19861014_FF_007

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 20:59
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1986-10-14
Erscheinungsdatum 1986-10-14
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 14. Oktober 1986 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 7. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode: Auf Grund der Einladung vom 30. September 1986 nehmen an der auf heute 13.30 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Wilhelm Säly, Silbertal; Heinrich Sandrell, Gaschurn; Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Burkhard Wachter, Vandans; Vizebürgermeister Siegfried Fleisch, Tschagguns; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin; Entschuldigt: Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Schriftführer: Peter Vergud Der Vorsitzende eröffnet um 13.40 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die erschienenen Standesausschußmitglieder und die beiden Vertreter der örtlichen Agrargemeinschaften St. Gallenkirch und Vandans sowie den Betriebsleiter des Standes Montafon, Forstfonds und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Zur Behandlung steht folgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung vom 15. Juli 1986; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Diverse Anschaffungen; 4. Beratungen zur Personalsituation; 5. Ansuchen der Kristberg-Bahnen, Silbertal, um Zustimmung zur Grundinanspruchnahme für den geplanten Stelza-Lift; 6. Verschiedene Ansuchen von Nutzungsberechtigten; 7. Beratungen zur Vorgangsweise bei der Bedarfsanmeldung für 1987; -2- 8. Eigenjagdanmeldung Gaschurn; 9. Allfälliges: ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG: ____________________________ Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 6. Sitzung vom 15. Juli 1986, welche allen Ausschußmitgliedern zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Die beiden Anfragen von Gottfried Schapler, einerseits die Entscheidung des obersten Agrarsenates in Sachen Forstfondsliegenschaften betreffend und andererseits die Waldweideproblematik werden vom Vorsitzenden wie folgt beantwortet: Über eine erfolgte Behandlung der Berufung des Proponetenkomitees gegen den Bescheid des Landesagrarsenates im Obersten Agrarsenat in Wien liegen derzeit keine Informationen vor. Bezüglich der Waldweideproblematik wurde von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz das dringende Ersuchen an die Agrarbezirksbehörde Bregenz gestellt, vor allem in den Gebieten Tschagguns - Hora und Bartholomäberg - Almein ehestens Gespräche mit den Betroffenen bezüglich einer Lösung der akuten Waldweideproblematik zu veranlassen. Pkt. 2.) Der Vorsitzende bringt der Forstfondsvertretung folgende Berichte zur Kenntnis: a) Auf Grund einer langfristigen Erkrankung von Standessekretär Mag. Johann Vallaster mußte der Buchhalter Peter Vergud ein stark überhöhtes Arbeitspensum erledigen, wofür Ihm von der Forstfondsvertretung ein aufrichtiger Dank ausgesprochen wird. Der Vorsitzende wird von der Forstfondsvertretung gebeten, dem erkrankten Standessekretär die besten Genesungswünsche zu übermitteln. b) Die beiden Ansuchen um Abgeltung der Wirtschaftserschwernisse im Bereich Tschagguns - Hora und Bartholomäberg - Bomatschis wurden vom Landschaftspflegefonds negativ behandelt. Dazu, wie auch zur in letzter Zeit praktizierten Vorgangsweise der bei den diversen Verhandlungen anwesenden Sachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz wird die einhellige Meinung vertreten, daß hier unbedingt eine stärkere Gegenwehr und Einigkeit praktiziert werden sollte. In letzter Zeit kann der Eindruck nicht übersehen werden, daß verschiedene Bescheide fast ausschließlich auf die Aussagen und Stellungnahmen der Sachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz abgestimmt werden. Dies ist in vielen Belangen völlig verständlich, doch ist gerade der Stand Montafon, Forstfonds gezwungen, zum Schutze der Bevölkerung und Infrastruktur des Tales in mehreren Gebieten dementsprechende waldwirtschaftliche Maßnahmen in Angriff zu nehmen und -3- verschiedene Projekte zu realisieren, die eine Sicherheit der betroffenen Waldteile auf Dauer gewährleisten können. c) Für die derzeit im Bau befindlichen Forstwegprojekte Seggeswald-Blasblei in St. Gallenkirch und Graps-Sanuel in Tschagguns wurde die 50%ige Landesförderung bereits zugesagt. d) Die Arbeiten beim Horaweg in Tschagguns sind bereits soweit fortgeschritten, das fast 1.700 m des Schlepperweges fertiggestellt sind und das nunmehr noch in den nächsten zwei Wochen mit dem Abtransport des schon mehrere Jahre liegenden Schadholzes begonnen werden kann. e) Der Wildbach- und Lawinenverbauung wurde die Grundinanspruchnahme für die Erstellung eines Stichweges zur Verbauung der Kapellawine erteilt. Nach Beendigung der Verbauungsmaßnahmen wird dieser Stichweg als Forstweg für den Stand Montafon zur eventuellen Erschließung des Bargawaldes zur Verfügung gestellt. f) Entgegen dem ursprünglichen Bescheid, in dem ein Abtrag der Baustraße von der Rellstalstraße zur Galaverdasperre vorgesehen war, wurde nunmehr auf Intervention des Standes Montafon, Forstfonds im Einvernehmen mit der Gemeinde Vandans die Genehmigung zur Erhaltung dieser Baustraße erteilt. Auf Grund von diesbezüglichen Vorsprachen haben die Vorarlberger Illwerke nicht nur die Sanierung der Baustraße, sondern auch die Errichtung einer Mauer zur Überbrückung des Höhenunterschiedes zwischen dem Ende der Baustraße und der Galaverdasperre übernommen. Damit wurde eine Möglichkeit geschaffen, Holztransporte über diese Galaverdasperre und die verbleibende Baustraße durchzuführen und einen Teil der Schattenseite im Rellstal zu erschließen. g) Mit einer bescheidmäßigen Einräumung des Bringungsrechtes für die durch teilweise unverständliche Unterliegereinsprüche verzögerten Holzbringung aus dem Gebiet Bärenwald-Gweil ist in Kürze zu rechnen. h) Die Betriebsorgane des Standes Montafon, Forstfonds wurden durch Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz als Forstschutzorgane vereidigt. i) Die erste Verhandlung des Wegprojektes Harzawald-Kluserwald in Gaschurn nahm einen negativen Verlauf und wurde vor allem auf Grund von Einsprüchen anderer Grundeigentümer abgebrochen. Der Betriebsleiter nimmt nunmehr eine Projektsänderung vor, davor allem auch Bürgermeister Heinrich Sandrell namens der Gemeinde Gaschurn auf eine unbedingte Realisierung dieses wichtigen Forstwegprojektes drängt. In nächster Zeit soll mit dem Amtsgeologen Dr. Stark und dem Betriebsleiter eine diesbezügliche Vorbegehung stattfinden. -4- j) Eine weitere Wegerschließung scheint im Bereich Gaschurn Lifinar bevorzustehen, wo nach vorliegen des geologischen Gutachtens mit einem positiven Bescheid zu rechnen sein wird. Die Berichte des Vorsitzenden werden von der Forstfondsvertretung zustimmend zur Kenntnis genommen. Pkt. 3.) Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin erläutert der Forstfondsvertretung verschiedene Anschaffungen und begründet deren Notwendigkeit. Folgende Anschaffungen werden einstimmig genehmigt: a) Ein auflaufgebremster Anhänger für das standeseigene Betriebsfahrzeug zu Kosten von S 16.580, -- incl. USt., abzügl. 3% Skonto, sowie das Anbringen einer Anhängevorrichtung. b) Ein Hängeschrank für Pläne und Orthofotos zu Kosten von S 20.700, -- netto, abzügl. 15% Sonderrabatt und 3% Skonto. c) Die Erstellung eines Leuchttisches durch den Standesbediensteten Jakob Dönz. Pkt. 4.) Der Vorsitzende gibt einen Einblick in die derzeitige Personalsituation. Nach seiner Auffassung ist die Anstellung einer Schreibkraft, welche für 8 bis 10 Stunden pro Woche (3 bis 4 Nachmittage) eingestellt werden müßte und über gute Maschinschreibkenntnisse verfügen sollte, unbedingt notwendig. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der Auslastung des Gemeindesteuerprüfers Peter Mathies diskutiert. Dazu wird die einhellige Meinung vertreten, daß der Gemeindesteuerprüfer möglichst in Abständen von 3 Jahren alle Betriebe regelmäßig überprüfen soll, womit dessen Auslastung sicherlich gegeben ist. Der Vorsitzende wird einstimmig ermächtigt, die Ausschreibung einer Schreibkraft in den Bezirkszeitungen zu veranlassen, außerdem soll für die Amtstafeln der Standesgemeinden ein dementsprechender Aushang vorbereitet werden. Ebenso wird die Anschaffung eines Diktiergerätes einstimmig für notwendig befunden. Pkt. 5.) Der Vorsitzende bringt ein Ansuchen der Kristbergbahn Silbertal um Zustimmung für die Grundbeanspruchung für den geplanten "Stelzalift" zur Kenntnis. Dazu hat die Forstfondsvertretung schon im Jahre 1971 ihre grundsätzliche Zustimmung erteilt, allerdings ist es zum Bau des Schleppliftes seither nicht gekommen. Bürgermeister Säly befürwortet dieses Ansuchen, das als Erweiterung des bestehenden Angebotes vor allem im Hinblick auf die beabsichtigte Verbesserung der Zubringerbahn von Silbertal auf den Kristberg zu sehen ist. -5- Außerdem sei dieses Projekt auch im Konzept für den Ausbau der touristischen Aufstiegshilfen (Montafonstudie) enthalten. Im Verlauf der Beratungen zu diesem Ansuchen kommt eine positive Haltung der Forstfondsvertretung klar zum Ausdruck. Bgm. Sandrell möchte in dieser Sache eine möglichst große Einheitlichkeit in der Unterstützung der berechtigten Verbesserungswünsche in der Gemeinde Silbertal dokumentiert wissen. Dem Ansuchen der Kristbergbahn wird unter folgenden Auflagen die einstimmige Zustimmung erteilt: a) Der Abschluß der ausständigen Dienstbarkeitsverträge für die Grundbeanspruchung der Kristbergbahnen vom Stand Montafon, Forstfonds ist unverzüglich vorzunehmen, jedenfalls vor dem Bau des beantragten Stelzaliftes; b) Die rein forsttechnischen Auflagen werden bei der noch ausstehenden Verhandlung durch den Betriebsleiter vorgebracht. Pkt. 6.) a) Dem Ansuchen von Frau Herta Erhard, Silbertal 298 um Ablöse der Holzbezugsrechte für die beiden Stallgebäude Bp. 430/4 und Bp. 430/2 Silbertal wird nicht stattgegeben (einstimmige Beschlußfassung) . Gemäß den Bestimmungen des Holzbezugsstatutes des Standes Montafon, Forstfonds wäre eine Wiedererrichtung mit Servitutsholz bis zum Jahre 1988 bzw. 1989 möglich. b) Dem Ansuchen von Herrn Adolf Erhard, Silbertal 298 bezüglich Ablösung der Holzbezugsrechte für den Nebenstall auf Bp. 525 (Gp. 281/1) wird nicht stattgegeben (einstimmige Beschlußfassung). Gemäß den Bestimmungen des Holzbezugsstatutes des Standes Montafon, Forstfonds wäre eine Wiedererrichtung mit Servitutsholz bis zum Jahre 1989 möglich. Für die geplante Wiedererrichtung des Hausstalles auf der Bp. 110 bestünde die Möglichkeit, bis spätestens im Jahre 