19980414_FF_015

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:25
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1998-04-14
Erscheinungsdatum 1998-04-14
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 14. April 1998 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 15. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 6. April 1998 nehmen an der im Anschluß an die Standessitzung auf 15.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bürgermeister Rudolf Lerch, St. Anton; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; BL DI Hubert Malin Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Dem Antrag des Vorsitzenden auf Aufnahme von 2 weiteren Behandlungsgegenständen in die Tagesordnung wird einstimmig stattgegeben, zur Erledigung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung vom 17.03.1998; 2. Antrag der Seilbahngesellschaft Gargellen auf Errichtung einer Forststraße; 3. Ankauf von Waldparzellen von Rudigier Robert in Silbertal (Erweiterung der TO); 4. Antrag an die Güterweggenossenschaft Außergampabing auf Aufnahme (Erweiterung d. TO); 5. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 14. Forstfondssitzung vom 17.03.98 wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende berichtet über das Ansuchen der Schafberglifte in Gargellen zur Errichtung einer Forststraße durch den Schnapfenwald, um die Möglichkeit der Erschließung des Schigebietes im Zusammenhang mit der beabsichtigten Errichtung einer Beschneiungsanlage zu schaffen. Bgm. Rudigier führt dazu weiters aus, daß die Seilbahngesellschaft bereits seit vielen Jahren mit den Besitzern der Alpe Valzifenz in Verhandlungen steht und bisher leider ein für die Seilbahngesellschaft annehmbares Verhandlungsergebnis nicht erzielt werden konnte. Nun zeichnet sich dank der Unterstützung durch Bezirkshauptmann Dr. Walser mit der Errichtung einer Forststraße durch den Schnapfenwald, ausgehend von der bestehenden Schnapfenwald-Forststraße, doch die Möglichkeit der Erschließung ab. An den Stand Montafon ergeht somit das Ersuchen, die weiteren Schritte zur definitiven Projektierung und Einreichung des Projektes bei der Behörde mit Einbringung des Förderungsantrages im laufenden Jahr vorzunehmen, damit im kommenden Jahr mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Bgm. Rudigier informiert weiters, daß im Zuge der Errichtung der Beschneiungsanlage auch die Abwasserleitung zur Entsorgung der Abwässer aus den Restaurationsbetrieben im Schigebiet vorgenommen werden muß. Der Betriebsleiter stellt zum Antrag fest, daß aus forstlichen Erwägungen die Errichtung dieser Forststraße nicht unbedingt notwendig ist, andererseits jedoch auch Verständnis für die berechtigten Anliegen der Seilbahngesellschaft Gargellen aufzubringen ist. Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes wird über Antrag des Vorsitzenden der beantragten Vorgangsweise mit Antragstellung zur Errichtung der Forststraße durch den Stand Montafon die einstimmige Zustimmung erteilt, wobei von der Seilbahngesellschaft Gargellen, die nicht durch öffentliche Förderungsmittel gedeckten Restkosten zu übernehmen sind. Hinsichtlich der künftigen Aufbringung der Instandhaltungskosten wird die Verwaltung beauftragt, mit der Seilbahngesellschaft Gargellen eine für beide Teile tragbare Regelung herbeizuführen. Pkt. 3.) Vom Vorsitzenden wird unter Hinweis auf die bereits in der Sitzung am 18. Februar 1997 erfolgte Beratung neuerlich das Angebot von Rudigier Robert zum Verkauf der Waldparzellen 1335, 1336, 1337 und 1338 samt Bp. 395/2 in Silbertal mit einer Gesamtfläche von 10, 95 ha zur Beratung gebracht. -3- Vom Betriebsleiter wird nach vorgenommener Besichtigung dieser Waldparzellen