20050131_GVE032

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Letzte Änderung 12.06.2021, 09:26
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 2005-01-31
Erscheinungsdatum 2005-01-31
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Gemeinde Schlins A-6824 Schlins, Hauptstraße 47 Telefon 05524/8317-0 Telefax 05524/8317-75 E-Mail: info@schlins.at http://www.schlins.at Schlins, am 3. Februar 2005 PROTOKOLL über die am 31.01.2005 um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 32. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Mag. Harald Sonderegger, Reinold Begle, Karin Matt, Kathrin Keckeis, Alfons Matt, Kurt Bitschnau, Mag. Arno Dörn, Gabriele Mähr, Herwig Sonderegger, DI Dieter Stähele, Manfred Fischer, Mag. Monika Erne, Gerd Gritzner, Arnold Maier, Ing. Johann Amann, Othmar Einwallner Schriftführer: Michael Wäger Auskunftsperson: Ing. Paul Martin DI Georg Rauch Mag. arch. Reinhold Strieder Entschuldigt: Projektmanagement Landschaftsplaner Hochbauplanung Werner Kirchner, Wolfgang Madlener, Herbert Egger Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden GemeindevertreterInnen und stellt fest, dass die Einladungen zur 32. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung 1. Genehmigung des Protokolls der 31. Sitzung vom 20.12.2004 2. Projektbeschluss Sportanlage "Untere Au" 3. Voranschlag 2005 3.1. 3.2. 3.3. Finanzbericht Beratung und Beschlussfassung Voranschlag 2005 Feststellung der Finanzkraft 2005 4. Ausnahmeregelung zur Landesgrünzone für Teilflächen des GST-NR 874/1 5. Übernahme von Straßenflächen ins Gemeindeeigentum 5.1. Zufahrt "Obere Au" 6. Berufungsverfahren Baueingabe Alpenländische Heimstätte 7. Berichte 8. Allfälliges Erledigungen 1. Genehmigung des Protokolls der 31. Sitzung vom 20.12.2004 Da keine Einwände gegen die Abfassung des Protokolls vorgebracht werden, gilt dieses als einstimmig genehmigt. 2. Projektbeschluss Sportanlage "Untere Au" Der als Auskunftsperson anwesende Architekt Reinhold Strieder präsentiert den nun baueingabefähigen Entwurf des Sporthauses. Aufgrund der Gegebenheiten waren einige Änderungen notwendig. Als wesentliche Vorgabe wurde die bestehende Eiche in die Planung integriert. Gegenüber dem Erstentwurf hat sich aufgrund der eingeschossigen Ausführung die verbaute Fläche wesentlich vergrößert. Das Gebäude wird auf einer pilotierten Betonplatte in Holzkonstruktion errichtet. Die funktionalen Abläufe werden dargestellt und der Architekt beantwortet ausführlich die gestellten Fragen. Georg Rauch als beauftragter Landschaftsplaner erläutert die Sport- und Außenanlagen anhand der Pläne. Auch er weist darauf hin, dass die Eiche als Mittelpunkt der Planung eingearbeitet wurde. Das Sporthaus wird südlich davor errichtet, nördlich bzw. westlich des Sporthauses befinden sich der beleuchtete Trainingsplatz und das Hauptspielfeld. Der Trainingsplatz wird in Kunstrasen ausgeführt. Als Reserve werden im Anschluss an den Autobahndamm südlich des Hauptspielfeldes und der Straße nochmals zusätzlich 25 Autoabstellplätze errichtet. Diese Fläche kann von der Feuerwehr auch als Trainingsfläche für Nasswettbewerbe genutzt werden. Die Parkflächen werden als Schotterrasen ausgeführt; einzig die Zufahrtsflächen sollen asphaltiert werden. Dies ist auch im Hinblick auf die Untergrundverhältnisse (ehemalige Hausmülldeponie) sinnvoll, da damit auf nicht gänzlich auszuschließende Nachsetzungen leicht reagiert werden kann. Die Lärmschutzwand mit einer Länge von ca. 100 m und einer Höhe von ca. 3 m über dem Spielfeld soll nach Möglichkeit durch Bepflanzungen verdeckt werden, da diese ansonsten zu sehr dominiert. Die exakte Positionierung und Höhe der Beleuchtungsmasten und der Lautsprecheranlagen wird noch mit dem Fachplaner und den Leitungsträgern fixiert. Die Kenntnisse aus der Lärmschutzprognose werden dabei berücksichtigt und auf das nunmehrige Projekt abgestimmt. Insgesamt werden mit den neu anzulegenden Straßen und Parkplatzflächen 2, 6 ha verbaut. Die reinen Sportplatzflächen betragen ca. 1, 6 ha. Paul Martin erläutert die zu erwartenden Baukosten anhand der Baukostenschätzung vom 26. Jänner 2005. Darin nicht enthalten sind eventuell anfallende Deponierungskosten für Restmüllaushub. Nach den vorliegenden Plänen und den vorgenommenen Schürfschlitzproben sollte jedoch kaum diesbezügliches Material anfallen. Beim derzeitigen Planungsstand ist mit Kosten in Höhe von € 840.711, 00 für das Gebäude zu rechnen. Die Mehrkosten ergeben sich im Wesentlichen aus der eingeschossigen Ausführung und auch aus der daraus resultierenden größeren Dachfläche. Für die Hauptspielfläche mit 8.240 m² sind Kosten in Höhe von € 250.000, 00 kalkuliert. Der Trainingsplatz mit 6.345 m² soll mit einem automatisch bewässerten Kunstrasen ausgeführt werden, wofür € 168.000, 00 an Mehrkosten gegenüber einem Naturrasen aufgebracht werden müssen. Insgesamt sind für den Trainingsplatz Kosten in Höhe von € 396.000, 00 veranschlagt. Der Aufwärmbereich und der Platz rund um die Eiche werden rund € 51.000, 00 kosten. Für die Verkehrs- und Parkflächen sind Kosten in Höhe von € 180.000, 00 vorgesehen. Für die Stützmauern, Rampen und Treppen sind € 92.000, 00 kalkuliert. Insgesamt ergeben sich Kosten in Höhe von € 969.000, 00 für die Außenanlagen. Die Mehrkosten in Höhe von € 394.000, 00 begründen sich durch die größeren Flächen und den Kunstrasen beim Trainingsplatz. Weiters sind durch die Verlagerung des Gebäudes Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Kosten- Seite: - 2/8 schätzung entstanden. Insgesamt liegen die Kostenkennwerte in Bezug auf die jeweiligen m²-Preise durchaus günstig im Vergleich zu in jüngerer Zeit errichteten Sportanlagen. Diese Schätzung liegt bei einer Genauigkeit von +/- 5%. Lt. Paul Martin sind aufgrund der bisherigen Gespräche Eigenleistungen durch den Verein in Höhe von € 75.000, 00 bis € 100.000, 00 realistisch. Die exakten Ausführungsbereiche und Abgrenzungen müssen jedoch noch akkordiert werden. Der Bürgermeister teilt mit, dass mit einer 20%igen Sportförderung und weiteren 15% Strukturfördermitteln gerechnet werden kann. Nach Abzug der Eigenleistungen der Vereinsmitglieder und einer wahrscheinlich bescheidenen Unterstützung des Fußball-Landesverbandes wird von der Gemeinde ein Betrag von ca. 1 Mio. € aufzubringen sein. Diese Größenordnung ist geplant durch Rücklagenauflösungen und über das laufende Budget zu finanzieren. Nach Möglichkeit sollen für diese Investition keine Fremdmittel beansprucht werden. Der Bürgermeister stellt nach Beantwortung weiterer Fragen den Antrag, das vorgelegte Projekt nach Maßgabe der zur Kenntnis gebrachten Kostenschätzung zu beschließen und die Planer mit der Ausarbeitung der Einreichunterlagen zu beauftragen. Einstimmiger Beschluss. Bei einem positiven Verfahrensablauf wird frühestens im Juni 2005 mit den Bauarbeiten begonnen werden können. Das heute beschlossene Projekt soll Ende Februar/Anfang März der Bevölkerung öffentlich präsentiert werden. 3. Voranschlag 2005 3.1. Finanzbericht In einem Finanzbericht werden vom Vorsitzenden die wesentlichen Daten des Voranschlages und Gegenüberstellungen bekannt gegeben. Im Voranschlag 2005 sind € 1.316.900, 00 an baulichen Investitionen und € 179.900, 00 an sonstigen Investitionen vorgesehen. Damit sind 34 % des Budgets als investitionswirksame Ausgaben vorgesehen. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde wird sich um € 98, 00 auf insgesamt € 1.733, 00/Einwohner senken. 3.2. Beratung und Beschlussfassung Voranschlag 2005 Über die einzelnen Haushaltsgruppen 0 - 9 wird separat abgestimmt. Diese werden wie folgt einstimmig beschlossen: Beträge in 100 € Gruppe Ausgaben Einnahmen Bezeichnung 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 5118 125 15134 769 3717 203 2557 20 10947 2287 1063 37 5001 1 148 166 1506 2 10724 24925 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung Öffentliche Ordnung und Sicherheit Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft Kunst, Kultur und Kultus Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung Gesundheit Straßen- und Wasserbau, Verkehr Wirtschaftsförderung Dienstleistungen Finanzwirtschaft 44012 44012 Summe einstimmig einstimmig einstimmig einstimmig einstimmig einstimmig einstimmig einstimmig einstimmig einstimmig Seite: - 3/8 Der Voranschlag 2005 wird im Anschluss einstimmig wie folgt genehmigt: Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Gesamteinnahmen Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben 3.3. € € 3.543.900 857.300 € 4.401.200 € € 2.376.800 2.024.400 € 4.401.200 Feststellung der Finanzkraft 2005 Die Finanzkraft der Gemeinde Schlins im Sinne des § 73 (3) GG wird auf Grund des Voranschlages 2004 mit € 1.734.600, 00 festgestellt. Einstimmiger Beschluss. 4. Ausnahmeregelung zur Landesgrünzone für Teilflächen des GST-NR 874/1 Der Bürgermeister erläutert die Zusammenhänge, weshalb Teilflächen des GST-NR 874/1 (Agrargemeinschaft Schlins) abgetrennt und einmal dem GST-NR 874/43 und eine weitere Fläche dem GST-NR 874/44 zugeschrieben werden sollen. Im Abtausch dazu soll eine Zufahrt zu den Restflächen der GST-NR 874/1 entstehen, welche als Straßengrundstück der Gemeinde Schlins überlassen wird. Die den GST-NRn 874/43 und 874/44 zugeschriebenen Teilflächen sollen von Freifläche Landwirtschaft (FL) als Betriebsfläche 2 (BBII) gewidmet werden, damit diese von den künftigen Grundeigentümern (Firma Hummer Werkzeugbau und Firma RALA GmbH) auch als Betriebsfläche uneingeschränkt genutzt werden können. Die entsprechenden Teilungspläne und der die Gemeinde unmittelbar betreffende Tausch- und Abtretungsvertrag liegen als Entwurf vor. Da sich diese Trennflächen (437 m² und 831 m²) größtenteils in der Landesgrünzone befinden, ist vor einem entsprechenden Umwidmungsbeschluss um eine Ausnahmebewilligung gem. § 7 Abs. 2 RPG anzusuchen. Das Vorhaben wird aus raumplanerischen Gründen begrüßt, da durch diese Transaktionen eine Zufahrt in das Gebiet Obere Au gesichert werden kann, welches langfristig eine Baugebietsreserve für die Gemeinde Schlins darstellt. Gleichzeitig bietet es zwei ortsansässigen Betrieben eine sinnvolle Arrondierung ihrer Betriebsflächen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, bei der Raumplanungsbehörde die Ausnahmebewilligung zur geplanten Umwidmung der erwähnten Teilflächen zu beantragen. Einstimmiger Beschluss. 5. Übernahme von Straßenflächen ins Gemeindeeigentum 5.1. Zufahrt "Obere Au" Die neu gebildete GST-NR 2961 soll als Zufahrt zum GST-NR 874/1 (Agrargemeinschaft) in das Gemeindeeigentum übernommen werden. Das Straßengrundstück wird der Gemeinde von der Firma Hummer Werkzeugbau bzw. der Agrargemeinschaft Schlins kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Fa. Rala, Herr Raimund Lampert, tritt in diesem Zuge 26 m² an die GST-NR 2953 (Tennisplatzzufahrt) ab, um für die künftige Zufahrt in die Obere Au über einen entsprechenden Einmündungstrichter in die Eichengasse verfügen zu können. Auf Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig beschlossen, das GST-NR 2961 und die Teilfläche von 26 m² aus GST-NR 874/43 als Straßenflächen kostenlos in das Eigentum der Gemeinde Schlins zu übernehmen. Seite: - 4/8 6. Berufungsverfahren Baueingabe Alpenländische Heimstätten Zum Bauverfahren der gemeinnützigen Baugesellschaft Alpenländische Heimstätte wurde von einigen Anrainern Einspruch erhoben. Der Sachverhalt wird vom Bürgermeister auf Basis der Stellungnahme des Bausachverständigen der Gemeinde Schlins, Herrn Ing. Peter Enger, zur Kenntnis gebracht. Danach wurde der alpenländischen Heimstätte auf diesem Areal mit Bescheid vom 19.12.2003 eine Mehrfamilienwohnanlage mit drei Objekten (15 Wohneinheiten) rechtskräftig bewilligt. In weiterer Folge wurde dieses Vorhaben von der alpenländischen Heimstätte um einen Baukörper (3 Wohneinheiten) reduziert. Dadurch fallen Parkplätze im Süden weg und stattdessen werden Carports und Stellplätze in Richtung Kirchstraße verlegt. Die verbleibenden zwei Baukörper werden im Kellergeschoss verbunden, bleiben jedoch ansonsten in Größe, Lage und Höhenlage unverändert. Über diese abgeänderte Eingabe wurde ein weiteres Genehmigungsverfahren durchgeführt und dieses Vorhaben erstinstanzlich mit Bescheid vom 22.10.2004 genehmigt. Gegen diesen erstinstanzlichen Bewilligungsbescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Schlins vom 22.10.2004 ist seitens der Nachbarn Ulrike Morscher, Anne Liesel und Johann Kaufmann, Fritz Jeschko, Maria Magdalena und Horst Burtscher, Silvia Burtscher, Rudolf und Ilse Rützler, Adelheid und Jakob Tschann, Andreas Fenkart, Dusan Todorovic sowie Kerstin und Margit Susat innerhalb offener Frist Berufung wegen des Umfangs und der Höhe der Baukörper eingebracht worden. Der Bausachverständige führt in seinem Vorlagebericht vom 20.12.2004 an die Gemeindevertretung aus, dass in diesem Verfahren nur noch den Beteiligten Anne Liesel und Johann Kaufmann, Maria Magdalena und Horst Burtscher sowie Fritz Jeschko eine Parteistellung zukommt, da diese im Zuge des Ermittlungsverfahrens, insbesondere bei der mündlichen Verhandlung am 5.11.2004, ihre Einwendungen erhoben haben. Alle anderen Beteiligten haben im Zuge des Ermittlungsverfahrens keine Einwendungen erhoben und dadurch gem. § 42 Abs. 1 AVG die Parteistellung verloren, bzw. haben dem Vorhaben ausdrücklich zugestimmt. Die erhobene Berufung von Silvia Burtscher, Rudolf und Ilse Rützler, Adelheid und Jakob Tschann, Andreas Fenkart, Dusan Todorovic sowie Kerstin und Margit Susat gegen den Genehmigungsbescheid des Bürgermeisters als Baubehörde erster Instanz ist daher wegen Verlust der Parteistellung nach § 42 Abs 1 AVG als unzulässig zurückzuweisen. Bereits im Zuge des Ermittlungsverfahrens, insbesondere bei der mündlichen Verhandlung am 5.10.2004, wurde von den Nachbarn Anne Liesel und Johann Kaufmann, Maria Magdalena und Horst Burtscher sowie Ulrike Morscher und Fritz Jeschko beantragt, das Bauvorhaben aufgrund unangemessener Höhenentwicklung und damit zusammenhängender zu geringer Bauabstände nicht zu genehmigen. Bereits im nunmehr bekämpften Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Schlins als Baubehörde 1. Instanz vom 22.10.2004 wurden die Anträge der Nachbarn abgewiesen und die beantragte Baubewilligung erteilt, da die gesetzlichen Bauabstände gemäß den eingereichten Planunterlagen eingehalten sind und die Rechte der Nachbarn daher auf keine Art und Weise geschmälert werden. Das im gegenständlichen Bauverfahren zu bebauende GST-NR 11 ist im gültigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schlins als Baufläche-Wohngebiet ausgewiesen und steht im Eigentum der Bauwerberin. Das Bauvorhaben liegt mit einer Baunutzungszahl von 50 erheblich unter den bei Vorhaben dieser Art üblichen Baunutzungszahlen von 60 bis 70 und weist bei dieser Bebauungsdichte schon eher auf ein Gebiet mit Einfamilienhauscharakter hin. Hinsichtlich der Höhenentwicklung wurde festgestellt, dass die Traufenhöhe der beiden Objekte im Wesentlichen der Traufenhöhe der bestehenden Wohnhäuser Morscher/Jeschko, Burtscher und Rützler entspricht, die Firsthöhe liegt im Schnitt sogar ca. 1, 20 m tiefer als die Firsthöhen der angeführten Gebäude. Seite: - 5/8 Ein Bebauungsplan gemäß § 28 Raumplanungsgesetz besteht nicht. Aufgrund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens ist der Bausachverständige zur Auffassung gelangt, dass der Bürgermeister der Gemeinde Schlins als Baubehörde erster Instanz die von den Nachbarn beantragte Abweisung des gegenständlichen Bauvorhabens zu Recht als unbegründet abgewiesen und die beantragte Baubewilligung erteilt hat. Er empfiehlt daher, der Berufung gem. § 66 Abs 4 AVG keine Folge zu geben und diese als unbegründet abzuweisen. Nachdem keine weiteren Anfragen an den Bürgermeister gerichtet werden, übergibt dieser wegen Befangenheit den Vorsitz an den Vizebürgermeister, Reinold Begle, und verlässt für die weitere Beratung bzw. Beschlussfassung den Sitzungssaal. Auf Antrag des Vorsitzenden, Vizebürgermeister Reinold Begle, wird der erhobenen Berufung nicht stattgegeben und wird diese mehrheitlich (14:2) wegen mangelnder Parteistellung (Silvia Burtscher, Rudolf und Ilse Rützler, Adelheid und Jakob Tschann, Andreas Fenkart, Dusan Todorovic sowie Kerstin und Margit Susat) als unzulässig zurückgewiesen und in Hinblick auf das Vorbringen von Anne Liesel und Johann Kaufmann, Maria Magdalena und Horst Burtscher und Fritz Jeschko als unbegründet abgewiesen. 7. Berichte a) Eine Jahreshauptversammlung des Umweltverbandes fand am 25.11.2004 in Bildstein statt. Die Problemstoffsammlung wurde wiederum an die Firma Freudenthaler als Billigstbieterin vergeben. Weiters wurde von den Aktivitäten des öffentlichen Beschaffungssystems (ÖBS) berichtet und der Voranschlag 2005 beschlossen. b) In Satteins fand eine Sprengelsitzung statt bei welcher die Rechnungsabschlüsse für 2004 betreffend Standesamtsverband und den Staatsbürgerschaftsverband beschlossen wurden. Der Bürgermeister wurde vom Vizebürgermeister vertreten. c) Im Anschluss an diese Sitzung fand eine Sitzung des Gemeindeverbandes „Schulerhalterverband Hauptschule Satteins“ statt. Dabei wurde der Voranschlag für das Jahr 2005 beschlossen. d) In einer weiteren Sitzung des Gemeindeverbandes Sozialzentrum Satteins-Jagdberg wurde der Rechnungsabschluss 2003 und der Voranschlag 2005 genehmigt. e) In der anschließenden Sitzung der Sozialzentrum Satteins-Jagdberg gemeinnützige GmbH wurde der Kostenvoranschlag 2005 beraten und genehmigt. f) Aufgrund von festgestelltem LKW-Mautflüchtlingsverkehr im Bereich der L 190 zwischen Nenzing und Frastanz sind verschiedenste Maßnahmen geplant, um diese LKW wieder auf die Autobahn zu bringen. In zwei Gesprächsrunden im Landhaus wurden anhand von Verkehrsmodellen des Büros Besch die möglichen Auswirkungen diskutiert und geeignete Maßnahmen überlegt, die ein Ausweichen auf die Sonnenseite verhindern. Die Bezirkshauptmannschaften Bludenz und Feldkirch werden in Abstimmung mit dem Land die entsprechenden Gewichtsbeschränkungen erlassen. Zulieferverkehr in den Ort bzw. Abtransporte aus dem Ort sind davon nicht betroffen. Hans Amann weist darauf hin, dass aus dem Raum Rankweil auf der Landesstraße über den Schwarzen See und dann weiter über Schlins vermehrt schwere Lkws fahren, und diese Angelegenheit nicht aus dem Auge gelassen werden soll. g) Im Zusammenhang mit dem Konkurs der Firma Degerdon sind noch keine genauen Zahlen über betroffene Personen aus Schlins bekannt. Bisher hat ein ehemaliger Dienstnehmer im Gemeindeamt vorgesprochen und um Übernahme des Gemeindebeitrages zur Teilnahme an der Arbeitsstiftung gebeten. h) Der Bürgermeister bringt die Zahlen betreffend das Jugendprojekt Three-Sixty bekannt. Schlins liegt mit 94 Jugendlichen, die die Karte angefordert haben, im Landesdurchschnitt. Seite: - 6/8 i) Am 16.10.2004 fand eine Sitzung des Ausschusses Soziales und Familie statt, worin von der letzten Kinderbetreuung in den Ferienzeiten und dem Sportcamp berichtet und eine Vorschau für die kommenden Sommerferien beraten wurde. Weiters wurde die Thematik Schülerbetreuung diskutiert und soll diesem Thema in Zukunft erhöhtes Augenmerk geschenkt werden. j) Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, dass insgesamt 12.310 kWh von der Fotovoltaikanlage am Dach des Gemeindeamtes produziert wurden. Damit konnte ein Erlös in Höhe von € 8.902, 68 erzielt werden, was erfreulicherweise stark über dem prognostizierten Ertrag liegt. k) Seitens der Dorfsennerei Schlins-Röns wurde angefragt, ob die Gemeinde Schlins grundsätzlich bereit wäre, mit eine Haftungserklärung für die Fremdfinanzierung eines zu errichtenden Käselagerraumes abzugeben. Ergänzend dazu erläutert der Obmann der Genossenschaft, Alfons Matt, das Bauvorhaben der Dorfsennerei. Die Lagerkapazität soll von 1700 auf 5000 Laib Käse erhöht werden und auf den heutigen technischen Stand gebracht werden. Damit soll der Weiterbestand der Dorfsennerei Schlins-Röns langfristig gesichert werden. Aufgrund der vergangenen Erfahrungen mit der Dorfsennerei wird dieses Ansinnen in der darauf folgenden Diskussion grundsätzlich positiv gesehen. Die näheren Details sollen im Zuge der konkreten Antragstellung geregelt werden. l) Die Vereinbarung mit der RFI wurde in der Zwischenzeit unterfertigt und die Gesellschafterstammeinlage überwiesen. Der Bürgermeister war bei den zwischenzeitlich stattgefunden Aufsichtsratssitzungen als Zuhörer anwesend. Die Nachfrage nach RFI Pässen hat sich in diesem Jahr erfreulich gesteigert. Im Sommer kann mit weiter zunehmendem Interesse gerechnet werden. Im Rahmen der RFI wird demnächst in Bludesch ein Deutschkurs für türkischsprachige Einwohner auch aus Schlins angeboten. m) Seit der letzten Gemeindevertretungssitzung fanden zwei Sitzungen des Gemeindevorstandes statt. Mehrere Förderungen und Auftragsvergaben wurden beschlossen. Ein Zimmer im Objekt Gerbergasse 3 wurde für 3 Jahre vermietet. Zum Umlegungsverfahren Balotta-West wurde der Einleitungsbeschluss gefasst. Das Büro Markowski ist derzeit dabei die Einleitungsunterlagen zu erarbeiten. n) Die Grundbesitzer im Bereich Quadern haben inzwischen neuerlich signalisiert, dass sie an einer Umlegung ihrer Grundstücke interessiert wären. o) Weiters wurde beschlossen, dass sich die Gemeinde Schlins an einem Projekt des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der betroffenen Flutopfer in Südostasien mit € 0, 90/Einwohner beteiligt. Damit soll ein Fischerdorf in Indien wieder aufgebaut werden. p) Von der BH Feldkirch wird das Gurtgassefahrverbot überarbeitet werden. Seitens der Gemeinde Schlins ist erwünscht, die Zufahrt bis Gartis offen zu halten. Im Übrigen soll ein allgemeines Fahrverbot mit Ausnahmen zu Gunsten des landwirtschaftlichen Verkehres und von Radfahrern erlassen werden. q) Die Vertreter der Post haben sich für kommenden Mittwoch, den 2.2.2005, für weitere Gespräche betreffend den Weiterbestand des Postamtes in Schlins angekündigt. 8. Allfälliges a) Der Bürgermeister weist auf die Schlüsselübergabe am kommenden Donnerstag, den 3.2.2005 hin. b) Das Essen der Gemeindevertreter findet am 11.2.2005 im Gasthaus „Hecht“ statt. c) Am 9.3.2005 um 20.00 Uhr hält Dr. Manfred Tschaikner im Pfarrheim in Schlins den Vortrag „von feigen Feldkirchern, groben Nenzingern, wundergläubigen Bludenzern und wollüstigen Montafonern“. Dieser Vortrag basiert auf einem Büchlein aus dem Jahre 1670, worin ein Unbekannter alle Gemeinden des Walgaus und des südlichen Vorarlberg aufs Korn nimmt und Seite: - 7/8 über ihre lustigen und besonderen Eigenheiten in Versform berichtet. Die Gemeinde Schlins ist als einzige nicht erwähnt, weshalb man annehmen kann, dass es sich bei dem Dichter um einen Schlinser gehandelt haben muss. Der Vortrag wurde bereits in Nenzing gehalten und war ein großer Erfolg. Schluss der Sitzung: 22:50 Uhr Der Schriftführer Der Bürgermeister Michael Wäger Mag. Harald Sonderegger Seite: - 8/8