19800902_FF_002

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 21:11
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1980-09-02
Erscheinungsdatum 1980-09-02
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift aufgenommen am 2. Sept. 1980 im Sitzungssaal des STANDES MONTAFON in Schruns, anläßlich der 2. Sitzung des Forstfondausschusses in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 27.8.1980 nehmen an der auf heute anberaumten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaater aus Bartholomäberg, als Vorsitzender, Präsident LAbg. Bgm. Ök.-Rat Ignaz Battlogg aus St. Anton, Bürgermeister Georg Amann aus Silbertal, Bürgermeister Eduard Bitschnau aua Tschagguns, Bürgermeister Heinrich Sandrell aus Gaschurn, Bürgermeister Harald Wekerle aus Schruns, Ernst Marlin aus St. Gallenkirch, ala Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch, Anton Wachter aus Vandans, als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans. Der Vorsitzende eröffnet um 8.30 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Tagesordnung 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 3.6.1980. 2. Verlängerung des Pachtvertrages für die Eigenjagd "Schmalzberg" (Ansuchen des Klaus Gebert, Rapperawil). 3. Ansuchen der Bienenzuchtgruppe Montafon, um die Erlaubnis in Silbertal/Moos eine Belegstelle einzurichten. 4. Ansuchen des Ernst Jenny in Schruns, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes (Stall). 5. Ansuchen der Aloisia Tschabrunn in Vandans, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes (Stall). 6. Ansuchen des Kleber Gerhard in Schruns, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes in St. Gallenkirch (Wohnhaus). 7. Ansuchen des Kurt Keßler in St. Gallenkirch, um die Übertragung von Holzbezugerechten (Wohnhaus Nr. 7 und Stall). 8. Ansuchen der Regina Wachter in Vandans 192, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes (Wohnhaus). -2- 9. Ansuchen der Gebrüder Wachter in Vandans, um die Bewilligung von Servitutsholz für ein Maisäßobjekt. 10. Ansuchen der Arbeitsgemeinschaft Bödmenstein in Tschagguns, um Nachlaß des Stockgeldes. 11. Langlaufclub Gargellen - Ansuchen um die Erlaubnis in der Forstfondswaldung eine Langlaufloipe anlegen zu dürfen. 12. Ansuchen der Wasserinteressentschaft Innergantletsch in Silbertal, um die Erlaubnis eine Wasserquelle fassen zu dürfen. 13. Ansuchen der Kristbergbehn in Silbertal, die Schiabfahrt Langried an einigen Stellen verbreitern zu dürfen. In Erweiterung der Tagesordnung im Sinne des Vorarlberger Gemeindegesetzes: 14. Mündliches Ansuchen der Cölestine Battlogg in Bartholomäberg, um die Bewilligung von rd. 30 fm Servitutsholz für eine Dachstuhlerneuerung. 15. Ansuchen der Gantner Christians Erben in Schruns, um 70 fm Bauholz zum Wiederaufbau dee im Früheammer abgebrannten Stalles. 16. Ansuchen der Erben Ammann und Egger, um die Bewilligung von 30 fm Servitutsholz zur Instandsetzung des Maisäßobjektes in Bartholomäberg. Berichte: a) HolzverkSufe en verschiedene Bauwerber. b) Waldwegebau in Silbertal u. Tschöppa (Vandans). c) Birkenegg-Schiabfahrt in Gargellen - Sanierung. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1): Die Sitzungsniederschrift vom 3. Juni 1980 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2): Dem Ansuchen des Jagdpächters Klaue Gebert in St. Gallenkirch, um die Verlängerung des Jagdpachtvertragea für die Forstfondeigenjagd "Schmalzberg" in Gargellen um weitere 3 Jahre, d. i. bis einschließlich 31.3. 