20050614_FF_001

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 21:00
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2005-06-14
Erscheinungsdatum 2005-06-14
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 14. Juni 2005 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der konstituierenden und zugleich 1. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Aufgrund der Einladung vom 07. Juni 2005 nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Rudolf Lerch, St. Anton Bgm Martin Netzer, Gaschurn Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch Bgm Willi Säly, Silbertal Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Burkhard Wachter, Vandans Weitere Teilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster Zur vorliegenden Tagesordnung werden nach Umfrage keine Anträge eingebracht, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden und Feststellung der Beschluss-fähigkeit; 2.) Wahl des Standesrepräsentanten gemäß § 3 der Verordnung; 3.) Wahl des Stellvertreters des Standesrepräsentanten gemäß § 3 der Verordnung; 4.) Bestellung des Prüfungsausschusses; 5.) Festsetzung der Entschädigung für den Standesrepräsentanten (§ 5 Abs 2 VO) 6.) Vergabe der Baumeisterarbeiten für Forststraße „Gufel“ in Gaschurn; 7.) Darlehensaufnahme zur Finanzierung Maisäßankauf Gargellen Nr 19; 8.) Umschichtung Wohnbauförderungsdarlehen Standesgebäude; 9.) Quellschutzgebiet Wassergenossenschaft SilbertalKristberg; 10.) Ankauf Waldparzelle 2210 in St. Gallenkirch; 11.) Einschau in die Gebarung des Forstfonds – dienstrechtliche Angelegenheiten; 1. Forstfondssitzung: 14.06. 2005 Seite - 1 - 12.) Genehmigung der Niederschrift der 35. Forstfondssitzung vom 18. 01. 2005; 13.) Berichte; 14.) Allfälliges; 1. Forstfondssitzung: 14.06. 2005 Seite - 2 - Erledigung der Tagesordnung: Pkt 1. Der Vorsitzende eröffnet um 14.30 Uhr die konstituierende Sitzung der Forstfondsvertretung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister insbesondere die neu in diesem Gremium teilnehmendenden Bürgermeister Bitschnau Herbert von Tschagguns, Martin Netzer von Gaschurn und Arno Salzmann von St. Gallenkirch und stellt gemäß § 5 der Verordnung der Landesregierung über den Gemeindeverband Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest, da alle von den Forstfondsgemeinden entsandten Vertreter anwesend sind. Der Vorsitzende informiert die Bürgermeisterkollegen über die von den Forstfondsgemeinden nach den Gemeindevertretungswahlen entsandten Vertreter bzw deren Ersatz wie folgt: Vertreter Gemeinde Bartholomäberg Gemeinde Gaschurn Gemeinde St. Anton i.M Gemeinde St. Gallenkirch Ersatz Bgm Martin Vallaster VizeBgm Siegfried Fritz Bgm Martin Netzer VizeBgm Thomas Riegler Bgm Rudolf Lerch GR Herbert Battlogg Bgm Arno Salzmann GR Thomas Lerch Marktgemeinde Schruns Bgm Dr Erwin Bahl VizeBgm Karl Hueber Gemeinde Silbertal GV Ludwig Zudrell Gemeinde Tschagguns Bgm Willi Säly Bgm Herbert Bitschnau Gemeinde Vandans Bgm Burkhard Wachter VizeBgm Michael Zimmermann VizeBgm Elmar Egg Pkt 2.) Zur Wahl des Standesrepräsentanten gemäß § 3 der Verordnung der Landesregierung über den Forstfonds des Standes Montafon schlägt Bgm Willi Säly den bisherigen Standesrepräsentanten Bgm Dr Erwin Bahl von der Marktgemeinde Schruns für eine weitere Funktionsperiode