1989 die diesbezüglichen Servitutsbezüge bei den dementsprechenden Bedarfsanmeldungen geltend zu machen. c) Dem Ansuchen von Bargehr Wilfried, St. Gallenkirch 260 auf Übertragung des Holzbezugsrechtes für den beabsichtigten Abbruch des Stalles wird unter folgenden Auflagen einstimmig stattgegeben. Die Übertragung des Holzbezugsrechtes des Stallgebäudes von der Bp. 83 St. Gallenkirch für den neuen Stall wird vorerst auf 5 Jahre genehmigt. Über dementsprechenden Antrag könnte dann über eine Verlängerung befunden werden. Der gewünschten Ablöse des Schindeldaches wird einstimmig nicht stattgegeben. Das beim Abbruch des alten Stallgebäudes anfallende Brennholz ist für 8 Jahre auf den Brennholzbezug des Antragstellers in Anrechnung zu bringen. -6- d) Dem Ansuchen der Familie Wamsler, Schruns, Bergknappenweg 8, auf Zuweisung von Servitutsholz für das im Juli 1986 erworbene Wohnhaus am Bergknappenweg in Schruns wird im Rahmen eines Vorbezuges für 1987 einstimmig genehmigt. Die zuzuweisende Servitutsholzmenge beträgt 24, 70 fm Bauholz rund und 8 fm Schindelholz. Das Gebäude wurde bereits durch den Betriebsleiter sowie durch den zuständigen Waldaufseher, Herrn Battlogg Paul überprüft und dabei festgestellt, daß die Reparatur erforderlich ist sowie die geforderte Menge Servitutsnutzholz benötigt wird. e) Dem Ansuchen der Alpe Tilisuna um außerordentliche Zuweisung von Servitutsholz zum Bau eines Schweinestalles der oberen Tilisunaalpe welcher durch einen Lawinenabgang stark beschädigt wurde, wird im Sinne eines Vorbezuges für 1987 einstimmig stattgegeben. Die dafür benötigte Servitutsholzmenge beträgt 23, 50 fm Bauholz rund und 7, 10 fm Schindelholz. f) Dem Ansuchen von Kasper Helmut, St. Gallenkirch 254, um außerordentliche Zuweisung von Servitutsholz zur dringend notwendigen Hausreparatur des Wohnhauses Nr. 254 wird ebenfalls im Rahmen eines Vorbezuges für 1987 einstimmig stattgegeben. Durch ein Betriebsorgan ist eine Überprüfung zu veranlassen, welcher Verwendung die in den Vorjahren bezogenen Schindelholzbezüge zugeführt worden sind. g) Dem Ansuchen von Lechtaler Ernst, St. Gallenkirch um Mitbenützung des vor ca. 20 Jahren durch Herrn Meier Sepp errichteten Weges von der Gargellner Straße zum Suggadinbach wird einstimmig stattgegeben. Es handelt sich dabei um eine reine Wegbenützung, ein Wegrecht darf daraus nicht abgeleitet werden. Pkt. 7. ) Der Vorsitzende bringt der Forstfondsvertretung die bisher mit dem Betriebsleiter vorbereiteten Gedanken zur Abwicklung der künftigen Bedarfsanmeldungen zur Kenntnis. Es ist vorgesehen, die Holzbedarfsanmeldungen für die künftigen Jahre bereits in den Spätherbstmonaten des laufenden Jahres in jeder Gemeinde durch die Betriebsorgane an bestimmten, vorher ordentlich kundgemachten Tagen entgegennehmen zu lassen. Damit wäre der Vorteil verbunden, während den Wintermonaten die Rechtmäßigkeit der Bedarfsanmeldungen durch die Betriebsorgane einer Überprüfung an Ort und Stelle unterziehen zu können und die dementsprechenden Dispositionen bezüglich Hiebsatz und die notwendigen internen Planungen wesentlich früher als bisher durchführen zu können. Diese Gedanken werden von der Forstfondsvertretung einhellig als sehr positiv empfunden und sollen bezüglich der Abwicklung in nächster Zeit einer eingehenden Vorbereitung unterzogen werden. Pkt. 8.) Der Vorsitzende bringt der Forstfondsvertretung die vom -7- Standessekretär Mag. Johann Vallaster während den Sommermonaten vorbereiteten Unterlagen und Berechnungen hinsichtlich einer möglichen Anmeldung von Eigenjagden im Gemeindegebiet Gaschurn zur Kenntnis. Nach diesen derzeitigen Unterlagen wäre es möglich, im Gebiet SCHAFBERG-TAFAMUNT eine Eigenjagd mit einer Größe von ca. 254 ha, im Gebiet WUHRWALD-VALSCHEVIEL mit einer Größe von ca. 32 2 ha und im Gebiet HARZAWALD-KLUSERWALD mit einer Größe von ca. 161 ha anzumelden. In diesen provisorischen Zahlen ist die reine Fläche des Forstfondsbesitzes berücksichtigt, allfällige mögliche Jagdeinschlüsse sind noch nicht involviert. Nachdem die derzeitige Jagdpachtperiode mit 31. 