20040914_FF_031

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 21:26
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2004-09-14
Erscheinungsdatum 2004-09-14
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 14. September 2004 im Anschluss an das gemeinsame Mittagessen im Gasthaus Löwen in Tschagguns anlässlich der 31. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 06. September nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bgm Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; VizeBgm Michael Zimmermann, Vandans; Entschuldigt: Bgm Gerhard Blaas, Gaschurn; Bgm Willi Säly, Silbertal; VizeBgm Mag. Christian Wittwer, Gaschurn; VizeBgm Adolf Bargehr, Silbertal; Weitere Teilnehmer: Schriftführer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.30 Uhr die 31. Fortfondssitzung und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung vom 20.07.2004; Ankauf des Maisäßhauses „Erhart’s Maisäßle“ im Gargellental; Beitritt zur Güterweggenossenschaft St. Gallenkirch – Grandau – Alpe Nova; Beitritt zur Güterweggenossenschaft Gaschurn – Außerbova; Berichte; Allfälliges; __________________________________________________________________________________________ 31. Forstfondssitzung: 14.09. 2004 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1 Die allen Forstfondsvertretern per Email übermittelte Niederschrift der 30. Sitzung vom 20.07.2004 wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzung bzw. Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 Der Betriebsleiter informiert über das Angebot von Walter Mangeng bzw seiner Tochter Andrea Ganahl zum Ankauf des Maisäßhauses (Erhart’s Maisäßle oder Radam-Maisäß) im Gargellental, welches vom Betriebsleiter und dem Standessekretär besichtigt wurde. Die gesamte Maisäßliegenschaft mit 6, 78 ha wurde vom Forstfonds im Jahre 1957 erworben. In weiterer Folge wurde das Maisäßhaus an den Zollwachebeamten Walter Mangeng aus Nenzing im April 1969 vermietet und dann im Jahr 1982 um 400.000, -- ATS samt einer Grundfläche von 458 m² verkauft. Gemäß Kaufvertrag ist für den Stand Montafon das Vorkaufsrecht eingetragen. Beim genannten Lokalaugenschein wurde von der Verkäuferseite als Untergrenze für ein Kaufangebot ein Preis von 80.000, -EUR genannt. Informiert wurde zusätzlich, dass Kaufpreisangebote von einheimischen Interessenten im Bereich von ca 90.000, -- bzw von ausländischen Interessenten mit über 100.000, -- EUR vorliegen. Aus betrieblicher Sicht wird vom Betriebsleiter festgehalten, dass das Objekt im Zusammenhang mit der Jagdbewirtschaftung sowohl aus Sicht der Standeseigenjagden Valisera und Schmalzberg als auch aus Sicht der Genossenschaftsjagd von Bedeutung sind und daher eine jagdliche Nutzung des Maisäßes künftig durchaus vorstellbar und sinnvoll ist. Zu berücksichtigen ist auch eine Wertsteigerung im Zusammenhang mit der Jagdverpachtung, wenn eine Jagdunterkunft zur Verfügung gestellt werden kann. Vom Betriebsleiter wird auch informiert, dass von Abschussnehmern der Genossenschaftsjagd Stock 1 bereits konkretes Interesse für eine eigene Unterkunft deponiert wurde. Am Rande spricht der Betriebsleiter auch mögliche Jagdstörungen im Falle des Erwerbes des Maisäßhauses durch Dritte an. Im Zuge der ausführlichen Diskussion werden unterschiedliche Meinungen über die Notwendigkeit zum Ankauf dieses Objektes geäußert. Teils wird die Argumentation im Zusammenhang mit der jagdlichen Nutzung langfristig für vorteilhaft gesehen und die Meinung vertreten, dass ein Kaufpreis von 80.000, -- EUR bei einem Amortisationszeitraum von mindestens 20 Jahren durch eine künftige Vermietung durchaus herein gebracht werden könnte. __________________________________________________________________________________________ 31. Forstfondssitzung: 14.09. 