19650204_FF_000

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:22
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1965-02-04
Erscheinungsdatum 1965-02-04
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen in der Standeskanzlei in Schruns, am 4. Februar 1965 unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Bürgermeister Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 25.1.1965 wurde auf heute vormittags eines Forstfondsitzung anberaumt, zu welcher die Vertreter des Forstfondes, und zwar: Standesrepräsentant, Bgm. Josef Keßler in Bartholomäberg, " Stellvertreter, Bgm. Peter Wachter in Gaschurn, Landtagsabgeordneter, Bgm. Ignaz Battlogg in St. Anton, Bürgermeister Franz Marent in Schruns, Bürgermeister Hermann Brugger in Silbertal, Bürgermeister Hermann Mangard in St. Gallenkirch, Bürgermeister Anton Brugger in Tschagguns und Bürgermeister Alfons Bitschnau in Vandans erschienen sind. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, daß der Forstfondausschuß vollzählig ist. Anschließend wird zur Erledigung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 17.12.1964. 2. entfällt (Stand Montafon) 3. Haushaltplan 1965 des FORSTFOND MONTAFON. 4. Neufestsetzung des Stockgeldes. 5. Ansuchen des Tschofen Christian in Tschagguns, um die Verlängerung eines Holzbezugsrechtes. 6. Ansuchen der Bezugsberechtigten auf "Brif" in Schruns, um einen Beitrag zur Instandsetzung des Schlittweges nach Vermolen. 7. Ein Schreiben der Miteigentümer des Wirtschaftsweges Gisla/Dürrwald in Silbertal. 8. Ansuchen das Mangeng Gottfried in Tschagguns, um die Bewilligung vom 30 fm Lattenholz für ein Wochenendhaus. 9. Ein Schreiben der Montafoner Waldaufseher, wegen einem Zuschuß für die Benützung eigener Kraftfahrzeuge im Dienst. 10. Netzer Ludwig in Schruns, Vorlage der Holzliste für den Stall in St. Gallenkirch/Hof. -2- Pkt. 11) Vergabe der Eigenjagd "Schmalzberg" in St. Gallenkirch. Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1) Die Niederschrift vom 17.12.1965 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. zu Pkt. 2) entfällt (Stand Montafon) zu Pkt. 3) Der Vorsitzende berichtet, daß der Voranschlag des Forstfondes Montafon für das Rechnungsjahr 1965 erstellt ist und während der Auflagefrist keine Erinnerungen eingebracht wurden. Hierauf wird der Voranschlag von Sachbearbeiter Alfred Walch postenweise verlesen und vom Standesrepräsentanten zu den einzelnen Haushaltstellen erschöpfend Auskunft erteilt. Der Voranschlag des FORSTFONDES MONTAFON wird mit Einnahmen in Höhe von .................. S 2.476.100.-und Ausgaben in Höhe von ............... S 2.476.100.-einstimmig genehmigt. zu Pkt. 4) Das Stockgeld für das Servitutsholz wird wie folgt festgelegt: Nutzholz: Brennholz: pro fm Für Servitutsholz, das auf Grund der Forsttagsatzung zugewiesen wird S 130.-- S 26.-Für Servitutsholz, das ausserhalb der Forsttagsatzung oder in Form einer Vorschlägerung zugewiesen wird, sowie das Brennholzübermaß S 260.-- S 52.-- Diese Stockgeldpreise gelten ab 1.1.1965. zu Pkt. 5) Das Ansuchen des Christian Tschofen in Tschagguns, wird zwecks näherer Erhebungen vertagt. zu Pkt. 6) Den Bezugsberechtigten auf Brif in Schruns, wird zur Instandsetzung des Schlittweges nach "Vermolen" einmalig ein Betrag von S 5000.- zur Verfügung gestellt. zu Pkt. 7) Zur Klärung der Erhaltung des Wirtschaftsweges Eggatobel/Dürrwald in Silbertal, bzw. Aufteilung dieser Kosten zwischen Forstfond und den Alpen ist in nächster Zeit eine Aussprache mit dem Alpbesitzern herbeizuführen. Seitens des Forstfondes werden der Herr Standesrepräsentant und der Herr Bürgermeister P. Wachter in Gaschurn, an der Aussprache teilnehmen, die gleichzeitig ermächtigt sind verbindliche Erklärungen abzugeben. zu Pkt. 8) Dem Ansuchen der Montafoner Waldaufseher um einem Zuschuß für die Benützung eigener Kraftfahrzeuge im Dienst, kann derzeit nicht näher getreten werden. Lediglich Waldaufseher Erich Marent, der einen weiten Weg in sein -3- Aufsichtsgebiet hat und ausserdem zur Vertretung dienstverhinderter Kollegen vorgesehen ist, wird, nachdem sich auch seine Berufskollegen für eine besondere Berücksichtigung ausgesprochen haben, ein Zuschuß in Höhe von S 1000.- pro Jahr bewilligt. zu Pkt. 9) Das Ansuchen des Gottfried Mangeng in Tschagguns, um die käufliche Überlassung von rd. 30 fm Lattenholz am Stock zum Bau eines Wochenendhauses in Schruns/Latang, wird abgelehnt, da derzeit eine so große Menge Durchforstungslatten, die frisch sein müßten, nicht zur Verfügung steht. zu Pkt. 10) Dem Ansuchen des Netzer Ludwig in Schruns, um die Überlassung von rd. 22 fm Nutzholz für die Instandsetzung seine Stalles in St. Gallenkirch wird stattgegeben. Die Abgabe erfolgt zum Preise von S 130.- am Stock. Das Objekt ist nicht eingeforstet. zu Pkt. 11) Die Eigenjagd "Schmalzberg" in Gargellen ist im Offertwege zu verpachten. Da dieses Jagdgebiet eine jagdliche Einheit mit dem Eigenjagdgebiet "Valisera" bildet, sind diese Jagdgebiete gemeinsam zu verpachten. zu Pkt. 12) Dem Ansuchen des Alois Leopolder in Tschagguns 509, um die käufliche Überlassung des Nebenstalles auf Manuef zum Abbruch, wird stattgegeben. Der Kaufpreis wird mit S 450.- festgesetzt. Pkt. 13) Dem Ansuchen des Keßler Karl in St. Gallenkirch, um die Erlaubnis 18 fm Servitutsnutzholz, welches für das Maisäßobjekt auf Gampabing bezogen wurde, frei verkaufen zu dürfen wird stattgegeben. Keßler hatte sein Servitutsholz rechtzeitig zur Forsttagsatzung angemeldet. Die Zuweisung erfolgte in entlegener Lage auf Gampabing. Es war vorgesehen, daß die Forstverwaltung zur Bringung von Servitutsholz dort eine Seilbahn erstellt. Dieses Projekt konnte wegen Einspruch der Unterlieger nicht verwirklicht werden. Da Keßler inzwischen das Holz dringend benötigte kaufte er von Alwin Rudigier in Gortipohl 18 fm Holz. Pkt. 14) Der Bescheid über die Bildung der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch Zl. II = 470/65 wird in vorliegender Fassung einspruchslos genehmigt. Berichte: Der Vorsitzende berichtet, daß am 14.1.1965 mit dem Montafoner Gipswerk, vertreten durch Arthur Breuss eine Vereinbarung getroffen wurde, wonach das Montafoner Gipswerk der Forstverwaltung monatlich S 500, - als Nutzungsentgang bezahlt. Die Zahlung erfolgt rückwirkend ab 1.1.1964. Ausserdem wird das Montafoner Gipswerk den Zuwachsentgang für die vorgesehene Rodung von einem rd. 100 hohen -4- und rd. 60 Meter breiten Waldstreifen ersetzen, die Holzschlägerung auf eigene Kosten vornehmen und das Holz abfuhrbereit an der Gipswerkstraße der Forstverwaltung zur Verfügung stellen. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit im Sinne der VGO. zuerkannt. Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: 12 Uhr Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: