20180924_GVE023

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Letzte Änderung 13.06.2021, 02:57
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 2018-09-24
Erscheinungsdatum 2018-09-24
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Gemeinde Schlins AZL 004-1-023 Michael Wäger +43 5524 8317 19 info@schlins.at DVR-NR 0089702 Schlins, am 16.11.2018 PROTOKOLL über die am 24.09.2018 um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 23. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Gabriele Mähr, Roman Dörn, Heike Porod, Ing. Michael Marent, Manfred Fischer, Ing. Udo Voppichler, BSc Bertram Kalb, Christian Klammer, Benjamin Breuss, Alexandra Gabriel-Huber, Jürgen Hartmann, Werner Kirchner, DI-FH Klaus Galehr, Karin Martin, Rudolf Jussel, Otto Rauch, Angelika Jussel, Horst Burtscher, Martin Wieland, Rene Linder, Gerd Gritzner Entschuldigt: DI Dieter Stähele, Bernhard Rauch, Beatrix Madlener-Tonetti, Othmar Einwallner Auskunftsperson: Gerhard Engstler zu TOP 3, Birgit Werle zu TOP 2 Schriftführer: Michael Wäger Die Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und stellt fest, dass die Einladungen zur 23. Sitzung zugestellt wurden und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung wird das erstmals an einer Sitzung der Gemeindevertretung anwesende Ersatzmitglied Martin Wieland von der Bürgermeisterin angelobt. Die Bürgermeisterin begrüßt Jürgen Hartmann als neues Mitglied der Gemeindevertretung, sowie Gerhard Engstler, Birgit Werle und anwesenden Zuhörer. Hauptstraße 47, A 6824 Schlins, Tel. 05524 8317 0, Fax 05524 8317 275, info@schlins.at, http://www.schlins.at Tagesordnung 1. Genehmigung des Protokolls der 22. Sitzung vom 2.7.2018 2. Beschlussfassung Zielvereinbarung über die Förderung für Regios 2018 - 2020 3. Vorstellung Einreichprojekt Erschließung Illwinkel 4. Beschwerde gegen den Bescheid zur Abweisung des Bauantrages Eva Martina Larl 5. Umwidmung GST-NR 97/4 von FL in BW 6. Berufung gegen den Versagungsbescheid Ausnahmegenehmigung nach RPG - Bauwerber Gohm/Mähr 7. Sanierung Hallenbad Stiftung Jupident - Investitionskostenbeitrag der Gemeinde Schlins 8. Verlängerung Leihvertrag Skaterplatz Jupident 9. Berichte 10. Allfälliges Nicht öffentlich 11. Grundstücksgeschäfte Erledigungen 1. Genehmigung des Protokolls der 22. Sitzung vom 2.7.2018 GR Rudolf Jussel kritisiert die verspätete Zustellung der Einladung mit der Tagesordnung. Er konnte sich deshalb auf die zu beratenden Tagesordnungspunkte nicht vorbereiten und zusammen mit seinen Fraktionsmitgliedern besprechen. Michael Wäger weist in seiner Erklärung darauf hin, dass die Einladung zwar bereits am Donnerstag per Mail ausgesendet wurde, die Übermittlung aber aufgrund einer Fehlbedienung nicht funktionierte. Nachdem das am Freitagvormittag bemerkt wurde, wurden die Einladungen sofort übermittelt. Mit Zustimmung der Gemeindevertretung gilt dieser Mangel als behoben und die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Inhaltlich zum Protokoll kritisiert Rudi Jussel, dass im zweitletzten Absatz des TOP 2 festgehalten wurde, dass der geforderte Kaufpreis der Firma ERNE Fittings GmbH ein Gerücht sei. Er bittet um Änderung, dass das Wort „Gerücht“ gelöscht wird und dahingehend geändert wird, dass der genannte Kaufpreis von der Geschäftsleitung zu dem Zeitpunkt bereits bestätigt war. Einstimmiger Beschluss mit der von Rudolf Jussel beantragten Änderung. 2. Beschlussfassung Zielvereinbarung über die Förderung für Regios 2018 - 2020 Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an die Geschäftsführerin der Regio ImWalgau, Frau Birgit Werle, die zur Erläuterung anwesend ist. Birgit Werle bringt anhand einer von ihr vorbereiteten Präsentation die wesentlichen Inhalte der zur Diskussion stehenden Zielvereinbarung zur Kenntnis. Otto Rauch erkundigt sich, die wievielte Gemeinde Schlins ist, die diese Vereinbarung beschließt. Birgit Werle teilt mit, dass die Gemeinde Schlins die sechste Gemeinde wäre, sie geht davon aus, dass alle anderen Mitgliedsgemeinden den Beschluss bei der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung fassen werden. Otto Rauch erkundigt sich, wie die Regio Im Walgau dazu steht, dass 18 ha Landwirtschaftsgrund an die Firma Rauch verkauft werden sollen. Dazu teilt die Regio Im Walgau Geschäftsführerin mit, dass Beschlüsse zum gemeindeeignen REK Teil der Gemeindeautonomie sind. Die Regio Im Walgau nimmt zu gemeindeeignen Themen eine neutrale Position ein. Otto Rauch teilt dazu mit, dass diese Vorgansweise AZL 004-1-023 Seite: - 2/8 aus seiner Sicht sehr wohl ein regionales Thema ist, welches im Zusammenhang mit „Freiraumentwicklung“ erwähnt werden sollte. Die Gemeindevertretung Schlins beschließt, die Zielvereinbarungen im Sinne der Richtlinie der Landesregierung über die Förderung für Regios für den Zeitraum 2018-2020 mit den drei Schwerpunktthemen Siedlungsentwicklung und Nachverdichtung, Freiraum und Landschaft sowie Regionale Zusammenarbeit. Einstimmiger Beschluss. Birgit Werle bedankt sich für den positiven Beschluss. 3. Vorstellung Einreichprojekt Erschließung Illwinkel Die Vorsitzende begrüßt Herrn Engstler vom Büro Besch und Partner. Dieser vertritt den aus persönlichen Gründen abwesenden zuständigen Sachbearbeiter Jürgen Lampert. Die Einreichplanung beinhaltet die künftige Verkehrsführung, Anbindung des Betriebsgebietes an die L50 weiters über das Grundstück Nr. 2905/1 und den Gießenbach (Teil 2), in weiterer Folge entlang der Autobahn A14 bis Ende Betriebsareal Erne Fittings (Teil 1). Die Maßnahmen wurden mit der Landesstraßenverwaltung sowie weiteren involvierten Behörden abgeklärt. Die Walgaustraße soll 2020, spätestens 2021 Instand gesetzt werden. In diesem Zuge würde der Teil 2 der Erschließungsstraße errichtet werden. Im vorliegenden Projektplan ist die künftige Erschließungsstraße ersichtlich. Es soll auf Höhe des Dabaladabaches auf der L 50 ein Ortseinfahrtstor eine Geh- und Radwegquerung geschaffen werden. Der Radweg wird entlang des Baches und anschließend am Lärmschutzdamm errichtet werden. Es muss eine Fläche von 3570 m² gerodet werden. Die Erschließungsstraße soll bei Bedarf künftig westseitig zur vollständigen Erschließung des Betriebsgebietes Obere Au ausgebaut werden können. Die Kosten für die Querung/ Einfahrtsbremse, den Knoten, den Radweg, die Erschließungsstraße bis ans Ende des Betriebsgelände Erne Fittings sowie die Brücke betragen inkl. den Baunebenkosten lt. Grobkostenschätzung ca. 1, 9 Mio. € inkl. MwSt. ohne Grundablösekosten. Die Bürgermeisterin ergänzt, dass die Anbindung an die Landesstraße erst 2020 oder 2021 erstellt wird, da lt. Landesstraßenabteilung in dieser Zeit die Walgaustraße saniert wird und somit ein Teil der Kosten, die hier für den betroffenen Straßenbereich der L 50 anfallen, seitens des Landes übernommen werden. Jedoch verbleiben die Kosten für die Einfahrtsbremse bei der Gemeinde. Es ist nicht angedacht, dass der Radweg jetzt schon errichtet wird, dies wäre auch in einem Zeitraum von 10 Jahren möglich. Klaus Galehr wünscht sich, dass die punktiert eingezeichnete Erschließung im künftigen Betriebsgebäude nach Westen, in Richtung Bahnhofstraße, aus diesen Planungsgrundlagen entfernt wird um nicht künftigen Entscheidungen vorzugreifen. Ebenso sollen die Kosten für Kanal- und Wassererschließungen angegeben werden, um in Summe eine vollständige Kostenvorschau dazustellen. Manfred Fischer vertritt die Meinung, dass bisher aus Richtung Gais kein Fahrradverkehr in diesem Bereich war. Eine künftige Straße in Richtung Bahnhofstraße müsste daher entsprechend breit ausgeführt werden, damit die Landwirte mit ihren immer breiteren Maschinen ungehindert durchfahren können. Auf Antrag der Bürgermeisterin wird mehrheitlich beschlossen, das vorgestellte Erschließungsprojekt Betriebsgebiet Illwinkel bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung einzureichen (20:1 Werner Kirchner) beschlossen. Die Bürgermeisterin übergibt den Vorsitz wegen Befangenheit als 1. Bauinstanz an Vbgm. Roman Dörn. 4. Beschwerde gegen den Bescheid zur Abweisung des Bauantrages Eva Martina Larl Der Sachverhalt wird von Michael Wäger als zuständigem Sachbearbeiter im Baurecht wie folgt erläutert: Mit Bescheid der Bürgermeisterin der Gemeinde Schlins vom 02.02.2018 wurde der Bauantrag der Berufungswerberin vom 06.07.2017 (eingelangt am 10.07.2017) nach § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen. Der dagegen erhobenen Berufung wurde mit Bescheid der Gemeindevertretung der AZL 004-1-023 Seite: - 3/8 Gemeinde Schlins vom 28.03.2018 keine Folge gegeben. Dieser Bescheid wurde sodann von der Berufungswerberin mittels Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Vorarlberg bekämpft. Im Erkenntnis vom 12.09.2018, Zl. LVwG-318-34/2018-R15, hielt das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg fest, dass ein verkehrstechnisches Gutachten keinen gesetzlich erforderlichen Bestandteil eines Bauantrages darstelle. Die Nichtvorlage eines verkehrstechnischen Gutachtens kann daher auch keinen Mangel begründen, der eine Zurückweisung des Antrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG rechtfertigt, weshalb dieser Bescheid vom Landesverwaltungsgericht Vorarlberg ersatzlos behoben wurde. Aufgrund dieser Aufhebung durch das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg ist nunmehr zu beschließen, dass der Bescheid der Bürgermeisterin der Gemeinde Schlins vom 02.02.2018, Zl. Sl131.9-26/2014-5-17, ersatzlos zu beheben und an die Baubehörde 1. Instanz zurück zu verweisen ist. In weiterer Folge wird die mündliche Verhandlung angesetzt werden, bei der Sachverständige zur Erstellung von den benötigten Gutachten beigezogen werden. Nach dem Vorliegen dieser Gutachten, wird ein Bescheid erlassen werden. Auf Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen, gemäß § 66 Abs. 2 AVG der Berufung der Eva Martina Larl gegen den Bescheid der Bürgermeisterin der Gemeinde Schlins vom 02.02.2018, Zl. Sl131.9-26/2014-5-17, Folge gegeben und die erfolgte Zurückweisung des Bauantrages der Eva Martina Larl vom 06.07.2017 ersatzlos behoben. Die Bürgermeisterin nimmt wegen Befangenheit als 1. Bauinstanz an der Abstimmung nicht teil. Der Vizebürgermeister übergibt den Vorsitz an die Bürgermeisterin 5. Umwidmung GST-NR 97/4 von FL in BW Am 17.4.2014 wurde von Eva Maria Larl ein Antrag auf Umwidmung der nicht als Baufläche gewidmeten Teilfläche des GST-NR 97/4 eingebracht, um ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Ihr wurde damals mündlich mitgeteilt, dass eine Umwidmung in diesem sensiblen Hangbereich am Rande des bebauten Ortsgebietes voraussichtlich nicht genehmigt wird, da das REK Schlins und die Ortsgrenze in Ausarbeitung ist und daher zu dieser Zeit nicht definiert war. Um ein Bewilligungsverfahren zum im Juli 2017 eingereichten Bauantrag durchführen zu können ist grundsätzlich abzuklären, ob und unter welchen Bedingungen eine Widmung als Baufläche in Frage kommt. Es wird in Abklärung mit dem Rechtsbeistand im Sinne der im REK Schlins beschlossenen Bestimmungen vorgeschlagen, dass vorläufig ein Grundsatzbeschluss zu bestimmten Bedingungen gefasst wird, Auf Antrag der Bürgermeisterin wird einstimmig beschlossen, dass eine Umwidmung in Bauland unter den Voraussetzungen möglich ist, dass - ein Raumordnungsvertrag mit einer Verpflichtung zur Bebauung innerhalb von 5 Jahren sowie aller anderen grundsätzlich festgelegten Bedingungen abgeschlossen wird - ein bewilligungsfähiges Baueingabeprojekt vorliegt, welches alle im Zuge einer noch durchzuführenden kommissionellen Verhandlung ermittelten Auflagen erfüllt. Die Bürgermeisterin übergibt den Vorsitz wegen Befangenheit als Mitglied des Gemeindevorstandes an Heike Porod, da lt. § 65 GG mangelns Gemeindevorstandsmitgliedern jener Gemeindevertreter mit der höchsten Zahl der bei den Gemeindevertretungswahlen erreichten Wahlpunkte, die Funktion der Bürgermeisterin auszuüben hat. 6. Berufung gegen den Versagungsbescheid Ausnahmegenehmigung nach RPG - Bauwerber Gohm/Mähr Der Sachverhalt wird von Michael Wäger als zuständigem Sachbearbeiter im Baurecht wie folgt erläutert: Mit Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde Schlins vom 19.06.2018 zur Zahl 131.9-5/2016-7-13 wurde dem Antrag von Brigitte Gohm und Elmar Mähr auf Ausnahme vom Flächenwidmungsplan gemäß § 22 Abs. 2 RPG nicht stattgegeben. Gegen diesen Bescheid haben Brigitte Gohm und Elmar Mähr, beide vertreten durch Amann Jehle Juen Rechtsanwälte Partnerschaft, mit Schreiben vom 03.07.2018 rechtzeitig Berufung erhoben. AZL 004-1-023 Seite: - 4/8 Bereits im Zuge des Bewilligungsverfahrens zur Errichtung des Wohnobjektes auf GST-NR 162/3, KG 92121 Schlins, Gartis 2, 6824 Schlins, wurde vom Gemeindevorstand der Gemeinde Schlins eine Ausnahmegenehmigung nach § 22 Abs. 2 Raumplanungsgesetz (RPG) zur Errichtung eines statisch nicht mit dem Hauptobjekt verbundenen Lager- und Geräteschuppens mit einer überbauten Grundfläche von 15, 75 m² erteilt. Mit Antrag vom 12.12.2017 hat Markus Mitiska vom Büro mitiska wäger architekten zt-oeg im Namen der Berufungswerber um nachträgliche baurechtliche Bewilligung der Errichtung eines Hochbeetes in Natursteinbauweise auf GST.-NR. 162/3, KG 92121 Schlins, Gartis 2, 6824 Schlins, sowie um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 22 RPG dafür angesucht. Mit Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde Schlins vom 19.06.2018 zur Zahl 131.9-5/2016-7-13 wurde der Antrag der Berufungswerber gemäß § 22 Abs. 2 RPG auf Ausnahme vom Flächenwidmungsplan mit dem nunmehr bekämpften Bescheid nicht bewilligt. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass für das gegenständliche Grundstück bereits einmal zur Errichtung eines Lager- und Geräteschuppens mit einer überbauten Grundfläche von 15, 75 m² eine Ausnahme vom Flächenwidmungsplan nach § 22 Abs. 2 RPG bewilligt worden sei. Diese bereits erteilte Ausnahmebewilligung nach § 22 Abs. 2 RPG sei bei dem nun vorliegenden neuerlichen Antrag auf Ausnahmebewilligung nach § 22 Abs. 2 RPG im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen, wodurch die erforderliche Kleinräumigkeit nicht mehr gegeben sei. In der dagegen erhobenen Berufung vom 03.07.2018 brachten die Berufungswerber zusammengefasst unter Punkt 1. vor, dass das verfahrensgegenständliche Hochbeet von den Berufungswerbern errichtet worden sei, da diesen von Seiten des Architekten zuvor mitgeteilt worden sei, dass die Errichtung dieses Hochbeetes nicht bewilligungspflichtig sei. Zwar möge es zutreffen, dass die Gemeinde Schlins während der Bauarbeiten den Architekten über die Genehmigungspflicht aufgeklärt habe, der Architekt habe es jedoch verabsäumt, die Berufungswerber über diesen Umstand in Kenntnis zu setzen. Gemäß der gutachterlichen Stellungnahme des gerichtlich beeideten Sachverständigen für Raumplanung Herrn DI Mag. Markus Berchtold-Domig, welche der Gemeinde Schlins mit Schreiben vom 24.03.2018 übermittelt worden sei, lägen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 22 RPG vor. Die Erstbehörde hätte bei richtiger rechtlicher Beurteilung dieser Argumentation folgen und dem Antrag stattgeben müssen. Zudem sei diese fachkundige Äußerung nicht wie beantragt dem Herrn Amtssachverständigen übermittelt worden, damit dieser in seiner Stellungnahme darauf ergänzend Bezug nehmen könne. Dadurch hätte dieser eine für die Berufungswerber positive Stellungnahme erstattet und wäre in weiterer Folge dem Antrag der Berufungswerber stattgegeben worden. Diese Nichtübermittlung stelle einen formalen Fehler dar, welcher als Rechtswidrigkeit geltend gemacht werde. Das Ermittlungsverfahren sei daher mangelhaft geblieben. Auch hätte in der Begründung des bekämpften Bescheides zumindest auf diese Stellungnahme Bezug genommen werden müssen. Auch dieses Unterlassen stelle einen Formfehler dar. Ergänzend wird von den Berufungswerbern unter Punkt 2. zusammengefasst vorgebracht, dass sie die nunmehrige Situation sehr bedaueren. Sie seien davon ausgegangen, dass die gewählte Konstruktion keinen Widerspruch zur Bauordnung darstellen würde. Die vorgebrachten Berufungsgründe sind nicht berechtigt. Die Gemeinde Schlins hat zurecht im erstinstanzlichen Bescheid dargelegt, dass die Versagung einer weiteren Ausnahmebewilligung nach § 22 Abs. 2 RPG deshalb erfolgte, weil für das gegenständliche Grundstück bereits einmal zur Errichtung eines Lager- und Geräteschuppens mit einer überbauten Grundfläche von 15, 75 m² eine Ausnahme vom Flächenwidmungsplan nach § 22 Abs. 2 RPG bewilligt wurde. Diese bereits erteilte Ausnahmebewilligung nach § 22 Abs. 2 RPG beim gegenständlichen Antrag auf Ausnahmebewilligung nach § 22 Abs. 2 RPG im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ist nach Ansicht des Gemeindevorstandes zu berücksichtigen, wodurch insgesamt aufgrund einer damit überbauten Grundfläche von ca. 37, 17 m² im als Freifläche-Landwirtschaft gewidmeten Bereich des gegenständlichen Grundstücks die nach § 22 Abs. 2 RPG erforderliche Kleinräumigkeit nicht mehr gegeben ist. An der aufgrund der gebotenen gesamthaften Betrachtung fehlenden Kleinräumigkeit vermag auch die unter Punkt 1. der Berufung angeführte fachliche Äußerung des gerichtlich beeideten Sachverständigen für Raumplanung Herrn DI Mag. Markus Berchtold-Domig nichts zu ändern. In dieser fachlichen Äußerung wird nicht auf die für eine weitere Ausnahmegenehmigung nach § 22 Abs. 2 RPG erforderliche Kleinräumigkeit eingegangen. Es wird nur festgehalten, dass eine Ausnahmegenehmigung im Sinne der orts- und landschaftsbildlichen Eingliederung gerechtfertigt sei. Auch eine Weiterleitung dieser fachlichen Äußerung an den Amtssachverständigen DI Lorenz Schmidt hätte daher aufgrund der zweifelsfrei feststehenden fehlenden Kleinräumigkeit zu keinem anderen Ergebnis geführt. Abgesehen von der fehlenden Kleinräumigkeit ist festzuhalten, dass eine weitere Ausnahmebewilligung nach § 22 Abs. 2 RPG zudem den in § 2 RPG genannten Raumplanungszielen widersprechen würde. Eine weitere Bewilligung einer Ausnahme vom Flächenwidmungsplan für das gegenständliche Grundstück würde insbesondere dem Ziel der AZL 004-1-023 Seite: - 5/8 Erhaltung natürlicher und naturnaher Landschaftsteile als auch dem Ziel, die Siedlungsränder nicht weiter auszudehnen, widersprechen. Auch wenn den Ausführungen unter Punkt 2. der Berufung keine rechtliche Relevanz zukommt, ist dazu anzumerken, dass sich aus dem Verwaltungsakt ergibt, dass Elmar Mähr und Architekt Markus Mitiska vom zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinde Schlins mit E-Mail vom 12.07.2017 darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass nördlich der im REK Schlins festgelegten Ortsgrenze (Baugrenze) keinerlei Geländeveränderungen und Bauwerke, die bautechnisches Verständnis erfordern oder mit Hilfe von Baugeräten erstellt werden, durchgeführt bzw. errichtet werden dürfen. In mündlicher Form wurden diese Hinweise auch bereits früher mehrfach gegenüber dem Planer und der Bauaufsicht geäußert. Die von den Berufungswerbern für das konsenslos errichtete Bauwerk aufgewendeten Kosten sind zwar bedauerlich, ändern jedoch nichts an den fehlenden Voraussetzungen für eine weitere Ausnahmebewilligung nach § 22 Abs. 2 RPG. Der als Zuhörer anwesende Berufungswerber meldet sich zu Wort und bittet, eine Stellungnahme abgeben zu können. Die Vorsitzende frägt daraufhin in die Runde, ob eine Stellungnahme des Berufungswerbers gewünscht sei. Auf Antrag von Rudi Jussel wird daraufhin zugestimmt, dass der Berufungs- und Bauwerber Elmar Mähr dazu persönlich Stellung nehmen kann. Dieser bringt der Gemeindevertretung zur Kenntnis, dass es sich aus seiner Sicht um nur ca. 10 m² bebaute Fläche handle. Die Mauer ist nur ca. 80 cm hoch. Ihm sei zum Zeitpunkt der Errichtung nicht bekannt gewesen, dass das nicht erlaubt sei und weiters habe ihm sein Architekt die Auskunft gegeben, dass ein solches Bauwerk nicht bewilligungspflichtig sei. Er weist darauf hin, dass er seit. vielen Jahren zum Wohle der Gemeinde Schlins gearbeitet habe und auch ein sehr guter Steuerzahler sei. Deshalb sei es ihm unverständlich, wenn man ihm ein solches Bauwerk auf dem eigenen Grundstück nicht genehmige würde. Er habe sehr viel Geld in dieses Bauwerk gesteckt und hätte damit einen nicht zu rechtfertigenden Schaden zu tragen. Er bitte daher um Nachsicht und Erteilung der Ausnahmegenehmigung sowie Erteilung der beantragten Baubewilligung. Seitens der Verwaltung wird dazu Stellung genommen, dass das so nicht richtig sei. Der Berufungs- und Bauwerber wusste ab den ersten Vorbesprechungen im November 2015, dass Bauwerke auf besagter Fläche nicht errichtet werden dürfen. Es wurde bereits damals im Beisein von seinem Sohn Ingo Mähr und dem Architekten Markus Mitiska, bei der Präsentation des ursprünglichen Projekts, auf die bewilligungspflichtigen Bauteile über der Ortsgrenze hingewiesen, weshalb diese dann, aufgrund des Hinweises der Baurechtsverwaltung, aus den Eingabeplänen entfernt wurden. Erst im Zuge des Bewilligungsverfahrens zur Errichtung einen Pools waren wieder bewilligungspflichtige Bauwerke in den Planunterlagen enthalten, weshalb seitens der Baurechtsverwaltung darauf bestanden wurde, dass diese aus den Plänen entfernt werden müssen und wiederum auf die Nichtbewilligungsfähigkeit hingewiesen wurde. Da die mündlichen und telefonischen Hinweise fortwährend ignoriert wurden, wurde am 12.7.2017 in einer Mail an alle Beteiligten, Bauwerber und Architekten, nochmals schriftlich darauf hingewiesen. Sämtliche Hinweise wurden ignoriert. Auf Nachfrage von Karin Martin und Michael Marent, ob die Gemeindevertretung überhaupt die Möglichkeit habe, der Berufung zu folgen und eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, wird von Michael Wäger darauf hingewiesen, dass es wohl im Sinne des freien Beschlussrechtes theoretisch möglich wäre, der Rechtsbeistand jedoch darauf hingewiesen habe, dass dieser Beschluss rechtlich nicht gedeckt und somit von der Aufsichtsbehörde aufgehoben werden könnte. Diese Möglichkeit werde daher vom Rechtsbeistand nicht empfohlen. Weiters würde durch die Erteilung der beantragten Ausnahmegenehmigung möglicherweise ein Präjudiz für künftige Ansuchen geschaffen und damit die Einhaltung der im REK Schlins verordneten Ortsgrenze im Sinne der Gleichbehandlung nicht mehr einzuhalten sein. Auf Antrag der Vorsitzenden wird der Berufung vom 03.07.2018 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde Schlins vom 19.06.2018 zur Aktenzahl 131.9-5/2016-7-13 keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. Mehrheitlicher Beschluss (12:5; Werner Kirchner , Horst Burtscher, Karin Martin, Angelika Jussel, Michael Marent). Die anwesenden Mitglieder des Gemeindevorstandes, Bgm. Gabriele Mähr, VBgm. Roman Dörn, Klaus Galehr und Rudolf Jussel nehmen aufgrund ihrer Befangenheit an der Diskussion und Abstimmung nicht teil. Heike Porod übergibt den Vorsitz an die Bürgermeisterin. 7. Sanierung Hallenbad Stiftung Jupident - Investitionskostenbeitrag der Gemeinde Schlins AZL 004-1-023 Seite: - 6/8 Am 15.12.2017 wurde beschlossen, dass die Sanierung des Hallenbades Jupident finanziert und die Gemeinden der Regio um die Mitfinanzierung angefragt werden sollen. Die Gemeinde Ludesch hat beschlossen, einen Solidaritätsbeitrag zu leisten. Die Gemeinden Bürs, Frastanz, Göfis und Nüziders haben eine Absage erteilt. Die Gemeinden Röns, Schnifis, Düns, Dünserberg, Satteins, Bludesch, Thüringen und Nenzing übernehmen jeweils ihren Anteil lt. vorgelegtem Kostenschlüssel, welcher in zwei Teilzahlungsraten in den Jahren 2019 und 2020 zu zahlen ist. Unter Anrechnung der unterschiedlichen Förderschlüssel des Landes, verbleibt der Gemeinde Schlins ein zusätzlicher Investitionskostenbeitrag in Höhe von € 50.204, 00, somit insgesamt, abzüglich der Förderungen des Landes, € 164.045, 00. Ursprünglich waren es € 113.841, 00. Auf Nachfrage von Bertram Kalb, warum sich die Marktgemeinde Frastanz an den Kosten nicht beteiligt, wird die Begründung der Marktgemeinde Frastanz zur Kenntnis gebracht. Rudi Jussel erkundigt sich bei der Bürgermeisterin, ob den absagenden Gemeinden klar ist, dass das Hallenbad Jupident nicht nur von Schüler besucht wird, sondern auch für alle anderen Teile der Bevölkerung. Die Gemeinde Schlins zahle für alle Bäder, einschließlich dem Schwimmbad in der Felsenau, ebenfalls mit. Der Beschluss der Marktgemeinde Frastanz sei ihm daher unverständlich. Jürgen Hartmann erkundigt sich nach der Kostenprognose zur endgültigen Kostenabrechnung. Die Bürgermeisterin teilt dazu mit, dass es sich um einen einmaligen Fixbetrag handelt. Sie habe aber mit dem Geschäftsführer der Stiftung Jupident, Manfred Ganahl vereinbart, dass eventuelle Mehrkosten mit künftigen Betriebskosten gegen gerechnet werden können. Klaus Galehr erkundigt sich, ob es sich hier um ein Projekt der Regio ImWalgau handelt. Die Bürgermeisterin beantwortet, dass das nicht der Fall ist. Es gibt einen Beschluss der Steuerungsgruppe, dass Hallenbäder nicht im Rahmen der Regio ImWalgau betrieben werden. Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, dass der Investitionskostenbeitrag zur Sanierung des Hallenbades Jupident in Höhe von € 234.450 abzüglich der Förderung des Landes, somit € 164.045, 00, übernommen wird. Einstimmiger Beschluss. 8. Verlängerung Leihvertrag Skaterplatz Jupident Vor 20 Jahren wurde ein Leihvertrag mit der Stiftung Jupident abgeschlossen, damit auf der betroffenen Liegenschaft der Skater- und Spielplatz errichtet werden kann. Dieser damals auf 20 Jahre abgeschlossene Vertrag läuft nun ab. Es ist daher eine Verlängerung in Form einer Verlängerungsvereinbarung zu beschließen, die Zustimmung des Geschäftsführers der Stiftung Jupident liegt vor. Die Bürgermeisterin bringt den ursprünglichen Vertrag sowie die Verlängerungsvereinbarung zur Kenntnis. Es wird einstimmig beschlossen, den Leihvertrag zu verlängern. 9. Berichte a) Es fanden seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung zwei Sitzungen des Gemeindevorstandes statt. Im Zuge der Bauarbeiten im Rahmen des BA08 wird diese Woche die Tragschicht im Bereich der Hauptstraße vom Kindergarten bis zur Kapelle ausgeführt. Mit dem Büro Besch und Partner wurden Verbesserungen zur Verkehrssicherheit ausgearbeitet, so wird unter anderem der Übergang bei der Kapelle in Richtung Bushaltestelle verlegt und die Beleuchtung der Zebrastreifen verbessert. b) Am kommenden Montag findet eine Anrainerbesprechung im Gebiet Waldrain statt, da die Bauarbeiten für die Erneuerung der Schmutz-, Trink- und Regenwasseranlagen beginnen. Ebenso wird eine Leerverrohrung für LWL-Leitungen mitverlegt. c) Gegen die Berufungsentscheidungen der Gemeindevertretung betreffend die Kanalbescheide der Bauwerber Gohm/Mähr sowie Krupalja/Mähr wurden Beschwerden eingebracht. Diese sind dem Landesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt worden. d) Mathias Stähele und Samuel Sonderegger, welche die HTL Rankweil besuchen, werden im Rahmen eines Schulprojektes ein Projekt zur Erweiterung des Bauhofobjektes ausarbeiten. e) Der Herbstmarkt am vergangenen Sonntag wurde sehr gut besucht. Die Bürgermeisterin bedankt sich AZL 004-1-023 Seite: - 7/8 bei den Mitgliedern des Organisationsteams, den Ausstellern und bei den Programmgestaltern. f) Das Bundesministerium für Finanzen hat einen Zweckzuschuss zur Entwässerung der Gurtgasse und der Hauptstraße in Höhe von € 43.148, 95 genehmigt. g) In einer Sitzung des Gemeindeverbandes wurde das Thema Gewalt in der Familie diskutiert und ein Projekt des Landes, welches unter anderen von der Landesrätin Wiesflecker und Bürgermeister Tinkhauser aus Bludesch, ausgearbeitet wurde. Die Kampagne wirbt um Unterstützung durch die Gemeinden. h) Es fand eine Sitzung des Vorstandes der Regio ImWalgau statt. Die Verlängerung der Integrations- fachstelle Bludenz-Walgau wurde vom Land Vorarlberg (Sozialfonds) für die nächsten 3 Jahre genehmigt. 10. Allfälliges a) Mitte Oktober wird den Aufsichtsratsmitgliedern der Fa. Erne Fittings die Ausarbeitung „Ortskern Schlins“ vorgestellt. b) Die Kommunalmesse findet anlässlich des österreichischen Gemeindetages vom 28.9. bis 30.9.2018 in Dornbirn statt. c) Am 3.10.2018 findet eine Infoveranstaltung zur Neuauflage des Gefahrenzonenplanes im Wiesenbachsaal statt. d) Rudi Jussel hat erfahren, dass sich bei der Umleitung des Postbusses bei der Haltestelle in der Kreuzstraße Probleme gegeben haben. Dazu teilt die Bürgermeisterin mit, dass das in der Gemeinde heute Nachmittag bekannt wurde. Als Sofortmaßnahme wurde ein entsprechendes Infoschreiben an den Haltestellen angebracht. e) Die Pächterin des Tagescafes beim SPAR Markt hat um vorzeitige Entlassung aus dem Pachtvertrag per Ende Oktober gebeten. Es wird eine Studie über eine künftige Nutzung ausgearbeitet. f) Manfred Fischer kritisiert, dass die Randsteine, welche am Gehsteig der Hauptstraße gesetzt wurden, zum Teil sehr scharf sind und teilweise unterschiedlich ausgetauscht wurden. Er würde sich wünschen, dass diese Gefahren zu Reifenschäden entschärft würden. Nicht öffentlich 11. Grundstücksgeschäfte 11.1. Verkauf Anteil GST-NR 874/30 - Lehm Ton Erde GmbH Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, die zusätzliche Teilfläche lt. den in der Vereinbarung bekanntgegebenen Bedingungen zu verkaufen. Einstimmiger Beschluss. Schluss der Sitzung: 22:40 Uhr Der Schriftführer Die Bürgermeisterin Michael Wäger Gabi Mähr AZL 004-1-023 Seite: - 8/8