20121008_GVE013

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Letzte Änderung 13.06.2021, 02:51
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 2012-10-08
Erscheinungsdatum 2012-10-08
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Gemeinde Schlins A-6824 Schlins, Hauptstraße 47 Telefon 05524/8317-0 Telefax 05524/8317-75 E-Mail: info@schlins.at http://www.schlins.at Schlins, am 26. November 2012 PROTOKOLL über die am 08.10.2012 um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 13. Sitzung Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Mag. Harald Sonderegger, Gabriele Mähr, DI Dieter Stähele, DI-FH Klaus Galehr, Manfred Fischer, Mag. Johannes Michaeler, Mag. Monika Erne, Dipl.BW (BA) MA MBA Steffen Steckbauer, Ing. Michael Marent, Heike Porod, Martin Wieland, Roman Dörn, Jakob Galehr, Gerd Gritzner, Othmar Einwallner, Rudolf Jussel, Otto Rauch, Manuela Fischer-Werle, Paul Müller, Horst Burtscher, Werner Kirchner Entschuldigt: Kathrin Keckeis, Stefan Meyer, DI Udo Rauch Schriftführer: Michael Wäger Auskunftsperson: DI Bernardo Bader zu TOP 3 Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und stellt fest, dass die Einladungen zur 13. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Rudi Jussel kritisiert, dass die Einladungen zu spät zugestellt werden. Weiters wünscht er, dass in der Tagesordnung der Inhalt von Anträgen und Unterlagen zumindest den Fraktionsführern noch vor der Sitzung zugestellt werden. Nur dann sei nach seiner Auffassung eine Vorbereitung in der Fraktion möglich. Der Bürgermeister teilt mit, dass die Zustellung gemäß Gemeindegesetz zeitgerecht erfolgt ist und die Unterlagen zur Sitzung jederzeit im Amt eingesehen werden können. Es ist nach seiner Auffassung nicht sinnvoll, Unmengen an Papier auszusenden. Vor Eingang in die Tagesordnung wird der erstmals anwesende Ersatzvertreter Werner Kirchner vom Bürgermeister angelobt. Tagesordnung 1. Genehmigung des Protokolls der 12. Sitzung vom 25.6.2012 2. Beschlussfassung über die Durchführung einer Volksabstimmung zu Landesgesetzen 3. Kindercampus Schlins - Fachplanerleistungen und örtliche Bauleitung 4. Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Umlegungsverfahrens Gartis 1 5. Antrag auf Änderung der Verordnung über die Übertragung der örtlichen Baupolizei an die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch 6. Beschlussfassung einer Verordnung über die Höhe der Abfallgebühren 7. Berufung gegen den Baubescheid Oskar Linder nachträgliche Bewilligung für einen Anbau an die bestehende Pergola 8. Schriftlich eingelangte Anträge 9. Berichte 10. Allfälliges Nicht öffentlicher Teil 11. Grundstücksangelegenheiten Erledigungen 1. Genehmigung des Protokolls der 12. Sitzung vom 25.6.2012 Einstimmige Genehmigung. 2. Beschlussfassung über die Durchführung einer Volksabstimmung zu Landesgesetzen Der Bürgermeister erläutert die wesentlichen Inhalte der vorliegenden Änderungen von Landesgesetzen. 2.1. Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung Es wird einstimmig keine Volksabstimmung gewünscht. 2.2. Gesetz über eine Änderung des Bezügegesetzes 1998 Es wird einstimmig keine Volksabstimmung gewünscht. 2.3. Gesetz über eine Änderung des Gemeindegesetzes Es wird einstimmig keine Volksabstimmung gewünscht. 2.4. Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof Es wird einstimmig keine Volksabstimmung gewünscht. 2.5. Gesetz über eine Änderung des Bürgermeister-Pensionsgesetzes Es wird einstimmig keine Volksabstimmung gewünscht. 2.6. Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes Es wird einstimmig keine Volksabstimmung gewünscht. 2.7. Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Landesvolksanwalt Es wird einstimmig keine Volksabstimmung gewünscht. Seite: - 2/9 2.8. Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung Es wird einstimmig keine Volksabstimmung gewünscht. 3. Kindercampus Schlins - Fachplanerleistungen und örtliche Bauleitung Arch. Bernardo Bader ist als Auskunftsperson anwesend, um die eingegangenen Angebote der Fachplaner zu erläutern. In einer Sitzung des Ausschusses für Bau- und Raumplanung im August wurden diese Leistungen beraten. Weiters wurden die Planungsbüros, die Einladungen zur Angebotslegung im Wege der Direktvergabe erhalten sollen, beschlossen. In der letzten Sitzung des Gemeindevorstandes wurden vorab 3 Fachplanungen (Elektroplanung, HSL Planung, Statik) vergeben, damit die Planungsarbeiten zügig abgewickelt werden können. Klaus Galehr erkundigt sich nach der Vergabe der Elektro-Planung. Im Preisspiegel ist ein Sondernachlass von 8% ausgewiesen. Dazu teilt Arch. Bader mit, dass die Angebote unterschiedlich gestaltet seien. Der eine Anbieter berücksichtige Nachlässe bei einzelnen Positionen und der andere Weise diese eben am Schluss aus. Grundsätzlich habe er kein Gewerk nachverhandelt, da die angebotenen Honorare generell bereits sehr niedrig gewesen seien. Dies ist nach seiner Auffassung die einzig seriöse und faire Vorgangsweise. Einzig bei den beiden Bestbietern zur Elektroplanung wurde auf Wunsch des Gemeindevorstandes nochmals um einen Preisnachlass nachgefragt, da diese sehr nahe beieinander lagen. Dabei wurden von beiden lediglich noch gleichlautende Skontonachlässe angeboten, welche jedoch für die Vergabereihung nicht zu berücksichtigen sind. Klaus Galehr erkundigt sich nach der Vorgangsweise bei der Preisanfrage der zu vergebenen Gewerke. Lt. Arch. Bader ist bei Dienstleistungsaufträgen bis zu € 100.000 eine solche unverbindliche Preisanfrage möglich. Allen Anbietern wurden dieselben Unterlagen zur Verfügung gestellt. Rudi Jussel stellt fest, dass nach seiner Auffassung die Frist zur Angebotsabgabe zu kurzfristig war. Arch. Bader teilt dazu mit, dass allen Anbietern die gleiche Frist zur Verfügung gestanden sei und die Angebotsfrist angemessen gewesen sei. Zudem sei ihm dies im Sinne eines zügigen Planungsfortschritts als notwendig erschienen. Rudi Jussel wünscht sich, dass die Auftragsvergaben transparent und nachvollziehbar ablaufen sollen. Die Angebote sollen im Gemeindeamt einlangen und vor dem Ausschuss für Bau- und Raumplanung geöffnet werden. Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass die Verfahren ordentlich und korrekt abgewickelt worden sind und er keinen Grund habe, an den Darlegungen des Architekten zu zweifeln. Der Bestbieter bei der örtlichen Bauleitung sei auch beim Um- und Erweiterungsbau des FWGerätehauses eingebunden und habe sich wahrscheinlich deshalb besonders bemüht und hier auch Synergien gesehen. Klaus Galehr schlägt vor, beim Gewerk der örtlichen Bauleitung nochmals ein Angebotsverfahren einzuleiten. Michael Marent weist darauf hin, dass für ihn die Ausführungen von Architekt Bader schlüssig und die Referenzen eindeutig sind, diese rechtfertigen keine neuerliche Runde. Dem schließen sich auch Roman Dörn und Dieter Stähele in ihren Wortmeldungen an. 3.1. Örtliche Bauaufsicht Der Vergabevorschlag stellt sich wie folgt dar: Nr. Firma 1 Tschabrun Gerhard, Frastanz 2 Kleboth Christoph, Schlins 3 Martin Paul, Feldkirch 4 Marte Thomas Vergabevorschlag: Vergabesumme: Angebots- Abw. summe Netto in % 74.677, 57 79.702, 00 6, 7 94.268, 00 26, 2 138.116, 68 85 Tschabrun Gerhard, Frastanz € 74.677, 57. Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Büro Tschabrun Gerhard, Frastanz, gemäß Vergabevorschlag sowie den vorliegenden Referenzen, mit der Örtlichen Bauaufsicht zu beauftragen. Einstimmiger Beschluss. Seite: - 3/9 3.2. Baukoordination Der Vergabevorschlag stellt sich wie folgt dar: Nr. Firma 1 Schuchter Dietmar, Göfis 2 Gau Kurt, Feldkirch 3 BSK Wolfgang Günter, Dbn. Vergabevorschlag: Vergabesumme: Angebotssumme Netto 5.230, 00 5.900, 00 10.400, 00 Abw. in % 12, 8 98, 9 Schuchter Dietmar, Göfis € 5.230, 00. Der Bürgermeister stellt den Antrag, das billigstbietende Büro Schuchter Dietmar, Göfis gemäß Vergabevorschlag mit der Baukoordination zu beauftragen. Einstimmiger Beschluss. 3.3. Bauphysik Der Vergabevorschlag stellt sich wie folgt dar: Nr. Firma 1 WSS Schwarz, Frastanz 2 Meusburger, Schwarzenberg 3 Spektrum, Dornbirn 4 BDT Wille, Frastanz Vergabevorschlag: Vergabesumme: Angebots- Abw. summe Netto in % 9.150, 00 12.994, 80 42 17.510, 00 91, 4 23.500, 00 157 WSS Schwarz, Frastanz € 9.150, 00. Der Bürgermeister stellt den Antrag, das billigstbietende Büro WSS Schwarz, Frastanz gemäß Vergabevorschlag mit der Bauphysik zu beauftragen. Einstimmiger Beschluss. 3.4. Brandschutz Die Detailplanung des Brandschutzes wird einstimmig an die Firma Köhldorfer, Lochau, zum Angebotspreis von pauschal € 1.600, 00 zzgl. MwSt. vergeben. 4. Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Umlegungsverfahrens Gartis 1 Im Frühsommer sind einzelne Grundeigentümer im Bereich Gartis mit dem Wunsch an die Gemeinde herangetreten, Teilflächen der landwirtschaftlichen Freifläche (FL) in Bauwohngebiet (BW) zu widmen. Der Bürgermeister hat dazu Mitteilung gemacht, dass eine Umwidmung aus raumplanerischen Gründen nur im Zuge einer vorausgehenden Kleinumlegung denkbar ist. Insbesondere gelte es sicher zu stellen, dass für die dahinter liegenden Grundstücke im Bereich Gartis eine entsprechende verkehrsmäßige Erschließung sicher zu stellen sei. In mehreren Besprechungen wurde der nun vorliegende Umlegungsentwurf gemeinsam mit den betroffenen Grundeigentümern ausgearbeitet. Der Bürgermeister erläutert in der Folge den Umlegungsentwurf des DI Dr. Ulf Markowski und die sich daraus ergebenden Umwidmungswünsche. Seitens der Raumplanungsstelle des Landes wurde grundsätzlich kein Einwand erhoben. Um eine schonende Bebauung zu gewährleisten wird gleichzeitig angeregt, unbedingt einen Teilbebauungsplan parallel zur Umwidmung zu beschließen Im Gemeindevorstand wurde der vorliegende Umlegungs- und Widmungsvorschlag bereits beraten und grundsätzlich positiv beurteilt. Eine rasche Zusage an dahinter liegende Grundstücke für eine künftige Zufahrt wurde kritisch beurteilt, da das zu einer zusätzlichen Belastung der Anrainer im Bereich Gurtgasse führen könnte. Klaus Galehr stellt fest, dass im Moment nur ein konkreter Bauwerber bekannt ist. Er stellt sich die Frage, welche, vor allem verkehrstechnische Maßnahmen, in der Folge durch die neue Erschließungsstraße notwendig werden. Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass bei weiteren Widmungen am Hang gegen Gartis bei der Gurtgasse Verbesserungsmaßnahmen vorzusehen wären, dies jedoch Seite: - 4/9 beim nunmehr vorliegenden ersten Schritt aufgrund der Kleinräumigkeit noch nicht erforderlich sein dürfte. Rudi Jussel stellt sich die konkrete Frage, ob es gewünscht ist, weitere Flächen in den Randgebieten als Bauflächen zu widmen. Eigentlich stehen nach seiner Auffassung genügend Bauflächen im Ortsgebiet zur Verfügung. Klaus Galehr erkundigt sich nach den Kosten für die Gemeinde, wenn, wie im Bereich Balotta oder Untere Quadern, große Grundflächen als Bauwohngebiet gewidmet werden, vorläufig aber nur wenig gebaut wird. Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass die Grundeigentümer den Unterbau der Zufahrtsstraße und die anderen Umwidmungskosten zu tragen haben. Einzig die Asphaltierung wird wie bisher üblich durch die Gemeinde finanziert. Rudi Jussel schlägt vor, dass eine klare Stellungnahme der Raumplanungsbehörde vorliegen sollte. Möglicherweise soll eine Widmung nur bei tatsächlichem Wohnbedarf erfolgen. Der Bürgermeister bringt daraufhin die bereits vorliegende Stellungnahme der Raumplanungsbehörde zur Kenntnis. Danach wird der gewünschten Umwidmung grundsätzlich zugestimmt, sofern ein Teilbebauungsplan erlassen und festgehalten wird, dass die Erschließungsstraße einen langfristigen Charakter hat und damit die Erschließung von weiteren Flächen westlich der in Rede stehenden Umlegung im Rahmen des anstehenden räumlichen Entwicklungskonzeptes diskutiert und mit Kriterien zur Etappierung versehen wird. Manfred Fischer stellt fest, dass es aus Sicht der Landwirtschaft sinnvoller ist, die Hänge zu bebauen und die leichter zu bewirtschaftenden Flächen im Dorf frei bleiben. Gleichzeitig soll aber daran gedacht werden, dass ein entsprechender Fußgängerweg an der Gurtgasse geschaffen wird. Es wird einstimmig beschlossen, den Ausschuss der Bau- und Raumplanung mit der Angelegenheit nochmals zu befassen und zuerst die in der Diskussion aufgeworfenen Fragen zu klären. (Paul Müller befangen). 5. Antrag auf Änderung der Verordnung über die Übertragung der örtlichen Baupolizei an die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Im Zusammenhang mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, wonach aufgrund einer Änderung des Straßengesetzes der § 50 Abs. 3 und 4 entfällt, wird seitens der Landesregierung empfohlen, Verfahren hinsichtlich aller Bauwerke des Bundes an die Bezirkshauptmannschaft zu übertragen. Es wird einstimmig beschlossen, die Änderung der Verordnung über die Übertragung der örtlichen Baupolizei an die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch in diesem Sinne zu beantragen. 6. Beschlussfassung einer Verordnung über die Höhe der Abfallgebühren Durch einen Zahlensturz in der laufenden Nummerierung wurden die Sperrgutwertmarken von Pkt 5 nach 8 der Verordnung über die Höhe der Abfallgebühren verschoben. Seitens der Bezirkshauptmannschaft wurde das beanstandet und die Beschlussfassung einer komplett neu verfassten Verordnung angeregt. Der aktuelle Stand der Verordnung wird zur Kenntnis gebracht. Die Verordnung über die Höhe der Abfallgebühren wird daraufhin einstimmig wie folgt beschlossen: (1) Abfallgrundgebühr pro Monat: Haushalt mit 1 Person Haushalt mit 2 Personen Haushalt mit 3 und mehr Personen Betrieb mit 1 Mitarbeiter Betrieb mit 2 Mitarbeitern Betrieb mit 3 und mehr Mitarbeitern Ferienwohnungen € € € € € € € 3, 20 5, 00 6, 30 3, 20 5, 00 6, 30 3, 20 Seite: - 5/9 Restmüll-Sackgebühr 25 l Sack 40 l Sack 60 l Sack € € € 1, 90 3, 00 4, 50 € € 3, 80 4, 20 € € € € € 9, 02 17, 27 57, 00 74, 25 0, 09 (4) Biomüllsäcke 8-l-Sack 15-l-Sack € € 0, 62 1, 12 (5) Biomülltonne 80-l-Tonne 120-l-Tonne 240-l-Tonne € € € 6, 05 9, 00 18, 00 (6) Biomülltonne gemietet 80-l-Tonne 120-l-Tonne 240-l-Tonne € € € 8, 20 11, 20 19, 25 (7) Sperrgutwertmarken € 9, 90 (8) Sperrige Hausabfälle bei Abgabe € 9, 50/angefangenem m³ (9) Sperrige Gartenabfälle € 2, 40/angefangenem m³ (10) Kleinmengen Bauschutt bzw. Kleinstmengen € € € 13, 80/angefangenem m³ 0, 90/Eimer 2, 60/Schubkarren (2) Restmüll-Eimergebühr 50 l Eimer 55 l Eimer (3) Restmüll-Containergebühr: 120 l Container 240 l Container 800 l Container 1100 l Container andere Containergrößen pro Liter Sämtliche Preise sind inklusive gesetzl. MwSt. Diese Verordnung tritt am 1.11.2012 in Kraft. Gleichzeitig verliert die Müllgebührenverordnung vom 30.12.2003 i.d.g.F. ihre Wirksamkeit. 7. Berufung gegen den Baubescheid Oskar Linder - nachträgliche Bewilligung für einen Anbau an die bestehende Pergola Der Bauwerber Oskar Linder hat einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung im Sinne der Ergebnisse der diesbezüglich abgehandelten Verfahren eingebracht. Eine Anrainerin hat gegen den in 1. Instanz erlassenen Baubescheid berufen, weshalb die Gemeindevertretung als Berufungsbehörde zu entscheiden hat. Der Bürgermeister bringt den Sachverhalt wie folgt zur Kenntnis: Mit Bescheid vom 14.8.2012 wurde von der Baubehörde 1. Instanz die Bewilligung zur Errichtung eines Anbaues an die bestehende Pergola auf GST-NR 30/4 erteilt, die erforderliche Abstandsnachsicht gem. § 7 Abs. 1 lit. e) erteilt und die Einwendung der Nachbarin Brigitte Bohle abgewiesen. Aufgrund des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens steht unbestritten folgender entscheidungsrelevanter Sachverhalt fest: Der geringste Abstand des Zubaus zu GST-NR 28/1 (Brigitte Bohle) beträgt von der Dachvorderkante aus gemessen 1, 30 m. Das Dach des Zubaus ragt gemäß den eingereichten und bewilligten Planunterlagen im 3 m Mindestabstandsbereich an der höchsten Stelle maximal 1, 78 m über das angrenzende Grundstück Bohle. Seite: - 6/9 Mit Schreiben vom 22.8.2012, eingelangt am 30.8.2012, hat der Rechtsvertreter von Frau Bohle, RA Mag. Künz, innerhalb offener Frist Berufung eingelegt und diese im Wesentlichen wie folgt begründet: Aus den Vorentscheidungen der BH Feldkirch (20.9.2010, Zl: BHFK-II-4151-2010/0001 und vom 23.3.2011, BHFK II 4151-2011/0004) ergebe sich, dass die von der Baubehörde für die Erteilung der Abstandsnachsicht zitierte Bestimmung des § 7/1 lit. e) Baugesetz nur auf Nebengebäude anzuwenden sei, die an keiner Stelle höher als 1, 80 m sind. Es sei somit auf den insgesamt höchsten Punkt des Daches abzustellen und nicht auf die Höhe des Dachvorsprunges zum Nachbargrundstück hin, zumal – wie die BH Feldkirch ausführe – die Ausnahmebestimmungen zur Abstandsnachsicht aufgrund des Nachbarschutzes restriktiv auszulegen seien. Es werde daher der Antrag gestellt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben. In rechtlicher Hinsicht ist somit zu klären, ob die Baubehörde 1. Instanz die Ausnahmebestimmung des § 7 Abs. 1 lit. e) Baugesetz korrekt angewendet und die Zustimmung der Unterschreitung des gesetzlichen Mindestabstandes von 3 m auf 1, 30 m somit zu Recht erteilt hat. Diese ist nämlich Voraussetzung für erteilte Baubewilligung. Die angeführte Bestimmung lautet wie folgt: „Die Behörde kann Ausnahmen von den Vorschriften des § 5 Abs. 1 bis 6 sowie des § 6 Abs. 1 bis 3 zulassen (Abstandsnachsicht), wenn die Interessen der Sicherheit, der Gesundheit sowie des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes nicht beeinträchtigt werden und überdies bei der Errichtung und Änderung von Nebengebäuden oder Nebenanlagen bis zu einer Höhe von 1, 80 m über dem Nachbargrundstück die Nachbarn nicht stärker beeinträchtigt werden, als dies bei Errichtung einer Einfriedung oder einer sonstigen Wand bis zur selben Höhe der Fall wäre.“ Die BH Feldkirch hat im vorausgegangenen Verfahren im Vorstellungsbescheid vom 20.9.2010, Zl: BHFK-II4151-2010/0001, auf Seite 10 Abs. 4 ausgeführt, dass der Mindestabstand für diesen Anbau 3, 00 m zu betragen hat. Weiters wurde in der Bescheid Begründung auf Seite 12 Abs. 5 eindeutig und klar festgehalten, dass sich der Anwendungsbereich des § 7 nur auf jene Bauwerke und Bauwerksteile bezieht, die innerhalb der Mindestabstände bzw. der Abstandsflächen gem. §§ 5 und 6 Baugesetz liegen. Die Begründung dazu ist im Abs. 4 dieses Bescheides gegeben. Im zitierten Bescheid vom 23.3.2011, BHFK II 4151-2011/0004, führt die BH Feldkirch auf Seite 10 oben in der Begründung aus, dass jeweils auf den höchsten Punkt abzustellen ist, egal ob Dachvorsprung oder Dach. Diese Ausführung bezieht sich jedoch auf Höhen innerhalb des Schutzbereiches für den die Bestimmung des § 7 Abs. 1 lit. e) überhaupt zur Anwendung gelangen kann und das ist nun einmal bei Nebengebäuden, die keine kleinen Nebengebäude mehr im Sinne des § 19 lit. a) sind, ein Bereich von 3 m. Somit ergibt sich aus den auch von der Berufungswerberin zitierten Bescheiden eindeutig und klar, dass der Zubau nur innerhalb des 3m-Abstandsbereiches das Nachbargrundstück nirgends um mehr als 1, 80 m überschreiten darf. Das ist gemäß der erteilten Bewilligung der Fall. Ebenso wurde bereits im Vorverfahren festgestellt, dass die anderen im Abs. 1 angeführten Interessen durch dieses Vorhaben nicht beeinträchtigt sind. Aus den erwähnten Gründen wird somit empfohlen, gemäß § 66 Abs 4 AVG der erhobenen Berufung von Brigitte Bohle, vertreten durch RA Mag. Künz, keine Folge zu leisten und diese als unbegründet abzuweisen. Der Bürgermeister erklärt sich als Behörde 1. Instanz für befangen und verlässt das Sitzungszimmer. VBgm. Gabi Mähr übernimmt den Vorsitz zur weiteren Beratung und Beschlussfassung. Rudi Jussel hält fest, dass der Bauwerber Oskar Linder die von der Behörde verlangen Umbauten durchgeführt hat und somit die Berufung abzuweisen ist. Mag. Hannes Michaeler stellt ebenfalls fest, dass aus seiner rechtlichen Beurteilung die Berufung abzuweisen ist. Die Vorsitzende stellt den Antrag, gemäß § 66 Abs 4 AVG der erhobenen Berufung von Brigitte Bohle, vertreten durch RA Mag. Künz, keine Folge zu leisten und diese als unbegründet abzuweisen. Einstimmiger Beschluss. 8. Schriftlich eingelangte Anträge 8.1. Antrag der FPÖ und Parteifreie Umstellung der Altpapiersammlung auf Haussammlung in der Papiertonne Seitens der FPÖ und Parteifreie wurde der Antrag gestellt, die Papiersammlung in Container umzustellen. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass diese Frage im zuständigen Ausschuss mehrfach beraten wurde. Bisher war man dort der Auffassung, dass die Erfahrungen der umliegenden Gemeinden, die diese in der Zwischenzeit eingeführt haben, abgewartet werden sollen, um dann in aller Ruhe die für Schlins geeignete Vorgangsweise beraten zu können. Seite: - 7/9 Rudi Jussel erläutert, dass die Marktgemeinde Nenzing vor ca. 1 Jahr umgestellt hat und nach seinem Kenntnisstand sehr positive Erfahrungen gemacht hat. Er regt daher an, dass im Sinne der Umwelt, mit dem Umweltverband konkrete Gespräche geführt werden sollen und ebenfalls auf Containersammlung umgestellt werden soll. Jakob Galehr gibt zu bedenken, dass die Lagermöglichkeiten bei Mietwohnungen eingeschränkt sind. Die Umstellung auf Containersammlungen sieht er daher kritisch. Der Bürgermeister ergänzt, dass das der Grund für das Zuwarten war und die konkreten Erfahrungen in der näheren Umgebung abgewartet werden sollten. Mag. Hannes Michael teilt als Obmann des zuständigen Ausschusses mit, dass er sich gerne mit der Thematik befassen wird und die Gemeinden, die das System bereits umgestellt haben, nach deren Erfahrungen befragen wird. Es wird einstimmig beschlossen, den Ausschuss für Gebühren, Wasser/Kanal/Abfallwirtschaft mit diesem Thema zu befassen. 9. Berichte a) Eine Stelle als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter im Rechnungswesen wurde ausgeschrieben. Die Stelle wird vor allem aufgrund von gewünschten Veränderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu besetzen sein. Sollte entsprechendes Personal gefunden werden, soll anderen Gemeinden und ausgelagerten Betrieben die Erledigung der Buchhaltungsarbeiten angeboten werden. b) Die in der letzten Sitzung beschlossene Resolution betreffend die Beibehaltung des Vorsteuerabzuges für Schulen wurde an das Bundesministerium weitergeleitet. c) Die Petition zur Aufnahme der Fahrradstraße in die StVO wurde an die Landesregierung übermittelt. Es ist zu hoffen, dass der Vorschlag bei der nächsten Novelle der StVo aufgenommen werden kann. d) Die Region „ImWalgau“ veranstaltet im Jänner 2013 den „Ball der Vorarlberger in Wien“. Der ursprüngliche Termin musste verschoben werden, da am 20.1.2013 eine Volksbefragung abgehalten wird. Die Bürgermeister sind als Vorsitzende der Gemeindewahlbehörde im Regelfall unabkömmlich. e) Der Bürgermeister bringt eine Broschüre über das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Österreich zur Kenntnis. f) Die Firma Spiegl hat die Gemeindevertreter nach der Sitzung in ihr Firmengebäude eingeladen. Es wurde der 1000ste „Schlinser-Ofen“ produziert. 10. Allfälliges a) Der Band 3 der Schlins Dokumentation wird am 25.10.2012 im Foyer der Volksschule präsentiert. Der Bürgermeister bittet, dass die Gemeindevertreter möglichst vollzählig teilnehmen. b) Am 19.10.2012 um 19:00 Uhr findet aus Anlass 20 Jahre Bücherei in gemeinsamer Trägerschaft von Pfarre und Gemeinde eine Lesung im Foyer des Wiesenbachsaales statt. c) Am 20.10.2012 findet am Vormittag im Areal der Stiftung JUPIDENT eine Großübung der Feuerwehren unseres Löschkreises statt. Die Gemeindevertreter sind als interessierte Zuseher herzlich eingeladen. d) Mag. Michaeler teilt mit, dass höchstwahrscheinlich die Schenkungssteuer massiv angehoben werden wird. Die Eintragungsgebühr soll von 1, 5% vom 3-fachen Einheitswert auf den Verkehrswert angehoben werden. e) Klaus Galehr bittet um einen Kurzbericht betreffend die teilweise Aufhebung des Rauchverbotes im Tages Café. Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass der Gemeindevorstand der Aufhebung des Rauchverbotes in den Wintermonaten von November bis März grundsätzlich zugestimmt hat, da sich gezeigt hat, dass nach wie vor größtenteils rauchende Stammkunden Seite: - 8/9 das Tages Café frequentieren und andere Gästeschichten nicht im gewünschten Umfang gewonnen werden konnten. Rudi Jussel begrüßt diese Lösung ausdrücklich. f) Da im Walgaublatt vom Krankenpflegeverein für die Tagesbetreuung eine Wohnung gesucht wird, erkundigt sich Manuela Werle-Fischer nach den leer stehenden Wohnungen im Objekt Walgaustraße 45. Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass die Wohnung bereits mit den Verantwortlichen des Krankenpflegevereins besichtigt und ohne größere Umbauten als nicht geeignet betrachtet wurde. Nicht öffentlicher Teil 11. Grundstücksangelegenheiten Ein Grundstücksankauf wird einstimmig beschlossen. Zur Finanzierung des Kaufpreises samt Nebenkosten soll ein Darlehen auf 5 Jahre aufgenommen werden. Sowohl für den Kaufpreis als auch die Aufnahme des Darlehens soll ein Nachtragsvoranschlag bei der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen werden. Schluss der Sitzung: 22:37 Uhr Der Schriftführer Der Bürgermeister Michael Wäger Mag. Harald Sonderegger Seite: - 9/9