20201213_000_Umlaufbeschlüsse

Dateigröße 341.11 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 27.06.2021, 09:06
Gemeinde Klaus
Bereich oeffentlich
Schlagworte: Umlaufbeschlüsse
Dokumentdatum 2020-12-13
Erscheinungsdatum 2020-12-13
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Gemeindeamt Klaus Anna Henslerstraße 15, 6833 Klaus Bezirk Feldkirch - Vorarlberg vs"ssTel. (05523) 62536, Fax(05523) 62536-4, E-Mail:Gemeinde Klaus.cnv.at DVR-Nr. 0656020 UID ATU59697705 Klaus, am 14. Dezember 2020 Niederschrift über Umlaufbeschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Klaus vom 13. 12. 2020. Gemäß § 101 Abs 3a Gemeindegesetz kann die Gemeindevertretung Beschlüsse im Umlaufweg bzw. in einer Videokonferenz fassen, sofern dies bundesverfassungsrechtlich zulässig ist. Die Beschlussfassung im Umlaufweg hat in der Weise zu erfolgen, dass der Antragvom Bürgermeisterallen Mitgliedern zugestellt wird. Zu einem Beschlussim Umlaufweg oder in einer Videokonferenz ist vorbehaltlich einer abweichenden bundesverfassungsrechtlichen Regelung die einfache Mehrheit der Mitglieder erforderlich, sofern fürdie betreffende Angelegenheit nicht strengere Mehrheitserfordernisse gelten. Im Übrigengelten für die Beschlussfassung im Umlaufweg bzw. in einer Videokonferenz die Bestimmungen überdie Sitzungen der Gemeindevertretungsinngemäß. Mit einer Aussendung am 2. 12. 2020 hat der Bürgermeister die anderen Mitglieder der Gemeindevertretung, das sind die Gemeinderäte/innen Vize-Bgm. Gert Wiesenegger, Reingard Hensler, Hannes Broger, Daniela Ritter, Karl HeinzZeiner, die Gemeindevertreter/innen Nicole Beck, Florian Wund, Benjamin Dobler, Josef Lercher, Lukas Bücher, Markus Sperger, Dominik Mähr, Nicole Wohlgenannt, Thomas Hensler, Heinz Vogel, Manfred Hopfner, Diana Malin, Melanie Bernecker, Steve Adlassnigg, Heinz Österle, Beate Fleisch-Halbeisen, Manfred Vith, Harald Kerschbaumer darüberinformiert, dassfolgende Anträgezu beschließensind: TOP l: Festlegung der Höhe der im Einzelnen im Rechnungsabschluss zu begründenden Abweichungen Die gleiche Abweichung wurde am 07. 09. 2016 unter Tagesordnungspunkt 14 beschlossen. Aufgrund der Umstellung aufVRVlS muss die zu begründenden Abweichungen für die Ergebnisrechnungund die Finanzierungsrechnungbeschlossen werden.Die Abweichungsgrenze wird einstimmig vom Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfohlen. Antrag: Gem. §16 Abs. 2 und 3 VRV 2015 der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung hat dasfür die Genehmigung des Rechnungsabschlusses zuständige Organ zu entscheiden, ab welchem AusmaßAbweichungen zu erläutern sind! Es wird beantragt den Betrag der zu begründenden überplanmäßigen Ausgaben mit 15. 000 festzulegen. \Ner diesem Antrag zur Festlegung der im Einzelnen im Rechnungsabschluss zu begründenden Abweichung mit 15. 000C zustimmt bitte um eine Bestätigung. DerAntragwird mit 23:1Stimmen mehrheitlich angenommen. TOP 2: Verordnung des Versorgungsbereiches der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Klaus Laut §3 Wasserversorgungsgesetz ist der Versorgungsbereich einer gemeinnützigen Gemeindewasserversorgungsanlage durch Verordnung der Gemeindevertretung festzulegen. Der Versorgungsbereich ist zeichnerisch darzustellen. Es gibt eine einstimmige Empfehlung vom Finanz- und Wirtschaftsausschuss. Antrag: Gem. §3 Wasserversorgungsgesetz ist der Versorgungsbereich einer gemeinnützigen Gemeindewasserversorgungsanalage durch eine Verordnung der Gemeindevertretung festzulegen. Wer der Verordnung des Versorgungsbereiches der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Klaus zustimmt bitte ich um eine Bestätigung. Der Antrag wird mit 23:1 Stimmen mehrheitlich angenommen. TOP 3: Wasserleitungsordnungder Gemeinde Klaus Die Wasserleitungsverordnung muss angepasst werden. Neue Standards sowie die Datenverarbeitung (funkbasiere Fernablese des Wasserstands) und die Anpassung an die region Vorderland wurden in die Verordnung eingearbeitet. Die BRVführtseit 2016fürsämtlicheMitgliedsgemeinden- ausgenommen fürdie Marktgemeinde Rankweil - die Berechnung und bescheidmäßigeVorschreibung der Kanalisationsgebühreni.S.d. §§ 13 - 16 Kanalisationsgesetzvia V-DOKdurch. Gleichzeitig haben die Gemeinden - ausgenommen der Gemeinden Meiningen (=Eigenwasserversorgung) und Zwischenwasser (=Wassergenossenschaft) - die VorschreibungderWassergebührenbescheid i.S. d. Bestimmungen der jeweiligen Wassergebührenordnungder Gemeinde eigenständigzu erledigen. Durch die getrennte, nacheinanderdurchgeführteErledigung- erst durch die BRVund dann durch die jeweilige Gemeinde ergeben sich meist größereVerzögerungen zwischen Berechnung, Bescheiderstellungund tatsächlichemVersand.Zudem ist die digitale Einpflegungim V-DOKdurch die BRVaufGrund der meist händischgefertigten Bescheide der Gemeinden umständlich und aufwendig. Aus unserer Sicht ist eine Übertragungder Wassergebührenvorschreibung an der BRV anzustreben, dafür ist einen Vereinheitlich der Verordnungen nötig. Dafürwurde ein Vorderlandstandardauf Basisder Vorlagedes Gemeindeverbandeserstellt an diese die Wasserleitungsordnung der Gemeinde Klaus angepasst wurde. Vorteile durch die Abwicklung in der BRV entfällt bei der Gemeinde der Arbeitsaufwand für Berechnungund Vorschreibungder Wassergebühren- dies wurde aus Kapazitätsengpässenzudem teilweise bereist extern ausgelagert der Bauwerber erhält nur mehr ein Dokument von ein und demselben Absender nicht wie bisher eines von der BRV und ein weiteres von der Gemeinde bei Rückfragen steht ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung - nicht wie bisher zwei . auf Grund der ständigen Dokumentenpflege durch die BRV wird die Rechtssicherheit deutlich verbessert - derzeit werden vereinzelt noch falsche Berechnungsmodalitäten bei der Ermittlung der Wassergebührenangewendet Es gibt eine einstimmige Empfehlung vom Finanz- und Wirtschaftsausschuss. Antrag: Wer der Wasserleitungsordnung der Gemeinde Klaus zustimmt bitte ich um eine Bestätigung. DerAntrag wird mit 23:1Stimmen mehrheitlich angenommen. TOP 4: Wassergebührenordnung der Gemeinde Klaus Die Wassergebührenordnungmuss aufgrund der unten angeführtenPunkte angepasst werden: Die BRVführt seit 2016 für sämtliche Mitgliedsgemeinden - ausgenommen für die Marktgemeinde Rankweil- die Berechnungund bescheidmäßigeVorschreibungder Kanalisationsgebühreni.S.d. §§ 13 - 16 Kanalisationsgesetzvia V-DOKdurch. Gleichzeitighaben die Gemeinden - ausgenommen der Gemeinden Meiningen (=Eigenwasserversorgung)und Zwischenwasser(=Wassergenossenschaft)- die VorschreibungderWassergebührenbescheidi.S.d. Bestimmungen derjeweiligen Wassergebührenordnungder Gemeinde eigenständigzu erledigen. Durch die getrennte, nacheinander durchgeführte Erledigung - erst durch die BRV und dann durch diejeweilige Gemeinde ergeben sich meist größereVerzögerungenzwischen Berechnung, Bescheiderstellüng und tatsächlichem Versand. Zudem ist die digitale Einpflegung im V-DOKdurch die BRV auf Grund der meist händisch gefertigten Bescheide der Gemeinden umständlich und aufwendig. Aus unserer Sicht ist eine Übertragungder Wassergebührenvorschreibung an der BRV anzustreben, dafürist einen Vereinheitlichder Verordnungen nötig. Dafürwurde ein Vorderlandstandard auf Basis der Vorlage des Gemeindeverbandes erstellt an diese die Wasserleitungsordnungder Gemeinde Klausangepasstwurde. Vorteile . durch die Abwicklung in der BRV entfällt bei der Gemeinde der Arbeitsaufwand für Berechnungund Vorschreibungder Wassergebühren- dies wurde aus Kapazitätsengpässen zudem teilweise bereist extern ausgelagert . der Bauwerber erhält nur mehr ein Dokument von ein und demselben Absender nicht wie bisher eines von der BRV und ein weiteres von der Gemeinde . bei Rückfragensteht ein kompetenter AnsprechpartnerzurVerfügung- nicht wie bisher zwei . auf Grund der ständigen Dokumentenpflege durch die BRV wird die Rechtssicherheit deutlich verbessert - derzeitwerden vereinzelt noch falsche Berechnungsmodalitäten bei der Ermittlung der Wassergebührenangewendet Es gibt eine einstimmige Empfehlung vom Finanz- und Wirtschaftsausschuss. Antrag: Wer der Wassergebührenordnung der Gemeinde Klaus zustimmt bitte ich um eine Bestätigung. Der Antrag wird mit 23:1 Stimmen mehrheitlich angenommen. TOP 5: Kanalordnung der Gemeinde Klaus Die Kanalordnung muss aufgrund der unten angeführten Punkte angepasst werden. Die BRVführt seit 2016 fürsämtliche Mitgliedsgemeinden - ausgenommen fürdie Marktgemeinde Rankweil - die Berechnung und bescheidmäßige Vorschreibung der Kanalisationsgebühren i. S. d. §§ 13 - 16 Kanalisationsgesetz via V-DOK durch. Da die einzelnen Gemeinden teilweise unterschiedliche Berechnungsmodalitäten in den jeweiligen Gebührenverordnungen definiert haben, istdiedieVereinheitlichung der Verordnungen ein nötigerSchritt. Diese könnte mit deraktuell anstehenden Adaptierung (Grund: letzte Novellierung desKanalisationsgesetzes) erfolgen. Ein konkreter Vorderlandstandard aufBasisderVorlage desGemeindeverbandes wurde hierfürbereits ausgearbeitet. DieKanalordnung der Gemeinde Klauswurde an diesen Standard angepasst. Vorteile durch die Abwicklung in der BRV entfällt bei der Gemeinde der Arbeitsaufwand für Berechnung und Vorschreibung der Wassergebühren - dies wurde aus Kapazitätsengpässen zudem teilweise bereist extern ausgelagert der Bauwerber erhält nur mehr ein Dokument von ein und demselben Absender - . nicht wie bisher eines von der BRV und ein weiteres von der Gemeinde . bei Rückfragensteht ein kompetenter Ansprechpartner zurVerfügung- nichtwie bisher zwei auf Grund der ständigen Dokumentenpflege durch die BRV wird die Rechtssicherheit deutlich verbessert - derzeitwerden vereinzelt nochfalscheBerechnungsmodalitäten bei der Ermittlung der Wassergebühren angewendet Es gibt eine einstimmige Empfehlung vom Finanz- und Wirtschaftsausschuss. Antrag: IVe/-der Kanalordnung derGemeinde Klauszustimmt bitte ichum eine Bestätigung. DerAntrag wird mit 23:1 Stimmen mehrheitlich angenommen. TOP6: Vereinbarung überdie Erweiterung der Agenden der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft "Baurechtsverwaltung Regio Vorderland" Die BRVführt seit 2016 fürsämtliche Mitgliedsgemeinden - ausgenommen fürdie Marktgemeinde Rankweil- dieBerechnungund bescheidmäßigeVorschreibungder Kanalisationsgebühren i.S. d. §§ 13 - 16 Kanalisationsgesetz via V-DOK durch. DieVorschreibung der Wassergebührenbescheide wird von der Gemeinde durchgeführt. Durch diegetrennte, nacheinander durchgeführte Erledigung- erst durch die BRVund dann durch diejeweilige Gemeinde ergeben sich meist größereVerzögerungen zwischen Berechnung, Bescheiderstellung und tatsächlichem Versand. Zudem ist die digitale Einpflegung im V-DOKdurch die BRVaufGrund der meist händisch gefertigten Bescheide der Gemeinden umständlich und aufwendig. Vorteile: . durch dieAbwicklung in der BRVentfällt bei der Gemeinde der Arbeitsaufwand für Berechnung und Vorschreibung der Wassergebühren - dies wurde aus Kapazitätsengpässen zudem teilweise bereist extern ausgelagert der Bauwerber erhält nur mehr ein Dokument von ein und demselben Absender nicht wie bisher eines von der BRV und ein weiteres von der Gemeinde . bei Rückfragen steht ein kompetenter Ansprechpartner zurVerfügung - nicht wie bisher zwei aufGrund der ständigen Dokumentenpflege durch die BRVwird die Rechtssicherheit deutlich verbessert - derzeit werden vereinzelt noch falsche Berechnungsmodalitäten bei der Ermittlung der Wassergebühren angewendet Es gibt eine einstimmige Empfehlung vom Finanz- und Wirtschaftsausschuss. Antrag: We/"der Vereinbarung überdie Erweiterung der Agenden der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft"Bauchrechtsverwaltung Region Vorderland" zustimmt bitte ich um eine Bestätigung. DerAntrag wird mit 23:1 Stimmen mehrheitlich angenommen. TOP 7: Bestellung der Delegierten und Vertreterinnen der Gemeinde Klaus in diversen Kommissionen, Ausschüssen, Verbänden und Institutionen Vertreter Vollversammlung Leader Region Vorderland-Walgau-Bludenz l Vertreter und l Ersatz Vertreterin Ritter Daniela zemmafürKlus - VP und Parteifreie Ersatz Morscher Simon zemmafürKlus- VP und Parteifreie Vertreter Generalversammlung Altstoffsammelzentrum Vorderland l Vertreter und l Ersatz Vertreterin Ersatz Morscher Simon zemmafürKlus - VP und Parteifreie i WieseneggerGert zemmafürKlus - VP und Parteifreie Antrag: \Ner den eingebrachtenVorschlägenzustimmte bitte ich um eine Bestätigung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemäߧ 47 Abs. 7 GG werden die Beschlüssedieses Umlaufwegesan derAmtstafel zwei Wochen öffentlich kundgemacht. Sc ftfü Vorsitzender <s 0 Issa achari ?+ ^ r' . T, ^ Sim + orscher