19771220_FF_014

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:23
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1977-12-20
Erscheinungsdatum 1977-12-20
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Aufgenommen am Dienstag, den 20.12.1977 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 14. Sitzung des FORSTFONDAUSSCHUSSES in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 14.12.1977 sind zu der auf heute anberaumten Sitzung erschienen: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Wallaster aus Bartholomäberg, als Vorsitzender, Bürgermeister Georg Amann aus Silbertal, Bürgermeister Eduard Bitschnau aus Tschagguns, Bürgermeister Harald Wekerle aus Schruns, Anton Wachter aus Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans. Entschuldigt haben sich: LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg aus St. Anton und Standesrepr. Stellvertreter Bgm. Ernst Pfeifer aus Gaschurn. Abwesend: Der Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, Anton Lorenzin aus Gortipohl. Der Vorsitzende eröffnet um 8. 30 Uhr die Sitzung. Die Beschlußfähigkeit ist gegeben. Tagesordnung Im Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 11. Nov. 1977. 2. Voranschlag für das Jahr 1978. 3. Übergang über den Gislabach in Silbertal - Beteiligung an der Finanzierung. 4. Mündliches Angebot der Familie Schweitzer in Zürich, um den Abtausch der Jagdhütte Gafluna gegen eine Forstfondwaldparzelle in Faneskla (beides K.G. Silbertal). 5. Ansuchen der Gebrüder Vonbank GmbH in Schruns, um die Erlaubnis auf Forstfondgrund in Vandans einen Steinbruch eröffnen zu dürfen. -2- 6. Ansuchen des Karl Dietrich in Vandans, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus Nr. 57, auf den auf der Gp. 376/1 vorgesehenen Neubau. 7. Ein Schreiben der Marktgemeinde Schruns wegen Verschärfung der Bestimmungen zum Bezüge von Servitutsbrennholz. 8. Einstellung einer Holzerpartie im Jahre 1978, zur Aufarbeitung von Servitutsholz. Berichte: a) Dieses Jahr ist eine gesonderte Regelung für die Anmeldung von Servitutsholz notwendig, weil verschiedene Landesausführungsgesetze mit 31.12.1977 auslaufen. b) Holzverkäufe an verschiedene Bauwerber. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 11. November 1977 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2): Der Voranschlag 1978 wird vom Sachbearbeiter Alfred Walch postenweise verlesen und vom Vorsitzenden die einzelnen Haushaltstellen erschöpfend erläutert. Der Voranschlag weist Einnahmen in Höhe von 3.418.000.- und Ausgaben in Höhe von S 4.452.000.- aus. Der daraus resultierende Abgang in Höhe von S 1.034.000.- soll aus Kassabeständen abgedeckt werden. Nach eingehender Beratung wird der Voranschlag 1978 vom Forstfondausschuß einstimmig genehmigt. Im Zuge der Haushaltsberatung wird einstimmig beschlossen, die Servitutsablöse für Schindeldächer bei eingeforsteten Gebäuden ab 1.1.1978 aus S 30.- pro m2 zu erhöhen. Im Weiteren wird beschlossen das Stockgeld für Servitutsholzbezüge in gleicher Höhe zu belassen, wie es für das Jahr 1977 festgelegt wurde. Zu Pkt. 3): In Erledigung der Zuschrift der Wildbach- und Lawinenverbauung Bauleitung Vandans, hinsichtlich der Mitfinanzierung des Überganges über den Gislabach in Silbertal, wird einstimmig -3- beschlossen, daß sich der Forstfond im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeit an der Finanzierung des Bachüberganges beteiligen wird. Auch ist der Forstfond bereit, von den Erhaltungskosten der fertiggestellten Anlagen, soweit dies nicht Sache der Wildbachverbauung ist, einen entsprechenden Anteil zu übernehmen. Wie bekannt ist, hat der Muren-Abgang aus der Bärenalpe und die ständigen Nachrutschungen den Übergang über den Gislabach so erschwert, daß Verbauungsmaßnahmen notwendig sind, um den Übergang zu sichern. Schließlich liegen im hinteren Silbertal 7 Alpen und rd. 900 ha Forstfondwaldungen, die bewirtschaftet werden müssen. Zu Pkt. 4): Dem mündlichen Ansuchen der Familie Schweitzer in Zürich, um die tauschweise Überlassung der Forstfondparzelle 1446 (Wald) gegen die Jagdhütte in Gafluna (beides K.G. Silbertal) wird vertagt. Es ist zu überprüfen, ob es nicht zweckmässiger ist, wenn der Jagdpächter unter bestimmten Bedingungen auf Forstfondgrund eine neue Jagdhütte baut, welche später in das Eigentum des Forstfondes übergeht. Mit dem Jagdpächter sind in nächster Zeit diesbezügliche Gespräche zu führen. Auf Wunsch des Vorsitzenden wird zu diesem Gespräch auch der Bürgermeister Harald Wekerle beigezogen (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 5): Das Ansuchen der Fa. Gebrüder Vonbank GmbH in Schruns, um die Erlaubnis auf Forstfondgrund einen Steinbruch eröffnen zu dürfen, wird vorläufig vertagt. Der Vorsitzende wird ermächtigt mit der Fa. Vonbank ein abklärendes Gespräch zu führen. Dazu soll auch der Bürgermeister der Gemeinde Vandans beigezogen werden (einstimmiger Beschluß) -4- Zu Pkt. 6): Dem Ansuchen des Karl Dietrich in Vandans HNr. 73, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus Nr. 57, Bp. 162, auf das auf der Gp. 376/1 neuerstellte Wohnhaus wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird die Bp. 162 für immer ausgeforstet, d.h. hat in Zukunft kein Holzbezugsrecht mehr. An dessen Stelle gilt nun das auf der Gp. 376/1 neuerbaute Wohnhaus mit einem Gesamtholzbedarf von 40 fm bei einer eventuellen Neuerstellung als eingeforstet. Die weiteren Bezüge zur Instandhaltung des Objektes können im Sinne § 4 des Holzbezugsstatutes bei der jeweiligen Forstproduktenanmeldung, beim zuständigen Gemeindeamt geltend gemacht werden. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 7): Über Anregung der Marktgemeinde Schruns wird beschlossen, die Abgabe von Servitutsbrennholzlosen einer genaueren Überprüfung zu unterziehen. Ab sofort wird jenen Bezugsberechtigten, welche im Haushalt nicht die Möglichkeit haben mit Holz zu kochen oder zu heizen, im Sinne des Montafoner Holzbezugsstatutes kein Brennholz mehr zugewiesen. Die Waldaufseher sind zu beauftragen schon bei der Holzanmeldung die Bezugsberechtigten in diesem Sinne zu befragen. Die Gemeinden sind zu ersuchen, daß der zuständige Waldaufseher (dort wo es noch nicht üblich ist) zur Holzanmeldung beigezogen wird. Dabei wird es notwendig sein, die Holzanmeldung auf bestimmte Tage zu beschränken. Ab 1. Jänner 1978 haben die Waldaufseher die Servitutsausgabeblocks 3-fach zu führen. Ein Durchschlag muß mit dem Stockgeldverzeichnis bei der Forstverwaltung abgegeben werden. -5- Auch sind ab diesem Zeitpunkt Ausgabeblocks zu verwenden, die laufend nummeriert sind. Die Buchhaltung wird beauftragt die Stockgeldverzeichnisse 1976 und 1977 zu überprüfen und mit der Holzausgabe zu vergleichen. Der zuständige Waldaufseher ist zwecks Auskünfte zu dieser Überprüfung beizuziehen. Die Waldaufseher sind nochmals darauf aufmerksam zu machen, daß im Frühjahr bei der Holzauszeige alle alten Nummern ausgeschlagen werden, um Verwechslungen zu vermeiden und Schlägerungen besser überprüfen zu können. Brennholzlose zum Kaufpreis dürfen wie bisher nur über schriftliche Zuweisung der Forstverwaltung zugewiesen werden. Es wird nochmals darauf verwiesen, daß zusätzlich zum Servitutsbrennholzlos kein Kaufbrennholzlos abgegeben werden darf. Eine Abgabe an Bezugsberechtigte kann nur dann erfolgen, wenn die Anmeldung des Servitutsbrennholzloses übersehen wurde, tatsächlich ein Bedarf gegeben ist und keine ausreichende Eigenwaldung zur Deckung des Brennholzbedarfes vorhanden ist. An Nichtbürger kann nur dann ein Brennholzlos zum Kaufpreis abgegeben werden, wenn er Landwirtschaft betreibt, aber nicht ausreichend Eigenwald besitzt, um den Brennholzbedarf zu decken oder er wohnt in einer entlegenen Lage, wo es für ihn wesentlich vorteilhafter ist das Brennholz aus der in der Nähe liegenden Forstfondwaldung zu beziehen. Eine Verpflichtung zur Holzabgabe besteht jedoch nicht. Die Entscheidung liegt allein im Ermessen des Forstfondes (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 8): Zur Aufarbeitung von Servitutsholz und Schadholz wird im Jahre 1978 ein Holzerpartie eingestellt. Vorgesehen ist eine 3-Mannpartie, die in der Silbertaler Forstfondwaldung zum Einsatz kommt (einstimmige Beschlußfassung). -6- Berichte: a) Wie seitens der Bezirkshauptmannschaft bereits den Gemeinden mitgeteilt wurde treten mit dem Ablauf des Jahres 1977 verschiedene Landesausführungsgesetze zum Forstgesetz außer Kraft. Dadurch findet im nächsten Jahre keine Forsttagsatzung statt. Die Servitutsholzanmeldungen haben wie bisher beim zuständigen Gemeindeamt zu erfolgen. Die Überprüfung, ob der Bedarf gegeben ist oder nicht, hat wie bisher durch die Gemeindeholzkommission oder wo eine funktionierende Agrargemeinschaft ist, durch den Agrarausschuß zu erfolgen. Anschließend ist die Forstproduktenanmeldeliste mit S 70.- Bundestempel versehen, an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz zu senden. Für Schlägerungen im Privatwald hat jeder Waldbesitzer einzeln bei der Bezirkshauptmannschaft um die Schlägerungsbewilligung anzusuchen b) An folgende Parteien wurde Nutzholz zum Kaufpreis abgegeben: Marent Erich, St. Gallenkirch, ca. 7 fm Lawinenholz im Edelweistobel (Schmalzberggebiet) im Gargellental, zum Preis von S 120.- pro fm der anfallenden Holzmenge (schlechte Qualität). Dipl. Ing. Josef Gambs in Bludenz, ca. 20 fm Trassenholz aus dem Bereich des Sattelliftes in Silbertal/Kristberg, zum Preis von S 400.- pro fm der anfallenden Holzmenge. Die vorstehenden Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende schließt um 12 Uhr die Sitzung mit dem Dank an die Anwesenden für die rege Mitarbeit in allen Belangen des Forstfondes im Jahre 1977 und übermittelt den Mitgliedern des Forstfondausschusses und den Angestellten die besten Wünsche für die kommenden Feiertage und zum Jahreswechsel. Der Forstfondausschuß: Der Forstfondausschuß: