20140610_FF_037

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 21:13
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2014-06-10
Erscheinungsdatum 2014-06-10
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: ff004.1/2014/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 10. Juni 2014 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 37. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 3. Juni 2014 nehmen an der auf 13.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Karl Hueber, Schruns Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Burkhard Wachter, Vandans Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Weitere Sitzungsteilnehmer: DI Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds Entschuldigt: Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13:32 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Der Vorsitzende ersucht auf Wunsch von Bgm Netzer um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes „Grundinanspruchnahme für die geplante Talabfahrt in Gaschurn“. Gegen die geänderte Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Grundinanspruchnahme für Steinschlagschutzdamm und vorgeschlagener Grundtausch Zelfenwald im Rahmen der Sanierung Kraftwerk Gampadels Unterstufe 2.) Antrag zur Ablöse der Forststraße Junkelegg (GWG St. Gallenkirch Maisäß Sarottla) 37. Forstfondssitzung: 10.06.2014 Seite 2 von 4 3.) Genehmigung der Niederschrift der 36. Forstfondssitzung vom 13.05.2014 4.) Berichte 5.) Grundinanspruchnahme für die geplante Talabfahrt in Gaschurn 6.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende erinnert in seiner Einführung, dass diese Grundinanspruchnahme bereits im Frühjahr in der Forstfondsvertretung beraten und dabei angeregt wurde, ein Schätzgutachten über den geplanten Grundtausch einzuholen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Der Betriebsleiter erläutert die Historie, ursprünglich war geplant, die Leitung in einen Schrägschacht zu legen. Auf Grund von Projektänderungen bleibt sie nun oberirdisch erhalten. Auf Grund von Behördenauflagen müssen sämtlich stärkeren Bäume innerhalb eines 20m breiten Gefährdungskorridores beidseits der Leitung entfernt werden. Dieser Streifen kann dann künftig nur mehr als Niederwald bewirtschaftet werden. Der geplante Grundtausch sieht vor, den Gefährdungsbereich im unteren Hangbereich an die VKW abzutreten und im Gegenzug bergseitig davon ein Teilstück mit selber Fläche zu erhalten, welches auch als Hochwald bewirtschaftet werden kann. Das Schätzgutachten von DI Siegbert Terzer empfiehlt die Tauschvariante als die wirtschaftlichere gegenüber einer Lösung mit dauernder Dienstbarkeitseinräumung. Bgm Wachter spricht sich für einen Grundtausch aus, sofern die Kosten für die Vermessung und Vertragserrichtung von den VKW getragen werden. Bgm Vallaster tendiert zur Dienstbarkeitslösung. Er gibt zu bedenken, dass eine solche Leitung in Zukunft vielleicht doch einmal unter die Erde kommt. Bgm Netzer spricht sich für eine Dienstbarkeitslösung aus und ist der Meinung, dass man sich dadurch in keinster Weise einschränkt. Bgm Bitschnau spricht sich für den Tausch der gegenständlichen Flächen aus. Sie befinden sich in unmittelbarer räumlicher Nähe und die Leitungsquerung wird durch die VWK ebenfalls ermöglicht und erstellt. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem Grundtausch in der vorgetragenen Form und der planlichen Darstellung zuzustimmen. Dieser Antrag wird mit zwei Gegenstimmen angenommen. Pkt. 2.) Der Betriebsleiter erläutert die Situation zur Ablöse der Forststraße Junkelegg, welche der Forstfonds in den 1990er Jahren ausgehend vom Kalkofarank über das Junkelegg in das Alptobel errichtet hat. Die Maisäßbesitzer von Sarottla zeigten seinerzeit Interesse, ihre Anwesen über die Forststraße zu erschließen, wobei das nachträglich Einkaufen in die Forststraße mit € 20.000, - bewertet wurde. Zwischenzeitlich wurde talauswärts ein neuer Güterweg errichtet, welcher 90% der Maisäße erschließt. Die Forststraße Junkelegg ist somit nur mehr für die Zufahrt von zwei MaisäßStand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 37. Forstfondssitzung: 10.06.2014 Seite 3 von 4 Anwesen (Rainer Salzgeber und Alpe Sarottla) erforderlich. Aus diesem Grund sucht der Obmann der Agrargemeinschaft Sarottla um Halbierung des vereinbarten Betrages an. Die Güterweggenossenschaft wird künftig beide Erschließungsäste inkludieren. Nach kurzer Diskussion wird vorgeschlagen, den Ablösebetrag auf € 12.000, - zu reduzieren. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dieser Vorschlag einstimmig beschlossen. Pkt. 3.) Die Niederschrift der 36. Forstfondssitzung wurde allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt.4. – Berichte: a) Der Betriebsleiter informiert über die erfolgte Sanierung der FS Starkaegg im Silbertal. Verschiedenen Absetzungen haben diese Maßnahme, welche beinahe einer Generalsanierung gleichkommt, erforderlich gemacht. b) Die Holzauszeige im Bargehratobel (Silbertal) stellt auf Grund des starken Holzes und der extremen topographischen Bedingungen eine waldbauliche und schutztechnische Herausforderung dar. Im Einvernehmen mit der Behörde wurde festgelegt, eine Hangentlastung durch Holznutzung durchzuführen. Der Betriebsleiter berichtet über aktuelle Anrisse im Einhang zum Ruch Bärtle und schlägt diese Nutzung als gutes Anschauungsbeispiel für eine gemeinsame Begehung mit den Bürgermeistern vor. c) Der Bewilligungs-Bescheid zum Bau der FS Fornawald (Tschagguns) liegt vor. Nun wird das Förderansuchen eingereicht. Der Bau soll spätestens im Jahr 2015 umgesetzt werden. d) Der Betriebsleiter informiert, dass die Zimmerei-Lehrlinge im Rahmen eines Projektes ein Holzgebäude in Strickbauweise errichten würde und bittet bei Bedarf um Rückmeldung. Pkt. 6.)Erweiterung der TO Der Vorsitzende übergibt das Wort an Bgm Netzer mit der Bitte, das Ansuchen zu erläutern. Bgm Netzer informiert, dass es sich bei der Talabfahrt Gaschurn um ein bereits altes Vorhaben handelt. Nun befindet sich das Projekt auf gutem Wege. Es soll eine beleuchtete und beschneite Talabfahrt erstellt werden. War ursprünglich geplant, dass die Silvretta Montafon (SiMo) im Rahmen des Substanz-Genussrechtes die Dienstbarkeiten aushandelt, ist es nun vorgesehen, dass die Gemeinde als Dienstbarkeitsberechtigter aufscheint. Die Dienstbarkeit wird sodann an den Betreiber der Talabfahrt weitergereicht. Gemäß Vertragsentwurf gibt es für Geländeveränderungen oder die Duldung Böschungsbauwerken sowie Schneeanlagen- und Beleuchtungspunkten einmalige Entschädigungen. Die jährliche Entschädigung bezieht sich auf die reine Pistenfläche und wird mit 30 cent / m² bewertet (wertgesichert). Der Vorsitzende informiert, dass das Ansinnen letzten Freitag besprochen wurde und die Notwendigkeit einer neuen Talabfahrt außer Frage steht. Der Betriebsleiter erinnert an eine Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 37. Forstfondssitzung: 10.06.2014 Seite 4 von 4 Seilnutzung in dem vom geplanten Vorhaben betroffenen Waldgebiet, welche von den Unterliegern damals als sehr lawinengefährlich eingestuft wurde. Bgm Wachter möchte wissen, ob sich dieser Entschädigungsvorschlag an andere Verträge anlehnt. Für Bgm Bitschnau ist eine Zustimmung nur denkbar, wenn sich diese Entschädigung an bestehende Verträge anlehnt. Gleichzeitig verweist er darauf, dass die freiwillige Zahlung an den Waldfonds nach wie vor ausständig ist und die SiMo daran erinnert werden sollte. Bgm Netzer skizziert das Zukunfts-Szenario, dass diese Talabfahrt die erste Weltcup – Strecke sein könnte, welche direkt in das Dorf führen würde. Der Vorsitzende schlägt vor, der Grundinanspruchnahme grundsätzlich zuzustimmen und die Details mit der Entschädigungshöhe vergleichbarer Verträge festzulegen. Dazu sollen die Entschädigungszahlen analysiert werden. Nach Vorliegen dieser Informationen soll die Grundinanspruchnahme nochmals beraten werden. Diesem Vorgehen wird zugestimmt. Pkt.8. – Allfälliges: a) Bgm Netzer berichtet, dass die Holznutzung im Bereich des Klusertobels zu Diskussionen geführt hat. Er spricht sich für die direkte Aussprache mit dem Obmann des Güterweges Ganeu aus. Er verweist darauf, dass bereits vor Jahren vereinbart wurde, geplante Vorhaben gemeinsam mit der Naturgefahrenkommission zu besprechen. Das wurde verabsäumt. Der Betriebsleiter stellt klar, dass zwar die Trassenführung der Seilkrannutzung den Bereich des Klusertobels queren, die eigentliche Holznutzung aber im Harzawald stattfindet. Zum Güterweg Ganeu hält er fest, dass seinerzeit die Einrichtung einer Güterweggenossenschaft geplant war, diese aber vom Maisäß Ganeu nicht gewünscht wurde. Die Straße entspricht einer Gemeindestraße und der Forstfonds hat eindeutig das Fahrrecht, zumal die Straße auch über Grundstücke des Forstfonds führt. Ende der Sitzung, 14.34 Uhr; Schruns, 20.Juni 2014; Schriftführer: Forstfondsvertretung: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659