19960416_FF_005

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:50
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1996-04-16
Erscheinungsdatum 1996-04-16
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 16. April 1996 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 5. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Der Vorsitzende eröffnet im Anschluß an die vorangegangene Standessitzung die 5. Sitzung der Forstfondsvertretung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Auf Grund der Einladung vom 9. April nehmen an der im Anschluß an die Standessitzung einberufenen Sitzung der Forstfondsvertretung teil: Standesrepräsentant Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bürgermeister LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Vbgm. Siegfried Fritz, Bartholomäberg; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Betriebsleiter DI Hubert Malin; Entschuldigt: Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet um 17.15 Uhr im Anschluß an die Standessitzung die Sitzung der Forstfondsvertretung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Zur Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung vom 5. Dezember 1995; 2. Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters; 3. Genehmigung der Mietverträge mit dem Verein „Montafon Tourismus" und dem Skipool der Montafoner Bergbahnen; 4. Ansuchen mehrerer Landwirte zur Überspannung von Standeswald zur Errichtung einer landwirtschaflichen Materialseilbahn auf den Maisäß Netzen in St. Gallenkirch; 5. Ansuchen von Galehr Egon, Tschagguns um Neueinforstung eines Stallgebäudes; 6. Ansuchen von Gschwendtner Helmut um weitere Zuerkennung des Holzbezugsrechtes für Wohnhaus auf Bp. 13 in Partenen; 7. Genehmigung der Servitutsholzbezüge 1996 lt. Bedarfsanmeldung; 8. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung; Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 4. Forstfondssitzung vom 5. Dezember 1995, welche allen Forstfondsvertretern übermittelt wurde, wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) - Berichte des Vorsitzenden und des Betriebsleiters: a) Vom Betriebsleiter wird zum laufenden Begutachtungsverfahren des neuen Naturschutzgesetzes insbesondere auf folgende für den Wald und damit für den Forstfonds sehr wichtigen Bestimmungen eingegangen: § 7: Die gesetzliche Verankerung des Biotopinventares, womit ca. 50% der Standeswaldfläche betroffen sind und damit auch sehr gravierende Eingriffe in die künftige Standeswaldbewirtschaftung verbunden sind; Bei Nutzungseinschränkungen ist im Gegensatz zu anderen Naturschutzgesetzen in Österreich keine Entschädigungsregelung vorgesehen; Insgesamt wurde die Anzahl der bewilligungspflichtigen Vorhaben reduziert, nach Auffassung des Betriebsleiters jedoch nur solche, welche in der Vergangenheit bedeutungslos waren; Im § 41 sind die Regelungen über das Gemeinwohl derart gravierend, daß private Interessen als vollkommen bedeutungslos angesehen werden müssen. Insgesamt würde nach Ansicht des Betriebsleiters eine Beschlußfassung des Gesetzentwurfes in der vorliegenden Fassung gravierende Auswirkungen auf die künftige Bewirtschaftungsmöglichkeit in den Standeswaldungen und damit auch auf die finanzielle Gebarung des Forstfonds nach sich ziehen. Sehr kritisch ist auch die Bestimmung zu beurteilen, wonach im Zuge von Verfahren künftig Gutachten auf Kosten des Antragstellers in Auftrag gegeben werden müßten. Bgm. Mag. Siegi Stemer bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, daß durch den vorliegenden Entwurf