19770719_FF_011

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:20
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1977-07-19
Erscheinungsdatum 1977-07-19
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am Dienstag, den 19.7.1977 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 11. Sitzung des FORSTFONDAUSSCHUSSES in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 11.7.1977, sind zu der auf heute anberaumten Sitzung nachfolgend angeführte Mitglieder des Forstfondausschusses erschienen: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster aus Bartholomäberg, als Vorsitzender, Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm. Ernst Pfeifer aus Gaschurn, Bürgermeister Georg Amann aus Silbertal, Bürgermeister Eduard Bitschnau aus Tschagguns, Bürgermeister Harald Wekerle aus Schruns, Vizebürgermeister Eduard Stemer aus St. Anton, in Vertretung des verhinderten LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg. Anton Lorenzin aus Gortipohl, als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch und Anton Wachter aus Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans. Der Vorsitzende eröffnet um 10.15 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 27.5.1977. 2. Beratung über das Waldwegekonzept. 3. Beratung über diverse Ansuchen, um die Erlaubnis zur Einhebung einer Wegbenützungsgebühr bei Holztransporte über Alpwege 4. Entlastung der Skiabfahrten in der Kapellerwaldung durch den Bau eines Entlastungsweges. 5. Ansuchen der Alpen Käfera und Alpgues in Silbertal, um die Erlaubnis durch die Forstfondparzelle 1460 einen Alperschliessungsweg bauen zu dürfen. Desgleichen um die Überlassung des -2- anfallenden Trassenholzes. 6. Ansuchen des Walter Mangeng in Nenzing, um die tauschweise Überlassung der Maisäßhütte Innervaliaera (Radam Maisäß). 7. Ansuchen des Ferdinand Orlainsky in Tschagguns, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 8. Ansuchen der Glaser Ottilie in Nenzing, um die verbilligte Überlassung von Bauholz für das alte ausgeforstete Wohnhaus in Gortipohl. 9. Ansuchen des Fritz Franz, Postbeamter in Vandans, um die Überlassung der Holzerhütte im Rellstal, zum Ausbau an Ort und Stelle. Berichte: a) Bericht über die Genehmigung der Jahresrechnung 1976, durch die Agrarbezirksbehörde. b) Bericht über die Kommissionierung des Schleppliftes II der Silvrettabahnen GmbH. Gaschurn/St. Gallenkirch, im Vermiel in St. Gallenkirch. c) Holzverkäufe an verschiedene Bauuerber. d) Besichtigung der Holzbringungsmöglichkeit im Sarottlaalptobel im Gargellental. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 27.5.1977 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2): Die Beratung über das Waldwegekonzept wird vertagt bis die 2. Phase (Begehung der voraussichtlichen Trassen mit dem Bezirksforsttechniker unter Beiziehung des zuständigen Bürgermeister oder Obmann der Agrargemeinschaft) abgeschlossen ist. Zu Pkt. 3): Die Ansuchen verschiedener Alpen, um die Erlaubnis zur Einhebung -3- einer Wegbenützungsgebühr bei Holztransporten über Alpwege wird vertagt, weil noch verschiedene Erhebungen notwendig sind. Zu Pkt. 4): Die Vertreter der Montafoner Hochjochbahnen GmbH, in Schruns, haben sich darüber beschwert, daß durch die Holzbringung über die Skiabfahrten in der Kapellerwaldung, wie sie von den Holzbezugsberechtigten alljährlich durchgeführt wird, große Schäden an den Pisten entstehen. Es werde bei jeder Witterung Holz transportiert und oft noch Bloche angehängt. Die Gesellschaft müsse jedes Jahr große Mittel aufwenden, um diese Schäden zu beheben, was auf die Dauer untragbar Bei. Auch die von der Behörde verlangte Begrünung der Pisten könne nur teilweise durchgeführt werden. Wie der Vorsitzende zur Debatte stellt, könnte dieses Problem, wie der zuständige Waldaufseher gemeldet habe, durch einen Entlastungsweg, der von den "Rieder" in Richtung der Skiabfahrten angelegt werden müßte, für beide Teile vorteilhaft gelöst werden. Der größte Teil des Servitutsholzes könnte durch diesen Weg abtransportiert werden. Eine fühlbare Entlastung der Skiabfahrten wäre dann zu erwarten. Nach kurzer Debatte wird der Vorsitzende beauftragt mit den Vertretern der Montafoner Hochjochbahnen GmbH. Verhandlungen aufzunehmen, um festzustellen, wie sich die Gesellschaft zu diesem Entlastungsprojekt stellt und in welcher Form dieses realisiert werden kann. Zu den Gesprächen ist auch der zuständige Bürgermeister Harald Wekerle beizuziehen (Einstimmige Baschlußfassung). Zu Pkt. 5): Dem Ansuchen der Alpen Käfera und Alpgues in Silbertal, um die Erlaubnis ausgehend vom Forstweg "Dürrwald" durch die Forstfondparzelle 1460 einen Alperschließungsweg bauen zu dürfen, wird stattgegeben. Zur Bedingung wird gestellt, daß der Forstfond und die Bezugsberechtigten jederzeit ihr Holz über diesen Alpweg abtransportieren dürfen ohne sich an den zukünftigen -4- Wegerhaltungskosten zu beteiligen. Ale einmaliger Baukostenbeitrag werden vom anfallenden Trassenholz bis zu 250 fm unentgeltlich am Stock den Alpen zur freien Verfügung überlassen. Ein Mehranfall ist aufgearbeitet, kostenfrei frei Straße dem Forstfond zur Verfügung zu stellen. Zu Pkt. 6): Das Ansuchen des Walter Mangeng, Zollwachebeamter in Nenzing, um die Überlassung der forstfondeigenen Maisäßhütte in Innervalisera (Radam Maisäß) im Tauschwege gegen ein Augrundstück in Tschagguns, kommt neuerlich zur Behandlung. Das Objekt wurde am 8.7.1977 durch die mit Beschluß vom 15. Nov. 1976 beauftragten Herren besichtigt. Auf Grund dieses Ergebnisses sowie aus Präjudiz und aus forstwirtschaftlichen Gründen wird das Tauschansuchen abgelehnt. Ausserdem entspricht die angebotene Tauschfläche nicht ganz den Vorstellungen der Forstfondvertretung, weil sie nicht mit dem Forstfondbesitz arrondiert ist und wegen der ungünstigen Lage (Augebiet) kaum einer forstlichen Nutzung zugeführt werden kann. Es wird anerkannt, daß Walter Mangeng, wenn auch auf eigenes Risiko, viel Arbeit in dieses Maisäßobjekt, das er auf Grund eines Übereinkommens als Wochenendhaus für seine Familie benützt, investiert hat und ihm dadurch Kosten erwachsen sind. Der Forstfond ist bereit ihm das Objekt auf weitere 10 Jahre mietweise zu überlassen, wobei als Ausgangsmiete (Juli 1977) S 600.- pro Jahr festgelegt werden. Die Miete ist gegen eine Abwertung abzusichern, wobei als Ausgangsbasis der Lebenshaltungskostenindex (1976 = 100) vom Monat Mai 1977 anzunehmen ist. Der Forstfond wird weder Instandsetzung- noch Erhaltungskosten übernehmen oder solche Arbeiten tätigen. Es bleibt dem Mieter allein überlassen das Objekt wohnbar zu erhalten, ohne, daß ihm daraus ein Rechtsanspruch, gleich welcher Art, erwächst. Wird das Mietverhältnis aus irgend einem Grunde aufgelöst, so muß das unbewegliche Investitionsgut beim Objekt verbleiben. -5- Ist der Mieter bereit das Mietverhältnis in diesem Sinne fortzusetzen, ist ein entsprechender Mietvertrag vorzulegen (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 7): Dem Ansuchen des Ferdinand Orlainsky in Tschagguns HNr. 162, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes des abgebrochenen Wohnhauses Nr. 200, Bp. 481 in K.G. Vandans, auf ein auf der Gp. 1346 in Vandans neu zu bauen vorgesehenes Wohnhaus, wird stattgegeben. Bei dieser Übertragung handelt es sich um die Verlegung eines Objektes für denselben Besitzer. Des Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 8): Das Ansuchen der Ottilie Glaser in Penzing HNr. 3, um die Überlassung von Bauholz zum ermässigten Preis zur Instandsetzung eines alten ausgeforsteten Wohnhauses in Gortipohl, wird abgelehnt (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 9): Dem Ansuchen des Franz Fritz in Vandans HNr. 387, um die Überlassung der Holzerhütte Rellstal (Baracke) zum Ausbau als Wochenendhaus auf dem derzeitigen Platz, wird nicht stattgegeben Es wird beschlossen dieses baufällige Objekt abzutragen. Sollte Fritz an einer Erwerbung zum Abbruch interessiert sein, so steht es ihm frei hiefür ein Anbot zu stellen (einstimmige Beschlußfassung). Berichte: Der Vorsitzende berichtet: a) daß die Agrarbezirksbehörde Bregenz die Jahresrechnung des Forstfondes für das Jahr 1976, mit 4. Juli 1977 zustimmend zur Kenntnis genommen hat. -6- b) daß am 18.5.1977 die kommissionelle Verhandlung zur Erstellung des Schleppliftes "Vermiellift II" in St. Gallenkirch/Garfrescha, der durch die Montafoner Silvrettabergbahnen GmbH. u. Co. Ko. erstellt wird, stattgefunden hat. Es handelt sich um einen zusätzlichen Schlepplift zum bereits bestehenden, und berührt die Forstfondparzelle 2708/5 nur auf eine kurze Strecke. c) daß an folgende Bauwerber und Interessenten Holz abgegeben wurde: 1. Pfefferkorn Werner in Gaschurn, rd. 15 fm in der Bliesa in Partenen, zum Preis von S 500.— pro fm. 2. Rudigier Josef in Partenen HNr. 71, 4 fm Schadholz, der Preis muß der Qualität entsprechend festgesetzt werden. 3. Battlogg Ignaz, St. Anton, 26 fm im Gargellental zum Preis von S 550.- pro fm. 4. Ganahl Otto in St. Gallenkirch, 2, 16 fm Schindelholz am Stock im Häryzug, zum Preis von S 700.- pro fm am Stock. 5. Hartmann Peter in Partensn, für seinen Hausbau in St. Gallenkirch, 44 fm im Röbiger Tobel zum Preis von S 500.-- pro fm. 6. Loos Walter in St. Gallenkirch, 40 fm Bauholz am Stock im Tiefen Graben im Gargellental, zum Preis von S 500.pro fm am Stock. 7. Ganahl Artur in St. Gallenkirch, rd. 8 fm Bauholz am Stock im Röbiger Tobel zum Preis von S 500.- pro fm. Bei diesen Holzverkäufen handelt es sich grundsätzlich um Stockverkaufe. d) daß hinsichtlich der Servitutsholzbringung aus dem Sarottlatobel im Gargellental eine Besichtigung an Ort und Stelle durchgeführt wurde, um sich zu überzeugen, ob die Holzbringung wirklich so umständlich ist, wie seitens der Bezugsberechtigten behauptet wird. Bei dieser Begehung waren auch -7- die Bürgermeister Eduard Bitschnau und Harald Wekerle anwesend. Dabei wurde festgestellt, daß die Holzbringung durch das langgezogene Tobel, das nur ein leichtes Gefälle aufweist, sehr zeitraubend und umständlich ist. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Altholzreserven der Sarottlawaldung, die nach Aussage des zuständigen Waldaufsehers eine Nutzung durch die Servitutsberechtigten für die Dauer von 7 - 8 Jahren zulassen, wäre es zweckmäßig ein Drahtseil zu spannen, über welches zur gegebenen Zeit mittels eines Seilkranes das Holz abtransportiert werden kann. Es sind nun Bestrebungen im Gange, einen Unternehmer zu finden, der sich für dieses Vorhaben interessiert. e) daß am 1.7.1977 über Veranlassung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung (Abt. 5 b) eine Besichtigung des Überganges über den Gislabach in Silbertal stattgefunden hat. OFR. Dipl. Ing. Schilcher, LOBR Dipl. Ing. Allgeuer, LBR. Dipl. Ing. Mayer, LBR. Dipl. Ing. Osterkorn, Ing. Schweizer, Bürgermeister Georg Amann und er selbst. Bei dieser Besichtigung sei von den anwesenden Sachverständigen die Auffassung vertreten worden, daß bei den gegebenen Verhältnissen es zweckmässig wäre einen Furtweg im Schutze einer Wildbachsperre zu bauen. Eine solche Lösung habe allerdings den Nachteil, daß bei einer Vermurung der Dammkrone, diese wieder mittels eines Baggergerätes geräumt werden müßte. Dieser kleine Nachteil dürfte jedoch bei Abwägung aller Vor- und Nachteile tragbar sein. Der Vertreter der Wildbachverbauung weist darauf hin, daß das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft bereits einen Projektierungsauftrag erteilt habe; die Projektierung selbst wegen der nicht gesicherten Finanzierung noch nicht in Angriff genommen werden konnte. Die voraussichtlichen Kosten werden auf S 4 Mill. geschätzt. -8- f) daß im Schlägerungsbereich Kohltobel im Gargellental im Winter 1976/77 einige junge Fichten durch den Wind umgeworfen wurden. Dadurch entstand in diesem Gebiet Käferbefall, sodaß ca. 100 fm Schadholz, im Schlaggebiet zerstreut, angefallen sind. Nachdem dieses Holz nur mittels Seilbahn gebracht werden kann, wurden mit der Fa. Sparr u. Co. in Ludesch Verhandlungen aufgenommen, damit dieses Holz aufgearbeitet und aus dem Schlag entfernt wird. Dabei ist aus forstwirtschaftlichen Gründen vorgesehen, die einzelnstehenden jungen Fichten, die man ursprünglich im Schlag stehen lassen wollte, mit zu entfernen, weil zu erwarten ist, daß sie im Winter, bei ungünstigen Windverhältnissen, auch umgeworfen werden. g) daß er anläßlich der Besichtigung in Vandans/Platzis, die er in Begleitung des zuständigen Waldaufsehers am 7.7.1977 durchgeführt hat, feststellen mußte, daß ca. 250 fm Windwurfholz im sog. Platziser Zipfel liegen, die ohne Seilbahn nicht gebracht werden können. Damit sich die Aufstellung einer Seilbahnanlage rentiert, wird es notwendig sein noch etwas stehendes Holz dazu zu schlägern. Die vorstehenden Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommen! Am Ende der Sitzung bittet der Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch Anton Lorenzin um das Wort. Er teilt den Mitgliedern des Forstfondausschusses mit, daß er sich auf Grund der Aussprache über das Forstfondstatut, die am 12.7.1977 stattgefunden hat, nicht mehr in der Lage sehe, weiter die Agrargemeinschaft St. Gallenkirch im Forstfondausschuß zu vertreten, weil er sich eine Verwaltung der Bürgerrechte durch die politischen Gemeinden nicht vorstellen könne. Und das habe sich bei den letzten Gesprächen mit den Behördenvertretern abgezeichnet. Er werde demnächst eine Generalversammlung einberufen, bei welcher voraussichtlich die Auflösung der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch zu erwarten sei. -9- Abschließend bedankte er sich bei seinen Kollegen für die gute und kameradschaftliche Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren, die mit dazu beigetragen habe, daß der Forstfond finanziell sich so gut erholte. Dabei stellte er auch die fruchtbare Tätigkeit des früheren Standesrepräsentanten LAbg. Ignaz Battlogg in den Vordergrund, der es verstanden habe mit viel Geschick die steuerlichen Probleme zu lösen und auch die Waldaufsichtbesoldung auf eine neue Basis zu stellen (50% der Waldaufseherlöhne trägt das Land). Der vorgesehene Rücktritt des Obmannes der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch wird vom Forstfondausschuß nicht zur Kenntnis genommen. Es bestehe derzeit keinerlei Veranlassung zur Auflösung der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch. Die am 12.7.1977 erfolgte Aussprache mit den Behördenvertretern (Agrarbezirksbehörde und Landesregierung) sind vorläufig als Vorgespräche zu werten und haben bis auf weiteres keine Änderung in der Verwaltung des Forstfondes zur Folge. Der Vorsitzende schließt um 12.30 Uhr die Sitzung mit dem Dank an die Anwesenden für die rege Mitarbeit. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: