20050719_FF_002

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 21:13
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2005-07-19
Erscheinungsdatum 2005-07-19
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 19. Juli 2005 im Forstbetriebsgebäude Gafluna in Silbertal anlässlich der 2. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 12. Juli 2005 nehmen an der auf 14.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Gaschurn – StandesrepräsentantStellvertreter; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Weitere Teilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.30 Uhr im Forstbetriebsgebäude Silbertal – Gafluna die auf Einladung von Prof Dr Franz H Rhomberg dort stattfindende Sitzung der Forstfondsvertretung und stellt gemäß Verordnung der Landesregierung über den Gemeindeverband Forstfond des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest, da alle Vertreter der Forstfondsgemeinden anwesend sind. Zur vorliegenden Tagesordnung werden nach Umfrage keine Anträge eingebracht, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. Genehmigung der Niederschrift der 1. Forstfondsitzung vom 14.06.2005; Vorlage und Genehmigung Rechnungsabschluss 2004; Antrag Wassergenossenschaft Kropfen – Latang auf Zustimmung für Wasseranschluss für Maisäß von Angelika Salzgeber; Grundsatzdiskussion Biomassenutzung mit Schwerpunkt geplantes Heizwerk Silbertal; Berichte; 2. Forstfondssitzung: 19.07. 2005 Seite - 1 - 6. Allfälliges; 2. Forstfondssitzung: 19.07. 2005 Seite - 2 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1 Die allen Forstfondvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 1. Forstfondssitzung vom 14.06. 2005 wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 Der Vorsitzende erläutert gemeinsam mit dem Standessekretär den mit der Sitzungseinladung übermittelten Rechnungsabschluss 2004 und erteilt zu den einzelnen Haushaltsstellen die nötigen Informationen. Zu dem im Rechnungsabschluss ausgewiesenen Abgang von 230.378, 41 wird informiert, dass das operative Ergebnis für das Kalenderjahr 2004 mit 139.022, 29 positiv ist und damit unter Berücksichtigung des Vortrages des Gebarungsabganges ein Gebarungsabgang in Höhe von 230.378, 41 auf neue Rechnung vorgetragen werden muss. Informiert wird zusätzlich, dass allein aus dem Fonds zur Rettung des Waldes für Anträge aus dem Kalenderjahr 2004 zum Jahresende Förderungsmittel in Höhe von ca 200.000, -- für diverse Bewirtschaftungsmaßnahmen (großteils Seilkrannutzungen) ausständig waren und daher unter Berücksichtigung dieses Aspektes ein in etwa ausgeglichenes Ergebnis hätte erzielt werden können. Von Bgm Säly wird in seiner Funktion als Mitglied des Prüfungsausschusses der Bericht über die am 7. Juli vorgenommene Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2004 mit dem Antrag auf Genehmigung desselben zur Kenntnis gebracht. Auf Antrag des Vorsitzenden wird somit der Rechnungsabschluss 2004 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung 1.962.252, 61 Ausgaben der Vermögensgebarung 578.655, 49 Ausgaben der Haushaltsgebarung 2.540.908, 10 Vortrag Gebarungsabgang 2002 Gesamtausgaben 369.400, 70 2.910.308, 80 Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Einnahmen der Haushaltsgebarung Abgang 2004 Gesamteinnahmen 2.399.930, 39 280.000, 00 2.679.930, 39 230.378, 41 2.910.308, 80 Abschließend spricht der Vorsitzende dem Betriebs- und Verwaltungspersonal für ihre Arbeit im abgelaufenen Jahr einen ausdrücklichen Dank aus. 2. Forstfondssitzung: 19.07. 2005 Seite - 3 - Pkt. 3 Zum Antrag der Wassergenossenschaft Kropfen-Latang auf Zustimmung zur Herstellung eines weiteren Wasseranschlusses für die Interessentin Salzgeber Angelika wird vom Standessekretär über die seinerzeitigen Beschlüsse im Detail informiert. Der Wasserinteressentschaft Kropfen wurde im Jahre 1959 die Bewilligung zur Fassung der Pflanzgartenquellen erteilt. Im damaligen Beschluss wurde diese Bewilligung ohne Entschädigung eingeräumt, allerdings mit der Einschränkung dass dem Forstfonds bei Eigenbedarf die jederzeitige Entnahme unentgeltlich möglich sein muss. Im Jahre 1965 wurde dann die Wassergenossenschaft Kropfen-Latang damals bestehend aus 22 Wasserinteressenten gebildet, welcher dann mit einem zusätzlichen Beschluss im Jahre 1965 die Bewilligung zur Fassung der Pflanzgartenquellen bzw weiterer Quellen erteilt wurde. Im damaligen Beschluss ist die Bedingung enthalten, dass eine Aufnahme weiterer An-schlussnehmer in die Genossenschaft nur mit Zustimmung des Forstfonds möglich ist und sich der Forstfonds für weitere Anschlüsse die Vorschreibung einer Entschädigung vorbehält. In den Folgejahren wurde dann weitere Anschlussbewilligungen gegen Entrichtung einer einmaligen Entschädigung in Höhe von 2.000, -- ATS erteilt, bis dann schließlich im Jahre 1994 eine Bewilligung zur Fassung von vier weiteren Quellen ca 60 Meter bergwärts der bereits erfassten Quellen erteilt wurde und die damalige Zustimmung zu einem weiteren Anschlusses an die Entrichtung eines jährlichen Entgeltes in Höhe von 500 