19971111_FF_012

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:46
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1997-11-11
Erscheinungsdatum 1997-11-11
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON-FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 11. November 1997 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 12. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 4. November 1997 nehmen an der im Anschluß an die Standessitzung auf ca. 16.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bürgermeister Rudolf Lerch, St. Anton; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Vbgm. Reinald Wachter, Tschagguns; Vbgm. Siegfried Fritz, Bartholomäberg; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; BL DI Hubert Malin BL der ARA Montafon Oswald Hepperger zu TOPkt. 2 Entschuldigt: Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet im Anschluß an die Standessitzung um 15.30 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gem. Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung vom 13.05.1997; Hackschnitzeltrocknung; 2. Hackschnitzeltrocknung 3. Hangstabilisierungsmaßnahmen Tschöppa/Ganeuerwald in Vandans; 4. Antrag von Maier Hermann, Vandans, auf Übertragung von Holzbezugsrechten; 5. Handhabung der Bewilligung von Schindelholzzuweisungen; 6. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 7. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 10. Sitzung vom 13. Mai 1997 wird nach Umfrage ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Vom Betriebsleiter wird auf die Grundsatzproblematik des CO2 Ausstosses durch die fossilen Energieträger hingewiesen, wozu sich auch Österreich im Rahmen des Toronto Zieles zur Reduktion des CO2 Ausstosses verpflichtet hat. Der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Energieträgern ist eine umweltpolitische Aufgabe, zu deren Erfüllung aus Sicht des Umweltschutzes alle aufgerufen sind. Beim derzeitigen Hiebsatz von 18.000 fm pro Jahr in den Standeswaldungen verbleibt unter Abzug des Brennholzbezuges der Standesbürger von ca. 5.000 fm eine Restmenge von ca. 1.500 fm, welche zu ca. 4300 srm Hackschnitzel verarbeitet werden können. Weiters kann mit einem Anfall von ca. 2.500 rm Abfallholz bei den Sägewerken des Tales gerechnet werden, welche ebenfalls ca. 5.200 srm Hackschnitzel ergeben. Bei Erhöhung des Erschließungsgrades und Umsetzung des Erschließungskonzeptes in den Standeswaldungen kann die nachhaltige Nutzung auf mind. 28.000 fm erhöht werden, womit ein zusätzlicher Hackschnitzelbedarf von ca. 10.000 srm abgedeckt werden kann. Ein zusätzliches Potential steht aus der Nutzung der Privatwälder zur Verfügung, welches nach einer vorsichtiger Schätzung ebenfalls ca. 18.000 srm Hackschnitzel ergibt. Somit steht allein im Montafon eine nachhaltig nutzbare Hackschnitzelmenge von ca. 35.000 srm pro Jahr zur Verfügung, womit in etwa 3 Mio. Liter Heizöl pro Jahr ersetzt werden könnten und einen positiven Effekt auf die CO2 Bilanz mit einer Einsparung in Höhe von ca. 7.800 to CO2 bedeutet. Der Betriebsleiter weist auf die zudem mit der Nutzung der Biomasse verbundenen positiven Effekte auf die Handelsbilanz wie auch auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in der heimischen Forstwirtschaft hin und stellt grundsätzlich fest, daß in der Energiepolitik insgesamt dem Land eine wichtige Steuerungsfunktion zukommt, welche auf politischer Ebene wahrzunehmen ist. Im Zuge der ausführlichen Diskussion kommt wiederholt zum Ausdruck, daß durch die von Landesseite erfolgte Reduktion der Förderung von 50% auf 35% für Biomasseanlagen unter Berücksichtigung der derzeitigen Energiepreise für Öl- und Erdgas wenig Anreize zur Installation von Biomasseanlagen geschaffen werden. Die Bürgermeister vertreten die einhellige Auffassung, daß unter Berücksichtigung des Gesamtkomplexes eine Anhebung der Förderung für Biomasse-Anlagen unbedingt erforderlich ist, um die sich bietenden Chancen zur verstärkten Nutzung von Biomasse wahrnehmen zu können. -3- Es wird auch Unverständnis für die Haltung der Vlbg. Illwerke dahingehend geäußert, daß bei der Planung und Berechnung von Biomasseanlagen in ihrem Bereich ausschließlich nur betriebswirtschaftliche Aspekte in den Vordergrund gestellt werden und somit beispielsweise das schon längere Zeit diskutierte Projekt in Partenen bisher nicht realisiert werden konnte. Auch hier wird die Meinung vertreten, daß von Landesseite als Eigentümer des Unternehmens Illwerke an den Vorstand klare Anweisungen zu erteilen sind. Für Bgm. Sandrell wäre eine Realisierung dieses Projektes besonders wichtig, da gerade in Partenen als Talabschluß mit einer Biomasseheizung positive Auswirkungen auf die Luftqualität erzielt werden könnten. BL Hepperger berichtet, daß durch die Umsetzung des Energiesparprojektes auf der ARA Montafon ca. 590.000 kWh überschüssige Wärmeenergie zur Verfügung steht, welche jedoch unter Zuhilfenahme von zusätzlicher Energie vernichtet werden muß oder andererseits sinnvoll eingesetzt werden könnte. Aufgrund der Lage der ARA würde sich die Verwertung dieser im Betrieb der ARA anfallenden Wärme zur Hackschnitzeltrocknung optimal eignen, womit den Abnehmern eine hervorragende Qualität der Hackschnitzel angeboten werden könnte. Mit der Trocknung der Hackschnitzel sind zudem geringere Transportkosten und ein höherer Energieinhalt pro kg Hackgut verbunden. Energieinhalt von 1 srm W50 340 kg 782 kWh oder 2, 3 kWh/kg Energieinhalt von 1 srm W15 200 kg 876 kWh oder 4, 3 kWh/kg BL Hepperger informiert über verschiedene Varianten für die Trocknung der Hackschnitzel, wobei auch auf ein beim Land eingereichtes Projekt für die Hackschnitzeltrocknung mit geschätzten Gesamtkosten von ca. S 550.000, -- verwiesen wird, wozu bereits eine Förderungszusage in Höhe von 30% vorliegt. Zur weiteren Vorgangsweise wird vorgeschlagen, vorerst eine Hackschnitzeltrocknung im kleinerem Ausmaß zur Abgabe von qualitativ hochwertigen Hackschnitzeln für Interessenten vorzunehmen, wozu Investitionen von ca. S 200.000 nötig wären. Bei Erhöhung der Absatzmöglichkeiten ist ein Ausbau der Trocknungskapazität jederzeit möglich. Der Beginn der Hackschnitzeltrocknung in vorerst kleinerem Rahmen wird von den Bürgermeistern ausdrücklich befürwortet und die Verwaltung ermächtigt, diesbezügliche Schritte für die nötigen Investitionen zu setzen. Weiters sind die Öffentlichkeitsarbeit in Richtung Biomasseversorgung zu verstärken sowie die Problematik der mangelnden Nachfragen neuerlich an das Land heranzutragen. Bei der Vorarlberger Illwerke soll ebenfalls der Wunsch nach Installierung von Hackschnitzelheizungen in deren Bereich (Partenen und Kaltenbrunnen-Siedlung) neuerlich deponiert werden. Pkt. 3.) Die Behandlung des Projektes Hangstabilisierungsmaßnahmen Tschöppa/Ganeuerwald in Vandans wird über Ersuchen von Bgm. Wachter vertagt. -4- Vom Standessekretär wird informiert, daß bei der Bedarfsanmeldung 1997 von Hermann Maier aus Vandans für die Sanierung des ehemaligen Gasthauses Krone in Vandans (HNr. 14 auf Bp. 23) die Bewilligung von 40 fm Nutzholz und 24 fm Schindelholz beantragt wurde. Im Zuge der Überprüfung mußte festgestellt werden, daß von Maier Viktor im Jahre 1957 für das anstelle des Haus Nr. 14 errichtete Wohnhaus Nr. 15 in Vandans Servitutsholz im Umfang von ca. 76 fm bezogen wurde. Es war damals beabsichtigt, das baufällige Gasthaus Krone abzutragen. In den letzten Jahren wurde allerdings das Gasthaus Krone aufgrund seines Alters unter Denkmalschutz gestellt. Der für die Renovierung erforderliche Nutzholzbedarf wurde zwischenzeitlich im Kaufwege erworben, da der Nichtbestand eines Einforstungsrechtes vom Eigentümer zur Kenntnis genommen wurde. Von Hermann Maier wurde allerdings das Ansuchen vorgebracht, die Holzbezugsrechte für den im Jahre 1997 abgetragenen Stall auf Bp. 22/1 sowie für die schon seit längerer Zeit abgetragene Waschhütte auf Bp. 22/2 auf das Gasthaus Krone zu übertragen. Der Standessekretär informiert dazu, daß bisher eine Übertragung von Holzbezugsrechten nur innerhalb der gleichen Gebäudeart (Wohnhaus zu Wohnhaus, Stall zu Stall) bewilligt wurde und ein Abweichen von dieser Regelung auch ein Präjudiz für weitere Anträge im Montafon schaffen würde. Aufgrund des vorgebrachten Sachverhaltes wird dem Antrag auf Übertragung der Holzbezugsrechte nicht stattgegeben. Pkt. 5.) Der Vorsitzende weist eingangs der Beratung nochmals auf die anläßlich der Forstfondssitzung vom 19.02.1991 geführte Diskussion über die Praxis zur Bewilligung von Schindelholzzuweisungen hin, wobei seit diesem Zeitpunkt Schindelholz in erster Linie für Objekte mit besonderer Bedeutung hinsichtlich des Orts- und Landschaftsbildes bzw. auch unter dem Aspekt des Denkmalschutzes bewilligt wurde. Der Betriebsleiter informiert ausführlich über die Problematik der einzelstammweisen Schindelholzentnahme aus den Standeswaldungen, wie dies in den vergangenen Jahrzehnten üblich war, und bringt nachstehende Tatsachen zu Kenntnis: • In den straßennahen Beständen ist Schindelholz aufgrund der früheren Entnahmen praktisch nicht mehr vorhanden; • Zum wiederholt vorgebrachten Vorwurf eines Schindelholzverkaufes aus der Talschaft ist festzuhalten, daß Nutzungseingriffe vorrangig in sehr astige und durch frühere Bringung angeschlagene Bestände erfolgt, womit naturgemäß Schindelholz nur in geringem Umfange anfällt; • Eine Entnahme von Schindelholz im Zuge von Seilkrannutzungen ist unter dem Aspekt der Haltbarkeit der Schindeldächer nur bei Nutzungen im Spätherbst bzw. Winter zweckmäßig; -5- • Rein arbeitstechnisch ist bei einer Bewältigung von einem Nutzholzanfall von ca. 12.000 bis 13.000 fm pro Jahr eine 100%ige Auslese von Schindelholz nicht möglich; • Nutzungen im Winter sind zudem stark abhängig von der Witterung (Schneefall, Lawinengefahr), ebenso sind z.T. in Waldungen im Bereich von Schigebieten Winterschlägerungen nicht möglich; Am Beispiel von 3 Alpen (Latschätz, Tilisuna und Spora) wird vom Betriebsleiter aufgezeigt, daß bei einer Dachfläche von ca. 5.000 m2 und einer durchschnittlichen Umtriebszeit von ca. 140 Jahren und einer Lebensdauer eines Schindeldaches von 40 Jahren allein zur Abdeckung des Schindelholzbedarfes dieser Alpen mehr als 1.500 fm Schindelholz notwendig. Der Betriebsleiter weist neuerlich darauf hin, daß eine nachhaltige und langfristige Bereitstellung von Schindelholz für Maisäß und Alpgebäude, bei denen die Eindeckung mit Schindeln aus Gründen des Ensembleschutzes und des Ortsbildes befürwortet werden muß, in Zukunft nur dann möglich sein wird, wenn insgesamt bei der Schindelholzbewilligung eine restriktive Vorgangsweise vorgenommen wird. Vbgm. Reinald Wachter stellt fest, daß bei der ganzen Diskussion sicher vielfach Emotionen hervorgerufen werden und beurteilt eine langfristige Denkweise als richtig. Er schlägt vor, zur Entscheidung über Schindelholzanträge eine eigene Kommission einzusetzen. Diesbezüglich entwickelt sich eine rege Diskussion, wobei mehrfach auch auf die z.T. negativen Erfahrungen mit den seinerzeitigen Holzkommissionen in den Gemeinden verwiesen wird. Die Abwicklung über den Stand Montafon durch den eigenen Betriebsdienst wird grundsätzlich für richtig beurteilt. Der Betriebsleiter informiert, daß bei Ablehnung von Schindelholzanträgen der Antragsteller eine schriftliche Information unter Angabe der Gründe erhält, welche künftig in Abschrift auch dem jeweiligen Bürgermeister zugestellt wird. Die vom Betriebsleiter aufgezeigten Argumente und Überlegungen werden aus Sicht der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in den Standeswaldungen zustimmend zur Kenntnis genommen, wobei künftig bei Zweifelsfällen der Bürgermeister verstärkt kontaktiert werden soll. Bei größeren Unklarheiten wie auch bei Anträgen über größere Schindelholzmengen soll eine Entscheidung durch die Forstfondsvertretung erfolgen. Im Zuge der ausführlichen Diskussion wird auch das verschiedentlich negative Image im Zusammenhang mit der verstärkten Nutzung in den Standeswaldungen angesprochen, weshalb auch diesbezüglich die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden soll. Der Betriebsleiter bekräftigt wiederum sein Angebot, jederzeit zu Informationen in den Gemeindevertretungen aber auch zu Waldbegängen mit den Nutzungsberechtigten bereit zu sein, sofern von den Bürgermeistern diesbezügliche Wünsche vorgebracht werden. Pkt. 6. Berichte:) a) Prof. Hilti hat aus gesundheitlichen Gründen den Jagdpachtvertrag für die GNJ St. Gallenkirch Stock I gekündigt. -6- Für die laufende Jagdpachtperiode wurden die Abschüsse an eine Jagdgesellschaft verkauft, da ein Jagdpächter nicht gefunden werden konnte. b) Bei der Beitragsprüfung der VGKK für den Zeitraum vom 1.1.1993 bis 30.6.1997 wurden keine Nachzahlungen festgestellt. Lediglich beim Verpflegsgeld für die Forstarbeiter ist mit einer Erhöhung solange zuzuwarten, bis der kollektivvertragliche Betrag in Höhe von derzeit S 57, — erreicht ist. Bisher wurden S 73, -- pro Arbeitstag ausbezahlt. c) Förster Ing. Bernhard Maier hat am Seminar „Geländedatenerfassung mit GPS für GIS" am Zentrum für Geographische Informationsverarbeitung an der UNI Salzburg mit Erfolg teilgenommen. d) Am 31. Oktober 1997 hat mit dem Landwirtschaftsausschuß des Vlbg. Landtages in Begleitung von LR Ing. Erich Schwärzler eine Exkursion zum Stand Montafon stattgefunden, bei welcher mit den Landtagsabgeordneten die Situation der Standeswaldbewirtschaftung in der Talschaft diskutiert werden konnte. Den Abgeordneten wurde auch das Erschließungsprojekt „Grüt" in der Gemeinde Tschagguns vorgestellt, wobei zugleich auch eine Nutzung mittels Seilkran aus dem Bereich „Sanüel" besichtigt werden konnte. e) Von der Vlbg. Illwerke AG wurde über Antrag für das laufende Jahr der Beitrag zur Bewirtschaftung der Standeswaldungen in Höhe von S 1, 1 Mio. netto zur Verfügung gestellt, desgleichen ist der Beitrag des Skipools der Montafoner Bergbahngesellschaften über S 500.000, -- netto bereits eingegangen. f) Mit der Republik Österreich, vertreten durch das BM für Land- und Forstwirtschaft, ist in Erfüllung von Verpflichtungen der Republik im Zusammenhang mit der Resolution der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa 1993 in Helsinki der Abschluß von Verträgen zur Schaffung von Naturwaldreservaten in den Bereichen Bomatschis in Bartholomäberg mit 20 ha, Dürrwald in Silbertal mit 29 ha und Valkastil in Vandans mit 263 ha (davon Waldanteil 83 ha) geplant. Die Vertragsabschlüsse für Bomatschis und Dürrwald sollten noch im laufenden Jahr erfolgen, für Valkastil ist ein Abschluß für 1998 vorgesehen. Für Naturwaldreservate wird eine Entschädigung in Höhe von S 650, -/ha als nicht wertgesicherter Sockelbeitrag und die Abgeltung des Wirtschaftswertes (sofern anfallend) gewährt. Die diesbezüglichen Gutachten der forstlichen Bundesversuchsanstalt liegen allerdings noch nicht vor. g) In den vergangenen Monaten wurden folgende Forststraßen errichtet bzw. sind in Bau: • • • • • • • • FS FS FS FS FS FS FS FS -7- Zusammenschluß Starkaegg in Silbertal mit einer Länge von 1.900 lfm Holzboda in Silbertal mit einer Länge von 500 lfm Rütital in St. Gallenkirch mit einer Länge von 4.200 lfm Kessi in St. Gallenkirch mit einer Länge von 600 lfm Kobel Verlängerung in St. Gallenkirch mit einer Länge von 140 lfm Grüt in Partenen mit einer Länge von 1.000 lfm Locherwald in Partenen mit einer Länge von 800 lfm Außerbacherwald II in Gaschurn mit einer Länge von 930 lfm h) Beim Schutzwaldsanierungsprojekt „In den Stöcken" in Silbertal wurden Verbauungsmaßnahmen mit einer Größenordnung von ca. 1, 70 Mio. Schilling umgesetzt; Nach dem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 18.00 Uhr mit dem Dank für die Mitarbeit und Teilnahme die Sitzung. Schruns, 12. November 1997 Schriftführer: Forstfondsvertretung: