20200102_VandansInfo_001

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Aktenzahl/Geschäftszahl 015-2
Letzte Änderung 14.08.2021, 15:04
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: amtsinformation
Dokumentdatum 2020-01-02
Erscheinungsdatum 2020-01-02
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Recycling Christbaumabholaktion Am Dienstag, 7. Jänner, werden ab 7 Uhr die komplett abgeräumten Christbäume von den Bauhofmitarbeitern der Gemeinde eingesammelt. Stellen Sie Ihre Weihnachtsbäume zu den gewohnten Sammelstellen. Veranstaltung Blutspendeaktion Am Dienstag, 7. Jänner, von 18 bis 21 Uhr, findet in der Rätikonhalle eine Blutspendeaktion statt. Die Funkenzunft bewirtet und freut sich auf viele Spender. Vereinsleben Beiträge Rells‘r Loft Für das Fasnatblättle „Dr Rells’r Loft“ werden noch Beiträge aus dem Vandanser Dorfgeschehen gesucht. Wurden Sie Zeuge von lustigen Begebenheiten oder von Pleiten, Pech und Pannen, so können Sie entsprechende Beiträge bei Heinz Scheider, Werner Enzenhofer und Markus Pfefferkorn abgeben oder per E-Mail an folgende Adresse senden: INFO: Funkenzunft Vandans info@funkenzunft-vandans.at Gemeinde 2. Jänner 2020/Nr.1 Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Burkhard Wachter gemeinde@vandans.at Parteienverkehr Hauptverwaltung: Mo-Fr 8 bis 12 Uhr Bürgerservice: Mo-Fr 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr Mi 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr Telefon: 05556 / 72 720 - 0 Fax: DW 33 www.vandans.at Reinigungskraft für Kindergarten Die Gemeinde Vandans sucht zum ehestmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft für den Kindergarten Vandans. Das Beschäftigungsausmaß beträgt mindestens 25 %. Die Entlohnung erfolgt nach dem Gemeindeangestelltengesetz 2005. Für Fragen steht Ihnen Frau Eveline Breuß (Tel. 0555672720-11) gerne zur Verfügung. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis spätes- tens 31. Jänner 2020, bevorzugt per E-Mail, oder an das Gemeindeamt Vandans, 6773 Vandans, Dorfstraße 26. INFO: Gemeinde Vandans Eveline Breuß * 72720-11 gemeinde@vandans.at Entwurf zur baulichen Nutzung in Vandans Hiermit wird der Entwurf einer Verordnung der Gemeindevertretung Vandans über die Erlassung einer Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung in Vandans veröffentlicht. Die Gemeindevertretung der Geauf der Homepage der Gemeinde meinde Vandans hat in ihrer Sitzung (www.vandans.at unter „Verwaltung vom 27. November 2019 den Entwurf & Politik“/„Digitale Amtstafel“) bis einer Verordnung über die Erlassung 20. Jänner 2020 veröffentlicht. einer Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung der Gemeinde Während der Zeit der VeröffentVandans für das Siedlungsgebiet der lichung kann jede GemeindeGemeinde Vandans in Tallage gemäß bürgerin/jeder Gemeindebürger § 31 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, oder Eigentümerin/Eigentümer LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen. von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Der Verordnungsentwurf samt ErVerordnungsentwurf schriftlich Änläuterungsbericht wird vier Wochen derungsvorschläge erstatten. Recht&Gesetz Abgaben- und Gebührenverordnung 2020 Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Vandans vom 27. November 2019 werden die in den jeweils geltenden Verordnungen über Steuern, Abgaben und Gebühren festgelegten Prozentsätze bzw. Beträge gemäß § 17 Abs 1 und Abs 3 Z 1, 2 und 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl I Nr. 116/2016 idgF, in Verbindung mit § 11 Abs 1 und § 13 Abs 1 und 2 des Tourismusgesetzes, LGBl Nr. 86/1997 idgF, §§ 16 bis 18 des Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl Nr. 1/2006 idgF, § 28a des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl I Nr. 102/2002 idgF, § 12 Abs 1 des Kanalisationsgesetzes, LGBl Nr. 5/1989 idgF und § 42 Abs 1 des Bestattungsgesetzes, LGBl Nr. 58/1969 idgF, für das Kalenderjahr 2020 wie folgt geändert und festgesetzt: a) Grundsteuer: A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe B für sonstige Grundstücke b) Vergnügungssteuer: Ortsansäßige Vereine sollen jährlich für 1 Veranstaltung die Vergnügungssteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten. c) Gästetaxe: d) Tourismusbeitragssatz e) Zweitwohnsitzabgabe: Ortsklasse B pro m2 à Höchstbetrag je Ferienwohnung f) Hundesteuer: Für den 1. Hund im Haushalt (soferne dieser über 3 Monate alt ist) für jeden weiteren Hund im Haushalt Befreit von der Hundesteuer sind Wachhunde, Blindenführerhunde, Hunde die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, Assistenzhunde von Menschen mit Behinderung, Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Lawinenhunde sowie Diensthunde der Polizei, sofern hierfür eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann. g) Abfallbeseitigung - Die Abfall-Grundgebühr wird wie folgt festgelegt: Haushalts-Grundgebühr Zuschlag pro Person (ab dem 18. Lebensjahr - Stichtag 30.9.) unabhängig davon ob Haupt- oder weiterer Wohnsitz Für Ferienwohnungen, die als Zweitwohnsitz genutzt werden Restmüll wird nur in den dafür vorgesehenen Müllsäcken oder den entsprechenden Banderolen abgeführt. Die Restmüllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 6 Säcken) und die Banderolen (erhältlich in 5er Einheiten) sowie die Bio-Müllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 10 Säcken) können im Gemeindeamt Vandans/Bürgerservice käuflich erworben werden. Der Kaufpreis pro Müllsack/Banderole beträgt bei einem Müllsack - Fassungsvermögen 20 l Müllsack - Fassungsvermögen 40 l Banderole - Fassungsvermögen 60 l Banderole - Fassungsvermögen 120 l Banderole - Fassungsvermögen 240 l Die Kosten pro Bio-Müllsack beträgt bei einem Bio-Müllsack – Fassungsvermögen 8l Bio-Müllsack – Fassungsvermögen 15 l Die Kosten für die Entleerung von Biotonnen inkl. Behälter und Behälterservice betragen je Entleerung Biotonne – Fassungsvermögen 80 l Biotonne – Fassungsvermögen 120 l Biotonne – Fassungsvermögen 240 l Die Kosten für die Entleerung sogenannter Müllcontainer für Gewerbebetriebe betragen je Entleerung Container – Fassungsvermögen 660 l Container – Fassungsvermögen 800 l Container – Fassungsvermögen 1.000 l Container – Fassungsvermögen 1.100 l 500 v.H. 500 v.H. 10 v.H. Euro 1, 50 1, 30 v.H. Euro Euro 13, 31 1.463, 58 Euro Euro 55, 00 55, 00 Euro 40, 00 Euro Euro 5, 00 80, 00 Euro Euro Euro Euro Euro 1, 80 3, 60 5, 40 10, 80 21, 60 Euro Euro 0, 90 1, 50 Euro Euro Euro 9, 50 13, 50 24, 50 Euro Euro Euro Euro 68, 00 82, 40 103, 00 113, 20 h) Gebühren auf dem Altstoffsammelzentrum (ASZ) Gafadura: Altholz (behandelt und unbehandelt) pro kg Sperrmüll/Baumüll - Abgabe ist nur in offenen Gebinden möglich! pro kg Elektrogroß- und -kleingeräte Kühlgeräte (Kühl- und Gefriergeräte) Bildschirmgeräte (Fernseher, Monitor, Flachbildschirme) Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen) Elektroschrott (z.B. Autoradio, Boiler, Computerspiele, Durchlauferhitzer, Elektro-Installationsmaterial, gewerblich genutzte Geräte) pro kg PKW Reifen pro Stück PKW Reifen mit Felge pro Stück LKW Reifen ohne Felge pro Stück 3 Bauschutt (rein und unrein), Asche udgl. (Entsorgung nur bis zu 1 m möglich ) pro kg 3 Erdaushub, Steine, humusähnliches Material (Entsorgung nur bis zu 1 m möglich ) je m3 Grünabfälle (Gras/Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Laub) Wurzelstöcke: Durchmesser in cm des Wurzelstockes bis 15 cm = 40 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 16 - 25 cm = 75 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 26 - 50 cm = 250 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 51 - 80 cm = 530 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 81 - 100 cm = 770 kg i) Wasserbezugsgebühr: Je Kubikmeter bezogenes Wasser Zählermiete pro Wassermesser und Jahr Pro ganzjährig gehaltener Großvieheinheit sind maximal 40 m3 Wasser kostenlos. (Voraussetzung: Der Antrag auf Gewährung von Freiwasser nach der gültigen Wassergebührenverordnung muss termingerecht beim Gemeindeamt eingebracht werden.) j) Wasseranschlussbeitrag: Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Gemeindewasserversorgung wird ein Wasseranschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke. Der Beitragssatz beträgt: Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (z.B. Ställe) ermäßigt sich die Anschlussgebühr um 75 % als indirekte Landwirtschaftsförderung. k) Bauwasserpauschale: Für Wasserentnahmestellen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerkes lediglich vorübergehend, längstens jedoch auf die Dauer von zwei Jahren erstellt und nach Ablauf dieser Frist ersatzlos beseitigt werden, wird eine Bauwasserpauschale erhoben. Diese wird einmalig mit 5 v.H. der Wasseranschlussgebühr, die für das zur Errichtung gelangende Bauwerk festgesetzt. l) Kanalbenützungsgebühr: Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasserverbrauch m)Kanalerschließungsbeitrag: Die Bewertungseinheit für die Berechnung des Erschließungsbeitrages beträgt 5 v.H. der in den Einzugsbereich fallenden Grundstücksflächen (m2). Der Beitragssatz beträgt: n) Kanalanschlussbeitrag: Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Abwasserbeseitigungsanlage wird ein Kanalanschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke. Der Beitragssatz beträgt: o) Grabstätte-Benützungsgebühr (15 Jahre): Sondergrab Kategorie I (Erdgrab auf dem „alten“ Friedhof inkl. Sozialgrab) Sondergrab Kategorie II (Urne in der Urnenwand) Euro Euro 0, 09 0, 30 kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos Euro Euro Euro Euro Euro Euro 0, 50 2, 50 4, 40 10, 00 0, 05 10, 00 kostenlos Euro Euro Euro Euro Euro 3, 00 6, 00 20, 00 42, 00 62, 00 Euro Euro 1, 78 15, 00 Euro 53, 57 5 v.H. Euro 2, 69 Euro 53, 57 Euro 53, 57 Euro Euro 400, 00 1.600, 00 Sondergrab Kategorie III (Urne auf dem Urnenfriedhof südseitig) p) Totengräbergebühr: Sondergrab Kategorie I (einfache Tiefe bis 1, 70 m) Sondergrab Kategorie I (doppelte Tiefe bis 2, 40 m) Für die Beisetzung einer Urne in einem Sondergrab Kategorie I + III Aus- und Einbau der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte zur Beschriftung Gravur der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte: Per Buchstabe bzw. per Zahl q) Kindergartengebühr (monatlich) Modul I - Montag bis Freitag jeweils von 7.15 Uhr bis 12 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Modul II - Montag bis Freitag jeweils von 7 Uhr bis 13 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Modul III - und einem Nachmittag Montag - Freitag jeweils von 7 bis 13 Uhr, 13 bis 17 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Modul IV - und zwei Nachmittage Montag bis Freitag jeweils von 7 bis 13 Uhr, 13 bis 17 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) 5-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden Je weitere wöchentliche Betreuungsstunde Mittagessen pro Essen r) Kleinkinderbetreuung für 2 und 3-jährige Kinder (monatlich) Modul I - (8 bis 12 Uhr = 4 Stunden) 2-jährige Kinder 1 Tag pro Woche 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche 3-jährige Kinder 1 Tag pro Woche Modul II - (7 Uhr bis 13 Uhr = 6 Stunden) 2-jährige Kinder 1 Tag pro Woche 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche 3-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden Je weitere wöchentliche Betreuungsstunde s) Sommer- und Ferienbetreuung (tageweise) Im Kindergarten - Modul I Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 7 bis 13 Uhr pro Vormittag Im Kindergarten - Modul II Nachmittagsbetreuung pro Nachmittag von 12.30 bis 17 Uhr Mitagessen pro Essen Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Euro 1.600, 00 Euro Euro Euro Euro Euro 500, 00 700, 00 40, 00 200, 00 20, 00 Euro Euro Euro Euro 36, 45 20, 83 50, 25 26, 04 Euro Euro 61, 29 30, 20 Euro Euro 72, 33 34, 37 kostenlos Euro 1, 39 Euro 4, 00 Euro Euro Euro Euro Euro Euro 58, 00 61, 00 94, 00 125, 00 157, 00 36, 00 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 58, 00 94, 00 141, 00 188, 00 235, 00 36, 00 1, 22 Euro 6, 00 Euro Euro 4, 00 4, 00 -50% In sämtlichen vorstehenden Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abgaben- und Gebührenverordnung 2019 vom 2. August 2019 außer Kraft. Der Bürgermeister Burkhard Wachter