20050710_GVE003

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Letzte Änderung 13.06.2021, 02:47
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 2005-07-10
Erscheinungsdatum 2005-07-10
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Gemeinde Schlins A-6824 Schlins, Hauptstraße 47 Telefon 05524/8317-0 Telefax 05524/8317-75 E-Mail: info@schlins.at http://www.schlins.at Schlins, am 13. Juli 2005 PROTOKOLL über die am 11.07.2005 um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 3. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Mag. Harald Sonderegger, Reinold Begle, Kathrin Keckeis, Alfons Matt, Kurt Bitschnau, Gabriele Mähr, Herwig Sonderegger, Mag. Monika Erne, DI Dieter Stähele, Mag. Johannes Michaeler, Werner Kirchner, DI-FH Klaus Galehr, Wolfgang Madlener, Othmar Einwallner, Gerd Gritzner, Manuela Mähr, Ing. Johann Amann, Ing. Udo Voppichler, Arnold Maier , Manfred Fischer, Horst Burtscher Schriftführer: Michael Wäger Entschuldigt: Mag. Arno Dörn, Ing. Guntram Schuster Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden GemeindevertreterInnen und stellt fest, dass die Einladungen zur 3. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung 1. Genehmigung des Protokolls der 2. Sitzung vom 23.5.2005 2. Beschlussfassung über die Durchführung einer Volksabstimmung zu einem Landesgesetz 3. Rechnungsabschluss 2004 4. Flächenwidmungsplanänderungen 5. Umlegung Balotta West - Übernahme von Weganlagen ins Gemeindeeigentum 6. Anpassung der Verordnung über die Entschädigung der Organe der Gemeinde Schlins 7. Berichte 8. Allfälliges Erledigungen 1. Genehmigung des Protokolls der 2. Sitzung vom 23.5.2005 Da keine Einwände gegen die Abfassung des Protokolls vorgebracht werden, gilt dieses einstimmig als genehmigt. 2. Beschlussfassung über die Durchführung einer Volksabstimmung zu folgenden Landesgesetzen: 2.1. Gesetz über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes Der Bürgermeister erläutert den wesentlichen Inhalt der vorliegenden Gesetzesvorlage. Es wird einstimmig keine Volksabstimmung verlangt. Weiters berichtet der Bürgermeister, dass derzeit folgende Gesetze bzw. Richtlinien zur Begutachtung aufliegen und bei Interesse eingesehen werden können: Änderung des Sozialhilfegesetzes, Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, Richtlinien Fonds zur Rettung des Waldes. 3. Rechnungsabschluss 2004 3.1. Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben zum VA 2004 Der Bürgermeister bringt die überplanmäßigen Ausgaben gegenüber dem Voranschlag 2004 wie folgt zur Kenntnis: VA Stelle Bezeichnung 1/0000 7520 1/0290 0100 1/2120 72031 1/4110 7510 Lfd. Transferzahlungen an den Bgm. Pensionsfonds Amtsgebäude, Neu- und Erweiterungsbauten Hauptschulen, Schulerhalterbeitrag Betriebskosten Maßnahmen der allgem. Sozialhilfe, Beiträge an den Sozialfonds 1/4240 7570 Heimhilfe, Beiträge für Familienhilfseinrichtungen 1/5600 7510/1 Betriebsabgangsdeckung, Beitrag an den Spitalsfonds LKH 1/6330 7290 Wildbachverbauung, Bau- und Erhaltungskosten Interessen1/8170 0500/1 Friedhof, Neu- und Erweiterung 1/8400 6500 Grundbesitz, Schuldzinsen 1/8500 5110 Wasserversorgung, Bezüge der Angestellten i.h. Verwendung 1/8500 7690 Wasserversorgung, Verrechnung Gewinnentnahme 1/8510 7202 Abwasserbeseitigung, Betriebskostenanteile Abwasserver1/8510 7690 Abwasserbeseitigung, Verrechnung Gewinnentnahme 1/8520 5110 Abfallbeseitigung, Bezüge der Angestellten i.h. Verwendung 1/8530 0100/4 Wohn- und Geschäftsgebäude, Neu- und Erweiterung "St. 1/8530 7280 Wohn- und Geschäftsgebäude, verrechenbare Betriebskosten 1/8531 5110 Wiesenbachsaal, Bezüge der Angestellten i.h. Verwendung 1/9100 7100 Geldverkehr, öffentliche Abgaben (KESt.) Summe der Mehrausgaben Betrag € € € € 4.741, 67 83.690, 30 25.787, 79 12.112, 00 € € € € € € € € € € € € € € 4805, 12 71.758, 32 5.367, 74 40.151, 17 5.606, 90 8.108, 44 33.541, 90 6949, 32 7708, 02 11946, 81 4979, 82 17.761, 17 13.740, 73 8.252, 13 367.009, 35 Die überplanmäßigen Ausgaben sind durch Minderausgaben wie folgt bedeckt: 1/2620 0500 Ausbau von Sportplätzen, Sportplatz "Untere Au" Summe der Minderausgaben € 479.362, 88 479.362, 88 Der Bürgermeister stellt den Antrag, die überplanmäßigen Ausgaben 2004 zu genehmigen. Einstimmiger Beschluss. Seite: - 2/8 3.2. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses Gerd Gritzner als Obmann des Prüfungsausschusses berichtet von der am Montag, den 5. Juli 2005, stattgefundenen Rechnungsprüfung des Jahres 2004 durch den Prüfungsausschuss. Es wird angeregt, künftig folgende Voraussetzungen zu erfüllen: • Alle Mitglieder und Ersatzmitglieder erhalten vorab ein Exemplar des Rechnungsabschlusses. • 10 Tage vor der Sitzung sollte der Prüfungsausschuss einberufen werden • für die Prüfung des Rechnungsabschlusses sollen mindestens zwei Sitzungen zur Verfügung stehen Nach Verlesung des Prüfungberichtes durch den Obmann nimmt der Bürgermeister zu den im Prüfbericht vorgebrachten Hinweisen und Anregungen ausführlich Stellung. Im Übrigen wird im Bericht die ordnungsgemäße Buchführung bestätigt. Daher bittet der Obmann des Prüfungsausschusses um Entlastung der Gemeindeverwaltung. Einstimmiger Beschluss. 3.3. Genehmigung des Rechnungsabschlusses Der Rechnungsabschluss 2004 wurde den Gemeindevertretern zeitgerecht zugestellt. Der Bürgermeister bringt einen detaillierten Finanzbericht über das Jahr 2004 zur Kenntnis. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Investitionen, die dem Vermögen der Gemeinde zugeflossen sind, in Höhe von € 935.888 getätigt wurden. Dafür wurden € 81.190, 11 der Haushaltsrücklage entnommen. Das Maastrichtergebnis ergibt einen Überschuss in Höhe von € 21, 465, 30. Die Pro-Kopf-Verschuldung am Ende des Jahres 2004 betrug € 1.831. Dies bedeutet eine Senkung der Pro-Kopf-Verschuldung um € 108. Die Gesamtverschuldung der Gemeinde Schlins beträgt am Ende des Jahres 2004 € 4.301.917, 62. Dem gegenüber stand per 31.12.2004 ein Guthabensstand bei den Banken mit € 1.013.371. Hans Amann stellt fest, dass dem Rechnungsabschluss grundsätzlich zugestimmt werden kann und schlägt vor, dass im Hinblick auf die künftigen Vorhaben ein mittelfristiger Finanzplan zu den Voranschlägen der nächsten Jahre erstellt wird. Der vorliegende Rechnungsabschluss 2004 wird in den einzelnen Unterabschnitten gesichtet. In der Folge wird der ausgeglichene Rechnungsabschluss mit den nachstehend angeführten Ergebnissen einstimmig genehmigt: 4. Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung € 3.015.401, 68 € 239.981, 19 Somit einen Abgang € Einnahmen der Haushaltsgebarung € 3.336.572, 98 Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung € 2.287.084, 39 € 1.049.488, 59 Ausgaben der Haushaltsgebarung € 3.336.572, 98 81.190, 11 Flächenwidmungsplanänderungen 4.1. Raimund Lampert, Teilfläche aus GST-NR 874/1 zur Vereinigung mit GST-NR 874/43 von FL in FS Betriebserweiterung Der Bürgermeister bringt anhand einer Planskizze den Sachverhalt zur Kenntnis. Der Landesraumplanungsbeirat hat der Umwidmung der Teilfläche des GST-NR 874/1 grundsätzlich zugestimmt, schlägt aber vor, dass die als Freifläche Landwirtschaft gewidmete und in der Landesgrünzone befindliche Teilfläche nicht in BBII umgewidmet werden soll, sondern als „Freifläche Sondergebiet – Erweiterung des auf GST-NR 874/43, KG Schlins bestehenden Betriebes im Ausmaß von ca. 831 m² gewidmet wird. Seite: - 3/8 Für die Firma RALA hat das keine Auswirkungen, die geplante Betriebserweiterung kann bei dieser Widmung problemlos erfolgen. Auf Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig beschlossen, der vorgeschlagenen Umwidmung zuzustimmen. 4.2. Lorenz und Werner Mathis, Teilfläche aus GST-NR 874/1 zur Vereinigung mit GST-NR 874/44 von FL in FS Betriebserweiterung Der Bürgermeister bringt anhand einer Planskizze den Sachverhalt zur Kenntnis. Der Landesraumplanungsbeirat hat der Umwidmung der Teilfläche des GST-NR 874/1 mit 437 m² grundsätzlich zugestimmt, schlägt aber vor, dass die als Freifläche Landwirtschaft gewidmete und zu einem Teil in der Landesgrünzone befindliche Teilfläche nicht in BBII umgewidmet werden soll, sondern als „Freifläche Sondergebiet – Erweiterung des auf GST-NR 874/44, KG Schlins, bestehenden Betriebes im Ausmaß von ca. 437 m² gewidmet wird. Für die Firma Hummer Werkzeugbau hat das keine Auswirkungen, eine eventuelle Betriebserweiterung kann bei dieser Widmung problemlos erfolgen. Auf Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig beschlossen, der vorgeschlagenen Umwidmung zuzustimmen. 4.3. Richtigstellung der bisher dargestellten Wegverläufe im Gebiet Zufahrts- und Fußweg Rönsberg Im Bereich Rönsberg wurde vor einiger Zeit der Hauszufahrts- und Fußweg Rönsberg entsprechend den tatsächlichen Verläufen in der Natur neu vermessen. Dadurch hat sich ergeben, dass die Widmungen nicht den tatsächlichen Grundgrenzen entsprechen. Seitens der Raumplanungsbehörde wurde gebeten, die Widmung grenzgenau vorzunehmen, damit das neu gebildete GST-NR 1169/2, für welches auf der 1. Sitzung bereits eine BW-Widmung beschlossen wurde, planlich klar eingebunden werden kann. Daraus ergeben sich entsprechend der vorgelegten und vom Bürgermeister erläuterten Skizze folgende Umwidmungs- und Richtigstellungsvorschläge: • öffentl. Weggrundstück GST-NR 2739/1 gemäß Vermessungsurkunde des DI Dr. Markowski GZ 13.344/00 Darstellung als Wegfläche • Bisheriges Privatweggrundstück (GST-NR 2738) von Wegfläche in Bauwohngebiet BW • Teilflächen der GST-NRn 1167 und 1170/4 von Wegfläche in Bauwohngebiet • Teilflächen von GST-NR 1169 (neu 1169/1) von Wegfläche in Freifläche Landwirtschaft FL • Teilflächen von GST-NR 1139 von Wegfläche als Freifläche Freihaltegebiet FF(Park) bzw. von FF als Wegfläche (Verbindung zu GST-NR 2717 über den Vermülsbach) • GST-NR 2717 im dargestellten Verlauf als Wegfläche • Öffentliches Weggrundstück GST-NR 2739/2 gemäß Vermessungsurkunde des DI Dr. Markowski GZ 14.794/04 von bisher BW Darstellung als Wegfläche Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorgeschlagenen Umwidmungen bzw. Richtigstellungen zuzustimmen. Einstimmiger Beschluss. 5. Umlegung Balotta West - Übernahme von Weganlagen ins Gemeindeeigentum Der Bürgermeister bringt den Sachverhalt anhand des Umlegungsplanes des DI Dr. Markowski, GZ 13924/05 zur Kenntnis. Die im Umlegungsplan ausgewiesenen Wegflächen sollen als Gemeindestraßen ins öffentliche Gut übernommen werden. Insgesamt werden 5.117 m² (15, 11%) kostenlos von den Grundeigentümern zur Verfügung gestellt. Die Eigentümer im Umlegungsgebiet tragen die Rohausbaukosten bis zur Feinplanie, die Straßenentwässerungskosten, die Planungskosten und diverse Anpassungskosten gemäß den in Punkt VII. des Umlegungsplanes vereinbarten Bedingungen. Die Gemeinde Schlins übernimmt die Kosten für die Asphaltierung, Straßenbeleuchtung und die künftige Erhaltung. Die Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen Arbeiten erfolgt durch die Gemeinde Schlins. Seite: - 4/8 Die betroffenen Grundeigentümer haben das Recht, in die Unterlagen Einsicht zu nehmen. Auf Anfrage von Klaus Galehr teilt der Bürgermeister mit, dass die Erschließungskosten (Kanal/Wasser/Straßenbau) größtenteils im Jahr 2006 von der Gemeinde aufzubringen sein werden. Allerdings refinanzieren sich diese zum Teil durch Erschließungsbeiträge und Förderungen. Ergänzend hält Hans Amann fest, dass die Kanal/Wassererschließungskosten durch geförderte Darlehen finanziert und durch künftige Gebühren- und Abgaben bedeckt sind. Weitere Feinerschließungen (Bereich Galles und Torkelweg) werden in diesem Bauabschnitt mit ausgeführt werden. Der Bürgermeister stellt den Antrag, die grundsätzliche Zustimmung zu erteilen, die im Plan ausgewiesenen Weganlagen W1 bis W 5 zu den genannten Bedingungen ins Gemeindeeigentum zu übernehmen. Einstimmiger Beschluss. 6. Anpassung der Verordnung über die Entschädigung der Organe der Gemeinde Schlins Der Vorsitzende erläutert anhand einer vorbereiteten Präsentationsfolie den Bezug des Bürgermeisters auf Basis des Bezügegesetzes 1998. Der gesetzlich festgelegte Bezug bei Gemeinden bis 2000 Einwohnern ist seither um lediglich 4, 67 % angehoben worden. Der tatsächliche Lebenshaltungskostenindex ist jedoch um rund 15% gestiegen. Auf Anfrage wurde vom Gemeindeverband eine Anhebung auf 45% eines Landesratsbezuges als angemessen erachtet und vorgeschlagen. Dies vor allem im Hinblick auf die seit der Volkszählung 2001 festgestellte Einwohnerzahl von weit über 2000 Einwohnern. Dadurch sei der derzeitige Bezug im Vergleich zu Gemeinden derselben Größengruppe (2001 bis 3000 Einwohner) unterdurchschnittlich. Um eine unbefangene Diskussion der Gemeindevertretung zu ermöglichen übergibt der Bürgermeister für die weitere Debatte den Vorsitz an den Vizebürgermeister und verlässt das Sitzungszimmer. Der Vizebürgermeister führt aus, dass der Sachverhalt bereits vom Bürgermeister ausreichend dargelegt worden ist. Im Gemeindevorstand wurde die Höhe des Bezuges bereits beraten. Hans Amann stellt fest, dass seine Fraktion einer Erhöhung grundsätzlich positiv gegenübersteht. Diese sollte aber in zwei Schritten erfolgen. Er schlägt daher vor, dass der Bezug für die nächsten 2 Jahre um 2, 5% angehoben und danach um weitere 2, 5% erhöht werden soll. Sollte in diesem Zeitraum eine neue Regelung der Landesratsbezüge in Kraft treten, könnte man den Bezug dann entsprechend anpassen. Werner Kirchner stellt fest, dass seine Fraktion mit einer Erhöhung auf 42, 5% des Landesratsbezuges in der von Hans Amann vorgeschlagenen Staffelung einverstanden wäre. Dies würde bedeuten, dass der Bezug vorerst auf 40% des Landesratsbezuges und nach weiteren 2 Jahren auf die angesprochenen 42, 5% angehoben wird. Um eine einstimmige Abstimmung zu ermöglichen, kann sich die Fraktion ÖVP und Parteifreie vorstellen, den Vorschlag des Gemeindeverbandes von 45 % auf 42, 5 % zu reduzieren. Nach ausführlicher Diskussion wird auf Antrag des Vorsitzenden die Sitzung um 21, 45 Uhr für fraktionsinterne Beratungen unterbrochen. Nach der Sitzungsfortsetzung um 22.05 Uhr teilt VBgm. Reinold Begle mit, dass die Fraktion ÖVP am Vorschlag 42, 5% eines Landesratsbezuges festhält und weist darauf hin, dass in den vergangenen Jahren durch die Arbeit des Bürgermeisters der Gemeinde sehr hohe Kosten erspart worden sind. Daher sei diese Anpassung für die laufende Legislaturperiode durchaus gerechtfertigt. Zur Beschlussfassung übernimmt der Bürgermeister um 22, 13 Uhr wieder den Vorsitz. Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, den Bezug des Bürgermeisters auf 42, 5 % eines Landesratsbezuges ab 1.7.2005 festzusetzen. Mehrheitlicher Beschluss (11:10). 7. Berichte a) Auf Wunsch der Grundeigentümer im Bereich Quadern wurde eine Sitzung im Beisein von DI Dr. Markowski abgehalten, um ein grundsätzliches Interesse an einer Umlegung abzuklären und entsprechende grundsätzliche Informationen und Auskünfte weiterzugeben. Seite: - 5/8 Das Gebiet ist größtenteils als Bauerwartungsland und im Bereich der Kreuzstraße als Bauwohngebiet gewidmet. Der Bürgermeister bringt eine erste den Anrainern als Diskussionsgrundlage vorgelegte Studie zur Kenntnis. Bis 12.7.05 können die betroffenen Grundeigentümer mittels eines Fragebogens ihre Wünsche bekannt geben. Hans Amann weist darauf hin, dass in diesem Bereich bereits Schmutz- und Entwässerungskanäle verlegt sind, deren Verlauf unbedingt berücksichtigt werden soll, damit keine aufwändigen Verlegungen erforderlich werden. b) Die Kinderbetreuung in den Ferienwochen ist bereits ausgebucht. 8 Kinder sind auf der Warteliste. Im Kindergarten könnten noch 3 bis 4 Interessenten genommen werden. Für das Sommersportcamp liegen 40 Anmeldungen vor. Damit ist auch dort die maximale Auslastung beinahe gegeben. c) Nach mehreren Tagsatzungen liegt nun ein erstinstanzliches Urteil im Rechtsstreit mit der Firma Feist vor. Die Forderungen der Firma Feist gegen die Gemeinde Schlins sind vollinhaltlich abgewiesen worden. Die Rechtskraft des Urteils ist noch abzuwarten. d) Der Ausschuss für Bau- und Raumplanung hat seine konstituierende Sitzung abgehalten. Die weitere Vorgangsweise betreffend den Sportplatzbau in der unteren Au wurde besprochen. Weiters wurde von DI Georg Rauch grundsätzlich über die Regelungsmöglichkeiten im Rahmen von Teilbebauungsplänen informiert. Ein solcher soll für das Gebiet „Balotta West“ in Abstimmung mit den Grundeigentümern erarbeitet werden. Dasselbe ist für das Gebiet Quadern geplant, wenn es zu einer Umlegung kommen sollte. e) Der Ausschuss für Gebühren, Kanal/Wasser und Abfallwirtschaft hat ebenso seine konstituierende Sitzung abgehalten. Dabei wurde die grundsätzliche Vorgangsweise betreffend Abänderungen von Kanalschächten bzw. Leitungsumlegungen bei Bauvorhaben besprochen und als Empfehlung beschlossen, dass diese Kosten, wenn keine eigenmächtigen Veränderungen vorgenommen wurden, künftig von der Gemeinde getragen werden sollen. Weiters wurde empfohlen, dass Gastgewerbebetriebe ebenso wie die Haushalte kostenlos Speisefette und –öle beim Bauhof abgeben können, wenn die Abfallgrundgebühren entrichtet werden. Die Projektierung der Kanal- und Wasserleitungen im Bereich Balotta, Steinwiesen Nord, Galles und Torkelweg wurde beraten. Hans Amann ergänzt dazu, dass die Entwässerung im Umlegungsgebiet „Balotta West“ problematisch ist, da sich das Gebiet teilweise in einer Senke befindet. Die Erschließungsstraßen sollen daher eher angehoben werden, damit das Niveau bei einer Bebauung insgesamt angehoben wird. f) Im Zuge von Grabungsarbeiten wurde der Grenzstein zur Gemeinde Schnifis an der Gurtgasse entfernt. Seitens der Gemeinde Schnifis wurde nun der Grenzpunkt neu vermessen. Ein neuer Grenzstein soll demnächst gesetzt werden. g) Aufgrund einer neuen Verordnung der BH Feldkirch gilt auf der Gurtgasse ein „Allgemeines Fahrverbot“ ab dem Objekt Gurtgasse 4. Ausgenommen sind Radfahrer, landwirtschaftlicher Verkehr und der Anrainerverkehr. Dieses Fahrverbot ist ursprünglich bereits im Jahr 1962 erlassen worden. Allerdings wäre nach der damaligen Formulierung auch die Zufahrt zu den Wohnobjekten an der Gurtgasse und in den Bereich Gartis verboten gewesen. h) Von der BH Feldkirch wurde eine Verordnung zur Zulassung einer zeitweisen Bejagung von Rabenkrähen und Elstern erlassen. Der Jägerschaft wurde diese zur Kenntnis gebracht. i) Wie aus den Medien bekannt, fand eine Diskussion betreffend die Einhebung von Schulgeldbeiträgen bei Eltern schulsprengelfremder Schüler statt. Die gültige gesetzliche Bestimmung deckt die von der Gemeindevertretung von Schlins beschlossene Regelung, wonach dem Besuch der Kreativhauptschule Thüringen nur dann zugestimmt wird, wenn die aufnehmende Schulerhaltergemeinde akzeptiert, dass maximal Betriebskostenbeiträge im Ausmaß der Beiträge der Sprengelhauptschule Satteins geleistet werden. Bei anderen Schulen wird über eine allfällige Übernahme der Schulerhalterkosten im Einzelfall entschieden. j) Im Sozialzentrum in Satteins sind derzeit 4 Personen aus Schlins dauerhaft wohnhaft. Zurzeit ist auch eine Person in einem Urlaubsbett zur Kurzzeitpflege untergebracht. Seite: - 6/8 k) Im Rahmen des ÖPNV Blumenegg fanden mehrere Sitzungen statt. Der Voranschlag 2005 und der Rechnungsabschluss 2003 wurden beschlossen. Bei der Konstituierung wurden der bisherige Obmann Bgm. Erich Walter, Bludesch, und dessen Stellvertreter, Bgm. Paul Amann, Ludesch, bestätigt. Die von der Gebarungskontrolle durchgeführte Überprüfung hat einen ordnungsgemäßen Betrieb ergeben. Einzelne Anregungen werden umgesetzt. Da bereits wieder Fahrplanplanungen im Gange sind, wäre es sinnvoll, wenn von den Mandataren Wünsche aus der Bevölkerung bekannt gegeben würden, damit auf diese zeitgerecht eingegangen werden kann. Die Bevölkerung kann ihre Vorstellungen selbstverständlich auch direkt im Gemeindeamt bekannt geben. l) Die Generalversammlung der Gemeindeinformatik GmbH wurde am 29.6.2005 in Dornbirn abgehalten. Der Jahresabschluss 2004 und der Voranschlag 2005 wurden genehmigt. m) Die Jahreshauptversammlung der Tourismusdestination Bodensee/Alpenrhein fand statt. n) Die Jahreshauptversammlung der Arbeitsinitiative Feldkirch (ABF) fand am 1.7.2005 statt. Eine Statutenänderung gem. Vereinsgesetz 2002 und der Rechnungsabschluss 2004 wurden u.a. beschlossen. o) Einige Sitzungen im Zusammenhang mit der Jugendarbeit im Walgau fanden statt. Mehrere Projekte wurden beraten. Dieses Wochenende soll eine Party im Turnsaal des Kindergartens stattfinden. Da in Schlins derzeit keine geeigneten Räume für den Betrieb eines Jugendraumes zur Verfügung stehen, wurde mit den interessierten Jugendlichen vereinbart, dass diese sich in Satteins einbringen. 8. Allfälliges a) Diese Woche soll mit den Arbeiten zum Ausbau des Rad- und Fußweges „Rainweg“ begonnen werden. Durch die Witterung hat sich der Baubeginn etwas verzögert. Der Rainweg ist während der Bauphase gesperrt. Zeitweise Behinderungen wird es im Bereich Sennerei-Schulgasse geben. b) Während der Bauarbeiten im Bereich des Radweges nach Bludesch wird zeitweise entlang der L 50 eine 30 km/h Beschränkung gelten. c) Der Bürgermeister weist nochmals auf verschiedene Termine im Rahmen des Projektes „Der Walgau brennt“ hin. Insbesondere bittet er, den 13.8.2005 vorzumerken, an dem eine Burgenführung bei der Burgruine Jagdberg stattfinden wird. Zwischen 28. September und 1.Oktober 2005 finden die Veranstaltungshöhepunkte statt. Ein ganz besonderer Anlass wird die Abschlussveranstaltung am 1. Oktober im Wiesenbachsaal und in weiteren 3 Sälen des Walgaues im Rahmen einer als Weltpremiere durchgeführten Unterhaltungs- und Kulturkonferenz über das Internet geboten. Alle Mandatare und selbstverständlich die gesamte Bevölkerung sind ganz herzlich zu diesen Veranstaltungen eingeladen. Dazu stellt Hans Amann fest, dass der Burgenwein noch immer nicht in den Ortsgasthäusern ausgeschenkt wird. Lt. Bürgermeister ist dies noch nicht erfolgt, da die Tischkärtchen noch nicht gedruckt sind. In geringen Mengen wird der Wein auch an private Abnehmer abgegeben. d) Der UTC Schlins hat die Gemeindemandatare zu seinem 25. Bestandsjubiläum und zur Einweihung des neuen Clubheimes am 13.8.2005 eingeladen. e) Monika Erne weist darauf hin, dass die Papiercontainer immer wieder überfüllt sind. Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass auch von anderen Gemeinden Papier in Schlins entsorgt wird. Voraussichtlich wird die Altpapiersammlung in nächster Zeit neu organisiert werden müssen. f) Klaus Galehr erkundigt sich, welche Maßnahmen gegen die Schimmelbildung in den Kellerräumen im Kindergarten geplant sind. Seitens des Bauhofes werden im Laufe der Sommerferien die Sanierungen vorgenommen werden. g) Wolfgang Madlener erkundigt sich betreffend die Probleme bei den Wohnungen im Wohn- und Geschäftsgebäude “St. Anna“. Dazu wird vom Gemeindesekretär die Auskunft erteilt, dass die Erhebungen der Ursachen abgeschlossen sind. Die Berichte der verschiedenen Gutachter sind jedoch noch ausständig. Der genaue Sanierungsbedarf kann erst nach Vorliegen dieser Gutachten fixiert werden. Seite: - 7/8 Schluss der Sitzung: 23:05 Uhr Der Schriftführer Der Bürgermeister Michael Wäger Mag. Harald Sonderegger Seite: - 8/8