19660505_FF_010

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:23
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1966-05-05
Erscheinungsdatum 1966-05-05
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am 5. Mai 1966, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 10. Sitzung des Forstfondausschusses in dieser Legislaturperiode. Mit Einladungsschreiben vom 29. April 1966, wurde auf heute vormittags 10 Uhr eine Sitzung des Forstfondes anberaumt zu welcher nachfolgend aufgezählte Forstfondvertreter erschienen sind: Standesrepräsentant Bgm. Peter Wachter, Gaschurn, als Vorsitzender " Stellvertreter LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg in St. Anton, Bürgermeister Alfons Bitschnau in Vandans Bürgermeister Martin Bpth in Tschagguns, Bürgermeister Hermann Brugger in Silbertal, Bürgermeister Erwin Vallaster in Bartholomäberg, Anton Lorenzin in Gortipohl, als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch und Gemeinderat Franz Josef Stofleth in Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns. Der Vorsitzende eröffnet um 11 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Der Beginn der Sitzung hat sich deshalb verzögert, weil die vorher stattgefundene Standesausschuß-Sitzung über die vorgesehene Zeit gedauert hat. Anschließend wird zur Erledigung nachfolgender Tagesordnung Übergegangen. 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 24.3.1966. 2. Waldverkaufsangebet des Dipl. Volkswirtes Herrn Peter Bahl in Tschagguns HNr. 43. 3. Ansuchen des Alwin Hammer in Gaschurn HNr. 175, um die Servitutsrechtübertragung für ein Wohnhaus. 4. Ansuchen des Otto Mangeng in Schruns HNr. 219, um die Servitutsrechtübertragung für ein Stallgebäude. 5. Ansuchen des Herrn August Wachter, Schruns 675, um Übertragung eines Servitutsrechtes für ein Stallgebäude von Tschagguns, Mauren "Sand" nach Tschagguns Zelfen. 6. Ansuchen der Sesselliftgesellschaft m.b.H. in Gaschurn, betreffend Grundinanspruchnahme, bzw. Grundüberspannung auf Gp. 1219 (WA 61) in K.G. Gaschurn. 7. Grenzvermarkung zwischen dem Besitz: Maier Christine, Vandans/ Rellstal und Forstfondbesitz ebendort. 8. Eingabe des Sparkassendirektors i. R. Herrn Josef Bachmann in Feldkirch/Tosters, betreffend der Abläse für eine eingeforstete Sugadinbachbrücke in Gargellen. 9. Umsatzsteuer für Servitutsholz (5.25% Ust und 1, 7% Wertzuwachsabgabe) Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1. Die Sitzungsniederschrift vom 24.3.1966 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. [-2-] Zu Pkt. 2. Der von Dipl. Volkswirt Herrn Peter Bahl in Tschagguns, HNr. 43, angebotene Wald Gp. 1059 in Tschagguns, grenzt an drei Seiten an die Forstfondwaldungen. Der Standesrepräsentant wird ermächtigt Kaufsverhandlungen einzuleiten, bzw. bei einem gerechtfertigten Kaufpreis, vorbehaltlich der Zustimmung des Forstfondausschusses, einen Kauf abzuschliessen. Zu Pkt. 3. Dem Ansuchen des Herrn Alwin Hammer In Gaschurn HNr. 175, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom ehemaligen Wohnhaus Nr. 169, Bp. 461, auf ein auf Gp. 2098/2 (beides K.G. Gaschurn) neu zu erstellen Geplantes Wohnhaus, wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird die Bp. 461 für immer ausgeforstet und der geplante Neubau mit einen Gesamtholzbedarf von 30 fm eingeforstet. Diese Holzmenge steht der Partei zu: beim Neubau nach dieser Übertragung, wenn das Objekt durch Feuer zerstört wird oder einer anderen Naturkatastrophe anheim fällt. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen sondern für verfallen erklärt. Die vorgesehene Ablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Zu Pkt. 4. Dem Ansuchen des Herrn Otto Mangeng in Schruns HNr. 219, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom baufälligen Nebenstall Bp. 465, auf den an dessen Stelle auf Gp. 1723 neuerbauten Stall wird stattgegeben. Bei dieser Übertragung handelt es sich lediglich um die Standortverlegung eines Objetes für denselben Besitzer. Hinsichtlich Schindelholz gilt das Gleiche wie unter Pkt. 3) angeführt. Zu Pkt. 5. Dem Ansuchen des August Wachter in Schruns HNr. 675, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom durch eine Mure zerstörten Stall Bp. 733 "Sand" auf einen auf Gp. 2475/1 "Zelfen" (beides K-G. Tschagguns) neu zu erstellen geplanten Stall, wird auf Grund der vorliegenden Verzichterklärung des Vorbesitzers stattgegeben. Durch diese Übertragung wird die Bauparzelle 733 in K.G. Tschagguns für immer ausgeforstet. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Die hiefür vorgesehene Ablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Zu Pkt. 6. Dem Ansuchen der Liftanlagengesellschaft m.b.Haftung in Gaschurn, um die Erlaubnis die Forstfondparzelle (Waldabteilung 61) mittels eines Sesselliftes zu überspannen (es handelt sich um eine kleine Waldecke) wird auf Grund des vorgelegten Lageplanes stattgegeben. Desgleichen wird es der Liftanlagengesellschaft gestattet eine 20 kv-Leitung zur Versorgung des Bahnantriebes mit Starkstrom durch die Standeswaldung zu führen. Wie der zuständige Waldaufseher hiezu festgestellt hat, müssen nur einige Bäume (8 r 10 Stück) entfernt werden, die als Servitutsholz ausgegeben werden. Ein eventuell auftretender Nutzungsentgang ist dem Forstfond zu vergüten. Der Forstfond haftet für keinerlei Schäden, die durch Holzschlägerungen, Holzbringung usw. an der Seilbahnanlage oder an der Stromversorgung entstehen. [-3-] Zu Pkt. 7. Um es der Frau Christine Maier in Vandans HNr. 87, zu ermöglichen, den vom Forstfond käuflich erworbenen Grund im Rellstal auch grundbücherlich zu übernehmen, ist zu veranlassen, daß der mittels Markenbrief vereinbarte Grenzverlauf zwischen der Alpe Salonien und dem Forstfond noch dieses Jahr vermessen wird. Zu Pkt. 8. Die Forstfondvertretung sieht keine Veranlassung, den mit 10.2.1966 gefassten Beschluß, hinsichtlich der Ablöse des Holzbezugsrechte für eine Brücke in Gargellen, aufzuheben. Zu Pkt. 9. Die steuerliche Belastung des Servitutsholzes mit 5, 25% Ust. und 1, 7% Wertzuwachsabgabe, wird nicht nur von der Forstfondvertetung, sondern auch von den übrigen Agrargemeinschaften als besondere Härte angesehen. Der Landtagsabgeordnete Bgm. Ignaz Battlogg wird beauftragt sich mit den zuständigen Stellen des Landes, hauptsächlich mit dem Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. Ing. Pius Fink in Verbindung zu setzen, daß, wenn möglich im Einvernehmen mit anderen Bundesländer, beim Finanzministerium in Wien erwirkt wird, daß der Erlaß des Bundesministeriums für Finanzen vom 8. März 1957, Zl. 27.188.10/57 aufgehoben wird und wieder der frühere Zustand - Ust. 1, 7%- hergestellt wird. Erweiterung der Tagesordnung: Pkt. 10. Der Vorsitzende teilt mit, daß die auf Grund des Forstfondvertretungsbeschlusses vom 10.2.1966 eingeleiteten Verhandlungen über den Grunderwerb von Sofie Bargehr in Schruns HNr. 6 abgeschlossen sind und bringt die schriftlich abgefasste Kaufabrede vom 25.3.1966 zur Kenntnis. Danach erwirbt der Forstfond von Frau Bargehr in der K.G. Tschagguns die Grundparzellen: 1056, 1Ö57, 1058, ca. 2/3-tel der Gp. 1160, die Gp. 1161 und die Bauparzelle 346/3 zum Preise von S 197.500. Die Kaufabrede wird einstimmig genehmigt. Pkt. 11. Von der Gemeinde Vandans, werden rd. 100 Raummeter Buchenbrennholz (Meterholz) zum Preise von S 160.pro rm käuflich erworben. Das Holz wird an die Brennholzbezugsberechtigten von Vandans und St. Anton abgegeben. Ein Buchenbrennholzlos umfasst nicht 6, sondern nur 4 rm und wird zum Preise von S 440.- incl. Stockgeld abgegeben. Der Bezug von 4 rm Buchenholz im aufgerüsteten Zustande gilt als voller Losbezug. Das Gleiche gilt auch für die Buchenholzabgabe in St. Gallenkirch/Galgenul. Das Fichtenbrennholz aus dem Rellstal, das im langen Zustande (Blochholz) abgegeben wird, wird zum gleichen Preise, also auch um 440.- S pro Los an die Bezugsberechtigten abgegeben. Die Fichtenbrennholzlose umfassen jedoch 4, 5 fm = 6 rm. Das gleiche gilt auch für die Fichtenbrennholzlose aus Silbertal und St. Gallenkirch. [-4-] Pkt. 12: Bei den durch die Argrarbezirksbehörde in Bregenz in St. Gallenkirch und in Vandans angeordneten Amtstagen zur Erhebung verschiedene Rechte und Belastungen gegenüber anderer Agrargemeinschaften wird der Forstfond durch den Herrn Standesrepräsentanten Bgm. Peter Wachter und Sekretär G. Saler vertreten. Berichte: Der Vorsitzende berichtet, daß laut Schreiben der Agrarbezirksbehörde vom 12.4.1966; Zl. II - 500/66, die Jahresrechnung des Forstfondes mit einem Reinvermögen von S 15, 694-357. 39 gemäß § 39 Abs. 1 Flurverfassungsgesetz genehmigt wurde. 5er Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Einladung des Vorsitzenden, anschließend an die Sitzung die Waldung auf der Allmein in St. Anton zu besichtigen (Holzschlägerung - Aufforstung - Wildzaun) wird angenommen. Der Vorsitzende schließt um 12.45 Uhr die Sitzung, und dankt den Anwesenden für das vollzählige Erscheinen. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: [Unterschriften der Standesvertreter] Anschlag an der Amtstafel: 7. Mai 1966 bis 7.6.1966