vor, da er seit seiner Wahl zum Standesrepräsentanten im März 1996 diese Aufgabe zur vollsten Zufriedenheit wahrgenommen habe. Insbesondere wird auf die Tatsache erwiesen, dass auf Basis der im Gesetz über das Gemeindegut verankerten neuen rechtlichen Konstellation für den Forstfonds erstmalig in der Geschichte des Forstfonds ein eigener Standesrepräsentant und ein Stellvertreter zu wählen sind. Die diesbezüglichen Bestimmungen des bisherigen Standesstatutes mit Angliederung des Forstfonds an den Stand Montafon der 10 Gemeinden sind seit dem Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr gültig. 1. Forstfondssitzung: 14.06. 2005 Seite - 3 - Über den von Bgm Säly vorgebrachten Antrag ergibt die schriftliche Abstimmung nachstehendes Ergebnis: abgegeben 8 Stimmen leer 1 Stimme auf Bgm Dr Erwin Bahl lauten 7 Stimmen Bgm Dr Bahl erklärt seine Bereitschaft zur Annahme der Wahl zum Standesrepräsentanten, bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen und ersucht die Bürgermeisterkollegen in ihrer Funktion als Vertreter der Forstfondsgemeinden auch weiterhin um eine sachliche und konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der Schutzwaldbewirtschaftung in der Talschaft. Pkt 3.) Zur Wahl des Stellvertreters des Standesrepräsentanten wird vom Vorsitzenden unter Hinweis auf die Beratungen in der konstituierenden Sitzung der Standesvertretung Bürgermeister Martin Netzer aus Gaschurn vorgeschlagen. Die schriftliche Abstimmung über diesen Wahlvorschlag ergibt nachstehendes Ergebnis, welches vom Standessekretär wie folgt zur Kenntnis gebracht wird: abgegeben 8 Stimmen leer 1 Stimme auf Bgm Martin Netzer lauten 7 Stimmen Bgm Netzer erklärt ebenfalls seine Bereitschaft zur Annahme dieser Funktion und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen. Pkt 4.) In den Prüfungsausschuss werden über Antrag des Vorsitzenden per Akklamation einstimmig die Bürgermeister Willi Säly aus Silbertal, Arno Salzmann aus St. Gallenkirch und Burkhard Wachter aus Vandans bestellt. Pkt 5.) Basierend auf dem Grundsatzbeschluss der Standesvertretung vom 29.12. 1970 informiert der Vorsitzende, dass die Entschädigung des Standesrepräsentanten in Höhe von 50 % des Bezuges eines Beamten der Dienstklasse A V/3 festgesetzt ist. In der Abänderung der bisherigen Aufteilung zwischen Forstfonds und Stand Montafon im Ausmaß von 60 % zu 40 % wird vorgeschlagen, angesichts des zunehmenden Aufgabenumfanges beim politischen Stand Montafon eine Aufteilung der Entschädigung im Ausmaß von 50% : 50% vorzunehmen. 1. Forstfondssitzung: 14.06. 2005 Seite - 4 - Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben (mit Stimmenthaltung durch den Vorsitzenden). Pkt. 6.) Zur Vergabe der Baumeisterarbeiten für die Forststraße Gufel in Gaschurn informiert der Vorsitzende über das mit der Sitzungseinladung bereits übermittelte Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung für die Baumeisterarbeiten. Vom Betriebsleiter wird zusätzlich über die Trassenführung und die Notwendigkeit zur Erschließung des im Einzugsbereich gelegenen Standeswaldes im Detail informiert. Auf Basis des vorliegenden Ausschreibungsergebnisses werden die Baumeisterarbeiten einstimmig an die Firma ARGE Tschofen H. GmbH & Co KG + HTB GmbH zum Angebotspreis von 30.917, 50 Euro netto vergeben. Bemerkt wird zusätzlich, dass in der Auftragssumme weitere Arbeiten durch das Forstpersonal für Trassenschlägerung, Böschungsbegrünungen etc nicht inkludiert sind. Pkt 7.) Auf Basis der vorliegenden Darlehensangebote für die Finanzierung des in der 32. Forstfondssitzung beschlossenen Maisäßankaufes Gargellen Nr 19 mit einem Kaufpreis von 80.000, 00 Euro wird auf Basis der vorliegendenden Finanzierungsangebote der heimischen Banken die Darlehensaufnahme über Antrag des Vorsitzenden einstimmig bei der Raiffeisen Bank im Montafon zum angebotenen Aufschlag von 0, 12 auf den 6-Monats-Euribor (aktueller Zinssatz 2, 228 %) beschlossen. Zur künftigen Nutzung informiert der Vorsitzende über die Verhandlungen mit Vertretern der Jagdpächter der Jagdgenossenschaft Stock 3 in St. Gallenkirch sowie auch mit Bürgermeisterkollegen Bertram Luger, welcher auf Basis eines Lokalaugenscheines ein sehr gutes Angebot unterbreitet hat. Auf Grundlage dieser Informationen wird die Vermietung an Bgm Luger vorerst befristet auf die Dauer von 5 Jahren zustimmend zur Kenntnis genommen. Pkt 8.) Vom Standessekretär wird informiert, dass aufgrund der beschlossenen Nutzung der ehemaligen Wohnung des Betriebsleiters für Büroräumlichkeiten für Montafon Tourismus von der Wohnbauförderungsstelle das mit 31.178, 31 Euro aushaftende Wohnbauförderungsdarlehen per 30. Juni 2005 1. Forstfondssitzung: 14.06. 2005 Seite - 5 - gekündigt wurde und zu diesem Stichtag zur Gänze zu tilgen ist. Es wird daher vorgeschlagen, den Betrag von 30.000, 00 Euro durch Aufstockung des für das Standesgebäude aushaftenden CHFDarlehens (Saldo: 75.552, 11 €) bei der Raiba Montafon zu finanzieren. Der aktuelle Zinssatz zum Jahresende beträgt 1, 125 %. Zur Rückzahlung des Darlehens wird vorgeschlagen, die bestehendende Endlaufzeit mit dem Jahr 2010 nicht zu verlängern und die Tilgung der Aufstockung durch eine Erhöhung der jährlichen Annuitäten von derzeit 7.100, 00 auf ca. 11.500, 00 Euro jährlich vorzunehmen. Diesem Vorschlag wird von der Forstfondsvertretung auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig zugestimmt. Pkt 9.) Der Vorsitzende informiert gemeinsam mit dem Betriebsleiter über die bisherigen zahlreichen Gespräche mit den Vertretern der Wassergenossenschaft Silbertal-Kristberg im Zusammenhang mit der Entschädigungsfrage für die Festlegung von Quellschutzgebieten Zone 1 und Zone 2 und die dazu vorliegenden Gutachten privater Sachverständiger sowie des Amtsachverständigen für Forstwirtschaft der BH Bludenz DI Anton Zech. Im neuesten Gutachten des Teams „Wald und Umwelt“ (DI Johannes Kessler) ist ein Entschädigungsbetrag von 1.787, 50 Euro jährlich ausgewiesen; umgelegt auf die beanspruchte Fläche ca 0, 102 Euro/m² und Jahr. Im genannten Gutachten sind auch die Faktoren der Bereitschaft zur Rechtseinräumung, der Verkehrswertminderung wie auch die Nutzungseinschränkungen im Zusammenhang mit dem Wegebau bzw durch geringere Nutzungsmengen berücksichtigt, welche Ansätze im Gutachten des forsttechnischen Sachverständigen nicht enthalten sind. Bgm Säly informiert über seine jüngste Rücksprache mit dem Obmann der Wassergenossenschaft Franz Fleisch, bei welcher ihm neuerlich keinerlei Bereitschaft zu einer Diskussion hinsichtlich Anpassung der Entschädigung über das vom forsttechnischen Amtsachverständigen hinaus gehende Ausmaß in Höhe von 250, 50 Euro jährlich entgegen gebracht wurde. Seitens der Genossenschaft wurde angedroht, im Falle einer Nichteinigung hinsichtlich der Entschädigungsfrage die Wassergenossenschaft aufzulösen und die Wasserversorgungsanlage an die Gemeinde Silbertal zum weiteren Betrieb zu übertragen. In der Diskussion wird neuerlich die für die Wassergenossenschaft bestehende dringende Notwendigkeit zur Erneuerung der Quellfassung angesprochen, da aufgrund vorliegender Untersuchungszeugnisse zum Teil die Genussuntauglichkeit von Quellen festgestellt ist. 1. Forstfondssitzung: 14.06. 2005 Seite - 6 - In der ausführlichen Diskussion zur gesamten Thematik wird vom Vorsitzenden ausdrücklich auf die Tatsache verwiesen, dass der Genossenschaft die Möglichkeit der Nutzung dieser Quellen für die Trinkwasserversorgung gerade in der heutigen Zeit wesentlich mehr bewusst sein muss, wenngleich auch die Frage der Quellüberlassung auf Basis des Beschlusses vor ca 40 Jahren auch vom Grundeigentümer Forstfonds nicht in Frage gestellt wird. Unverständnis löst neuerlich die von der Behörde eingeschlagene Vorgangsweise und offensichtlich einseitige Parteinahme für die Wassergenossenschaft aus, wobei auch die Frage der Erstellung eines Gutachtens durch den forsttechnischen Sachverständigen insgesamt bzw auch die sachlichen Grundlagen des vorliegenden Gutachtens in Zweifel gezogen werden. Zur weiteren Vorgangsweise wird einstimmig beschlossen, der Genossenschaft die Zustimmung zu den nötigen Maßnahmen für die Erneuerung der Quellfassungen zu erteilen. Der Behörde sind die bestehenden Bedenken hinsichtlich deren Vorgangsweise bzw auch im Zusammenhang mit der Erstellung des vorliegenden forsttechnischen Gutachtens mitzuteilen und diese zur Stellungnahme aufzufordern. Pkt 10.) Der Betriebsleiter informiert über das von den Mitbesitzern Maria und Alwin Stemer unterbreitete Angebot zum Verkauf der Waldparzelle 2210 in St. Gallenkirch mit einer Fläche von 12.865 m², welche an die Forstfondsparzelle 2312 unmittelbar angrenzt. Laut Aussage des Betriebsleiters handelt es sich um einen ausgesprochenen Steinschlagschutzwald, für welchen künftig auch entsprechende Verbauungsmaßnahmen in Diskussion stehen. Auf Basis der vorliegenden Verhältnisse unter Berücksichtigung der Bestockung des angebotenen Waldes wird vom Betriebsleiter ein Kaufpreis im Bereich zwischen 0, 60 bis 0, 70 €/m² - somit ein Betrag zwischen 7.700, 00 bis maximal 9.000, 00 € - als angemessen beurteilt. Über Antrag des Vorsitzenden wird dem Ankauf dieser Waldparzelle zu den vorgestellten Konditionen einstimmig zugestimmt, sofern von den Grundeigentümern dazu eine definitive Zusage erreicht werden kann. Der Maximalkaufpreis wird mit 9.000, 00 € festgelegt. Pkt 11.) Zu dem mit der Sitzungseinladung übermittelten Bericht über dienstrechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der 1. Forstfondssitzung: 14.06. 2005 Seite - 7 - Einschau in die Gebarung des Gemeindeverbandes Forstfonds des Standes Monafon wird vom Standessekretär zu den getroffenen Feststellungen über die zwischenzeitlich erfolgten Erledigungen informiert. Der Bericht wird von der Forstfondsvertretung zustimmend zur Kenntnis genommen. Pkt 12.) Die allen Forstfondsvertretern per Email übermittelte Niederschrift der 35. Forstfondssitzung vom 18. Jänner 2005 wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen bzw Einwendungen einstimmig genehmigt und von den Mitgliedern der Forstfondsvertretung der vorangegangenen Legislaturperiode unterfertigt. Pkt 13.) – Berichte: a) Der Vorsitzende informiert, dass am 13. Mai bei der Landesregierung die von der Gemeinde Gaschurn beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerde gegen das Gesetz über das Gemeindegut und die Verordnung der Landesregie-rung über den Gemeindeverband Forstfonds des Standes Montafon mit dem Auftrag zur Abgabe einer Stellungnahme binnen 8 Wochen eingetroffen ist. In der im Auftrag der Gemeinde Gaschurn von der Rechtsanwälte GmbH Kaufmann & Thurnher eingereichten Beschwerde bildet ein zentrales Thema der Vorwurf, dass die Gemeinde Gaschurn durch das Gemeindegutgesetz und die Verordnung dazu enteignet worden sei und dabei sämtliche Rechte aus ihrem privatrechtlichen Miteigentum verloren hätte. b) Berichte des Betriebsleiters: 1.) Der Betriebsleiter informiert über eine Begehung im Bereich Maisäß Manuef mit Bgm Bitschnau und Vbgm Egg von Tschagguns. Mit dem angrenzenden Maisäßbesitzer Fritz Bitschnau sind Überlegungen hinsichtlich eines Grundtausches mit Abtretung des Maisäßgebäudes bzw allenfalls auch der landwirtschaftlichen Liegenschaften im Gange. Bei diesem Lokalaugenschein wurde auch die unklare Situation hinsichtlich der bestehenden Wegverbindung zu den obliegenden Maisäßliegenschaften besprochen. Der Standessekretär informiert zusätzlich über Kontakte mit einem weiteren interessierten Landwirt aus Tschagguns, welcher ebenfalls Interesse an einem Ankauf des Maisäßgebäudes samt den landwirtschaftlichen Liegenschaften im Ausmaß von ca 3.000 m² bekundet und dazu 1. Forstfondssitzung: 14.06. 2005 Seite - 8 - ein Kaufpreisangebot im Bereich von 30.000, 00 bis 35.000, 00 Euro unterbreitet hat. Nach kurzer Diskussion wird zur weiteren Vorgehensweise einvernehmlich festgehalten, vorerst die dringend notwendige Eindeckung des Maisäßhauses im laufenden Jahr vorzunehmen, um in weiterer Folge in den kommenden Monaten die nötigen Abklärungen mit den Interessenten im Einvernehmen mit der Gemeinde Tschagguns vorzunehmen. 2.) Übersicht zu durchgeführten Seilkrannutzungen in den Forstfondsgemeinden: Silbertal: Leuizug, Käferawald, Dürrwald, Giesla, Schattwald mit ca 1.300 fm Vandans: Gaisberg-Mustergiel, Gaisberb-Ilessena, Rellsbach nach langem Zug, Reallsbach-Gafadura mit ca 2.000 fm Tschagguns: Wachters Dieja nach Riedle und Rutschgebiet mit ca 700 fm St. Gallenkirch-Sonnseite: Hüttnertobel I+II, Balbier vor Manigg, Kupferbronna, Garnieser Eck, Rappatobel, Mäßtobel (gesamt 10 Bahnen) mit ca 1.900 fm St. Gallenkirch: Rütital 3 Bahnen, Schnapfawald 3 Bahnen mit ca 850 fm; Gaschurn: Außerbach 2 Bahnen mit ca 550 fm; 3.) Übersicht zu geplanten Seilkrannutzungen in den nächsten Wochen: Schruns: Mittelwald; St. Gallenkirch: Beerböden, Röbi-Beerlöcher, Alptobel, Plattei; 4.) Hubschrauberbringungen in den Bereichen der Schutzwaldsanierungsprojekte Außerbach und Partenenerberg in Gaschurn sowie Stöck in Silbertal mit ca 600 fm; Pkt 14.)- Allfälliges: Ende der keine Wortmeldungen Sitzung 16:50 Uhr Schruns 15. Juni 2005 Schriftführer: Forstfondsvertretung: 1. Forstfondssitzung: 14.06. 2005 Seite - 9 -