19860715_FF_006

Dateigröße 144.92 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 23.05.2021, 21:27
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 1986-07-15
Erscheinungsdatum 1986-07-15
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 15. Juli 1986 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 6. Sitzung der FORSTFONDSVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode: Auf Grund der Einladung vom 7. Juli 1986 nehmen an der auf heute 8.30 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister ÖkRat Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Ernst Marlin, St. Gallenkirch als Vertreter der Agrargemeinschaft St. Gallenkirch; Gottfried Schapler, Vandans als Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans; Entschuldigt: Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Schriftführer: Standessekretär Mag. J. Vallaster; Weiters nimmt der Betriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin an der Sitzung teil. Der Vorsitzende eröffnet um 8.40 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die erschienenen Standesausschußmitglieder und die beiden Vertreter der örtlichen Agrargemeinschaften St. Gallenkirch und Vandans und stellt die Beschlußfähigkeit nach dem Standesstatut fest. Zur Behandlung steht nachfolgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung vom 27. Mai 1986; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Vorlage und Genehmigung der Jahresrechnung 1985; 4. Ansuchen von Baptist Hepperger, Vandans um Übertragung des Holzbezugsrechtes des abgetragenen Stallgebäudes auf Bp. 487 KG Vandans auf den auf der Gp. 1340/1 erstellten landwirtschaftlichen Geräteschuppen; 5. Entscheidung über vorliegende Ansuchen um Zuweisung von Servitutsnutzholz; -2- 6. Vergabe der Baumeisterarbeiten für Forstwege "Seggeswald - Blasblei" und "Graps - Sanüel"; 7. Ansuchen der Vorarlberger Illwerke AG auf Abschluß eines Dienstbarkeitsvertrages für 20-kV-Leitung Ziegerberg; 8. Abschluß eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Gemeinde St. Gallenkirch für Quellsammelschacht Blasblei; 9. Allfälliges; Vor Eingang in die Tagesordnung teilt der Vorsitzende den Anwesenden mit, daß der Betriebsleiter vergangene Woche mit der Sponsion zum Diplomingenieur für Forstwirtschaft sein Studium erfolgreich abgeschlossen hat und gratuliert ihm namens des Ausschusses. ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 5. Sitzung vom 27. Mai, welche allen Ausschußmitgliedern zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende erstattet folgende Berichte: a) Am vergangenen Samstag fanden in Gaschurn (Parkplatz Kopsstausee) die Wettbewerbe aus Anlaß des "Tages der Waldarbeit" statt, welche in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gaschurn und dem Verkehrsamt sowie dem Betriebsleiter des Standes Montafon veranstaltet wurden. Die Wettbewerbe wurden vom ORF aufgezeichnet und werden in der Sendereihe "klingendes Österreich" gesendet. Der Betriebsleiter teilt mit, daß die Forstarbeiter des Standes Montafon recht erfolgreich an den Wettbewerben teilgenommen haben. b) Gegen den Voranschlag 1986 des Standes Montafon / Forstfonds hat die Vorarlberger Landesregierung in der 14. Sitzung am 29.4.1986 keine Einwendungen erhoben. c) Beim "Hora-Weg" fand eine weitere Begehung mit den Sachverständigen unter Teilnahme von Dr. Meile statt. Es wurde einvernehmlich eine Trassenänderung vereinbart, welche für die Waldbewirtschaftung keine Nachteile herbeiführt und trotzdem den Auflagen des Natur- und Landschaftsschutzes nachkommt. Es wird gleichfalls auf die Probleme der Waldbeweidung im Horagebiet hingewiesen, wobei diesbezüglich Gespräche zur Trennung von Wald und Weide unter Mitwirkung der Agrarbezirksbehörde angekündigt sind. -3- d) Mit Prof. DDr. Hannes Mayer, Vorstand des Institutes für Waldbau an der Universität f. Bodenkultur in Wien fand am 25. Mai eine Waldbegehung im Bärenwald und in Vandans (Schattseite des Rellstales) statt, wobei die Probleme der Waldbewirtschaftung im Tal erörtert wurden. Der Vorsitzende erstattet gleichfalls einen kurzen Rückblick auf die am Abend stattgefundene Podiumsdiskussion unter Mitwirkung der Forstbehörde, der Wildbach- u. Lawinenverbauung und der Jägerschaft. e) Am 10. Juli fand im Sitzungssaal eine informative Besprechung mit Dr. Jöstl vom Obersten Agrarsenat in Wien in Sachen Berufung gegen das Erkenntnis des Landesagrarsenates statt, wobei sich Dr. Jöstl vorwiegend um die Bewirtschaftung unter Berücksichtigung der gegebenen Nutzungsrechte interessierte. Weiters fand eine kurze Besichtigung einzelner Waldgebiete statt. Die mündliche Verhandlung vor dem OAS wird voraussichtlich im Herbst stattfinden. f) Der Betriebsleiter berichtet kurz über seine bisherigen Erfahrungen und stellt fest, daß die bisherige Praxis der Losholz Zuteilung und Aufarbeitung nicht länger vertretbar ist. Er schlägt vor, die Brennholzzuweisung durch Verlosung vorzunehmen, während die Nutzholzzuweisung im Wege der aufgearbeiteten Abgabe vorgenommen werden sollte. Gleichfalls wird auf die Berücksichtigung der verfallenen eingeforsteten Objekte, wie auch auf die Bewirtschaftung der Privatwaldungen hingewiesen. Eine verstärkte Mitwirkung der Behörde im nötigen Informationsfluß soll angestrebt werden. Nach vorliegenden Erfahrungswerten betragen die Kosten für die Wirtschaftsplanerstellung ca. 2, 50 Mio. S. Weiters wird auf die vorgenommenen Erhebungen bezüglich der Beschaffung der Höhenschichtpläne hingewiesen, wobei die Beschaffung über die Vorarlberger Illwerke als kostengünstige Bezugsmöglichkeit aufscheint. Weitere Gespräche finden statt. Zu den bisherigen Eindrücken stellt er fest, daß auf ca. 50% der Fläche waldbauliche Arbeiten keine Probleme bereiten, hingewiesen wird auf die bekannten Probleme Wild, Wald-Weide, Nutzung durch die Bezugsberechtigten Erschließung u.a. Generell wird festgestellt, daß sich der Mensch in der Nutzung am Waldzustand zu orientieren hat und alle Problemkreise angesprochen werden sollen. g) Zum Verfahren für die Erteilung der Bewilligungen für den Forstweg "Bomatschis" in Bartholomäberg stellt der Betriebsleiter fest, daß durch dieses Wegprojekt trotz hoher Kosten nur eine verhältnismäßig geringe Erschliessung erreicht wird. Aus waldbaulichen Gesichtspunkten muß eine Erschließung als nicht vordringlich beurteilt werden, vor allem auch unter Berücksichtigung der außerordentlich seltenen Geländestrukturen. Von der Seite des Landschaftsschutzes wird das Projekt abgelehnt, mit einer Bewilligung durch die Behörde ist nicht zu rechnen. -4- Pkt. 3.) Die Jahresrechnung 1985, welche allen Forstfondsvertretern mit der Sitzungseinladung übergeben wurde, wird vom Sachbearbeiter Peter Vergud eingehend vorgetragen und die wichtigsten Abweichungen zum Voranschlag im Detail erörtert. Die Jahresrechnung 1985 weist folgende Endsummen auf: Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung S 6.485.267, 11 S 296.047, 00 GESAMTEINNAHMEN Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung GESAMTEINNAHMEN GEBARUNGSÜBERSCHUSS ______________ S 6.781.314, 11 ============== S 5.523.928, 03 S 1.213.882, 37 ______________ S 6.737.810, 40 S 43.503, 71 ============== Vom Betriebsleiter wird vorgeschlagen, daß in jeder Gemeinde eine Person namhaft gemacht werden sollte, die für die laufende Überwachung der Forstwege (Reinigung der Wasserspulen) verantwortlich ist. Dadurch kann eine Reduzierung der laufenden Weginstandhaltungskosten erreicht werden. Nach eingehender Beratung der Jahresrechnung wird von Bgm. Bitschnau der Bericht des Prüfungsausschusses über die am 2. Juli vorgenommene Überprüfung der Jahresrechnung mit dem Antrag auf Entlastung der Standesverwaltung und Genehmigung der Jahresrechnung 1985 zur Kenntnis gebracht. Im internen Bericht wird angeregt, der Erfassung der Wildschäden in den Standeswaldungen vermehrtes Augenmerk zu schenken, wobei eine Verhinderung der Wildschäden durch entsprechende Wildreduktionen anzustreben ist. Gleichfalls soll die restliche Sanierung des Maisäßgebäudes "Hoha" in Schruns vorgenommen werden, damit die Verpachtung des Objektes erfolgen kann. Ebenso ist zur Beurteilung der Effizienz der betriebseigenen Holzerpartien eine Kosten- Nutzenrechnung anzustellen. Die vorgebrachten Anregungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Nachdem keine weiteren Anfragen mehr gestellt werden, bringt der Vorsitzende nachstehende Anträge zur Abstimmung: a) auf Genehmigung der Jahresrechnung 1985 mit den voran geführten Endsummen; b) auf Entlastung der Standesverwaltung; Den beiden Anträgen wird einstimmig die Zustimmung erteilt. Pkt. 4.) Es wird zur Kenntnis gebracht, daß im Zuge der vom Betriebsdienst vorgenommenen stichprobenweisen Überprüfungen festgestellt wurde, daß im Jahre 1982 der auf der Bp. 487 stehende Stall abgebrochen und an dieser Stelle ein Eigenheim -5- errichtet wurde. Durch den Eigentümer Baptist Hepperger wurde als Ersatz auf der Gp. 1340/1 Vandans ein landwirtschaftlicher Geräteschuppen erstellt, weshalb er um die Übertragung des Holzbezugsrechtes des abgebrochenen Stalles ersucht hat. Wie die Erhebungen zeigen, beträgt die restliche landwirtschaftliche Fläche noch ca. 73 a und ist verpachtet. Der Antragsteller betreibt keine Landwirtschaft. Nach eingehender Beratung wird die beantragte Übertragung des Holzbugsrechtes einstimmig abgelehnt, da die Voraussetzungen des Holzbezugsstatutes nicht mehr gegeben sind. Eine Zustimmung zum Abbruch des Stallgebäudes wurde nicht eingeholt, desgleichen ist der neu erstellte landwirtschaftliche Geräteschuppen nicht Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes. Pkt. 5.) Verschiedene Ansuchen um Zuweisung von Servitutsholz wurden durch den Betriebsdienst überprüft und werden wie folgt entschieden: 1. Flöry Norbert, Gaschurn 73: Dem Antrag auf Zuweisung von 10 fm Nutzholz für Instandsetzung Stalldach und Heulager wird einstimmig stattgegeben. Die Notwendigkeit der Reparatur ist gegeben, die vorgelegte Holzliste bestätigt den erforderlichen Holzbedarf. 2. Marlin Gebhard, St. Gallenkirch 57a: Die Überprüfung hat ergeben, daß der Neubau des baufälligen Stallgebäudes auf Bp. 548 durchgeführt ist. Für den Bau wurden ca. 8 m3 Schnittholz ausgeliehen, teils ist noch Schnittholz vorhanden. Festgestellt wird auch, daß teilweise keine Übereinstimmung der Bauausführung mit der vorliegenden Holzliste gegeben ist. Weiters wird berichtet, daß vor ca. 20 Jahren des Wohnhaus Nr. 57 mit Servitutsholz neu erbaut wurde, ohne daß eine Übertragung des Holzbezugsrechtes stattgefunden hat. Das alte Objekt besteht gleichfalls noch, ist allerdings nicht mehr im Eigentum des Antragstellers. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme) beschlossen, für den Stallneubau unter Berücksichtigung der erhobenen Umstände noch 12 fm Nutzholz zuzuweisen. Das Brennholzbezugsrecht ist für zwei Jahre aus dem Abbruchholz zu decken. Hinsichtlich des Bezugsrechtes für das Wohnhaus wird ebenfalls stimmenmehrheitlich beschlossen, daß das auf Gp. 1934 vor ca. 20 Jahren neu erstellte Wohnhaus Nr. 57a als eingeforstet gilt. Dem Eigentümer des alten Objektes (Flöry Norbert in Gortipohl) ist mitzuteilen, daß ein Holzbezugsrecht für das alte Wohnhaus auf Bp. 552 nicht mehr besteht. 3. Stemer Rudolf Franz, St. Gallenkirch 44: Die Zuweisung des Brennholzloses wird einstimmig abgelehnt, da der Antragsteller nur gelegentlich in St. Gallenkirch (meist nur über das Wochenende) wohnhaft ist. -6- 4. Wierer Viktoria, Lorüns 16: Nach nochmaliger Beratung des vorliegenden Antrages nach Zuweisung von Servitutsholz für den Neubau des Stalles in Bartholomäberg (Bp. 304) wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme) beschlossen, daß die Voraussetzungen des Holzbezugsstatutes nicht mehr gegeben sind (Vernachlässigung der Instandhaltungspflicht durch die Vorbesitzer, teilweise Parzellierung der Landwirtschaftsfläche, Antragstellerin nicht Standesbürgerin). 5. Vergud Alfred, Schruns: Dem Antrag um Zuweisung von 22 fm Nutzholz für den an Stelle des baufälligen Stalles auf Bp. 337 geplanten Neubau eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes wird nach eingehender Beratung stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme) stattgegeben. Es wird ausdrücklich festgehalten, daß die Einforstung nur im Rahmen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Liegenschaften gegeben ist. Pkt. 6.) Über die Ausschreibung der Baumeisterarbeiten für die Forstwege" Seggeswald-Blasblei" in St. Gallenkirch und "Graps-Sanüel" in Tschagguns wird den Anwesenden eine detaillierte Zusammenstellung der Ausschreibungsergebnisse übergeben. Zum Forstweg Seggeswald wird berichtet, daß auf Grund der örtlichen Verhältnisse mit umfangreichen Felssprengungen zu rechnen ist, weshalb an die bauausführende Firma besondere Anforderungen gestellt werden müssen. Weiters wird berichtet, daß lt. Rückfrage bei der Bezirkshauptmannschaft Firmen mit der Konzessionsberechtigung "Erdbewegung" nach der Gewerbeordnung nicht befugt sind, Arbeiten auszuführen, welche besondere statische Kenntnisse erfordern (z.b. Ausführung von Forstwegen in steilem Gelände, Sprengungen etc). Gleichfalls wird berichtet, daß die Fa. Sepp Tschofen, Partenen, nachträglich mitgeteilt hat, daß sie die Ausführung der Arbeiten in Bietergemeinschaft mit der Fa. Ing. Tomaselli, Nenzing, vornimmt. Gerade in Hinblick auf die teils extremen Geländeverhältnisse beim Forstweg Seggeswald sind bei der Auftragserteilung die nötigen rechtlichen Befugnisse der ausführenden Baufirma zu verlangen, damit haftungsrechtliche Folgen für den Auftraggeber ausgeschlossen werden können. Die überprüften Nettoanbotssummen für die ausgeschriebenen Forstwege betragen: 1. "Seggeswald - Blasblei": Fa. Sepp Tschofen, Partenen S 1.974.400, -Fa. Otto Rinderer, Bludenz S 2.005.320, — Bietergemeinschaft Fleiga, Gaschurn und Ing. S. Rünzler, Tschagguns S 2.045.250, — Fa. Alwin Hammer, Gaschurn Fa. Ing. Karl Jäger, Schruns Fa. Gebr. Vonbank, Schruns S 3.003.790, -S 4.903.045, -S 5.039.440, — -7- 2. "Graps - Sanüel": Fa. Otto Rinderer, Bludenz S 708.850, Fa. Fleiga/ Rünzler S 779.600, Fa. Herbert Bitschnau, Silbertal S 806.400, - Fa. Sepp Tschofen, Partenen Fa. Gebr. Vonbank, Schruns S 822.850, S 983.040, - Die Vergabe der Baumeisterarbeiten wird unter Berücksichtigung der gewerberechtlichen Bestimmungen, der haftungsrechtlichen Aspekte wie auch der beschäftigungspolitischen Überlegungen eingehend beraten. Bgm. Wachter stellt den Antrag, die Vergabe der Baumeisterarbeiten für den Forstweg Seggeswald an die Zweitbieterfirma Rinderer zu vergeben, da die fachgerechte Ausführung der Arbeiten unter Berücksichtigung anderer Aufträge durch die Billigstbieterfirma nicht gewährleistet ist. Die Abstimmung über den Antrag erbringt keine Zustimmung. Über Antrag des Vorsitzenden werden die Arbeiten für den Forstweg Seggeswald stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme) an die Fa. Sepp Tschofen in Bietergemeinschaft mit der Fa. Ing. Tomaselli zum Angebotspreis von S 1.974.400, — netto vergeben, unter der Auflage, daß seitens der Fa. Tschofen der gewerberechtliche Nachweis zur Ausführung der Arbeiten erbracht und ein Sprengbefugter namhaft gemacht wird. Die Arbeiten für den Forstweg Graps-Sanüel werden über Antrag des Vorsitzenden einstimmig an die Fa. Otto Rinderer zum Angebotspreis von S 708.850, — netto vergeben. GV Marlin nimmt an den Abstimmungen wegen Befangenheit nicht teil. Den Auftragnehmern sind mit der Auftragserteilung jeweils die behördlichen Auflagen nochmals zur Kenntnis zu bringen, beim Forstweg Seggeswald ist auf die nötigen Sicherheitsvorkehrungen durch den Betriebsleiter besonders zu achten. Pkt. 7.) Die Vorarlberger Illwerke haben die ursprünglich für Baustromversorgungszwecke erstellte 20-kV-Leitung Ziegerberg in den letzten Jahren entsprechend um- und ausgebaut und legen nunmehr zum Zwecke der Erwerbung der entsprechenden Rechte nach Maßgabe der Bestimmungen des Starkstromwegegesetzes die erforderlichen Vereinbarungen vor. Die Hochspannungsleitung verläuft über die Standesparzellen Gp. 1558, 1560/3, 1563/1, 1563/3, 1590/1 und 1590/3 (Blümentin) in einer Länge von 281 m. Es sind insgesamt 6 Masten errichtet. Die nachträgliche Vergütung für den Nutzungsentgang beträgt S 3.073, --. Für die Einräumung der beantragten Leitungsrechte im Sinne des Starkstromwegegesetzes einschließlich Bestockungsverbot leistet die Illwerke unter Anwendung der bestehenden Entschädigungsrichtlinien einen einmaligen Beitrag von S 14.200, -- netto. -8- Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden den vorgelegten Verträgen stimmenmehrheitlich (Gegenstimme durch GV Marlin, da er eine laufende Entschädigung verlangt) die Zustimmung erteilt. Pkt. 8.) Im Zuge der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde St. Gallenkirch im Jahre 1983 wurde auf der Standesparzelle Gp. 1713 St. Gallenkirch außerhalb des rutschgefährdeten Steilhanges ein Quellsammelschacht gebaut. Im Rahmen der Gemeindewasserversorgungsanlage werden die teils auch auf Standesgrund entspringenden Quellen durch Kraft Andreas für Zwecke der Gewinnung elektrischer Energie durch ein Kleinkraftwerk genutzt. Im Sinne der wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung ist von der Gemeinde über die Grundinanspruchnahme zur Erteilung der Benützungsbewilligung ein Übereinkommen vorzulegen. Bgm. Rudigier berichtet, daß Kraft Andreas die infolge des Baues des Kleinkraftwerkes anfallenden Mehrkosten von ca. S 300. 000, -- zu übernehmen hat, wobei ein Teil im Wege eines jährlichen Entgeltes in Höhe von S 3.000, — aufzubringen ist. Nach Beratung wird dem vorliegenden Entwurf des Dienstbarkeitsvertrages einstimmig die Zustimmung erteilt. Für die Einräumung der Dienstbarkeitsrechte ist von der Gemeinde St. Gallenkirch ein jährliches Entgelt in Höhe von S 2.500 und von Herrn Kraft in Höhe von S 500 zu entrichten. Das Entgelt ist wertgesichert. Pkt. 9. Allfälliges) Der Betriebsleiter gibt bekannt, daß die Betriebsorgane bei der Behörde als Forstschutzorgane vereidigt werden sollten, damit von ihnen die im Forstgesetz eingeräumten Befugnisse wahrgenommen werden können (Schutz der Wälder gegen eine rechtswidrige Ausübung des Gemeingebrauches durch die Waldbesucher). Bgm. Rudigier gibt bekannt, daß bezüglich der Beteiligung des Standes Montafon an der GWG Schattenort weitere Gespräche mit der Genossenschaft und der Agrarbezirksbehörde erfolgt sind. Dem Vorschlag des Standes Montafon, wonach sich dieser am 1. Bauabschnitt mit 23% und am 2. Bauabschnitt mit 25% an den nicht durch öffentliche Förderungsmitteln gedeckten Baukosten beteiligt, wird grundsätzlich von allen Parteien zugestimmt. An den künftigen Erhaltungskosten ist der Stand Montafon nicht beteiligt, jedoch unter der Auflage einer üblichen forstwirtschaftlichen Nutzung der erschlossenen Standeswälder durch die Standesbürger bzw. den Stand Montafon. Bei größeren Nutzungen wie z.B. Stockverkäufe müßte mit der Genossenschaft für die Benützung der Güterweganlage jeweils ein gesondertes Übereinkommen getroffen werden. Diese Regelung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. -9- Bgm. Säly berichtet über die Besichtigung des Abbruchgebietes im Schattwald durch den Landesgeologen. Eine Gefährdung des unterliegenden Siedlungsbereiches ist nicht gegeben, allerdings wird die Schüttung eines Auffangdammes vorgeschlagen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen schließt der Vorsitzende um 13.30 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme die Sitzung. Schruns, 16. Juli 1986 Schriftführer: Forstfondsvertretung: