20001010_FF_002

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 21:01
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2000-10-10
Erscheinungsdatum 2000-10-10
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Inhalt des Dokuments

Stand Montafon - Forstfonds NIEDERSCHRIFT Aufgenommen am 10. Oktober 2000 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 2. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 03. Oktober nehmen an der auf ca. 15.30 Uhr im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant, Bgm. Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm. Fritz Rudigier, Standesrepräsentant – Stellvertreter, St. Gallenkirch; Bgm. Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm. Gerhard Blaas, Gaschurn; Bgm. Willi Säly, Silbertal; Bgm. Martin Vallaster, Bartholomäberg; Vizebgm. Dr. Günther Flatz, St. Anton; Entschuldigt: Bgm. Rudolf Lerch, St. Anton Bgm. Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 17.15 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Nach Umfrage wird zur vorliegenden Tagesordnung kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung vom 11. Juli 2000; 2.) Grundabtretung an Montafonerbahn AG für Bahnbegradigung Bereich Alma-Kreuzung bis Bahnhof St. Anton; 3.) Einräumung des Fahrrechtes auf der Forststraße Starkaegg zu Gunsten der Alpe Wasserstuben; 4.) Freizeitunterkunft Valzifenz - Aufkündigung Dienstbarkeitsvertrag; 5.) Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der VIW für Schiabfahrt Zundraboden; 6.) Antrag Bitschnau Werner für weiteren Wasseranschluss bei Wassergenossenschaft Kropfen-Latang; 7.) Ausbau 1. OG Betriebsgebäude St. Gallenkirch für Personalwohnungen; 8.) Berichte; 9.) Allfälliges; 2. Forstfondssitzung: 10.10. 2000 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern übermittelte Niederschrift der 1. Sitzung vom 11. Juli 2000 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 Der Vorsitzende informiert über das Ansuchen der Montafonerbahn AG zur Grundbeistellung für die im kommenden Jahr geplante Begradigung der Bahnstrecke im Bereich Alma– Kreuzung bis Bahnhof St. Anton. Für diese Bahnbegradigung werden aus den Forstfondsparzellen 371/1, 371/3 und 370 nach vorliegenden Planunterlagen 1.600 m² für die Begradigung der Bahnstrecke bzw. teils auch für die Errichtung einer Zufahrtsstraße entlang der Bahnstrecke benötigt. Der erforderlichen Grundabtretung und Einräumung der nötigen Rechte wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig die Zustimmung erteilt. An Stelle der Gewährung einer Entschädigung für die Grundablöse wird verlangt, dass die Herstellung der Trafostation für die Stromversorgung des Betriebsgebäudes Schmelzhof im Silbertal kostenfrei erfolgt. Pkt. 3 Der Vorsitzende informiert über die mit den Vertretern der Alpe Wasserstuben geführten Gespräche zur Einräumung eines Dienstbarkeitsrechtes für die Benützung der in den vergangenen Jahren errichteten Forststraße von der Alpe Wasserstuben bis Fellimännle (Forststraße Starkaegg). Vom Betriebsleiter wird weiters informiert, dass unter Berücksichtigung der Gesamtsituation sowie auch im Hinblick auf die von den privaten Maisäßbesitzern entrichteten Baukostenbeiträge in Höhe von je 50.000, -- ATS für die Einräumung des Benützungsrechtes von den nach Abzug der Förderung verbleibenden Restkosten von ca. 3, 60 Mio. Schilling insgesamt ein Betrag von 500.000, -- ATS von der Alpe Gritsch und der Alpe Wasserstuben hereingebracht werden soll. Insbesondere auch auf Grund der Tatsache, dass sowohl bezüglich der Flächenausdehnung der beiden Alpen als auch der finanziellen Voraussetzungen ungleiche Grundlagen gegeben sind und die Alpe Wasserstuben auch durch Einnahmen aus Dienstbarkeitsrechten aus dem Sonnenkopfschigebiet jährlich gesicherte Einnahmen erzielen kann, wurde der Baukostenbeitrag in den bisherigen Gesprächen für die Alpe Wasserstuben mit 400.000, -- Schilling und jener für die Alpe Gritsch mit 100.000, -Schilling vorgeschlagen. Von den Vertretern der Alpe Wasserstuben wurde schließlich nach Beratungen im Alpgremiun ein Vorschlag mit einem einmaligen Baukostenbeitrag in Höhe von 200.000, -- incl. Umsatzsteuer sowie die Zusicherung des Rechtes zur Entnahme von jährlich 40 m³ Schüttmaterial aus dem Bereich der Alpe unterbreitet. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Argumente wird schließlich über Antrag des Vorsitzenden einstimmig die Einräumung des Dienstbarkeitsrechtes an die Alpe Wasserstuben gegen Entrichtung eines einmaligen Baukostenbeitrages von 300.000, -- ATS sowie eines jährlichen Benützungsentgeltes in Höhe von 3.000, -- ATS jeweils zuzüglich Umsatzsteuer beschlossen. 2. Forstfondssitzung: 10.10. 2000 Seite - 2 - Pkt. 4 Im Jahre 1969 wurde mit Herrn Rolf Seyfang für die ehemals durch den Jagdpächter der Eigenjagd Valzifenz errichtete provisorische Jagdhütte ein Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen, da im Zuge der Einmessung der Markenbriefe eindeutig festgestellt wurde, dass sich diese provisorische Jagdhütte auf Forstfondsgrund befindet. Seit diesem Zeitpunkt wird die Unterkunft als Freizeitunterkunft genutzt. Im erwähnten Dienstbarkeitsvertrag ist vereinbart, dass diese Freizeitunterkunft bis auf jederzeitigen Widerruf geduldet wird und ein jährliches Entgelt von derzeit 1.800, -- ATS zu entrichten ist. Vertraglich ist auch vereinbart, dass der Forstfonds als Grundeigentümer berechtigt ist die Aufkündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Jahr jederzeit vorzunehmen. In diesem Falle ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist das Objekt abzutragen und die Hofstatt einzuheben. Auf Grund von Gesprächen mit der Alpe Valzifenz, welche Interesse für die Nutzung der Unterkunft im Rahmen der künftigen Verpachtung der Eigenjagd Valzifenz bekundet, wurde im Februar dieses Jahres die Aufkündigung des Übereinkommens per 31. März 2001 ausgesprochen. Vom Stand Montafon wurde angeboten, Verhandlungen zur Ablöse des Objektes zu führen, wobei in den bisher stattgefundenen Gesprächen eine Einigung nicht erzielt werden konnte. Zur Erarbeitung einer Diskussionsgrundlage wurde schließlich vereinbart, eine Schätzung des Objektes durch einen gerichtlichen Sachverständigen vorzunehmen und ein Schätzungstermin vereinbart. Vom Eigentümer des Objektes wurde dann allerdings schriftlich mitgeteilt, das nach seiner Auffassung die ausgesprochene Kündigung nicht vertragsgemäß erfolgt ist und somit nicht rechtswirksam sei. Aus diesem Grunde wurde dann der bereits fixierte Schätzungstermin abgesagt und eine Prüfung der Vereinbarung bzw. der ausgesprochenen Kündigung durch einen Rechtsanwalt im Rahmen der bestehenden Rechtsschutzversicherung veranlasst. Dr. Günter Flatz als beauftragter Rechtsanwalt informiert die Forstfondsvertretung in diesem Zusammenhang, dass nach rechtlicher Prüfung bezüglich der vorliegenden Vertragsformulierung hinsichtlich einer Aufkündigung allenfalls Interpretationsschwierigkeiten gegeben sein könnten, allerdings für die endgültige Auslegung der Vertragsbestimmungen der effektive Wille der Vertragsparteien damals maßgebend ist. Dr. Flatz ist der Auffassung, dass die Kündigung rechtswirksam ausgesprochen wurde und damit rechtlich bindend ist. Von der Forstfondsvertretung wird die weitere Vorgansweise dahingehend zur Kenntnis genommen, das Herr Seyfang über die rechtliche Auslegung des Vertrages informiert wird und nochmals das grundsätzliche Angebot zur Ablösung der Hütte gegen einen angemessenen Preis unter Berücksichtigung der Vertragsbestimmungen unterbreitet wird. Andernfalls ist das Objekt bis zum Ende der Kündigungsfrist gemäß Vertrag abzutragen. Im Verlaufe der bisherigen Erhebungen wurde auch festgestellt, dass für die bisherige Nutzung der Freizeitunterkunft die erforderlichen Grundlagen nach dem Raumplanungsgesetz nicht vorliegen und an die Gemeinde St. Gallenkirch keine Abgaben entrichtet wurden. Pkt. 5 Von der Vorarlberger Illwerke AG wurde für die Herstellung einer Pistenverbindung zwischen der Zundrabodenabfahrt und der Standardabfahrt der Entwurf eines Vertrages für die Einräumung der nötigen Dienstbarkeitsrechte für diese Schiabfahrt sowie für die Langlaufloipe Matschwitz vorgelegt. Auf Grund der Verhandlungen zwischen Ing. Burtscher von der Illwerke und dem Betriebsleiter wurde auf Basis der damals angegebenen Rodungsfläche von ca. 600 m² ein Dienstbarkeitsentgeld in Höhe von 5.000, -- ATS vereinbart. 2. Forstfondssitzung: 10.10. 2000 Seite - 3 - Im Zuge des Behördenverfahrens hat sich nun ergeben, dass die tatsächliche Rodungsfläche bei ca. 1.100 m² liegt. Die Forstfondsvertretung stimmt dem Abschluss des Dienstbarkeitsvertrages einstimmig zu, wobei auf Basis der tatsächlichen Schifläche das Entgelt entsprechend der Flächenausdehnung auf 10.000, -- ATS anzuheben ist. Hinsichtlich der Einräumung der Dienstbarkeit für die Langlaufloipe Matschwitz wird ausdrücklich festgehalten, dass allenfalls erforderliche behördliche Bewilligungen in dieser Zustimmung nicht enthalten sind. Pkt. 6 Von Bitschnau Werner wurde auf Grundlage eines Vollversammlungsbeschlusses der Wassergenossenschaft Kropfen – Latang das Ansuchen vorgebracht, die Zustimmung für die Herstellung eines Wasseranschlusses für sein vermietetes Maisäßhaus Kropfen Nr. 17 zu erteilen Dazu wird über die Vorgeschichte zur Nutzung dieser auf Standesgrund entspringenden Quellen durch die genannte Wassergenossenschaft informiert. Derzeit zahlt die Genossenschaft auf Basis früherer Entscheidungen ein jährliches Entgelt in Höhe von 724, -- ATS wertgesichert. Die Forstfondsvertretung beauftragt die Verwaltung vor der Zustimmung zu weiteren Wasseranschlüssen die Grundlagen über das Versorgungsgebiet der Genossenschaften zu erheben, da bei weiteren Zustimmungen insgesamt eine Neuregelung der Quellbenützung für erforderlich erachtet wird. Pkt. 7 Die Verwaltung informiert über die von verschiedenen Seiten vorgebrachten Anfragen für eine Nutzung des Obergeschosses des Betriebsgebäudes in St. Gallenkirch für Personalwohnungen. Nach einem vorläufigen Planentwurf des Architekturbüros Ganahl könnten 3 Kleinwohnungen mit einem Flächenausmaß von je ca. 30 Quadratmetern errichtet werden, wofür nach grober Kostenschätzung ca. 1.100.000, -- ATS zu investieren ist. Die Investitionskosten könnten durch Eigenleistungen noch etwas reduziert werden. Von der Gemeinde St. Gallenkirch, welche für das Betriebsgebäude das Baurecht auf ihrem Grund eingeräumt hat, wird grundsätzlich kein Einwand gegen eine Nutzung im vorgestellten Sinne erhoben. Bgm. Rudigier deponiert allerdings, dass in diesem Falle auch der Baurechtszins von derzeit ca. 3.500, -- ATS jährlich anzupassen ist. Vor Inangriffnahme der Ausbaumaßnahmen ist laut Beratung der Forstfondsvertretung der Interessentenkreis zu erheben und vor allem auch die künftig erzielbaren Mieteinnahmen den erforderlichen Ausbaukosten gegenüber zu stellen. Pkt. 8 – Berichte: a) Der Vorsitzende informiert, dass die Maisäßhütte Gauertal an die Rechstanwaltspartnerschaft Tusch-Flatz -Dejako zu einem Mietpreis von monatlich 8.000, -- ATS netto vorerst befristet bis 31.03.2002 vermietet wurde. Sofern nach Ablauf dieses Zeitraumes eine jagdliche Nützung der Hütte nicht erforderlich ist kann das Mietverhältnis – falls Interesse vorhanden – verlängert werden. 2. Forstfondssitzung: 10.10. 2000 Seite - 4 - b) Der Vorsitzende informiert, dass das Mietübereinkommen mit Bahl Franz für die Maisäßhütte Manuef in Tschagguns aufgekündigt wurde, da das Objekt dringend saniert und neu eingedeckt werden muss. In diesem Zusammenhang bringt Bürgermeister Bitschnau das Interesse eines angrenzender Grundeigentümers zur Nutzung dieser Hütte für die Bewirtschaftung seiner Liegenschaften zur Kenntnis. Es wird vereinbart die nötigen Sanierungsmaßnahmen demnächst an Ort und Stelle abzuklären und in weiterer Folge umzusetzen, sodass eine Vermietung des Objektes möglich ist. c) Der Vorsitzende informiert über das hervorragende Abschneiden des Forstarbeiters des Standes Montafon Herwig Erhard bei den Forstarbeiterweltmeisterschaften in Norwegen. Neben dem Titel des Gesamtweltmeisters konnte er noch 1 Gold- und 2 Silbermedaillen erringen. Aus diesem Anlass wird am 20. Oktober um 18.00 Uhr im Vereinshaus im Silbertal im Beisein von Landesrat Ing. Erich Schwärzler ein Empfang gegeben, wozu die Standesbürgermeister bereits jetzt eingeladen werden. Pkt. 9 – Allfälliges: a) Bgm. Rudigier bringt zur Kenntnis, dass die Jagdhütte Valsott zwischenzeitlich von der Erbengemeinschaft nach Professor Hilti an Tschofen Robert verkauft wurde und das Grundverkehrsansuchen zur Genehmigung eingelangt ist. Die Hintergründe über diesen Kauf scheinen etwas eigenartig zu sein, zumal auch der Stand Montafon sein Kaufinteresse schriftlich deponiert hat, diesbezüglich allerdings keine weitere Nachrichten mehr erhalten hatte. Bgm. Rudigier berichtet, dass in der Grundverkehrsortskommission aber auch in der Grundverkehrslandeskommission eine Genehmigung des Rechtsgeschäftes äußerst unwahrscheinlich ist, da an diesem Standort private Interessen mit einer Vermietung des Objektes nicht im Sinne der Gemeinde sind. Er vertritt die Auffassung, dass der Stand Montafon nach wie vor im Zusammenhang mit der Jagdbewirtschaftung die Hütte erwerben sollte und diesbezüglich weitere Schritte zu unternehmen sind. Er informiert auch über eine Rückfrage durch Bezirkshauptmann Dr. Walser in dieser Angelegenheit. Vom Betriebsleiter wird dazu über ein kürzlich mit Tschofen Robert geführtes Gespräch berichtet, wonach dieser in Anbetracht der Gesamtsituation ebenfalls grundsätzlich seine Bereitschaft zu einer Abtretung der Hütte an den Stand Montafon signalisiert habe. Die Forstfondsvertretung vertritt daher die Meinung, im Sinne des bereits gefassten Beschlusses weitere Gespräche für den Erwerb der Jagdhütte zu führen. b) Bgm. Rudigier erkundigt sich beim Betriebsleiter über Materialentnahmen am Suggadinbach. Der Betriebsleiter informiert dazu über das von ihm bei der Behörde eingebrachte Ansuchen zum Abbau von ca. 1.000 m³ Schüttmaterial im Zuge einer Bachräumung und den in der Folge mit der Behörde und der Wildbachverbauung erfolgten Lokalaugenschein. Gleichfalls sind die Baufirma Jäger sowie die Fa. Fleiga im Zuge der Errichtung der Umfahrung der Bundesstraße an ihn herangetreten, um entsprechende Materialentnahmen aus diesem Bachbereich vornehmen zu können. Dies wurde vom Betriebsleiter den genannten Firmen gegen Entrichtung eines Entgeltes für den Abbau auf Standesgrund bzw. die Abfuhr über Standesgrund gestattet. 2. Forstfondssitzung: 10.10. 2000 Seite - 5 - Der Betriebsleiter informiert in diesem Zusammenhang weiters, dass die ehemalige Müllabfuhr an der Gargellnerstraße nicht aufgeforstet wird, da diese Fläche dringend für Lagerzwecke im Zuge der Waldbewirtschaftung, aber auch für Materiallagerungen im Zuge von Katastrophen benötigt wird. c) Bgm. Bitschnau berichtet über das Anliegen von Hüttenwirt Fritz Moosmann von der Lindauerhütte, die von ihm in den vergangenen Jahren in die Weganlage investierten Kosten für Wasserspulen und Brückenbauten aus Anlass der Übergabe der Lindauerhütte an den neuen Pächter im Betrag von 110.000, -- ATS abzulösen. Zur Aufbringung dieses Betrages sollen neben dem Stand Montafon die betroffenen Alpen und die Jagd eingebunden werden. Die genaue Vorgangsweise wird in einer gesonderten Besprechung über Einladung der Gemeinde Tschagguns stattfinden. Grundsätzlich wird dieses Anliegen auch aus Sicht des Standes Montafon als Waldeingentümer für gerechtfertigt beurteilt. Der Betriebsleiter berichtet wie folgt: a) Im vergangenen Sommer wurden zahlreiche Hubschrauberbringungen von Schadholz im Bereich Zuggenwald, Lobloch, Mäßtobel u. Tanafreida in St. Gallenkirch wie auch in Silbertal und Vandans etc. vorgenommen. b) Bei der Rutschung Fleischatobel in St. Gallenkirch findet derzeit die Abholzung eines Sicherheitsstreifens statt, das anfallende Holz wird mit Seilbahn abtransportiert. c) Die Holzmarktsituation hat sich bezüglich Preissituation leider nicht verbessert. Derzeit finden lediglich für einheimische Sägeunternehmungen einige Nutzungen statt. d) Die Forstwegeerschließung im Rellstal wie auch die Errichtung der Forststraße Schnapfenwald bis zur Obwaldhütte wurde mit den Restarbeiten in den vergangenen Monaten fertig gestellt. e) Nachdem auf längere Sicht hinaus eine Finanzierung des flächenwirtschaftlichen Projektes „Willis Sita“ in St. Gallenkirch aus Bundesmitteln nicht möglich ist, wird der Betriebsleiter die ersten 2 Kilometer des Erschließungsprojektes als Forststraße beantragen, welche nach Vorliegen der behördlichen Bewilligungen im nächsten Jahr umgesetzt werden soll. Damit können in diesem Schutz- und Bannwaldbereich ca. 200 Hektar erschlossen und die längst nötigen Bewirtschaftungsmaßnahmen gesetzt werden. Ende der Sitzung 18.30 Uhr Schruns 11. Oktober 2000 Schriftführer: 2. Forstfondssitzung: 10.10. 2000 Forstfondsvertretung Seite - 6 -