20020916_GVE018

Dateigröße 45.43 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 13.06.2021, 02:45
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 2002-09-16
Erscheinungsdatum 2002-09-16
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Gemeinde Schlins A-6824 Schlins, Hauptstraße 47 Telefon 05524/8317-0 Telefax 05524/8317-75 E-Mail: info@schlins.at http://schlins.at Schlins, am 24. September 2002 Verhandlungsschrift über die am Montag, 16. September 2002 um 20:00 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 18. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Bgm. Mag. Harald Sonderegger, Vbgm. Reinold Begle, Karin Matt, Katharina Keckeis, Alfons Matt, Kurt Bitschnau, Mag. Arno Dörn, Herwig Sonderegger (ab TOP 2), Manfred Fischer, Paul Müller, Thomas Voppichler, Gerd Gritzner, Othmar Einwallner, Franz Rauch, Arnold Maier, Ing. Hans Amann. Entschuldigt abwesend: Gabriele Mähr, DI Dieter Stähele, Mag. Monika Erne, Werner Kirchner, Wolfgang Madlener, Herbert Egger. Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden GemeindevertreterInnen und stellt fest, dass die Einladungen zur 18 Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung legt der erstmals anwesende Gemeindevertreterersatz, Franz Rauch, das Gelöbnis gem. § 37 GG ab. Weiters stellt der Bürgermeister den Antrag, die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 5) „Erlassung einer neuen Wasserbezugsordnung und Wassergebührenverordnung“ zu erweitern. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Tagesordnung 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 17. Sitzung vom 4.7.2002 2. Grundsatzbeschluss zum Einreichprojekt „Radwegverbindung Schlins-Bludesch/Gais“ 3. Grundsatzbeschluss zur Aufstockung des Bettenanteiles der Gemeinde Schlins am Sozialzentrum Satteins 4. Erlassung einer neuen Friedhofsverordnung und einer neuen Friedhofsgebührenverordnung 5. Erlassung einer neuen Wasserbezugsordnung und Wassergebührenverordnung 6. Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Wasserversorgung mit den Stadtwerken Feldkirch 7. Beschlussfassung über die Einführung eines Pensionskassenmodelles für die Gemeindebediensteten 8. Berichte 9. Allfälliges Nicht öffentliche Sitzung 10. Genehmigung von Grundgeschäften Erledigungen 1. Der Vorsitzende stellt den Antrag, das Protokoll der 17. Sitzung vom 4.7.2002 dahingehend richtigzustellen, dass die unter TOP 4) beschlossene Auftragsvergabe zum Angebotspreis von € 97.566, 14 inkl. MWSt. war. Einstimmiger Beschluss. Danach stellt der Bürgermeister nach Umfrage fest, dass keine weiteren Einwendungen oder Änderungswünsche gegen die Verhandlungsschrift erhoben werden. Sie gilt somit mit der zuvor beschlossenen Abänderung als genehmigt. 2. Grundsatzbeschluss zum Einreichprojekt „Radwegverbindung Schlins-Bludesch/Gais“ Der Bürgermeister bringt den vom Landesstraßenbauamt erstellten Projektplan zur Kenntnis. Die Gemeindevertretung hat den Grundsatzbeschluss zu fassen. Die Gemeindeverwaltung hat danach mit den Grundeigentümern die Grundablöseverhandlungen bzw. –ablösen abzuwickeln. Seitens des Landes werden die Grundablösen mit ca. 40% gefördert. Die Kosten der Errichtung der Radwegverbindung übernimmt das Land zur Gänze. Seitens der betroffenen Grundeigentümer wurde in Vorgesprächen die Zustimmung signalisiert. Nach Vorliegen der Zustimmungserklärungen können die Genehmigungsverfahren im Laufe des Herbst 2002 abgewickelt werden womit einem Baubeginn im nächsten Frühjahr nichts mehr entgegenstehen sollte. Aus budgetären Gründen des Landes Vorarlberg könnte sich die Errichtung allerdings bis zum Jahr 2004 verzögern. Ergänzend zum vorliegenden Projektplan wurde von Hans Amann vorgeschlagen, die früher bestehende Hochwasserabsperrung im Bereich der Landesstraße Richtung Gais, auf Höhe des Dabaladadammes, wieder zu errichten. Nach den Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Hochwasser im Jahre 1999 wird diese Erweiterung als durchaus zweckmäßig erachtet. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem vorgelegten Projekt in der dargelegten Vorgangsweise zuzustimmen. Einstimmiger Beschluss. 3. Grundsatzbeschluss zur Aufstockung des Bettenanteiles der Gemeinde Schlins am Sozialzentrum Satteins Durch einen Umbau besteht die Möglichkeit, ohne die Gebäudehülle zu verändern, weitere 4 Betten im Sozialzentrum Satteins-Jagdberg einzurichten. Durch eine zusätzliche Neuaufteilung der Betten würde die Gemeinde Schlins zusätzlich zu den bereits zur Verfügung stehenden fünf Betten weitere zwei Betten erhalten. Die Gemeinde Göfis würde durch eine Änderung des Bettenschlüssels und den Neubau insgesamt vier zusätzliche Betten erhalten und die Gemeinde Dünserberg würde dem Gemeindeverband mit einem Bettenanteil beitreten. Diese Vorgangsweise soll mit einem Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung die Zustimmung erteilt werden. Lt. der Bedarfserhebung des Landes wäre mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Bettenanzahl der Bedarf für Schlins bis zum Jahr 2010 gedeckt. Der entsprechend anzupassenden Verbandsvereinbarung muss nach Vorliegen mit eigenem Beschluss zugestimmt werden. Der Bürgermeister stellt in der Folge den Antrag, dem Grundsatzbeschluss zur Aufstockung des Bettenanteiles am Gemeindeverband Sozialzentrum Satteins-Jagdberg um weitere zwei Betten zuzustimmen. Einstimmiger Beschluss. 4. Erlassung einer neuen Friedhofsordnung und einer neuen Friedhofsgebührenverordnung Vergangene Woche fand eine Sitzung des Ausschusses für Gebühren, Kanal, Wasser und Abfall statt. Dabei wurde die vorliegende Friedhofsgebührenverordnung beraten und der Gemeindevertretung zum Beschluss empfohlen. Elmar Kalb und Reinold Begle haben die bestehende Friedhofsordnung überarbeitet und auf dien heutigen Bedingungen angepasst. Zusätzlich wurde ein Broschüre zum Thema Krankheit und Todfall ausgearbeitet und soll anlässlich der am 6.10.2002 geplanten Einweihung der Friedhofserweiterung an jeden Haushalt ausgesendet werden. Der Bürgermeister bringt den vorliegenden Entwurf der neuen Friedhofsordnung zur Kenntnis. ! 004-1-18w öffentliches Protokoll.doc Seite: - 2/5 - Ebenso wird der Entwurf einer neuen Friedhofsgebührenverordnung von ihm zur Kenntnis gebracht. Auf Vorschlag der Verwaltung sollen als wesentliche Änderung die Grabstätten für Erdbestattung mit Ausnahme der Kindergräber in einheitlicher Höhe (€ 250, 00) für die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliegefrist von 20 Jahren festgelegt werden. Der Gebührensatz für die Kindergräber soll mit € 100, 00 und für die Urnengräber mit € 150, 00 für die jeweils gesetzliche Mindestliegefrist von 10 Jahren festgelegt werden. Der Bürgermeister stellt die Anträge, der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung in den vorgelegten Fassungen zuzustimmen. Jeweils einstimmiger Beschluss. 5. Erlassung einer neuen Wasserbezugsordnung und Wassergebührenverordnung a) Aufgrund des geänderten Wasserrechtsgesetzes 1999 ist die Beschlussfassung einer den gesetzlichen Bestimmungen angepassten Wasserbezugsordnung notwendig. Die vorliegende Wasserbezugsordnung wurde im Unterausschuss beraten und der Gemeindevertretung zum Beschluss vorgeschlagen. Der Bürgermeister erläutert den vorgelegten Entwurf der Wasserbezugsordnung. Hans Amann stellt den Antrag, den Beschluss des im Verordnungsentwurf erwähnten Planes über das Einzugsgebiet der Wasserversorgung (gem. § 3 WRG) an den Gemeindevorstand abzutreten. Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Wasserbezugsordnung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Einstimmiger Beschluss. Weiters stellt der Bürgermeister den Antrag, dem Zusatzantrag von Hans Amann, den Beschluss des Planes über den Einzugsbereich der Wasserversorgung an den Gemeindevorstand abzutreten, zuzustimmen. Einstimmiger Beschluss. b) Der Bürgermeister bringt den vom Unterausschuss beratenen und der Gemeindevertretung zum Beschluss vorgeschlagenen Entwurf der Wassergebührenverordnung zu Kenntnis und stellt den Antrag, diese zu beschließen. Einstimmiger Beschluss. 6. Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Wasserversorgung mit den Stadtwerken Feldkirch Der Bürgermeister bringt einen von Hans Amann als Leiter des Wasserwerkes der Stadtwerke Feldkirch ausgearbeiteten Entwurf einer Kooperationsvereinbarung zwischen den Stadtwerken Feldkirch und der Gemeinde Schlins, Wasserversorgung, zur Kenntnis, deren Zweck es ist, durch gemeinsame Ausschreibungen und Nutzung der Personal- und Maschinenressourcen Einsparungen zu erzielen. Die gegenseitige Lieferung von Wasser ist in dieser Kooperationsvereinbarung nicht enthalten. Hans Amann weist darauf hin, dass die Stadtwerke Feldkirch mit der Wassergenossenschaft Rankweil bereits eine inhaltlich gleichlautende Kooperationsvereinbarung abgeschlossen haben und mit der Marktgemeinde Frastanz kurz vor Abschluss stehen. Als Vorgriff wurde diesen Sommer die Materialbeschaffung für die Erweiterung des Ortsnetzes mit einer Ringleitung im Bereich Töbelegasse über die Stadtwerke Feldkirch abgewickelt. Dabei konnten bereits sehr positive Erfahrungen gemacht werden. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem Abschluss der vorgelegten Kooperationsvereinbarung mit den Stadtwerken Feldkirch zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig (Hans Amann erklärt sich befangen) zugestimmt. 7. Beschlussfassung über die Einführung eines Pensionskassenmodelles für die Gemeindebediensteten Um eine Gleichstellung der Landes- und Gemeindebediensteten zu erreichen wurde vom Gemeindeverband ein Pensionskassenmodell für Gemeindebedienstete als zweite Säule ausgearbeitet. Die Gemeinden können auf freiwilliger Basis an diesem Pensionskassenmodell teilnehmen. Die Dienstgeberbeiträge wurden mit 0, 75% der ASVG-Bemessungsgrundlage festgelegt. Die Bediensteten können ebenso auf freiwilliger Basis Dienstnehmerbeiträge bis 0, 75% einzahlen. Für die Gemeinde Schlins würden jährlich ca. € 2.500, 00 bis € 3.000, 00 an Kosten anfallen. Ein Gemeindebediensteter würde, wenn er keine Eigenbeiträge leistet nach 35 Beitragsjahren eine Zusatzpension in Höhe von ca. € 2.600, 00 jährlich erhalten. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem Beitritt zum Pensionskassenmodell für Gemeindebediensteten per 1.1.2003 zuzustimmen. Einstimmiger Beschluss. ! 004-1-18w öffentliches Protokoll.doc Seite: - 3/5 - 8. Berichte a) Mehrere Entwürfe zur Änderung von Landesgesetzen liegen zur Begutachtung im Gemeindeamt auf. b) Aus dem vorliegenden Jahresbericht der Musikschule Walgau geht hervor, dass im vergangenen Unterrichtsjahr 51 Schüler aus Schlins die Musikschule besuchten. Von der Gemeinde wurden im vergangenen Jahr ca. € 22.500, 00 für die Musikschule aufgewendet. c) Bei der Verbandsversammlung ÖPNV Blumenegg wurde der Rechnungsabschluss 2001 genehmigt. In der nächsten Sitzung in der kommenden Woche wird die Umstellung auf Fahrkartenautomaten beraten werden. Der Bürgermeister bringt eine Fahrgaststatistik für die Linie 75 A während der Schulferien zur Kenntnis. d) Bei der Generalversammlung der VEG wurde der Rechnungsabschluss 2001 genehmigt. Der Aussichtsrat wurde im Wesentlichen in der bestehenden Zusammensetzung bestätigt. e) Bei der am 16.7.2002 abgehaltenen Vollversammlung des Abwasserverbandes Region Walgau wurde der Rechnungsabschluss 2001 genehmigt. f) Das Finanzministerium hat in einem Vorentscheid die Vorsteuerabzugsberechtigung für den Gemeindeverband Schulerhalter Sporthauptschule Satteins bestätigt. Ein langwieriges Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof konnte somit abgewendet werden. g) Das Zwischenergebnis über Geschwindigkeitsmessungen der Gendarmerie an der Wingertstraße L 74 liegt vor. Der Bürgermeister bringt dieses zur Kenntnis. Danach wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von nur wenigen Fahrzeugen deutlich überschritten. Seitens des Landes sind keine weiteren Maßnahmen geplant. h) Zur Abklärung, ob ein Schutzweg (Zebrastreifen) im Kreuzungsbereich Walgaustraße/Eichengasse aufgebracht werden soll, wurde von der Bezirkshauptmannschaft über das Landesstraßenbauamt gleichzeitig mit der Zählung im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Walgaustraße eine Fahrzeug- und Fußgängerfrequenzzählung durchgeführt. Beide Anliegen wurden aufgrund der vorliegenden Zahlen abgelehnt. i) In der Nacht vom 11.8. auf den 12.8.2002 war die Hochwassersituation aufgrund der hohen Niederschlagsmengen in den Bereichen Vermülsbach und Wiesenbach wieder kritisch. Das Geschiebefangbecken im Bontatobel musste geleert werden. Insgesamt konnte festgestellt werden, dass sich die seit dem Hochwasser 1999 getroffenen baulichen Maßnahmen sehr gut bewährt haben. j) Am 29.8.2002 wurde die erste Mieterversammlung der Mieter im Geschäfts- und Wohngebäude „St.Anna“ abgehalten. In der Zwischenzeit sind sämtliche Wohnungen vermietet und bezogen. Die von der Verwaltung ausgearbeitete Hausordnung wurde den Mietern zur Kenntnis gebracht. k) In der 2. Augusthälfte wurde wieder die Kinderbetreuung in den Sommerferien veranstaltet. Das Echo war wie bereits in den Vorjahren äußerst positiv. Der Bürgermeister bedankt sich vor allem bei Frau Gabi Mähr als Hauptorganisatorin aber auch bei den freiwilligen Helfern der beteiligten Ortsvereine und dem Personal des Kindergartens für die geleistete Arbeit. l) Im Ausschuss für Bau und Raumordnung wurden mehrere geplante Bauprojekte begutachtet und beraten. Ein Vorprojekt wurde aufgrund der Anzahl der Geschosse bzw. der zu hohen Baunutzungszahl abgelehnt. Weiters wurde der Samstag, 28.9.2002 als Termin für die Eröffnung des Spielplatzes „St. Anna“ fixiert. Der Verein Spielkiste hat sich bereit erklärt, die Bewirtung der Eröffnungsfeier zu übernehmen. Am Sonntag, 6.10.2002 ist die Einweihung der Friedhofserweiterung geplant. m) Die Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Gemeindeamtes wurde fertig montiert und wird in den nächsten Tagen in Betrieb genommen. Am vergangenen Wochenende wurde die E-Verteileranlage im Kellergeschoss des Gemeindeamtes ausgetauscht. Die Sanierungen im Gemeindeamt (Dach und Elektroverteileranlage) sind somit beinahe abgeschlossen. ! 004-1-18w öffentliches Protokoll.doc Seite: - 4/5 - 9. Allfälliges a) Anlässlich des 35-Jahre Jubiläums des Vereines Modellbaugruppe Bludenz findet am kommenden Sonntag, den 22.9.2002 ein Schaufliegen am Modellflugplatz statt. b) Alfons Matt teilt mit, dass der Landwirtschaft durch die sehr große Zahl an Raben erhebliche Schäden auf Feldern und in Obstanlagen entstehen. Er regt an, dass seitens der Gemeinde mit den Jägern über Maßnahmen gesprochen wird, damit die Zahl der Rabenpopulation abnimmt. Der Bürgermeister meint, dass in dieser Frage landesweit koordiniert zwischen Landwirtschaftskammer und Jägerschaft Lösungen gesucht werden sollten. c) Franz Rauch erkundigt sich nach dem Grund, weshalb die Zäune beim „Frommengärschwegle“ vom dort angesiedelten Landwirt entfernt wurden. Seiner Meinung nach entsteht durch dort rangierende Nutzfahrzeuge eine zusätzliche Gefahr für Fußgänger. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Fußwegverlauf leicht verlegt und in einer Breite von ca. 2, 5 m neu vermessen werden wird. Da der Fußweg aber direkt über das Anwesen des Landwirtschaftsbetriebes führt, ist ein Rangieren von Nutzfahrzeugen auch in Zukunft nicht vermeidbar. d) Manfred Fischer lobt die Sanierung des Belages der Töbelegasse. Durch sichtbehindernd abgestellte Fahrzeuge im Kreuzungsbereich Töbelegasse/Hauptstraße kommt es jedoch immer wieder zu gefährlichen Situationen. Der Eigentümer des Objektes Töbelegasse 1 sollte deshalb aufgefordert werden, dafür zu sorgen, dass die Bewohner ihre Fahrzeuge auf eigenem Grund abstellen. Lt. Bürgermeister wird die Situation seitens der Gemeindeverwaltung überprüft und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Nicht öffentliche Sitzung 10. Genehmigung von Grundgeschäften a) Dem Verkauf einer Teilfläche des GST-NR 549 wird einstimmig zugestimmt. b) Dem Ankauf des GST-NR 1664 wird einstimmig zugestimmt. Schlußss der Sitzung um 22, 25 Uhr Der Schriftführer Der Bürgermeister Michael Wäger Mag. Harald Sonderegger ! 004-1-18w öffentliches Protokoll.doc Seite: - 5/5 -