20160314_GVE007

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Letzte Änderung 13.06.2021, 02:56
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 2016-03-14
Erscheinungsdatum 2016-03-14
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Gemeinde Schlins AZL Niederschrift Sachbearbeiter Michael Wäger Telefon Durchwahl 219 E-Mail info@schlins.at DVR-NR 0089702 Schlins, am 19. Mai 2016 PROTOKOLL über die am 14.03.2016 um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 7. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Gabriele Mähr, Roman Dörn (Vorsitz TOP 6 und 7), DI Dieter Stähele, Heike Porod, Ing. Michael Marent, Manfred Fischer, Ing. Udo Voppichler, BSc Bertram Kalb, Bernhard Rauch, Christian Klammer, Benjamin Breuss, Werner Kirchner, DI-FH Klaus Galehr, Beatrix Madlener-Tonetti, Karin Martin, Othmar Einwallner, Rudolf Jussel, Simon Zangerl, Otto Rauch, Karl Maier, Julian Amann Entschuldigt: Melanie Schwald, Dipl.BW Steffen Steckbauer Schriftführer: Michael Wäger Die Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und stellt fest, dass die Einladungen zur 7. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Ebenfalls begrüßt sie die als Zuhörer anwesenden Vorstandsmitglieder des Vereins Spielkiste. Tagesordnung 1. Genehmigung des Protokolls der 6. Sitzung vom 25.01.2016 2. Beschlussfassung über die Durchführung einer Volksabstimmung zu Landesgesetzen 3. Grundsatzbeschluss Anwendung der Vertragsraumordnung bei Grundverkauf durch die Gemeinde und Flächenwidmungsänderungen 4. Beschlussfassung Förderrichtlinien Kleinkinderbetreuung durch Verein Spielkiste 5. Antrag auf Flächenumwidmung 6. Berufung gegen den Bescheid Aufforderung zur Beseitigung Baukran Hauptstraße 9 7. Berufung gegen den Bescheid Abbruch des desolaten Stallgebäudes Hauptstraße 9 8. Situation Postpartner 9. Nachbesetzung von Ausschüssen 10. Berichte 11. Allfälliges Hauptstraße 47, A 6824 Schlins, Tel. 05524 8317 0, Fax 05524 8317 275, info@schlins.at, http://www.schlins.at Nicht öffentlich 12. Grundstücksangelegenheiten Erledigungen 1. Genehmigung des Protokolls der 6. Sitzung vom 25.01.2016 Einstimmiger Beschluss. 2. Beschlussfassung über die Durchführung einer Volksabstimmung zu Landesgesetzen Die Bürgermeisterin bringt die wesentlichen Inhalte zur Kenntnis. Änderung des Spitalsbeitragsgesetzes Es wird einstimmig keine Volksabstimmung gefordert. Die Bürgermeisterin bringt zur Kenntnis, dass eine Sammelnovelle des Gesetzes zum Schutz vor invasiven gebietsfremden Arten und gentechnisch veränderten Organismen zur Begutachtung durch die Landesbürgerinnen und Landesbürger im Gemeindeamt aufliegt. 3. Grundsatzbeschluss Anwendung der Vertragsraumordnung bei Grundverkauf durch die Gemeinde und Flächenwidmungsänderungen Im Zuge des REK Schlins wurde beschlossen, dass bei künftigen Umwidmungen die Vertragsraumplanung angewendet wird. Es ist ebenfalls angedacht, bei Grundverkäufen der Gemeinde ebenfalls schriftlich zu vereinbaren, dass eine Frist für die Bebauung gesetzt wird. Dies wird auch in anderen Gemeinden der Region Walgau so gehandhabt und wird vom Land empfohlen. Es ist nun grundsätzlich zu beschließen, dass der Ausschuss Bau- und Raumplanung die Kriterien ausarbeiten soll. Der Obmann des Ausschusses Bau- und Raumplanung, Udo Voppichler ergänzt, dass das bereits im Ausschuss so vorbesprochen wurde. Es soll eine Pönale vertraglich vereinbart werden, falls ein von der Gemeinde veräußertes Grundstück nicht wie vereinbart innerhalb der Frist bebaut wird. In begründeten Fällen soll eine Fristverlängerung genehmigt werden können. Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, dass der Ausschuss für Bau- und Raumplanung den Auftrag erhält, einen Vertragsentwurf für Grundverkäufe durch die Gemeinde sowie Flächenumwidmungen auszuarbeiten, so dass in Zukunft die Vertragsraumordnung angewendet wird. Einstimmiger Beschluss. 4. Beschlussfassung Förderrichtlinien Kleinkinderbetreuung durch Verein Spielkiste Der Gemeindevorstand hat den Ausschuss Kinder und Jugend beauftragt, Richtlinien zur Förderung der Kinderbetreuung im Verein Spielkiste auszuarbeiten. Die Bürgermeisterin bringt die vom Ausschuss ausgearbeiteten Richtlinien zur Kenntnis. Diese sind in zwei Bereiche (Personalkosten und Infrastruktur) aufgeteilt. Simon Zangerl erkundigt sich, wie es gehandhabt wird, wenn Eltern von auswärtigen Kindern anmelden, das ganze laufende Kindergartenjahr einen Platz zugesagt bekommen und wenn ja, ob dann garantiert ist, dass für Schlinser Kinder genügend Platz vorhanden ist. Dazu teilt die Bürgermeisterin mit, dass Betreuungsplätze jeweils für ein ganzes Jahr zugesagt werden. Es ist geplant, die Richtlinien bei Bedarf zu evaluieren. Klaus Galehr erkundigt sich, ob die jeweiligen Förderbeiträge vom Vorstand genehmigt werden müssen. Dazu teilt die Bürgermeisterin mit, dass es wie in den vorliegenden Richtlinie beschrieben ist, nach Prüfung durch die Verwaltung die Förderung durch die Bürgermeisterin freigegeben und der Betrag im Vorstand zur Kenntnis gebracht wird. Allfällige Abweichungen werden im Gemeindevorstand besprochen. Bea Madlener stellt fest, dass die zum Beschluss vorliegenden Richtlinien für den Verein Spielkiste als Betreiber der Kleinkinderbetreuung ein Kompromiss bedeuten. Um die anerkannt gute Qualität auch künftig zu halten, wären noch höhere Fördermittel erforderlich. AZL Niederschrift Seite: - 2/8 Derzeit ist das nur möglich, da die Vereinsmitglieder sehr viel ehrenamtliche Arbeit leisten. Die Bürgermeisterin ergänzt, dass dies auch für die Mitglieder des Ausschusses Kinder Jugend und Bildung eine Kompromisslösung bedeute. Es wurden weitreichende Zugeständnisse zu den Vorstellungen aus Sicht des Vereins Spielkiste gemacht. Rudi Jussel stellt fest, dass es für ihn auch erfreulich ist, dass diese Kompromisslösung zustande gekommen ist. In zwei Sitzungen war er selbst anwesend und hat die Diskussionen begleitet. Die Institution wird aus seiner Sicht sehr gut geführt und daher auch weit über Schlins hinaus gelobt und geschätzt. Dies wird von der Bürgermeisterin bestätigt und ergänzt, dass die Qualität der Kleinkinderbetreuung bei der Bearbeitung der Richtlinien nie zur Frage stand, da diese durch den Verein Spielkiste ausgezeichnet ist. Aufgrund des höheren Personalaufwandes, der durch den Betreuungsschlüssel jüngerer Kinder entsteht, sind die Förderbeiträge in den letzten 5 Jahren mehr als verdoppelt worden und liegen derzeit bei über 50.000 €. Deshalb wurde im Gemeindevorstand beschlossen, Richtlinien auszuarbeiten um sowohl dem Verein als auch der Gemeinde Sicherheit für die Planung und den laufenden Betrieb zu gewährleisten. Es wird einstimmig beschlossen, die Förderrichtlinien für die Kleinkinderbetreuung durch den Verein Spielkiste wie zur Kenntnis gebracht, festzulegen. 5. Antrag auf Flächenumwidmung Angelika und Paul Müller haben für die südlich der Widmungsgrenze lt. REK liegenden Teilflächen der GST-NRn 162/3 und 167/3 die Umwidmung von FL in BW beantrag. Es liegen bereits Baueingaben zur Errichtung von Einfamilienwohnhäusern der künftigen Eigentümer vor. Diese wurden im Ausschuss Bau- und Raumplanung positiv beurteilt und entsprechen den Vorgaben des REK Schlins, weswegen einer Widmung in Bauwohngebiet nichts entgegensteht. Eine positive Stellungnahme der Abteilung Raumplanung des Landes liegt vor. Auf Antrag der Bürgermeisterin wird einstimmig beschlossen, die jeweils südlich der REKOrtsrandrenze liegenden Teilflächen des GST-NR 167/3 und des GST-NR 162/3 lt. Planskizze Zl 031.2-11/2015 von FL (Freifläche Landwirtschaft) in BW (Bau- und Wohngebiet) zu widmen. 6. Berufung gegen den Bescheid Aufforderung zur Beseitigung Baukran Hauptstraße 9 Die Bürgermeisterin bringt den Bescheid zur Kenntnis. Der Zusammenhang ist allgemein bekannt. Es wurde mit allen Mitteln versucht, den Kran entfernen zu lassen. Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hat eine Stellungnahme betreffend die Auswirkung auf das Ortsbild abgegeben und die Entfernung des Baukranes empfohlen. Diese Stellungnahme wird von der Bürgermeisterin zur Kenntnis gebracht. Dies wurde dem Grundstückseigentümer DI Michael Neier am 19.8.2015 schriftlich mitgeteilt. Dagegen hat dieser am 14.9.2015 schriftlich Einspruch erhoben und darauf hingewiesen, dass es sich nach seiner Auffassung nicht um einen nicht mehr benutzbaren Baukran und schon gar nicht um ein Wrack handelt. Der Baukran wird für ein aus seiner Sicht bewilligtes Bauvorhaben benötigt. Es wurde ihm am 17.12.2012 mitgeteilt, dass das am 29.8.1996 bewilligt Bauvorhaben aufgrund der geänderten OIB Richtlinien nicht mehr verlängert werden kann. Die Bürgermeisterin bringt den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis. Die Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz hat mitgeteilt, dass seitens der Bezirkshauptmannschaft keine weiteren Behandlungen möglich sind. Die Zuständigkeit liege klar bei der Gemeinde. Die Abteilung des Landes soll Auskunft geben, ob der Baukran als Abfall einzustufen ist. Diese Abteilung hat ebenfalls mitgeteilt, dass sie nicht zuständig ist. Daraufhin wurde ein Gutachten des TÜV eingeholt, ob der Baukran tatsächlich noch benutzt werden kann. Es wurde darin mitgeteilt, was an dem Kran zu reparieren wäre. Es wurde empfohlen, den Baukran so abzusichern, dass dieser von der Straße aus von niemandem, insbesondere Kindern, erreichbar ist. Daraufhin wurde am 1.12.2015 ein Bescheid erlassen, dass der Baukran innert einer Frist von 1 Monat zu entfernen und ordentlich zu entsorgen ist. Am 11.2.2016 wurde ein weiterer Bescheid mit der Aufforderung zur Beseitigung des Turmdrehkranes erlassen und nochmals eine Frist von einem Monat gesetzt, die festgesellten Mängel zu beheben oder den nicht mehr funktionstüchtigen Baukran entfernen zu lassen. AZL Niederschrift Seite: - 3/8 Gegen diesen Bescheid hat DI Neier am 1.3.2016 wieder mit folgender Begründung Berufung eingelegt: Wie der Gemeinde bekannt ist haben wir auf dem Grundstück ein Projekt geplant und genehmigt bekommen. Wir haben die Baugenehmigung laufend verlängern lassen wobei letztlich die Gemeinde behauptet hat das eine weitere Verlängerung nicht erfolgt sei was uns bis heute rätselhaft ist. Richtig ist das der Kran welcher bis zum Abbau funktionstüchtig im Einsatz war bei seiner wieder Errichtung überholt werden muss was bei jedem Aufbau eines Baukranes notwendig ist. Dies per Bescheid vorab zu verlangen ergibt für uns keinen Sinn. Eine laufende Instandhaltung des Gerätes ist unserer Meinung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Weiters befindet sich der Kran auf unserem Privatgrundstück und geht im gelagerten Zustand für niemanden eine Gefahr aus. Es müsste jede bekletterbare Gartenschaukel, Baum oder abgestellter Lkw und sonst auf allen zugänglichen privaten und öffentlichen Grundstücken für Kinder nicht erreichbar abgezäunt werden. Außerdem ist die letzten Jahre nie im Geringsten daraus ein Problem entstanden. Aus obigen Gründen beantrage ich den Bescheid aufzuheben und die vorgeschriebenen Maßnahmen zu stornieren. Falls wir das Bauprojekt in nächster Zeit selbst nicht mehr aktivieren ist ein Verkauf des Grundstückes bereits angedacht. Betreffend den in der Berufung erwähnten Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung ist zu ergänzen, dass DI Michael Neier am 17.12.2012 die beantrage Verlängerung wie folgt abgewiesen wurde: Mit Schreiben vom 06.10.2011, eingelangt am 13.10.2011, haben Sie um die Verlängerung der baubehördlichen Bewilligung vom 29.08.1996, AZL 131-9-27/95, für die Errichtung einer Wohnanlage (8 Wohnungen, 1 Büro) auf GST-NR 518/1, Hauptstraße 11 und 11a, b, c, angesucht. Weiters haben Sie um die Fortsetzung des Bauverfahrens hinsichtlich der Änderungen der Wohnanlage (4 Wohnungen, 1 Büro und Reihenhaus mit 3 Wohnungen) angesucht. Nach Durchsicht des Aktes ergeben sich folgende Anmerkungen: - Mit 29.08.1996 wurde die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung einer Wohnanlage (8 Wohnungen, 1 Büro) auf GST-NR 518/1, Hauptstraße 11 und 11a, b, c, erteilt. - Am 29.07.1998 haben Sie um die Verlängerung der Bewilligung angesucht, diese Verlängerung wurde bis 28.08.2000 gewährt. - Am 20.03.2000 haben Sie bei der Baubehörde eine Planänderung eingebracht. Eine Abänderung von bisher 8 Wohnungen und 1 Büro, in 4 Wohnungen, 1 Büro und ein Reihenhaus mit 3 Wohnungen. - Bereits bei der Bauverhandlung am 16.11.2000 wurden Sie zu div. Korrekturen und Ergänzungen der Planeingaben aufgefordert. Diese sind bei der Baubehörde jedoch nie eingegangen. Die Verlängerung der ursprünglichen Bewilligung ist aufgrund Zeitablaufs nicht mehr möglich. Die Fortsetzung des oben erwähnten Bauverfahrens macht keinen Sinn, da die Projekte den heute anzuwendenden baurechtlichen Vorschriften sowie der Bautechnikverordnung und den OIBRichtlinien nicht entsprechen und entsprechend zu überarbeiten wären. Sollten Sie weiterhin eine Bebauung der GST-NR 518/1 beabsichtigen, so steht es Ihnen frei, entweder die ursprünglichen Eingabeunterlagen oder die Änderungsunterlagen vom 20.3.2000 auf heutigen Stand überarbeiten zu lassen oder eine komplett neu verfasste Baueingabe einzubringen. Die Bürgermeisterin ergänzt, dass in den jahrelangen Bemühungen noch viele Gespräche und Besprechungen mit verschiedenen Experten geführt wurden. Die Gemeinde ist nun berechtigt, den Baukran zu entfernen und trägt das Risiko, die Kosten für die Entsorgung als uneinbringlich abzuschreiben zu müssen. Lt. einer Juristin des Landes wäre kein Bescheid notwendig gewesen, nachdem aber eine Berufung gegen den Bescheid vorliegt, hat nun die Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Bürgermeisterin übergibt den Vorsitz an VBgm. Roman Dörn wegen Befangenheit. AZL Niederschrift Seite: - 4/8 Auf Antrag des Vorsitzenden, VBgm. Roman Dörn, wird einstimmig beschlossen, die Berufung als unbegründet abzuweisen und den Baukran auf Grund erheblicher Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes zu entfernen. Einstimmiger Beschluss. Die Bürgermeisterin übernimmt wieder den Vorsitz. 7. Berufung gegen den Bescheid Abbruch des desolaten Stallgebäudes Hauptstraße 9 Am 19.8.2015 wurde DI Michael Neier mit Bescheid die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen oder Abbruch und Entsorgung der Gebäudereste des bereits zerfallenen Stallgebäudes auf GST-NR 51/1 binnen 2 Monaten vorgeschrieben. Darauf wurde seitens DI Neier nicht reagiert. Am 13.11.2015 wurde mittels eines weiteren Bescheides DI Neier aufgefordert, innert einer Frist von 2 Monaten aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes das Stallgebäude nach § 46 Abs 1 wieder aufzurichten und in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Nachdem DI Neier auch darauf nicht reagiert hat, wurde am 10.2.2016 mittels Bescheid wie folgt vorgeschrieben: Gemäß § 47 Abs 1 und § 48 Abs 2 des Baugesetzes, wird der Eigentümer ab Zustellung des Bescheides aufgefordert, sofort das Abzäunen des Geländes vorzunehmen und binnen 1 Monat die Beseitigung des desolaten Stallgebäudes unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und Unfallverhütungsvorschriften zu veranlassen. Nach Beendigung der Arbeiten sind der Bauschutt und das Abbruchmaterial gemäß Abfallwirtschaftsgesetz einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Die verbleibende Baugrube ist einzuebnen und zu begrünen. Sollte der Eigentümer dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist gemäß § 53 die Anwendung von Zwangsbefugnis zulässig. Sollten der Behörde dabei Kosten entstehen, so sind diese dem Verpflichteten zum Ersatz vorzuschreiben. Gegen diesen Bescheid hat DI Neier am 1.3.2016 per Mail Berufung eingelegt und diese wie folgt begründet: Die Abzäunung des Stallgebäudes wird kurzfristig veranlasst. Die seinerzeitige vorgeschriebene Instandsetzung wurde geprüft und hat ergeben dass eine Instandsetzung unwirtschaftlich ist und das Gebäude abgerissen werden soll. Wir haben bereits die Arbeiten witterungsbedingt für März, April 2016 eingeplant. Die Frist von 1 Monat ist nicht möglich und beantragen wir diese auf 3 Monate zu erstrecken da auch das Stallgebäude noch geräumt werden muss und die darin gelagerten Materialien in ein anzumietendes Lager geräumt werden müssen. Wir stellen daher den Antrag die Frist von einem Monat auf 3 zu verlängern. Es steht zur Entscheidung, ob der beantragten Fristverlängerung zugestimmt wird. Die Bürgermeisterin übergibt aufgrund ihrer Befangenheit den Vorsitz an den Vizebürgermeister. VBgm. Roman Dörn stellt den Antrag, der Berufung nicht stattzugeben und die Frist beizubehalten. Die Abzäunung, wie im Bescheid vorgeschrieben, soll eingefordert und bei Nichteinhaltung der Frist bei der Bezirkshauptmannschaft ein Verfahren zum Abriss beantragt werden. Einstimmiger Beschluss. Die Bürgermeisterin übernimmt wieder den Vorsitz. 8. Situation Postpartner Die Bürgermeisterin teilt mit, dass bei verschiedenen Schlinser Betrieben angefragt wurden, ob diese an der Dienstleistung als Postpartner Interesse haben. Lt. Vorgaben der Post AG wären die Voraussetzungen, dass an 5 Wochentagen (Montag bis Freitag) mindestens 20 Std. offen gehalten werden muss und zu mindestens 25 m² Nutzfläche zur Verfügung stehen. AZL Niederschrift Seite: - 5/8 Die beiden ebenso betroffenen Nachbargemeinden in der Region (Ludesch und Satteins) haben ebenfalls keine Interessenten gefunden. Schlins wird künftig dem Postpartner in Nenzing zugeordnet. Die Bürgermeisterin hat mit dem Bürgermeister der Gemeinde Satteins Überlegungen und Berechnungen angestellt, ob gemeinsam die Dienstleistung mit eigenem Personal angeboten werden könnte. Auch dabei wäre mit einem jährlichen Verlust von ca. € 7.500 ohne Anrechnung der Miete zu rechnen. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass die Provisionen tendenziell rückläufig sind, die Personalkosten jedoch steigen. Amtsintern wurde überlegt, ob die Aufgabe mit dem derzeitigen Personalstand durch die Gemeindebediensteten abgedeckt werden könnte. Dies ist jedoch nicht möglich, da alle Mitarbeiter ausgelastet sind und auch ein Schulungsaufwand für 2 Mitarbeiter (Urlaubs- und Krankenersatz) notwendig wäre. Klaus Galehr erkundigt sich, welche Dienstleistungen wegfallen. Die Bürgermeisterin erklärt dazu, dass Briefmarken im Ort gekauft werden können (Tabaktrafik), Einschreibbriefe und Hinterlegungen müssen künftig in Nenzing aufgegeben bzw. abgeholt werden. Die Paketzustellung erfolgt durch die Post AG unabhängig vom Betrieb eines Postpartners im Ort. Die Poststelle könnte jederzeit wieder aktiviert werden, es ist aber zu berücksichtigen, dass die Stammkunden dann vermutlich wegfallen würden. Die Bürgermeisteirn stellt den Antrag, dass die Postpartnerstelle nicht von der Gemeinde betrieben wird. Einstimmiger Beschluss. 9. Nachbesetzung von Ausschüssen DI Udo Rauch hat wie angekündigt seinen Hauptwohnsitz aus Schlins verlegt. Otmar Einwallner rückt als 1. Ersatzmitglied in die Gemeindevertretung Schlins nach. Es sind noch Funktionen in verschiedenen Ausschüssen nachzubesetzen. Auf Vorschlag der Fraktion FPÖ und Parteifreie Schlins werden folgende Nachbesetzungen einstimmig beschlossen: 10. Ausschuss Energie und Umwelt: Ersatzmitglied Othmar Einwallner Ausschuss Kultur und Vereine: Mitglied Stefan Meyer Grundverkehrsortskommission: Mitglied Othmar Einwallner Berichte a) Es fanden drei Sitzungen des Gemeindevorstandes seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung statt. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: - Neuer All-In-Vertrag für die Drucker im Gemeindeamt, Kindergarten und in der Volksschule - 50%-ige Kostenübernahme (ca. € 22.200) für die Umstellung der Beleuchtungskörper an den Landesstraßen auf LED Leuchten. - Vergabe von gemeinnützen Wohnungen und Vorschlag von Verlängerungen von Mietverträgen - Übernahme von Schulerhalterbeiträgen für den Schulbesuch an sprengelfremden Mittelschulen. - Förderung des Projektes „Lehre im Walgau“ mit € 3.200. - Diverse Vereins- und KIKI Förderungen - Auftragsvergabe an BMSt. Christoph Kleboth zur Überprüfung und Ausarbeitung eines Sanierungsvorschlages des Objektes Hauptstraße 45. b) Die Beleuchtungskörper der Straßenbeleuchtung werden je nach Witterung im Mai und Juni 2016 in LED getauscht. AZL Niederschrift Seite: - 6/8 c) Die Anordnung zur Entfernung einer Gehölzgruppe am Vermülsbach auf Höhe km 0, 100 bis km 1, 450 ist per Bescheid der Bezirkshauptmannschaft eingelangt. Gleichzeitig wurden ökologische Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben. Die Bürgermeisterin bringt den Inhalt des Abänderungsbescheides zur Kenntnis. d) Es fanden zwei Sitzungen der Regio im Walgau statt. Die Koordinatorin der Regionalen Fachstelle für Integration, Frau Eva Maria Hochhauser hat sich vorgestellt. Die Ausarbeitung des regionalen Entwicklungs- und Planungsprozesses und Zukunft der Kinderbetreuung im Walgau wurde beraten und die Ausarbeitung einer Studie an Ulrike Amann vergeben. Für die Kindergartenspringerdienste im Walgau wurden 4 Dienststellen als Kindergarten Pädagoginnen ausgeschrieben. e) Eine Sitzung des Vorstandes des Gemeindevorstandes fand am 11.2.2016 statt. Eine Änderung des Kanalisationsgesetzes liegt vor. Eine Weiterentwicklung des Wohnungswerberprogrammes ist derzeit in Abstimmung. Es soll eine neue Web-Plattform erstellt werden um die Übersichtlichkeit der Wohnungsbewerbungen zu verbessern. f) Am 1.3.2016 fand eine Sitzung der WFI GmbH statt. Mit der VKW wird eine Kooperation in Form eines Energiecontractings überlegt. Es werden neue Betreiber der Gastronomie im Walgaubad und Naturbad "Untere Au" gesucht. g) Ebenfalls am 1.3.2016 fand eine Sitzung des erweiterten Vorstandes des Krankenpflegevereins Jagdberg statt. Es wurden Informationen und Beratungen betreffend eine mögliche Nutzung der Räumlichkeiten in Satteins, Alte Schlinserstraße sowie die Finanzierungsmöglichkeiten und Mietbedingungen betreffend den künftigen MOHI Tagestreff und die Fahrdienste „Essen auf Rädern“ beraten. Demnächst wird eine gemeinsame Sitzung mit den Gemeindevorständen der Gemeinden im Sprengel Jagdberg stattfinden, bei denen die weitere Vorgangsweise betreffend den Ankauf einer Wohnung für den MOHI Tagestreff beraten werden soll. h) Die Genossenschaftsjagd Schlins wurde für die nächsten sechs Jahre an die Bestbieterin, Isolde Konrad aus Schlins, vergeben. i) Bei den Neuwahlen im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Schlins wurde Kdt. Emanuel Mähr in seiner Funktion bestätigt. j) Bertram Kalb berichtet, dass in einer Besprechung mit Elektro Steiner im Beisein von Jürgen Jussel und dem Gemeindesekretär die Vorgangsweise betreffend die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED Leuchten abgestimmt wurde. Die wesentlichen Eckpunkte werden bekannt gegeben. Die Arbeiten werden im Mai beginnen und sollten Ende Juli abgeschlossen sein. k) Es findet eine Begehung des Biotopinventars in Schlins am Pfingstmontag, den 16.5.2016 statt. 11. Allfälliges a) Die Bürgermeister weist darauf hin, dass der neue Müllkalender noch diesen Monat ausgesendet wird. Weiters wird eine neue Abfall-APP zur Information der Bürger eingeführt. b) Der diesjährige Fahrradwettbewerb startet mit 30.3. und dauert bis September 2016 c) Die Bürgermeisterin weist auf das neu aufgelegte Buch „Im Walgau“ hin. Es beinhaltet das Werden des REK Walgau und wurde von Manfred Walser herausgegeben. d) Am kommenden Samstag findet die Flurreinigung statt. Treffpunkt ist 13.15 Uhr beim Gemeindeamt. e) Am 5.6. findet die Einweihung des neuen Versorgungsfahrzeuges der OF Schlins beim FWGerätehaus statt. Am Vortag wird ein Feuerwehr-Clubbing veranstaltet. f) Aufgrund einer Terminüberschneidung musste der Präsentationstag „Hochwasserschutzbau Vermülsbach auf den 19.6.2016 verschoben werden. g) Ein geplantes Benefiz-Konzert zugunsten von Flüchtlingen musste auf Herbst 2016 verschoben werden. AZL Niederschrift Seite: - 7/8 h) Rudi Jussel weist darauf hin, dass der Bus zum Bahnhof bisher von ca. 30 Personen genutzt wurde. Bis zur Fahrplanumstellung hat dieser die Haltestelle Schlins um 6:40 Uhr erreicht. Nach der erfolgten Fahrplanumstellung versäumen diese den Anschlusszug nach Feldkirch um 2 Minuten. Mit den Verantwortlichen soll eine Lösung gefunden werden. i) Klaus Galehr erkundigt sich, wann der neue Traktor für den Bauhof angeschafft wird. Die Bürgermeisterin teilt dazu mit, dass noch Angebote eingeholt werden und die Auftragsvergabe bei einer der nächsten Sitzungen beschlossen werden soll. j) Manfred Fischer weist darauf hin, dass im Bereich des neuen Schotterfangbeckens an der Walgaustraße das Wasser nicht ausreichend versickert und bei starkem Regen über die Landesstraße abläuft. Ebenfalls ist das auf einem Grundstück in der Nähe des ERNE-Stalles der Fall. Die Bürgermeisterin stellt fest, dass das Grundstück beim Schotterfang eine Privatangelegenheit zwischen den Grundeigentümern und der ausführenden Baufirma ist und diese bereits informiert sind. Beim Grundstück Erne-Stall wurde das Problem der Bauleitung schon gemeldet. k) Michael Marent teilt mit, dass er gefragt wurde, ob der Balottaweg als Gehweg markiert werden könnte und ob der Zugang zu der Kreuzstraße verbessert werden könnte. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass der Zugang zur Kreuzstraße auf einem Privatgrundstück liegt und daher seitens der Gemeinde nichts gemacht werden kann. l) Dieter Stähele berichtet von einer Sitzung der AG Grundverkauf im Bereich Waldrain. Die nächste Sitzung findet in ca. zwei Wochen statt. Es wurde das Ziel vereinbart, die Grundstücke im Herbst 2016 auf den Markt zu bringen um nach Möglichkeit noch bis Ende des Jahres 2016 verkauft werden zu können. m) Udo Voppichler teilt mit, dass der Ausschuss Bau- und Raumplanung Vorschläge für Verträge zur Vertragsraumplanung diskutiert hat. Mit Georg Rauch wurde der Gesamtbebauungsplan diskutiert und sollte bis im Sommer zum Beschluss vorliegen. n) Manfred Fischer schlägt vor, dass ein Vortrag für Kinder zum Thema Müllvermeidung organisiert wird. Die Bürgermeisterin wird mit der Direktorin der Volksschule Kontakt aufnehmen und klären, ob ein Projekt der Schule durchgeführt werden kann. Nicht öffentlich 12. Grundstücksangelegenheiten Einstimmiger Beschluss zum Kauf der Teilfläche des GST-NR 246 zur Verlegung des Brunnenweges. Schluss der Sitzung: 21:20 Uhr Der Schriftführer Die Bürgermeisterin Michael Wäger Gabi Mähr AZL Niederschrift Seite: - 8/8