19661027_FF_015

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 21:25
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1996-10-27
Erscheinungsdatum 1996-10-27
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Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift Aufgenommen am Donnerstag, den 27.10.1966, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, anläßlich der 15. Sitzung des Forstfondausschusses in der laufenden Funktionsperiode. Mit Einladungsschreiben vom 20.10.1966, wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Sitzung des Forstfondausschusses anberaumt, zu welcher nachfolgend angeführte Ausschußmitglieder erschienen sind: Standesrepräsentant Bgm. P. Wachter in Gaschurn als Vorsitzender, 11 Stellvertreter LAbg. Bgm. Ignaz Battlogg in St. Anton, Bürgermeister Alfons Bitschnau in Vandans, Bürgermeister Hermann Brugger in Silbertal, Bürgermeister Erwin Vallaster in Bartholomäberg, Gemeinderat Eduard Bitschnau in Ischagguns, in Vertretung des verunglückten Bürgermeisters Martin Both in Tschagguns, Anton Lorenzin in Gortipohl, als Obmann der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch und Gemeindevertreter Erhard Ludwig in Schruns, als Vertreter der Marktgemeinde Schruns. er Vorsitzende eröffnet um 10.45 Uhr die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Erledigung nachfolgender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 5.10.1966. 2. Ansuchen der Gargellner Seilbahn G.m.b.H. in Gargellen, um die Erlaubnis auf dem sog. Birkenegg ca. 20 Bäume schlägern zu dürfen. 3. Ansuchen der Gemeinde Gaschurn, um die Erlaubnis durch die Kluser- und Fenggatobelwaldung eine Wasserleitung verlegen zu dürfen. 4. Ansuchen der Prau Frieda Lechner in Gaschurn, um die käufliche Überlassung von rd. 10 fm Windwurfholz im Fenggatobel. Erledigung der Tagesordnung: Zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 5-10.1966 wird in vorliegender Passung einstimmig genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 2) Dem Ansuchen der Gargellener Seilbahn G.m.b.H. in Gargellen, um die Erlaubnis im Bereiche des sog. Birkenegg rd. 20 Fichten fällen zu dürfen um eine bessere Skiabfahrtsmöglichkeit schaffen zu können, wird stattgegeben, wenn die Forstbehörde keinen Einwand erhebt. Das anfallende Holz wird der Gesellschaft käuflich überlassen. Der Herr Standesrepräsentant wird beauftragt die notwendigen Verhandlungen zu führen und abzuschließen. [-2-] Zu Pkt. 3) Der Gemeinde Gaschurn wird es gestattet, über die Forstfondparzelle 1153/1 eine Wasserleitung verlegen zu dürfen. Der Forstfond übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden, die durch die Bringung von Heiz oder Naturereignisse an dieser Wasserleitung entstehen. Zu Pkt. 4) Der Frau Frieda Lechner in Gaschurn, werden rd. 10 fm Abgangholz aus der Standeswaldung im Fenggatobel (schwerbringbare Lage) käuflich überlassen. Unter Berücksichtigung der schweren Bringung wird der Kaufpreis mit S 55.- pro fm der anfallenden Holzmenge festgesetzt. Erweiterung der Tagesordnung: Einvernehmlich wird die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert: Pkt. 5) Der Frau Stocker Katharina in St. Gallenkirch HNr. 248, werden zur Neuerstellung des am 20.10.1966 abgebrannten Stalles 59.50 fm Nutzholz am Stock bewilligt. Die Abgabe erfolgt zum normalen Stockgeldpreis, da es sich um einen Katastrophenfall handelt. Pkt. 6) Der Gemeinde Vandans wird es gestattet: a) Von Latschau nach VandanB durch die Standeswaldung eine Skiabfahrt anzulegen und zu betreiben. Das anfallende Holz ist der Forstverwaltung frei Abfuhrstraße Vandans unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Vor Beginn der Schlägerung ist eine Besichtigung an Ort und Stelle über der Ausmaß der Schlägerung notwendig, zu der auch der zuständige Bezirksforsttechniker beizuziehen ist. Seitens des Forstfondes hat der Standesrepräsentant an dieser Besichtigung teilzunehmen. b) Bei der geplanten Sessellifterstellung von Vandans nach Latschau durch die Forstfondwaldung die notwendige Trasse ausholzen zu dürfen, die zum Betriebe der Seilbahn notwendigen Stützen zu errichten und die Grundstücke zu überspannen. Trassenholz siehe a). Über die Einräumung der unter a) und b) aufgezählten Dienstbarkeiten sind zu gegebener Zeit Verträge abzuschließen. Pkt. 7) Franz Fritz in Vandans HNr. 106, können aus der Standeswaldung Vandans zwei Windwürfe zum Kaufpreise abgegeben werden. Pkt. 8) Martin Zuderell in Bartholomäberg wird es gestattet, das im aufgerüsteten Zustande bezogene Servitutsholz, das für den Stallbau bestimmt war, frei zu veräussern. Zuderell hat das Servitutshelz für den Stallbau käuflich erworben, weil die Forstverwaltung nicht in der Lage war das aufgearbeitete Servitutsholz rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. [-3-] Pkt. 9) Der Herr Standesrepräsentant wird ermächtigt, mit Anton Vallaster in Bartholomäberg Verhandlungen über den Erwerb von Buchenbrennholz, das Vallaster aus seiner Privatwaldung in Vandans verkaufen möchte, aufzunehmen. Bei günstigem Preis soll das Brennholz aufgerüstet frei Abfuhrstraße übernommen werben. Es ist zur Ausgabe als Servitutsholz an die bezugsberechtigten der Gemeinden Vandans und St. Anton vorzusehen. Der Vorsitzende schließt um 12 Uhr die Sitzung und dankt den Vertretern des Forstfondes für das vollzählige Erscheinen. Der Schriftführer: Der Forstfondausschuß: