20150713_GVE002

Dateigröße 150.35 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 13.06.2021, 02:55
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schlinsvertretung
Dokumentdatum 2015-07-13
Erscheinungsdatum 2015-07-13
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Gemeinde Schlins AZL 004-1-002 Sachbearbeiter Michael Wäger Telefon Durchwahl 219 E-Mail info@schlins.at DVR-NR 0089702 Schlins, am 30. Juli 2015 PROTOKOLL über die am 13.07.2015 um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes abgehaltene 2. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Gabriele Mähr, Roman Dörn, DI Dieter Stähele , Ing. Michael Marent, Manfred Fischer ab TOP 2, 20:05, Ing. Udo Voppichler, Dipl.BW Steffen Steckbauer, Bernhard Rauch, Christian Klammer, Melanie Schwald, Benjamin Breuss, Werner Kirchner, DI-FH Klaus Galehr, Beatrix Madlener-Tonetti ab TOP 2, 20:08 Uhr, Karin Martin ab TOP 2, 20:08 Uhr, Rudolf Jussel, Simon Zangerl, Otto Rauch, Karl Maier, Paul Müller, Stefan Meyer, FW-Kdt. Emanuel Mähr zu TOP 2, Ing. Wilfried Keckeis (Büro Adler+Partner) zu TOP 3 Entschuldigt: Heike Porod, Bertram Kalb, DI Udo Rauch Schriftführer: Michael Wäger Die Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und stellt fest, dass die Einladungen zur 2. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Weiters begrüßt sie die zahlreich anwesenden Mitglieder der OF Schlins sowie den Kdt. der OF Schlins, Emanuel Mähr, der die Beschaffung und die Details des neuen Fahrzeuges für die OF Schlins präsentieren wird. Vor Eingang in die Tagesordnung wird der erstmals als Ersatzmitglied anwesende Paul Müller von der Bürgermeisterin angelobt. Hauptstraße 47, A 6824 Schlins, Tel. 05524 8317 0, Fax 05524 8317 275, info@schlins.at, http://www.schlins.at Tagesordnung 1. Genehmigung des Protokolls der 1. Sitzung vom 27.04.2015 2. Anschaffung FW-Versorgungsfahrzeug 3. Baustand und Kostenverfolgung Vermülsbach 4. Teilbebauungsplan Gartis 2015 5. Änderung der Landwirtschaftsförderungsrichtlinien (Ergänzung Bestäubungsprämie) 6. Umwidmungen 7. Neubesetzung Ausschussmitglieder 8. Berichte 9. Allfälliges Nicht öffentlicher Teil 10. Grundtausch Erledigungen 1. Genehmigung des Protokolls der 1. Sitzung vom 27.04.2015 Einstimmige Genehmigung. 2. Anschaffung FW-Versorgungsfahrzeug Ein Komitee der OF Schlins und die Bürgermeisterin haben verschiedene Fahrzeugtypen vor Ort besichtigt. Die Bürgermeisterin bittet den anwesenden FW-Kommandanten Emanuel Mähr um die Präsentation des zur Beschaffung anstehenden FW-Versorgungsfahrzeugs. FW-Kdt. Emanuel Mähr stellt das Fahrzeug und die Ausstattung mittels Präsentation vor und erläutert die Ausstattung. Diese ist variabel zusammenstellbar. Weiters erläutert er die Vorteile des geplanten Aufbaues. Es wurden mehrere Angebote eingeholt. Ein wesentliches Auswahlkriterium war, dass das Fahrzeug möglichst in Vorarlberg aufgebaut werden sollte. Das Fahrgestell wurde bei Walser und bei MAN Österreich (über BBG) angefragt, die Fahrzeugaufbau bei Walser und Lins (beide Rankweil). Aus Sicht der FW-Verantwortlichen ist die Qualität der Firma Lins besser, da dieser die meisten Teile aus Edelstahl fertigt und die Stahlteile feuerverzinkt. Walser bietet die Stahlteile sandgestrahlt und lackiert an. Das Fahrzeug ist ein Automatik Allrad Fahrzeug. Diese Ausstattung wird vom FWVerband verlangt, wenn die erhöhte Förderung von 45% beansprucht wird. Damit ist es möglich, speziell im Hochwasserfall, dass das Fahrzeug bei Bedarf regional eingesetzt werden kann. Die Feuerwehren müssen dann auch in anderen Talschaften und Regionen aushelfen. Nach einigen Diskussionen wurde auf die Ausstattung mit einer Klimaanlage verzichtet. Stattdessen wird eine beheizbare Frontscheibe eingebaut. Diese Ausstattung ist deshalb gewünscht, da speziell bei Hochwassereinsätzen die Wehrmänner mit nasser Kleidung im Fahrzeug sitzen und dann die Gefahr besteht, dass die Frontscheibe beschlägt. Die Bürgermeisterin ergänzt dass 45% Förderung aus dem FW-Fond und 7, 5 % Strukturförderung ausbezahlt werden. Damit die Ausstattung ebenfalls unter diesen erhöhten Fördersatz fällt, muss diese zusammen mit dem Fahrzeug erfolgen. Im Voranschlag 2015 sind diese Mittel nicht vollständig vorgesehen, die Beschaffung der Ausstattung soll daher erst im Jahr 2016 vollständig ergänzt werden. AZL 004-1-002 Seite: - 2/10 Rudi Jussel stellt fest, dass für ihn das Argument, dass derzeit viele der Gerätschaften mit Privatfahrzeugen transportiert werden müssen, eines der wesentlichsten Gründe für die Beschaffung des Fahrzeuges ist. Otto Rauch erkundigt sich nach der zusätzlichen Ausstattung des Fahrzeuges. Die Bürgermeisterin erläutert ihre zuvor getätigte Aussage, dass diese Beschaffungen nicht in vollem Umfang im Voranschlag 2015 enthalten sind. Da der erhöhte Fördersatz nur bei gemeinsamem Beschaffungsvorgang möglich ist, soll der Auftrag in vollem Umfang erteilt werden. Teilweise werden die Anschaffungen erst im Jahr 2016 getätigt und die Mittel dafür im Voranschlag 2016 vorgesehen werden. Im Budget sind 130.000 € für das Fahrzeug vorgesehen, das angebotene Fahrzeug kostet 142.000 €. Die Beschaffung ist damit bedeckt, dass bei den Ausstattungen dieses Jahr eingespart wird und im nächsten Jahr die zusätzlichen Anschaffungen im Voranschlag 2016 vorgesehen werden sollen. Die Förderung muss jedoch zusammen beantragt werden. Mit welchem Datum die Bestellungen und Rechnungen datiert sind, ist danach nicht relevant. Der FW-Kdt. erläutert verschiedene Details der zu beschaffenden Ausstattung und Hilfsmittel. 2 Nasssauger sollen zusätzlich angeschafft werden. Damit sind 4 Nasssauger im Einsatz. Klaus Galehr erkundigt sich, in welchem Jahr die Förderungen fließen werden. Das kann lt. Gemeindesekretär im Moment nicht verbindlich beantwortet werden. Es wird jedoch darauf geachtet werden, dass möglichst hohe Mittel noch dieses Jahr ausbezahlt werden. 2.1. Beschaffung Fahrgestell Es wird einstimmig beschlossen, das Fahrzeug ohne Fahrzeugaufbau bei der Firma MAN Österreich als Bestbieterin zum Angebotspreis von € 90.948, 00 inkl. MwSt. zu beschaffen. 2.2. Beschaffung Fahrzeugaufbau Es wird einstimmig beschlossen, den Fahrzeugaufbau bei der Firma Lins, Rankweil, als Bestbieterin zum Angebotspreis von € 51.727, 80 inkl. MwSt. zu beschaffen. 2.3. Beschaffung der Ausstattung Es wird die Beschaffung der Ausstattungen lt. Ausstattungsliste zum Angebotspreis von € 56.900, 00 inkl. MwSt. einstimmig beschlossen. 3. Baustand und Kostenverfolgung Vermülsbach Wilfried Keckeis vom Büro Adler+Partner berichtet, dass das Gerinne weitgehend fertiggestellt ist. Einzig im Gerinne 6 (Brücke Quadernstraße) ist dieses noch nicht fertig. Die Fundamente der letzten Brücke wurden inzwischen betoniert. Vor allem aufgrund von Umlegungen vieler in diesem Bereich verlegter Versorgungsleitungen hat sich dieser Teilbereich der Bauarbeiten verzögert. Ende August bis Anfang September wird voraussichtlich mit den Asphaltierungsarbeiten begonnen. Dies ist vorrangig vor der Aufbringung des Deckbelages auf der Wingertstraße und Walgaustraße erforderlich, damit der Umleitungsverkehr gewährleistet ist. Im Anschluss daran wird der Bildackerweg, der vorläufig geschüttet wurde, fertig ausgebaut. Die Gestaltung zwischen der Quadernstraße und der Forststraße in Richtung Hochbehälter Galscherlend ist im Anschluss daran geplant. Aufgrund der hohen Mehrkosten und der veränderten Gerinne Führung wurde die von DI Georg Rauch vorgeschlagene Umgestaltung dieses Bereiches vom Land abgelehnt. Es kann in diesem Bereich keine Wasserentnahme erfolgen. Ebenso würde diese Gestaltung von Bund und Land nicht gefördert. Alban Lunardo, der für Gewässerschutzmaßnahmen zuständig ist, hat sich bereit erklärt, diesen Bereich ein wenig umzugestalten. Damit können Zugangswege beiderseits des Baches geschaffen werden. Schlussendlich müssen noch die Vermessungsarbeiten und die Bepflanzungen sowie Nachbegrünungen im Spätherbst oder im Frühjahr 2016 durchgeführt werden. Danach sollten die Arbeiten im Wesentlichen abgeschlossen sein. AZL 004-1-002 Seite: - 3/10 Die Bürgermeisterin ergänzt, dass untersucht wurde, ob ein Kneippbecken (Wassertrete) errichtet werden könnte. Dies ist aufgrund der vielen in diesem Bereich verlegten Versorgungsleitungen nicht möglich. Die Bürgermeisterin bedankt sich beim Bienenzuchtverein im Jagdbergischen, der eine naturnahe Mahdgutübertragung vorgenommen hat. Werner Kirchner erkundigt sich, weshalb der Bildackerweg von der Gemeinde errichtet werden muss. Wilfried Keckeis teilt mit, dass das Land sich bereit erklärt hat, 50% der Kosten zu übernehmen. Die Kosten sind mit 25.000 geschätzt. Werner Kirchner stellt fest, dass aus seiner Sicht die Firma Matt einen Kostenbeitrag für die Sanierung dieser Straße mit zu zahlen hat. Wilfried Keckeis klärt auf, dass der besprochene Bereich nicht im von Matt benützten Bereich liegt. Die Straße ab dem Bildstock ist eine Gemeindestraße. Werner Kirchner weist nochmals darauf hin, dass diese Straße hauptsächlich durch die Nutzung mit schwere Baumaschinen und Geräten der Firma Matt desolat ist. Er verstehe nicht, dass die Gemeinde die Kosten für die Sanierung zu tragen hat, wenn diese durch Unternehmer sanierungsbedürftig ist. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass es sich hier um die Baustellenzufahrt handelt und nicht um die Gemeindestraße, welche vor dem Objekt Matt in Richtung Satteins führt. Manfred Fischer weist darauf hin, dass im Bereich des Erne Stalls der Humus nicht in der Qualität und Stärke wieder aufgebracht worden ist, wie dies früher Bestand war. Dieser Missstand muss behoben werden, da es sonst zu Nutzungsausfällen kommt. Wilfried Keckeis stellt dazu fest, dass er davon zum ersten Mal hört. Mit der Grundeigentümerin Monika Erne wurde die Vorgangsweise vor Ort besprochen. Auf Wunsch und in Abstimmung mit Robert Fontanari von der Abteilung Wasserwirtschaft wurde die Böschung angeglichen jedoch darauf geachtet, diese aber trotzdem mit einem Traktor befahrbar bleibt. Die Fläche ist jetzt besser bewirtschaftbar. Die Stärke der aufgebrachten Humusschicht muss in diesem Fall noch überprüft werden. Nachbesserungen sind jedoch noch immer möglich. Stefan Meier erkundigt sich, ob es von Anfang an geplant war, das Gelände auf dem Grundstück nordwestlich des Ausgleichsbeckens aufzuschütten. Wilfried Keckeis teilt dazu mit, dass das nicht im Bereich der von der Gemeinde beauftragen Leistungen liegt. Die Baufirma musste sich um Deponieflächen bemühen und hat um die Zustimmung des Grundeigentümers angefragt. Dieser hat dem zugestimmt, sodass dort aufgeschüttet werden konnte. Diesem Antrag hat die Bezirkshauptmannschaft als zuständige Behörde für den Landschaftsschutz zugestimmt. Diese Maßnahmen haben mit dem Projekt nichts zu tun und werden von der Gemeinde auch nicht bezahlt. Otte Rauch stellt fest, dass er Grundstücke nordwestlich der Firma Fetzel bewirtschaftet. Er hat heute die Fläche mit einer Landmaschine befahren. Es sind derartige Unebenheiten, dass er mit dieser Planie noch nicht einverstanden ist. Im Anschluss daran präsentiert Wilfried Keckeis den Kostenstand. Von der geschätzten Auftragssumme von € 3.900.000, 00 sind 3.070.604, 63 vergeben und 2.220.778, 21 abgerechnet. Eine genaue Prognose der Gesamtkosten kann nicht abgegeben werden. So wie es sich im Moment darstellt, dürfte die Endabrechnung bei ca. 3, 5 Mio. € liegen. Diese Summe ist jedoch ohne Gewähr, da noch einige Leistungen nach tatsächlichem Aufwand abzurechnen sind. Klaus Galehr wünscht sich eine genauere Kostenprognose. Da die Kosten wie z.B. für Grundablösen jetzt noch nicht absehbar sind und erst nach der Endvermessung ermittelt werden können, kann keine genaue Kostenprognose ermittelt werden. Nach jetzigem Stand wird das Projekt unter der Kostenschätzung abgerechnet werden können. Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 4. Teilbebauungsplan Gartis 2015 Die Bürgermeisterin erteilt Udo Voppichler als Vorsitzendem des Ausschusses Bau- und Raumplanung das Wort. Dieser erläutert die Details des vorliegenden Teilbebauungsplanes und weist darauf hin, dass mehrere Sitzungen abgehalten wurden, bei denen die heute präsentierten Bebauungskriterien beraten und festgelegt wurden. AZL 004-1-002 Seite: - 4/10 Stefan Maier erkundigt sich, ob die Gurtgasse als Zubringerstraße für den zusätzlichen Verkehr ausreichend ausgebaut ist. Dieter Stähele teilt mit, dass das bereits ermittelt wurde und ein positives Gutachten vorliegt. Paul Müller erkundigt sich betreffend die in diesem Bereich notwendigen Stützmauern und die weitere Vorgangsweise im Bereich der Kehre aus der Gurtgasse. Er möchte wissen ob es möglich ist, diese Mauer 2-stufig auszubauen. Er regt an, dass dies möglichst berücksichtigt werden sollte. Rudi Russel stellt fest, dass er bereits mehrfach darauf hingewiesen hat, dass künftig die Verkehrssicherheit für die Fußgänger im Bereich der Zubringerstraße Gurtgasse aus seiner Sicht nicht gewährleistet ist. Hauptsächlich wird die Straße von Landwirtschaftsgeräten mit entsprechend breiten Maschinen genutzt, bei denen nicht mehr entsprechend Platz für die Fußgänger vorhanden ist. Weiters möchte er wissen, ob dieser Bebauungsplan auch für die Grundstücke im westlich dieses Umlegungsgebietes gilt. Die Bürgermeisterin weist ihn darauf hin, dass der gegenständliche Teilbebauungsplan nur die Grundstücke im Bereich der bereits beschlossenen Umlegung Gartis I Gültigkeit hat. Sollte künftig eine weitere Umlegung in Richtung Nordwesten stattfinden, wird für diesen Bereich wieder ein Bebauungsplan verordnet werden. Sollten sich die Voraussetzungen nicht grundlegend ändern, wieder auch dieser Bereich in vergleichbarer Weise bebaubar sein. Klaus Galehr teilt mit, dass der Bebauungsplan für ihn grundsätzlich inhaltlich in Ordnung ist. Vor ca. 10 Jahren wurde bei der Ausarbeitung der Bebauungspläne Balotta und Quadern besprochen, dass die Hanglangen künftig nicht erschlossen werden sollen. Deshalb wird er in der kommenden Abstimmung gegen den Bebauungsplan Gartis I stimmen. Rudi Jussel teilt mit, dass er aus bereits erwähnten Gründen der Verkehrssicherheit aufgrund der schlechten Zubringerstraße nicht für den Bebauungsplan Gartis 2015 und eine künftige Erschließung des Umlegungsgebietes Gartis I stimmen wird. Dem vorliegenden Verordnungsentwurf Teilbebauungsplan Gartis 2015 wird mehrheitlich zugestimmt (15:6, Klaus Galehr, Werner Kirchner, Rudolf Jussel, Otto Rauch, Simon Zangerl). 5. Änderung der Landwirtschaftsförderungsrichtlinien (Ergänzung Bestäubungsprämie) Michael Marent präsentiert den vom Ausschuss Land- und Forstwirtschaft ausgearbeitete Richtlinie für die Unterstützung der Imkerei durch die Gemeinde Schlins. Es soll den Imkern eine „Bestäubungsprämie“ in Höhe von € 30/Volk für das 1. bis 20. Bienenvolk und ab dem 20. bis zum 40. Bienenvolk € 15/Volk ausbezahlt werden. Klaus Galehr erkundigt sich, wie viele Völker in Schlins ansässig sind. Lt. Bürgermeisterin sind dies derzeit ca. 70 Völker. Roman Dörn erkundigt sich, ob der Imker in Schlins einen Wohnsitz oder konkret einen Hauptwohnsicht haben muss. Dazu teilt Michael Marent mit, dass das im Ausschuss so vorgeschlagen wurde, eine Ausweitung auf Bienenvölker, die in Schlins angesiedelt, deren Besitzer jedoch nicht in Schlins wohnhaft sind, oder aber eine Eingrenzung auf mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, für ihn auch akzeptabel wäre. Die Bürgermeisterin ergänzt, dass die Bürgermeister der Region dieses Thema ebenfalls beraten haben. Es besteht Uneinigkeit, ob das eine sinnvolle Förderung ist. Möglicherweise werden einzelne Gemeinde diese Richtlinien anpassen und für deren Verhältnisse übernehmen. Teilweise erhalten die Bienenzuchtvereine bereits Förderungen in anderer Form. Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, die Richtlinien dahingehend geändert zu beschließen, dass der Förderungswerber seinen Hauptwohnsitz in Schlins haben muss. Dem Antrag der Bürgermeisterin wird einstimmig zugestimmt. (Michael Marent und Simon Zangerl befangen). 6. Umwidmungen 6.1. Umwidmung Teilfläche GST-NR 575/1 (Rigo Markus) - als "Freifläche Sondergebiet Garage" Rigo Markus hat um eine Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 575/1 als „Freifläche Sondergebiet Garage“ angesucht. Er beabsichtigt, die bereits bestehende Garage zu erweitern. Der Geologe AZL 004-1-002 Seite: - 5/10 des Landes Vorarlberg hat der Umwidmung dieser im Gefahrenzonenplan als „Braune Zone“ ausgewiesenen Teilfläche unter der Voraussetzung zugestimmt, dass eine entsprechende Stahlbetonwand oder ein Netz zum Schutz des Gebäudes errichtet wird. Werner Kirchner ergänzt in diesem Zusammenhang, dass zum Zeitpunkt, an dem der an der Grundgrenze verlaufende Fußweg asphaltiert wurde beschlossen wurde, dass entlang diesem kein Wald aufgeforstet werden darf. Es sollen die Grundbesitzer aufgefordert werden, beschlussgemäß die Bebuschung zu entfernen, da ansonsten der Belag durch einwachsendes Wurzelwerk beschädigt werden kann. Der Umwidmung einer Teiflläche des GST-NR 575/1 lt. Skizze als „Freifläche Sondergebiet Garage“ wird einstimmig zugestimmt. 6.2. Umwidmung Teilfläche GST-NR 874/1 RALA Lampert GmbH als BBI Die Firma RALA Lampert GmbH hat um die Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 874/1, welches noch von der Agrargemeinschaft Schlins angekauft werden soll, von FL in BBI angesucht. Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt. Sämtliche erforderlichen Gutachten der Sachverständigen des Landes und der Energieversorger haben die beantragte Umwidmung auf BBI positiv beurteilt. Allerdings verlang das Land Vorarlberg für die Herausnahme von Grundflächen aus der Landesgrünzone im Gegenzug Ersatzflächen als Kompensation. Diese sollen zu einem späteren Zeitpunkt fixiert werden, da noch Details geklärt werden müssen. Voraussichtlich wird es ein Teilbereich des Dabaladabaches sein. Ergänzend dazu teilt die Bürgermeisterin mit, dass die bestehende Straße zwischen dem Betriebsgebäude der Firma RALA Lampert und dem Betriebsgebäude der ehemaligen Firma Hummer Werkzeugbau, welche im Eigentum der Gemeinde mit einer Breite von 6 m verläuft, soll in diesem Zuge an die Ostgrenze Richtung Tennisplatz verlegt und in einer Breite von 8 m ausgeführt werden. Der dafür erforderliche Beschluss zum Ankauf der benötigten zusätzlichen Fläche wurde von der Gemeindevertretung bereits beschlossen. Mit dem Vorstand der Agrargemeinschaft fand am vergangenen Montag ein klärendes Gespräch statt um die für die Agrargemeinschaft akzeptablen Rahmenbedingungen zu fixieren. Es wurde vereinbart, dass die Firma RALA Lampert GmbH die Befestigung auf deren Kosten sofort bis zur Grundgrenze des GST-NR 874/1 (Obere Au) ausführt. Bis zum nordöstlichen Eck des künftigen Gebäudes muss die Straße von RALA Lampert auf deren Kosten und samt Gehsteig asphaltiert errichtet werden. Rudi Jussel erkundigt sich, ob ein Vertrag über die Befristung einer allfälligen Bebauung der umgewidmeten Fläche erstellt werden wird. Lt. Bürgermeisterin wird die Befristung vertraglich vereinbart werden, lt. Geschäftsführer der RALA Lampert GmbH ist die Realisierung der Betriebserweiterung im nächsten Jahr, spätestens jedoch in drei Jahren geplant. Die Gemeinde wird eine Frist von 5 Jahren vorschlagen. Dieser wird in einer der nächsten Sitzungen zum Beschluss vorgelegt werden. Es wird einstimmig beschlossen, der beantragten Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 874/1 lt. Skizze von FL in BBI zuzustimmen. 6.3. Umwidmung Teilungsfläche 4 - Umlegung Gartis I, Sabine und Jochen Hartmann Sabine und Jochen Hartmann haben um die Umwidmung einer Teilfläche der Teilungsfläche 4 im Umlegungsplan Gartis I von FL in BW und der Restfläche nördlich der Bebauungslinie lt. REK Schlins von FL in „Sonderfläche Garage“ angesucht. Es ist beabsichtigt, noch diesen Herbst ein Einfamilienwohnhaus zur Deckung ihres dringenden Wohnungsbedarfes zu errichten. Klaus Galehr bittet um Protokollierung, dass er, aus den bereits beim Beschluss des Teilbebauungsplanes Gartis 2015 erwähnten Gründen, auch gegen die gegenständliche Umwidmung stimmen wird. Dieser Erklärung schließt sich Rudi Jussel im Sinne seiner Begründung der Ablehnung des Teilbebauungsplanes Gartis I, an. AZL 004-1-002 Seite: - 6/10 Der von den Grundeigentümern beantragten Umwidmung einer Teilfläche von FL in BW und gleichzeitigen Umwidmung der nördlich der Bebauungsgrenze im REK Schlins liegenden Restfläche von FL in „Sondergebiet Garage“ wird mehrheitlich zugestimmt (17:4 Klaus Galehr, Rudi Jussel, Simon Zangerl, Otto Rauch). 7. Neubesetzung Ausschussmitglieder Aufgrund des Ausscheidens Marion Schleindler wegen ihres Wegzuges aus Schlins und der verspätet eingelangten Nominierung von Mitgliedern in Ausschüssen sind Nachnominierungen erforderlich. Ebenso ist für GR Dieter Stähele eine Ersatznominierung notwendig, da dieser lt. Gemeindegesetz als Gemeinderat nicht Mitglied im Prüfungsausschuss sein darf. Auf Vorschlag der jeweiligen Fraktion werden folgende Nachbesetzungen einstimmig beschlossen: 1. In den Prüfungsausschuss als Mitglied Hannes Michaeler (ÖVP) für Dieter Stähele. 2. In den Prüfungsausschuss als Ersatzmitglied Bauer Daniel (FPÖ), bisher unbesetzt. 3. In den Ausschuss Kinder Jugend Bildung als Mitglied Manuela Fischer-Werle (FPÖ) für die ausgeschiedene Marion Schleindler. 4. In den Fachbeirat Kinder Jugend Rudolf Jussel (FPÖ) für die ausgeschiedene Marion Schleindler. 8. Berichte a) Seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung fanden drei Sitzungen des Gemeindevorstandes statt. Verschiedene Förderungen und Übernahme von Kindergarten- und Schulerhalterbeiträgen wurden beschlossen. Weiters wurde die Auftragsvergabe der Neugestaltung und Bepflanzung des Staudenbeets beim Friedhof, da dieses von Unkraut überwuchert war, beschlossen. Diverse Wohnungsvergaben wurden beschlossen sowie wurden für Hochwasserschutzmaßnahmen beim sanierten Altbau des Kindergartens Alternativen gesucht und mit der zuständigen Baubehörde abgeklärt. b) Bei einer Sitzung des Wasserverbandes Ill-Walgau am 23.6.2015 wurde der Rechnungsabschluss 2014 genehmigt. Betreffend den BA3 (Bereich Schlins – Frastanz) ist der Beschwerde vom Verfassungsgericht stattgegeben worden. Es müsste eine Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) durchgeführt werden. Gewisse Umplanungen zur Vermeidung einer UEP werden derzeit diskutiert und geprüft. c) Eine Sitzung des erweiterten Vorstandes des KPV Jagdberg fand am 7.5.2015 statt. Die Beiträge werden erhöht werden müssen um die Finanzierung zu sichern. Der Sockelbeitrag, der seit 20 Jahren nicht mehr erhöht wurde, soll verdoppelt werden. Es wurde auch überlegt, nach einem Punktesystem einen Betreuungsbeitrag einzuführen. Weiters wird seitens der Vereinsführung überlegt, in Satteins eigene Räumlichkeiten zu erwerben, da die Bürosituation beengt ist. Die Gemeinden hätten 1/3 der Kosten zu übernehmen. d) Gegen den ehemaligen Direktor der Musikschule Walgau wird wegen des Verdachtes der Untreue ermittelt. Die Gemeinde Schlins hat sich der eingebrachten Sammelklage zur Einbringung Schadenssumme angeschlossen. In der Zwischenzeit wurde ein Vergleich mit dem Direktor abgeschlossen. Der Vorstand der Musikschule war damit einverstanden, da die weiteren Prozesskosten nicht einschätzbar waren, weil die Kündigung 1 Tag zu spät ausgesprochen wurde. Der Betrag für den Vergleich ist durch Rücklagen gedeckt. e) Im Rahmen einer Sitzung der Sprengelbürgermeister am 12.5.2015 wurde vom Bürgermeister der Gemeinde Satteins der Stand betreffend die geplante Sanierung der Mittelschule Satteins zur Kenntnis gebracht. Nach einem ersten Konzept wären ca. 13 Mio. € für die geplante Sanierung aufzubringen. Bei der Berechnung wurde von 319 Schülern aus Schlins in 5 Jahren ausgegangen. Betreffend die Gemeinde Schlins ist die Situation so, dass nur noch wenige in Satteins die Mittelschule besuchen möchten. Es wird im Moment geprüft, ob nur die im Moment notwendigsten Sanierungen (ca. 5, 2 Mio.) durchgeführt werden können. AZL 004-1-002 Seite: - 7/10 Da die Gemeinde Schlins aufgrund ihrer Finanzkraft die niedrigste Förderung erhält, hätte die Gemeinde Schlins bei dieser Summe einen Investitionskostenanteil in Höhe von ca. € 432.000 zu bezahlen. f) Im Anschluss daran fand eine Sitzung des Staatsbürgerschafts- und Standesamtsverbandes statt. Der Rechnungsabschluss 2015 wurde genehmigt. Der Anteil des Beschäftigungsausmaßes des Mitarbeiters für den Standesamtsverbandes wurde aufgrund des geänderten Aufkommens von 20 auf 50% und im Gegenzug der des Staatsbürgerschaftsverbandes von 20% auf 10% reduziert. Es ergibt sich eine Erhöhung der von der Gemeinde Satteins verumlagten Kosten von 20%. g) Ebenfalls im Anschluss daran fand eine Sitzung des GVbd. Sozialzentrum Satteins-Jagdberg statt. Es wurden der Rechnungsabschluss 2015 und die Anschaffung eines zusätzlichen Fahrzeuges für die Auslieferung von Essen beschlossen. h) Danach fand eine Sitzung der Sozialzentrum Satteins-Jagdberg gGmbH statt. Die vorläufige Bilanz 2014 wurde zur Kenntnis gebracht. Derzeit werden 10 Personen aus Schlins im Sozialzentrum Satteins-Jagdberg gepflegt. Derzeit werden nach Schlins wöchentlich 84 Mittagessen an Senioren, 78 Essen an die Mittagsbetreuung der Volksschule und 31 Essen pro Woche an die Mittagsbetreuung des Kindergartens und Kleinkinderbetreuung ausgeliefert. i) Der Gemeindeverband PNV Walgau hat am 15.6. und 10.7.2015 eine Sitzung abgehalten. Es wurde ein Bäder Bus mit einem 1 Std.-Takt installiert. Der Rechnungsabschluss 2015 wurde genehmigt. Bürgermeister Dieter Lauermann ist als Nachfolger von Paul Amann neuer Obmann des Gemeindeverbandes. j) Eine Sitzung des Vorstandes der JKA Walgau fand am 1.6.2015 in Nenzing statt. Obmann Florian Kasseroler wurde in seiner Funktion als Obmann bestätigt. Der Abschluss 2014 und das Budget 2016 wurden genehmigt. An einer weiteren Sitzung der JKA Walgau hat leider kein Delegierter aus Schlins teilgenommen. k) Es fanden 2 Sitzungen der WFI GmbH statt. Die Bürgermeisterin bringt die Anzahl der Besucher und weitere Statistiken zur Kenntnis. l) Eine Sitzung der GI GmbH fand am 27.5.2015 in Dornbirn statt. Der Mitgliedsbeitrag muss nicht erhöht werden. Der Jahresabschluss 2015 und der Voranschlag 2016 wurden genehmigt. Als neuen Beiratsvorsitzenden wurde der Bürgermeister von Lustenau, Kurt Fischer gewählt. m) Die konstituierende Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz (Umweltverband) fand am 1.7.2015 in Mäder statt. Es war aufgrund der geänderten Einwohnerzahl die Änderung der Anzahl der Delegierten notwendig. n) Der Vorstand der Regio ImWalgau seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung zwei Sitzungen abgehalten. Am 1.10.2015 findet die nächste Delegiertenversammlung statt. o) Die Bürgermeisterin bringt die Anzahl der Elternberatungen durch die Connexia zur Kenntnis. p) Die Schlusskollaudierung des BA05 Abwasserbeseitigung fand am 3.6.2015 statt. Demnach wird die Endabrechnung demnächst vorliegen. q) Eine Sitzung des Ausschusses Kinder Jugend Bildung fand am 11.5.2015 statt. Dieses Jahr war es schwierig, die notwendige Anzahl an Schlinser Vereinen zu animieren die Kinder in der Sommerbetreuung zu betreuen. Zum Sportcamp im Juli wurden bereits 50 Kinder angemeldet. Weiters wurden künftige Arbeitsschwerpunkte gesetzt. r) Manfred Fischer berichtet, dass die Dorfsennerei am 3.7.2015 einen Dämmerschoppen mit der Gemeindemusik abgehalten hat. Die erzielten Preise (3 Goldene und 1 Silberne) wurden überreicht und gefeiert. Die Spenden und Erlöse der Veranstaltung werden der Jugendmusik zufließen. s) Christian Klammer berichtet von der abgehaltenen Sitzung des Umweltausschusses. Als Schwerpunkt wurde das Thema TTIP diskutiert. Bei dieser Sitzung war Frau German-Büchel seitens des Landes als Auskunftsperson anwesend. Es handelt sich dabei um ein sehr komplexes Thema, bei dem noch zu viel im Unklaren liegt. AZL 004-1-002 Seite: - 8/10 Der Ausschuss hat beschlossen, aufgrund der fehlenden konkreten Informationen, zu diesem Zeitpunkt der Gemeindevertretung nicht zu empfehlen, eine Resolution gegen TTIP zu beschließen. Als weiterer wichtiger Punkt ist im diesjährigen Herbst die Zertifizierung E5 geplant. Die Ökologie im Gemeindegebiet Schlins soll mit DI Georg Rauch diskutiert werden. t) Roman Dörn berichtet, dass die Vereinsförderungsrichtlinien im Ausschuss Kultur und Vereine diskutiert wurden. Die Förderungen sollen noch dieses Jahr überarbeitet und der Gemeindevertretung zum Beschluss vorgeschlagen werden. Damit wäre es möglich, dass die Förderungen 2016 erstmals nach den neuen Richtlinien ausbezahlt werden können. Die Ergänzung der Infrastruktur im Burghof der Ruine wird noch im Sommer mit der Bodenplatte für ein künftiges Lagergebäude in Angriff genommen. u) Roman Dörn berichtet weiters von der Sitzung des Ausschusses Kanal/Wasser/Abfallwirtschaft. Da es immer wieder zu Anrainerbeschwerden betreffend der Lärmbelästigung durch die Abgabe von Wertstoffen gegeben hat, werden neue, schallärmere Container aus Kunststoff, angeschafft werden. v) Michael Marent berichtet von der Sitzung des Ausschusses Land und Forstwirtschaft. Als 1 Resultat verweist er auf die zuvor beschlossenen Richtlinien für die Imkerei durch die Gemeinde Schlins. Weiters wurde im Ausschuss diskutiert, dass die Schlinser Au von FL in FF umgewidmet werden sollte. Einige der umliegenden Gemeinden haben das in den vergangenen Jahren bereits beschlossen. 9. Allfälliges a) Die nächste Sitzung mit dem Beschluss des Rechnungsabschlusses 2014 findet voraussichtlich am 24.8.2015 statt. b) Melanie Ströhle wird ab 1.9.2015 ihren Dienst als neue Leiterin des Kindergartens antreten. c) Die neuen Mitglieder der Gemeindevertretung können nach der Sitzung gratis 1 Exemplar des Gemeindegesetzes in Empfang nehmen. Nicht öffentlicher Teil 10. Grundtausch 10.1. Grundtausch GST-NR 2957 (Sennerei) und Gemeinde GST-NRn 2956 und 599/2 (Gemeinde) Die Bürgermeisterin bringt den Sachverhalt zur Kenntnis. Mit der Dorfsennerei Schlins-Röns muss ein Grundstück abgetauscht werden, da der Spielplatz beim Kindergarten auf einem Grundstück in deren Eigentum ist. Da die GST-NRn im Eigentum der Gemeinde teilweise im Bereich der braunen Zone liegen, kann der Grund nicht 1:1 getauscht werden. Die Bürgermeisterin bringt den Plan betreffend den Grundtausch zur Kenntnis. Es wird einstimmig beschlossen, das GST-NR 2957 im Eigentum der Dorfsennerei Schlins-Röns mit den GST-NRn 2956 und 599/2 zu tauschen. 10.2. Grundtausch GST-NR 2695 (Brunnenweg) mit neuer GST-NR 2695 (Kronenwiese) Die Bürgermeisterin bringt den Sachverhalt zur Kenntnis. Die Grundeigentümer Edith Batlogg und Elmar Rauch haben beantragt, die bestehende Wegparzelle GST-NR 2695 aufzulösen und im Gegenzug eine entsprechende Fläche von der Firma ZIMA zu erwerben, damit eine Verlegung des öffentlichen Weges möglich ist. Der Gemeindevorstand hat dem Ansuchen bereits grundsätzlich zugestimmt. Heute Nachmittag hat der Ehegatte von Gerlinde Bertsch bei der Bürgermeisterin vorgesprochen und mitgeteilt, dass seine Gattin als Eigentümerin der GST-NRn 238, .90 und .91 ein von ihr behauptetes Geh- und Fahrrecht über den Brunnenweg und das im Eigentum von Frau Edith Batlogg befindliche GST-NR 243 einfordert. AZL 004-1-002 Seite: - 9/10 Da das noch nicht ganz geklärt ist, dies jedoch eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen den beiden Grundbesitzern Gerlinde Bertsch und Edith Batlogg ist, kann der Beschluss derzeit nur unter der Voraussetzung gefasst werden, dass das eingeforderte Geh- und Fahrrecht geklärt wird und Frau Gerlinde Bertsch darauf ersatzlos verzichtet. Es wird einstimmig beschlossen, der Verlegung des Brunnenweges auf GST-NR 2695 grundsätzlich zuzustimmen. Voraussetzung ist, dass sich Frau Gerlinde Bertsch und Edith Batlogg betreffend das von Frau Gerlinde Bertsch behauptete Geh- und Fahrrecht einigen. Schluss der Sitzung: 22:30 Uhr Der Schriftführer Die Bürgermeisterin Michael Wäger Gabi Mähr AZL 004-1-002 Seite: - 10/10