20170529_GVE015

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Letzte Änderung 13.06.2021, 02:56
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 2017-05-29
Erscheinungsdatum 2017-05-29
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Gemeinde Schlins AZL 001-1-015 Sachbearbeiter Michael Wäger Telefon Durchwahl 219 E-Mail info@schlins.at DVR-NR 0089702 Schlins, am 18. Juli 2017 PROTOKOLL über die am 29.05.2017 um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 15. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Gabriele Mähr, Roman Dörn, DI Dieter Stähele, Heike Porod, Ing. Michael Marent, Manfred Fischer, Ing. Udo Voppichler, Dipl.BW Steffen Steckbauer, BSc Bertram Kalb, Christian Klammer ab TOP 3 , Benjamin Breuss, Alexandra Gabriel-Huber, Werner Kirchner, DI-FH Klaus Galehr, Beatrix Madlener-Tonetti, Karin Martin, Othmar Einwallner, Rudolf Jussel, Otto Rauch, Karl Maier, Angelika Jussel Entschuldigt: Herbert Egger, Bernhard Rauch Schriftführer: Michael Wäger Die Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und stellt fest, dass die Einladungen zur 15. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung stellt die Bürgermeisterin den Antrag, die Tagesordnung um den TOP 7 „Grundsatzbeschluss gemeindeübergreifendes Altstoffsammelzentrum und Standortsuche“ zu erweitern. Einstimmiger Beschluss. Tagesordnung 1. Genehmigung des Protokolls der 14. Sitzung vom 27.03.2017 2. Verordnung des Einzugsbereiches des Ortskanals und der Wasserversorgung 3. Umwidmung GST-NRn 874/1, 2801/2 und 2792/4 von FL und BBII in Verkehrsfläche Straße 4. Berufung des Herwig Sonderegger gegen den Baubescheid zur Errichtung einer Doppelgarage durch Beate Gerstgrasser 5. Rechnungsabschluss 6. Bezeichnung von Gemeindestraßen 7. Grundsatzbeschluss gemeindeübergreifendes Altstoffsammelzentrum und Standortsuche 8. Berichte 9. Allfälliges Hauptstraße 47, A 6824 Schlins, Tel. 05524 8317 0, Fax 05524 8317 275, info@schlins.at, http://www.schlins.at Nichtöffentlich 10. Grundstücksangelegenheiten Erledigungen 1. Genehmigung des Protokolls der 14. Sitzung vom 27.03.2017 Einstimmige Genehmigung 2. Verordnung des Einzugsbereiches des Ortskanals und der Wasserversorgung 2.1. Kanal Es wird einstimmig beschlossen, den Einzugsbereich der Ortskanalisation lt. vorliegendem Einzugslageplan des Büro Adler+Partner, Z. 17.048 vom 25.5.2017 festzulegen. 2.2. Wasser Es wird einstimmig beschlossen, den Versorgungsbereich der Wasserversorgungsanlage Schlins lt. vorliegendem Einzugslageplan des Büro Adler+Partner, Z. 17.047 vom 25.5.2017 festzulegen. 3. Umwidmung GST-NRn 874/1, 2801/2 und 2792/4 von FL und BBII in Verkehrsfläche Straße Die Agrargemeinschaft Schlins hat, zur Errichtung einer künftigen Erschließungsstraße südlich des Betriebsareals der Firma ERNE Fittings GmbH, um Umwidmung von Teilflächen der GST-NRn 874/1, 2801/2 und 2792/4 auf Verkehrsfläche angesucht. Vorläufig soll diese Fläche als Bauzufahrt für die Betriebsfläche genutzt werden. Es würde vorläufig ausreichen, die gesamte dazu benötigte Fläche als Verkehrsfläche Planung zu widmen. Nach Errichtung des tatsächlichen Straßenverlaufs kann diese dann nach Naturbestandsvermessung als Verkehrsfläche gewidmet werden. Eine Stellungnahme der Abteilung Raumplanung des Landes und der ASFINAG als Anrainer liegt noch nicht vor. Auf Antrag der Grundeigentümerin (Agrargemeinschaft Schlins) wird, vorbehaltlich Zustimmung der ASFINAG und der Abteilung Raumplanung des Landes sowie einer vorliegenden Rodungsbewilligung mehrheitlich (20:1 Werner Kirchner) beschlossen, Teilflächen der GST-NRn 874/1 (7721 m²), 2801/2 (2128 m²) und 2992/4 (1 m²), lt. Plan-Zl sl031.2-4/2017 vom 22.5.2017, von FL und BBII in Verkehrsfläche Planung zu widmen. 4. Berufung des Herwig Sonderegger gegen den Baubescheid zur Errichtung einer Doppelgarage durch Beate Gerstgrasser Mit Schreiben vom 07.04.2017, eingelangt am 13.04.2017, hat Herwig Sonderegger Berufung gegen die Bewilligung der Baubehörde I. Instanz zur Errichtung einer Doppelgarage auf GSTNR 1170/4 mit der Begründung eingebracht: Die Baubehörde hätte keine Bauabstandsnachsicht genehmigen dürfen. Der Baubescheid vom 14.05.1987 sei rechtsungültig und aufzuheben. Seitens der Verwaltung wurde der Baurechtsexperte der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch um seine Beurteilung der rechtlichen Lage angefragt. Nach dessen Beurteilung ist die baubehördliche Bewilligung seit 30.05.1987 rechtskräftig und ebenfalls liegt eine rechtsgültige, vom Berufungswerber unterfertigte, Abstandsnachsicht vor. Der Anrainer hat seine Einwendung nicht fristgerecht eingebracht. Folglich sei der erhobenen Berufung von Herrn Herwig Sonderegger keine Folge zu leisten und der erstinstanzliche Bescheid vollinhaltlich zu bestätigen. Da die baubehördliche Bewilligung seit 30.05.1987 rechtskräftig ist, der Anrainer seine Einwendung nicht fristgerecht eingebracht hat und eine vom Berufungswerber rechtsgültig unterfertigte Abstandsnachsicht nach dem BauG vorliegt, wird der erhobenen Berufung von Herrn Herwig Sonderegger keine Folge geleistet und der erstinstanzliche Bescheid vollinhaltlich bestätigt. Einstimmiger Beschluss. AZL 001-1-015 Seite: - 2/6 5. Rechnungsabschluss 5.1. Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben zum VA 2016 Die Bürgermeisterin bringt die zu genehmigenden über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben zum Voranschlag 2016 in Höhe von insgesamt € 778.591, 72 zur Kenntnis. Diese sind durch Minderausgaben lt. Aufstellung bedeckt. Die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben zum Voranschlag 2016 in Höhe von insgesamt € 778.591, 72 werden einstimmig genehmigt. 5.2. Bericht des Obmanns des Prüfungsausschusses Der Obmann des Prüfungsausschusses bringt seinen Bericht zur Kenntnis. Er dankt den Verwaltungsbediensteten für die konstruktive Mitarbeit bei der Prüfung des Rechnungsabschlusses. Der Obmann des Prüfungsausschusses stellt die ordnungsgemäße Buchführung fest und stellt den Antrag, die Gemeindeverwaltung zu entlasten. Einstimmiger Beschluss. 5.3. Genehmigung Rechnungsabschluss 2016 Der Gemeindesekretär bringt einen detaillierten Finanzbericht über das Jahr 2016 zur Kenntnis. Die im Jahr 2016 getätigten baulichen Investitionen in Höhe von insgesamt 571.100 Euro wurden im Wesentlichen für den Hochwasserschutz Vermülsbach und die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in LED investiert. Insgesamt wurden zusammen mit den sonstigen Investitionen 816.200 Euro investiert. Diese Investitionen wurden aus dem laufenden Haushalt mit € 165.772 und Grundstücksverkäufen in Höhe von € 816.233 bedeckt. Tilgungen der bestehenden Darlehen wurden in Höhe von € 722.816 vorgenommen. Aufgrund der Tilgungen und dem Umstand, dass keine zusätzlichen Darlehen aufgenommen wurden, senkt sich die Pro-Kopf-Verschuldung um € 280, 71 auf € 2.211 je Einwohner. Der vorliegende Rechnungsabschluss 2016 wird in den einzelnen Unterabschnitten gesichtet. In der Folge wird der ausgeglichene Rechnungsabschluss mit den nachstehend angeführten Ergebnissen einstimmig genehmigt: Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung € € 5.052.446, 94 1.275.696, 08 Einnahmen der Haushaltsgebarung € 6.328.143, 02 Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung € € 1.743.695, 33 4.584.447, 69 Ausgaben der Haushaltsgebarung € 6.328.143, 02 6. Bezeichnung von Gemeindestraßen 6.1. Gartis Es wird einstimmig beschlossen, die künftige Erschließungsstraße im Bereich des Umlegungsgebietes Gartis I mit „Rütthalda“ zu bezeichnen. 6.2. Waldrain Es wird einstimmig beschlossen, die künftige Erschließungsstraße im Bereich des Umlegungsgebietes Waldrain mit „Bedfall“ zu bezeichnen. 7. Grundsatzbeschluss gemeindeübergreifendes Altstoffsammelzentrum und Standortsuche Es geht hier um den Grundsatzbeschluss, möglichst eine Gemeindekooperation zur Errichtung und dem Betrieb eines Altstoffzentrums für die die Region Frastanz, Göfis und die Jagdberggemeinden zu gründen. AZL 001-1-015 Seite: - 3/6 Es wird einstimmig ein Grundsatzbeschluss gefasst, dass ein gemeindeübergreifendes Altstoffsammelzentrum für die Region Frastanz, Göfis und die Jagdberggemeinden (Satteins, Schlins, Schnifis, Röns, Düns und Dünserberg) errichtet und ein entsprechender Standort gesucht werden soll. 8. Berichte a) Ein erster Entwurf eines Straßenkonzeptes für den Bereich Sägacker und Obere Au wird am 1.6.2017 dem Gemeindevorstand und dem Vorstand der Agrargemeinschaft Schlins vorgestellt. b) Betreffend die Entwicklung des Betriebsgebietes der Firma Erne Fittings GmbH an der Hauptstraße fand die erste Sitzung der eigens gegründeten Arbeitsgruppe statt. Zur fachlichen Begleitung wird ein Städteplaner beigezogen. Die Bürgermeisterin wird in diesem Zusammenhang ein Angebot einholen. Bei der nächsten Beratung der Arbeitsgruppe wird die Geschäftsführung der Firma Erne Fittings GmbH sowie Entscheidungsträger des Landes (Abt. Wasserwirtschaft und Raumplanung) sowie der Städteplaner beigezogen. c) Betreffend die Förderung des Bundes und Landes für die Schaffung von neuen Gruppenräumen der Kleinkinderbetreuung „Spielkiste“ und dem Kindergarten: die Förderungen wurden beantragt und von den Förderstellen ausbezahlt. Da dieses Jahr aufgrund der geringen Kinderzahl nur 3 Gruppen geführt werden könnten, hat die Kindergarteninspektorin sich eingeschaltet und mitgeteilt, dass Schlins die Förderung anteilmäßig zurückzuzahlen hätte. Es wurde daher in einer gemeinsamen Besprechung mit den Leiterinnen des Kindergartens, der Kleinkinderbetreuung „Spielkiste“, der Abteilung Family Point und der Kindergarteninspektorin nach Lösungen gesucht. Dabei hat sich ergeben, dass 8 dreijährige Kinder den Kindergarten besuchen müssten, um in diesem 4 Gruppen zu führen. Es wurden daraufhin die betroffenen Eltern eingeladen und ein Informationsabend, wiederum mit den Leiterinnen des Kindergartens und der Kleinkinderbetreuung „Spielkiste“ durchgeführt. Dabei haben sich die Eltern von zwei Kindern bereit erklärt ihr Kind im Kindergarten betreuen zu lassen, vier weitere Kinder waren zu dem Zeitpunkt bereits vorgemerkt. Bei einem Kind wird die Entscheidung morgen fallen. Es dürfte sich daher so entwickeln, dass auch im nächsten Jahr vier Gruppen geführt werden können und die Förderung somit nicht zurückgezahlt werden müsste. Auch in der Kleinkinderbetreuung können ab Herbst 2017 vier Gruppen geführt werden. Die Bürgermeisterin bedankt sich bei der Leitung des Vereins Spielkiste für die Mitarbeit und bei den betroffenen Eltern, dass diese bereit waren, dass ihr Kind in den Kindergarten wechselt. d) Betreffend die weitere Vorgangsweise im Zusammenhang mit dem sanierungsbedürftigen Hallenbad der Stiftung Jupident werden laufend Gespräche mit dem Land und der Stiftung JUPIDENT geführt. Der Geschäftsführer tritt ebenfalls für ein Weiterbestand des Hallenbades ein. e) Die Bürgermeisterin hat ein Schreiben betreffend die anstehende Sanierung der SMS Satteins und die dafür aufzubringenden Kosten erhalten. Abgesehen davon, dass die Sanierung 2018 und 2019 geplant ist, müssen bereits in diesem Jahr verschiedene Sanierungen (Sonnenschutz, Hallenboden, Turngeräte) durchgeführt werden. Die Kosten dafür betragen ca. € 450.000. Der Bürgermeister von Satteins hat mitgeteilt, dass diese Kosen als lfd. Sanierungskosten abgerechnet werden sollen und damit Förderungen des Landes (Bedarfs- und Strukturförderung) ermöglicht werden. Im Sommer startet ein Architekturwettbewerb. Die Sanierung soll 2020 abgeschlossen sein. f) Die Firma Kessler bewegt’s GmbH beabsichtigt, in den nächsten drei Jahren Kies in Bludesch abzubauen und dort stattdessen Aushubmaterial zu deponieren. Dazu hat die Bürgermeisterin folgende negative Stellungnahme abgegeben: 1. Eine Bewilligung des beantragten Kiesabbaus könnte überörtliche Folgewirkungen haben, sodass auf weiteren Flächen in der unmittelbaren Region ein Kiesabbau ermöglicht würde. 2. Die Entnahme des Kies und anschließender Einbringung von Aushubmaterial bedeutet eine unzumutbare und nicht absehbare Gefährdung des Grundwassers, wodurch eine künftige Entnahme von Grundwasser für die Wasserversorgung der Gemeinde Schlins bzw. deren Zustrom Bereiche möglicherweise negativ beeinträchtigt werden. AZL 001-1-015 Seite: - 4/6 Auch die Bearbeitung durch Baumaschinen kann zu negativen Auswirkungen führen (zB: Ölverluste udgl.). Auch die Wiederverfüllung birgt Gefahren für das Grundwasser. Aus Sicht der Gemeinde Schlins kann auch durch Auflagen nicht sichergestellt werden, dass es keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser durch das Kiesabbau-Projekt geben wird, weshalb sich die Gemeinde Schlins gegen das gegenständliche Projekt ausspricht. 3. Der Zu- und Abtransport bewirkt eine unzumutbare Beeinträchtigung der Umwelt; Immissionsbelastungen durch Lärm und Staub. Die Zunahme des Verkehrs auf der Walgaustraße und der Bahnhofstraße in Schlins, insbesondere auch die Durchführung der Fahrten innerhalb von 10 Tagen in den Wintermonaten, wird als unzumutbar angesehen. Ein Bescheid ist noch ausständig. g) Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hat mitgeteilt, dass bei der voraussichtlich am 15.10.2017 stattfindenden Nationalratswahl aufgrund der Anzahl der Wahlberechtigten in Schlins ein zusätzlicher Wahlsprengel eingerichtet werden muss. h) Am 20.4.2017 fand eine Vorstandssitzung der Regio ImWalgau in Röns statt. Ein Tagesordnungspunkt war eine einheitliche Reglung für die Übernahme von Schulerhalterbeiträge anderer Gemeinden für Volksschüler und das Nachfolgemodell der Nachbarschaftshilfe. i) Am 9.5.2017 fand eine Sitzung des Verwaltungsvorstandes des Bürgermeisterpensionsfonds statt. j) Am 10.5.2017 fand eine Mitgliederversammlung des Wasserverband Ill-Walgau statt. Das Rückhaltebecken in Nenzing wird nicht umgesetzt, da die Agrargemeinschaft Nenzing der Zurverfügungstellung der notwendigen Grundflächen nicht zugestimmt hat. Der Wasserverband kauft für die Aufweitung der Kapfschlucht das Objekt Andergassenhaus, welches aber nach Abschluss der dort notwendigen Arbeiten wieder verkauft wird. Der Rechnungsabschluss 2016 wurde behandelt. k) Frau Herta Blaas ist nach mehr als 25 Jähren Tätigkeit in der Mütterberatung in den Ruhestand getreten. Frau Marlene Lienhart hat die Elternberatung übernommen. Die Bürgermeisterin bedankt sich bei Herta Blaas für die sehr gute Zusammenarbeit und bringt die von Connexia bekannt gegebenen Beratungen in Schlins im vergangenen Jahr zur Kenntnis. l) In einer Sitzung des Vorstandes des Gemeindeverbandes wurde die Nachfolge eines der Geschäftsführer der 2019 in Pension geht, beschlossen. m) Die Generalversammlung der Gemeindeinformatik fand am 23.5.2017 in Dornbirn statt. Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2018 werden in derselben Höhe wie im Jahr 2017 belassen. 9. Allfälliges a) Am 31.5. 2017 um 19:00 Uhr wird im Balkonraum des Wiesenbachsaales eine öffentliche Präsentation des Masterplan Freiraumkultur und Verkehrssicherheit stattfinden. b) Am 8.6. und 13.6.2017 jeweils von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr findet im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes eine Information der Bevölkerung betreffend den Gesamtbebauungsplan statt. c) Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet voraussichtlich am 10.7.2017 statt. d) Die Einladungen zum Vermülsbachfest am 25.6.2017 wurden ausgesendet. e) Am 20.6.2017 findet ein Treffpunkt mit dem Landeshauptmann im Wiesenbachsaal in Schlins statt. AZL 001-1-015 Seite: - 5/6 Nichtöffentlich 10. Grundstücksangelegenheiten 10.1. Grundstücksverkauf GSTNR. 3086 Es wird einstimmig beschlossen, das GST-NR 3086 (417 m²) unter der Voraussetzung zu verkaufen, dass dieses innerhalb von 5 Jahren ab Verbücherung bebaut wird. 10.2. Grundstücksverkauf Teilfläche GST-NR 874/30 Es wird einstimmig beschlossen, eine Teilfläche von ca. 60 m² des GST-NR 874/30 zu verkaufen. 10.3. Grundstücksverkauf Teilfläche GST-NR 874/30 Es wird einstimmig beschlossen, eine Teilfläche von ca. 325 m² des GST-NR 874/ die Firma LEHM-TON-ERDE Baukunst GmbH, Quadernstraße, zu verkaufen. Schluss der Sitzung: 21:04 Uhr Der Schriftführer Die Bürgermeisterin Michael Wäger Gabi Mähr AZL 001-1-015 Seite: - 6/6