ATS wertgesichert gebunden wurde. Derzeit liegt die Entschädigung mit Index bei 58, 39 EUR. In der Wassergenossenschaft sind im Moment 28 Interessenten enthalten, wovon 21 Objekte als Ferien- bzw Wochenendhäuser genutzt werden, 6 mit landwirtschaftlicher Nutzung und 1 Hauptwohnsitz. In der ausführlichen Diskussion wird mehrfach die in Anbetracht der Wertigkeit des zur Verfügung gestellten Wassers die für den Forstfonds bestehende Entschädigung in Höhe von 58, 37 EUR als völlig unbefriedigend beurteilt. Eine Entscheidung zum vorliegenden Antrag auf Zustimmung zu einem weiteren Wasseranschluss wird vorerst nicht getroffen und diese auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Standesverwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Grundlagen im Detail auch im Hinblick auf die Erlangung einer angemessenen Entschädigung rechtlich zu prüfen bzw auch weitere Untersuchungen hinsichtlich der Ergiebigkeit der Quellen bzw weitergehender Nutzungen dieses Quellvorkommens zB im Zusammenhang mit der Wasserversorgung der Marktgemeinde Schruns bzw mit den Montafoner Hochjochbahnen zu prüfen. Pkt. 4 2. Forstfondssitzung: 19.07. 2005 Seite - 4 - Bgm Säly und der Betriebsleiter informieren im Detail über das geplante Projekt einer Biomassenahwärmeversorgung in der Gemeinde Silbertal mit einem vorläufig ermittelten Nutzenergieverbrauch von ca 1, 1 Mio kWh. Die vom Büro Contec GmbH in Thüringen durchgeführte Berechnung auf Basis eines Hackschnitzelpreises von 17 EUR pro srm ergibt einen Durchschnittsenergiepreis (incl Messpreis von 8, 29 Cent, was von den Anschlussinteressenten im Moment trotz steigen-der Heizölpreise vielfach nur schwer akzeptiert wird. Andererseits wird vom Betriebsleiter wie vom Vorsitzenden insbesondere auch unter Hinweis auf die äußerst positiven Informationen aus der energieautarken Gemeinde Güssing im Burgenland wie auch in Hinblick auf die künftig mit Sicherheit steigenden Preise für fossile Energieträger sowie unter dem Umweltaspekt die Forcierung der heimischen Biomasse und damit die Stärkung der Wertschöpfung in der Region als dringend notwendig beurteilt und als besonderes Ziel bzw auch Verpflichtung des Forstfonds als größter Waldeigentümer Vorarlbergs hervor gehoben. Von der Verwaltung wird über die positiven Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Wärmeliefervertrag mit der Vorarlberg Krankenhaus-Betriegsgesellschaft mbH für das Sozialzentrum in Schruns informiert, weshalb ähnliche Überlegungen auch beim geplanten Biomasseheizwerk Silbertal angestellt werden sollen. In der Diskussion wird es als durchaus vorstellbar und realistisch beurteilt, einen Energiepreis in Höhe von 2, 5 Cent/kWh anzubieten, welcher in Folge auf Basis des Lebenserhaltungskostenindex angepasst werden könnte. Die Frage einer möglichen Beteiligung des Forstfonds in einer Gesellschaft gemeinsam mit der Gemeinde Silbertal wird in der Diskussion eher differenziert beurteilt, weitere konkrete Überlegungen dahingehend sollen in Zusammenarbeit mit der Fachabteilung der Montafonerbahn angestellt werden. Zusammenfassend wird die Hackschnitzellieferung auf Basis der abgerechneten Wärmemenge zum Preis von 2, 5 Cent/kWh Wärmeenergie für das konkrete Projekt zustimmend zur Kenntnis genommen. Die weiteren Detailabklärungen erfolgen unter Einbindung der Montafonerbahn gemeinsam mit der Gemeinde Silbertal und dem Betriebsleiter. Pkt. 5 – Berichte: a) Der Vorsitzende informiert über eine Diskussion basierend auf einem Antrag des Jagdnutzungsberechtigten der Eigenjagd Holzboda und der Genossenschaftsjagd Tschagguns Dkfm Hansjörg König zur Änderung der Jagdgrenzen dahingehend, dass das momentan bestehende Genossenschaftsjagdgebiet Tschagguns II mit einer Gesamtfläche von ca 566 ha unter Einbeziehung der Eigenjagd Holzboda des Standes Montafon eine eigene 2. Forstfondssitzung: 19.07. 2005 Seite - 5 - Genossenschaftsjagd bilden soll. Das restliche Jagdgebiet im Wesentlichen bestehend aus der Wildfreihaltungszone Maurenwald/Zelfenwald soll ebenfalls eine eigene Genossenschaftsjagd bilden. In der ausführlichen Diskussion zu diesem im Wege der Forstabteilung der BH Bludenz eingegangenen Antrag wird sowohl von Bgm Bitschnau als Vertreter der Gemeinde Tschagguns als auch aus Sicht des Forstfonds als Eigenjagdbesitzer keine Bereitschaft bzw auch keine Notwendigkeit zu einer Änderung der bestehenden Jagdgebiete gesehen, zumal zum Zeitpunkt der Neuverpachtung dieser Jagdgebiete dem Jagdnutzungsberechtigten die bestehende Freihaltung Maurenwald/Zelfenwald und die damit verbundene intensive Bejagung im Detail bekannt waren. Aus Sicht der Eigenjagd Holzboda des Forstfonds wird zudem aus wirtschaftlichen Aspekten wie aus jagdlichen Überlegungen keine Notwendigkeit gesehen, in der laufenden Jagdpachtperiode eine Änderung der Jagdgrenzen bzw eine Auswei-tung des Jagdgebietes vorzunehmen. Die Behörde ist in diesem Sinne zu infor-mieren. Ende der Sitzung, 16.30 Uhr; Schruns, 20. Juli 2005; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 2. Forstfondssitzung: 19.07. 2005 Seite - 6 -