20190603_GVE027

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Letzte Änderung 13.06.2021, 02:57
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 2019-06-03
Erscheinungsdatum 2019-06-03
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AZL 004-1-027 Patrick Wachs 05524 8317 218 patrick.wachs@schlins.at DVR-NR 0089702 Schlins, am 21.06.2019 PROTOKOLL über die am 03.06.2019 um 19:30 Uhr im Sitzungszimmer des Feuerwehr-Gerätehauses Schlins abgehaltene 27. Sitzung der Gemeindevertretung gemeinsam mit der Gemeindevertretung Schnifis. Anwesend: Gabriele Mähr, Roman Dörn, DI Dieter Stähele, Heike Porod, Ing. Udo Voppichler, BSc Bertram Kalb, Christian Klammer, Benjamin Breuss, Alexandra Gabriel-Huber, Jürgen Hartmann (ab 19:50 Uhr), Werner Kirchner, DI-FH Klaus Galehr, Beatrix Madlener-Tonetti, Karin Martin, Othmar Einwallner, Rudolf Jussel, Otto Rauch, Karl Maier Gemeindevertreterinnen und -vertreter der Gemeinde Schnifis Entschuldigt: Angelika Jussel, Bernhard Rauch Schriftführer: Patrick Wachs Auskunftsperson: Dipl.-Ing. Markus Krebitz, Markus Mayer, Nicolas Hegenbart, Dipl.Ing. Josef Schönherr (ab 19:55 Uhr) Die Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, besonders den Bürgermeisterkollegen Anton Mähr sowie die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter aus Schnifis im Feuerwehrhaus in Schlins. Des Weiteren die Herren Markus Mayer und Nicolas Hegenbart der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes und den Schätzgutachter Herrn Markus Krebits. T a ge s o r dn u ng 1. Vorstellung Projekt Retentionsbecken Schnifis-Schlins durch die Abteilung Wasserwirtschaft 2. Allfälliges Hauptstraße 47, 6824 Schlins  T +43 5524 8317-0  F +43 5524 8317-275 info@schlins.at  www.schlins.at  UID ATU 41394406  DVR 0089702 Erledigungen 1. Vorstellung Projekt Retentionsbecken Schnifis-Schlins durch die Abteilung Wasserwirtschaft Die Vorsitzende bittet Herrn Markus Mayer von der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes mit der Vorstellung des Projektes. Herr Mayer begrüßt alle anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der Gemeinden Schlins und Schnifis und bedankt sich für ihr Kommen. Er teilt mit, dass Herr Ing. Josef Schönherr sich etwas verspätet und seine Ausführungen nachträglich präsentiert bzw. zum Zeitpunkt seines Eintreffens mit ihm gemeinsam die Projekte vorstellen wird. Die Fachpersonen möchten vor der Grundeigentümer-Informationsveranstaltung diesen Mittwoch die von ihnen ausgearbeiteten Projekte den Gemeindemandataren der betroffenen Gemeinden Schlins und Schnifis präsentieren. Bei der Ausarbeitung der Projekte und den Berechnungen wurde zu einem der Gefahrenzonenplan der Gemeinden berücksichtigt, wobei das Schadensausmaß für Häuser, Straßen, öffentliche Gebäude und Firmen bei einem HQ100 (hundertjähriges Hochwasser) maßgeblich war, eine Variantensammlung inklusive der Machbarkeit sowie eine Kosten- und Nutzenrechnung angestellt. Herr Mayer betont, dass es sich bei den präsentierten Projekten um eine Variantensammlung, Annahmen und Möglichkeiten der Umsetzung handelt und nicht um ein fertiges Projekt. Präsentiert werden jedoch nur die zwei Bestvarianten. Im Wasserrechtsgesetz ist verankert, dass es bei Hochwasserschutzmaßnahmen zu keiner Verschlechterung untenliegender Gemeinden kommen darf. Bei den Gemeinden Schnifis (Kompensation) und Schlins (Reduktion) ist dies hinblickend auf das Retentionsbecken Schnifner Ried eine Win/Win Situation. Somit ist es wichtig, dass beide Gemeinden gemeinsam dieses Projekt umsetzen. Von dieser Tatsache wurde auch bei der Ausarbeitung der Projekte ausgegangen, dass die Projekte in Kombination umgesetzt werden. Maßnahmen, welche zum Beispiel beim Promelenggraben in Schnifis umgesetzt werden, haben auf den Wiesenbach in Schlins Auswirkungen. Schnifis: An der Jagdbergstraße sollte die Verrohrung auf Rohre mit 1 Meter Durchmesser getauscht werden um den Durchfluss zu vergrößern. Beim Promelengbach sind die Rohre zu belassen, da Kleinkraftwerke Rechte an diesen Leitungen besitzen. Eine hydraulische Erweiterung der Leitungstrasse oder eine zusätzliche Ableitung ist hier hydraulisch notwendig. Die Bestvariante empfiehlt eine zusätzliche Hochwasserentlastungsleitung. Ein weiterer Vorschlag bzw. Maßnahme ist, im Schnifner Ried einen Damm zu errichten um bei anhaltenden Regenfällen das Wasser zurückzuhalten und somit das Schnifner Ried als Retentionsbecken zu nutzen. Das Wasser würde zurückgehalten und könnte kontrolliert abgelassen werden. Schlins: Beim Riedbächle sollte ein Retentionsbecken errichtet, beim Jupident- und Tribulanbach eine neue Verrohrung gelegt werden, da der Einlauf der Verrohrung zu gering ist. Der Wiesenbach verfügt über eine zu geringe Kapazität, da das Gerinne zu eng ist. Hier sind die größten Maßnahmen zu treffen, da der Wiesenbach durch besiedeltes Gebiet fließt. Bei diesem Gewässer ist eine Verbreiterung, Ufererhöhung notwendig, wobei auch sämtliche Brücken zu erneuern wären. Der tatsächliche Ausbauaufwand ergibt sich aus der jeweiligen Herstellungsvariante des Retentionsbeckens. Beim Vermüls- und Gießenbach sind ebenfalls Erhöhungen der Dämme vorzunehmen. AZL 004-1-027 Seite: 2 / 4 Es wird festgehalten, dass es sich bei den Kosten der präsentierten Projekte um grobe Kalkulationen handelt, welche zum heutigen Zeitpunkt realistisch sind, jedoch beim Linearausbau (ohne Retention) wesentlich höher sein werden. Die Frage wie oft es zu einer Überflutung des Schnifner Ried kommen wird und was passiert, wenn die Grundeigentümer nicht zustimmen, wird bei der Grundeigentümer-Information am Mittwoch in Schnifis präsentiert. Ein Gemeindevertreter, Landwirt informiert, dass es kein Unterschied macht, wenn Grundstücke Überflutungsgebiet sind. Er hat auch Grundstücke, welche er bei Hochwasser zur Überflutung überlassen muss, bekommt hierfür eine Entschädigung und nach dem Hochwasser erfolgt eine Wiederherstellung der ursprünglichen Fläche für die weitere Bewirtschaftung. Die Frage, wie hoch der Damm für den Schutz von Schlins sein soll, wird mit 6 Meter bei Variante 1 und 6, 8 Meter bei Variante 2 angegeben. Für das Retentionsbecken wurden zwei Varianten untersucht. Die erste Variante (6 Meter hoher Damm) beschreibt die Retention, damit es zu keiner Verschlechterung für Schlins durch den Ausbau von Schnifis kommt (inkl. einer Optimierung) und die zweite Variante beschreibt die Retention aller Wassermengen, die in den darüber liegenden Einzugsgebieten anfallen. Dadurch wird der Ausbau am Wiesenbach in Schlins nochmals um ein deutliches reduziert. Die zweite Variante wird seitens der Abteilung Wasserwirtschaft empfohlen. Beim Ausbau des Fischweihers (Siedlungsrand Schlins) wird die Frage gestellt, ob dies unbedingt notwendig ist und nicht einfach eine weitere Verrohrung gelegt werden kann. Das Projekt basiert auf einem 100-jährigen Hochwasserereignis und wird für diesen Abfluss ausgebaut. Welche Maßnahmen genau geplant sind, werden im Detailprojekt behandelt. Diese können auch sehr geringfügig sein. Beim Schnifner Sportplatz gibt es eine Variante mit einem Stollen, wobei von diesem abgeraten wird, da die Kosten um ein vielfaches höher sind als bei den vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Herren Mayer und Schönherr übergeben das Wort an den Sachverständigen Dipl.-Ing. Krebitz, welcher die Gegebenheiten im Schnifner Ried angesehen und eingeschätzt hat. Bei den betroffenen Grundstücken ist die Grundvoraussetzung ein Dienstbarkeitsvertrag, welcher von den Grundeigentümern unterzeichnet werden muss. Die Nachteile für die Grundbesitzer sind Ernteausfälle, Bau- und Lagerverbot, Bodenwertminderung bei häufiger Überflutung (Streuried, Dienstbarkeit im C-Blatt eingetragen) und die allgemeinen Räumungskosten. Die vorgestellte Berechnung basiert auf unterschiedlichen Jährlichkeiten der Hochwasserüberflutung. Beispielsweise bei einem HQ5 mit einer 33%igen Wahrscheinlichkeit einer Überflutung ohne Feststoffe. Der Ernteausfall ist auf 100 Jahre, das Bau- und Lagerverbot mit 15% und die Bodenwertminderung (mit einer Staffelung je nach HQ) mit 50% des Verkehrswertes zu entschädigen. Es gilt festzuhalten, dass jedes Grundstück als einzelnes bewertet werden muss, da nicht jedes Grundstück gleich betroffen ist. Für Dämme und Straßen (Einlauf- und Auslaufbauwerke) sind Ablösen zu bezahlen, welche sich aus dem Verkehrswert, Wiederbeschaffungskosten inkl. Gebühren, Steuern, Vertrag (ca. 10% des Verkehrswertes) zusammensetzen, sowie hat eine Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch zu erfolgen. Auf die Frage, wie die Förderung aussehen könnte, wurde diese mit derzeit 40% Bund, 40% Land als Richtwert beantwortet. AZL 004-1-027 Seite: 3 / 4 Eine genaue Beantwortung kann erst bei genauen Berechnungen und Projekteinreichung erfolgen. Die Einreichung beim Bund würde als Gesamtprojekt mit einer Schadenssumme von insgesamt 15 Millionen Euro erfolgen, die Aufteilung müssten die Gemeinden untereinander vereinbaren. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt: a) Zustimmung der Gemeinde Schlins und Schnifis b) Konsens betroffener Grundeigentümer c) Ausschreibung Detailprojekt (Vorlast Gemeinden) d) Schätzgutachten der Grundflächen e) Zustimmung der Grundeigentümer f) Einreichung des Behörden- und Förderverfahren (Förderung Bund) g) Baubeginn frühestens 2023 Die vorgestellten Kosten sind grob kalkuliert und können sich bis zur Ausschreibung wesentlich ändern. 2. Allfälliges Am Mittwoch, den 05.06.2019 um 20:00 Uhr findet im Laurentiussaal in Schnifis der Informationsabend für die Grundbesitzer statt, zu welchem auch alle Gemeindevertreter herzlich eingeladen sind. Die Bürgermeisterin bedankt sich bei den vortragenden Fachpersonen und allen anwesenden Gemeindevertreterinnen und –vertreter für Ihr Kommen und schließt die Sitzung. Schluss der Sitzung: 21:25 Uhr Der Schriftführer Die Bürgermeisterin Patrick Wachs Gabi Mähr AZL 004-1-027 Seite: 4 / 4