20171218_GVE018

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Letzte Änderung 13.06.2021, 02:56
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 2017-12-18
Erscheinungsdatum 2017-12-18
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Gemeinde Schlins AZL 004-1-018 Sachbearbeiter Michael Wäger Telefon Durchwahl 219 E-Mail info@schlins.at DVR-NR 0089702 Schlins, am 25. Januar 2018 PROTOKOLL über die am 18.12.2017 um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 18. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Roman Dörn, DI Dieter Stähele, Ing. Michael Marent, Manfred Fischer, Ing. Udo Voppichler, Dipl.BW Steffen Steckbauer, BSc Bertram Kalb, Bernhard Rauch , Christian Klammer, Benjamin Breuss, Alexandra Gabriel-Huber, DI-FH Klaus Galehr, Beatrix Madlener-Tonetti, Karin Martin, Othmar Einwallner, Rudolf Jussel, Horst Burtscher, Karl Maier, Rene Linder, Angelika Jussel, Barbara Rauch Schriftführer: Michael Wäger Auskunftsperson: Jürgen Lampert zu TOP 2, Direktor Manfred Ganahl zu TOP 3 Entschuldigt: Herbert Egger, Werner Kirchner, Gabriele Mähr, Heike Porod, Otto Rauch Der Vorsitzende, VBgm. Roman Dörn als Stellvertreter der entschuldigt abwesenden Bürgermeisterin begrüßt die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und stellt fest, dass die Einladungen zur 18. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung stellt der Vizebürgermeister den Antrag, die Tagesordnung um den TOP 8 Änderung der Abfallgebührenordnung zu erweitern. Einstimmiger Beschluss. Der Vorsitzende bittet die Anwesenden, sich zu einer Gedenkminute an den früheren Gemeindevertreter und Gemeindevorstand Siegfried Stähele von ihren Sitzen zu erheben. Hauptstraße 47, A 6824 Schlins, Tel. 05524 8317 0, Fax 05524 8317 275, info@schlins.at, http://www.schlins.at Tagesordnung 1. Genehmigung des Protokolls der 17. Sitzung vom 28.08.2017 2. Präsentation Entwurf Erschließungskonzept Illwinkel und weitere Vorgangsweise 3. Beratung und Grundsatzbeschluss zur Kostenübernahme Sanierung Hallenbad Jupident 4. Umwidmungen 5. Gebühren und Abgaben 2018 6. Beschäftigungsrahmenplan 2018 7. Beschlussfassung "Resolution Pflegeregress" 8. Änderung Abfallgebührenordnung 9. Berichte 10. Allfälliges Erledigungen 1. Genehmigung des Protokolls der 17. Sitzung vom 28.08.2017 Einstimmige Genehmigung. 2. Präsentation Entwurf Erschließungskonzept Illwinkel und weitere Vorgangsweise Der Vorsitzende begrüßt Jürgen Lampert vom Büro Besch und Partner, der das Straßenerschließungskonzept Betriebsgebiet Obere Au präsentieren wird. Jürgen Lampert führt aus, dass das Büro Besch und Partner von der Gemeinde Schlins und der Firma Erne Fittings GmbH beauftragt wurde, die Straßenerschließung zu planen. Es gab zwei Hauptvarianten, die untersucht wurden, eine finale Variante wurde in den Beratungen mit der Agrargemeinschaft favorisiert und soll nun ausgearbeitet werden. Anhand einer Projektpräsentation wird die geplante Erweiterung zur Kenntnis gebracht. Teilweise sind die Erschließungsgebiete bereits aus BBII oder BM gewidmet. Der westliche Bereich Richtung Bahnhofstraße ist als nicht gewidmetes Bauland für künftige Erweiterung vorgesehen. Es soll im Bereich des Ortseinganges aus Richtung Gais ein Anschluss sowie am Ortseingang nach der Autobahnüberführung aus Richtung Beschling eine weitere Zufahrt geschaffen werden. Durch diese Maßnahmen soll der Schwerverkehr, als auch der Mitarbeiterverkehr aus dem Ortzentrum geleitet werden. Die Erschließungsachse führt entlang des Autobahndammes und soll von einem Radweg parallel begleitet werden. Dies soll Mitarbeiter dazu bewegen, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Ziel wäre es ebenfalls, möglichst dichte Fußwege zu schaffen. Klaus Galehr erinnert, dass in den Beratungen bisher davon ausgegangen wurde, dass nur der Bereich der Oberen Au bis zur Erweiterung Firma Erne geplant ist und gebaut werden soll. Die weitere Erschließung in Richtung Bahnhofstraße ist zurzeit kein Thema. Dort sind verschiedene Varianten denkbar. Jürgen Lampert ergänzt, dass dies ein Übersichtsplan ist, wie eine Erschließung im Gesamten umgesetzt werden könnte. Bei einer Verkehrszählung 2015 wurden ca. 5000 Fahrbewegungen aus Richtung Gais und zu Spitzenzeiten in 2 Std. ca. 1000 Fahrzeuge gezählt. Diese Verkehrszählung ist Basis für die gegenständliche Berechnung. Der Vorschlag vom Büro Besch und Partner wäre, einen Kreisverkehr jeweils am Ortseingang zu errichten. Die Kosten sind aber wesentlich höher, weshalb auch eine Variante als T-Knoten mit Linksabbiegerspur an der Walgaustraße geprüft wurde. Bei der Variante mit AZL 004-1-018 Seite: - 2/8 Kreisverkehr sind Grundflächen der angrenzenden Grundeigentümer von Einfamilienhäusern notwendig, bei der Variante mit einem T-Knoten ist die Verbreiterung der L57 ohne Privatgrund möglich. Die Durchfahrt im Bereich Gießenbach auf Höhe des Kraftwerkes ist noch mit dem Kraftwerksbetreiber und der Abteilung Wasserwirtschaft zu klären. Die Variante T-Knoten beinhaltet eine Radweganbindung getrennt im Bereich Ortseingang, wo dann auch durch die Querungshilfe eine Tempobremse mit Fahrbahnteiler geplant wäre. Dazu erkundigt sich Udo Voppichler, ob der Damm am Dabaladabach, auf dem der Radweg situiert werden soll, sanierungsbedürftig ist. Dies wird von Roman Dörn bestätigt. Es sind bereits Planungen und Prüfungen durch die Abteilung Wasserwirtschaft im Laufen. Die Kosten für die Errichtung der Variante Kreisverkehr betragen ca. 2, 5 Mio. €, zuzüglich Planung und Reserven wird ein Kostenrahmen in Höhe von ca. 3, 4 Mio. € veranschlagt. Die Kosten für die Errichtung der Variante T-Knoten betragen ca. 1, 9 Mio. €, zuzüglich Planung und Reserven wird ein Kostenrahmen in Höhe von ca. 2, 6 Mio. € veranschlagt. Als zweites Kriterium wurde der Flächenverbrauch untersucht. Für einen Kreisverkehr werden 2.100 m² und für den Radweg zusätzlich ca. 500 m² benötigt. Für den T-Knoten werden ca. 1.900 m² benötigt. Die betroffenen Objektbesitzer, welche Privatgrund zur Verfügung stellen müssten, haben in ersten Gesprächen nur wenig Bereitschaft dazu signalisiert. Seitens der Gemeinde wurde daher die Variante mit einem T-Knoten als wesentlich billigere und einfacher auszuführende Variante favorisiert. Derzeit ist die von der Gemeinde und Erne Fittings beauftragte Detailplanung des Zufahrtsbereiches ab dem Gießenbach bis zum Ende des Betriebsareals Erne Fittings, südlich des bestehenden Betriebsgebäudes in Arbeit. Seitens der Abteilungen Umweltschutz und Forst konnte in ersten Beratungen wenig Zustimmung zum Projekt vermerkt werden. Das Land hat gesetzliche Grundlagen geschaffen, womit ein Straßenwegekonzept zu beschließen ist, um eine nachhaltige Entwicklung der Gemeindestraßen zu ermöglichen. Ohne ein solches Straßenwegekonzept sind künftig keine Neubauten von Gemeindestraßen möglich. Diese Planungsleistung wurde von der Gemeinde bereits in Auftrag gegeben. Klaus Galehr erkundigt sich, ob im derzeit in Ausarbeitung befindlichen Projekt auch die Kosten für die benötigte Infrastruktur (Kanal, Wasser, andere Leitungen) beinhaltet. Das wird von Jürgen Lampert verneint. Die Einreichplanung soll noch im Frühjahr 2018 fertig gestellt werden. Im Zuge dieser Arbeiten sind noch Abklärungen mit den Fachabteilungen des Landes und den Verantwortlichen der Firma Erne Fittings notwendig. Bernhard Rauch erkundigt sich, ob die Erschließungsstraße über die Eichengasse bzw. zwischen dem Tennisplatz und Firma RALA damit überholt ist und nicht realisiert wird. Das wird von Jürgen Lampert und Roman Dörn bestätigt. Das präsentierte Projekt und die weitere Vorgangsweise werden einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen. 3. Beratung und Grundsatzbeschluss zur Kostenübernahme Sanierung Hallenbad Jupident In der Vergangenheit sind intensive Gespräche im Zusammenhang mit der Sanierung des Hallenbades Jupident mit verschiedenen Stellen des Landes und den Gremien der Stiftung geführt worden. Der Geschäftsführer der Stiftung Jupident, Manfred Ganahl, teilt mit, dass das Reha Zentrum, das Schulgebäude und das Gebäude in dem das Hallenbad untergebracht ist, dringend sanierungsbedürftig sind. Seitens des Landes bestand ursprünglich die Meinung, dass das Hallenbad, welches im Eigentum der Stiftung Jupident ist, nicht saniert werden soll bzw. eventuelle Sanierungskosten nicht übernommen werden. Vor ca. drei Jahren wurde nochmals nachgefragt, ob eine Sanierung mit Förderungen des Landes möglich wäre. Die Kosten sind in der Zwischenzeit mit ca. 4, 676 Mio. € erho- AZL 004-1-018 Seite: - 3/8 ben worden. Im Rahmen der Sanierung würde das Hallenbad zu einer zusätzlichen größeren Mehrzweckhalle (Turnhalle) umgebaut. Die Kosten dafür betragen ca. 4, 385 Mio. €. Die Differenz von ca. € 300.000 wäre von der Gemeinde Schlins oder den Gemeinden der Regio ImWalgau über zu übernehmen. Bei einer Gemeindekooperation werden Seitens des Landes Fördermittel zugesagt. Die Betriebskosten in Höhe von ca. € 100.000 wurden bisher zu ca. 75% von der Stiftung und ca. 25% von der Gemeinde Schlins getragen. Bei einer Ausweitung der Öffnungszeiten am Wochenende würden allerdings die Personalkosten steigen. Es soll heute ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, dass die Gemeinde Schlins jedenfalls die Sanierung mitfinanziert, wenn ein Hallenbad bestehen bleibt. Nach Möglichkeit soll die Finanzierung über die Gemeinden der Regio ImWalgau erfolgen. Wenn die Investitionskosten durch die Regio Gemeinden übernommen werden, sind vorab 50% der Kosten von Schlins als Standortgemeinde zu übernehmen, der Rest würde über den jeweiligen Kostenanteilsschlüssel der Gemeinden aufgeteilt werden. Diese Vorgangsweise zur Übernahme der Investitionskosten soll heute beschlossen werden. Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss zur Finanzierung der Sanierung des Hallenbades JUPIDENT mit einem Kostenrahmen von € 300.000, 00 unter der Voraussetzung zu beschließen, dass an die Regio Gemeinden der Antrag zur Mitfinanzierung gestellt wird und die Gemeinde Schlins ihren Kostenanteil übernimmt. Einstimmiger Beschluss. 4. Umwidmungen 4.1. Umwidmung von Teilflächen des GST-NR 1290 von FL in FS Pool, FS Pergola und FF sowie GST-NR .185 von FL in BW Die von den Eigentümern beantragte Umwidmung von Teilflächen des GST-NR 1290 auf FS Pool und FS Pergola sowie GST-NR .185 von FL in BW wurde bereits am 10.7.2017 von der Gemeindevertretung beschlossen. Damals lagen im Vorfeld per Mail übermittelte positive Stellungnahmen der Sachverständigen der Abteilung Wasserwirtschaft und Natur- und Landschaftsschutz sowie der Nachbarn vor. Der Landesregierung wurde die beschlossene Umwidmung zur Genehmigung übermittelt, worauf von der Abteilung Raumplanung beanstandet wurde, dass die Nachbarn wohl schriftlich zugestimmt hätten, die Einladung zur Abgabe der Stellungnahme jedoch nicht schriftlich und gegen Nachweis (RsB) erfolgte. Deshalb sei die schriftliche Verständigung der Nachbarn und der betroffenen Dienststellen des Landes gegen Nachweis nachzuholen. Daraufhin ist von der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes schriftlich mitgeteilt worden, dass entlang des Vermülsbachs ein entsprechender Streifen mit der Widmung FF (Freihalte Fläche) zu unterlegen sei, damit ein Streifen zur Bewirtschaftung frei bleibt. Die Grundeigentümer wurden davon in Kenntnis gesetzt und haben inzwischen schriftlich ihre Zustimmung erteilt. Der Umwidmung von Teilflächen des GST-NR .185 (83 m²) von FL in BW und Teilflächen des GSTNR 1290 von FL in BW (45 m²), FL in FS Pool (149 m²), FL in FS Pergola (22 m²) und FL in FF (430 m²) wird einstimmig zugestimmt. 4.2. Einleitung des Umwidmungsverfahrens einer Teilfläche des GST-NR 53 von FL in BW Auf Antrag des Grundeigentümers wird einstimmig die Einleitung eines Umwidmungsverfahrens zur Umwidmung einer Teilfläche von 592 m² des GST-NR 53 lt. Plan-Zl: sl031.2.8/2017 vom 18.12.2017 von FL in BW unter der Voraussetzung beschlossen, dass mit einem Raumplanungsvertrag eine Bebauungsverpflichtung innerhalb von 5 Jahren vereinbart wird. 4.3. Raumplanungsvertrag Umwidmung Teilfläche GST-NR 53 Der zur Kenntnis gebrachte Raumplanungsvertrag zwischen der Gemeinde Schlins und Manuel Jussel als Antragssteller der Umwidmung sl03.2-8/2017 wird einstimmig genehmigt. 5. Gebühren und Abgaben 2018 AZL 004-1-018 Seite: - 4/8 Die Kalkulationen der Wasser-, Kanal- und Abfallgebühren werden von Michael Wäger zur Kenntnis gebracht. Die Wassergebühren sind aufgrund der stark rückläufigen Abschreibung und Zinsen bis zu 50% überdeckt. Es wird deshalb seitens des Ausschusses vorgeschlagen, diese in selber Höhe zu belassen. Die Kanalgebühren sind ebenfalls aufgrund der stark rückläufigen Abschreibung und Zinsen 16% überdeckt. Es wird deshalb seitens des Ausschusses vorgeschlagen, diese mit 1, 5% Indexerhöhung mit € 2, 03 festzusetzen. Roman Dörn als Obmann des Ausschusses Wasser/Kanal/Gebühren und Abgaben stellt den Antrag, die Gebühren und Abgaben wie folgt zu beschließen: Abgaben Hundesteuer 1. Hund weitere Hunde Anschlussgeb. n.Geschossfläche Kanalbenützungsgebühren Kanalerschließungsbeitrag Kanalanschlussbeitrag Wiesenbachsaal Saal (inkl. Foyer) Bühne Galerie Balkonraum Kursraum Foyer-Alleinbenützung Umkleideraum 1 Umkleideraum 2 Bar-Raum Hochzeiten u.ä. Veranstaltungen Aufstellung Tische und Stühle im Saal durch Gemeinde Aufstellung Tische und Stühle im Vortragsraum, Foyer oder Balkonraum durch Gemeinde Schlüsselkaution Feuerwache bis 5 Std. mehr als 5 Std. Parkplatzeinweisung je Stunde und Person Friedhofsgebühren Feld A Feld B Feld C Feld D Feld E Feld F Feld G Urnengrab Essen auf Rädern kleine Portion Sozialtarif (-20%) exkl. MwSt. 50, 00 90, 00 26, 00 2, 03 30, 00 30, 00 inkl. MwSt. 50, 00 90, 00 28, 60 2, 20 33, 00 33, 00 135, 00 17, 50 41, 00 23, 50 17, 50 29, 00 9, 00 9, 00 90, 00 1.250, 00 150, 00 55, 00 162, 00 21, 00 49, 20 28, 20 21, 00 34, 80 10, 80 10, 80 108, 00 1.500, 00 180, 00 66, 00 75, 00 150, 00 200, 00 20, 00 75, 00 150, 00 200, 00 20, 00 280, 00 280, 00 280, 00 280, 00 280, 00 115, 00 280, 00 175, 00 8, 00 7, 30 6, 40 280, 00 280, 00 280, 00 280, 00 280, 00 115, 00 280, 00 175, 00 8, 00 7, 30 6, 40 Alle anderen Gebühren und Abgaben bleiben unverändert. Einstimmiger Beschluss. AZL 004-1-018 Seite: - 5/8 6. Beschäftigungsrahmenplan 2018 Der vorgelegte Beschäftigungsrahmenplan 2018 wird einstimmig genehmigt. 7. Beschlussfassung "Resolution Pflegeregress" Der Vorsitzende erläutert den Inhalt der Resolution, die den Gemeindevertretern bereits mit der Einladung zugesendet wurde. Es ist inzwischen bekannt, dass der Bund für die Kosten der Mittels Verfassungsgesetzes beschlossenen Abschaffung des Pflegeregresses, welches den Gemeinden und den Ländern vermutlich Mehrkosten in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro verursacht, für ganz Österreich 100 Mio. Euro abgelten will. Seitens des Gemeindeverbandes wird empfohlen, die vorliegende Resolution dagegen zu beschließen. Bea Madlener-Tonetti teilt mit, dass sie diese Resolution nicht unterstützen möchte, da die Abschaffung des Pflegeregresses generell gefordert wird. Dem schließen sich Dieter Stähele und Steffen Steckbauer an. Rudolf Jussel weist darauf hin, dass gegen die daraus entstehenden Mehrkosten sehr wohl etwas unternommen werden kann. Es sei dringend notwendig, dass jene Personen, die die Pflege zuhause übernehmen, von der Gemeinde entsprechend unterstützt werden. Dann würden auch mehr Pflegebedürftige zuhause gepflegt. Die zur Kenntnis gebrachte Resolution an die neue Bundesregierung betreffend der Kostenübernahme durch den Bund durch die Abschaffung des Pflegeregresses wird mehrheitlich (14:7, Dieter Stähele, Michael Marent, Bertram Kalb, Horst Burtscher, Bea Madlener-Tonetti, Karin Martin und Klaus Galehr) beschlossen. 8. Änderung Abfallgebührenordnung In der Sitzung des Ausschusses wurde die Mindestabnahmemenge von Abfallsäcken beraten. Die bisherige Menge wurde als zu groß beurteilt, da die Restmüllmengen der Haushalte rückläufig sind. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, künftig die Mindestabnahmemenge in Liter festzulegen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die im § 6 normierten Ausnahmen zur Gebühreneinhebung dahingehend zu ändern, dass die anteilsmäßige Vorschreibung bei Um- und Wegzügen sowie Änderung der Anzahl von Personen im Haushalt, ersatzlos gestrichen wird. Diese verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand und sind in Summe nahezu kostenneutral. In diesem Zusammenhang soll der im § 1 normierte Stichtag 1.1. des laufenden Jahres mit 1.7. des laufenden Jahres geändert werden. Es wird einstimmig beschlossen, die Abfallgebührenordnung wie folgt zu ändern: § 1 Abs. 1 „Wohnungsbenützer“ sind alle Personen, die zum Stichtag 1. Juli des laufenden Jahres im Gemeindegebiet wohnhaft sind. § 6 Abs. 2 – 3 werden ersatzlos gestrichen. § 7 Abs. 2 - 4 (2) Die Zuteilung der Pflichtabnahmemenge erfolgt jährlich bei der Vorschreibung der Grundgebühr. Sie beträgt pro Haushalt: Haushalte mit 1 -2 Personen Haushalte mit 3 - 5 Personen Haushalte mit 6 und mehr Personen 120 Liter Restmüll 240 Liter Restmüll 360 Liter Restmüll (3) Die Pflichtabnahmemenge für sonstige Abfallverursacher beträgt je Einrichtung bzw. Anlage Betriebe mit 1 - 2 Mitarbeitern 100 Liter Restmüll Betriebe mit 3 - 5 Mitarbeitern 200 Liter Restmüll Betriebe mit 6 und mehr Mitarbeitern 300 Liter Restmüll AZL 004-1-018 Seite: - 6/8 (4) Die Pflichtabnahmemenge für Ferienwohnung beträgt je Wohnungseinheit 100 Liter Restmüll. 9. Berichte a) Beim Adventmarkt wurden im Rahmen der Aktion Geben für Leben 116 Personen typisiert. Der Verein bedankt sich für die Spende der Gemeinde Schlins. b) Die Landesregierung hat eine Förderung in Höhe von max. € 62.121, 23 für die Instandsetzungsmaßnahmen Radroute Gurtgasse genehmigt. c) Die Bürgermeisterin hat an den folgenden Sitzungen und Versammlungen teilgenommen: (1) Am 5.9.2017 wurde die Verbandsversammlung des Personennahverkehr Walgau abgehalten. (2) Am 7.9.2017 fand eine Vorstandssitzung der Regio ImWalgau in Nüziders statt. Am 21.9.2017 fand eine Sitzung des Gemeindeverbandes im Gemeindehaus in Dornbirn statt. (3) Die Generalversammlung des Vereins Dorfleben fand am 29.9.2017 statt. (4) Am 9.10.2017 fand eine weitere Sitzung der Regio ImWalgau in Bürs statt. (5) Die Generalversammlung der Dorfsennerei Schlins-Röns fand am 18.10.2017 statt. Der Geschäftsbericht bestätigt einen guten Geschäftsverlauf. Manfred Fischer ergänzt, dass die Produktion auf 10.200 Laibe pro Jahr gesteigert werden konnte. Die baulichen Maßnahmen sind inzwischen abgeschlossen. Am 15.4.2018 ist die Eröffnungsfeier mit Tag der offenen Tür geplant. (6) Am 20.10.2017 fand die Generalversammlung des Wintersportverein Schlins statt. (7) Am 21.11.2017 fand die Bürgermeistertagung in Koblach statt (8) Der Vorarlberger Gemeindetag fand am 13.11.2017 in Hittisau statt. (9) Am 15.11.2017 fand eine Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz in Innerbraz statt. (10) Am 17.11.2017 fand der erste Workshop mit IKP, Arch. Ritsch und Entscheidungsträgern der Firma Erne Fittings zur Entwicklung des Ortszentrums auf dem Firmenareal ERNE Fittings statt. Dieser Entwicklungsprozess ist aus Sicht des Vizebürgermeisters sehr spannend. (11) Am 19.10.2017 hat der ERNE FC Schlins seine Generalversammlung im Clubheim abgehalten. (12) Der Wasserverband Ill-Walgau hatt am 28.11.2017 eine Mitgliederversammlung abgehalten. Das geplante Retensionsbecken Nenzing wird nur ca. ½ so groß wie ursprünglich vorgesehen. Ein weiteres soll daher auf Schlinser Boden entwickelt werden. Derzeit laufen Verhandlungen mit den Vertretern des Landes und der Agrargemeinschaft Schlins. (13) Am 29.11.2017 fand die Generalversammlung der Sozialzentrum Jagdberg gGmbH statt. Die Bilanz 2016 wurde genehmigt. (14) Im Anschluss daran fand eine Mitgliederversammlung des Gemeindeverbandes Sozialzentrum Satteins-Jagdberg statt. Der Rechnungsabschluss 2016 und der Voranschlag 2018 wurden genehmigt. (15) Ebenso fand die Sitzung des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes statt. (16) Am 23.11.2017 fand eine weitere Sitzung des Vorstandes des Vorarlberger Gemeindeverbandes statt. (17) Am 1. Dezember fand eine Vorstandssitzung der Jugendarbeit im Walgau (JKAW) statt. (18) Am 7.12.2017 fand eine Generalversammlung der WFI GmbH statt. (19) Ebenfalls am 7.12.2017 fand eine Sitzung des Vorstandes der Regio ImWalgau statt. AZL 004-1-018 Seite: - 7/8 (20) Am 12.12.2017 fand eine Sitzung des Verwaltungsvorstandes des Bürgermeisterpensionsfonds statt. Der Voranschlag 2018 wurde genehmigt. (21) Am 26.9.2017 fand die Vollversammlung der LEADER-Region Vorderland-Walgau-Bludenz statt. Der Rechnungsabschluss 2016 sowie der Voranschlag 2018 wurden genehmigt. d) Am 7.11.2017 fand die Jahreshauptversammlung des Gesangverein Eintracht Schlins-Röns im GH Löwen in Röns statt, an welcher VBgm. Roman Dörn teilgenommen hat. e) Bei der Blutspendenaktion des ÖRK am 27.9.2017 im WBS konnten 55 Blutkonserven gefüllt werden. f) Am 3.10.2017 fand eine Sitzung des Ausschusses für Bau- und Raumplanung, gemeinsam mit dem Ausschuss Kinder, Jugend und Bildung fand statt. Es wurden die Angebote für Spielgeräte verglichen. Mit Aqua Mühle wird nachverhandelt, da nicht alle angebotenen Geräte benötigt werden. Die Stellungnahmen betreffend den Gesamtbebauungsplan wurden zur Kenntnis gebracht und diverse Bauansuchen beraten. g) Die Modellbaugruppe Bludenz stellt € 700, 00 für neue Spielgeräte auf den Spielplätzen zur Verfügung. h) Es wurde ein neuer Verein zur Erhaltung der Feuchtgebiete in Wäldern und Wiesen gegründet. Das Projekt Turbastall ist im Focus. Es geht darum, das Gebiet so zu erhalten und zu pflegen, dass dieses auch für die nächsten Generationen attraktiv bleibt. Es wurde eine Vielzahl an Gattungen von Libellen, welche einmalig in Vorarlberg sind, festgestellt. Vereinsvorstand ist Georg Rauch. i) Benjamin Breuss berichtet von der Generalversammlung der Musikschule Walgau am 18.10.2018. Das Neujahrskonzert findet am 1.1. in Bludenz statt. Der Direktor bittet um rege Teilnahme. Es werden Räumlichkeiten für Teilproben gesucht. Das Ausbildungsangebot soll ausgebaut werden. Die Musikschulgebühren werden um 3.71 % angehoben. j) Klaus Galehr berichtet von der Generalsversammlung des Obst- und Gartenbau Vereins am 16.11.2017. Es ist geplant, im Pfarrgarten Hochbeete zu errichtet, die gemietet werden können. Der Vorstand des Vereins bleibt unverändert. k) Bertram Kalb berichtet von der 1. Sitzung der neu gegründeten Kontaktgruppe Biotope. 10. Allfälliges a) VBgm. Roman Dörn bedankt sich im Namen der Ortsgruppe ÖVP bei der Bürgermeisterin für deren Arbeit und den Mandataren für die gute Zusammenarbeit. Ebenso bedankt er sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit im zu Ende gehenden Jahr 2017. Es war ein spannendes Jahr mit großen Herausforderungen. b) Im Anschluss an die Sitzung sind alle Anwesenden im GH El Toro Loco zu einem kleinen Umtrunk eingeladen. c) Klaus Galehr schließt sich im Namen der Ortsgruppe der SPÖ den Dankesworten des Vizebürgermeisters an. d) Rudi Jussel schließt sich im Namen der Fraktion FPÖ ebenfalls den Dankeswünschen seiner Vorredner an und wünscht ein gutes neues Jahr. Schluss der Sitzung: 22:22 Uhr Der Schriftführer Der Vizebürgermeister Michael Wäger Roman Dörn AZL 004-1-018 Seite: - 8/8