3. 1987 ausläuft und das Edikt der Bezirkshauptmannschaft Bludenz bezüglich einer möglichen Eigenjagdanmeldung bis zum 7. November 1986 befristet ist, muß in dieser Angelegenheit eine möglichst umgehende Entscheidung herbeigeführt werden. Zu diesem Sachverhalt ergibt sich eine eingehende Beratung, in der einhellig die Meinung vertreten wird, daß gerade in der heutige Zeit der Wald und die Waldbewirtschaftung unbedingten Vorrang vor Jagdinteressen haben müssen. Der Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin macht auf die Vorteile aus Sicht des Forstbetriebes aufmerksam, die mit EigenJagden verbunden wären. Besonders wichtig erscheint dabei, daß bei einer Eigenjagdverpachtung durch dementsprechende Auflagen in den abzuschließenden Jagdpachtverträgen die waldwirtschaftlich unbedingt notwendigen Gesichtspunkte dementsprechenden Niederschlag finden könnten. Außerdem, und dies haben schon in den letzten Jahren angemeldete EigenJagden ergeben, ist bei kleineren Jagdgebieten (Eigenjagden) ein höherer Jagdpacht und damit auch höhere Mittel, die dringend für die waldbewirtschafteten Maßnahmen benötigt werden, durchaus wahrscheinlich. Bgm. Sandrell bringt der Forstfondsvertretung zur Kenntnis, daß die Gemeinde Gaschurn der Absicht, die genannten Eigenjagden anzumelden, nicht zustimmen könne. Er macht vor allem darauf aufmerksam, daß die Gemeinde Gaschurn schon in vergangener Zeit Eigenjagdanmeldungen von anderen Grundeigentümern im Sinne der Geschlossenheit des Genossenschaftsjagdgebietes zu verhindern verstand. Als Ergebnis der Beratungen kann festgehalten werden, daß eine Eigenjagdanmeldung sicherlich Vor- und Nachteile bringen würde, daß aber von der vor allem aus forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten begründeten Absicht von Eigenjagdanmeldungen nicht abgegangen werden dürfte. Wenn überhaupt, so kommt die Forstfondsvertretung zur Auffassung, dann müßte auf jeden Fall sichergestellt sein, daß der Stand Montafon, Forstfonds beim Ab-j Schluß der künftigen Jagdpachtverträge dementsprechende einbringen können müßte und außerdem bindende Zusagen vorhanden sein müßten, daß von der im derzeitigen Jagdgesetz möglichen Einbehaltung des Jagdpachtes für drei Jahre durch die betreffende Gemeinde keinesfalls Gebrauch gemacht würde. Der Vorsitzende wird einhellig ermächtigt, zur Abklärung der noch offenen Sachverhalte umgehende Gespräche mit der Gemeinde Gaschurn zu führen. 1) Auflagen -8- Pkt. 9.) Dem Ansuchen von Schönher Alwin, Gortipohl, um Rückgängigmachung der bereits bewilligten Übertragung des Holzbezugsrechtes auf das neu errichtete Stallgebäude wird einstimmig stattgegeben. Für das bereits bezogene Servitutsholz für den neuen Stall ist die Differenz zwischen Servitutsholzpreis und Kaufpreis nachzuverrechnen. Das alte Stallgebäude bleibt eingeforstet. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.15 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme und Mitarbeit die Sitzung. Schruns, 21.10.1986 Schriftführer: Forstfondsvertretung: