20051018_FF_004

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:52
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2005-10-18
Erscheinungsdatum 2005-10-18
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STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 18. Oktober 2005 im Maisäßhaus Gauertal des Forstfonds des Standes Montafon anlässlich der 4. Sitzung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 11. Oktober nehmen an der auf 15.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Entschuldigt: Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Weitere Sitzungsteilnehmer: Schriftführer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 15.15 Uhr die auf Einladung der Rechtsanwaltspartnerschaft Tusch-Flatz-Dejaco im Maisäßhaus des Forstfonds im Gauertal stattfindende 4. Sitzung der Forstfondsvertretung und begrüßt die Kollegen Bürgermeister. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift der 3. Forstfondssitzung vom 20.09.2005; 2.) Kleinwasserkraftwerksprojekt Rellstal – Grundsatzbeschlussfassung hinsichtlich Beteiligung an einer zu gründenden Errichter- und Betreibergesellschaft; 3.) Berichte; 4.) Allfälliges; 4. Forstfondssitzung: 18.10. 2005 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 3. Forstfondssitzung vom 20.09. 2005 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 Vom Standessekretär wird über das mit Ing Markus Burtscher geführte Gespräch hinsichtlich einer möglichen Beteiligung des Forstfonds an einer geplanten Errichter- und Betreibergesellschaft für das Kleinwasserkraftwerk im Rellstal informiert. Demgemäß wird vorgeschlagen, dass auch der Forstfonds neben den beiden Projektbetreibern Ing Markus Burtscher und DI Peter Matt sowie allenfalls einem dritten Partner in der Person von Waldaufseher Josef Battlogg in einer Personengesellschaft (voraussichtlich in Form einer GesbR) als Gesellschafter beteiligt sind. Gemäß vorliegender betriebswirtschaftlicher Rechnung, welche auf Basis der mit der Wasserrechtsbehörde bereits grundsätzlich abgeklärten Restwassermenge erstellt ist, liegt der jährliche Cash Flow unter Berücksichtigung der Abschreibung bei ca 69.000 EUR, während steuerrechtlich in den Anfangsjahren ein Verlust in Höhe von 39.000 EUR ausgewiesen ist. Die Investitionskosten sind mit ca 1, 2 Mio veranschlagt, welche im Betrag von 1, 1 Mio fremdfinanziert und im Betrag von 100.000 EUR durch Einlagen der Gesellschafter aufgebracht werden sollen. Die Rückzahlung des Darlehens ist in 20 Jahren geplant und kann durch den ausgewiesenen Cash Flow bedient werden. Zur Frage der Beteiligung des Forstfonds kristallisiert sich im Zuge der Diskussion die klare Meinung hervor, dass dem Forstfonds in der künftigen Gesellschaft ein entsprechendes Mitspracherecht einzuräumen und daher eine Beteiligungshöhe von mindestens 25% plus einer Stimme anzustreben ist. Zusätzlich ist dem Forstfonds für die Grundinanspruchnahme für Leitungsführungen und den Kraftwerkstandort sowie die Einräumung des Mitbenützungrechtes für die bestehende Forststraße eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 3 % des jährlichen Umsatzes zu gewähren. In der Diskussion wird von der Forstfondsvertretung die grundsätzliche Meinung geäußert, dass außer den beiden Projektbetreibern Ing Burtscher und DI Matt keine weiteren Privatpersonen in die geplante Gesellschaft aufzunehmen sind, da dies aus sachlichen Erwägungen nicht begründet werden kann. 4. Forstfondssitzung: 18.10. 2005 Seite - 2 - Über Antrag des Vorsitzenden wird somit einer Beteiligung an der geplanten Personengesellschaft mit Umwandlungsmöglichkeit nach Erreichen der Gewinnzone in eine Kapitalgesellschaft im Umfang von mindestens 25% plus einer Stimme und der Einräumung einer Umsatzbeteiligung in Höhe von 3% des jährlich erzielten Umsatzes einstimmig stattgegeben. Der Vorsitzende wird ermächtigt, die weiteren Verhandlungen und Vertragsabschlüsse zur Umsetzung dieses Projektes vorzunehmen und die nötigen Vereinbarungen dazu sowie den Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen. Pkt. 3 – Berichte: Der Betriebsleiter informiert wie folgt: a) Vom Einschlag 2005 sind ca über 16.000 fm bereits getätigt und auch in der Buchhaltung festgehalten. Aufgrund der Unwetterereignisse vom 23.8. 2005 konnte bereits aufgearbeitetes und an den Forstweganlagen liegendes Nutzholz nicht mehr abtransportiert werden, da die Wegverbindungen ins Silbertal und Gargellental mehrere Wochen unterbrochen waren und auch die Bahnstrecke der ÖBB über den Arlberg bis dato noch nicht instandgesetzt worden ist. b) Die Forststraße Gufel in Gaschurn ist mit den Planumsarbeiten weitgehend fertiggestellt und wurde auch die WLV - Baustraße auf den Hohen Büchel bzw in den Rifawald an die FS Gufel angebunden. Mit dem Land Vorarlberg wurden vom Betriebsleiter Gespräche über den Ausbau und die Schüttung dieser noch nie geförderten Weganlage geführt. Hinsichtlich Grundinanspruchnahme wurde mit dem direkt betroffenen Waldeigentümer Walter Netzer ein Abkommen über die Mitbenutzung dieser Weganlage über seinen Grund getroffen. Der Forstfonds darf diese Weganlage ausschließlich für forstliche Zwecke im Rahmen der Bannwaldbewirtschaftung in Absprache mit dem Grundeigentümer benutzen. c) Zur geplanten Nutzung im Bereich des Schutz- und Bannwaldes Mottnertobel und Kilkawald haben mit den Unterliegern weitere Begehungen stattgefunden, bei welchen zu den aufgezeigten Bedenken die nötige Aufklärung erteilt wurde. In der öffentlichen Versammlung im Schulhaus Gaschurn wurden teils äußerst unsachliche Angriffe an die Vertreter der Forstbehörde und der Wildbach gerichtet. Bgm Netzer informiert zusätzlich, dass von der Gemeinde ein Antrag an die Behörde zur Erstellung eines 4. Forstfondssitzung: 18.10. 2005 Seite - 3 - geologischen Gutachtens ergangen ist, wie dies von einzelnen Unterliegern gefordert wird. Der Betriebsleiter streicht nochmals die waldwirtschaftliche Situation und die dringende Notwendigkeit einer Verjüngung dieser Waldbestände hervor und warnt vor einer de facto Handlungsunfähigkeit des Forstbetriebes, sollten solche Vorgangsweisen bei der Waldbewirtschaftung auch in anderen Forstfondsgemeinden Platz greifen. Es kann nicht bei jeder „Verjüngungsnutzung eine „Volksbefragung“ durchgeführt werden. Gerade bei diesem kritisierten „Projekt“ kann auf die in allen Bannwäldern übliche, äußerst sorgfältige Vorbereitung und Vorgangsweise bei der geplanten Verjüngung durch eine Seilbahn verwiesen werden und werden Bedenken von Unterliegern sorgfältig geprüft und so weit möglich und gerechtfertigt, auch berücksichtigt. Eine 100%-ige Zustimmung für Maßnahmen des Standes Montafon – Forstfonds kann aber insbesondere auch unter Berücksichtigung der Vorgeschichte und der Einstellung zum Stand Montafon nicht erwartet werden. 4. Forstfondssitzung: 18.10. 2005 Seite - 4 - d) In der Gemeinde Silbertal wurde die Bewilligung zur Entnahme von Vorgrundsteinen im Bereich Dreispitz bei der Behörde beantragt. Wie sich nun herausstellt ist dazu neben der naturschutzrechtlichen und forstrechtlichen Bewilligung auch eine bergrechtliche Genehmigung nach dem MinRoG mit einem von einem Geologen erstellten Gewinnungsbetriebsplanes erforderlich. In der kurzen Meinungsäußerung dazu wird von den Bürgermeistern Unverständnis zu diesen bürokratischen Hürden und den nicht mehr verständlichen Verwaltungsaufwand geäußert. Dies um so mehr, als die Vorgrundsteine zur Behebung der Katastrophenschäden an der Infrastruktur – in erster Linie Straßenverbindungen – in der Gemeinde Silbertal dringend benötigt werden und in Anbetracht des bevorstehenden Winters eine raschest mögliche Schadensbehebung erfolgen muss. Derzeit werden Flussbausteine aus Liechtenstein und dem Ötztal mit hohen Kosten (ca 40 Euro/t) importiert. Die Verhandlung ist zudem in den Medien öffentlich kundzumachen. e) Nach dem Hochwasserereignis vom August wurden im Suggadinbach und in der Litz in Silbertal mit Hilfe des Forstbetriebspersonals und eines normalerweise für den Betrieb tätigen Holzakkordanten ca 900 fm Wildholz aus dem Bach entfernt und aufgearbeitet sowie weiteres Holz im Uferbereich aufgearbeitet. f) Am 18. November findet in Ludesch ab 14.00 der diesjährige Waldtag mit dem Schwerpunkt „HOLZ – unsere Energie“ statt, wozu die Bürgermeister herzlich eingeladen sind. Eine Einladung dazu samt Programm wird noch zugestellt. Pkt 4 – Allfälliges: a) Bgm Netzer informiert, dass in der Sache der Beschwerdeerhebung an den VfGH zum Gemeindegutgesetz und zur Verordnung der Landesregierung über den Gemeindeverband Forstfonds eine neuerliche Aussprache zwischen Mitgliedern des Gemeindevorstandes und Dr Peter Bußjäger stattgefunden hat. Zur Feststellung der Landesregierung in der von ihr abgegebenen Gegenschrift an den VfGH, dass die Beschlussfassung zur Beschwerdeerhebung durch die Gemeindevertretung als nicht zuständiges Organ erfolgt ist, werde der neue Gemeindevorstand keine neuerliche Beschlussfassung vornehmen. Es ist der Ausgang des laufenden Beschwerdeverfahrens abzuwarten, ehe allenfalls weitere Überlegungen zur rechtlichen Situation des Forstfonds anzustellen sind. 4. Forstfondssitzung: 18.10. 2005 Seite - 5 - Schruns, 19.10.2005 Schriftführer: Forstfondsvertretung: 4. Forstfondssitzung: 18.10. 2005 Seite - 6 -