20140915_GVE030

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Letzte Änderung 13.06.2021, 02:53
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 2014-09-15
Erscheinungsdatum 2014-09-15
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Gemeinde Schlins AZL Niederschrift Sachbearbeiter Michael Wäger Telefon Durchwahl 219 E-Mail info@schlins.at DVR-NR 0089702 Schlins, am 30. November 2014 PROTOKOLL über die am 15.09.2014 um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 30. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Gabriele Mähr, Roman Dörn, DI Dieter Stähele, DI-FH Klaus Galehr, Manfred Fischer, Mag. Johannes Michaeler, Dipl.BW (BA) MA MBA Steffen Steckbauer, Mag. Monika Erne, Ing. Michael Marent, Heike Porod, DI Udo Rauch, Gerd Gritzner, Othmar Einwallner, Otto Rauch, Manuela Fischer-Werle, Melanie Schwald, Paul Müller, Beate Ströhle, Simon Zangerl, Manfred Walser zu TOP 2 und 3 Entschuldigt: Mag. Harald Sonderegger, Kathrin Keckeis, Martin Wieland, Jakob Galehr, Rudolf Jussel, Stefan Meyer Schriftführer: Michael Wäger Die Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und stellt fest, dass die Einladungen zur 30. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung 1. Genehmigung des Protokolls der 29. Sitzung vom 14.7.2014 2. Beitritt Leader 3. Beschluss zur Auflage des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK Satteins-Schlins) 4. Erhöhung des finanziellen Rahmens für Betreuungsdienste der Wildbach- und Lawinenverbauung 5. Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Beschaffung und Vergaberecht 6. Auftragsvergaben Kindercampus 7. Überziehungsrahmen Zwischenfinanzierung Baukonto Kindercampus 8. Umwidmungsanträge 9. Verordnung über die Änderung von Bebauungsplänen 10. Verlegung Zufahrtsstraße Obere Au - Eichengasse 11. Berichte 12. Allfälliges Hauptstraße 47, A 6824 Schlins, Tel. 05524 8317 0, Fax 05524 8317 275, info@schlins.at, http://www.schlins.at Nicht öffentlich 13. Grundstücksverkäufe 14. Grundstücksankauf Erledigungen 1. Genehmigung des Protokolls der 29. Sitzung vom 14.7.2014 Einstimmige Genehmigung. 2. Beitritt Leader Manfred Walser präsentiert die Grundlagen zum Beschluss zum Beitritt zum LEADER Projekt Vorderland-Walgau-Bludenz und beantwortet diverse Fragen der Gemeindevertreter. Die Gemeinde Schlins beschließt die Teilnahme an einer „LEADER-LAG Vorderland-WalgauBludenz“ in der kommenden EU Förderperiode. Zur Finanzierung des diesbezüglichen LAG-Managements in den Jahren 2015 bis 2023 werden von der Gemeinde Schlins € 1, - pro Einwohner und Jahr bereitgestellt (jeweils gemäß Verwaltungszählung Land Vbg., Jahresdurchschnitt des Vorjahres). Die derzeit in Arbeit befindliche Entwicklungsstrategie (inkl. ausführlicher Beschreibung zu Schwerpunktsetzungen, Organisationsform, Statuten und Budgetplanung etc.) wird vor einer tatsächlichen Gründung der LAG noch allen Gemeindevertretungen zur Beschlussfassung (Beitrittsbeschluss) vorgelegt. Im Falle einer positiven Beurteilung des Antrags durch die zuständige Fachjury ist aus heutiger Sicht mit einer Gründung der LAG im Laufe des 1. Halbjahres 2015 zu rechnen. 3. Beschluss zur Auflage des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK Satteins-Schlins) In der 28. Sitzung der Gemeindevertretung am 23.6.2014 wurde das Räumliche Entwicklungskonzept Satteins-Schlins mit den örtlichen und überörtlichen Entwicklungszielen in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinden Satteins und Schlins im Grundsatz beschlossen. Nun erfolgt in Ergänzung dazu der formale Auflagebeschluss durch die Gemeinde Schlins. Aufgrund der Vorgaben im Raumplanungsgesetz muss das Räumliche Entwicklungskonzept einer Gemeinde ein in sich geschlossenes Planungsdokument darstellen. Deswegen musste das gemeinsam erarbeitete REK Satteins-Schlins in zwei örtliche REKs zergliedert werden. Das hier vorliegende Räumliche Entwicklungskonzept der Gemeinde Schlins ist im Wesentlichen identisch mit den Formulierungen des als Entwurf beschlossenen gemeinsamen REKs SatteinsSchlins. Für die Gemeinde Schlins wurden nur diejenigen Teile herausgelöscht, die explizit die Gemeinde Satteins betrifft, denn sie sind dem Gesetz nach nicht Gegenstand des Auflageverfahrens in Schlins. Grammatikalische Anpassungen wurden so durchgeführt, dass die sorgfältige Wortwahl des REK-Entwurfs dem Sinn nach nicht verändert wurde. Das komplette REK SatteinsSchlins wird im Auflageverfahren als Anhang mitgeführt, um den Entstehungsprozess und den gemeinsamen Willen der beteiligten Gemeinden zu dokumentieren. Auf Antrag der Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, gemäß § 11 RPG idgF. den Entwurf zum Räumlichen Entwicklungskonzepts Schlins in der vorliegenden Fassung vom 15.9.2014 samt Planbeilagen (Räumliches Entwicklungskonzept-Zielplan, Analyseplan Siedlungsraum, Infrastruktur und Mobilität und Analyseplan Freiraum und Ressourcen) zur öffentlichen Auflage. AZL Niederschrift Seite: - 2/7 4. Erhöhung des finanziellen Rahmens für Betreuungsdienste der Wildbach- und Lawinenverbauung Die Gemeinde Schlins ist seit 1978 Mitglied dieser Interessensgemeinschaft. Der Kostenrahmen wurde damals mit 300.000 ATS festgelegt und nie mehr erhöht. Schlins ist mit dem Bontatobel betroffen. Da nunmehr diese Summe nicht mehr ausreicht, wurde seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung vorgeschlagen, die Vereinbarung mit einer neuen Summe auf € 48.000 und somit für Schlins auf € 16.000 anzuheben. Es wird nur der tatsächlich aufgewendete Betrag abgerechnet. Die Finanzierung lautet je 1/3 Bund, Land und jeweilige Gemeinde. Einstimmiger Beschluss zur Erhöhung des finanziellen Rahmens für die Betreuungsdienste der Wildbach- und Lawinenverbauung auf jährlich maximal € 48.000, 00. 5. Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Beschaffung und Vergaberecht Seitens des Gemeindeverbandes wurde die Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft Beschaffung und Vergaberecht Vorarlberg angeregt. Im Hinblick darauf, dass die Abwicklung eines Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des BvergG 2006 sehr komplex ist , sowie der Beschaffungsvorgang selbst optimiert werden soll und viele Gemeinden hierfür kein eigenes Personal haben, sollen der Umweltverband Vorarlberg, sowie Spezialisten anderer Gemeinden und Städte, beratend bei beschaffungsrelevanten Fragestellungen, insbesondere bei der Abwicklung von Vergabeverfahren, tätig sein. Bei Inanspruchnahme der Leistungen wird ein Stundensatz in Höhe von € 75, 00/Stunde ohne MwSt. nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Auf Antrag der Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen, der Verwaltungsgemeinschaft Beschaffung und Vergaberecht beizutreten. 6. Auftragsvergaben Kindercampus 6.1. Holzdecken Es wurde eine unverbindliche Preisanfrage beim bestbietenden Auftragnehmer desselben Gewerks beim Neubau eingeholt. Die Kostenschätzung lag bei € 42.500, 00, das Angebot liegt bei € 44.571, 21. Die zur Ausführung vorgesehene Täfelung ist aus schallschutztechnischen Gründen etwas breiter als diejenigen beim Neubau. Es wird einstimmig beschlossen, die Auftragsvergabe zu vertagen und die Vergabe nach nochmaliger Überprüfung der Angebote bzw. der Ausführungsvarianten an den Gemeindevorstand zu delegieren. 6.2. Bodenbeläge Es wurde eine unverbindliche Preisanfrage beim bestbietenden Auftragnehmer desselben Gewerks beim Neubau eingeholt. Die Kostenschätzung lag bei € 34.390, 00, das Angebot liegt bei € 32.750, 82. Es wird einstimmig beschlossen, die Auftragsvergabe zu vertagen und die Vergabe nach nochmaliger Überprüfung an den Gemeindevorstand zu delegieren. 6.3. Malerarbeiten Es wurde eine unverbindliche Preisanfrage beim bestbietenden Auftragnehmer desselben Gewerks beim Neubau eingeholt. Die Kostenschätzung lag bei € 21.400, das Angebot liegt bei € 18.254, 24. Es wird einstimmig beschlossen, die Firma Liepert, Bludenz, mit den Malerarbeiten zum Angebotspreis von € 18.254, 24 exkl. MwSt. zu beauftragen. AZL Niederschrift Seite: - 3/7 6.4. Verputzarbeiten Es wurde eine unverbindliche Preisanfrage bei den bestbietenden Auftragnehmern desselben Gewerks beim Neubau eingeholt. Die angebotenen Einheitspreise liegen innerhalb der Kostenschätzung. Es wird einstimmig beschlossen, die Firma Wucher Bauunternehmen, Feldkirch, mit den Verputzarbeiten zum Angebotspreis von € 14.008, 48 exkl. MwSt. zu beauftragen. 7. Überziehungsrahmen Zwischenfinanzierung Baukonto Kindercampus Um Finanzierungsengpässe aufgrund von noch nicht eingelangter Fördermittel zu vermeiden, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, einen Überziehungsrahmen von 500.000 beim Baukonto des Kindercampus einzurichten. Die Zinsen sind in selber Höhe, wie bei einer Überziehung beim Kontokorrentkonto. Auf Antrag der Bürgermeisterin wird beschlossen, beim Baukonto des Kindercampus einen Überziehungsrahmen in Höhe von € 500.000 einzurichten. 8. Umwidmungsanträge In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde bereits berichtet, dass sowohl das Land Vorarlberg als auch der USR eine negative Stellungnahme zu den gegenständlichen Ansuchen abgegeben haben. Im Verfahren ist es noch notwendig, die Gemeindevertretung mit dem Sachverhalt zu befassen und einen Beschluss zu fassen. 8.1. Umwidmungsantrag Monika Rüf - GST-NRn 1076, 1077, 1078, 169 und 170 Am 13.3.2013 wurde von RA Georg Mandl einen Antrag auf Umwidmung der Grundstücke 1076, 1077, 1078, 169 und 170 von Freifläche Landwirtschaft in Bauwohngebiet beantragt. Gleichzeitig wurde beantragt, dass, falls die Gemeinde diesen Antrag ablehnt, das Verfahren unter Einbeziehung des Unabhängigen Sachverständigenrates angestrebt wird. Nachdem RA Mandl mitgeteilt wurde, dass seitens der Gemeinde vor Beschluss eines REK keine Umwidmungen in diesem Gebiet genehmigt werden und seitens der Abteilung Raumplanung eine negative Stellungnahme vorliegt, wurden die Aktenunterlagen antragsgemäß an den USR weitergleitet. Die fachliche Äußerung vom 23.6.2014 liegt inzwischen vor und wurde dem Rechtsvertreter und der Antragstellerin zur Kenntnis gebracht. Auf Antrag der Bürgermeisterin wird die Umwidmung von Freifläche Landwirtschaft in Baugebiet der GST-NRn 1076, 1077, 1078, 169 und 170 einstimmig abgelehnt. 8.2. Umwidmungsantrag Hubert Müller - GST-NR 171 Am 17.5.2013 wurde von RA Georg Mandl im Namen des Grundeigentümers einen Antrag auf Umwidmung des Grundstückes 171 von Freifläche Landwirtschaft in Bauwohngebiet beantragt. Gleichzeitig wurde beantragt, dass, falls die Gemeinde diesem Antrag ablehnt, das Verfahren unter Einbeziehung des Unabhängigen Sachverständigenrates angestrebt wird. Nachdem RA Mandl mitgeteilt wurde, dass seitens der Gemeinde vor Beschluss eines REK keine Umwidmung in diesem Gebiet genehmigt wird und seitens der Abteilung Raumplanung eine negative Stellungnahme vorliegt, wurden die Aktenunterlagen antragsgemäß an den USR weitergleitet. Die Fachliche Äußerung vom 23.6.2014 liegt inzwischen vor und wurde dem Rechtsvertreter und dem Antragsteller zur Kenntnis gebracht. Die Kinder des Antragstellers haben inzwischen die Bürgermeisterin aufgesucht und dabei vorgebracht, dass Anfang der 1980er Jahre, also noch vor Beschlussfassung des gültigen Flächenwidmungsplanes, eine Baubewilligung und Anschlussbewilligung an das Kanal- und Wassernetz bewilligt wurde. Daraus leiten sie ab, dass aufgrund dieses Sachverhaltes jedenfalls eine Umwidmung in Baugebiet zu erfolgen hätte. AZL Niederschrift Seite: - 4/7 Nach nochmaliger Anfrage bei der Raumplanungsbehörde des Landes wurde seitens der Behörde festgestellt, dass aus den angeführten Gründen kein Anspruch auf die Umwidmung besteht. Diese Rechtsansicht wurde auch vom Juristen des Gemeindeverbandes bestätigt. Auf Antrag der Bürgermeisterin wird die Umwidmung des GST-NR 171 von Freifläche Landwirtschaft in Baugebiet einstimmig abgelehnt. 9. Verordnung über die Änderung von Bebauungsplänen Dieter Stähele als Obmann des Ausschusses für Bau- und Raumplanung erläutert den Sachverhalt. Aufgrund einer Verordnung des Landes betreffend die Stellplätze bei Neubauten, sollten die darin gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 12 Monaten die Verordnungen der Gemeinde Schlins eingearbeitet werden. Es liegt ein Vorschlag von DI Georg Rauch vor, welche jedoch im Ausschuss Bau/Raumplanung und Gewerbe/Industrie noch nicht beraten wurde. Dieter Stähele schlägt daher vor, die Beschlussfassung zu vertagen, damit die vorgeschlagenen Änderungen zuerst im Ausschuss Bau- und Raumplanung beraten werden können. 9.1. Teilbebauungsplan Balotta Einstimmiger Beschluss zur Vertagung des Beschlusses zur Änderung der Verordnung des Teilbebauungsplan Balotta. 9.2. Teilbebauungsplan Quadern Einstimmiger Beschluss zur Vertagung des Beschlusses zur Änderung der Verordnung des Teilbebauungsplan Quadern. 10. Verlegung Zufahrtsstraße Obere Au - Eichengasse Die Bürgermeisterin informiert, dass die Firma RALA eine dringend nötige Betriebserweiterung und dadurch die Vereinigung der Grundstücke mit dem vor einigen Jahren gekauften Areal der ehemaligen Firma Hummer Werkzeugbau anstrebt. Die Bürgermeisterin erläutert anhand der vorliegenden Pläne die Situation vor Ort. Seitens der Geschäftsleitung der Firma RALA Lampert GmbH wurde angefragt, ob es vorstellbar wäre, die Straße Richtung Osten zu verlegen. Die Zufahrt würde dann Richtung Tennisplatz und dann nach Süden als Erschließungsstraße in das Gebiet „Obere Au“ geführt werden. Seitens der Agrargemeinschaft werden Gespräche für einen möglichen Grundabtausch mit der Fa. RALA geführt. 11. Berichte a) Am 18.7.2014 fand eine Besprechung mit dem Geschäftsführer der Firma ZIMA, Herrn Karlheinz Steiner und Herrn Siegfried Erne als Grundeigentümer sowie den Mitgliedern des Gemeindevorstandes statt. Seitens des Grundeigentümers wurde klar festgestellt, dass das Areal nur im Gesamten und zum mit ZIMA vereinbarten Kaufpreis veräußert wird. Ebenfalls hat Herr Erne betont, dass er nicht mehr länger zuwarten wird. Somit wurde im Gemeindevorstand einhellig die Auffassung vertreten, dass ein Ankauf des Areals durch die Gemeinde nicht möglich ist, da dies die finanziellen Mittel übersteigt. b) Am 10.9.2014 fand eine Sitzung der eigens dafür gegründeten Arbeitsgruppe statt, bei dem die Wünsche und Ziele der Gemeinde Schlins beraten und vorgeschlagen wurden. Die Beratungen und Diskussionen in der Arbeitsgruppe haben ergeben, dass ein Ankauf einer Teilfläche des Grundstückes und Realisierung eines gemeindeeigenen Projektes in Anbetracht der dafür aufzubringenden Mittel nicht möglich ist. In einem Schreiben der Vorarlberger Landesregierung wird die angespannte Finanzlage der Gemeinde bestätigt und darauf hingewiesen, dass bei Ausgaben und Darlehensaufnahmen äußerste Zurückhaltung geboten werden sollte. Eine ausgearbeitete Wunschliste wurde an die Fa. Zima übergeben. c) Die offizielle Spatenstichfeier des Walgaubades fand am 26.8.2014 statt. AZL Niederschrift Seite: - 5/7 d) Vergangene Woche fand eine WFI Vollversammlung statt. Dabei wurden erste Vergaben von Gewerken für das Walgaubad vergeben. In Rahmen einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung soll das Projekt vorgestellt werden. e) Es wurden zwei Reinigungskräfte mit einem Beschäftigungsausmaß von je 25% für den Kindergarten eingestellt. f) In der Arbeitsgruppe Umlegung „Waldrain" wurden Vergaberichtlinien und die weitere Vorgangsweise besprochen. Heute ist ein Schreiben eingelangt, wonach seitens der Abteilung Wildbach- und Lawinenverbauung des Landes der Aufhebung der roten Zone in die gelbe Zone bei den betroffenen Teilflächen im Umlegungsgebiet zugestimmt wird, wenn das Hochwasserschutzprojekt Vermülsbach realisiert ist. g) Ein Info-Abend mit den betroffenen Anrainern des Hochwasserschutzprojektes Vermülsbach fand statt. Die Bauarbeiten liegen trotz schlechter Witterung im Zeitplan. Die Kreuzstraße konnte bereits wieder für den Verkehr geöffnet werden, derzeit wird die Brücke an der Walgaustraße errichtet. Der Feinbelag wird erst im Frühjahr im ganzen Gebiet aufgebracht. Die Straßenverbreiterung im Bereich der Ortseinfahrt Schlins aus Richtung Satteins wird in den nächsten 2 - 3 Wochen errichtet werden. Bis Ende November sollte auch die Brücke an der Walgaustraße wieder befahrbar sein. h) Der Betrieb im Kindergarten konnte ebenfalls mit Beginn des Kindergartenjahres Anfang September termingerecht aufgenommen werden. Mit den Umbauarbeiten beim Altbau konnten planmäßig mit Anfang der Schulferien begonnen werden. Die offizielle Eröffnung findet voraussichtlich im Dezember oder bei Fertigstellung der Sanierung des Altbaus gemeinsam statt. i) Udo Rauch berichtet von einer Sitzung des Ausschuss Kultur und Vereine am 29.9.2015. Es wurden Trainingszeiten in der Halle festgelegt. Seitens der Verwaltung wurden die Vereinsförderungsrichtlinien der umliegenden Gemeinden im Walgau abgefragt. Es sollen Vereinsförderungsrichtlinien für alle Vereine ausgearbeitet werden. Im Dezember 2015 wird beim Land nochmals nachgefragt, welche zusätzlichen Infrastrukturen mit finanzieller Unterstützung des Landes im nächsten Jahr möglich sein werden. j) Manfred Fischer berichtet von den Erfolgen des Viehzuchtvereins und dem Jubiläumsfest. Weiters bedankt er sich für die großzügige Spende der Gemeinde Schlins. 12. Allfälliges a) Der Seniorenausflug der Gemeinde zum Muttersberg in Bludenz findet am 2.10.2014 statt. b) Am kommenden Sonntag, den 21.9.2014, finden die Wahlen zum Landtag statt. Die Mitglieder der Wahlkommission werden um pünktliches Erscheinen um 7:30 Uhr gebeten. c) Am kommenden Montag, den 22.9.2014 findet die nächste Sitzung des Gemeindevorstandes satt. d) Ebenfalls am 22.9.2014 findet im Anschluss an die Sitzung des Gemeindevorstandes die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe „Waldrain“ statt. e) Am 24.9.2014 findet um 18:00 Uhr eine Sitzung des Ausschusses Kinder und Jugend zur Beratung des vorliegenden Spiel- und Freiraumkonzeptes statt f) Am 28.9. findet der Herbstmarkt auf dem Vorplatz des Gemeindeamtes statt. g) Manfred Fischer stellt fest, dass aus seiner Sicht die neue Brücke an der Kreuzstraße misslungen ist. Der Gehsteig rechts in Fahrtrichtung Satteins ist zu hoch und die Fahrbahnbreite zu eng. Der Begegnungsbereich für größere Fahrzeuge ist zu eng. Wenn ein Linienbus und ein LKW sich begegnen, ist ein Vorbeikommen nicht möglich. Der Polier hat ihm gesagt, dass jetzt noch die Möglichkeit zur Anpassung besteht, um die Situation zu verbessern. AZL Niederschrift Seite: - 6/7 h) Klaus Galehr erkundigt sich nach den angeregten Verbesserungsvorschlägen für den Bereich Walgaustraße von Verkehrsplaner Martin Besch. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass in dieser Angelegenheit aus terminlichen Gründen noch keine Schritte unternommen wurden. Nicht öffentlicher Teil 13. Grundstücksverkäufe 13.1. Grundstücksverkauf Mühleweg Johannes Cip hat angefragt, ob er eine Teilfläche im Ausmaß von ca. 20 x 20 m des GST-NR 549, direkt angrenzend an die Liegenschaft seiner Eltern, zur Errichtung eines Einfamilienhauses erwerben kann. Im Gemeindevorstand wurde der Verkauf um 200, 00/m² befürwortet. Einstimmiger Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche von 358 m² des GST-NR 549 zum Preis je m² von € 200, 00 an Johannes Cip, Gartenweg 4/1. Die Vermessungs- und Vertragserrichtungskosten müssen vom Käufer getragen werden. Weiters soll geprüft werden, welche Vereinbarungen im Kaufvertrag getroffen werden können um zu gewährleisten, dass das Grundstück für den Eigengebrauch verwendet wird. 13.2. Grundstücksverkauf Waldrain Die Bürgermeisterin erläutert die Hintergründe zum Verkauf der Teilflächen an die Grundeigentümer des GST-NR 11134/1. Dieser Verkauf war Grundbedingung, dass die Grundeigentümer bei der Umlegung mitmachen. Es sind 293 m² je Grundstück, die den neu zu bildenden Grundstücken jeweils zugeschlagen werden. Mag. Johannes Michaeler schlägt vor, dass eine Weitergabe ausschließlich innerhalb der eigenen Familie vereinbart werden soll, indem ein Veräußerungsverbot zugunsten der Gemeinde eingeräumt wird. Auf Antrag der Bürgermeisterin wird einstimmig beschlossen, den Eigentümern des GST-NR 1134/1 jeweils 293 m² der GST-NRn 1135 und 1136 zum Preis von € 220, 00 zu verkaufen, vorausgesetzt, die geplante Umlegung „Waldrain“ lt. Umlegungsplan GZ. 17.859/14 des Büro Vermessung Markowski Straka ZT GmbH wird vom Land Vorarlberg genehmigt und anschließend durchgeführt. Das von Mag. Johannes Michaeler vorgeschlagene Veräußerungsverbot zugunsten der Gemeinde soll im Kaufvertrag enthalten sein. 14. Grundstücksankauf 14.1. Grundstückskauf Gartis Um die Zufahrt zum Umlegungsgebiet GARTIS I besser ausbauen zu können wird eine Fläche von ca. 22 m² für die Erschließungsstraße benötigt. Udo Rauch teilt mit, dass er aus grundsätzlichen Überlegungen gegen den Ankauf dieser Teilfläche stimmt. Er begründet dies damit, dass er bereits im Vorfeld gegen die Umlegung GARTIS I war. Es wird mehrheitlich beschlossen, eine Teilfläche von ca. 22 m² des GST-NR 161 von Anton Berchtel, Schnifis zum Preis von € 150, 00 je m² anzukaufen (15:4) Udo Rauch, Klaus Galehr, Otmar Einwallner, Gerd Gritzner). Schluss der Sitzung: 22:09 Uhr Der Schriftführer Die Bürgermeisterin Michael Wäger Gabi Mähr AZL Niederschrift Seite: - 7/7