20210107_000_Umlaufbeschlüsse

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Letzte Änderung 27.06.2021, 09:06
Gemeinde Klaus
Bereich oeffentlich
Schlagworte: Umlaufbeschlüsse
Dokumentdatum 2021-01-07
Erscheinungsdatum 2021-01-07
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Gemeindeamt Klaus Anna Henslerstraße 15, 6833 Klaus Bezirk Feldkirch – Vorarlberg Tel. (05523) 62536, Fax (05523) 62536-4, E-Mail: Gemeinde@Klaus.cnv.at DVR-Nr. 0656020 UID ATU59697705 Klaus, am 7. Jänner 2021 Niederschrift über Umlaufbeschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Klaus vom 20.12.2020. Gemäß § 101 Abs 3a Gemeindegesetz kann die Gemeindevertretung Beschlüsse im Umlaufweg bzw. in einer Videokonferenz fassen, sofern dies bundesverfassungsrechtlich zulässig ist. Die Beschlussfassung im Umlaufweg hat in der Weise zu erfolgen, dass der Antrag vom Bürgermeister allen Mitgliedern zugestellt wird. Zu einem Beschluss im Umlaufweg oder in einer Videokonferenz ist vorbehaltlich einer abweichenden bundesverfassungsrechtlichen Regelung die einfache Mehrheit der Mitglieder erforderlich, sofern für die betreffende Angelegenheit nicht strengere Mehrheitserfordernisse gelten. Im Übrigen gelten für die Beschlussfassung im Umlaufweg bzw. in einer Videokonferenz die Bestimmungen über die Sitzungen der Gemeindevertretung sinngemäß. Mit einer Aussendung am 11.12.2020 hat der Bürgermeister die anderen Mitglieder der Gemeindevertretung, das sind die Gemeinderäte/innen Vize-Bgm. Gert Wiesenegger, Reingard Hensler, Hannes Broger, Daniela Ritter, Karl Heinz Zeiner, die Gemeindevertreter/innen Nicole Beck, Florian Wund, Benjamin Dobler, Josef Lercher, Lukas Bucher, Markus Sperger, Dominik Mähr, Nicole Wohlgenannt, Thomas Hensler, Arthur Frick als Ersatz für Heinz Vogel, Manfred Hopfner, Diana Malin, Melanie Bernecker, Steve Adlassnigg, Heinz Österle, Beate Fleisch-Halbeisen, Manfred Vith, Harald Kerschbaumer darüber informiert, dass folgende Anträge zu beschließen sind: TOP 1: Festlegung der Gebühren und Abgaben für das Jahr 2021 Die Gebühren sind dem Antrag beigefügt. Die Gebühren und Abgaben sollen grundsätzlich um 1, 5% erhöht werden. Die Gebühren für „Erdbestattung Sarg“ werden um 50% erhöht, damit diese Kosten annähernd deckend werden. Müllsäcke werden vom Umweltverband vorgeschrieben und sind in der Regio einheitlich. Gebühren für die Sporthalle werden nicht erhöht, da fast nur durch Klauser Vereine die Turnhalle nutzen. ASZ Gebühren werden alle 2 Jahre durch die Regio angepasst – nächste Anpassung erfolgt für 2022. Gebühren für die Kinderbetreuung sind bereits im Sommer beschlossen worden. Die Gebühren wurden einstimmig vom Wirtschafts- und Finanzausschuss an die Gemeindevertretung empfohlen. Antrag: Die zu beschließenden Gebühren und Abgaben (diese wurde alle mit der Einladung zugestellt) wurden von Gemeindesekretär Issa Zacharia und Bgm. Simon Morscher vorgeschlagen. Die gesamten Gebühren und Abgaben wurde in der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 10.Dezember 2020 erläutert und diskutiert und eine „einstimmig“ Empfehlung zur Beschlussfassung abgegeben. Wer den Gebühren und Abgaben der Gemeinde Klaus für das Jahr 2021 zustimmt, bitte ich um eine Bestätigung. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss in dieser Sache aus dem Jahr 2019. Der Antrag wird mit 23:1 Stimmen mehrheitlich angenommen. TOP 2: Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2021 Der Beschäftigungsrahmenplan ist dem Antrag beigelegt. Der Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2021 enthält eine Vollanstellung weniger wie der Beschäftigungsrahmenplan 2020. Die Schülerbetreuung wurde extern vergeben und Renate Morscher wird mit Ende des Jahres in Pension gehen. Der Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2021 wurde einstimmig vom Wirtschafts- und Finanzausschuss an die Gemeindevertretung empfohlen. Antrag: Der Beschäftigungsrahmenplan der Gemeinde Klaus weist mit Stichtag 01. Jänner 2021 13, 2 Vollzeitstellen (Gehaltsklasse 1 bis 6) und 11, 2 Vollzeitstellen (Gehaltsklasse 7 bis 14) aus. Diese Vollzeitstellen werden von insgesamt 34 MitarbeiterInnen (27 Frauen und 7 Männer) besetzt. Der Beschäftigungsrahmenplan wurde in der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 10. Dezember 2020 erläutert und diskutiert und eine „einstimmig“ Empfehlung zur Beschlussfassung abgegeben. Wer dem vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan der Gemeinde Klaus für das Jahr 2021 zustimmt, bitte ich um eine Bestätigung. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss in dieser Sache aus dem Jahr 2019. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Gemäß § 47 Abs. 7 GG werden die Beschlüsse dieses Umlaufweges an der Amtstafel zwei Wochen öffentlich kundgemacht. Schriftführer: Vorsitzender Issa Zacharia Simon Morscher