insgesamt vier bisherige Gesetze (Landschaftsschutzgesetz, Naturschutzgesetz, Naturhöhlengesetz, Washington-Artenschutzabkommen) in ein einheitliches Naturschutzgesetz zusammengefaßt werden und damit für alle Beteiligten eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung gegeben ist. Die nach dem bisherigen Gesetz erforderlichen Bewilligungen von ca. 1000 pro Jahr sollen um mehrere hundert jährlich reduziert werden, sodaß insgesamt weniger Bürokratie im Gesetzesvollzug gegeben ist. Hinsichtlich der von den Naturschutzorganisationen geforderten Ausweitung der Parteistellung für den Naturschutzanwalt liegen die Interessen sehr unterschiedlich, wobei nach seiner Auffassung eine Ausweitung der Parteistellung nicht möglich ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß bei großen Vorhaben bereits jetzt aufgrund den Bestimmungen des UVP eine Parteistellung für den Landschaftsschutzanwalt gegeben ist. Eine verpflichtende Verankerung des Biotopinventares im neuen Gesetzesentwurf wird von ihm gleichfalls kritisch beurteilt. -3- Zur weiteren Diskussion wird vereinbart, daß nach Möglichkeit alle Standesbürgermeister bei der vom Gemeindeverband für den 25. April in Damüls ausgeschriebenen Diskussionsveranstaltung teilnehmen und im Anschluß daran vom Forstbetrieb eine gesonderte Stellungnahme aus Sicht der Waldbewirtschaftung im Rahmen des Begutachtungsverfahrens abgegeben wird. Der vom Betriebsleiter ausgearbeitete Entwurf ist den Standesbürgermeistern zu übermitteln. b) Der Betriebsleiter informiert, daß für jede Gemeinde das angekündigte Erschließungskonzept ausgearbeitet ist, in welchem die aus Sicht der Waldbewirtschaftung notwendigen Mindesterschießungen enthalten sind. Der Betriebsleiter wiederholt sein Angebot, dieses Konzept nach Terminvereinbarung im Rahmen einer Gemeindevertretungssitzung näher zu erläutern und vorzustellen. c) Hinsichtlich des Holzverkaufes wird informiert, daß derzeit die Nachfrage als äußerst schlecht einzustufen ist und die Rundholzlager bei sämtlichen Sägewerken aufgefüllt sind. Leider muß in den vergangenen Wochen ein zusätzlicher Preisverfall verzeichnet werden, welcher naturgemäß auch Auswirkungen auf die finanzielle Gebarung des Forstbetriebes nach sich ziehen wird. Weiters ist ein starker Druck auf den Holzmarkt durch Holzimporte aus dem Osten (z.B. Schnittholz um S 2.000, -- aus Rußland) gegeben, wobei nach seinen Informationen Importe von strahlenverseuchtem Holz aus dem Umkreis von Tschernobyl nicht ausgeschlossen werden können. d) Nach dem Vorliegen der Ergebnisse aus der in den vergangenen Jahren erstellten Forsteinrichtung wird für den Zeitraum der nächsten 10 Jahre nachstehender Hiebsatz zur Bewilligung bei der Bezirkshauptmannschaft mit insgesamt ca. 18.000 fm beantragt werden. Diese Einschlagsmengen sind unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Forsteinrichtung vor allem auch in Hinblick auf die jeweilige, zum Zeitpunkt der Antragstellung gegebene Erschließungssituation in den einzelnen Gemeinden sowie andere Faktoren wie beispielsweise Belastungen durch Waldweide etc. ermittelt. Nach den Ergebnissen der Forsteinreichung könnte bei einer weiteren Verbesserung der Erschließungssituation und Verringerung der angeführten Belastungen in kritischen Bereichen der Standeswaldungen in den einzelnen Revieren unter Berücksichtigung der erhobenen Zuwachsverhältnisse und der dringend erforderlichen Altholznutzung in weiten Bereichen des Standeswaldes ohne weiteres auch bei sehr vorsichtiger Festlegung ein Hiebsatz von 33.740 fm eingeschlagen werden. Langfristig scheint ein Einschlag von 28.000 fm realistisch. Der Gesamtzuwachs im Standeswald liegt lt. Forsteinrichtung bei ca. 44.000 fm. Der Betriebsleiter weist neuerlich deutlich darauf hin, daß aufgrund des sehr hohen Altholzanteiles in weiten Bereichen des Standeswaldes eine verstärkte Altholznutzung zur Herbeiführung der Verjüngung und damit zur langfristigen Sicherung der Schutzfunktion dringend erforderlich ist, auch wenn die derzeitige Preissituation dazu sicher nicht besonders ermutigend wirkt. Dazu ist jedoch die Schaffung einer Mindesterschließung in den noch nicht erschlossenen Waldbereichen nötig, da ansonsten eine Bewirtschaftung vielfach nicht möglich ist. -4- Als Beispiel dazu wird angeführt, daß allein im Jahre 1995 insgesamt über 1.000 fm Holz in nicht bringbaren Lagen aufgearbeitet werden mußten, welches einer weiteren Nutzung nicht zugeführt werden konnte. Beim Vorhandensein von Bringungsmöglichkeiten könnten nicht nur hohe Förderungsmittel (im Konkreten ca. 700.000 S) eingespart werden, es wären für den Betrieb zusätzliche Einnahmen in nicht unbeträchtlicher Höhe verbunden. Pkt. 3.) Vom Vorsitzenden werden die mit dem Verein Montafon Tourismus und dem Skipool der Montafoner Bergbahnen ausgehandelten Entwürfe der Mietverträge kurz erläutert, wobei auch auf die diesbezüglichen Beratungen im Beirat des Montafon Tourismus hingewiesen wird. Vom Montafon Tourismus wie auch vom Skipool der Montafoner Bergbahnen wurden die vorliegenden Entwürfe bereits genehmigt. Über Antrag des Vorsitzenden werden somit die beiden vorliegenden Mietverträge einstimmig genehmigt, sodaß die Unterfertigung und Gebührenanzeige in den nächsten Tagen vorgenommen werden kann. Pkt. 4.) Der Betriebsleiter informiert über ein Ansuchen von fünf Landwirten aus St. Gallenkirch, welche um die Bewilligung zur Überspannung von Standeswald zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Materialseilbahn auf den Maisäß Netzen ersuchen. Der Maisäß Netzen weist eine Gesamtfläche von ca. 81 ha aus und wird derzeit hauptsächlich von fünf aktiven Landwirten bewirtschaftet. Zur Erleichterung der Bewirtschaftung und der Gebäudeinstandhaltung soll im Einvernehmen und mit Unterstützung der Agrarbezirksbehörde eine landwirtschaftliche Materialseilbahn errichtet werden. Im Zuge der Beratung dazu wird gegen die Errichtung einer Materialseilbahn mit Überspannung von Standeswald grundsätzlich kein Einwand erhoben, allerdings ist die genaue Situierung der Anlage unter Berücksichtigung der künftigen Bewirtschaftungsmöglichkeiten des überspannten Standeswaldes durch den Betriebsleiter mit der Agrarbezirksbehörde und den betroffenen Landwirten im Detail abzuklären. Pkt. 5.) Vom Vorsitzenden wird das Ansuchen von Galehr Egon aus Tschagguns zur Neueinforstung eines geplanten Stallgebäudes auf der Gp. 2169 (3.307 m2) zur Kenntnis gebracht, welches für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen auf Bitschweil mit einem Ausmaß von ca. 2, 4 ha errichtet werden soll. Auf dem Landwirtschaftsanwesen Bitschweil befindet sich noch ein weiteres Stallgebäude (Bp. 816/1), welches allerdings baufällig ist und in den kommenden Jahren ebenfalls saniert bzw. allenfalls auch neu errichtet werden soll. Ein weiterer Nebenstall (Bp. 816/2) ist bereits vor mehreren Jahren verfallen. -5- Weiters wird berichtet, daß das zum Landwirtschaftsbetrieb gehörige Wohnhaus auf Bitschweil (Bp. 817) im vergangenen Jahr infolge Baufälligkeit neu errichtet wurde, wobei über den Abbruch der Stand Montafon gemäß den Bestimmungen des Holzbezugsstatutes nicht informiert wurde. Weiters wird bemerkt, daß das Wohnhaus vom Landwirtschaftsbetrieb abgetrennt wurde (eigene Einlagezahl) je zur Hälfte im Miteigentum von Frau MaierSchuchter Erika, wohnhaft in Deutschland, und von Frau Galehr Edith geb. Schuchter aus Tschagguns befindet. Zumindest für den Hälfteanteil von Frau Maier-Schuchter ist eine Verbindung mit dem Landwirtschaftsbetrieb nicht mehr gegeben, sondern eine Ferienhausnutzung. Für den Neubau wurde die Ablöse des Schindelholzbezugsrechtes beantragt. Bgm. Bitschnau informiert dazu weiters, daß hinsichtlich der Neuerrichtung des geplanten Stallgebäudes auf der Gp. 2169 noch keine Baubewilligung erteilt ist, da diverse Fragen im Zusammenhang mit der Zufahrt bzw. auch weitere Gutachten von Sachverständigen eingeholt werden müssen. Aufgrund dieses Sachverhaltes wird eine Entscheidung über die vorliegenden Anträge (Neueinforstung u. Ablöse Schindelholzbezugsrecht) bis zum Vorliegen der weiteren Entscheidungsunterlagen vertagt. Pkt. 6.) Gschwendtner Helmut aus Partenen hat um die nachträgliche Bewilligung von 53 fm Servitutsholz für den bereits im Herbst des Vorjahres erstellten Neubau seines Einfamilienhauses beantragt. Eine Anmeldung bei der Bedarfsanmeldung ist nicht erfolgt. Dazu wird weiter informiert, daß das ehemalige Wohnhaus im Jahre 1985 abgebrannt ist und über Ansuchen das Holzbezugsrecht bis zum Jahresende 1996 verlängert wurde. Allerdings wurde die weitere Einforstung davon abhängig gemacht, ob das Gebäude in Zukunft weiterhin Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes bildet. Diese Voraussetzungen sind jedoch aufgrund Rücksprache bei der Gemeinde Gaschurn nicht mehr gegeben, weshalb eine weitere Einforstung sowie die nachträgliche Bewilligung von Servitutsholz einstimmig abgelehnt wird. Pkt. 7.) Die Anmeldung der Servitutsholzbezüge für das Jahr 1996 lt. vorliegender Gesamtübersicht mit 4.745 fm wird einstimmig bewilligt. Insgesamt wird dazu informiert, daß die diesjährige Bedarfsanmeldung insgesamt die niedrigsten Werte seit dem Jahre 1967 aufweist und auch der Bezug an Servitutsholz im Vorjahr mit 5.451 fm der geringste Servitutsholzbezug seit dem Jahre 1967 darstellt. Vom tatsächlich bezogenen Servitutsholz entfällt in den vergangenen Jahren ca. ein Drittel auf Stockbezüge während zwei Drittel bereits aufgerüstet in Anspruch genommen werden. Der Rückgang des Servitutsholzbezuges ist insgesamt auch in Zusammenhang mit dem allgemein vorhandenen Brennholzanfall zu sehen. 5. Forstfondssitzung: 16. 4 .1996 -6- a) Bgm. Bitschnau urgiert nochmals die Bewilligung zur Benützung der Forststraßen Grüt "I - III" im Rahmen des Mountainbikewegenetzes in Tschagguns. Dazu wird vom Betriebsleiter festgehalten, daß er sich grundsätzlich nicht negativ gegen eine Einbeziehung dieser Forstweganlagen ausspricht, dazu allerdings die Zustimmung der privaten Grundeigentümer erforderlich ist. Es wird vereinbart, in Bälde die betroffenen Grundeigentümer zur Bildung der Forststraßengenossenschaft einzuladen, in deren Zuge auch die Zustimmung zur weitergehenden Benützung der Weganlage als Mountainbikeroute eingeholt werden soll. Wie bereits in früheren Verhandlungen vereinbart, werden die haftungsrechtlichen Fragen im Rahmen eines gesonderten Abkommens mit der Gemeinde Tschagguns abgeklärt. b) Der Standessekretär informiert, daß im Zuge der Umsatzsteuerveranlagung für das Jahr 1994 vom Finanzamt eine Anfrage über eine mögliche Körperschaftssteuerpflicht hinsichtlich bestimmter Einnahmen eingelangt ist. Dazu wird weiters informiert, daß seit der Steuerreform mit Änderung des Körperschaftssteuergesetzes ab dem 1.1. 1994 „Personengesellschaften in Angelegenheiten der Bodenreform" in bestimmten Fällen körperschaftssteuerpflichtig sind. Dies trifft besonders auf Einnahmen aus der Verwendung von Grundstücken zu anderen als landund forstwirtschaftlichen Zwecken" (zB. Dienstbarkeitsentgelte aus Seilbahnverträgen) zu. Die Bejahung einer Körperschaftssteuerpflicht für die genannten Einnahmen wäre für den Forstbetrieb mit zusätzlichen Steuerbelastungen von mehreren Hundertausend Schilling jährlich verbunden. Der Standesrepräsentant wird im Falle einer bescheidmäßigen Veranlagung der Körperschaftssteuer ausdrücklich ermächtigt, zur Beschreitung des Rechtweges einen Sachverständigen (Steuerberater) beizuziehen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 18.20 Uhr mit dem Dank für die Mitarbeit die Forstfondssitzung. [Anhang] STAND MONTAFON / FORSTVERWALTUNG SERVITUTSHOLZ: Bedarfsanmeldung für 1996 Bedarfsanmeldung für 1996 Gemeinde NUTZHOLZ SCHINDELHOLZ BRENNHOLZ SUMME Stock ag fm fm Stock ag fm fm Losanzahl Stock ag Menge Stock ag SBH fm ____________________________________________________________________ Bartholomäberg 68 84 22 14 34 74 136 296 432 ____________________________________________________________________ Gaschurn 32 100 20 44 53 91 212 364 576 ____________________________________________________________________ Schruns 14 78 2 3 46 78 182 310 492 ____________________________________________________________________ Silbertal 50 18 18 12 44 37 176 148 324 ____________________________________________________________________ St. Anton 2 10 16 40 64 104 ____________________________________________________________________ St. Gallenkirch 76 62 78 40 103 99 410 396 806 ____________________________________________________________________ Tschagguns 232 34 50 48 71 57 282 228 510 ____________________________________________________________________ Vandans 6 12 2 24 46 96 184 280 ____________________________________________________________________ Summe 480 388 190 163 384 498 1.534 1.990 3.524 ____________________________________________________________________ Gemeinde SUMME Stock ag fm fm GESAMTSUMME 226 394 629 fm fm fm Total fm ___________________________________________________________________ Bartholomäberg 90 98 188 226 394 620 ___________________________________________________________________ Gaschurn 52 144 196 264 508 772 ___________________________________________________________________ Schruns 16 81 97 198 391 589 ___________________________________________________________________ Silbertal 68 30 98 244 178 422 ___________________________________________________________________ St. Anton 2 2 42 64 106 ___________________________________________________________________ St. Gallenkirch 154 102 256 564 498 1.062 ___________________________________________________________________ Tschagguns 282 82 364 564 310 874 ___________________________________________________________________ Vandans 6 14 20 102 198 300 ___________________________________________________________________ Summe 670 551 1.221 2.204 2.541 4.745 ___________________________________________________________________ Anteile in% an Gesamtanmeldung: Brennholz am Stock Brennholz aufgerüstet 32, 33% 41, 94% Gesamtanmeldung: 4.745 fm Nutzholz am Stock 46, 45% Nutzholz aufgerüstet 53, 55% Schindelholz am Stock Schindelholz aufgerüstet 10, 12% 8, 18% 4, 00% 3, 44% davon am Stock: 2.204 fm = davon aufgerüstet: 2.541 fm =