festgestellt, daß aus gesamtbetrieblichen Überlegungen und unter Berücksichtigung der Bestückung der Waldflächen, wobei vor allem auf die sehr gute Verjüngung verwiesen wird, ein Kaufpreis in der Höhe zwischen S 6, - bis S 7, - je m2 für angemessen beurteilt werden kann. Dies ergibt somit einen Gesamtkaufpreis in der Höhe zwischen 650.000 bis 700.000 Schilling zuzüglich der anfallenden Abgaben, Gebühren und Kosten der Vertragserrichtung. Die Waldflächen grenzen nicht direkt an den Standeswald an, da zwischen Standeswald und den gegenständlichen Waldparzellen noch eine Privatfläche im Ausmaß von ca. 5 ha liegt. Auch aufgrund der Tatsache, daß künftige Nutzungen nur mit Seilkrananlagen möglich sind, dürfte ein Ankauf dieser Waldflächen für Private eher uninteressant sein. Über Antrag des Vorsitzenden wird aufgrund der Erläuterungen ein Ankauf der EZ 173 mit den genannten Waldparzellen im Umfang von 10, 95 ha einstimmig beschlossen, wobei für die weiteren Verhandlungen mit dem Verkäufer eine Kaufpreisobergrenze von S 700.000 festgelegt wird. Die für die Vertragserrichtung, Verbücherung und Grunderwerbsteuer anfallenden Ausgaben sind vom Käufer zu tragen. Pkt. 4.) Der Betriebsleiter informiert über die Seilkrannutzungen im Bereich Außergampabing im Umfang von ca. 1.000 fm zur Verjüngung dieser Waldflächen und weist auf den Umstand hin, daß für die Holzabfuhr die Inanspruchnahme der Güterweganlage Außergampabing mit einer Länge von ca. 1, 2 km (+ talauswärtiger Stichweg von ca. 350 m) notwendig ist. Im Einzugsbereich dieser Güterweganlage liegen ca. 60 ha Standeswald, davon ca. 14 ha außer Ertrag. Die dringende Notwendigkeit zur Verjüngung durch Nutzungen zur Erhaltung der Schutzfunktionen wird vom Betriebsleiter ausdrücklich nochmals unterstrichen. Für die bisherigen Nutzungen konnte im Verhandlungswege mit den Vertretern der Güterweggenossenschaft eine Regelung für die Holzabfuhr dahingehend erzielt werden, daß pro fm ein Mautentgelt in Höhe von S 40, -- zu entrichten ist. Bgm. Rudigier informiert dazu weiters, daß im kommenden Mai eine Generalsanierung mit Asphaltierung der Güterweganlage vorgesehen ist und daher die Holztransporte bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein sollen. Dazu wird vom Betriebsleiter festgehalten, daß dies bereits bei den Gesprächen mit den Vertretern der Güterweggenossenschaft so fixiert wurde. Aus Sicht des Standes Montafon wäre in Zukunft lediglich die Errichtung eines Stichweges als Basiserschließung mit einer Länge von max. 200-300 Meter ebenfalls ausschließlich über Fremdgrund denkbar, weitere Erschließungen sind aufgrund der Lage der Waldungen und der geologischen Voraussetzungen auszuschließen. Der Betriebsleiter schlägt vor, daß vom Stand Montafon an die Güterweggenossenschaft ein offizieller Antrag zum Beitritt gestellt wird, damit in den weiteren Verhandlungen die diesbezüglichen Voraussetzungen geschaffen werden können und künftig auch für die Bewirtschaftung des Standeswaldes und die damit verbundene Holzabfuhr eine klare Regelung gegeben sind. Gleichzeitig soll an die Güterwegabteilung der Agrarbezirksbehörde das Ersuchen um Ausarbeitung eines Kostenschlüssels unter Einbeziehung des durch die Güterweganlage indirekt miterschlossenen Standeswaldes gestellt werden. Dieser Vorgangsweise wird von der Forstfondsvertretung über Antrag des Vorsitzenden einstimmig zugestimmt. -4- Pkt. 5. Berichte-Allfälliges: a) Der Vorsitzende informiert über das mit DI Dr. Purer von der Vlbg. Illwerke zur Nutzung der Sarottla Quelle mit dem Betriebsleiter und Standessekretär am 7. April stattgefundene Gespräch. Dr. Purer sieht im Moment hinsichtlich einer Nutzung des Trinkwassers nur Möglichkeiten im Nahbereich der Gemeinde St. Gallenkirch, eine energetische Nutzung im Zuge der Kanalableitung durch die Gemeinde St. Gallenkirch bedarf einer eingehenden Untersuchung, wozu weitere Daten über den Trinkwasserbedarf für die Gemeinde und die dazu benötigte Projektierung durch das Ingenieurbüro vorliegen müssen. Dr. Purer weist hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine energetischen Nutzung auch auf die Unsicherheiten dahingehend hin, daß die Entwicklung der künftigen Einspeistarife im Zuge der Liberalisierung des Strommarktes derzeit nicht absehbar ist. Bgm. Rudigier ersucht in diesem Zusammenhang nochmals, baldmöglichst die konkreten Bedingungen zur Überlassung des Trinkwassers an die Gemeinde bekanntzugeben, wozu von der Verwaltung für die kommende Sitzung weitere Erhebungen vorgenommen werden. Insgesamt soll in der Talschaft eine einheitliche Vorgangsweise für die Trinkwasserabgabe des Standes Montafon für Gemeindewasserversorgungen bzw. auch private Wassergenossenschaften herbeigeführt werden. b) Der Vorsitzende informiert kurz über das von der VIW in Zusammenarbeit mit der VKW über Auftrag des Landes ausgearbeitete Vorprojekt über eine BiomasseNahwärmeversorgung Montafon, in welchem mit Ausnahme von Silbertal und Bartholomäberg (wegen Zeitmangel) in den anderen Montafoner Gemeinden mögliche Projekte grob erhoben wurden. Das derzeit am ehesten und schnellst möglich realisierbare Projekt ist in Gaschurn im Zusammenhang mit der Errichtung des EKZ Novapark zu sehen, diesbezüglich sind Abklärungen im Gange, die Förderungsmöglichkeiten aus dem Ökoenergiefonds zu nutzen. Dazu ist die Bildung einer Genossenschaft nötig, in welchem mehr als 51% des Gesamtprojektes von Landwirten getragen werden muß, wobei die Mehrheitsverhältnisse auf Basis der Stimmrechte in der Betreibergesellschaft berechnet werden. Vom Standessekretär wird dazu informiert, daß aufgrund den bisherigen Erhebungen eine Inanspruchnahme dieser Förderungen im Wege des Standes Montafon zumindest nach Aussagen der Landwirtschaftskammer als eher skeptisch zu beurteilen ist. Über LR Ing. Schwärzler sind jedoch noch weitere Abklärungen beim Bundesministerium im Gange. Bgm. Sandrell hält aus Sicht der Gemeinde Gaschurn dazu fest, daß die Realisierung dieses Projektes ausdrücklich unterstützt und begrüßt wird und diesbezüglich bereits am kommenden Freitag zur Erkundung des Interesses der umliegenden Betriebe eine Informationsveranstaltung stattfindet. In diesem Zusammenhang informiert der Betriebsleiter, daß derzeit nach Abdeckung des Servitutsholzbedarfes ca. 1000 fm Brennholz aus dem Einschlag des Vorjahres auf Lager liegen und im Zuge der nach Wirtschaftsplan nötigen Nutzungen zur Verjüngung der Standeswaldungen auch im laufenden Jahr zusätzliche Brennholzmengen anfallen werden. Es ergibt sich in diesem Zusammenhang eine kurze Diskussion über die vom Land gestartete Förderungsaktion „Kesseltausch", wozu dem Vernehmen -5- nach zwischen 35 und 40 Mio. Schilling zur Verfügung gestellt werden. Die Sinnhaftigkeit dieser Aktion wird in mehreren Wortmeldungen hinterfragt, zumal aus globalen Gesichtspunkten vor allem in Hinblick auf den Umweltaspekt und den CO2Ausstoß eine Förderung fossiler Brennstoffe, die zudem derzeit zu äußerst günstigen Preisen auf den Markt geworfen werden, nicht Zielsetzung des Landes sein kann. Die Gesamtthematik der Biomassenutzung soll im Rahmen einer eigenen Sitzung der Standesbürgermeister ausführlich beraten werden, eine entsprechende Eingabe bei den Landesstellen ist ebenfalls geplant. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 16.45 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme die Sitzung. Schruns, 15. April 1998 Schriftführer: Forstfondsvertretung: