20201229_VandansInfo_026

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Aktenzahl/Geschäftszahl 015-2
Letzte Änderung 14.08.2021, 14:58
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: amtsinformation
Dokumentdatum 2020-12-29
Erscheinungsdatum 2020-12-29
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29. Dezember 2020/Nr. 26 Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Florian Küng gemeinde@vandans.at Parteienverkehr Hauptverwaltung: Mo-Fr 8 bis 12 Uhr Bürgerservice: Mo-Fr 7 bis 13 Uhr Telefon: 05556 / 72 720 - 0 Fax: DW 33 www.vandans.at Recycling Christbaumabholaktion Am Montag, 11. Jänner, werden ab 7 Uhr die komplett abgeräumten Christbäume von den Bauhofmitarbeitern eingesammelt. Stellen Sie Ihre Weihnachtsbäume zu den gewohnten Sammelstellen. Veranstaltung Blutspendeaktion Am Donnerstag, 7. Jänner, von 18 bis 21 Uhr, findet in der Rätikonhalle eine Blutspendeaktion statt. Bitte denken Sie daran, einen MundNasenschutz zu tragen. Aktuelles Kerzenreste Die Vandanser „Sonnwendfeurer“ bitten um Ihre Unterstützung mit Kerzenresten. Diese können beim Altstoffsammelzentrum Gafadura ganzjährig abgegeben werden. Die Kerzenreste werden dann eingeschmolzen und zu umweltschonenden Sonnwendfeuer-Kerzen verarbeitet. Recht&Gesetz Rechtsberatung Am Montag, 11. Jänner, findet von 18 bis 19 Uhr die nächste Rechtsberatung im Gemeindeamt statt. Interessierte finden sich bitte im Sitzungszimmer im Obergeschoss ein. Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz gibt zu Rechtsfragen kostenlos Auskunft. Gemeinde Einladung zur Antigen-Testung (Covid-19) Von Freitag, 15. Jänner, bis Sonntag, 17. Jänner, finden in der Rätikonhalle Vandans zu folgenden Zeiten kostenlose Antigentestungen statt. Alle Personen ab 6 Jahren sind zu einem Test eingeladen. Bitte nutzen Sie dieses kostenlose Angebot direkt im Ort! Eine Anmeldung zur Testung erleichtert den Ablauf und kann über die Homepage „Vorarlberg testet“ auch für weitere Personen (c) Land Vorarlberg erledigt werden. Anmeldungen sind > Freitag, 14-20 Uhr vermutlich ab 8. Jänner 2021 mög> Samstag, 8-18 Uhr lich. > Sonntag, 8-18 Uhr Um die Ansteckungsrate zu senken, sollen vor allem symptomlos positive Personen herausgetestet werden. Vereinsleben INFO: Antigentest - Vorarlberg testet https://vorarlberg.at/web/ land-vorarlberg/vorarlbergtestet Beiträge Rells‘r Loft Für das Fasnatblättle „Dr Rells’r Loft“ werden noch Beiträge aus dem Vandanser Dorfgeschehen gesucht. Wurden Sie Zeuge von lustigen BePfefferkorn abgeben oder per E-Mail gebenheiten oder von Pleiten, Pech an folgende Adresse senden: und Pannen, so können Sie entsprechende Beiträge bei Heinz Scheider, INFO: Funkenzunft Vandans Werner Enzenhofer und Markus info@funkenzunft-vandans.at Info Information der Montafonerbahn Schruns AG Seit Oktober sind alle Bahnhöfe mit Fahrscheinautomaten ausgestattet. Ab 1.1.2021 muss vor Bahnantritt Tickets mehr aus. Bei Benützung der eine gültige Fahrkarte am FahrBahn ohne gültigem Ticket muss ab scheinautomat gelöst werden. Die Jänner 2021 mit einer Geldbuße geZugbegleiterInnen stellen keine rechnet werden. Abgaben- und Gebührenverordnung 2021 Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Vandans vom 19. November 2020 werden die in den jeweils geltenden Verordnungen über Steuern, Abgaben und Gebühren festgelegten Prozentsätze bzw. Beträge gemäß § 17 Abs 1 und Abs 3 Z 1, 2 und 4 des Finanzausgleichsge­setzes 2017, BGBI I Nr. 116/2016 idgF, in Verbindung mit§ 11 Abs 1 und§ 13 Abs 1 und 2 des Tourismusgesetzes, LGBI Nr. 86/1997 idgF, §§ 16 bis 18 des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBI Nr. 1/2006 idgF, § 28a des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBI I Nr. 102/2002 idgF, § 12 Abs 1 des Kanalisationsgesetzes, LGBI Nr. 5/1989 idgF und § 42 Abs 1 des Bestattungsge­setzes, LGBI Nr. 58/1969 idgF, für das Kalenderjahr 2021 wie folgt geändert und festgesetzt: a) Grundsteuer: A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe B für sonstige Grundstücke b) Vergnügungssteuer: Ortsansäßige Vereine sollen jährlich für 1 Veranstaltung die Vergnügungssteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten. c) Gästetaxe: d) Tourismusbeitragssatz e) Zweitwohnsitzabgabe: Ortsklasse C pro m2 Höchstbetrag je Ferienwohnung f) Hundesteuer: Für den 1. Hund im Haushalt (soferne dieser über 3 Monate alt ist) für jeden weiteren Hund im Haushalt Befreit von der Hundesteuer sind Wachhunde, Blindenführerhunde, Hunde die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, Assistenzhunde von Menschen mit Behinderung, Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Lawinenhunde sowie Diensthunde der Polizei, sofern hierfür eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann. g) Abfallbeseitigung - Die Abfall-Grundgebühr wird wie folgt festgelegt: Haushalts-Grundgebühr Zuschlag pro Person (ab dem 18. Lebensjahr - Stichtag 30.9.) unabhängig davon ob Haupt- oder weiterer Wohnsitz Für Ferienwohnungen, die als Zweitwohnsitz genutzt werden Restmüll wird nur in den dafür vorgesehenen Müllsäcken oder den entsprechenden Banderolen abgeführt. Die Restmüllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 6 Säcken) und die Banderolen (erhältlich in 5er Einheiten) sowie die Bio-Müllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 10 Säcken) können im Gemeindeamt Vandans/Bürgerservice käuflich erworben werden. Der Kaufpreis pro Müllsack/Banderole beträgt bei einem Müllsack - Fassungsvermögen 20 l Müllsack - Fassungsvermögen 40 l Banderole - Fassungsvermögen 60 l Banderole - Fassungsvermögen 120 l Banderole - Fassungsvermögen 240 l Die Kosten pro Bio-Müllsack beträgt bei einem Bio-Müllsack – Fassungsvermögen 8 l Bio-Müllsack – Fassungsvermögen 15 l Die Kosten für die Entleerung von Biotonnen inkl. Behälter und Behälterservice betragen je Entleerung Biotonne – Fassungsvermögen 80 l Biotonne – Fassungsvermögen 120 l Biotonne – Fassungsvermögen 240 l Die Kosten für die Entleerung sogenannter Müllcontainer für Gewerbebetriebe betragen je Entleerung Container – Fassungsvermögen 660 l Container – Fassungsvermögen 800 l Container – Fassungsvermögen 1.000 l Container – Fassungsvermögen 1.100 l 500 v.H. 500 v.H. 10 v.H. Euro 1, 50 1, 30 v.H. Euro Euro 7, 90 869, 40 Euro Euro 55, 00 55, 00 Euro 40, 00 Euro Euro 5, 00 80, 00 Euro Euro Euro Euro Euro 1, 90 3, 80 5, 70 11, 40 22, 80 Euro Euro 0, 90 1, 50 Euro Euro Euro 9, 50 13, 50 24, 50 Euro Euro Euro Euro 68, 00 82, 40 103, 00 113, 20 h) Gebühren auf dem Altstoffsammelzentrum (ASZ) Gafadura: Altholz (behandelt und unbehandelt) pro kg Sperrmüll/Baumüll - Abgabe ist nur in offenen Gebinden möglich! pro kg Elektrogroß- und -kleingeräte Kühlgeräte (Kühl- und Gefriergeräte) Bildschirmgeräte (Fernseher, Monitor, Flachbildschirme) Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen) Elektroschrott (z.B. Autoradio, Boiler, Computerspiele, Durchlauferhitzer, Elektro-Installationsmaterial, gewerblich genutzte Geräte) pro kg PKW Reifen pro Stück PKW Reifen mit Felge pro Stück LKW Reifen ohne Felge pro Stück Bauschutt (rein und unrein), Asche udgl. (Entsorgung nur bis zu 1 m3 möglich!) pro kg Erdaushub, Steine, humusähnliches Material (Entsorgung nur bis zu 1 m3 möglich!) je m3 Grünabfälle (Gras/Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Laub) Wurzelstöcke: Durchmesser in cm des Wurzelstockes bis 15 cm = 40 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 16 - 25 cm = 75 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 26 - 50 cm = 250 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 51 - 80 cm = 530 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 81 - 100 cm = 770 kg i) Wasserbezugsgebühr: Je Kubikmeter bezogenes Wasser Zählermiete pro Wassermesser und Jahr Pro ganzjährig gehaltener Großvieheinheit sind maximal 40 m3 Wasser kostenlos. (Voraussetzung: Der Antrag auf Gewährung von Freiwasser nach der gültigen Wassergebührenverordnung muss termingerecht beim Gemeindeamt eingebracht werden.) j) Wasseranschlussbeitrag: Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Gemeindewasserversorgung wird ein Wasseranschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke. Der Beitragssatz beträgt: Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (z.B. Ställe) ermäßigt sich die Anschlussgebühr um 75 % als indirekte Landwirtschaftsförderung. k) Bauwasserpauschale: Für Wasserentnahmestellen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerkes lediglich vorübergehend, längstens jedoch auf die Dauer von zwei Jahren erstellt und nach Ablauf dieser Frist ersatzlos beseitigt werden, wird eine Bauwasserpauschale erhoben. Diese wird einmalig mit 5 v.H. der Wasseranschlussgebühr, die für das zur Errichtung gelangende Bauwerk festgesetzt. l) Kanalbenützungsgebühr: Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasserverbrauch m)Kanalerschließungsbeitrag: Die Bewertungseinheit für die Berechnung des Erschließungsbeitrages beträgt 5 v.H. der in den Einzugsbereich fallenden Grundstücksflächen (m2). Der Beitragssatz beträgt: n) Kanalanschlussbeitrag: Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Abwasserbeseitigungsanlage wird ein Kanalanschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke. Der Beitragssatz beträgt: o) Grabstätte-Benützungsgebühr (15 Jahre): Sondergrab Kategorie I (Erdgrab auf dem „alten“ Friedhof inkl. Sozialgrab) Sondergrab Kategorie II (Urne in der Urnenwand) Euro Euro 0, 09 0, 30 kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos Euro Euro Euro Euro Euro Euro 0, 50 2, 50 4, 40 10, 00 0, 05 10, 00 kostenlos Euro Euro Euro Euro Euro 3, 00 6, 00 20, 00 42, 00 62, 00 Euro Euro 1, 81 15, 00 Euro 54, 37 5 v.H. Euro 2, 73 Euro 54, 37 Euro 54, 37 Euro Euro 400, 00 1.600, 00 Sondergrab Kategorie III (Urne auf dem Urnenfriedhof südseitig) p) Totengräbergebühr: Sondergrab Kategorie I (einfache Tiefe bis 1, 70 m) Sondergrab Kategorie I (doppelte Tiefe bis 2, 40 m) Für die Beisetzung einer Urne in einem Sondergrab Kategorie I + III Aus- und Einbau der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte zur Beschriftung Gravur der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte: Per Buchstabe bzw. per Zahl q) Kindergarten: Betreuungsjahr 2020/21 - monatliche Gebühren: Modul I - Montag bis Freitag jeweils von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Modul II - Montag bis Freitag jeweils von 7 Uhr bis 13 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Modul III - und einem Nachmittag Montag - Freitag jeweils von 7 bis 13 Uhr, 13 bis 17 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Modul IV - und zwei Nachmittage Montag bis Freitag jeweils von 7 bis 13 Uhr, 13 bis 17 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) 5-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden Jede weitere wöchentliche Betreuungsstunde r) Kleinkinderbetreuung für 2 und 3-jährige Kinder Betreuungsjahr 2020/21 - monatl. Gebühren Modul I (8 bis 12 Uhr = 4 Stunden) 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche Modul II (7.30 Uhr bis 12.30 Uhr = 5 Stunden) 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche Modul III (7 Uhr bis 13 Uhr = 6 Stunden) 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche Euro 1.600, 00 Euro Euro Euro Euro Euro 500, 00 700, 00 40, 00 200, 00 20, 00 Euro Euro Euro Euro 37, 00 21, 14 51, 00 26, 42 Euro Euro 62, 20 30, 65 3-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden Jede weitere wöchentliche Betreuungsstunde s) Kinder- und Schülerausspeisung - pro Essen t) Sommer- und Ferienbetreuung (tageweise) Im Kindergarten - Modul I: Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 7 bis 13 Uhr - pro Vormittag Im Kindergarten - Modul II: Nachmittagsbetreuung pro Nachmittag von 12.30 bis 17 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Euro Euro 73, 40 34, 88 kostenlos Euro 2, 80 Euro Euro Euro Euro 62, 00 96, 00 127, 00 159, 00 Euro Euro Euro Euro 80, 00 120, 00 159, 00 199, 00 Euro Euro Euro Euro 96, 00 143, 00 191, 00 239, 00 Euro Euro Euro 37, 00 1, 25 4, 50 Euro Euro 6, 00 4, 00 -50% In sämtlichen vorstehenden Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abgaben- und Gebührenverordnung 2020 vom 25. September 2020 außer Kraft. Der Bürgermeister Florian Küng