1983, wird einstimmig stattgegeben. -3- Zu Pkt. 3): Dem Ansuchen des Bienenzuchtvereines Montafon in Schruns, um die Erlaubnis in Silbertal/Moos eine Belegstelle einzurichten, wird stattgegeben. Dabei wird der im Forstfondmaisäß Platina stehende Bienenstand nach Mose (Bafluna) verlegt. Für die Einräumung dieser Dienstbarkeit hat der Bienenzuchtverein jährlich einen Anerkennungszins in Höhe von S 200.-- an die Forstfondkassa zu bezahlen. Dieser Betrag wird gegen eine Abwertungs mit dem Lebenhaltungskostenindex abgesichert. Die Bewilligung gilt bis auf Widerruf (einstimme Beschlußfassung). Zu Pkt. 4): Dem Ansuchen des Ernst Jenny in Schruns 443, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Stall Bp. 354/1, der abgetragen wird, auf den Stall Bp. 356, der größer erstellt werden soll, um den gesamten landwirtschaftlichen Nutzung unterzubringen, wird stattgegeben. Bei dieser Übertragung handelt es sich lediglich um die Verlegung eines Objektes für denselben Besitzer. Das Schindelhalzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt (einstimmiger Beschluß) Zu Pkt. 5): Dem Ansuchen der Aloisis Tschabrunn in Mendens HNr. 95, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten Stall Bp. 87 (in der Mappe fälschlich als 802 bezeichnet) auf den auf der Gp. 162/2 neuzuerstellen geplanten Stall wird grundsätzlich zugestimmt. Es ist noch eine entsprechende Planung vorzulegen. Die Einforstung gilt nur solange, als Objekt zur Unterbringung des landwirtschaftlichen Nutzens dient. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt (einstimmige Beschlußfassung). -4- Zu Pkt. 6): Dem Ansuchen des Gerhard Kleber in Schruns 169, um die Übertragung des Holzbezugerechtes vom Wohnhaus Nr. 118, Bp. 853, auf das auf der Grundperzelle 3326/3 neuerbeute Wohnhaus (beides K. Gemeinde St. Gallenkirch), wird auf Grund der Verzichterklärung dee Besitzer Bernhard Kleber in Schruns 172, stattgegeben. Nachdem es sich bei diesem Fall um die Abtretung an einen anderen Besitzer handelt (Ausscheidung aus der landwirtschaftlichen Liegenschaft), wird der auf der vorerwähnten Parzelle erstellte Neubau für den Aufbau nach einem Brande oder bei einer Wiedererstellung noch Baufälligkeit mit einer Holzmenge von 35 fm eingeforstet. Die nächsten Bezüge können erst bei einer Instandsetzung des Objektes getätigt werden. Des Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Die Einforstung wird erst wirksam, wenn das alte Objekt abgetragen wird (einstimmiger Beschluß). Zu Pkt. 7): Das Ansuchen dee Keßler Kurt in St. Gallenkirch HNr. 277a, um die Übertragung bzw. Ablöse des Wohnhauses Nr. 7 und Stall in St. Gallenkirch, wird vorläufig vertagt, weil verschiedene Voraussetzungen überprüft werden müssen (einstimmiger Beschluß). Zu Pkt. 8): Dem Ansuchen der Parteien Regina Wachter und Christine Konzett in Tschagguns 123 (Mutter u. Tochter), um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom baufälligen Wohnhaus Nr. 192 Bp. 664 in Vandans, auf das daneben auf der Gp. 1445 im Bau befindliche Wohnhaus (beides K.G. Vandans), wird stattgegeben. Die Übertragung erfolgt im Umfange von 35 fm, d.h. daß zur Erstellung des Objektes nur ein Bezug in dieser Höhe gestattet ist, auch für den Fall, daß das Objekt nach einem Brande neu aufgebaut werden muß oder wegen Baufälligkeit eine Neuerstellung -5- notwendig wird. Nach der Zuweisung von den vorgesehenen 35 fm können die nächsten Bezüge erst wieder zur Instandsetzung am Gebäude aufgetretener Schänden, im Rahmen der Forsttagsatzung erfolgen. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht übertragen, sondern für verfallen erklärt. Die vorgesehene Ablöse kann zur Auszahlung beantragt werden (einstimmiger Beschluß). Zu Pkt. 9): Dem Ansuchen der Brüder Anton Wachter in Vandans 460 und Alois Wechter in Vandans 750, um die Bewilligung von 33 fm Servitutsholz am Stock zum Wiederaufbau dee Maisäßhäuchens Nr. 246 in Vandans, dessen Holzbezugsrecht in diesem Jahre ablaufen würde, wird stattgegeben. Es handelt sich hier um eine geschlossene Maisäßliegenschaft dessen Haus im Zuge dee Straßenbaues entfernt werden mußte. Die Holzabgabe erfolgt zum normalen Stockgeld (einstimmiger Beschluß). Zu Pkt. 10): Die Arbeitsgemeinschaft Kapelle Bödmenstein in Tschagguns, hat die alte baufällige Kapelle abgetragen und an der gleichen Stelle eine neue erstellt. Für das für den Dachstuhl bezogene Servitutsholz steht noch ein Betrag in Höhe von S 1.760.- offen. Die Arbeitsgemeinschaft ersucht um den Nachlaß des Betrages in Form einer Spende. Diesem Ansuchen wird stattgegeben (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 11): Dem Ansuchen des Langlaufclub Gargellen, um die Erlaubnis im Bereiche des Suggadinbaches über Forstfondgrund eine Langlaufloipe erstellen zu dürfen, wird grundsätzlich stattgegeben. Die vorgesehene Loipe iet vor dem Ausbau durch den Vorsitzenden zu besichtigen (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 12): Dem Ansuchen der Wasserinteressentschaft Innergantlätsch in Silbertal, um die Erlaubnis inner dem "Schätaboda" (Standeswaldung Silbertal/Schattseite) eine Trinkwasserquelle - 6 - zur Versorgung der im Ansuchen erwähnten 4 Liegenschaften: Hans Baratto HNr. 23, Agatha Brugger HIMr. 22, Albert Walsers Erben HNr. 19 und Jakob Dönz HNr. 16, fassen und ableiten zu dürfen, wird stattgegeben. Damit ist auch die Erlaubnis verbunden die Wasserleitung über Forstfondgrund zu verlegen. Für die Einräumung und Duldung dieser Dienstbarkeit haben die Nutzungsberechtigten Parteien zusammen S 100.- jährlich, jeweils im Monat September an die Forstfondkassa zu entrichten. Dieser Betrag, der sich ohne Mehrwertsteuer versteht, ist mit den Lebenshaltungkostenindex gegen eine Abwertung abzusichern Die Wasserinteressentschaft ist darauf aufmerksam zu machen, daß der Forstfond für Schäden an der Wasserfassung oder Rohrleitung, die durch Holzschlägerungen oder Hölzbringung entstehen keine Haftung übernimmt (einstimmige Beschlußfassung). Zu Pkt. 13): Dem Ansuchen der Kristbergbahn (Seilweggenossenschaft) Silbertal, um die Erlaubnis die Schiabfahrt Langried an einigen Engstellen verbreitern zu dürfen, wird stattgegeben. Dieser Entscheidung zugrunde liegt das Begehungsergebnis durch den Standesrepräsentanten Bgm. Erwin Vallaster und des zuständigen Waldaufaehers. Die Seilweggenossenschaft wird ermächtigt ein entsprechendes Rodungsansuchen bei der Bezirkshauptmannschaft in Bludenz einzubringen. Die notwendigen vertraglichen Vorkehrungen über die Einräumung dieser Dienstbarkeit sind einzuleiten - auch die Erhebungen über die Höhe der laufenden Entschädigung der Grundbeanspruchung (einstimmiger Beschluß). Zu Pkt. 14): Der Cölestine Battlogg in Bartholomäberg, werden für den Umbau des Dachstuhles beim Wohnhaus 30 fm Ssrvitutsholz bewilligt. Das Holz wurde aus Versehen nicht in die Forsttagsatzungsliste aufgenommen. Die Abgabe erfolgt zum normalen Stockgeld (einstimmige Beschlußfassung). - 7 - Zu Pkt. 15): Dem Ansuchen der Gantner Christians Erben in Schruns, um die Bewilligung 70 fm Bauholz (Servitutsbezug) zum Wiederaufbau des im Sommer 1980 abgebrannten Stalles beim Anwesen HNr. 60 wird stattgegeben (einstimmiger Beschluß). Zu Pkt. 16): Dem Ansuchen der Familien Amann und Egger, um die Zuteilung von rd. 30 fm Bauholz (Servitut) zur Instandsetzung des Maisäßes in Bartholomäberg, wird stattgegeben (einstimmiger Beschluß) Berichte: Der Vorsitzende berichtet: a) daß an folgende Bauwerber Holz im Kaufwege abgegeben wurde: Trümmer Heinz in Schruns 1005, rd. 29 fm Bauholz aus der Wegtrasse Kapell S 900.- pro fm am Stock. Brugger Angelika in Schruns 758, 9.30 fm Fichtenholz am Stock aus der Waldung unterhalb der Mittagspitze in Tschagguns, zum Preis von S 680.- pro fm am Stock. Flöry Harald in Schruns 204. rd. 27 fm Fichtenholz in Silbertal/ Bantafest, pro fm S 950.- fm, Fitsch Helmut in Schruns 582, rd. 15 fm Fichtenholz in Silbertal Dürrwald, zum Preis von S 950.- pro fm am Stock. Dönz Franz in Silbertal HNr. 93, rd. 37 fm auf dem Bannwald, pro fm S 1000.- am Stock. Berthold Walter in Vandans 788, 25 fm Fichtenholz am Stock im Gantafast (Silbertal), zum Preis von S 950.- pro fm. Holzmann Gerda in Vandans, 25 fm Fichtenholz am Stock, unterhalb vom Tschöppner Stafel in Vandans, zum Preis von S 450.pro fm. Flatz Reinhard in Vandans, unterhalb der Tschöppner Wegtrasse ca. 30 fm altes, liegendes Holz zum Preis von S 200.- pro fm. -8- Fechtiq Herbert in Vandans, rd. 6, 50 fm Brennholz in den Valisera Töbel in Gergellen, zum Preis von S 90.- pro fm. Elmar Willi in Gortipohl, rd. 40 fm Windwürfe im äußeren Serottla Tobel (schwerbringbare Lage), zum Preis von S 400.pro fm. Schäfer Rudolf in Gortipohl, 13, 80 fm Windwurfholz im Kessiwald in St. Gallenkirch, zum Preis von S 200.- pro fm (schwerbringbare Lage). Lipoischek Gertrude in St. Gallenkirch, 13.25 fm Fichtenholz am Stock auf dem Schlittbett in St. Gellenkirch, zum Preis von S 800.- pro fm. Boric Klaus in Partenen, rd. 25 fm Fichtenholz am Stock neben dem Zeinisbach, zum Preis von S 700.- pro fm. Rudigier Bruno, Gaschurn HNr. 132b, rd. 15 fm Fichtenholz am Stock, in Partenen am Zeinisbach, pro fm S 700.-. Rudigier Josef in Gaschurn, 40 fm Fichtenholz am Stock, aus dem Lattenuädli in Partenen, zum Preis von S 800.- pro fm am Stock. Tschofen Waltraut in St. Gallenkirch, rd. 3, 24 fm Fichtenholz am Stock auf dem Schlittbett in St. Gallenkirch, zum Preis von S 800.- pro fm. Selzgeber Elmar in Schruns, 9.30 fm Fichtenholz am Stock, unterhalb der Mittagepitze in Tschagguns, zum Preis von S 680.pro fm am Stock. Salzqeber Helmut in Tschagguns, 38. 50 fm Fichtenholz am Stock unterhalb der Mittagsspitze in Tschagguns, zum Preis von S 700. pro fm am Stock. Kathan Stefan in Göfis, rd. 30 fm Fichtenholz am Stock, unterhalb der Straße am Gislabach in Silbertal, zum Preis von S 800.- pro fm. Sägeinteressentschaft Kristberg in Silbertal, 12, 75 fm Fichtenholz am Stock in der Muttwaldung in Silbertal, zum Preis von S 600.