2004 Seite - 2 - Teilweise wird aber auch die Meinung vertreten, dass diese Amortisation mit Berücksichtigung der Betriebskosten nicht möglich ist und insgesamt insbesondere im Hinblick auf die jagdliche Argumentation die vom Betriebsleiter aufgezeigten Vorteile nicht gesehen werden. Nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung bestätigt Bgm Rudigier, dass die Ferienhauswidmung nach dem Raumplanungsgesetz vorliegt. Vom Betriebsleiter wird im Zuge der Diskussion auch deponiert, dass er allenfalls auch persönlich an einem Erwerb interessiert ist, sofern der Stand Montafon von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht. Nach ausführlicher Diskussion wird schließlich über Antrag des Vorsitzenden der Ankauf des Maisäßhauses zum Preis von 80.000, -- bis max 85.000, -- EUR mit Stimmengleichheit (3 zu 3) abgelehnt. Es wird jedoch einvernehmlich beschlossen, der Verkäuferseite die Absicht zur Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes bekannt zu geben, womit der Verkäufer ein konkretes Verkaufsangebot mit dem Namen des Käufers und des Kaufpreises dem Stand Montafon als Vorkaufsberechtigter zu unterbreiten hat, welches dann zur endgültigen Entscheidung der Forstfondsvertretung vorzulegen ist. Pkt. 3 Der Betriebsleiter informiert ausführlich über die mit den Vertretern der Güterweggenossenschaft St. Gallenkirch – Grandau – Garfrescha – Alpe Nova unter dem Vorsitz von Obmann Ing Johann Schwarz geführten Gespräche und Verhandlungen hinsichtlich einer Aufnahme des Standes Montafon in die Güterweggenossenschaft und die Ermittlung eines Beteiligungsschlüssels für die Wegerhaltungskosten. Die Güterweggenossenschaft selbst wurde im Jahre 1968 mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Bregenz gebildet, wobei damals die Baukosten von der Gemeinde St. Gallenkirch, dem Maisäß Grandau, dem Maiäß Garfrescha und der Alpe Nova aufgebracht wurden, während an den Erhaltungskosten neben den Genannten noch zusätzliche private Grundeigentümer beteiligt waren. Der Stand Montafon hat damals auf Grund des Beschlusses der Forstfondsvertretung neben der Überlassung des Trassenholzes der kostenlosen Grundinanspruchnahme zugestimmt, allerdings unter der Auflage, dass der Güterweg jederzeit für Holztransporte durch den Stand Montafon bzw die Nutzungsberichtigten ohne Beteiligung an den Bau- und Erhaltungskosten benützt werden darf. Laut Information des Betriebsleiters wurden in den vergangenen Jahren im Einzugsbereich der Weganlage zusätzliche Forststraßen zur Erschließung des Standeswaldes errichtet. Im Einzugsbereich dieser Güterweganlage ist eine Waldfläche von __________________________________________________________________________________________ 31. Forstfondssitzung: 14.09. 2004 Seite - 3 - ca 400 ha mit einem jährlichen Zuwachs von etwa 500 fm erschlossen. Auf Grundlage der genannten Verhandlungen wurde von der Vollversammlung der Güterweggenossenschaft am 18. Mai 2004 die Aufnahme des Standes Montafon grundsätzlich beschlossen und der in den Verhandlungen zwischen Betriebsleiter und Güterwegausschuss einvernehmlich vereinbarte Beteiligungsschlüssel von 7, 5 % an den Wegerhaltungskosten als gerechtfertigt und auch aus Sicht der Genossenschaft als annehmbar eingestuft. Durch die Beteiligung des Standes Montafon würden die Agrargemeinschaften Garfrescha, Alpe Nova, Maisäß Grandau und die Privatmitglieder anteilmäßig etwas entlastet, der Anteil der Silvretta Nova Bergbahnen AG mit bisher 30% erfährt hingegen keine Änderung. Berichtet wird zusätzlich, dass durch die jährlichen Einnahmen in Form von Benützungsentgelten ca 7.000, -- EUR jährlich für die laufenden Instandhaltungsmaßnahmen hereingebracht werden können. Zusätzlich werden seit vielen Jahren diverse Wegerhaltungsmaßnahmen wie Reinigung, Kleinreparaturen und Sofortmaßnahmen durch die Silvretta Nova Bergbahnen AG ohne Verrechnung durchgeführt. Bezüglich dieser Praxis ist nichts bekannt, dass eine Änderung eintreten soll. Auf Basis der vorliegenden Informationen wird über Antrag des Vorsitzenden der Aufnahme des Standes Montafon in die Güterweggenossenschaft mit einem Beteiligungsschlüssel von 7, 5 % an den Wegerhaltungskosten einstimmig zugestimmt. Pkt. 4 Der Betriebsleiter informiert über die mit Unterstützung der Agrarbezirksbehörde Bregenz (DI Wolfgang Burtscher) und den Vertretern der geplanten Güterweggenossenschaft Gaschurn – Außerbova sowie der Gemeinde Gaschurn geführten Verhandlungen zur Errichtung einer wintersicheren Zufahrt (Tschambreulawine) zum Ortsteil Außerbova. Von der Gemeinde Gaschurn wurde der in der 29. Sitzung der Gemeindevertretung gefasste Beschluss mitgeteilt, wonach von der Gemeinde sowohl die Straßenhaftpflicht für den Güterweg Außerbova sowie ein Erhaltungskostenanteil nach Abzug aller möglichen Förderungen in Höhe von 40 % der verbleibenden Erhaltungskosten übernommen wird. Gemäß dem von der Agrarbezirksbehörde ausgearbeiteten Aufteilungsschlüssel ist der Stand Montafon für die im Einzugsbereich der Weganlage liegenden Standeswaldungen mit einem Flächenausmaß von ca 30 ha mit 10, 37 % beteiligt. Auf Grundlage des vorliegenden Sachverhaltes wird über Antrag des Vorsitzenden der Beitritt zur Güterweggenossenschaft Gaschurn – Außerbova und die Übernahme eines Erhaltungskostenanteiles in Höhe von 10, 37 % einstimmig beschlossen. __________________________________________________________________________________________ 31. Forstfondssitzung: 14.09. 2004 Seite - 4 - Pkt. 5 – Berichte: a) Der Vorsitzende informiert über eine Begehung mit Landesrat Ing. Erich Schwärzler und Vertretern des Maisäßes Gweil bzw der Alpe Innergweil, anlässlich welcher neuerlich die Frage einer Erschließung geprüft wurde. Vom Betriebsleiter werden die in den vergangenen Monaten auch über Initiative von Bezirkshauptmann Dr Walser untersuchten Varianten mit Finanzierungsvorschlägen zur Erschließung des Gweil-Maisäß und der Alpe Innergweil neuerlich erörtert. Im Zuge der Diskussion wird grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der Alpbesitzer geäußert, andererseits müssen die vom Stand Montafon bzw auch eine in der Diskussion angesprochene Beteiligung des politischen Standes Montafon (zB im Wege des Talschaftsfonds) in der erwarteten und zur Realisierung einer Erschließung erforderlichen Höhe als nicht realistisch eingestuft werden. Aus Sicht des Forstfonds wird festgehalten, dass für die im Einzugsbereich der geplanten Weganlagen liegenden ausgesprochen extremen Schutzwälder im Umfang von 5 ha der bereits in der Vorsitzung beschlossene Beteiligungsbeitrag von 10.000, -- EUR als sehr entgegendkommend anzusehen ist und dieser Betrag wenn überhaupt nur marginal im Sinne der Alpförderung aufgestockt werden könnte. Zu der über die Hora ebenfalls andiskutierten Erschließungsvariante wird von Bgm Bitschnau dezidiert festgehalten, dass diese Erschließungsvariante aus Sicht der Gemeinde Tschagguns als nicht umsetzbar einzustufen ist. Bgm Rudigier erläutert nochmals im Detail die bereits seit 30 Jahren unternommenen Bemühungen zur Erschließung des Maisäß Gweil und der Alpe Innergweil, welche bisher zum Teil auch bedingt durch Widerstände betroffener Grundeigentümer (Galgenul und Spatla) gescheitert sind. Bgm Rudigier spricht auch Überlegungen der Wildbach- und Lawinenverbauung und der Gemeinde zur Ausarbeitung eines Lawinenverbauungsprojektes an, im Rahmen dessen allenfalls auch Erschließungsvarianten weiter untersucht werden sollen. Diesbezüglich wird Bgm Rudigier mit der Wildbachund Lawinenverbauung weitere Gespräche führen. b) Bgm Bitschnau informiert über ein Anliegen von Fritz Bitschnau aus Tschagguns, welcher Probleme mit der Grundeigentümerin Frau Pröckl Martha hinsichtlich der Zufahrt zu seinem Maisäßanwesen auf Manuaf hat. Als eine Möglichkeit zur Lösung dieses Problems wird von Fritz Bitschnau die Überlegung angesprochen, das Maisäßhaus Manuaf des Standes Montafon im Tausch gegen Waldgrundstücke zu erwerben, da er mit einer solchen Lösung auch Möglichkeiten zur Verbesserung der Zufahrtssituation sieht. Die notwendige Sanierung des Objektes mit __________________________________________________________________________________________ 31. Forstfondssitzung: 14.09. 2004 Seite - 5 - Neueindeckung wird neuerlich angesprochen. Die angesprochene Variante eines Grundtausches soll vorerst verwaltungsintern geprüft werden. c) Bgm Bitschnau informiert über den Wunsch zur Kostenübernahme von 50 % für die Beauftragung eines Abschussorgans in der Wildfreihaltungszone Mauren, welche auch von Landesrat Ing Schwärzler befürwortet wird. Bgm Bitschnau lehnt diesen Vorschlag dezidiert ab und vertritt die Meinung, dass die Finanzierung eines Abschussorgans aus der Jagdabgabe zu erfolgen hat, zumal im Frühjahr dieses Jahres die Möglichkeit zur Beauftragung eines Abschussorgans ohne Kosten bestanden hätte. Sowohl von Bgm Bitschnau als auch vom Betriebsleiter wird unmissverständlich festgestellt, dass der Jagdnutzungsberechtigte Dkfm König im Zuge der Verhandlungen zum Abschluss der Jagdpachtverträge ausführlich über die Situation im Freihaltungsgebiet Mauren informiert wurde und ihm die damit verbundene Problematik somit bekannt und bewusst war. Es besteht Einvernehmen darüber, dass auch der Behörde ein Mitverschulden an der jetzt vorliegenden Situation zukommt, da sie im Frühjahr nicht in der Lage war, die sich damals bietende Möglichkeit des Abschussorgans beim Jagdnutzungsberechtigten durchzusetzen. Berichte des Betriebsleiters: a) Bis zum 10.9. 2004 sind in der Forstfondsbuchhaltung knapp 10.000 fm Einschlag erfasst. Der überwiegende Teil dieser Holzmenge ist mit bis dato über 40 Seilbahnen an die nächstgelegene Abfuhrstraße geliefert worden. Im „Gefahrenbereich“ dieser Nutzungen lassen sich aus Sicherheitsgründen vorübergehende Sperren von Wanderwegen nicht verhindern, da der Zeitraum für die Holzaufarbeitung und Bringung für den Forstfonds sehr knapp ist, müssen doch ca 15.000 fm ausschließlich mit dem Seil gerückt werden. Im Juli waren für den Betrieb laufend 8 Seilbahnen in Betrieb (Holzakkordanten: Fa. Bär mit einem LSK und einer Kippmastanlage, Fa. Mangeng Erich mit einem LSK, Fa. Blattmann Peter mit einem KM, Fa. Rupp Manfred mit einem LSK und einem KM, Fa. Gotselig Silvan mit einem LSK und die Fa. Lau Walter mit einem LSK in Gaschurn). __________________________________________________________________________________________ 31. Forstfondssitzung: 14.09. 2004 Seite - 6 - b) Bedingt durch die „schlechte“ Frühjahrswitterung mit viel Regen und kühlen Temperaturen bis Juli ist die in diesem Jahr befürchtete große Borkenkäfermassenvermehrung in den höheren Gebirgslagen ausgeblieben. Auf der Fläche sind trotzdem überall verteilt kleinere Borkenkäfernester (5 – 25 Fichten) aufgetreten und mussten kostenintensiv aufgearbeitet, entrindet und die Rinde verbrannt werden, damit die Jungkäfer zerstört werden. Die Stämme werden meistens quergefällt und bleiben im Wald liegen. Positiv ausgewirkt hat sich der Anbau und die Erweiterung des Hackgutlagers auf dem ARA-Gelände in Vandans. Fichtenbrennholz konnte so bewusst an den Forstwegen und Lagerplätzen im Walde als „Fangbaumvorlage“ liegen bleiben und wurde nach dem Befall direkt zur ARA transportiert und mit der Brut der Borkenkäfer gehackt. Mit dem Bau der Hackguthalle ist eine Verbesserung der Borkenkäferbekämpfung und eine Reduzierung der Holzmanipulationskosten verbunden. Deutlich festgehalten werden muss, dass ohne die Verarbeitungs- und Absatzmöglichkeit für Waldhackgut auch die Waldnutzung (Einschlag) reduziert werden müsste, da der im Betrieb anfallende Brennholzanteil bei jeder Nutzung gewaltig ist. Etwa 25 – 35% der Holzmenge fallen bei jeder Schlägerung als Brennholz an und müssen verwertet werden, da ansonsten dieses Holz im Wald aus Forstschutzgründen entrindet werden müsste. c) Hackguthalle ARA: In der neuen Halle sind derzeit über 2.500 SRM getrocknetes Hackgut gelagert. Nach der Trocknung der voll gefüllten (über 1.500 SRM) Trockenhallen sollen Anfang Oktober nochmals rund 600 fm Brennholz gehackt werden. Die Nachfrage und der Bedarf steigen auch auf Grund der starken Ölpreiserhöhung, die auch Auswirkungen auf den „Erdgaspreis“ haben werden, stark an. Herr Luzian Gerhard von der Burghotel GmbH in Oberlech hat für diese Saison einen Bedarf von 1.000 SRM getrocknetem Hackgut angemeldet. d) Der Holzpreis für Nutzholz hat sich nur geringfügig im Herbst verbessert, da die von der Sägeindustrie erwartete Borkenkäfermassenvermehrung nicht in vollem Umfang eingetreten ist. Hauptabnehmer für das Fichtenstarkholz sind die heimischen Sägewerke (Montafon und Fa Erhard aus dem Walsertal). Die schwächeren Sortimente werden derzeit nach Tirol vermarktet, wo mit der Fa Pfeifer ein Abschluss über rund 4.000 fm Nutzholz Fi/Ta B/C und Cx frei Waldstraße getätigt worden ist. Auf dem Holzmarkt in Vorarlberg ist nach wie vor ein Überangebot von Brennholz vorhanden, obwohl in den letzten Jahren viele größere (über 1.000 SRM/Heizsaison Verbrauch) Biomassefernwärmeanlagen errichtet wurden. Der Preis für Waldhackgut sollte, damit nur die Aufarbeitungs-, __________________________________________________________________________________________ 31. Forstfondssitzung: 14.09. 2004 Seite - 7 - Transport- und Hackkosten für den Waldeigentümer gedeckt sind, mindestens 17, 5 Euro plus USt betragen. Ende der Sitzung 16.45 Uhr Schruns, 16. September 2004 Schriftführer Forstfondsvertretung __________________________________________________________________________________________ 31. Forstfondssitzung: 14.09. 2004 Seite - 8 -