20201215_FF_002

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:23
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2020-12-15
Erscheinungsdatum 2020-12-15
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: ff004.2/2020/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 15. Dezember 2020 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 2. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 7. Dezember 2020 nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant DI (FH) Jürgen Kuster, MBA, Schruns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Ing Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn Entschuldigt: Weitere Sitzungsteilnehmer: DI Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds (ab 16:21 Uhr) Mitarbeiterin DI Valentina Bolter LAbg Dr Monika Vonier (bis 16:54 Uhr) TOP1 Mitarbeiter Severin Berthold TOP1 Mitarbeiter Christoph Vogt Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 16:19 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Vorsitzende bittet um Aufnahme des Tagesordnungspunktes 7 „Aufnahme eines Kassenkredits gem. § 50 GG für den Stand Montafon“. Gegen die geänderte Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 2. Forstfondssitzung: 15.12.2020 Seite 2 von 8 Tagesordnung 1.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2021 samt Beschäftigungsrahmenplan, Feststellung der Finanzkraft und Festsetzung der Tarife und Abgabepreise für Servitutsholz 2.) Güterweggenossenschaft St. Gallenkirch-Neuberg – Neuaufnahme von Grundstücken, Änderung des Bau- und Erhaltungskostenschlüssels 3.) Skiclublager Garfrescha, Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche von Gst.-Nr. 2314 (KG St. Gallenkirch) 4.) Übereinkommen Rotwildfütterung Böschis - Pachtvertrag 5.) Genehmigung der Niederschrift der 1. Forstfondssitzung vom 17.11.2020 6.) Berichte 7.) Aufnahme eines Kassenkredits gem. § 50 GG für den Forstfonds des Standes Montafon (Erweiterung der Tagesordnung) 8.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2021 samt Beschäftigungsrahmenplan, Feststellung der Finanzkraft und Festsetzung der Tarife und Abgabepreise für Servitutsholz Der Vorsitzende hält fest, dass der Voranschlagsentwurf zeitgerecht mit der Sitzungseinladung allen Forstfondsvertretern übermittelt wurde. Mitarbeiter Severin Berthold erläutert in kurzen Zügen den Voranschlag 2021, welcher im Ergebnishaushalt mit Erträgen in Höhe von € 2.724.800, - und Aufwendungen in Höhe von € 2.760.100, - mit einem Netteoergebnis in Höhe von -35.300, - abschließt. Der Voranschlag wurde nach der Beratung in der Finanzklausur nochmals überarbeitet. Der Betriebsleiter informiert, dass eine neue Deponie in Latschau errichtet werden könnte. Die Genehmigungsverfahren sind noch nicht gestartet worden. Die Erlöse für Nutzholz sind vom Schadholzanfall abhängig. Die geringen Erlöse betreffen alle Forstbetriebe in Österreich. Bei der Vergütung von Wildschäden wurde die Summe von € 20.000 auf € 30.000 erhöht. Der Zukauf von Hackschnitzel und Spreißelholz wurde gesenkt. Der Betriebsleiter weist darauf hin, dass Mikronetzwerke in den Gemeinden gebildet werden sollen. Dies wäre im Sinne der Energieautonomie und auch des Umweltschutzes. Die Instandhaltung der Forstwege und Gebäude wurde gekürzt. Es werden nur die notwendigsten Arbeiten vorgesehen. Bei der Instandhaltung des Kraftwerks werden die Arbeiten auf das nächste Jahr verschoben. Die Transportkosten wurden angehoben. Die Kosten für den Unternehmereinsatz für Holzernte wurden gesenkt. Allerdings ist dies abhängig von verstreut Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 2. Forstfondssitzung: 15.12.2020 Seite 3 von 8 auftretenden Schadholz. Die Kosten für die Hubschrauberbringung wurden gesenkt und werden nur in den allernotwendigsten Fällen in Anspruch genommen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Sanierungskosten für das Maisäß Manuaf weiterhin im Voranschlag sind. Die Sanierung wird allerdings nur umgesetzt, wenn die Sanierung zweckmäßig ist und von den Bürgermeistern befürwortet wird. Bgm Florian Küng ist sehr erfreut über die Überarbeitung des Voranschlags. Er sieht die Einsparungspotenziale und Erweiterungen des Aufgabengebietes des Forstfonds (z.B. Errichtung von Deponien) sehr positiv. Er bedankt sich bei allen, die bei der Überarbeitung mitgewirkt haben. Er sieht den Voranschlag auch als Absichtserklärung, in welche Richtung sich der Forstfonds entwickeln soll. Ob alle Pläne umgesetzt werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgestellt werden. Der Betriebsleiter berichtet, dass bereits am Vormittag Gespräche zum Thema Einsparungen stattgefunden haben. Er würde sich freuen, wenn die Bürgermeister bei einer Waldexkursion teilnehmen würden. Wenn die betrieblichen Aktivitäten vor Ort besichtigt werden, sind viele Prozesse besser verständlich. Bgm Martin Vallaster sieht den Voranschlag als sehr optimistisch an und bezweifelt, ob sich der Holzpreis in dieser Form entwickeln wird. Die Deponie ist ebenfalls nur ein Zukunftswunsch und kann vom Forstfonds nicht beeinflusst werden. Er bittet im Hinblick auf die Immobilien des Forstfonds eine Arbeitsgruppe zu bilden. Möglicherweise gibt es für das Maisäß Manuaf auch andere Möglichkeiten für die Sanierung. Er weist darauf hin, auch in Zukunft weitere Einnahmequellen des Forstfonds zu erarbeiten sind (z.B. Quellfassungen, Waldfriedhof). Er empfiehlt nach Ende der Saison den Voranschlag nochmals zu prüfen. Der Vorsitzende bittet Mitarbeiter Severin Berthold den Voranschlag im Frühjahr 2021 zu überprüfen. Bgm Martin Vallaster fragt an, ob auch Rücklagen für zukünftige Abfindungen gebildet werden. Mitarbeiter Severin Berthold bestätigt dies und zeigt die Rücklagen im Voranschlag. Beim Beschäftigungsrahmenplan wird mit 15, 2 Vollzeit-Äquivalenten gerechnet. Darin enthalten sind auch die Saisonarbeitskräfte. Die Finanzkraft des Forstfonds setzt sich aus 50 % der Einnahmen des Finanzierungsvorschlages 2020 zusammen und liegt bei € 1.619.000, -. Der Standessekretär schlägt vor, die Servitutsholzpreise auf dem Niveau des Vorjahres zu belassen. Der Betriebsleiter informiert, dass das Servitutsholz wieder stärker nachgefragt wird. Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, wird der Voranschlag 2021 über Antrag des Vorsitzenden mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 2. Forstfondssitzung: 15.12.2020 Seite 4 von 8 Ergebnishaushalt Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung) Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo Finanzierungshaushalt 2.724.800, 00 2.700.800, 00 2.760.100, 00 2.990.700, 00 -35.500, 00 -289.900, 00 Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung 356.000, 00 -108.700, 00 -35.500, 00 -42.600, 00 Dem vorgelegten Beschäftigungsrahmenplan wird ebenfalls auf Antrag des Vorsitzenden die einstimmige Zustimmung erteilt. Die Finanzkraft gem. § 73 Abs. 3 GG wird entsprechend 50 % der Einnahmen des Voranschlages 2020 mit € 1.619.000, - festgestellt. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Beibehaltung der Preise der Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz und Hackschnitzel für das Jahr 2021 einstimmig beschlossen. Pkt. 2.) Güterweggenossenschaft St. Gallenkirch-Neuberg – Neuaufnahme von Grundstücken, Änderung des Bau- und Erhaltungskostenschlüssels Der Vorsitzende ersucht den Betriebsleiter um Erläuterung des Tagesordnungspunktes 2. Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde vom 06.05.1960 wurde die Bildung der Güterweggenossenschaft St. Gallenkirch-Neuberg aufsichtsbehördlich anerkannt. Mit Bescheid vom 30.09.1997 wurde der Wegabschnitt 1 angepasst. Weitere Änderungen wurden in der Vollversammlung am 11.09.2001 beschlossen, welche die gegenwärtig vorgesehene Aufnahme von Grundstücken eigentlich schon umfassten. Für die anstehende Vermessung wird der Bau- und Erhaltungskostenschlüssel grundbücherlich angepasst. Der Forstfonds als Eigentümer der Grundstücke 2720/1, 2761 KG St. Gallenkirch beantragt hiermit die Aufnahme dieser im Einzugsgebiet liegenden Grundstücke in die Güterweggenossenschaft St. Gallenkirch-Neuberg. Diese Erklärung gilt auch für jeweiligen Rechtsnachfolger dieser Liegenschaften. Der Anteil des Forstfonds beträgt nach der Überarbeitung des Bau- und Erhaltungskostenschlüssels (Wegabschnitt 2) 4, 98% für die Gst.-Nr. 2720/1, 2761, 2763, 2764, 2765, 2766, 2805. Der Betriebsleiter informiert, dass die Errichtung dieses Wegabschnitts für die Bewirtschaftung sinnvoll wäre. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Aufnahme der Grundstücke 2720/1, 2761 (KG St. Gallenkirch) in die Güterweggenossenschaft St. Gallenkirch-Neuberg und der überarbeitete Bau- und Erhaltungskostenschlüssel mit einem Forstfonds-Anteil von 4, 98% einstimmig angenommen. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 2. Forstfondssitzung: 15.12.2020 Seite 5 von 8 Pkt. 3.) Skiclublager Garfrescha, Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche von Gst.-Nr. 2314 (KG St. Gallenkirch) Der Betriebsleiter informiert, dass der Skiclub Montafon einen Zubau beim bestehenden Schiclublager auf dem Grundstück des Standes Montafon – Forstfonds (GST-Nr. 2314) errichtet hat. Für diesen Zubau beantragt der Skiclub Montafon gemäß dem vorliegenden und als Sitzungsunterlage zugestellten Umwidmungsantrag die erforderliche Umwidmung von FL in FS – Schiclublager. Er schlägt vor, dieser geringfügigen Grundinanspruchnahme zuzustimmen. Es soll vertraglich geregelt werden, dass dieser Zubau ausschließlich zum Zwecke des Skisports genutzt werden soll. Bgm Josef Lechthaler weist darauf hin, dass auch der Bauführung und damit auch einer Abstandsnachsicht zugestimmt werden müsste. Der Antrag auf Baubewilligung wurde erst nach der Errichtung des Lagers eingereicht. Nach kurzer Diskussion wird festgelegt, dass für die Gewährung der Abstandsnachsicht ein privatrechtliches Übereinkommen erstellt werden und dieses der Forstfondsvertretung nochmals vorgelegt werden soll. Diese Vereinbarung sollte unter anderem auch die Beschränkung auf ausschließliche Nutzung zum Skisport umfassen. Die Antragstellung auf Umwidmung sollte hingegen sofort beschlossen werden, damit das Verfahren fortgesetzt und nicht unnötig aufgeschoben wird. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Antragstellung auf Umwidmung einer Teilfläche von Gst. 2314 (GB St. Gallenkirch) für das Schiclublager einstimmig beschlossen. Pkt. 4.) Übereinkommen Rotwildfütterung Böschis - Pachtvertrag Der Betriebsleiter informiert, dass bei der Wildfütterungsgemeinschaft Vandans in der Hegegemeinschaft 3.3. Wildtiere gefüttert werden. Die Vorlageflächen wurden neu gestaltet und entsprechen nunmehr den Hygienevorgaben. Der jährliche Pachtzins soll von € 1.780, - auf € 3.000, - zuzüglich Umsatzsteuer erhöht werden. Das Pachtverhältnis mit den aktuellen Pächtern wird am 31.12.2020 aufgelöst. Der Pachthöhe kann für die nächsten Pächter schon jetzt festgelegt werden. Die Fütterung befindet sich oberhalb der Abwasserreinigungsanlage an der Grenze der Gemeinden Vandans / Lorüns. Es werden zwischen 80 und 100 Stück Rotwild gefüttert. Die Länge der Zufahrt zur Wildfütterung beträgt 700 m. Die Instandhaltung übernimmt Großteils die Hegegemeinschaft. Bgm Martin Vallaster weist darauf hin, dass Rotwild in diesen Höhenanlagen nicht gefüttert werden sollte. Er ersucht die Kollegen Bürgermeister, dass eine gemeinsame Besichtigung dieser Wildfütterungsanlagen organisiert und durchgeführt wird. Darüberhinaus möchte er sämtliche Wildfütterungen auf Forstfonds-Grund besichtigen. Die Fütterungs-Praktiken sind aus seiner Sicht nicht mehr zeitgemäß und sollten überdacht werden. Der Vorsitzende befürwortet diesen Vorschlag zur Besichtigung der Fütterungsanlage Böschis. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 2. Forstfondssitzung: 15.12.2020 Seite 6 von 8 Bgm Florian Küng erachtet die Rotwild-Fütterung als sehr wichtig, da dadurch Wildverbiss vorgebeugt werden kann. Er sieht Heu- oder Silage-Fütterung gleichwertig. Silo-Mais sieht er hingegen sehr kritisch. Der Betriebsleiter ergänzt, dass Heu das teuerste Fütterungsmittel für Rotwild ist. Schwierig ist auch die Lagerung des Heus. Bgm Martin Vallaster bittet darum, dass dieser Tagesordnungspunkt erst nach der gemeinsamen Besichtigung behandelt wird. Er regt an, dass sämtliche Fütterungsanlagen auf Grund des Forstfonds besichtigt werden sollten. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der vorgelegte Pachtvertrag für die Rotwildfütterung Böschis mehrheitlich angenommen (eine Gegenstimme). Die Besichtigung der Fütterungsanlage wird organisiert. Pkt. 5.) Genehmigung der Niederschrift der 1. Forstfondssitzung vom 17.11.2020 Die Niederschriften der 1. Forstfondssitzung wurden allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und werden über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 6.) Berichte Bericht des Forstbetriebsleiters DI Hubert Malin: a) Der Forstfonds besichtigt gegenwärtig gemeinsam mit der Jagdabteilung der BH Bludenz die Fütterungsanlagen, z.B. die Fütterungsanlage am Kristberg. Pro Anlage werden ca. 50-60 Stück Rotwild gesichtet. Er rechnet aber mit einem Zuzug aus dem Klostertal. Der Betriebsleiter lädt die Bürgermeister ein, die Fütterungsanlagen in St. Anton oder Vandans gemeinsam zu besichtigen. b) Die Mindestabschüsse sollen erfüllt werden. Auch aus tiergesundheitlichen Gründen (TBC-Erkrankungen) sind die Abschüsse sehr wichtig. Witterungsbedingt sind die Abschüsse jedoch nicht leicht zu erfüllen. c) In Tschagguns läuft derzeit noch die Holzernte, um den diesjährigen Einschlag fertigzustellen. Es wurden neben Kundenwünschen auch Borkenkäfernester aufgearbeitet. d) Der Vorsitzende ergänzt, dass im Prozess „strategische, betriebswirtschaftliche und organisatorische Analyse für die Entwicklung eines Zukunftskonzeptes für den Forstfonds“ ein Ergebnisbericht präsentiert wurde. Zudem erfolgte eine Beratung mit dem Kernteam. Die nächsten Schritte sind im Jänner 2021 geplant. Der Vorsitzende bedankt sich bei den Mitarbeitenden, die im Prozess dabei waren und einen wesentlichen Beitrag geliefert haben. e) Der Vorsitzende berichtet, dass Mitarbeiter Harald Schwärzler nicht mehr beim Forstfonds beschäftigt ist. Der Arbeitsbereich „Holzverrechnung“ wurde auf andere Mitarbeitende aufgeteilt. Die IT-Unterstützung und EDV Betreuung wird durch einen Mitarbeiter der Gemeinde Schruns gegen Verrechnung wahrgenommen. Die GISDienstleistungen müssen jedoch extern vergeben werden. Für das Gemeinde-GIS werden zwei Varianten vorgeschlagen: Der private Anbieter Enrico Mahl bietet als externer Dienstleister GIS-Leistungen an. Als Alternative könnte auch die illwerke vkw beauftragt werden. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 2. Forstfondssitzung: 15.12.2020 Seite 7 von 8 Pkt. 7.) Aufnahme eines Kassenkredits gem. § 50 GG für den Forstfonds des Standes Montafon (Erweiterung der Tagesordnung) Der Standessekretär informiert, dass es sich um dieselbe Ausschreibung wie beim Stand Montafon handelt. Die Eckdaten und Angebote sind die gleichen. Er schlägt vor, dass auch beim Forstfonds die bestbietende Bank mit einem Zinssatz von 0, 75% zum Zuge kommt. Gemäß § 50 GG Abs. 1 lit. b Z 3 iVm § 75 Abs. 1 GG wird einstimmig beschlossen, die Aufnahme von Kassenkrediten für das Jahr 2021 beim Konto des Forstfonds des Standes Montafon (3746 8000 0030 1069) mit max. 20% der Finanzkraft, das sind € 324.700, - festzulegen und an das bestbietende Kreditinstitut mit einem Zinssatz von 0, 75% zu vergeben. Bgm Pechhacker fragt an, warum für den Forstfonds und für den Stand Montafon nicht ein Kassakredit aufgenommen wird. Der Standessekretär informiert, dass es sich um unterschiedliche Rechtsträger und Konten handelt. Das Konto kann bei Bedarf überzogen werden, es wird keine Rahmenprovision fällig. Bgm Florian Küng informiert sich, ob dann das Konto gewechselt werden muss. Der Standessekretär berichtet, dass das nicht der Fall ist. Pkt. 8.) Allfälliges a) Bgm Martin Vallaster berichtet von der Videokonferenz mit der illwerke vkw. In diesem Zuge wurden seitens der illwerke vkw die Investitions-Projekte für die kommenden Jahre vorgestellt. Er ersucht darum, dass die Verhandlungen mit der illwerke vkw gemeinsam geführt werden. b) Bgm Martin Vallaster schlägt vor, dass der neue Bezirkshauptmann von Bludenz Ing. Dr. Harald Dreher in die Standessitzung eingeladen wird. c) Bgm Martin Vallaster bittet darum, dass alle offenen Punkte aus seinem Brief an die Bürgermeisterkollegen zügig abgearbeitet werden. Die Gemeinde Bartholomäberg wünscht sich, dass der Standesrepräsentant in die Gemeindevertretung kommt und sich dort vorstellt. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 2. Forstfondssitzung: 15.12.2020 Seite 8 von 8 Ende der Sitzung: 17:38 Uhr Schruns, 15. Dezember 2020 Schriftführer: Standesrepräsentant: Forstfondsvertretung: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at