19930907_FF_Exkursion

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:20
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1993-09-07
Erscheinungsdatum 1993-09-07
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS PROTOKOLL über die Exkursion der Forstfondsvertretung in das Rellstal - Bereich Alpe Salonien mit Besichtigung der beabsichtigten Wald-Weide-Trennung in der Alpe Salonien und anschließender Beratung zu verschiedenen Themen in der Waldaufseherunterkunft im Rellstal. Aufgrund der Einladung vom 27. August nehmen an der heutigen Exkursion teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Ernst Marlin als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin Förster Bernhard Maier; Waldaufseher Walter Wachter, Vandans Jagdaufseher Gerhard Stampfer, Vandans Entschuldigt: Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Bei der Anfahrt in das Rellstal werden beim ersten Halt vom Betriebsleiter DI Malin die am Gegenhang sichtbare "Brunnenrittrutschung" erläutert und von ihm darauf verwiesen, daß ohne Vornahme von Hangstabilisierungs- und Entwässerungsmaßnahmen im Bereich "Tschöppa" Sanierungen an der beschädigten Forstweganlage als zwecklos beurteilt werden müssen. Es wird mitgeteilt, daß am 16. September die wasserrechtliche Verhandlung über das von der Wildbach- und Lawinenverbauung erstellte Verbauungsprojekt stattfindet. In der Alpe Vilifau wird mit Blickpunkt auf die Schattseite des Rellstales vom Betriebsleiter die Bewirtschaftungsproblematik dieses als sehr schwierig einzustufenden Waldkomplexes sehr eingehend erläutert. Für die künftige Bewirtschaftung der Schattseite des Rellstales wird vom Betriebsleiter die Errichtung einer Basiserschließung als unbedingt notwendige Voraussetzung beurteilt, weshalb bereits vor ca. 3 Jahren ein diesbezüglicher Antrag an die Bezirkshauptmannschaft ergangen ist. Eine Entscheidung darüber ist jedoch bis heute noch nicht erfolgt. Vom Betriebsleiter wird insgesamt festgestellt, daß die Erhaltung dieses Schutzwaldkomplexes vor allem aus Sicht des Hochwasserschutzes für den unterliegenden Siedlungsbereich in Vandans von enormer Bedeutung ist. Die Holznutzung bzw. Abdeckung von Servitutsholzansprüchen sind dem vorgenannten Ziel unterzuordnen. -2- In der Alpe Salonien wird vom Betriebsleiter über das Ergebnis der bisherigen Gespräche und Verhandlungen betreffend die Durchführung eines Wald-WeideTrennungsverfahrens mit der Agrargemeinschaft Bürs berichtet. Aufgrund der Servitutenregulierungsurkunde aus dem Jahre 1869 sind die Standesparzellen Gp. 2172/1 und Gp. 2173/1 mit einer Gesamtfläche von ca. 148 ha zugunsten der Agrargemeinschaft Bürs mit der Wald-Weide bzw. mit Schneefluchtrechten belastet. Als Gegenleistung für den Verzicht auf das Weiderecht wird von der Agrargemeinschaft Bürs die Abtretung von 4 Teilflächen im Gesamtausmaß von ca. 24 ha gefordert, eine weitere Fläche von ca. 4, 7 ha würde weiterhin mit dem Weiderecht belastet bleiben. Die Besichtigung an Ort und Stelle und die Diskussion innerhalb der Forstfondsvertretung fuhrt zum Ergebnis, daß ein Abtausch im vorgeschlagenen Umfang als Gegenleistung für den Verzicht auf das Weiderecht aus Sicht des Standes Montafon nicht vertretbar ist, da vor allem in Hinblick auf die weiter belasteten Waldflächen mit ca. 6.500 ha enorme Folgewirkungen für die Zukunft bei Durchführung weiterer Trennungsverfahren zu befürchten sind. Im Zuge der Diskussion wird auch sehr ausführlich auf die rechtliche Würdigung der Bestimmungen der Servitutenregulierungsurkunde aus dem Jahre 1869 sowie die diesbezüglich für ein derartiges Verfahren zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen aufgrund des Servituten-Ablösungsgesetzes aus dem Jahre 1921 eingegangen. Es wird auch festgehalten, daß zumindest vom ehemaligen Obmann der Agrargemeinschaft Bürs eine nicht mit den Vorstellungen der Standesvertreter übereinstimmende Auffassung bezüglich der rechtlichen Würdigung des Inhaltes der Servitutenregulierungsurkunde besteht und insgesamt auch einige Fragen in Zusammenhang mit dem Forstgesetz offen sind. Die rechtliche Abklärung bzw. Einholung eines Gutachtens zu diesem Fragenkomplex wird von der Forstfondsvertretung grundsätzlich befürwortet und der Vorsitzende beauftragt, diesbezügliche Veranlassungen zu treffen. Bei der weiteren Beratung in der Waldaufseherunterkunft im Rellstal werden vom Vorsitzenden nachstehende Berichte erteilt: 1. Mit heutigem Tage wurde der Beschluß des Verfassungsgerichtshofes zugestellt, mit welchem die Behandlung der vom Proponentenkomitee erhobenen Beschwerde gegen die Entscheidung des Obersten Agrarsenates abgelehnt wird. In der Begründung wird angeführt, daß der Verfassungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen kann, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist. Spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen sind zur Beantwortung der in der Beschwerde aufgeworfenen Fragen nicht anzustellen. 2. Vom Vorsitzenden wird berichtet, daß seitens der Vorarlberger Illwerke AG aufgrund eines mit Vorstandsdirektor Dr. Summer geführten Gespräches die grundsätzliche Bereitschaft besteht, eine weitere Akontozahlung für den Ausbau des Montafoner Radwegenetzes im laufenden Jahr vorzunehmen, sofern vom Stand Montafon ein diesbezüglich begründetes Ansuchen gestellt wird. Da in mehreren Gemeinden konkrete Projekte zur Weiterrührung des Radwegenetzes in den nächsten Wochen umgesetzt werden sollen, wird in den nächsten Tagen ein entsprechender Antrag an die Vorarlberger Illwerke AG gerichtet. 3. Zum Auflage- und Anhörungsverfahren für die Erlassung eines Raumplanes für das geplante Einkaufszentrum auf den "Gassnergründen" in Bludenz wird vom Vorsitzenden mitgeteilt, daß aufgrund mehrerer Vorsprachen und Interventionen aus Talschaftssicht eine Stellungnahme abgegeben werden soll, in welcher auf die erwarteten -3- Auswirkungen hinsichtlich des Verkehrsaufkommens, der Kaufkraftabwanderung und den damit für die Gemeinden und die Handelsbetriebe des Tales zu erwartenden Folgen eingegangen wird. Im Zuge der Diskussion darüber wird von den Bürgermeistern die geplante Vorgangsweise zustimmend zur Kenntnis genommen, wenngleich eine definitive Beschlußfassung dazu nicht erfolgt. In der weiteren Beratung werden nachstehende Punkte behandelt: a) Anpassung der Waldbrandversicherung; b) Instandhaltung "Schura-Hüsli" im Gauertal; c) Errichtung eines Betriebsgebäudes in St. Gallenkirch; a) Waldbrandversicherung: Vom Standessekretär wird berichtet, daß von der Bundesländerversicherung aufgrund den nun vorliegenden aktuellen Zahlen der Forsteinrichtung und unter Anwendung der neuen geltenden Versicherungsbedingungen ein Angebot für die Anpassung der bestehenden Waldbrandversicherung vorgelegt wurde. Entgegen der bisherigen Deckung in Form der Vergütung der Kulturkosten je ha mit max. S 22.000 im Schadensfall wird in der vorgeschlagenen Änderung von Höchsthaftungssummen je ha in Höhe von S 350.000 für den Wirtschaftswald bzw. für Erstbegrünungskosten in Höhe von S 60.000 je ha für Schutzwald ausgegangen. Versichert ist der oberirdische, stehende wachsende Waldbestand bzw. geschlägerte Holzbestände, die sich am Gewinnungsort auf Lagerplätzen befinden, sofern der Versicherungsnehmer noch Eigentümer ist. Kultur-Erstbegrünungskosten sind bis zu 10 % der vereinbarten Hektarhöchsthaftungssummen versichert, weiters sind bis zu 20% der Hektar-Höchsthaftungssummen Schadenminderungskosten, Feuerlöschkosten, Räum- bzw. erschwerte Aufarbeitungskosten mitversichert. Unabhängig davon werden Personenschäden bis zu S 50.000 für eine geschädigte Person bzw. max. jedoch S 100.000 für das Gesamtschadenereignis refundiert. Die bisherige Jahresprämie von ca. S 43.000 würde sich auf nunmehr S 102.000 erhöhen, wobei allerdings ein Schadenfreiheitsbonus von 20% angeboten wird. Die Erlangung des Bundeszuschusses von 25% (wie bisher bereits beansprucht) ist in der angebotenen Prämie bereits berücksichtigt. Im Zuge der Beratungen wird einhellig festgestellt, daß die Anpassung der Versicherungssummen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend notwendig ist und eine Unterversicherung nicht verantwortet werden kann. Der Vorsitzende wird beauftragt, die weiteren Verhandlungen mit der Bundesländerversicherung zur Anpassung des Versicherungsvertrages lt. vorliegendem Angebot zu führen, wobei versucht werden soll, den Schadenfreiheitsbonus zu erhöhen und einen Abschluß vorzunehmen. b) "Schura-Hüsli" im Gauertal: Unter Hinweis auf die früheren Beratungen wird vom Standessekretär berichtet, daß aufgrund den vorliegenden Angeboten mit nachstehenden Kosten für eine Generalsanierung bzw. eine Neuerrichtung zu rechnen ist. Zimmermannsarbeiten Baumeisterarbeiten S 373.000, -S 681.000, -- -4- Die Beträge sind jeweils ohne MwSt und enthalten nicht die Einrichtung des Objektes. Aufgrund des Gebäudezustandes wird eine Sanierung ohne Neubau für nicht möglich beurteilt. Im Zuge der Beratungen wird von der Forstfondsvertretung in Anbetracht der hohen Kosten ein Neubau durch den Forstfonds für nicht möglich beurteilt, zumal die Investitionskosten unter Zugrundelegung betriebswirtschaftlicher Überlegungen nicht hereingebracht werden können. Grundsätzlich vorstellbar wäre jedoch die Variante, daß die Errichtung durch einen Dritten im Rahmen einer noch zu vereinbarenden Mietzeit nach den Vorstellungen des Standes Montafon erfolgt und das Gebäude nach Ablauf der Mietzeit durch den Stand Montafon wieder selbst genutzt wird.. Bgm. Bitschnau spricht sich vehement für die Erhaltung dieses schützenswerten und in das Landschaftsbild passenden Objektes aus und berichtet, daß derzeit auch Gespräche mit Bezirkshauptmann Dr. Walser zur Erhaltung des Maisäßensembles "Plazadels" und "Wachters Dieja" stattfinden. Er kann sich grundsätzlich vorstellen, daß auch das "Schura-Hüsli" in diese Überlegungen miteinbezogen wird und dafür auch finanzielle Mittel aus dem Landschaftspflegefonds zur Verfügung gestellt werden könnten. Er ersucht den Vorsitzenden, seine Bemühungen zu unterstützen und diesbezüglich gleichfalls mit dem Bezirkshauptmann bzw. den zuständigen Stellen des Landschaftspflegefonds Kontakt aufzunehmen. Vorerst soll das Ergebnis der erwähnten Gespräche abgewartet werden. c) Betriebsgebäude St. Gallenkirch: Unter Hinweis auf die Informationen und Beratungen in früheren Sitzungen wird vom Vorsitzenden festgestellt, daß vor allem auch unter Hinweis auf die anläßlich der im Juli durchgeführten Information der Gemeindevorstände erfolgte Diskussion zur Errichtung eines neuen Betriebs- und Verwaltungsgebäudes für den Stand Montafon unter Berücksichtigung der derzeit gegebenen Situation eine positive Stellungnahme aller 10 Gemeindevertretungen zum vorliegenden Neubauprojekt realistischerweise nicht erreicht werden kann. Er berichtet auch, daß derzeit Überlegungen mit der Vorarlberger Illwerke AG stattfinden, wonach eine vorübergehende Unterbringung des Standes Montafon in einem Teil der Materialprüfanstalt an der Umfahrungsstraße möglich ist und diesbezüglich weitere Untersuchungen angestellt werden. Im Zuge der ausführlichen Diskussion wird allgemein die Meinung vertreten, daß trotz den derzeit gegebenen Schwierigkeiten das Projekt eines Neubaues weiterverfolgt werden sollte, wobei im Sinne der früheren Beratungen ein Projekt mit reduziertem Umfang und ohne Einbindung des Tourismusverbandes angestrebt werden sollte. Die Möglichkeit der Unterbringung des Tourismusverbandes im bestehenden Standesgebäude wird grundsätzlich für durchführbar erachtet. Bgm. Bitschnau spricht sich klar für das vorliegende Projekt aus und erachtet die Realisierung aus Talschaftssicht für sehr wichtig. Der Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß in nächster Zeit mit den Verantwortlichen des Tourismusverbandes ein ausführliches Gespräch über die weitere Zukunft dieser Talschaftsinstitution geführt wird, zumal in den vergangenen Monaten wieder unterschiedliche Auffassungen über Aufgabe und Struktur dieses Verbandes zutage getreten sind. -5- Bgm. Wekerle beurteilt aus Sicht der Marktgemeinde Schruns die Unterbringung des Standes Montafon in einem Teil der Materialprüfanstalt für nicht sinnvoll, zumal seitens der Marktgemeinde Schruns die Meinung vertreten wird, daß in diesem Gebäude andere Betriebszweige der Illwerke untergebracht werden sollen. Er spricht sich gleichfalls für einen Neubau aus, wobei das vorliegende Konzept nochmals überarbeitet werden sollte. Der Vorsitzende informiert über die in den vergangenen Monaten geführten Gespräche mit der Gemeinde St. Gallenkirch, wonach im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauhofes durch die Gemeinde die Möglichkeit zur Errichtung eines Betriebsgebäudes durch den Stand Montafon besteht. Die Eingabeplanung wird von Bgm. Rudigier erläutert, welcher gleichzeitig mitteilt, daß seitens der Gemeinde St. Gallenkirch die Bereitschaft zur Errichtung eines Betriebsgebäudes durch den Stand Montafon gegeben ist. Von der Gemeindevertretung wurde das grundsätzliche Bekenntnis dazu erteilt, die konkreten Verhandlungen zur Abfassung eines Vertrages sind jedoch noch zu Ende zu führen. Bgm. Rudigier erklärt, daß sich der Stand Montafon anteilig an den bisherigen Erschließungskosten für den Baugrund zu beteiligen hat, wobei von einer finanziellen Größenordnung von etwa 70.000 bis 80.000 Schilling gesprochen wird. Der Vorsitzende wie auch Bgm. Rudigier beurteilen die vorhandenen Möglichkeiten zur Errichtung eines Betriebsgebäudes als einmalige Chance, welche im Interesse des Standes Montafon und der Bewirtschaftung der Waldungen in der Gemeinde St. Gallenkirch und Gaschurn unbedingt wahrgenommen werden sollte. Auch aus kostenmäßigen Überlegungen erscheint eine gemeinsame Realisierung zweckmäßig. Vom Betriebsleiter wird die Notwendigkeit zur Errichtung einer Außenstelle für das Betriebspersonal nochmals ausführlich erläutert und für die künftige Bewirtschaftung als sehr wichtig beurteilt. Unabhängig von den weiteren Schritten zur Realisierung des Betriebs- und Verwaltungsgebäudes in Schruns wird die Errichtung einer Außenstelle in St. Gallenkirch von der Forstfondsvertretung grundsätzlich einhellig befürwortet und der Vorsitzende ermächtigt, die weiteren Verhandlungen mit der Gemeinde St. Gallenkirch zum Abschluß eines Vertrages und die anschließende gemeinsame Realisierung dieses Projektes weiterzuführen. Lt. vorliegender Kostenschätzung des Planungsbüros DI Oskar Ganahl ist ohne Einrechnung der Eigenleistungen mit einem Aufwand von ca. S 1, 5 Mio. zu rechnen. Die Errichtung des Betriebsgebäudes gemeinsam mit dem Bauhof durch die Gemeinde St. Gallenkirch wird einhellig befürwortet. Um 18.30 Uhr beendet der Vorsitzende die Besprechung und bedankt sich bei dieser Gelegenheit bei Waldaufseher Wachter Walter für die Bewirtung in der Waldaufseherunterkunft sowie für seine Bereitschaft zur Mitarbeit im Rahmen des Betriebsdienstes in den Standeswaldungen in Vandans. Schruns, 8. September 1993 Schriftführer: Der Standesrepräsentant: