19860527_FF_005

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:21
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1986-05-27
Erscheinungsdatum 1986-05-27
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 27. Mai 1986 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 5. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 16. Mai 1986 nehmen an der auf heute 13.30 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister ökRat Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; (ab TO 6 entschuldigt) Gemeinderat Franz Egele, Vandans; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Entschuldigt: Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 13.40 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende den künftigen Betriebsleiter, Herrn Hubert Malin aus Ludesch vor. Herr Malin gibt eine kurze Vorstellung über seinen künftigen Aufgabenbereich, soweit dies auf Grund seiner bisherigen Erfahrungen möglich ist. Nach der Einarbeitungszeit werde er seine näheren Vorstellungen über die künftige Betriebsführung bekanntgeben. Zur Behandlung steht nachfolgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung vom 14. April 1986; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Einstellung eins weiteren Betriebsorganes; 4. Dienstbarkeitsvertrag mit den Vorarlberger Illwerken AG für Sessellift Matschwitz-Golm; 5. Bewilligung der Servitutsbezüge für 1986 mit Entscheidung über vorliegende Einsprüche; 6. Ansuchen von Kraft Andreas, St. Gallenkirch um Zustimmung zur Errichtung eines Kleinkraftwerkes im Rahmen der Gemeindewasserversorgung St. Gallenkirch (Blasbleiquellen); 7. Ansuchen der Sektion Konstanz des DAV um Wasserbezug zur Versorgung ihrer Hütte im Gauertal; -2- 8. Anschaffung diverser Forstgeräte; 9. Anschaffung einer Speicherschreibmaschine; Über Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung einstimmig um nachstehenden Tagesordnungspunkt erweitert: 10. Beteiligung an der Güterweggenosschenschaft Schattenort in St. Gallenkirch / Gortipohl; 11. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 4. Sitzung vom 15. April 1986, welche allen Forstfondsvertretern zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende erstattet nachfolgende Berichte: a) Er berichtet über seine Teilnahme an den Abschußplanverhandlungen in den einzelnen Gemeinden und ersucht die Kollegen Bürgermeister als Obmänner der örtlichen Jagdausschüsse auf die Erfüllung der Abschußpläne zu achten; b) In Vandans wurde im Bereich "Böschis" durch den ger. beeideten Sachverständigen f. Forstwesen, Dipl. Ing. S. Tschann, eine Wildschadensschätzung vorgenommen. Der ermittelte Wildschaden beträgt S 90.000, —, entsprechend S 6.4 00/ ha. c) Univ.-Prof. DDr. Hannes Mayer, Vorstand des Institutes für Waldbau an der Universität für Bodenkultur wird anläßlich seines Aufenthaltes im Montafon am 25. Juni im Kultursaal in Schruns einen Diavortrag zum Waldsterben und die damit zusammenhängende Problematik halten. Anschließend ist eine Podiumsdiskussion vorgesehen. d) Den Seilbahngesellschaften wurden Musterverträge mit dem Ersuchen um Vorlage der ausstehenden Dienstbarkeitsverträge übermittelt. e) Zur Einräumung des Bringungsrechts für die Errichtung der Seilkrananlage in den Bärenwald hat eine mündliche Verhandlung stattgefunden. Die Trasse der geplanten Seilkrananlage wurde in der Natur ersichtlich gemacht, sodaß in Bälde die Begehung mit den Sachverständigen erfolgen wird. f) Die Kreditanträge zur Aufnahme der AIK-Kredite für die Forstwege Seggeswald und Graps-Sanüel wurden, wie anläßlich der Voranschlagsberatung beschlossen, unterfertigt. g) Zum Standesbürgerbeirat wird festgestellt, daß die erste Zusammenkunft in nächster Zeit erfolgen wird. Bgm. Sandrell berichtet hiezu, daß er von der Gemeindevertretung ermächtigt wurde, den Vertreter der Gemeinde Gaschurn namhaft zu machen, da sich die Gemeindevertretung als nicht zuständig erachtet. Pkt. 3.) Der Vorsitzende berichtet über das Ergebnis der Ausschreibung zur Anstellung weiterer Betriebsorgane. Es haben sich beworben: a) Richard Battlogg, St. Anton Nr. 63, geb. 29.4.1966, Lehre als GWH-Installateur absolviert; b) Josef Battlogg, St. Anton Nr. 130, geb. 3.6.1966, Lehre als Elektriker absolviert; Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß wie schon mehrfach besprochen zur Abwicklung des Betriebsdienstes (Holzauszeige, Zuweisung, Kontrolle der Servitutsbezüge etc.) unbedingt weitere Betriebsorgane eingestellt werden müssen, wobei auf die derzeit beschäftigen Organe (betriebseigene und Waldaufseher mit zweitem Dienstverhältnis) eingegangen wird. Angesichts der bevorstehenden Entwicklung mit dem Ausscheiden mehrerer Waldaufseher im Verlaufe der kommenden Jahre schlägt der Vorsitzende vor, beide Bewerber einzustellen. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden beschlossen, die Bewerber Battlogg Richard und Battlogg Josef im Verlaufe des Monats Juni im Einvernehmen mit dem Betriebsleiter einzustellen. Die Anstellung erfolgt in der Verwendungsgruppe d1 mit Einstufung der dem Lebensalter entsprechenden Stufe. Ansonsten gelten dieselben Anstellungsbedingungen wie bei den bereits beschäftigten Betriebsorganen. Das Dienstverhältnis wird vorerst auf ein Jahr befristet abgeschlossen, (einstimmiger Beschluß) Pkt. 4.) Der Vorsitzende berichtet über die auf Grund der letzten Sitzung stattgefundene weitere Verhandlung mit den Vorarlberger Illwerken AG über den Abschluß eines neuen Dienstbarkeitsvertrages für die geplante Sesselbahn von Matschwitz auf Golm, welche anstelle des bestehenden Schleppliftes errichtet wird. Auf Grund der neuerlichen Beratung und Verhandlung konnte nachstehendes Ergebnis erzielt werden: a) eine einmalige Entschädigung für die zusätzliche Grundinanspruchnahme in Höhe von S 116.000, — netto; b) eine jährliche Entschädigung in Höhe von S 24.107, — netto wertgesichert für die Einräumung der Dienstbarkeit auf den Gpn. 1003/1 und 3276/1 KG Tschagguns eine Sesselbahn zu errichten, betreiben und instandzuhalten und die Ausübung des Wintersportes vorzunehmen; c) eine zusätzliche jährliche Entschädigung in Höhe von S 25.000, netto wertgesichert für die Tatsache zu leisten, daß der Stand Montafon wegen der Bedrohung des Waldes durch verschiedene Umwelteinflüsse außergewöhnliche Aufwendungen für die Sicherung und Pflege des Waldbestandes treffen muß. Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß es erst nach eingehenden Verhandlungen gelungen ist, den unter lit. c angeführten "Waldschilling" zu erreichen. Weiters haben die Illwerke auch dem Stand Montafon gegenüber die Zusage erteilt, sich an der Fortführung des Forstweges in der Schiabfahrt Matschwitz-Bergen zu beteiligen. -4- Der Vorsitzende stellt weiters fest, daß die bisher von den Illwerken geleistete jährliche Entschädigung, welche wertgesichert auch weiterhin bezahlt wird, unter Berücksichtigung der für alle anderen Seilbahnanlagen erstellten forstwirtschaftlichen Gutachten durchwegs auch im Rahmen des von den anderen Gesellschaften zu leistenden Entgeltes liegt. Auf Grund der Tatsache, daß es sich bei der gegenständlichen Anlage lediglich um eine Verbesserung im bestehenden Schigebiet Golm handelt und weiters nur geringfügige zusätzliche Grundbeanspruchungen erforderlich sind (zusätzliche Überspannungsfläche 7.940 m2, zusätzliche Rodungsfläche 3.275 m2) wird dem vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag über Antrag des Vorsitzenden zu den unter lit. a - c angeführten Entschädigungen einstimmig die Zustimmung erteilt. Pkt. 5.) Über die Bedarfsanmeldungen 1986 wird den Standesvertretern eine Übersicht ausgehändigt, welche vom Vorsitzenden näher erläutert wird. Auf Grund den bereits getroffenen Maßnahmen und den durchgeführten stichprobenweisen Überprüfungen während den Wintermonaten konnte eine Reduzierung der Gesamtsumme der Servitutsbezüge 1986 um 1.986, — fm gegenüber dem Vorjahr erreicht werden. An Servitutsholz wurden beantragt: Brennholz 6.824, — fm Nutzholz 2.368, — fm __________________________ Gesamt Der der von für 9.192, — fm Vorsitzende gibt weiters bekannt, daß bei der Bezirkshauptmannschaft Antrag auf Genehmigung des Jahreshiebsatzes 11.500 fm eingebracht wurde, sodaß ca. 2.300 fm den Verkauf verwendet werden können. Die angemeldeten Servitutsbezüge werden über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt, wobei durch den Betriebsdienst die verstärkte Kontrolle auf die statutengemäße Verwendung der zugewiesenen Servitutsbezüge vorzunehmen-ist. Über die vorliegenden Einsprüche bzw. Anträge wird wie folgt entschieden: 1. Brugger Franz, Gamplaschgerweg 21, Schruns: Die Streichung des angemeldeten Sagstammes und Schindelstammes durch die Gemeindeholzkommission Schruns wird auf Grund den Bezügen der Vorjahre bestätigt; 2. Rüdigier Josef, Gaschurn 106: Der körperbehinderten Tochter Maria kann ein Los (für 2 Jahre, da alleinstehend) zugewiesen werden, sofern tatsächlich ein eigener Haushalt geführt wird und die Möglichkeit zur Holzfeuerung besteht. Die Überprüfung ist durch den Betriebsdienst vorzunehmen. Dem Einspruch gegen die Streichung des angemeldeten Schindelstammes für den unteren Stall wird auf Grund der bisherigen Bezüge nicht stattgegeben. 3. Vergud Alfred, Schruns: Die Entscheidung über den Einspruch gegen die Streichung des Nutzholzes für den an Stelle des baufälligen Stallgebäudes in Gaschurn zu errichtenden landwirtschaftlichen Geräteschuppen wird zur Vornahme weiterer Erhebungen vertagt. -5- 4. Wierer Viktoria, Lorüns 16: Dem Einspruch von Frau Wierer gegen die Streichung des angemeldeten Nutz- und Schindelholzes (19 fm + 6 fm) für den Neubau des bereits verfallenen Stalles Bp. 304 Bartholomäberg wird nicht stattgegeben, da die Voraussetzungen des Holzbezugsstatutes nicht mehr gegeben sind (rest. landwirtschaftliche Nutfläche ca. 36 a, Eigentümerin ist nicht Standesbürgerin); 5. Wachter Ludwig, Gaschurn 159: Vom beantragten Nutzholz im Ausmaß von 21 fm für die Sanierung des Dachstuhles Wohnhaus werden unter Berücksichtigung der bisherigen Bezüge noch 7 fm bewilligt; 6. Stemer Rudolf-Franz, St. Gallenkirch 44: Der Einspruch gegen die Streichung des Brennholzloses ist näher zu überprüfen. Sofern die Familie tatsächlich in St. Gallenkirch wohnhaft ist, kann ein Los zugewiesen werden. 7. Fritz Viktor, St. Gallenkirch 275: Dem Einspruch gegen die Streichung des angemeldeten Sagstammes wird auf Grund den bisherigen Bezügen nicht stattgegeben. 8. Vonier Arthur, Vandans: Für den restlichen Ausbau der Maisäßobjekte "Därfle" in St. Gallenkirch werden unter Berücksichtigung des Ausmaßes der alten Gebäude letztmalig 10 fm bewilligt; 9. Wachter Alwin, Gortipohl 8: Dem Einspruch gegen die Streichung der angemeldeten zwei Sagstämme wird auf Grund den bisherigen Bezügen nicht stattgegeben; 10. Fitsch Katharina, St. Gallenkirch 221: Dem Einspruch gegen die Streichung des Brennholzloses auf HNr. 221 wird nicht stattgegeben, da das Objekt vermietet ist; 11. König Fritz, Schillerstraße 9, Lustenau: Dem Einspruch gegen die Streichung von weiteren 2 Sagstämmen für die Außenschalung des Wohnhauses Nr. 209 wird insofern stattgegeben, als nach Überprüfung das für die Außenschalung der Wetterseite erforderliche Nutzholz zugewiesen werden kann; 12. Lorenzin Franz, St. Gallenkirch 206: Dem Einspruch gegen die Streichung des SchindelStammes für die Eindeckung der zweiten Dachhälfte des Wohnhauses wird nicht stattgegeben, da zuerst das bereits zugewiesene Schindelholz zu verarbeiten ist; die vorhandene Menge ist zu überprüfen; 13. Marlin Gebhard, St. Gallenkirch 57a: Die Entscheidung über den Einspruch gegen die Streichung des angemeldeten Nutzholzes von 34 fm für den Neubau des Stalles wird zur Vornahme weiterer Erhebungen und Überprüfungen vertagt; 14. Benger Rosmarie, Hausreuteweg 20, Lochau: Dem Einspruch gegen die Streichung von 2 Schindelstämmen für den Stall Vergalden in Gargellen wird nicht stattgegeben, da bereits 39 fm Schindelholz für das Objekt (seit 1954) zugewiesen wurden; -6- 15. Mangard Erich, St. Gallenkirch 14: Dem Einspruch gegen die Streichung des Schindelstammes für die Eindeckung des Schermes Gastauer wird nicht stattgegeben, da er nicht mehr für den gewidmeten Zweck dient; 16. Wachter Raimund, Gortipohl 3: Dem Einspruch gegen die Streichung des Schindelstammes für die Heubarge Älpele auf Garfrescha wird nicht stattgegeben, da der Bedarf für die landwirtschaftliche Verwendung der Heubarge nicht mehr gegeben ist; 17. Strauß Lydia, St. Gallenkirch Nr. 279: Dem Einspruch gegen die Streichung des Schindelstammes wird auf Grund den bisherigen Zuweisungen nicht stattgegeben; 18. Kraft Robert, St. Gallenkirch 23: Dem Antrag von Kraft Robert auf Zuweisung von 24 fm Servitutsholz für einen Stallanbau wird nicht stattgegeben, da Erweiterungen nach dem Holzbezugstatut nicht eingeforstet sind. Die Forstfondsvertretung beschließt jedoch einhellig, daß in Würdigung der aktiven landwirtschaftlichen Tätigkeit des Antragstellers das beantragte Nutzholz als landwirtschaftliche Förderungsmaßnahme zu einem ermäßigten Stockgeldpreis überlassen wird. Der angebotene Verzicht auf den Bezug des Brennholzloses für die Dauer von 2 Jahren wird zur Kenntnis genommen. 19. Roschitz Otto, Gaschurn 23: Dem Einspruch gegen die Streichung des beantragten Sagstammes für Reparaturarbeiten beim Stall wird unter Berücksichtigung des Bauzustandes und den bisherigen Bezügen stattgegeben; 20. Tschofen Heinrich, Partenen: Der beantragte Schindelstamm für die Barge "Gsäß" wird nicht bewilligt, da die Barge nicht mehr für landwirtschaftliche Zwecke benötigt wird; 21. Tschofen Ernst, St. Anton: Dem Antrag auf Zuweisung von 4 Schindelstammen für die dringend erforderliche Eindeckung des Stallgebäudes "Hoha", welches der Antragsteller erst kürzlich im Wege einer Versteigerung erworben hat, wird grundsätzlich stattgegeben. 22. Dobler Franz, Bartholomäberg: Der Antrag auf Zuweisung von 6 fm Nutz- und 2 fm Schindelholz für einen Anbau beim Stall (Milchkammer und Streuelager) wird nicht stattgegeben, da derartige Erweiterungen keine Deckung im Holzbezugsstatut finden. Im Rahmen der landwirtschaftlichen Förderung kann nach Überprüfung das beantragte Nutzholz zum ermäßigten Stockgeld abgegeben werden. 23. Flöry Norbert, Gaschurn 73: Das Ansuchen wird zur weiteren Überprüfung vorerst vertagt; -7- Pkt. 6.) Der Vorsitzende berichtet über ein mündlich vorgebrachtes Ansuchen von Kraft Andreas, St. Gallenkirch, womit er um die Zustimmung zur Mibenützung der im Rahmen der Gemeindewasserversorgung St. Gallenkirch über-.die Standesparzelle Gp. 1713 verlegten Wasserleitung ansucht. Herr Kraft beabsichtigt die auf der Standesparzelle Gp. 1713 entspringenden Quellen innerhalb des Projektes der Gemeindeversorgungsanlage zusätzlich in einem Kleinkraftwerk für die Erzeugung von elektrischer Energie zu verwerten. Bgm. Rudigier berichtet über den derzeitigen Stand der Verhandlungen seitens der Gemeinde St. Gallenkirch und gibt bekannt, daß die Gemeinde nach der Frage der Überprüfung der Errichtung eines Kleinkraftwerkes durch die Gemeinde grundsätzlich dem Projekt die Zustimmung erteilt hat. Der Abschluß eines entsprechenden Dienstbarkeitsvertrages mit Herrn Kraft steht allerdings noch aus. Die Forstfondsvertretung vertritt die einhellige Auffassung, daß gegen eine weitere Nutzung der Quellen und die Mitbenützung der über Standesgrund verlegten Wasserleitung durch Kraft Andreas grundsätzlich kein Einwand erhoben wird. Voraussetzung ist allerdings, daß über die Errichtung des Quellsammelschachtes auf der Gp. 1713 durch die Gemeinde St. Gallenkirch ein Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen wird, wie dies im Zuge der Wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung anläßlich der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage im Jahre 1983 gefordert ist. Mit Herrn Kraft ist weiters ebenfalls ein Dienstbarkeitsvertrag über die zusätzliche Nutzung der Quellen für Energie-zwecke abzuschließen. Die näheren Bedingungen des Vertrages sind erst zu beschließen. Pkt. 7.) Die Sektion Konstanz des DAV hat das Ansuchen gestellt, zur Wasserversorgung ihrer Hütte im Gauertal die auf der Gp. 1055 entspringende Quelle mitbenutzen zu dürfen. Hiezu wird berichtet, daß im Jahre 1975 Frau Sophie Bargehr die Bewilligung zur Fassung dieser Quelle gestattet wurde. Der Bewilligungswerberin wurde damals die Auflage gemacht, daß 40% der anfallenden Wassermenge dem Stand Montafon zur freien Verfügung verbleiben und ein Behälter mit 10m3 errichtet werden muß. Auf Grund den vorhandenen Unterlagen über die Quellschüttung wird vorgeschlagen, die Angelegenheit nochmals näher zu überprüfen und auf die Einhaltung der damals vereinbarten Vertragsbedingungen Bedacht zu nehmen. Eine endgültige Entscheidung über eine Wasserabtretung an den DAV wird erst später vorgenommen. Pkt. 8.) Der Vorsitzende berichtet über die Notwendigkeit der Anschaffung eines Spiegelrelaskopes (forsttechnisches Handinstrument), welches für den Betriebsleiter für die Forsteinrichtung und andere forstliche Aufgabenbereiche benötigt wird. Die Preiseinholungen bei zwei Spezialfirmen hat ergeben, daß beide Firmen dieselben Preise Verlagen. -8- Über Antrag des Vorsitzenden wird somit einstimmig beschlossen, ein Spiegelrelaskop zum Preis von S 11.330, — abzüglich 10% Rabatt bei der Firma FOB (Feinmechanische optische Betriebsgesellschaft) in Salzburg anzuschaffen. Weiters wird über die Notwendigkeit der Anschaffung einer Kleinseilwinde berichtet, die vor allem bei Schadholzaufarbeitungen wie auch bei Trassenfreilegungen von Forstwegen eingesetzt werden kann. Es wurden Angebote für tragbare Kleinseilwinden, wie auch für selbstfahrende eingeholt. Auf Grund den Aussagen des Betriebsleiters über seine Erfahrungen wird einstimmig beschlossen, eine Ackja Winde KMF mit 100 m Seil 6, 5mm ø zum Preis von S 34.750, — netto abzüglich 25% Rabatt anzuschaffen. Weiters kann das erforderliche Zubehör (Rückepfanne Befestigungsband, Umlenkrolle etc) zum Preis von ca. 6.000, — netto angekauft werden. Pkt. 9.) Der Vorsitzende berichtet, daß für die Verwaltung eine Speicherschreibmaschine angeschafft werden soll, da die im Einsatz befindliche IBM-Kugelkopfschreibmaschine dem Betriebsleiter zur Verfügung gestellt werden soll. Die eingeholten Angebote haben ergeben, daß die von der Fa. Olivetti angebotene Type 116/16 mit 32 K Speicher auf Memocart und 16 K Arbeitsspeicher unter den vergleichbaren Angeboten die preisgünstigste ist (Fa. Holzer: Triumph Adler SE 1035/ S 35.900, — // Fa. Schönbichler: IBM 6770/40/ S 27.842, — // Fa. Olivetti: Type 116/16/ S 24.500, --). Es wird somit einstimmig beschlossen, eine Speicherschreibmaschine Marke Olivetti 116/16 zum Nettopreis von S 24.500, — anzuschaffen. Pkt. 10.) Der Vorsitzende berichtet über die bisherigen Verhandlungen über eine Beteiligung des Standes Montafon an der Güterweggenossenschaft Schattenort in Gortipohl, welche im Zuge einer Sanierung der bisherigen Weganlage und anschließenden Weiterführung zur Erschließung zweier landwirtschaftlicher Gehöfte eine Güterweganlage errichtet. In Weiterführung der Weganlage in Richtung KG Gaschurn könnten anschließend auch Standeswaldungen im Ausmaß von ca. 65 ha erschlossen werden, wobei die Trassenführung lt. Aussage des Betriebsleiters keine besonderen Schwierigkeiten bereiten wird. Nach dem von Agrarbezirksbehörde vorgelegten Vorschlag zur Einbeziehung des Standes Montafon in die Güterweggenossenschaft wäre der Stand Montafon mit 31% des Interessentanteiles des 2. Wegabschnittes an den Bau- und Erhaltungskosten beteiligt. Insbesonders in Hinblick auf die Einbeziehung des Standes in die Erhaltungskosten der Güterweganlage im bewohnten Bereich entwickelt sich eine ausführliche Diskussion, da sich der Stand Montafon nach bisheriger Übung im bewohnten Bereich nicht an den Erhaltungskosten beteiligt hat. Diesbezüglich werden auch Folgewirkungen bei anderen Wegbauprojekten in der Talschaft befürchtet. -9- Nach dem von der Agrarbezirksbehörde ausgearbeiteten Vorschlag ist mit einem Baukostenbeitrag von ca. S 150.000, — zu rechnen, wobei allerdings Bgm. Rudigier die Ansicht vertritt, daß der Stand Montafon seinen Anteil von den gesamten nicht durch öffentliche Förderungsmittel gedeckten Anteil zu tragen hätte. Dadurch würde sich ein Baukostenbeitrag von ca. S 250.000, -- errechnen, wobei nach ausführlicher Beratung der Beitrag mit S 220.000, — vorstellbar ist. Dies ist durch den Umstand gerechtfertigt, als sich die Baukosten auf Grund der erforderlichen Umprojektierung mit Möglichkeit zur Weiterführung in die Standeswaldungen um bis zu S 1 Mio erhöhen. Nach eingehender Beratung stellt der Forstfondsausschuß grundsätzlich fest, daß die Möglichkeit zur Erschließung der Standeswaldungen wahrgenommen werden sollte, es ist allerdings das Ergebnis der neuen Projektierung durch die Agrarbezirksbehörde abzuwarten, gleichfalls soll durch den Betriebsleiter die Erschließungsmöglichkeit von Gaschurn (Bereich Außermaisäß) untersucht werden. Pkt. 11.) Zur Anfrage nach der Verwertung des in Silbertal-Bawald gelagerten Holzes wird mitgeteilt, daß in den nächsten Tagen eine Beseitigung (Verkauf und teils Servitutsholzzuweisung) vorgesehen ist. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende die Sitzung mit dem Dank für Teilnahme um 18.00 Uhr. Schruns, 3. Juni 1986 Schriftführer: Forstfondsverwaltung: