20190128_GVE025

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Letzte Änderung 13.06.2021, 02:57
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 2019-01-28
Erscheinungsdatum 2019-01-28
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Gemeinde Schlins AZL 004-1-025 Michael Wäger +43 5524 8317 19 info@schlins.at DVR-NR 0089702 Schlins, am 12.02.2019 PROTOKOLL über die am 28.01.2019 um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 25. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Gabriele Mähr (Vorsitz), Roman Dörn, Ing. Michael Marent, Manfred Fischer, Ing. Udo Voppichler, Jürgen Hartmann, BSc Bertram Kalb, Christian Klammer, Benjamin Breuss, Alexandra Gabriel-Huber, Werner Kirchner, DI-FH Klaus Galehr, Beatrix Madlener-Tonetti, Karin Martin, Othmar Einwallner, Rudolf Jussel, Otto Rauch, Angelika Jussel, Karl Maier, Martin Wieland, Julian Amann Schriftführer: Michael Wäger Auskunftsperson: Wilfried Keckeis zu TOP 2, Alexander Kuhn zu TOP 3 Entschuldigt: DI Dieter Stähele, Heike Porod, Bernhard Rauch, Die Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und stellt fest, dass die Einladungen zur 25. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung stellt die Bürgermeisterin den Antrag, den TOP 4 dahingehend zu ändern, dass dieser wie folgt lautet „Umwidmungsantrag GST-NR 1088/17 von (BW) in BW. Einstimmiger Beschluss. Weiters stellt die Bürgermeisterin den Antrag, den TOP 9 „Festlegung des Jagdausschlussgebietes Schlins“ von der Tagesordnung zu nehmen, da noch Unklarheiten bestehen und die genauen rechtlichen Bestimmungen überprüft werden sollen. Einstimmiger Beschluss. Hauptstraße 47, A 6824 Schlins, Tel. 05524 8317 0, Fax 05524 8317 275, info@schlins.at, http://www.schlins.at T a g e s or d n un g 1. Genehmigung des Protokolls der 24. Sitzung vom 03.12.2018 2. Erweiterung BA08 - Änderungsvorschlag zur Sanierung des Pumpwerkes 3. Präsentation Entwurf Straßen- und Wegekonzept 4. Umwidmungsantrag GST-NR 1088/17 von (BW) in BW 5. Änderung der Abfallgebühren 6. Beschluss Einleitung Umlegungsverfahren GST-NRn 2837 und 2838 7. Voranschlag 2019 8. Grundsatzbeschluss - Erklärung der geplanten künftigen Zufahrtstraße Illwinkel als öffentliche Gemeindestraße 9. Berichte 10. Allfälliges Nicht öffentliche Sitzung 11. Grundstücksgeschäfte E r l e di g u n ge n 1. Genehmigung des Protokolls der 24. Sitzung vom 03.12.2018 Einstimmige Genehmigung. 2. Erweiterung BA08 - Änderungsvorschlag zur Sanierung des Pumpwerkes Wilfried Keckeis als Vertreter des Planungsbüro Adler + Partner bringt den aktuellen Stand der bereits beauftragten und teilweise fertig gestellten Gewerke der Erweiterung der Wasserversorgung BA08 zur Kenntnis. Die Sanierung der Walgaustraße wird sich verzögern, da seitens der Landesstraßenverwaltung die Sanierung des Belags der Walgaustraße vorläufig auf 2023 oder 2024 verschoben wurde. Dieses Jahr steht die Sanierung des Hochbehälters Jagdberg und des Pumpwerkes samt UV-Anlage an. Im vergangenen Jahr wurde aufgrund der trockenen Witterung festgestellt, dass die Schüttung der Quellfassung zu künftig zu gering sein könnte. Die ursprünglich genehmigte Konsensmenge betrug 30L/Sec. Diese musste vor drei Jahren auf die tatsächlich benötigte Menge reduziert beantragt werden und liegt derzeit bei 14L/Sec. Es ist aber jederzeit möglich, diese bei gesteigertem Bedarf wieder zu erhöhen. Mit der derzeitigen Hebesaugpumpe ist das aber technisch nicht möglich. Vom Büro Adler+Partner wurde daher die Kostensituation analysiert und geprüft, ob die Förderung des Trinkwassers mit einer Unterwasserpumpe direkt bei der Quelle kostengünstiger wäre als mit dem derzeitigen Pumpwerk an der Quadernstraße. Diese Einrichtung ist wie bereits erwähnt am Limit der Leistungsfähigkeit. Die baulichen Notwendigkeiten wurden bewertet und der Verlegung zur Quelle gegenüber gestellt. Die Kostengegenüberstellung hat ergeben, dass diese in der Gesamtbetrachtung in etwa gleich sind. Die bestehende Quellleitung in der Quadernstraße wird in den nächsten Jahren auszutauschen sein, was bei einer Verlegung des Pumpwerkes zur Quelle nicht notwendig AZL Niederschrift Seite: - 2/8 wäre, da dann direkt ins Netz gepumpt wird. Die Kosten für die Verlegung erscheinen als in etwa dieselben, zukünftig wären jedoch Kosten für die Erhaltung und Wartung von zwei Objekten hinfällig und somit fielen weniger laufende Kosten an. Mit Herrn Hammerl von der Wasserwirtschaft wurde das Projekt besprochen, dieser würde die Verlegung ebenfalls befürworten. Die Mittel könnten im bereits bewilligten Projekt aufgebracht werden, da der Bauteil der Sanierung der Wasserleitungen in der Walgaustraße auf einen späteren Zeitpunkt und damit in ein neues Projekt verschoben wurde. Rudi Jussel erkundigt sich, ob ein neues Gebäude an der Quelle unbedingt notwendig ist. Wilfried Keckeis stellt fest, dass, wenn dort die UV-Anlage und die Pumpe untergebracht sind, ein eigenes Gebäude erforderlich ist. Im bestehenden Schacht ist zu wenig Platz für die benötigten Bauteile. Auf Antrag der Bürgermeisterin wird beschlossen, die Verlegung des Pumpwerks weiter zu verfolgen, das Büro Adler+Partner mit der Planung zu beauftragen und das Projekt möglichst noch dieses Jahr umzusetzen. 3. Präsentation Entwurf Straßen- und Wegekonzept Alexander Kuhn vom Büro Besch + Partner erläutert anhand seiner Präsentation den Zwischenstand des geplanten Straßen- und Wegekonzeptes. Es steht heute die Entscheidung an, ob dieser Zwischenstand von der Gemeindevertretung genehmigt wird, um im nächsten Schritt die Gemeindebürger zu informieren. Es ist beabsichtigt, die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer) gegenüber dem motorisierten Verkehr zu stärken. Die Sammelstraßen sollen als Sammelachsen die Nebenstraßen entlasten. Die Erschließung des in der Landesgrünzone befindlichen Bereichs in der Oberen Au ist einer Umwelt Verträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen. Diese dauert ca. 6 – 8 Wochen. Wenn eine negative Stellungnahme abgegeben wird, wäre eine SUP (strategische Umwelt Prüfung) zu machen. Ein wesentlicher Schwerpunkt im vorliegenden Projekt ist eine Geschwindigkeitsreduktion auf allen Gemeindestraßen. Es ist sich die Frage zu stellen, ob ein Misch- oder Trennprinzip zu bevorzugen ist. Für die Planung wurden Richtlinien herangezogen (RVS). Bei einigen Straßen wird der Gehsteig befahren, damit LKW‘s und Busse sich begegnen können. Großteils ist die Befahrung der Gehsteige im Begegnungsfall notwendig. Deshalb ist aus Sicht des Verkehrsplaners die Reduzierung auf Tempo 30 ein wichtiges Thema. Insgesamt würde mit dieser Maßnahme die Unfallschwere reduziert. Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Konzeptplan mit Klärung eventueller Tempo 30 Zonen, Fahrradstraßen, Gestaltung des Zentrums, ein Gehsteig zum Tennisplatz, die Sicherung der Gehsteige z.B. durch Poller, verschiedene Durchwegungen für Fußgänger und Radfahrer. Dieses Konzept wäre Seiten des Büro Besch + Partner der Bevölkerung zur Diskussion zu stellen. Roman Dörn erkundigt sich, ob an den Landesstraßen ebenfalls um eine Reduzierung der Geschwindigkeit und Gestaltungen angesucht werden kann. Mag. Kuhn bestätigt das. Bertram Kalb berichtet von den Beratungen im Ausschuss Infrastruktur und Verkehr. Die generelle Reduzierung auf Tempo 40 wurde bevorzugt, eine Reduzierung auf Tempo 30 in Anbetracht der geringen Unfallhäufigkeit eher nicht als notwendig erachtet. Einzelne Ausnahmen für Tempo 30 sind denkbar. Jürgen Hartmann erkundigt sich wie in der Praxis die Mischung von Tempozonen funktioniert. Mag. Kuhn teilt mit, dass diese Mischungen schon vorhanden sind, aber selten gut funktionieren. Dann sind jedenfalls Umgestaltungen notwendig. AZL Niederschrift Seite: - 3/8 Manfred Fischer erwähnt, dass er den Fahrradweg in der Landstraße kritisch sieht, da ohnehin ein Fahrradweg an der Erschließungsstraße im Betriebsgebiet geplant ist. Dazu teilt Mag. Kuhn mit, dass die Fahrradstraßen auch mit geringen Mitteln gut funktionieren. Es ist dann nur eine Frage der Beschilderung. Werner Kirchner erkundigt sich, ob im Bereich des Landesradweges aus der Landstraße zum gegenüberliegenden Gasthaus und dann weiter über den Gartenweg etwas angedacht wurde, da es dort sehr gefährlich ist. Dazu teilt Mag. Kuhn mit, dass das Konzept auf Gemeindestraßen beruht und die Landesstraße dafür zuständig ist. Otto Rauch erkundigt sich, ob der neue Radweg durch das Gewerbegebiet Obere Au ausreicht, den Landesradweg durchgängig zu führen und der Landesradweg durch die E-Werk-Straße nicht mehr notwendig ist. Dazu: es wird hier über künftige Wege und den Bestand diskutiert. Es sind mehrere Achsen durchaus positiv zu sehen. Klaus Galehr erkundigt sich, ob aus diesem Plan eine Verbindlichkeit entsteht. Die Straßenführung im Bereich Obere Au Grünzone ist noch nicht wirklich beschlossen. Dazu teilt Mag. Kuhn mit, dass das ein Thema im UVP Verfahren ist und dies auch im Sinne für eine Betriebserweiterung jetzt untersucht wird. Wenn diese Straße nur als Planungsvision enthalten ist, kann jetzt auf das UVP Verfahren verzichtet werden. Michael Marent erkundigt sich, ob eine Temporeduzierung im Bereich Kreuzung Walgaustraße/Hauptstraße möglich wäre. Laut Hr. Kuhn kann der Wunsch im Wegekonzept festgehalten und mit dem Land besprochen werden. Klaus Galehr erkundigt sich, ob der Bereich Gartis ebenfalls in die Planung einbezogen wird. Hr. Kuhn antwortet, dass dieser Bereich bisher nicht mit einbezogen wurde, wenn dieses Thema mit betrachtet werden soll, könnte dies ebenfalls als Vision gekennzeichnet werden. Bea Madlener erkundigt sich bezüglich der Kreuzstraße und die dort bestehende Gefährlichkeit für die Fußgänger. Mag. Kuhn ergänzt dazu, dass das Problem mit dem befahrbaren Gehsteig bekannt ist. Deswegen ist aus verkehrsplanerischer Sicht wichtig, dass mit Pollern das lange Längsfahren verhindert wird. Jetzt ist zu beschließen ob das Konzept so der Bevölkerung vorgestellt werden kann. Die Gemeindevertretung soll sich nach Vorliegen der Rückmeldungen aus der Bevölkerung nochmals damit befassen. Die Bürgermeisterin stellt den Antrag dass der Beschluss gefasst wird, die diskutierten Ergänzungen in das präsentierte Verkehrskonzept einzuarbeiten und danach der Bevölkerung vorzustellen. Einstimmiger Beschluss. 4. Umwidmungsantrag GST-NR 1088/17 von (BW) in BW DI Franz Rauch hat am 18.5.2018 für das südlich der Widmungsgrenze lt. REK liegenden GST-NRn 1088/17 die Umwidmung von Bauerwartung (BW) in Bauwohngebiet BW beantrag. Es liegt bereits ein bewilligungsfähiges Vorprojekt zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses der künftigen Eigentümerin vor. Dieses wurde vom Obmann des Ausschusses Bau- und Raumplanung positiv beurteilt und entspricht den Vorgaben des REK Schlins. Einer Widmung in Bauwohngebiet steht daher nichts entgegen. Auf Antrag der Bürgermeisterin wird einstimmig beschlossen, ein Auflageverfahren zur Umwidmung des GST-NR 1088/17 lt. Planskizze Zl 031.2-2/2018 von (BW) (Bauerwartung) in BW (Bau- und Wohngebiet) einzuleiten und einen Raumplanungsvertrag mit einer Bebauungsverpflichtung innerhalb von 5 Jahren abzuschließen. AZL Niederschrift Seite: - 4/8 5. Änderung der Abfallgebühren In den Unterlagen des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft betreffend die Festsetzung der Gebühren 2019 wurde übersehen, dass seitens des Gemeindeverbandes eine Erhöhung der Abfallgebühren für 20-L-Restmüllsäcke und 40-L-Restmüllsäcke um je 20 CENT vorgeschlagen wurde. Damit die Gebühren in den umliegenden Gemeinden in selber Höhe bleiben wird vorgeschlagen, diese Gebühren nachträglich ebenso anzupassen. Es wird einstimmig beschlossen, die Abfallgebühren mit sofortiger Wirkung wie folgt zu ändern: Abgabe Restmüll Sackgebühren 20 Liter 40 Liter 6. Gebühr neu MWSt.Satz MWSt. Brutto 1, 55 3, 09 10 % 10 % 0, 15 0, 31 1, 70 3, 40 Beschluss Einleitung Umlegungsverfahren GST-NRn 2837 und 2838 Die Bürgermeisterin bringt den von DI Georg Rauch ausgearbeiteten Umlegungsentwurf der GSTNRn 2837 und 2838 im Sägacker zur Kenntnis. Die künftig südseitigen Grundstücke gehören künftig dem Eigentümer der GST-NR 2837, die Grundflächen an der Walgaustraße bleiben im Eigentum der Gemeinde. Die Kosten der Umlegung werden nahezu zu 50:50 aufgeteilt, da dem Eigentümer des GST-NR 2837 geringfügig mehr Fläche verbleibt. Auf Antrag der Bürgermeisterin wird einstimmig beschlossen, die Einleitung des Umlegungsverfahrens der GST-NRn 2837 und 2838 lt. Plan (Umlegungskonzept V4a 2017 05 10) beim Amt der Landesregierung zu beantragen. 7. Voranschlag 2019 7.1. Finanzbericht zum Voranschlag 2019 In seinem Finanzbericht werden von Michael Wäger die wesentlichen Daten des Voranschlages bekannt gegeben. Im Voranschlag 2019 sind € 1.986.400 an baulichen Investitionen und € 74.100 an sonstigen Investitionen vorgesehen. Dies entspricht einem Investitionsvolumen von ca. 21, 5 % des Gesamtbudgets. In diesen investitionswirksamen Ausgaben sind neben der Errichtung von Gemeindestraßen die Neuerrichtung eines Teils der künftigen Erschließungsstraße in der Oberen Au, die Sanierung oder Verlegung der Pumpstation sowie der Ausbau der Wasserversorgung und Feinerschließungen des Abwasserkanales enthalten. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde wird sich um € 105, 00 je Einwohner auf insgesamt € 2.118 je Einwohner erhöhen. 7.2. Beratung und Beschlussfassung des Voranschlages 2019 Die Bürgermeisterin trägt den im Gemeindevorstand beratenen und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlenen Voranschlag 2019 vor. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen werden von der Bürgermeisterin die einzelnen Haushaltsgruppen 0 - 9 wie folgt vorgetragen: AZL Niederschrift Seite: - 5/8 Gruppe Einnahmen Ausgaben 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 131.900 4.200 342.500 400 68.100 86.700 253.100 300 3.957.700 4.717.900 878.000 151.400 1.228.100 156.900 678.100 595.900 1.344.200 28.000 3.594.500 907.700 Bezeichnung Vertretungskörper und allgem. Verwaltung Öffentliche Ordnung und Sicherheit Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft Kunst, Kultur und Kultus Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung Gesundheit Straßen- und Wasserbau, Verkehr Wirtschaftsförderung Dienstleistungen Finanzwirtschaft Der Voranschlag 2019 wird in der Folge einstimmig wie folgt genehmigt: 7.3. Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung € 6.768.800 € 2.794.000 Gesamteinnahmen € 9.562.800 Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung € 6.954.200 € 2.608.600 Gesamtausgaben € 9.562.800 Feststellung der Finanzkraft 2019 Die Finanzkraft der Gemeinde Schlins im Sinne des § 73 (3) GG wird auf Basis des Voranschlages 2018 mit € 3.030.500 festgestellt. Einstimmiger Beschluss. 8. Grundsatzbeschluss - Erklärung der geplanten künftigen Zufahrtstraße Illwinkel als öffentliche Gemeindestraße In der Sitzung der Gemeindevertretung am 4.12.2018 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, die Einreichung eines Teilstückes der künftigen Erschließungsstraße im Betriebsgebiet Obere Au bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Um das Verfahren weiter zu führen, ist ein Grundsatzbeschluss zu fassen, dass die geplante Erschließungsstraße nach der Errichtung als öffentlichen Gemeindestraße verordnet wird. Auf Antrag der Bürgermeisterin wird mehrheitlich folgender Grundsatzbeschluss gefasst: 1. Die Gemeinde Schlins übernimmt die in der Planskizze GZ4027-181220 Abschnitt 1 beige eingefärbten Grundstücksflächen der GST-NR 874/47 im Ausmaß von 187 m² (Teilfläche 1), der GSTNR 874/54 im Ausmaß von 212 m² (Teilfläche 6), sowie der blau eingefärbten Grundstücksflächen der GST-NR 2801/2 im Ausmaß von 502 m² (Teilfläche 3), der GST-NR 874/1 im Ausmaß von 2343 m² (Teilfläche 4) und der GST-NR 2801/2 im Ausmaß von 134 m² (Teilfläche 5), der GST-NR 874/1 im Ausmaß von 257 m² (Teilfläche 2), der Planskizze GZ4027-181220 Abschnitt 2 blau eingefärbten Grundstücksfläche des GST-NR 2905/1 im Ausmaß von 1295 m² (Teilfläche 7). Bei den lt. Plan angegebenen Maßen handelt es sich um ca. Maße. 2. Die Gemeinde Schlins verpflichtet sich, die projektierte Erschließungsstraße lt. Planskizzen GZ4027-181220 Abschnitte 1 und 2 in Teilabschnitten asphaltiert herzustellen. 3. Die Gemeinde Schlins verpflichtet sich, die projektierte Erschließungsstraße lt. Planskizzen GZ4027-181220 Abschnitte 1 und 2 nach Fertigstellung ins öffentliche Gut als Gemeindestraße zu. AZL Niederschrift Seite: - 6/8 4. Die Gemeinde Schlins verpflichtet sich, die Regenwasserableitung des Jupident Baches ab dem Schacht R33160 bis zum Einlassbauwerk in den Werkskanal R33AUS01 in die künftige Erschließungsstraße zu verlegen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Abstimmung 20:1; Gegenstimme Werner Kirchner 9. Berichte a) Wie von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 4.12.2018 delegiert hat der Gemeindevorstand in der letzten Sitzung beschlossen, das Darlehen zur Finanzierung der Investitionen Wasser- und Abwasserversorgung BA08 in Höhe von € 1.500.000, mit einer Laufzeit von 30 Jahren bei einem variablen Zinssatz von derzeit 0, 6% p.a. (Bindung. 3-Monats-EURIBOR mit Aufschlag 0, 6% Punkten) bei der Raiffeisenbank im Walgau aufzunehmen. b) Die Direktorin der Volksschule Schlins hat mitgeteilt, dass sich die Volksschule wieder für das Sportgütesiegel beworben und die Auszeichnung in Silber für die nächsten 4 Jahre geschafft hat. Das Gütesiegel wird am 7.2.2109 überreicht. c) Eine Förderzusage der Landesregierung betreffend der Kosten der Gemeinde Schlins für die Sanierung des Hallenbades JUPIDENT liegt vor. Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der Stiftung hat dieser angekündigt, dass voraussichtlich mit Ende des Jahres 2019 mit den Bauarbeiten begonnen wird. d) Architekt Reinold Strieder aus Satteins hat einen Vorschlag zur Erweiterung des Tagescafes im SPAR-Markt vorgelegt. Die Unterlagen wurden von ihm an die SPAR-Zentrale in Dornbirn zur Stellungnahme geschickt. Diese liegt noch nicht vor. e) Am 11.12.2018 fand eine Sitzung des Verwaltungsvorstandes des Bürgermeisterpensionsfonds im Gemeindehaus in Dornbirn statt. f) In einer Sitzung der Regio im Walgau wurde der Schwerpunkt Siedlungsverdichtung beraten. Das Pilotprojekt der Kindergartenspringerinnen wird um weitere drei Jahre verlängert. 333 Stellenprozente werden auf vier KG Pädagoginnen aufgeteilt. Die Grabungsarbeiten für Bestattungen wurden von der Regio im Walgau ausgeschrieben. g) Die Jahresabschlussbesprechung des Büchereikuratoriums fand vor kurzem statt. Im vergangenen Jahr wurden bei einem Bestand von 9.287 Medien 25.144 Entlehnungen registriert. Die Büchereileiterin hat sich bei der Dezemberaktion der VN „Herzenswunsch“ beworben und wurde aus den zahlreichen Einsendungen als eine der vier Gewinnerinnen ermittelt. Die Bücherei hat ein Paket mit rund 60 neuen Büchern erhalten. 10. Allfälliges a) Der Wintersportverein wird am Sonntag, den 3. Februar 2019 das legendäre Fischerbühel-Renna durchführen. b) Das Essen der Gemeindemandatare findet am Freitag, den 8.2.2019 im Wiesenbachsaal statt. AZL Niederschrift Seite: - 7/8 Nicht öffentliche Sitzung 11. Grundstücksgeschäfte Auf Antrag der Bürgermeisterin wird einstimmig beschlossen, die künftige Teilfläche der gemeindeeigenen Liegenschaft im Umlegungsgebiet Sägacker an die Unternehmensgruppe Gerstgrasser Steuerberatung und Unternehmensberatung, mit der Bedingung einer Bebauungsverpflichtung innerhalb von fünf Jahren, zu verkaufen. Schluss der Sitzung: 22:25 Uhr Der Schriftführer Die Bürgermeisterin Michael Wäger Gabi Mähr AZL Niederschrift Seite: - 8/8