sonstigen Förderungsmöglichkeiten aus dem Fonds zur Rettung des Waldes erfolgen soll. Der Vorsitzende bringt weiters vor, daß er beabsichtige, auch die Gemeinden sowie die Seilbahngesellschaften des Tales als weitere Adressaten zur Mittelaufbringung einzubinden. Der Betriebsleiter gibt einen kurzen Überblick über den derzeitigen Stand der Forstwegebauten: Der Forstweg Graps-Sanüel ist bis auf einige Restarbeiten (Wasserspulen, Begrünung) fertiggestellt, desgleichen der Schlepperweg auf der Hora. Der Forstweg Seggeswald-Blasblei ist ca. zu 50% (bis zum Gufeltobel) fertiggestellt, die Weiterführung mit Fertigstellung erfolgt im kommenden Jahr. Der Betriebsleiter teilt weiters mit, daß er auf Grund der bisherigen Erfahrungen beabsichtige, im Zuge der Bauarbeiten auch die Tobeleinläufe zu betonieren. -3- Das Rohplanum des Forstweges Lifinar in Gaschurn (ca. 15 ha Standeswald erschlossen) ist gleichfalls fertiggestellt. In Bartholomäberg finden derzeit Verhandlungen zur Errichtung einer Baustraße durch die Wildbach- und Lawinenverbauung von Kristberg (Kapu) Richtung Schrinawaldlawine statt, wodurch auch Teile der Standeswaldungen in Bartholomäberg erschlossen werden könnten. Vom Finanzamt Feldkirch ist der Prüfungsbericht über die Umsatzsteuerprüfung für die Jahre 1983 bis 1985 eingetroffen. Im Zuge der Schlußbesprechung konnte die Nachzahlung vom ursprünglich angekündigten Betrag von ca. S 460.000, -durch Aufzeigen verschiedener Aspekte (Lage der Standeswälder und damit verbundene Erschwernisse) auf S 228.169, -reduziert werden. Einem Einspruch gegen den Bescheid über die Eigenverbrauchsbesteuerung wird auf Grund den gesetzlichen Bestimmungen kein Erfolg eingeräumt. Pkt. 3.) Der Voranschlagsentwurf 1987, welcher mit der Sitzungseinladung zugestellt wurde, wird durch den Standessekretär eingehend erläutert. Im Einzelnen werden nachstehende Ansätze ausführlich erörtert und beraten: Für Grunderwerb sind S 2, 20 Mio. vorgesehen. Der Betriebsleiter erörtert eingehend die beiden vorliegenden Waldangebote von Dipl.Vw. Bahl (Wald mit ca. 11, 40 ha angrenzend an Blümentin in Tschagguns) und Marent Ottilie (Wald mit ca. 11, 80 ha oberhalb B-188/ Valatscha in St. Gallenkirch). Unter Bezugnahme auf die vorliegenden Schätzungsgutachten (Wald von Dipl.Vw. Bahl mit S 1. 600.000, - und von Frau Marent mit S 950.000) sind mit den Verkäufern weitere Verhandlungen zu führen. Für Planungen zur Erweiterung des Standesgebäudes für die drei Verwaltungen (Standesverwaltung, Forstfondsverwaltung und Abwasserverband) sind S 50.000, -- vorgesehen, der Vorsitzende wird grundsätzlich ermächtigt, einen diesbezüglichen Vorentwurf ausarbeiten zu lassen. Für den Bau von Wirtschaftswegen sind S 6, 00 Mio. vorgesehen, welche vom Betriebsleiter näher erörtert werden. Nach Möglichkeit sollen die Forstwegprojekte Käferawald in Silbertal (ca. S 3, 00 Mio.) und Schattseite Rellstal ausgehend von Schandang (ca. S 1, 50 Mio.) verwirklicht werden. Für weitere Projekte, welche je nach dem Ergebnis der erforderlichen Verhandlungen und Überprüfungen verwirklicht werden (Harzawald, Schattwald Silbertal, Bargawald-Mittelwald in Schruns, Bereich Stock in Richtung Alpe Wasserstuben etc.) sind weitere S 1, 50 Mio. vorgesehen. Für die Fertigstellung der Forstwege Graps-Sanüel, Seggeswald-Blasblei und Hora sind weitere S 1, 50 Mio. veranschlagt. Für Fahrzeuganschaffungen für die Holzerpartie sind für ein gebrauchtes geländegängiges Fahrzeug S 50.000, -- veranschlagt. Der Vorsitzende wird diesbezüglich mit den VIW in Verhandlung treten. -4- Für die Anschaffung von Forstgeräten (gebrauchtes Vermessungsgerät, Wyssenkompaß, pi-Maßbänder u.a.) für die Erstellung der Forsteinrichtung sind S 50.000, -- vorgesehen. Die Anschaffung von Büromaschinen (eine Schreibmaschine) ist mit S 25.000, -- veranschlagt, für Büromöbel (Schreibtisch für Verwaltung und Aktenschränke für Betriebsleiter) sind weitere S 30.000, -- angesetzt. Die Tilgung von AI-Krediten erfordert S 25.000, --, wobei festgestellt wird, daß für die bisher eingereichten Anträge noch keine Förderungszusage eingetroffen ist. Für Holzzukäufe (Brennholz) sind S 300.000, -- veranschlagt, für Forstplanzeneinkäufe (ca. 50.000 Pflanzen) S 180.000, — und für sonstige Aufforstungshilfsmittel S 40.000, --. Für den Bau von Traktorwegen sind je nach Erfordernis bis zu S 400.000, — veranschlagt. Der Personalaufwand einschließlich Dienstgeberbeiträge beträgt insgesamt S 3.483.000, — und gliedert sich wie folgt: Verwaltung: S 476.000, —; Betriebsführer: S 290.000, —; Betriebsorgane: S 771.000, -- (Einstellung eines weiteren (Betriebsorganes im Verlaufe des Jahres); Förster: S 100.000, -- (Ausschreibung eines Försters); Waldaufseher: S 180.000, — (2. Dienstverhältnis für Betriebsdienst); Forstarbeiter: S 785.000, — (6 Arbeiter für 8 Monate); Aushilfen: S 80.000, —; gesamte Reisespesen: S 100.000, --; DGB zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen: S 127.000, --; sonstige DGB insgesamt: S 527.000, --; Für die laufende Instandhaltung von Forstwegen sind insgesamt S 211.000, -- veranschlagt. Für Transportkosten sind S 120.000, — für Holztransporte berücksichtigt. Die Rechtskosten sowie Gutachterkosten sind mit S 100.000, -veranschlagt. Für Abgaben und Steuern (Grundsteuer, LKU, Abgabe B und USt. für Eigenverbrauch) sind S 450.000, -- vorgesehen. Die Entschädigung Standesrepräsentant ist mit dem anteiligen Betrag von S 95.000, -- ausgewiesen, die Entschädigung für den Verwaltungsausschuß einschließlich Reisespesen mit S 25.000, --. Für die Vorarbeiten zur Erstellung des Waldwirtschaftsplanes (Festlegung der Waldabteilungen und Unterabteilungen und des Stichprobennetzes etc.) sind S 300.000, -- veranschlagt, wovon 50% als Förderungsmittel auf der Einnahmenseite enthalten sind. Für die Erstellung von Schutzwaldsanierungsprojekten sind weitere S 100.000, -- veranschlagt. Hiezu stellt der Betriebsleiter fest, daß Projekte, in welchen der Aufwand für Wegebauten mehr als 50% der Gesamtkosten beträgt, nicht mit dem erhöhten Förderungssatz von 90% gefördert werden. Die EDV-Betriebskosten betragen S 120.000, --, an Rückvergütungen sind S 75.000, -- ausgewiesen. -5- Für Holzaufarbeitungen durch selbst. Akkordanten sind S 1.200.000, — vorgesehen (Seilbahn Bärenwald und weitere Aufarbeitungen je nach Ergebnis der Bedarfsanmeldung). Die Waldaufsichtsumlage ist letztmalig für die Verrechnung des Jahres 1986 mit S 450.000, — veranschlagt. Für die Ablöse von Servitutsrechten (Schindelholzbezugsrechte) sind für ca. 3.000 m2 S 150.000, — veranschlagt. An Beiträgen zum Bau von Wirtschaftswegen sind S 300.000, — für Beteiligungen an den Güterweggenossenschaften Schattenort in St. Gallenkirch und Versettla in Gaschurn ausgewiesen. Somit betragen die Gesamtausgaben lt. vorliegendem Entwurf S 18.719.500, --. Als wichtigste Einnahmenansätze sind im Voranschlag enthalten: Für Darlehenstilgungen S 136.500, --; Für weitere Aufnahmen von AI-Krediten zum Bau von Forstwegen sind S 500.000, — veranschlagt, wobei bemerkt wird, daß dieser Ansatz noch erhöht werden könnte. Für Holzverkäufe (2.000 fm) sind insgesamt S 1.535.000, — ausgewiesen, wobei der Betriebsleiter feststellt, daß die Holzverkäufe insgesamt auch von der Entwicklung der Holzpreise abhängig sein werden. Die Abgabe von Servitutsholz ist wie folgt veranschlagt: Nutzholz am Stock: 300 fm x S 350 = S 105.000 Schindelholz am Stock 500 fm x S 600 = S 300.000 Brennholz am Stock 4.000 fm x S 110 = S 440.000 Nutzholz aufgerüstet: 1.300 fm x S 800 = S 1.040.000 Schindelholz aufgerüstet 100fm x S 1.350 = S 135.000 Brennholz aufgerüstet: 3.000fm x S 400 = S 1.200.000 ________________________________ Gesamt: 9.200 fm S 3.200.000 ================================ Für Bankzinsen sind S 400.000, -- veranschlagt. Aus der Vermietung und Verpachtung werden S 340.000, -- erzielt. Für die Einräumung von Dienstbarkeiten sind S 1.100.000, -vorgesehen, wobei der Abschluß der noch ausstehenden Dienstbarkeitsverträge mit den Seilbahngesellschaften im kommenden Jahr erfolgen soll. Die Jagdpachteinnahmen aus Eigenjagden sind mit S 435.500, -und aus GenossenschaftsJagden mit S 1.250.000, --, weiters aus Jagdeinschlüssen mit S 220.000, -- veranschlagt. Für Verwaltungskostenbeiträge vom Abwasserverband Montafon sind S 80.000, -- vorgesehen. Die Vergütungen für Wildschäden sind mit S 170.000, -- veranschlagt, wobei bemerkt wird, daß längerfristig jene Wildstände angestrebt werden, die ein Aufkommen der Naturverjüngung ermöglichen. Für Landesbeiträge zur Schadholzaufarbeitung sind S 300.000 ausgewiesen, für Landesbeiträge zum Bau von Forstwegen weitere S 3.000.000, —. Somit betragen die Gesamteinnahmen lt. Voranschlagsentwurf S 13.234.000, --, wodurch sich unter Berücksichtigung des Gebarungsvortrages ein Abgang von S 5.442.000, -- ergibt. -6- Im Zuge der Voranschlagsberatung stellt der Vorsitzende den Antrag, dem Betriebsleiter eine Aufwandsentschädigung von 10% zu gewähren, sowie die Überstunden in Form eines Pauschales von 15% des Grundlohnes abzugelten. Er begründet dies mit den vorgenommenen Erkundigungen bei anderen Forstbetrieben sowie mit der Tatsache der vom Betriebsleiter nachgewiesenen Überstunden. Diesem Antrag wird die einstimmige Zustimmung erteilt. Die Stockgelder für das Jahr 1987 werden nach eingehender Beratung über Antrag des Vorsitzenden einstimmig wie folgt festgesetzt: Brennholz am Stock: Nutzholz am Stock: Schindelholz am Stock: Brennholz aufgerüstet: Nutzholz aufgerüstet: Schindelholz aufgerüstet: S 105, --/fm S 340, --/fm S 600, --/fm S 400, --/fm S 800, --/fm S 1.350, --/fm Zu den angeführten Preisen wird die Umsatzsteuer hinzugerechnet, weiters wird beim Brennholz am Stock in Hinkunft auf die Verrechnung des Übermaßes zum doppelten Stockgeld verzichtet. Weiters wird im Zuge der Beratung einstimmig beschlossen, ab 1.1. 1987 für die Ablöse des Schindelholzbezugsrechtes S 80, —/m2 auszuzahlen, da damit ein verstärkter Anreiz für derartige Ablösen geschaffen und eine Entlastung der Standeswälder herbeigeführt werden kann. Bgm. Sandrell entfernt sich wegen anderweitigen Verpflichtungen um 15.40 Uhr mit dem Bemerken, daß er den Stockgeldfestsetzungen wie erwähnt die Zustimmung erteilt, desgleichen auch dem Voranschlag. Der Vorsitzende weist nochmals auf die bereits unter Berichte vorgenommenen Ausführungen hinsichtlich der Finanzierung dringend notwendiger waldbaulicher Maßnahmen sowie die in diesem Zusammenhang erfolgten Vorsprachen bei den Vorarlberger Illwerken und den Landesräten Dr. Lins und Blank hin. Angesichts der grundsätzlichen Zusage der Illwerke und des Landes zur Einbringung von je S 1, 00 Mio. wird auch das Ersuchen an die Gemeinden ergehen, gleichfalls diesen Betrag aufzubringen. Im Vergleich zu den Budgetsummen der Forstfondsgemeinden, aber auch im Verhältnis zu den für Wildbach- und Lawinenverbauungsmaßnahmen aufzubringenden Geldmitteln dürfen die von den Gemeinden erwarteten Beträge als durchaus bescheiden angesehen werden (Bartholomäberg: S 124.000, --/ Schruns: S 230.000, —/ Tschagguns: S 148.000, —/ Vandans: S 134.000, —/ St. Anton: S 37.000, —/Silbertal: S 52.000, —/ St. Gallenkirch: S 131.000, — und Gaschurn: S 145.000, —). -7- Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den Bewirtschaftungsmaßnahmen (z.B. Forstwegebau, Waldwirtschaftsplan, Schutzwaldsanierungsprojekte etc.) darf schon deshalb als gerechtfertigt beurteilt werden, als diese Maßnahmen ganz wesentlich zur langfristigen Erhaltung der Standeswälder erforderlich sind und damit ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Siedlungen und der gesamten Infrastruktur des Tales geleistet wird. Weiters sollen auch die Seilbahngesellschaften im Zuge der weiteren Verhandlungen zum Abschluß der Dienstbarkeitsverträge für eine finanzielle Beteiligung gewonnen werden. Von den Bürgermeistern wird die unterbreitete Idee grundsätzlich befürwortend beurteilt, die Bemühungen des Standesrepräsentanten werden gleichfalls anerkennend zur Kenntnis genommen. Teils werden jedoch im momentanen Zeitpunkt, da die Klärung der Frage der Rechtsnatur des Standes Montafon noch anhängig ist, hinsichtlich einer Beitragsleistung der Gemeinden Probleme gesehen, wenngleich eine ausreichende Begründung hiefür gegeben werden kann. Zur weiteren Vorgangsweise wird festgestellt, daß sowohl den Vorarlberger Illwerken und dem Land als auch den Forstfondsgemeinden ein Maßnahmenkatalog mit Auflistung der geplanten und notwendigen Bewirtschaftungsschwerpunkte übermittelt werden wird. Abschließend stellt der Vorsitzende fest, daß er auf die Unterstützung der Gemeinden hoffe und eine ablehnende Haltung nicht verständlich wäre. Nach weiterer Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden der Voranschlag 1987 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt, wobei die Ergebnisse der Beratung berücksichtigt sind: Ausgaben der Erfolgsgebarung S Ausgaben der Vermögensgebarung S 9.931.000, -______________ GESAMTAUSGABEN S 18.894.500, -=============== Einnahmen der Erfolgsgebarung 8.963.500, -- S 9.544.500, -- Einnahmen der Vermögensgebarung S 3.666.500, -- Einnahmen der Haushaltsgebarung S 13.211.000, -- Vortrag Gebarungsüberschuß 1985 S 43.500, -_______________ GESAMTEINNAHMEN S 13.254.500, -=============== Es ergibt sich somit ein GEBARUNGSABGANG mit einer Höhe von S 5.640.000, —, welcher zum Teil durch Entnahmen aus Kassabeständen, teils durch die grundsätzlich zugesicherten Beiträge des Landes Vorarlberg aus dem Fonds zur Rettung des Waldes und den Beiträgen der Vorarlberger Illwerke, wie auch den angekündigten Beiträgen der Gemeinden und der Seilbahngesellschaften abgedeckt werden soll. -8- Pkt. 4.) Der Standessekretär berichtet über eine Aussprache mit Herrn Wilhelmer aus Vandans und dem Vorsitzenden sowie dem Obmann des Abwasserverbandes in der Sache der bereits wiederholt beantragten Einforstung des Maisäßhauses von Herrn Wilhelmer auf Ganeu. Es wird festgestellt, daß aus grundsätzlichen Überlegungen dieser Einforstung auch heute nicht stattgegeben werden kann. Von Herrn Wilhelmer wurde weiters darauf hingewiesen, daß er in den vergangenen Jahren auf Bezugsrechte für mehrere Gebäude verzichtet habe und daher im Zuge der Verhandlungen mit dem Abwasserverband für die Stromversorung der Meßstation in Vandans-Zwischenbach auch erwarte, daß ihm ein Holzbezugsrecht zuerkannt werde. Hiezu wird berichtet, daß in den vergangenen Jahren die Stallgebäude auf Bp. 156 und 157 in Vandans sowie der Stall auf Bp. 396 in Bartholomäberg abgetragen wurden. Nach Beratung wird einstimmig beschlossen, daß der beantragten Übertragung eines Holzbezugsrechtes von einem abgebrochenen Stallgebäude auf ein Wohnhaus wegen Verstoßes gegen das Holzbezugsstatut nicht stattgegeben wird. Als Entgegenkommen wird die Zusage gemacht, daß das Holzbezugsrecht der Bp. 396 Stall in Bartholomäberg, wo sich noch landwirtschaftliche Flächen befinden, für weitere fünf Jahre zugesichert wird. Es kann somit innerhalb dieser Frist ein landwirtschaftliches Gebäude gleicher Art errichtet werden, das Schindelholzbezugsrecht wird nicht wieder zuerkannt. Der Vorsitzende berichtet weiters über eine nochmalige Vorsprache von Frau Wierer Viktoria aus Lorüns in der Angelegenheit der Streichung des beantragten Servitutsholzes für das bereits stark beschädigte Stallgebäude auf Bp. 304 in Bartholomäberg. Es wurde vorgebracht, daß das Stallgebäude zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der zugehörigen Grundstücke errichtet werden soll. Nach Beratung wird festgehalten, daß eine Zuweisung von Servitutsholz wie bereits entschieden nicht erfolgt, da die Besitzer der statutengemäß verankerten Instandhaltungspflicht nicht nachgekommen sind. Im Falle einer Errichtung kann das neuerliche Ansuchen um Einforstung des Gebäudes eingebracht werden, sofern die landwirtschaftliche Zweckwidmung tatsächlich gegeben ist. Pkt. 5.) Nachdem sich auch Bgm. Wekerle für den weiteren Sitzungsverlauf entschuldigt, wird die Erledigung des Punktes 5. auf die kommende Sitzung vertagt. -9- Pkt. 6.) Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 16.40 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme und Mitarbeit die Sitzung. Gleichzeitig lädt er alle Forstfondsvertreter zu dem im Anschluß an die Standessitzung vom 16. Dezember geplanten gemütlichen Beisammensein ein. Schruns, 15.12. 1986 Schriftführer: Forstfondsvertretung: