20190102_VandansInfo_001

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Aktenzahl/Geschäftszahl 015-2
Letzte Änderung 14.08.2021, 15:04
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: amtsinformation
Dokumentdatum 2019-01-02
Erscheinungsdatum 2019-01-02
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Recht&Gesetz Rechtsberatung Die nächste kostenlose Rechtsberatung findet am Montag, 7. Jänner, statt. Dr. Günter Flatz steht von 18 bis 19 Uhr im Gemeindeamt für Rechtsfragen zur Verfügung. Veranstaltung Blutspendeaktion Am Montag, 7. Jänner, von 18 bis 21 Uhr, findet im Foyer des Schulzentrums Montafon (SZMO) eine Blutspendeaktion statt. Die Funkenzunft bewirtet und freut sich auf viele Spender. Vereinsleben Beiträge Rellser Loft Die Funkenzunft bittet um Beiträge für den Rellser Loft. Beiträge können bei jedem Mitglied der Funkenzunft abgegeben werden. Senioren Jahresauftakt der Seniorenbörse Montafon Am Mittwoch, 16. Jänner findet von 14 bis 16 Uhr im Sternensaal Schruns ein Treffen statt. Alle sind herzlich eingeladen. Liebe Leserinnen und Leser! Am 17. Dezember hat das Seniorenheim Schmidt seine Pforten endgültig geschlossen. Die Bewohner, die noch in Vandans wohnten, wurden in das neu erbaute Pflegeheim St. Anna nach Bartholomäberg übersiedelt. Wir möchten uns bei allen Vandanser und Vandanserinnen für die Unterstützung unserer Arbeit im Seniorenheim Schmidt bedanken und wünschen allen ein gesundes neues Jahr 2019. Andrea Jochum, MSc und MitarbeiterInnen Förderung 2. Jänner 2019/Nr.1 Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Burkhard Wachter gemeinde@vandans.at Parteienverkehr Hauptverwaltung: Mo-Fr 8 bis 12 Uhr Bürgerservice: Mo-Fr 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr Mi 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr Telefon: 05556 / 72 720 - 0 Fax: DW 33 www.vandans.at Thermografie-Aktion Als e5 Gemeinde lädt Vandans ihre Bürger ein, an der Thermografie-Aktion teilzunehmen und die Gemeindeförderung zu beanspruchen. Haben Sie sich schon einmal mit Schritte aufzeigt. dem energetischen Zustand Ihres Teilnehmen können EigentümerInWohngebäudes auseinandergesetzt? nen aller Gebäude in Vandans, die Mit der e5 Thermografie-Aktion vor dem Jahr 2000 errichtet wurden. können Sie jetzt Schwachstellen auf- Nachdem Sie die Rechnung bezahlt decken. Die e5 Gemeinde Vandans haben, melden Sie sich bitte mit dem unterstützt Sie dabei und überZahlungsnachweis beim Gemeindenimmt einen Teil der Gesamtkosten. amt und erhalten 40% rückerstattet. Die Anmeldung erfolgt mittels ausDie Kosten betragen für ein Eingefülltem Coupon, erhältlich bis 18.1. familienhaus, Doppelhaus oder im Gemeindeamt bei Eveline Breuß. Gebäude bis 10 Wohneinheiten: nur Der Energieberater Gebhard Bertsch Außenaufnahme 80 Euro; nur Invereinbart einen Termin für die nenaufnahme 80 Euro, Innen- und Thermografieaufnahmen, idealerAußenaufnahme 150 Euro weise bei kalten Temperaturen, im Für Betriebe, Hotellerie, Gebäude ab Jänner, Februar oder März 2019. Im 10 Wohneinheiten: nur AußenaufAnschluss vereinbaren Sie einen nahme 100 Euro, nur Innenaufnahpersönlichen Termin beim Energieme 100 Euro, Innen- und Außenaufberater, der mit ihnen die Bilder nahme 180 Euro bespricht und mögliche weitere Recycling Christbaum-Abholung Am Montag, 7. Jänner, werden ab 7 Uhr die komplett abgeräumten Christbäume von den Bauhofmitarbeitern der Gemeinde eingesammelt. Stellen Sie Ihre Weihnachtsbäume zu den gewohnten Sammelstellen. Öffnungszeiten ASZ Gafadura Das ASZ Gafadura erweitert ab Jänner 2019 die Öffnungszeiten und hat am Samstag künftig ab 8 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten ab dem neuen >> Samstag von 8 bis 12 Uhr und 13 Jahr sind somit: bis 16 Uhr. >> Mittwoch von 15 bis 19 Uhr Info Elternberatung Die nächste Elternberatung ist am Montag, 14. Jänner, von 14 bis 16 Uhr, im 1. Stock des Gemeindeamtes. Eltern mit Kleinkindern sind herzlich zur Beratung eingeladen, Recht&Gesetz Abgaben- und Gebührenverordnung 2019 Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Vandans vom 20. Dezember 2018 werden die in den jeweils geltenden Verordnungen über Steuern, Abgaben und Gebühren festgelegten Prozentsätze bzw. Beträge gemäß § 17 Abs 1 und Abs 3 Z 1, 2 und 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl I Nr. 116/2016 idgF, in Verbindung mit § 11 Abs 1 und § 13 Abs 1 und 2 des Tourismusgesetzes, LGBl Nr. 86/1997 idgF, §§ 16 bis 18 des Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl Nr. 1/2006 idgF, § 28a des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl I Nr. 102/2002 idgF, § 12 Abs 1 des Kanalisationsgesetzes, LGBl Nr. 5/1989 idgF und § 42 Abs 1 des Bestattungsgesetzes, LGBl Nr. 58/1969 idgF, für das Kalenderjahr 2019 wie folgt geändert und festgesetzt: a) Grundsteuer: A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe B für sonstige Grundstücke b) Vergnügungssteuer: Ortsansäßige Vereine sollen jährlich für 1 Veranstaltung die Vergnügungssteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten. c) Gästetaxe: d) Tourismusbeitragssatz e) Zweitwohnsitzabgabe: Ortsklasse B pro m2 à Höchstbetrag je Ferienwohnung f) Hundesteuer: Für den 1. Hund im Haushalt (soferne dieser über 3 Monate alt ist) für jeden weiteren Hund im Haushalt Befreit von der Hundesteuer sind Wachhunde, Blindenführerhunde, Hunde die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, Assistenzhunde von Menschen mit Behinderung, Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Lawinenhunde sowie Diensthunde der Polizei, sofern hierfür eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann. g) Abfallbeseitigung - Die Abfall-Grundgebühr wird wie folgt festgelegt: Haushalts-Grundgebühr Zuschlag pro Person (ab dem 18. Lebensjahr - Stichtag 30.9.) unabhängig davon ob Haupt- oder weiterer Wohnsitz Für Ferienwohnungen, die als Zweitwohnsitz genutzt werden Restmüll wird nur in den dafür vorgesehenen Müllsäcken oder den entsprechenden Banderolen abgeführt. Die Restmüllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 6 Säcken) und die Banderolen (erhältlich in 5er Einheiten) sowie die Bio-Müllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 10 Säcken) können nur im Gemeindeamt Vandans/Bürgerservice käuflich erworben werden. Der Kaufpreis pro Müllsack/Banderole beträgt bei einem Müllsack - Fassungsvermögen 20 l Müllsack - Fassungsvermögen 40 l Banderole - Fassungsvermögen 60 l Banderole - Fassungsvermögen 120 l Banderole - Fassungsvermögen 240 l Die Kosten pro Bio-Müllsack beträgt bei einem Bio-Müllsack – Fassungsvermögen 8l Bio-Müllsack – Fassungsvermögen 15 l Die Kosten für die Entleerung von Biotonnen inkl. Behälter und Behälterservice/Entleerung Biotonne – Fassungsvermögen 80 l Biotonne – Fassungsvermögen 120 l Biotonne – Fassungsvermögen 240 l Die Kosten für die Entleerung sogenannter Müllcontainer für Gewerbebetriebe betragen je Entleerung: 500 v.H. 500 v.H. 10 v.H. Euro 1, 40 1, 3 v.H. Euro Euro 13, 04 1.434, 34 Euro Euro 55, 00 55, 00 Euro Euro 40, 00 5, 00 Euro 80, 00 Euro Euro Euro Euro Euro 1, 80 3, 60 5, 40 10, 80 21, 60 Euro Euro 0, 90 1, 50 Euro Euro Euro 9, 50 13, 50 24, 50 Container – Fassungsvermögen 660 l Container – Fassungsvermögen 800 l Container – Fassungsvermögen 1.000 l Container – Fassungsvermögen 1.100 l h) Gebühren auf dem Altstoffsammelzentrum (ASZ) Gafadura: Altholz (behandelt und unbehandelt) pro kg Sperrmüll/Baumüll - Abgabe ist nur in offenen Gebinden möglich! pro kg Elektrogroß- und -kleingeräte Kühlgeräte (Kühl- und Gefriergeräte) Bildschirmgeräte (Fernseher, Monitor, Flachbildschirme) Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen) Elektroschrott (z.B. Autoradio, Boiler, Computerspiele, Durchlauferhitzer, Elektro-Installationsmaterial, gewerblich genutzte Geräte) pro kg PKW Reifen pro Stück PKW Reifen mit Felge pro Stück LKW Reifen ohne Felge pro Stück Bauschutt (rein und unrein), Asche udgl. (Entsorgung nur bis zu 1 m3 möglich ) pro kg 3 Erdaushub, Steine, humusähnliches Material (Entsorgung nur bis zu 1 m möglich ) je m3 Grünabfälle (Gras/Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Laub) Wurzelstöcke: Durchmesser in cm des Wurzelstockes bis 15 cm = 40 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 16 - 25 cm = 75 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 26 - 50 cm = 250 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 51 - 80 cm = 530 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 81 - 100 cm = 770 kg i) Wasserbezugsgebühr: Je Kubikmeter bezogenes Wasser Zählermiete pro Wassermesser und Jahr Pro ganzjährig gehaltener Großvieheinheit sind maximal 40 m3 Wasser kostenlos. (Voraussetzung: Der Antrag auf Gewährung von Freiwasser nach der gültigen Wassergebührenverordnung muss termingerecht beim Gemeindeamt eingebracht werden.) j) Wasseranschlussbeitrag: Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Gemeindewasserversorgung wird ein Wasseranschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 27 v.H. der Geschossfläche von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke. Der Beitragssatz beträgt: Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (z.B. Ställe) ermäßigt sich die Anschlussgebühr um 75 % als indirekte Landwirtschaftsförderung. k) Bauwasserpauschale: Für Wasserentnahmestellen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerke lediglich vorübergehend, längstens jedoch auf die Dauer von zwei Jahren erstellt und nach Ablauf dieser Frist ersatzlos beseitigt werden, wird eine Bauwasserpauschale erhoben. Diese wird einmalig mit 5 v.H. der Wasseranschlussgebühr, die für das zur Errichtung gelangende Bauwerk festgesetzt. i) Kanalbenützungsgebühr: Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasserverbrauch m)Kanalerschließungsbeitrag: Die Bewertungseinheit für die Berechnung des Erschließungsbeitrages beträgt 5 v.H. der in den Einzugsbereich fallenden Grundstücksflächen (m2). Der Beitragssatz beträgt: n) Kanalanschlussbeitrag: Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Abwasserbeseitigungsanlage wird ein Kanalanschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 27 v.H. der Geschossfläche von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke. Der Beitragssatz beträgt: o) Grabstätte-Benützungsgebühr (15 Jahre): Euro Euro Euro Euro 68, 00 82, 40 103, 00 113, 20 Euro Euro 0, 06 0, 30 kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos Euro Euro Euro Euro Euro Euro 0, 50 2, 50 4, 40 10, 00 0, 05 10, 00 kostenlos Euro Euro Euro Euro Euro 3, 00 6, 00 20, 00 42, 00 62, 00 Euro Euro 1, 75 15, 00 Euro 52, 73 5 v.H. Euro 2, 65 Euro 52, 73 Euro 52, 73 Sondergrab Kategorie I (Erdgrab auf dem „alten“ Friedhof incl. Sozialgrab) Sondergrab Kategorie II (Urne in der Urnenwand) Sondergrab Kategorie III (Urne auf dem Urnenfriedhof südseitig) p) Totengräbergebühr: Sondergrab Kategorie I (einfache Tiefe bis 1, 70 m) Sondergrab Kategorie I (doppelte Tiefe bis 2, 40 m) Für die Beisetzung einer Urne in einem Sondergrab Kategorie I + III Aus- und Einbau der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte zur Beschriftung Gravur der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte: Per Buchstabe bzw. per Zahl q) Kindergartengebühr (monatlich) Modul I - Montag bis Freitag jeweils von 7.15 Uhr bis 12 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Modul II - Montag bis Freitag jeweils von 7 Uhr bis 13 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Modul III - und einem Nachmittag Montag - Freitag jeweils von 7 bis 13 Uhr, 13 bis 17 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Modul IV - und zwei Nachmittage Montag – Freitag jeweils von 7 bis 13 Uhr, 13 bis 17 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) 5-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden Je weitere wöchentliche Betreuungsstunde Mittagessen pro Essen r) Kleinkinderbetreuung für 2 und 3-jährige Kinder (monatlich) Modul I - (8 bis 12 Uhr = 4 Stunden) 2-jährige Kinder 1 Tag pro Woche 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche 3-jährige Kinder 1 Tag pro Woche Modul II - (7 Uhr bis 13 Uhr = 6 Stunden) 2-jährige Kinder 1 Tag pro Woche 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche 3-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden Je weitere wöchentliche Betreuungsstunde s) Sommer- und Ferienbetreuung von 7 bis 13 Uhr Im Kindergarten pro Woche Ermäßigung für jedes weitere Kind aus dem selben Haushalt In der Volksschule pro Tag Euro Euro Euro 400, 00 1.600, 00 1.600, 00 Euro Euro Euro Euro Euro 500, 00 700, 00 40, 00 200, 00 20, 00 Euro Euro Euro Euro 35, 74 20, 42 49, 26 25, 53 Euro Euro 60, 09 29, 61 Euro Euro 71, 91 33, 69 kostenlos Euro 1, 36 Euro 4, 00 Euro Euro Euro Euro Euro Euro 57, 00 60, 00 90, 00 120, 00 150, 00 36, 00 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 57, 00 90, 00 135, 00 180, 00 225, 00 36, 00 1, 20 Euro Euro Euro 30, 00 15, 00 9, 30 In sämtlichen vorstehenden Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abgaben- und Gebührenverordnung 2018 vom 04. April 2018 außer Kraft. Der Bürgermeister Burkhard Wachter