- pro fm. -9- Sonstige Holzverkäufe: Quido Engstler, Sägewerk in Tschaqquna, 5, 60 fm aufgearbeitetes Fichtenholz (Wasserfassung Einhauser) auf Blümentin in Tschagguns, pro fm S 1150.-. Marlin Elmar, Sägewerk in Gortipohl, 15 fm Fichtenholz am Stock auf Garfrescha, unterhalb de5 Vermilbachweges, zum Preis von S 1050.- am Stock (leicht bringbar). Wallnöfer Herbert, Sellbahnunternehmer in Bürs, 3, 90 fm Seilbahnstützenholz auf Garfrescha pro fm S 1000.- am Stock. Meidl Hermann in Bartholomäberg, 12, 9 fm Seilbahnstützenholz am Stock, im Bereich des Alpwegee Kapell in Schruns, zum Preis von S 1050.-. b) 1. daß in Silbertal/Gafluna vom Verbindungsweg Trura, der letztes Jahr gebaut wurde, der Viehtriebweg für die Alpe, der als Bedingung für die Grundinanspruchnahme von der Alpe verlangt wurde (c.a 40 lfm) als unbefestigter Erdweg erstellt wurde; 2) daß der Putzkammerbachweg in Silbertal durch einen unbefestigten Erdweg um ca. 60 lfm verlängert wurde, damit die Servitutsberechtigten des Holz aus dem Gafluner Mutt besser zum Abtransport bringen können. Desgleichen wurde bei der Dürrwälder Holzerhütte dem Heng entlang ein ca. 50 lfm langer Stichweg erstellt, damit die darüber liegenden Windwurhölzer besser gebracht werden können. Eine Naßstelle hat bisher die Bringung wesentlich erschwert. 3. Mit dem Bau des Waldweges im Frescher Alpmaisäß wird kommende Woche begonnen. Wie bekennt konnte wegen der fortgeschrittenen Jahreszeit letztee Jahr der vorgesehene Bau nicht durchgeführt werden. 4. daß beim Waldweg Tschöppa in Vandans, bedingt durch die nasse Witterung im Frühjahr, starke Abrutschungen entstanden sind, die vorwiegend auf die zuwenig sorgfältig durchgeführten -10- Entwässerungsarbeiten zurückzuführen sind. Die Baufirma Sepp Tschofen in Partenen, welche die Bauarbeiten ausführt, wurde aufgefordert die Wegsanierung, soweit sie auf den vorerwähnten Umstand zurückzuführen ist, umgehend in Angriff zu nehmen und die übrigen Bauarbeiten bis zum Spätherbst 1980 abzuschließen. c) Die Schiabfahrt Birkenegg in Gargellen wird durch die Gargellner Schiliftgesellschaft saniert. Es sind lediglich Geländekorrekturen vorgesehen, die den Schifahrern die Abfahrt erleichtern sollen. Eine Erweiterung ist nicht vorgesehen. d) Daß der vorübergehend für Silbertal vor zwei Jahren bestellte Waldaufseher Rudolf Berthold Mitte August 1980 abberufen wurde. Ale neuer Waldaufseher für dieses Aufsichtgebiet wurde Waldaufseher Emil Fleisch aus Silbertal bestellt, der im Winter 1979/80 den Waldaufseherkurs absolviert hatte. Bedauerlich war die kurzfristig vorgenommene Entlassung von Waldaufseher Berthold, der lediglich 10 Tage vorher vom Bezirksforsttechniker OFR. Dipl. Ing. Gambs von seiner Entlassung in Kenntnis gesetzt wurde, mit dem Bemerken, daß inzwischen ein Einheimischer den Waldaufseherkurs besucht hat und auf Wunsch der Gemeinde Silbertal daa Aufsichtgebiet übernehmen soll. Die Vorstellungen des Forstfondes die Entlassung zurückzustellen bis die diesjährige Holzausgabe (31. Okt. 1980) abgeschlossen ist, weil sich aus den Holzzuweisungen Schwierigkeiten ergeben werden, wurden nicht berücksichtigt. Die vorstehendend angeführten Berichte werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende schließt um 12.15 Uhr die Sitzung mit dem Dank an die Anwesenden für ihre Mitarbeit! Der Schriftführer: Der Forstfondsausschuß: